Allgemeine Geschäftsbedingungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen"

Transkript

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zu unseren AGB's möchten wir anmerken, dass wir einen fairen Service bieten und dieselbe Fairness von unseren Kunden bzw. Auftraggebern erwarten. 1. Gegenstand unserer Geschäftsbedingungen Gegenstand der Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von Überführungsdienstleistungen von Kraftfahrzeugen auf eigener oder fremder Achse auf Grund einer Auftragserteilung, die der Auftraggeber (Kunde) dem Auftragnehmer (Überführer) unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. 2. Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für Frachtverträge gemäß 407 bis 449 und 452 bis 452 d HGB (multimodaler Verkehr) im gewerblichen Straßengüterverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie für den Selbsteintritt des Spediteurs gemäß 458 HGB. Für andere Speditionsverträge und für Lagerverträge sowie für Verträge über speditionsübliche logistische Dienstleistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern im Zusammenhang stehen, gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für logistische Dienstleistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen, aber nicht speditionsüblich sind. Auf die Haftungsbegrenzungen wird besonders hingewiesen. Die Bedingungen finden Anwendung auf Beförderungen im Binnenverkehr und im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit zwingend Regeln der CMR nicht entgegenstehen, sowie im Kabotageverkehr in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des EWR sofern nicht zwingend Regeln des Aufnahmemitgliedsstaates diesen Bedingungen entgegenstellen. 3. Angebote Angebote sind grundsätzlich unverbindlich 4. Auftragserteilung Mit der Auftragserteilung wird die Überführungsfirma Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bzw. Auftraggeber bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der Überführungsfirma eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit der Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der Überführungsfirma vorliegen. 1

2 5. Ablauf Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Eigenachsüberführungen mit Überführungskennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der STVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist der Überführungsfahrer vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 1 Stunde, so wird für jede angefangene Stunde 12,50 zzgl. Mwst. berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und somit nicht zu überführen, werden 75 % des Überführungspreises berechnet. 6. Ausführung der Dienstleistung Die Dienstleistung wird nach den technischen und organisatorischen Gegebenheiten und Erfordernissen des Überführers durchgeführt. Der Auftragnehmer (Überführer) ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle seiner Mitarbeiter und Logistikpartner die Erfüllung seiner Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Wenn der Auftragnehmer (Überführer) den Ausführungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen z.b. durch Staus, Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder Zulieferungen, ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Der Auftragnehmer (Überführer) ist jedoch verpflichtet, den Kunden bzw. Auftraggeber über die Verzögerung zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. 7. Technische Mängel Wird die Überführung wegen technischer Mängel vom Überführer abgelehnt, so können Kosten für Anfahrt in Höhe von 1,20 zzgl. Mwst je Entfernungskilometer ab D Ahrbrück, mindestens jedoch 25,- zzgl. Mwst. berechnet werden. 8. Begleitpapiere Der Kunde bzw. Auftraggeber ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich (einschließlich Fahrzeugschein u. Versicherungsbestätigung für Überführungskennzeichen, soweit sie von ihm gestellt werden) und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder übermäßiger Beladung bzw. unzureichender Begleitpapiere, fehlender Genehmigungen entstehen. (Verwarnungen, Bußgelder, o.ä. Schäden durch verlorene Ladung, Abschlepp-und Bergungskosten etc.) 2

