zum " Certified IFRS Accountant.
|
|
|
- Pia Lehmann
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Certified IFRS Accountant Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen e.v. erlässt auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 10. Januar 2006 als zuständige Stelle nach 13 Abs. 5 der Vereinssatzung folgende Zertifikatsrichtlinien für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum " Certified IFRS Accountant. 1 Ziel der Prüfung (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Weiterbildung im Rahmen internationaler Buchhaltung oder Rechnungslegungsvorschriften erworben worden sind, kann das DIZR e.v. Prüfungen nach den 2-7 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, um internationale Abschlüsse nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) zu erstellen und zu interpretieren, sowie die Unterschiede zur Rechnungslegung nach dem HGB aufzuzeigen. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung Certified IFRS Accountant (basic certificate) ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf nachweist. (2) Zur Prüfung Certified IFRS Accountant (advanced certificate) ist zuzulassen, wer 1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Certified IFRS Accountant (basic certificate) nachweist, oder 2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Bilanzbuchhalter/-in (IHK), Controller/-in (IHK), Betriebswirt/-in (IHK oder VWA), Sparkassenbetriebswirt/-in, Bankbetriebswirt/-in oder Steuerfachwirt/-in nachweist, oder 3. ein erfolgreich abgeschlossenes, fachnahes wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium an einer nach Hochschulrahmengesetz anerkannten Hoch-/ Fachhochschule oder einen vergleichbaren internationalen Studienabschluss nachweist. (3) Abweichend von Abs. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in einer mindestens 5 jährigen Berufspraxis erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
2 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung (1) Die Prüfung Certified IFRS Accountant (basic certificate) besteht aus einer Prüfung im Fachgebiet Internationales Rechnungswesen nach IFRS: Grundlagen und Einzelabschluss (2) Die Prüfung Certified IFRS Accountant (advanced certificate) gliedert sich in folgende Prüfungsfächer: 1. Internationales Rechnungswesen nach IFRS: Aufbaustufe und Konzernabschluss 2. Fachbezogenes Englisch 4 Prüfungsanforderungen (1) Im Prüfungsfach "Internationales Rechnungswesen" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er das Rechnungslegungssystem der IFRS anwenden kann und die Unterschiede gegenüber dem deutschen Recht beurteilen kann. Zum Gegenstand der Prüfung Certified IFRS Accountant (basic certificate) gehören insbesondere: 1. Ziele der Rechnungslegung nach IFRS 2. Wesentliche Unterschiede zur Rechnungslegung nach HGB 3. Grundlagen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital nach IFRS (Schwerpunktthema) 4. Aufstellung der Bilanz nach IFRS aufgrund bestehender Ansatz- und Bewertungsvorschriften (Schwerpunktthema) 5. Aufstellung der Gesamtergebnisrechnung nach IFRS 6. Anhangangaben nach IFRS 7. Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS 8. Kapitalflussrechnung nach IFRS
3 Zusätzlich gehören zum Gegenstand der Prüfung Certified IFRS Accountant (advanced certificate): 1. Fundierte Kenntnis und Fertigkeit in der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital nach IFRS (Schwerpunktthema) 2. Durchführung der Konsolidierung im Rahmen der Konzernrechnungslegung nach nationalem Recht (HGB oder UGB) und IFRS (Schwerpunktthema) 3. Erstellung eines Segmentberichts und Lageberichts 4. Durchführung von Bilanzanalysen von IFRS - Abschlüssen (2) Im Prüfungsfach "Fachbezogenes Englisch" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er im Bereich Rechnungswesen eine Kommunikation in englischer Sprache sicherstellen kann und die Fachbegriffe der beiden Sprachen einander zuordnen und bewerten kann. 5 Durchführung der Prüfung (1) Die in 3 genannten Prüfungsfächer sind schriftlich in einer online Prüfung zu prüfen. (2) Die schriftliche Prüfung zum Certified IFRS Accountant (basic certificate) besteht aus einem unter Aufsicht zu beantwortenden multiple-choice-fragenkatalog. Die Bearbeitungszeit beträgt im Prüfungsfach Internationales Rechnungswesen 1 Stunde (3) Die schriftliche Prüfung zum Certified IFRS Accountant (advanced certificate) besteht aus zwei unter Aufsicht zu beantwortenden multiple-choice-fragenkatalogen. Die Bearbeitungszeit beträgt im Prüfungsfach 1. Internationales Rechnungswesen 2 Stunden 2. Fachbezogenes Englisch 1 Stunde
4 6 Ergebnis der Prüfung (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat, d.h. 50 % der Punkte erreicht hat. (2) Die Bewertung erfolgt anhand des in der Anlage 1 beigefügten Notenspiegels. (3) Der Prüfungsteilnehmer erhält über die erfolgreich bestandene Prüfung ein Zertifikat mit Ausweis der Einzelnoten in deutscher und englischer Sprache. 7 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Zertifikatsrichtlinien für die Prüfung zum Certified IFRS Accountant treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des DIZR e.v. in Kraft. Würzburg, den 17. Januar 2006, DIZR e.v. Die geänderten Prüfungsrichtlinien für die Prüfung zum Certified IFRS Accountant treten am Tag nach Ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des DIZR e.v. in Kraft. Würzburg, den 16. Januar 2012, DIZR e.v. Prof. Dr. Volker Peemöller, Vorstandsvorsitzender Dr. Silke Peemöller, Vorstandsmitglied Rena von Zobel, Vorstandsmitglied
5 Anlage 1: Punkt- und Notenschlüssel Sehr gut Punkte , , , , , Note 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Gut Punkte 91, , , , , , , , , , ,9-81 Note 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Befriedigend Punkte 80, , , , , , , , , , ,9-67 Note 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 Ausreichend Punkte 66, , , , , , , , , , ,9-50 Note 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 Mangelhaft Punkte 49, , , , , , , , , , ,9-30 Note 4,6 4,7 4,8 4,9 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 Ungenügend Punkte 29, , , ,9-10 9,9-0 29,9-0 Note 5,6 5,7 5,8 5,9 6,0
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein
Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung
Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November
geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss: geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt
Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)
Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften
1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Netzmonteur/Netzmonteurin - Gas/Wasser oder Strom Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
Fortbildungsprüfungsordnung
Fortbildungsprüfungsordnung über die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluß,,Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom
der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
IHK-Fortbildungsprüfungen
IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 Bestell-Nr. 61.02.571 Verordnung über
Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
(Stand: August 2015 Änderungen vorbehalten) Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen: Erhöhen Sie Ihre beruflichen Karrierechancen durch einen IHK-Prüfungsabschluss Erweitern
GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen
Certified Junior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in.
