Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Jesko Seidel
- vor 9 Jahren
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1 Transport & Logistik Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Leistungen und Angebote der Spedition Valentiner Transport & Logistik erfolgen ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. 2. Grundsätzliches Die Spedition Valentiner Transport & Logistik betreibt ein Speditions- und Logistik Unternehmen das ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung und Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) arbeitet. Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des GüKG zum Straßentransport eignen. Die Beförderung von Personen, sowie Sendungen gem. 51 Postgesetz ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Transportgüter deren Lagerung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder für die eine besondere behördliche Genehmigung notwendig ist. Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an den Transportunternehmer, sowie die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. einen empfangsberechtigten Dritten. 3. Inhalt und Umfang der Leistungen und Preise Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von der Spedition Valentiner Transport & Logistik, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können. Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anderweitig festgelegt, der Auftraggeber. 4. Sicherstellung des Transportgute Es obliegt dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen transportfähigen Verpackung zu übergeben. Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgut wird auf Wunsch befördert, allerdings muß hierfür eine schriftliche Weisung des Absenders bzw. Auftraggebers vorliegen. 1
2 Für evtl. Beschädigungen der Transporteinheit durch mangelhaft verpackte Güter haftet der Absender bzw. Auftraggeber. 5. Zufahrten und Aufstellung Dem Auftraggeber obliegt es, eine geeignete Entladestelle für die bestellten Güter bereit zustellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Zufahrtwege zur Entladestelle für die zur Auftragsdurchführung erforderlichen LKW befahrbar sind. Dem Auftraggeber obliegt ferner, dass bei Bedarf behördliche Genehmigungen eingeholt werden bzw. Erlaubnisse zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden sind. Der Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundstücken oder nicht öffentlichen Straßen notwendige Erlaubnis vom Eigentümer einzuholen. Unterlässt der Auftraggeber dies und handelt der Auftragnehmer im guten Glauben an die erfolgten Zustimmungen, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme einen fremden Grundstücks ergeben könnten, freizustellen. Für Schäden am Fahrzeug, die auf ungeeignete Zufahrten zurückzuführen sind haftet der Auftraggeber. 6. Auslieferung, Rücksendung und Unzustellbarkeit Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse. Vergebliche Fahrten, sowie unverhältnismäßige Wartezeiten bei der Be- bzw. Entladung, wiederholte Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Adressen werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch die eventuelle Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung. Es gelten jeweils die gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen und Beförderungsbedingungen der Spedition Valentiner Transport & Logistik. 7. Gewährleistung Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Frachtführer auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferdatum bei der Spedition Valentiner anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte, wie z. B. nicht kontrolliert oder unter Vorbehalt bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Beschädigungen. 2
3 Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, genaue Mengen beim Erhalt von Transportgütern zu kontrollieren, wenn eine Zählung unzumutbar ist. 8. Liefer- und Leistungsfrist Die Annahme des Transportauftrages erfolgt bei Übernahme des Transportgutes Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, welche die Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden die Spedition Valentiner bzw. den Frachtführer von einer evtl. Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen oder mangelnder/ fehlender Dokumentation bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers. In solchen Fällen Ist die Spedition Valentiner berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn der Verzug resultiert aus einer groben Fahrlässigkeit der Spedition Valentiner oder des Frachtführers, die seitens des Auftraggebers nachgewiesen werden kann. Die Spedition Valentiner ist nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftbar. 9. Versand und Gefahrenübergang Die Haftung für den Transport beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe an den Frachtführer. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers unmöglich wird bzw. sich verzögert, geht die Haftung wieder auf den Auftraggeber über. 10. Zollabfertigung Der Versender muss alle erforderlichen Dokumente mit dem Transportgut übergeben. In diesem Fall kann die Spedition Valentiner mit der Zollabfertigung beauftragt werden. 11. Haftung Für die transportierte Ware existiert über den jeweiligen Frachtführer eine Versicherung in Höhe von 8,33 SZR per Kg Fracht. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die eine evtl. Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer Auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach 427 HGB bleiben unberührt. 3
4 12. Zahlung und Verzug Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen. Die Zahlung mit befreiender Wirkung erfolgt an die Spedition Valentiner Transport& Logistik oder entsprechend anders lautender Weisung auf der Transportrechnung. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung (1. Mahnung) nicht, kann die Spedition Valentiner Mahnkosten für eine weitere Zahlungsaufforderung erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner sämtliche Kosten für entsprechende erforderliche Maßnahmen, die zur Einbringung des offenen Betrages notwendig sind. Reklamationen zur Rechnung sind vom Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber der Spedition Valentiner an zu zeigen. Spätere Einwände können nicht berücksichtigt werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Spedition Valentiner über den fälligen Betrag verfügen kann. Bei Scheckzahlungen ist dies der Fall, wenn der Scheck eingereicht und gutgeschrieben ist. In Sonderfällen behält sich die Spedition Valentiner vor eine Anzahlung oder Vorauszahlung der Fracht zu verlangen. Werden der Spedition Valentiner Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist die Spedition Valentiner berechtigt, die gesamte Restschuld des Auftraggebers unverzüglich fällig zu stellen. Die Spedition Valentiner ist in diesem Falle berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 13. Verjährung und Gerichtsstand Sämtliche Ansprüche gegen die Spedition Valentiner, die von beauftragten Frachtführern oder Erfüllungsgehilfen gestellt werden, verjähren nach einem Jahr, bei grobem Vorsatz nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes. Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin als Sitz der Spedition Valentiner. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtsstand Berlin vereinbart 4
5 14. Datenschutz Die Spedition Valentiner ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt- und Zusatzleistungen zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten oder bei gegebener Notwendigkeit an Dritte zu übermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei der Spedition Valentiner geltend gemacht werden. 15. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das Gleiche gilt für fehlende oder unvollständige Bestimmungen. 16. Hinweis Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet auf der Homepage der Spedition Valentiner, einsehbar. Eine Druckversion steht dort ebenfalls zur Verfügung. Berlin, den Valentiner Transport & Logistik Oliver Schulz e. k. Goldenes Horn Berlin Telefon 030/ Telefax 030/ Internet Gerichtsstand Berlin, HR A 35750, DE / Steuernr
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