3 9. Haftung und Versicherung Der Überführer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine Haftung für Schäden bei denen Mängel am Fahrzeug mit ursächlich waren ist ausgeschlossen. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Ansprüche sind bis 10:00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden oder wenn auf ein Übernahme-/Übergabeprotokoll vom Kunden bzw. Auftraggeber verzichtet wird. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Witterungseinflüssen, Streiks o.ä. kann der Überführer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Stellt der Kunde bzw. Auftraggeber Überführungskennzeichen für die Überführung zur Verfügung, müssen diese Kennzeichen vollkaskoversichert sein. Sollte der Überführer grob fahrlässig handeln, haftet er in vollem Umfang für einen Schaden. Sollte er nicht vorsätzlich grob fahrlässig handeln und ein Schaden bei der Überführung entstehen, beschränkt sich sich die Haftung auf die KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Sollte der Kunde bzw. Auftraggeber ein Fahrzeug überführen lassen, welches selber und/oder auch nicht über die zur Verfügung gestellten Überführungskennzeichen vollkaskoversichert ist, haftet der Kunde bzw. Auftraggeber in vollem Umfang für Schäden oder Unfälle. Ausnahme ist, wenn der Überführer vorsätzlich einen Schaden bzw. Unfall verursacht, dann haftet der Überführer. Wenn der Kunde bzw. Auftraggeber ein zugelassenes Auto zur Überführung auf eigener Achse bereit stellt ist dieses nur soweit versichert, wie die Autoversicherung vorhanden ist. Der Kunde bzw. Auftraggeber haftet also für eventuelle Restschäden, ausser, wenn der Überführer grob fahrlässig handelt. Ansonsten tritt die Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung des zu überführenden Fahrzeuges ein. Eine Versicherung über diese Versicherung hinaus kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine zwischen Versicherungsgeber und dem Kunden bzw. Auftraggeber vereinbarte Selbstbeteiligung, trägt im Falle eines durch den Überführer verursachten Schadens, der Überführer im vollem Umfang. Der Überführer haftet jedoch nicht für weitere Schäden oder für den Schaden am Fahrzeug. Bei allen zugelassenen Fahrzeugen, die im Auftrag unseres Kunden bzw. Auftraggebers auf eigener Achse bewegt werden, handelt es sich bei unseren Mitarbeitern und Logistikpartnern um berechtigte Fahrer, die gemäß den Bedingungen zu den jeweiligen abgeschlossenen Versicherungsverträgen des Kunden bzw. Auftraggebers als mitversichert gelten. Schäden, die nicht aus dem unmittelbaren Fahren im Straßenverkehr hervorgehen, werden grundsätzlich durch den Auftragnehmer (Überführer) übernommen, und sind versichert. Bei Überführungen auf fremder Achse haftet der Überführer nach den gesetzlichen Bestimmungen in seiner Eigenschaft als Frachtführer nach vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag nach den 425 ff HGB sowie seiner Haftung nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) im Rahmen seiner Verkehrshaftungsversicherung. 3

4 Für Verluste und Beschädigung von Gütern gilt die Haftungsbegrenzung mit 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) des internationalen Währungsfonds (IWF) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes von Fahrzeugen versichert. Im Fall von rechtsgültig vereinbarter Abweichungen gemäß 449 HGB gilt die Haftungsbegrenzung bis zu 40 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung versichert. Die Entschädigung je Schadenereignis für alle unter diesen Versicherungsvertrag fallenden Ansprüche ist mit einer Summe von begrenzt. 10. Reparaturen & Wartezeiten Sind vom Überführer Reparaturen, Reparaturversuche o.ä. durchzuführen, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der Übernahme oder Übergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als 1 Stunde in Anspruch nehmen, so werden diese zusätzlich zu einem vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung gestellt. In einem Pauschalpreis nicht enthaltender Aufwand wird mit 12,50 Stunde zzgl. Spesen und Mwst. in Rechnung gestellt. Bei allen Maßnahmen des Überführers die 150,- übersteigen, ist er innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet mit dem Kunden bzw. Auftraggeber Rücksprache zu halten. 11. Meinung Die Meinung des Auftragnehmers (Überführers) über den Zustand des zu überführenden Fahrzeuges ist keine Garantie dafür, dass alle Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können und entbindet den Kunden bzw. Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung für evtl. auftretende Mängel oder Betriebsstörungen. 12. Quittung Nach Ankunft des Fahrzeuges an der Ablieferstelle ist der Empfänger berechtigt, vom Auftragnehmer (Überführer) die Ablieferung gegen die Erteilung eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses (Quittung) sowie gegen die Erfüllungen der sonstigen Verpflichtungen aus dem Frachtvertrag zu verlangen. Die Quittung ist mit der Unterschrift des Empfängers sowie dem Stempel zu versehen; ersatzweise ist neben der Unterschrift die Firma und der Vor-und Nachnahme des Empfängers in Druckschrift anzugeben. 13. Zahlung Für die Berechnung der Preise gelten die angebotenen Preise zzgl. der zur Zeit gültigen Mwst., Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsverzug tritt ein, ohne daß es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher 4

5 eingetretten ist. Im Falle des Zahlungsverzuges werden wir mindestens Zinsen in Höhe von 15,5% zuzüglich 2,50 Bearbeitungsgebühr über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen Rechnungs-und Kundennummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist. Die Rechnung gilt als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserledigung eine schriftliche Beanstandung bei uns eingeht. Dem Auftragnehmer (Überführer) steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden. 14. Rote Überführungskennzeichen Sollten Überführungskennzeichen für eine Überführung vom Kunden bzw. Auftraggeber gewünscht werden bzw. erforderlich sein, so werden grundsätzlich unsere eigenen Überführungskennzeichen für den Kunden bzw. Auftraggeber kostenpflichtig, von uns genutzt. Diese sind wie folgt versichert: Haftpflicht: unbegrenzt / TK 150,00 SB / VK 1000,00 SB 15. Stornierung Stornierungen bis einschließlich 8 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Beginn der Fahrzeugüberführung sind kostenfrei. Bei Stornierung nach Ablauf der vorbezeichneten Frist berechnet der Überführer 75% des vereinbarten Preises. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es auf den Zugang der Erklärung an. 5

