EINGEGANGEN 1ü. jan. 2015

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1 Allianz Esa cargo & logistics GmbH Allianz Allianz Esa cargo & logistics, Berlin DV 01 0,62 Deutsche Post Я *K0377* *0360*0*0801 * Kail Transporte und Handel Karl-Lösch-Str Lingenfeld EINGEGANGEN 1ü. jan Commerzbank München BLZ Konto-Nr IBAN DE BIG DRESDEFF700 Es betreut Sie: Generalvertretung Hiltner OHG Brunckstr Speyer Tel Fax hiltner-ohg@allianz.de Service Mo.-Fr Uhr Datum Tel Januar 2015 Fax * Aus dem Ausland Fax sachversicherung@allianz.de Ihre Frachtführer-Versicherung AS (bisher: GH А 90/0562/ /620) Ihre Versicherungsschein-Nummer wurde geändert. Bitte verwenden Sie nur noch die neue Nummer. Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Brief erhalten Sie die gewünschte Versicherungsbestätigung. 30S G T Mit den besten Grüßen Ihre Allianz Esa cargo & logistics GmbH Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr, der Aiiianz Versicherungs-AG: DE , für Versicherungsteuerzwecke: VerSt-Nr. der Aiiianz Versicherungs-AG: 9116/802/00477; Finanz- und Versicherungsieistungen i.s.d. UStG/MwStSystRL sind von der Umsatzsteuer befreit. Seite 1 von 5

2 Allianz (5i\ Esa Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei Auftraggebern Versicherungsschein-Nummer: AS Versicherungsnehmer Kail Transporte und Handel Karl-Lösch-Str Lingenfeld Der Versicherer bestätigt, dass nach Maßgabe des Versicherungsvertrages und der folgenden Kennziffern eine Versicherung gemäß 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes gegen alle Schäden besteht, für die der Unternehmer nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Versicherungsschutz besteht für die Haftung aus entgeltlichen Frachtverträgen. Risiko / Versicherte Haftung Versicherte Frachtverträge Massen- und Schüttgut außerhalb einer 150 km-zone vom Standort bis zur gesetzlichen Haftung von 8,33 SZR/kg Versicherte Frachtverträge Massen- und Schüttgut innerhalb einer 150 km-zone vom Standort bis zur gesetzlichen Haftung von 8,33 SZR/ kg Wenn zuvor aufgeführt, besteht Deckungsschutz für innerdeutsche Beförderungen bis an die Obergrenze des in 449 HGB festgelegten Haftungskorridors (40 SZR/kg), sofern der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Auftraggeber über die gesetzliche Regelhaftung von 8,33 SZR/kg hinaus haften muss. Höchstversicherungssummen / Maxima 30$ Die Versicherungssumme beträgt - sofern nicht zu einzelnen Positionen oder in den gedruckten und geschriebenen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist - Pauschal für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssumme. Vorsorgeversicherung Beförderungsmehrkosten / Fehlleitung Bergungs-, Vernichtungs- oder Beseitigungskosten Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE , Bad Friedriohshail Seite 2 von 5

3 Geltungsbereich Europa-Deckung Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen nichts anderes dokumentiert ist, besteht Versicherungsschutz für Frachtverträge innerhalb Europas (geographische Grenzen). Beförderungen in, von und nach den GUS-Nachfolgestaaten sind ausgeschlossen. Versichert ist die verkehrsvertragiiche Haftung des Versicherungsnehmers aus versicherten Frachtverträgen nach Maßgabe des Handelsgesetzbuchs (HGB) über das Frachtführergeschäft ( d HGB). sonstiger deutscher gesetzlichen Anspruchsgrundlagen, d.h. der 280, 823, 831 BGB, soweit diese mit den Haftungstatbeständen der vorhergehenden Ziffern, d.h. den frachtrechtlichen Vorschriften der 407 ff HGB in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Anspruchskonkurrenz). des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM). der Haager Regeln und - soweit anwendbar - der Hague Visby Rules bzw. des Seerechtsänderungsgesetzes vom , der Hamburg-Regeln sowie anderer maßgeblicher internationaler Abkommen oder nationaler gesetzlicher Bestimmungen für den Seeverkehr, soweit diese jeweils zwingend anwendbar sind. Soweit der Versicherungsnehmer unter "Versicherten Frachtverträgen" als Umzugsfrachtführer versichert ist und im Versicherungsschein und seinen Nachträgen nichts anderes dokumentiert ist, ist die vertragliche Haftung aus Frachtverträgen, soweit die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mitversichert: Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH). Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von EDV-Anlagen, medizintechnischen Geräten und ähnlichen transportempfindlichen Gütern (ABB-EDV). von Verbrauchern im Haftungszertifikat ausdrücklich verlangte weitergehende Haftung nach 451 g HGB. Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportgewerbes (ALB) sofern Lagerung von Umzugsgut unter "Versicherten Frachtverträgen" mitversichert ist. Die Versicherung gilt nicht für Verträge, die ganz oder teilweise zum Inhalt haben Beförderung und beförderungsbedingte Lagerung von Gütern, die der Versicherungsnehmer als Verfrachter (Seefahrt und Binnenschifffahrt), Luftfrachtführer (actual carrier), Eisenbahnfrachtführer oder aus entsprechenden Charter- oder Teilcharterverträgen abgeschlossen hat. Speditionsverträge und dauernde bzw. "disponierte" Lagerhalterverträge auch im Ausland. Produktionsleistungen, werkvertragliche oder sonstige nicht speditions-, beförderungs- oder lagerspezifische Leistungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsvertrag, die über die primäre Vertragspflicht eines Frachtführers, Spediteurs und Lagerhalters gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) hinausgehen. Hierzu zählen nicht das Kommissionieren, Etikettieren, Verpacken und Verwiegen von Gütern, wenn diese Tätigkeiten in Verbindung mit einem Verkehrsvertrag zu erfüllen sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche, die durch eine allgemeine Betriebshaftpflicht-, Umwelt-, Umweltschadens-, IT-, Produkt- bzw. Rückruf-, oder Krafthaftpflichtversicherung gedeckt sind oder hätten gedeckt werden können. Ansprüche, die durch eine andere Verkehrshaftungsversicherung vom Versicherungsnehmer versichert sind. ln Vollmacht des Versicherers Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, München Vorsitzender des Aufsichlsrats: Dr. Markus Hofmann. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender; Manfred Lau, Uwe LUbben. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE , Seite 3 von 5