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
(2) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Schriftliche Prüfung und Mündliche Prüfung in der Fachrichtung Handel ist zuzulassen, wer
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Aufgrund der 53 und 54 Berufsbildungsgesetz (BBIG)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
IHK Die Weiterbildung. Studienprogramm mit IHK-Prüfung. Bilanzbuchhaltung International
Studienprogramm mit IHK-Prüfung Bilanzbuchhaltung International Karriere im Beruf Ihr Studienprogramm mit IHK-Prüfung IHK-Lehrgang Bilanzbuchhaltung International Termin: ab Herbst 2011 auf Anfrage BI11002
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KundenbTischlPrV Geltung ab 14.07.2004 Eingangsformel
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 14. Oktober 2013 und der Vollversammlung
Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf erlässt aufgrund des Beschlusses
GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN
MERKBLATT gültig ab 01.01.2015 Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK 2 Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik FachkEinkPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung
Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.10.2005 und der Vollversammlung vom 01.12.2005
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess, Management und Führung, Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil.
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTE(R) TECHNISCHE(R) BETRIEBSWIRT(IN) Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, um als Führungskraft
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk FertigPlTischlPrV Ausfertigungsdatum: 06.07.2004 Vollzitat: "Verordnung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine
Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.
Geprüfter Bilanzbuchhalter/-in IHK
44900H15 Geprüfter Bilanzbuchhalter/-in IHK Bilanzbuchhalter gehören zum Kreis der gesuchten betrieblichen Spezialisten, die Spitzenpositionen im Unternehmen einnehmen können. Sie bilden so eine wichtige
Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Masterconsultant in Finance. Straße/PLZ/Ort:... derzeitiges Unternehmen:... tätig als:...
Institute of Financial Consulting e. V. IFC Prüfungsausschuss Rechtsanwalt Joachim Kroll Krokamp 29 24539 Neumünster Senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang zum CIRO Certified Investor Relations Officer beim DIRK Deutscher Investor Relations Verband e.v.
Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang zum CIRO Certified Investor Relations Officer beim DIRK Deutscher Investor Relations Verband e.v. Die vorliegende Studien- und Prüfungsordnung regelt die
Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb FachbPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung
Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA)
Prüfungsordnung Gültig ab 01.07.2008 In der geänderten Fassung vom 01.03.2010 Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen
Betriebswirtschaft. www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft
Betriebswirtschaft www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft ZIELGRUPPE Angesprochen sind kaufmännische Fach- und Führungskräfte, die bereits eine Weiterbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann oder eine
von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Wesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Geprüfter Unternehmensberater bav (iofc) Certified Company Pension Plan Consultant CPP (iofc)
Institute of Financial Consulting e. V. IFC Prüfungsausschuss Rechtsanwalt Joachim Kroll Krokamp 29 24539 Neumünster Senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen
Prüfungsordnung für Prüfungsteilnehmer mit Studienziel IT-Berater/in (BA MV) an der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern. vom 01.
Prüfungsordnung für Prüfungsteilnehmer mit Studienziel IT-Berater/in (BA MV) an der Berufsakademie Mecklenburg-Vorpommern vom 01. November 2009 Inhaltsverzeichnis I. Gemeinsame Bestimmungen... 2 1 Begriffsbestimmung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
2. Bewertung, Planung und Durchführung von Geschäftsprozessen und Projekten unter Anwendung adäquater Methoden;
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum "Hundefachwirt (IHK)"/zur "Hundefachwirtin (IHK)" Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
Bitte beachten: Dieses Formular gilt nur für Aktien/Aktien vertretende Zertifikate, die bereits zum regulierten Markt der FWB zugelassen sind.
Antrag auf Zulassung von Aktien/Aktien vertretenden Zertifikaten zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) - Geschäftsführung
Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis
GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELS- FACHWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELS- FACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene im Handel.
Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater
54 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 20. Januar 2006 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/ Vom
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 8. November 2001 2887 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung
Bürokaufmann/Bürokauffrau
Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben
AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB
AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.
Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vom
Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin BankFachwPrV Ausfertigungsdatum: 01.03.2000 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten
J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
Hundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK)
Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Hundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Potsdam erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. September
Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung
Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich
ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen
Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)
Gepr. Bilanzbuchhalterin/ Gepr. Bilanzbuchhalter
Gepr. Bilanzbuchhalterin/ Gepr. Bilanzbuchhalter Prüfung: IHK Hannover 02. November 2015 Oktober 2017 Infoveranstaltung: 05. Oktober 2015, 18.30 Uhr VHS Göttingen Osterode, Theodor-Heuss-Straße 21 37081
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
s Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen
PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt vom 7. November 2013 Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover Telefon 0511 3603-0 Fax 0511 3603-860 Inhaltsverzeichnis 1 Art und Zweck der Prüfungen 3 2 Prüfungsausschuss
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin VerkPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1998 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