6 16. Liefertermine Liefertermine werden bei der Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug in Folge von Panne, technischen Defekten, Ausfall eines Logistikpartners oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für Verkehrsbedingte Verzögerungen. Werden Lieferzeiten um weniger als 14 Tage überschritten, sind Schadenersatzansprüche bei verbindlicher Terminzusage gänzlich ausgeschlossen. Liefertermine sind grundsätzlich immer unverbindlich. Wir sind jedoch bemüht, die uns von unseren Kunden vorgegebenen Liefertermine fristgerecht einzuhalten. 17. Mitarbeiter & Logistikpartner Wir können grundsätzlich eigene Mitarbeiter oder auch Logistikpartner mit dem Überführungsauftrag beauftragen. Der Kunde bzw. Auftraggeber erklärt sich in einem solchen Fall damit einverstanden, dass der Logistikpartner oder Mitarbeiter, seine Adressdaten, sprich Anlieferungs-, Abhol- und Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt bekommt. Der Kunde bzw. Auftraggeber erklärt sich mit dieser Vorgehensweise auch für die Erstellung von Angeboten einverstanden. 18. Änderung und Ergänzung Änderung und Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. 19. Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich, sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtliche zulässige Weise zu erreichen. 20. Sonstiges Desweiteren und insbesondere für Transporte per LKW/Trailer gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen 6

7 21. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz des Überführers bzw. Frachtführers. Hat der Überführer bzw. Frachtführer mehrere Niederlassungen, so ist Erfüllungsort diejenige Niederlassung, an die der Auftrag gerichtet ist. 22. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag ist der Sitz des Überführers bzw. Frachtführers, soweit der Anspruchssteller oder der Anspruchsgegner Kaufmann ist. Hat der Überführer bzw. Frachtführer mehrere Niederlassungen, so ist der Gerichtsstand der Ort derjenigen Niederlassung, an die der Auftrag gerichtet ist. 23. Anwendbares Recht Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 24. Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen. Ahrbrück, den

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung

Mehr

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.

DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung BEFÖRDERUNGSVERTRAG Auftraggeber Firma 1 oder Name Firma

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de

Mehr

Allgemeine Vertrags- und Haftungsbedingungen für KFZ -Speditionen (AVHS)

Allgemeine Vertrags- und Haftungsbedingungen für KFZ -Speditionen (AVHS) Allgemeine Vertrags- und Haftungsbedingungen für KFZ -Speditionen (AVHS) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Bedingungen gelten -für alle Fracht-, Speditions- und Lagerverträge gemäß 407 ff. HGB. Auftragsgegenstand

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen ISO 9001/14001 Gültig ab 01. November 2008 / Ausgabe 23. Januar 2015 Steiner Energie AG Industriestrasse 1 Postfach

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung . Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen Stand V 2.3 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Bindungsfrist / Fristsetzung... 3 3 Mitarbeiter... 3 4 Mitwirkungspflichten... 3 5 Nutzungsrechte...

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern

Mehr

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate

Mehr

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der

Mehr

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil I - Werkverträge gemäß 631 BGB 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis ( 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des

Mehr

1.Geltung 2. Angebot / Vertragsabschluss 3. Preise / Zahlung 4. Leistungsausführung 5. Gewährleistung 6. Behelfsreparaturen 7.

1.Geltung 2. Angebot / Vertragsabschluss 3. Preise / Zahlung 4. Leistungsausführung 5. Gewährleistung 6. Behelfsreparaturen 7. AGB s Inhalt 1.Geltung... 2 1.1 Liefer-, Zahlungs- und Garantiebedingungen... 2 1.2 aktuelle Fassung unserer AGB... 2 2. Angebot / Vertragsabschluss... 2 2.1 Preise und Angebote... 2 2.2 Kostenvoranschläge...

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:

Mehr

1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.