4 Allianz біі) Esa Ansprüche, die aus einer vom Versicherungsnehmer weisungswidrig nicht oder nicht ausreichend eingedeckten Transportwaren- oder Sachversicherung entstanden sind. Ansprüche wegen Nichterfüllung der Leistungspflicht von Frachtverträgen (Erfüllungsschäden), insbesondere Ansprüche von Verkehrsträgern untereinander (wie z.b. Frachtausfall, Standgelder). Ansprüche von gesetzlichen Vertretern geschäftsunfähiger oder beschränkt geschäftsfähiger Personen / von unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern nicht rechtsfähiger Handelsgesellschaften / von gesetzlichen Vertretern juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähiger Vereine / von Liquidatoren. Ansprüche aus Carnet TIR-Verfahren. Ansprüche, die durch einen Mangel im Betrieb des Versicherungsnehmers entstanden sind, dessen Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist der Versicherer unter Ankündigung der Rechtsfolgen (Risikoausschluss) verlangt hat. Ansprüche auf Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere "punitive" oder "exemplary damages" nach amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht. Ansprüche im Zusammenhang mit Geldstrafen, Verwaltungsstrafen, Bußgeldern, Erzwingungs- und Sicherungsgeldern, aus sonstigen Zahlungen mit Buß- oder Strafcharakter und den damit zusammenhängenden Kosten. Schäden durch Naturkatastrophen (z.b. Erdbeben, Blitzschlag, vulkanische Ausbrüche), Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Terrorakte, politische Gewalthandlungen, Verfügungen von hoher Hand, Wegnahme oder Beschlagnahme seitens einer staatlich anerkannten Macht sowie Schäden, verursacht durch die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung - gleichgültig durch wen, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen. Ansprüche wegen Personenschäden Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung rechtswidriger Leistungen, z.b. wenn der Frachtführer nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist, oder etwaige Auflagen, Bedingungen oder verkehrsmäßige Beschränkungen nicht eingehalten wurden. Ansprüche in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.b. von radioaktiven Substanzen) sowie mit Laseranlagen und Laserstrahlen. Ansprüche infolge Überschreitung unangemessener Lieferfristen. Ansprüche aus Interessenvereinbarungen (z.b. nach Art. 26 CMR) und einer Wertdeklaration (z.b. nach Art. 24 CMR oder Art. 25 MÜ). Ansprüche infolge Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzugs des Reeders, Charterers oder Betreibers eines Seeschiffs oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit diesen Personen. Ansprüche, die durch vorsätzliches Tun oder Unterlassen des Versicherungsnehmers oder einer seiner Repräsentanten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere auch für den Versicherungsanspruch des mitversicherten Arbeitnehmers entsprechend, soweit der Anspruch direkt gegen diesen geltend gemacht wird. Ansprüche in unmittelbarem Zusammenhang mit der nicht zweckentsprechenden Verwendung, Weiterleitung oder Rückzahlung von Vorschüssen, Erstattungsbeiträgen, Nachnahmen u.ä. Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung bzw. Lagerung von Waren mit außergewöhnlichem und / oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Valoren, Dokumente und Urkunden. Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung bzw. Lagerung von Waren (nicht bei Umzugsgut), unabhängig von der Kenntnis oder dem Kennenmüssen, wie Spirituosen, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und -Zubehör, Tabakwaren (abschließende Aufzählung) sofern nicht oben unter "Versicherten Frachtverträgen" explizit mitversichert.es gelten die besonderen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfails gemäß den Besonderen Bedingungen zur Versicherung von hochwertigen Gütern Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung von (nicht bei Umzugsgutverträgen): - Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Sattelkraftfahrzeuge, Anhänger und Sattelauflieger), - lebenden Tieren und lebenden Pflanzen. sofern nicht oben unter "Versicherten Frachtverträgen" explizit mitversichert. Geschäftsführung: Walter Szabados, Vorsitzender: Manfred Lau, Uwe Lübben. Für Umsatzsteuetzweoke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG; DE , Seite 4 von 5

5 Beförderungen von temperaturgeführten pharmazeutischen Produkten, insbesondere Insulin und Impfstoffe, es sei denn, der gemeine Handelswert der temperaturgeführten pharmazeutischen Produkten übersteigt EUR pro Transportmittel nicht. Obliegenheiten Weiterhin sind in dem Versicherungsvertrag und im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) Obliegenheiten geregelt.verletzt der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten diese oder sonst vertraglich vereinbarte Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer von der Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Stuttgart, 07. Januar 2015 Allianz Esa cargo & logistics GmbH Walter Szabados Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) Allianz Esa cargo & logistics GmbH Uwe Lübben Geschäftsführer Allianz Esa cargo & logisfics GmbH In Vollmacht des Versicherers Allianz VersIcherungs-AG, Königinstraße 28, München Für Umsafzsteuerzwecke: USt-ID-Nr. der Allianz Versicherungs-AG: DE SO 709, Seite 5 von 5

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