Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen
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- Dieter Langenberg
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1 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom erlässt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart als zuständige Stelle gemäß 9 in Verbindung mit 79 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 05. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), folgende besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung in der Zusatzqualifikation Elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin. 1 Ziel der Prüfung (1) Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die Auszubildende im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin über die in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S vom 25. Juli 2007) vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus erworben haben. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die in 3 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen und anwenden kann. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zu der Prüfung kann zugelassen werden, wer in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin mit Zusatzqualifikation Elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in 3 aufgeführten Gebieten erworben hat. Seite 1 von 6
2 (2) Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes. (3) Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Beruf erfolgen. (4) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 zugrunde liegenden anerkannten Ausbildungsberuf. 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung (1) Die Prüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse. (2) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsbereiche: 1. Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz 2. Elektrotechnik Hochvolt-Systeme in Kraftfahrzeugen 3. Praxisorientierter Arbeitsauftrag (3) Soweit die Prüfung schriftlich abgenommen wird, kann sie gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden. (4) Im Prüfungsbereich 1. Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz und 2. Elektrotechnik Hochvolt-Systeme in Kraftfahrzeugen sind in nicht länger als 90 Minuten praxisorientierte Aufgabenstellungen schriftlich zu bearbeiten. Im Prüfungsbereich 3. Praxisorientierter Arbeitsauftrag soll der Prüfling in höchstens 60 Minuten einen berufstypischen Arbeitsauftrag an einem Fahrzeug durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Inbetriebnahme, Freischalten Fehlersuche mit anlagenbezogenen Diagnosegeräten an elektrischen Hochvoltkomponenten, messtechnische Feststellung der Spannungsfreiheit Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugkomponenten nach Änderungsund Instandsetzungsarbeiten Seite 2 von 6
3 4 Gewichtung der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung (1) Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses ist innerhalb der Prüfungsbereiche folgende Gewichtung vorzunehmen: 1. Prüfungsbereich Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz 25% 2. Prüfungsbereich Elektrotechnik HV-Systeme in Kraftfahrzeugen 25% 3. Prüfungsbereich Praxisorientierter Arbeitsauftrag 50% (2) Zum Bestehen der Prüfung müssen in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. 5 Zeugnis Über die bestandene Prüfung stellt die IHK Region Stuttgart ein Zeugnis aus, in dem das Ergebnis der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis in Punkten und einer Note aufgeführt sind. 6 Sonstige Bestimmungen Soweit diese Vorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der der IHK Region Stuttgart Anwendung. 7 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschriften treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ausgefertigt: Stuttgart, Gezeichnet: Dr. Herbert Müller Präsident Andreas Richter Hauptgeschäftsführer Seite 3 von 6
4 Anlage zu 3 der Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Vorbemerkung Die nachfolgend aufgeführten Ausbildungsinhalte entsprechen dem Leitfaden der BG ETEM (Energie-Textil-Elektro-Medienerzeugnisse) Information 8686 Elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen. Schulische Ausbildungsinhalte mit 160 Stunden Fachtheorie Sicherheitstechnik und Arbeitschutz Elektrische Gefahren Auswirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen Gefahren durch Lichtbogen Brandgefahr Sicherheitsregeln und Erste- Hilfe Maßnahmen Sicherheitsregeln nach VDE und deren Anwendung im Fahrzeug Unfälle durch den elektrischen Strom Erste Hilfe bei Verletzungen durch den elektrischen Strom Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Hochvolt-Komponenten Schutz gegen direktes Berühren Schutz bei indirektem Berühren Schutzmaßnamen im Fahrzeug: Isolationsüberwachung, Kurzschlussüberwachung, Kontaktüberwachung Besonderheiten beim Umgang mit Hochvolt-Batterien und Elektromaschinen Seite 4 von 6
5 Führungsverantwortung und Mitarbeiterqualifikation im Tätigkeitsfeld Arbeitsschutzsystem und BG-Vorschriften Maßnahmen bei der Fehlersuche an unter Spannung stehenden Teilen Sicherheit durch persönliche Schutzausrüstung und Hilfsmittel Verantwortung der Elektrofachkraft Unterweisung von elektrotechnischen Laien Elektrotechnik Hochvolt-Systeme in Kraftfahrzeugen HV-Systeme in Kraftfahrzeugen Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von alternativen Antrieben Bordnetzstruktur von Hochvolt-Antriebssystemen Komponenten der HV-Systeme Energiespeicher (Batterietypen, elektrostatische Speicher) Elektrische Maschinen (Gleichstrom- und Drehstrommaschinen) Leistungselektronik (Bauelemente, Gleich- und Wechselrichter, Gleichstrom- und Drehstromsteller, Frequenzumrichter) Elektromagnetische Schaltschütze Leitungen und Kabel Fehler und ihre Vermeidung Berechnung von Körperströmen bei Isolationsfehlern Schutzklassen und -arten Besonderheiten nichteigensicherer Hochvolt-Systeme (vor SoP) Messtechnik Messungen am HV-System Messübungen am Hybridfahrzeug: Lage der Komponenten, Service Disconnect, Überprüfen der Potentialfreiheit Seite 5 von 6
6 Betriebliche Ausbildungsinhalte mit 40 Stunden Fachpraxis Sicherheitstechnik und Arbeitschutz Anwenden persönlicher Schutzausrüstungen und Hilfsmittel Kennzeichnung von Hochvolt - Fahrzeugen und Hochvolt - Komponenten Sicherheitsregeln und Bestimmungen Kennenlernen der 5 Sicherheitsregeln und Übertragen auf die Hochvoltfahrzeuge Behebung von Störungen bzw. Arbeiten, die außerhalb des festgelegten Aufgabengebietes liegen, an die zuständige Fachkraft weitergeben Elektrotechnik Hochvolt-Systeme in Kraftfahrzeugen Kennenlernen von Komponenten der HV-Systeme in Hochvolt - Fahrzeuge Stückliste, Klemmenplan, Aufbauplan, Schaltplan Hochvoltspezifische Bauteile im Kraftfahrzeug Hybridspezifische Anzeigen (Warn-, Hinweis- und Störmeldungen) Messen, Prüfen und Diagnose an Hochvolt - Fahrzeuge Messungen nach VDE-Bestimmungen mit Spannungsprüfer und Isolationsmessgerät Systematische Fehlersuche mit anlagenbezogenen Diagnosegeräten Arbeiten an Hochvolt - Fahrzeuge Spannungsfreiheit eines Fahrzeugs unter Beachtung der gültigen Sicherheitsbestimmungen herstellen und dokumentieren Inbetriebnahme eines Hochvoltfahrzeuges unter Beachtung gültiger Sicherheitsbestimmungen mit Dokumentation Verlegen und Befestigen von Hochvoltleitungen Sicht- und Funktionsprüfung aller zugehörigen Bauteile Seite 6 von 6
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