1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen Koblenzer Fahrzeug Aufbereitung Inh. Azam Hawa, Mayer-Alberti-Straße 11-23, D-56070 Koblenz. Allen zwischen der zuvor genannten Firma Koblenzer Fahrzeug Aufbereitung (im

Mehr

Traffic: 12 Monate 700.000 662.823 600.000 500.000 453.835 442.627 400.000 387.834 392.094 410.379 330.316 355.928 323.866 Page Impressions Visits 300.000 258.985 293.012 259.770 235.064 200.000 100.000

Mehr

Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 454.883 453.835 405.503 400.000 355.811 350.000 336.102 300.000 250.000 280.471 299.559 242.973 266.547 235.064 258.985 Page Impressions Visits 200.000 195.308 182.596

Mehr

PanTerra Logistics GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden

PanTerra Logistics GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden PanTerra Logistics GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der PanTerra Logistics GmbH ( PanTerra ) mit ihren gewerblichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rocket GmbH. Version 3.0 vom

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rocket GmbH. Version 3.0 vom Allgemeine Geschäftsbedingungen Rocket GmbH Version 3.0 vom 26.03.2019 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen... 3 2 Leistungen Rocket... 3 3 Leistungserbringung... 3 4

Mehr

1.2 AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch KombiPort Kiel GmbH.

1.2 AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch KombiPort Kiel GmbH. Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KombiPort Kiel GmbH, Kiel 1. Geltungsbereich 1.1. Sämtliche Leistungen erbringt die KombiPort Kiel GmbH ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH 1 Geltungsbereich (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Mehr

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen

Mehr

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Schulungen und Vorträgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Schulungen und Vorträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Abhaltung von Schulungen und Vorträgen durch die Agentur für Rechnungswesen GmbH Dresdner Straße 89 1200 Wien (nachstehend arw oder Auftragnehmer genannt ) VERSION

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dialogmarketing Agentur Sodusch, Engelsburgstr Castrop-Rauxel. 1 Geltung und Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dialogmarketing Agentur Sodusch, Engelsburgstr Castrop-Rauxel. 1 Geltung und Bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dialogmarketing Agentur Sodusch, Engelsburgstr. 25 44575 Castrop-Rauxel 1 Geltung und Bedingungen 1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und sonstige Angebote der Dialogmarketing

Mehr

ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an:

ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an: ANMELDUNG Hiermit melde ich mich / unsere(n) Mitarbeiter verbindlich zu folgender Weiterbildung an: Feel Good Manager 2016/2017 Unsere verbindliche Buchung: 5.299 für 8 Module und 500 für die abschließende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Transport & Logistik Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Leistungen und Angebote der Spedition Valentiner Transport & Logistik erfolgen ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen.

Mehr

Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003

Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003 Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003 2. 2.3 3. 3.3 3.4 3.5 3.6 nf Anwendungsbereich Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018

Mehr

ADAC Pannen- und Unfallhilfe. ab

ADAC Pannen- und Unfallhilfe. ab ADAC Pannen- und Unfallhilfe ab 01.06.2017 ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder Stand: 01.06.2017 1. Wann beginnt und endet die ADAC Mitgliedschaft? a) Die ADAC Mitgliedschaft beginnt im Monat

Mehr

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer) AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, 87561 Oberstdorf 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Gitarrenbaumeister Florian Jäger

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Servicevertrag. Vertragsnummer: SV Kundennummer: Zwischen: Auftraggeber (AG): und Auftragnehmer (AN):

Servicevertrag. Vertragsnummer: SV Kundennummer: Zwischen: Auftraggeber (AG): und Auftragnehmer (AN): Servicevertrag Vertragsnummer: SV Kundennummer: Zwischen: Auftraggeber (AG): und Auftragnehmer (AN): TTService Optical Technologie Tisinstraße 1 82041 Oberhaching wird über die Inspektion und präventive

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG

Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG 1. Geltung und Schriftform Diese Geschäftsbedingungen ergänzen bei allen Bestellungen der Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG die rechtsgeschäftlichen

Mehr

d. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt.

d. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt. AGB I. GRUNDSATZ ART. 1 BEGRIFFE a. Online-Portal www.terrazzza.com (nachfolgend «Online-Portal») ist ein Informations- und Dienstleistungsangebot im Internet. b. Betreiberin Betreiberin des Online-Portals

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsleistungen und Veranstaltungen der Pension Seenah in der Liebertwolkwitzer Str. 1, 04416 Markkleeberg OT Wachau 1. Geltungsbereich 1.2 Diese Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maisel Transport & Logistik GmbH, Ottmannsreuth 22, Creußen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maisel Transport & Logistik GmbH, Ottmannsreuth 22, Creußen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maisel Transport & Logistik GmbH, Ottmannsreuth 22, 95473 Creußen Die folgenden AGB gelten ausschließlich. Die ausnahmsweise Geltung entgegenstehender oder von unseren

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Februar 2009 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen HERZOtranslations Sandra Haagen (Übersetzer)

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,

Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung, ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,

Mehr

1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Bahnhofstrasse 4 CH-6052 Hergiswil (NW) Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Royal

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Die Geroldsauer Mühle

Die Geroldsauer Mühle Die Geroldsauer Mühle Kein Genuss ist vorübergehend, denn der Eindruck, den er zurücklässt, ist bleibend. Das Tor zum Schwarzwald Unsere Gastronomie Ihre Wünsche sind unser Ansporn, Ihre Veranstaltung

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Chemion Logistik GmbH (CHEMION) für die CHEMION-Bahnbetriebe

Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Chemion Logistik GmbH (CHEMION) für die CHEMION-Bahnbetriebe Die CHEMION-Bahnbetriebe arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Leistungsbedingungen der Bahnen (ALB) unter Verweis auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) und soweit

Mehr

Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. AGB Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder der and Werbeagentur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Einsendeservice - Auftrag

Einsendeservice - Auftrag Nähen nach Maß, Windeckstr 11, 68163 Mannheim Tel.:0621 /44 591 828 E-Mail: info@mafeng.de www.mafeng.de Einsendeservice - Auftrag Kunde: Name, Vorname Adresse : Telefon E-Mail 1. Gegenstand der Bestellung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug VER 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend beschriebene

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Talgangphysios 1. Geschäftsbeziehung 2. Bezahlung 3. Terminabsage 4. Terminausfall 5. Verspätungen 6. Zuzahlung 7. Rücktrittsrecht Kunde und Patient 8. Rücktrittsrecht Praxis 9. Leistungserbringung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Laude Ihr Kurierexpress

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Laude Ihr Kurierexpress Die Übernahme von besonderen Dienstleistungen, die von uns ausgeführt und nicht Gegenstand einer Individuellen schriftlichen Vereinbarung sind, erfolgen ausschließlich nach den folgenden AGB. Alle von

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

Allgemeine Liefer und Zahlungsbedingungen. Helmut Henss Blechverarbeitung in Edelstahl und Stahl

Allgemeine Liefer und Zahlungsbedingungen. Helmut Henss Blechverarbeitung in Edelstahl und Stahl Allgemeine Liefer und Zahlungsbedingungen Helmut Henss Blechverarbeitung in Edelstahl und Stahl 1. Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Lieferund Zahlungsbedingungen.

Mehr

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Kaufvertrag. Anschrift

Kaufvertrag. Anschrift Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug geb. am geb. am 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen. a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge

Mehr

Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik,

Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik, IHK Kassel Norbert Claus Fax: 0561 7891-290 Kurfürstenstr. 9 E-Mail: claus@kassel.ihk.de 34117 Kassel Anmeldeschluss: 14. September 2012 Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RUCKELSHAUSSEN, HERRHAMMER GBR

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RUCKELSHAUSSEN, HERRHAMMER GBR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RUCKELSHAUSSEN, HERRHAMMER GBR 1. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Belieferungsverträge sowie Verträge über die mietweise Überlassung von

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RWM Mitte GmbH für den Verkauf von Zweirädern

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RWM Mitte GmbH für den Verkauf von Zweirädern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RWM Mitte GmbH für den Verkauf von Zweirädern 1. Allgemein 1.1. Unsere AGB gelten für den Verkauf und die Lieferung von festen und beweglichen Sachen nach Maßgabe

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferras Corporate Design e.u. Wien am 18. Februar 2014 Ferras Corporate Desgin e.u. FN 395254g Landesgericht Wien Salzgries 16/9, 1010 Wien +43 1 9972822 office@ferras.at

Mehr

für Airport-Chauffeurs Munich, dem Taxi-Netzwerk von Taxiunternehmen Fahim Hamid

für Airport-Chauffeurs Munich, dem Taxi-Netzwerk von Taxiunternehmen Fahim Hamid Allgemeine Geschäftsbedingungen für Airport-Chauffeurs Munich, dem Taxi-Netzwerk von Taxiunternehmen Fahim Hamid 1 Allgemeines 1. Airport-Chauffeurs Munich vermittelt Beförderungsaufträge an Taxiunternehmen

Mehr

Mietgeräte / Leihgeräte

Mietgeräte / Leihgeräte Mietgeräte / Leihgeräte Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Polycom SoundStation 2 W (analog) Das beliebte und am meisten gefragte Konferenztelefon!

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr