Neue Abfallwirtschaft ab 2019

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neue Abfallwirtschaft ab 2019"

Transkript

1 INFORMATIONEN Neue Abfallwirtschaft ab

2 Impressum Herausgeber: Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Stephanstraße 9, Oelsnitz Tel.: Fax: Redaktion: verantwortlich: Amt für Abfallwirtschaft Auflage: Exemplare Redaktionsschluss: 29. Juni 2018 Satz und Layout: Page Pro Media GmbH Gerhart-Hauptmann-Platz Chemnitz Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG Gutenbergstraße Radeburg Fotos / Grafiken: Titel: c-trance, Page Pro Media GmbH, GennadyPoddubny / istock, tpzijl / istock; Seite 3: Landratsamt Vogtlandkreis; Seite 5: e-trance; Seite 6: Foto: Pixavril / istock; Seite 12: jannoon / shutterstock; Seite 13: petovarga / shutterstock; Seite 14: piotr_malczyk / istock; Seite 15: jannoon028 / shutterstock; Seite 19: tpzijl / istock, Photopips / istock Nachdruck, auch teilweise, nur mit Genehmigung und unter Angabe der Quelle.

3 In den letzten Wochen und Monaten wurden die Änderungen in der Abfallentsorgung des Vogtland kreises ab dem vielfältig diskutiert. Der Vogtlandkreis musste innerhalb von zehn Jahren bedingt durch die Funktionalund Gebiets reform 2008 die beiden Satzungsgebiete Altkreis und Stadt Plauen zusammenführen. Das Ziel der neuen Abfallentsorgung im Vogtlandkreis ab 2019 ist ein modernes verur sachergerechtes Entsorgungssystem. Die rechtlichen Grundlagen dieses Abfallentsorgungssystems, die neue Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung, sind unter nachlesbar. Um Ihnen einen Überblick zu geben, was sich ab 2019 ändert, haben wir die wichtigsten Punkte nachfolgend zusammengefasst. Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Sie erreichen uns unter: Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Stephanstraße Oelsnitz / Vogtl. Telefon: /-2293 abfall2019@vogtlandkreis.de Neue Abfallentsorgung

4 Inhaltsverzeichnis Die wichtigsten Neuerungen 5 Abfallgebühren 9 Abrechnung 11 Serviceangebote 12 Zusätzliche Hinweise 14 Gebührensätze 16 Berechnungsbeispiele 20 Datenschutz 26 4 Inhaltsverzeichnis Neue Abfallentsorgung 2019

5 Der Transponder an der Unterseite der neuen Behälter. (Foto: c-trance) Die wichtigsten Neuerungen Das Identifikationssystem Die Leerungen der Restabfallbehälter und Biotonnen werden ab 2019 durch ein Be hälter- Identifikationssystem (kurz Ident-System) elektronisch erfasst. Das bedeutet, dass ab 2019 nur noch Restabfallbehälter und Biotonnen geleert werden, bei denen ein Trans ponder (elektronischer Chip) eingebaut ist. Neue Behälter / Abzug alter Behälter Ab dem 3. September 2018 beginnt die Verteilung der neuen Restabfallbehälter und Biotonnen mit eingebautem Transponder. Die Verteilung der neuen Abfallbehälter soll Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein. Gleichzeitig beginnt ab 10. September 2018 der Abzug der alten Abfallbehälter. Mit der Verteilung und dem Abzug ist die ESE GmbH aus Neuruppin beauftragt. Der Abzug der alten Abfallbehälter findet in der Woche nach der Gestellung der neuen Abfallbehälter statt. Die alten Abfallbehälter müssen zur Abholung leer bereitgestellt werden. Zum genauen Termin der Verteilung und des Abzugs am Grundstück werden die Eigentümer oder deren beauftragte Verwalter durch ein Anschreiben informiert. Wer die alten Abfallbehälter noch bis zum Ende des Jahres 2018 nutzen will, kann diese auch im Januar abgeben. Dann findet noch eine Restsammeltour statt. Neue Abfallentsorgung 2019 Die wichtigsten Neuerungen 5

6 Die neuen Restabfallbehälter können bis zum Ende des Jahres 2018 wie bisher genutzt werden. Im Satzungsgebiet Altkreis ist am Leerungstermin dann eine entsprechende Banderole anzubringen. Für das Satzungsgebiet Stadt Plauen ist Folgendes zu beachten: Die Restabfallbehälter in Plauen befinden sich grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer. Diesen steht es daher frei, ihren Restabfallbe hälter mit abziehen zu lassen oder anderweitig zu nutzen. Biotonnen werden generell eingezogen. Ein Abzug der Restabfallbehälter in Plauen ist 2018 nur möglich, wenn die alte Behältergröße der neuen entspricht (z. B. 80 Liter gegen 80 Liter oder 120 Liter gegen 120 Liter). Im Januar 2019 erfolgt dann eine Restsammel tour für alte Behälter. Einführung Biotonne Die Getrenntsammlung biologischer Abfälle wird vom Gesetzgeber gefordert. Deshalb führt der Vogtlandkreis ab 2019 eine flächendeckende Sammlung biologischer Abfälle mittels Biotonne ein. Über die Biotonne können Nahrungs- und Küchenabfälle, zerkleinerter Ast- und Strauchschnitt sowie Gras, Laub und Pflanzenabfälle entsorgt werden. Befreiung von der Biotonne Da gerade im ländlichen Raum viele Grundstückseigentümer Eigenverwertung (Kompostierung) betreiben, ist auch eine Befreiung von der Biotonne möglich. Dafür müssen auf dem Grundstück entsprechende Flächen (25 Quadrat meter pro Person) zum Verteilen des Komposts zur Ver fügung stehen. Geeignete Flächen sind zum Beispiel Beete, Wiesen, Hecken. 6 Die wichtigsten Neuerungen Neue Abfallentsorgung 2019

7 Eine Befreiung von der Biotonne ist nur möglich, wenn die Eigenkompostierung auf dem Grundstück betrieben wird, auf welchem die Bioabfälle anfallen. Das Verbringen der biologischen Abfälle in entfernt liegenden Gärten oder andere gepachtete Grundstücke erfüllt die Voraus setzung für eine Befreiung somit nicht. Reinigung der Biotonne Einmal im Jahr kann eine Sommerreinigung für die Biotonne / Biotonnen beantragt werden. Biofilterdeckel Statt einer Biotonne mit einem normalen Deckel kann auch eine Biotonne mit einem Biofilterdeckel bestellt werden. Der Biofilterdeckel besitzt eine umlaufende Gummidichtung und einen im Deckel eingearbeiteten Biofilter. Die Funktionsweise wird wie folgt be schrieben: Mit seiner umlaufenden Gummidichtung schließt der Biofilterdeckel den Behälter ab und hält Fliegen und Maden fern. Kleinstlebewesen, die im Filtermaterial enthalten sind, bauen Geruchsstoffe ab. Gleichzeitig werden durch die Feuchtigkeit in der Biotonne Schimmelpilzsporen im Wasserfilm gebunden und damit die Ausbreitung gesundheitsgefährdender Sporen gebremst. Das Filtermaterial sollte aller zwei Jahre getauscht werden. Nutzungseinheiten / Einwohnergleichwerte Künftig wird zwischen privaten und gewerblichen Nutzungseinheiten unterschieden. Als private Nutzungseinheit versteht man einzelne Wohneinheiten wie Einfamilien häuser, Doppelhaushälften, Wohnungen, Wochen endhäuser und Wohngemein schaften. Bei privaten Nutzungseinheiten bildet die Anzahl dieser Nutzungseinheiten auf einem Grundstück die Berechnungsgrundlage für die Festgebühr. Als gewerbliche Nutzungseinheit sind alle gewerblich oder nicht privat genutzten Ein heiten zu verstehen. Diese können selbst genutzt, verpachtet oder vermietet sein. Dazu gehören zum Beispiel Gewerbe- und Handelsbetriebe, Praxen, Kanzleien, Krankenhäuser, Verwal tungen, Sportstätten, Vereinsräume, Schulen und öffentliche Einrichtungen. Bei gewerblichen Nutzungseinheiten werden zur Ermittlung der Festgebühr Einwohnergleichwerte ermittelt. Ein Einwohnergleichwert (EWG) ist der auf einen Einwohner bezogene Umrechnungswert. Er ergibt sich je nach Art des Gewerbes unter anderem aus der Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Betten (bei Beherbergungseinrichtungen) oder Anzahl der Personen (bei Schulen und Kitas). Ergibt sich bei EWG keine ganze Zahl, werden diese auf den vollen Wert aufgerundet, z. B. sieben Beschäftigte (vier Vollzeit, drei Teilzeit) er geben rechnerisch 5,5 Beschäftigte oder 1,83 EWG (Teilzeitbeschäftige werden nur zur Hälfte berücksichtigt). Es ist somit auf zwei EWG aufzurunden. Neue Abfallentsorgung 2019 Die wichtigsten Neuerungen 7

8 Bestellung von Abfallbehältern Restabfallbehälter und Biotonnen können mit und ohne Schließsystem bestellt werden. Restabfallbehälter Folgende Größen können bestellt werden: 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1100 l Bei der Bestellung eines Restabfallbehälters ist zu beachten, dass bei Restabfall ein Mindestvolumen von fünf Liter pro Person und Woche angenommen wird. Das heißt, wenn zum Beispiel auf dem Grundstück zwölf Personen wohnen, beträgt das Mindestvolumen pro Woche 60 l. Da die Abfuhr grundsätzlich 2-wöchentlich erfolgt, verdoppelt sich dieser Wert also noch einmal auf 120 l (2 x 60 l). Im Beispiel müsste deshalb mindestens ein 120-l-Restabfall behälter für das Grundstück bestellt werden. Biotonne Folgende Größen können bestellt werden: 60 l, 120 l, 240 l Die Anzahl der Papiertonnen richtet sich nach der Anzahl der privaten bzw. gewerblichen Nutzungseinheiten. Auf je vier Nutzungseinheiten erfolgt die Gestellung einer 240-l-Papiertonne. In größeren Wohnanlagen können auch 1100-l-Papiertonnen bestellt werden. Die Bestellung der Abfallbehältnisse muss schriftlich (per , Fax oder auf dem Postweg) beim Amt für Abfallwirtschaft (siehe Seite 15) erfolgen. In Plauen werden sich künftig die Containerstandplätze für Papier verringern. Ziel ist eine flächendeckende haushaltsnahe Entsorgung mit einer Papiertonne am Grundstück. Hierfür steht auch ein Formular im Abfallwegweiser bzw. online als PDF unter zur Verfügung. Behältertausch Da es für viele Grundstückseigentümer nicht einfach ist, die zukünftige Abfallmenge einzuschätzen, kann innerhalb des Kalkula tionszeitraumes von einmal jährlich je anschlusspflichtigem Grundstück ein Tausch der vorhandenen Restabfallbehälter und Biotonnen auf Antrag ohne Zusatzgebühr vorgenommen werden. Papiertonnen Folgende Größen können bestellt bzw. weiterhin genutzt werden: 240 l, 1100 l 8 Die wichtigsten Neuerungen Neue Abfallentsorgung 2019

9 Abfallgebühren Die Abfallgebühren Sie sind auch weiterhin in Festgebühr und in Leistungsgebühren gegliedert. Die Festgebühr deckt vor allem Kosten, die kaum oder nicht von der Anzahl der Personen abhängig sind, zum Beispiel Verwaltungskosten, Kosten der Wertstoffhöfe, Kosten für Sondermüllentsorgung, Sperrmüll, Kleinelektronikschrott, Altpapier und Deponiesanierung. Die Höhe der Festgebühr richtet sich nach der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten oder nach der Anzahl der Einwohnergleichwerte bei Gewerbebetrieben oder ähnlichen Einrichtungen. Die Leistungsgebühren decken vor allem beeinflussbare und personenabhängige Kosten. Dazu gehören beispielsweise: Behältergestellung für Restabfallbehälter und Biotonne Vollservice Leerungen für Restabfallbehälter und Biotonnen Biofilterdeckel, -material Sommerreinigung der Biotonne Elektronikschrottabholung (Großgeräte) Abholung und Annahme von Altreifen, Fenster, Türen Beginnend ab Seite 16 finden Sie die Übersichten zu den Gebührensätzen und einige Beispielrechnungen. Bezahlung und Umlage der Gebühren Ab 2019 bezahlen auch im Altkreis nicht mehr die Haushalte die Gebühren, sondern die Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum zu Wohnzwecken oder auch gewerblich ver mieten, können die anfallenden Abfallge bühren als Bestandteil der Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen. Die ungefähren Abschläge lassen sich durch die bekanntgemachten Gebührensätze auch bereits vor Erhalt des Gebührenbescheides ermitteln. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Umlegung der Abfallgebühren nach Quadratmetern entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Im Mietvertrag können aber auch davon abweichende Regelungen verabredet werden. Leerstand Wenn Nutzungseinheiten über einen Zeitraum von mindestens zwei Kalendermonaten unbewohnt oder ungenutzt sind, können diese abgemeldet werden. Für diesen Zeitraum und die jeweilige Nutzungseinheit ist dann keine Festgebühr zu entrichten. In den Fällen von Leerstand kann ein Antrag auf Gebührenminderung gestellt werden. Dieser ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Leerstandes, jedoch spätestens bis des Folgejahres zu stellen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Leerstand am des jeweiligen Kalenderjahres noch besteht. Neue Abfallentsorgung 2019 Abfallgebühren 9

10 Übersicht über die Gesamtkosten der Abfallwirtschaft in Prozent für den Gebührenkalkulationszeitraum 2019 bis ,1% Restabfall 1,8% 0,4% 7,8% 10,8% 44,8% Bioabfall Altpapier Sperrmüll 1,5% 11,9% ElektronikschroC, Fenster, Türen 9,6% 7,3% Schadstoffe Betrieb der WertstoIöfe sonskge Zusatzleistungen Verwaltungskosten Nachsorgekosten Deponie Die Kosten belaufen sich auf insgesamt Euro / Jahr Prozentuale Aufteilung der Gebühren in Festgebühr und variable Kosten 3,2% 2,2% 2,6% Festgebühr 38,8% 53,2% variable Restabfall Kosten: Leerungsgebühr Restabfall Leerungsgebühr Bioabfall Leerungsgebühr Behältergestellung sonsjge Leistungen (z.b. Containerdienst, Expressservice) 10 Abfallgebühren Neue Abfallentsorgung 2019

11 Abrechnung Abrechnung der Behälterleerungen Anfang 2019 werden Jahresbescheide mit zwei Fälligkeiten ( und ) erlassen. Darin werden auch die in der Satzung festgelegten vier Pflichtleerungen für jeden Restabfallbehälter und sechs Pflichtleerungen für jede Biotonne berechnet. Es werden immer mindestens die Pflichtleerungen je Behälter abgerechnet, auch wenn diese tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden. Im ersten Abrechnungsjahr (2019) ist außerdem eine Zwischenabrechnung im 3. Quartal des Jahres vorgesehen, um entsprechende Leerungen, die bereits über dem Jahresansatz hinaus angefallen sind, abzurechnen. Grundstückseigentümer können auch einen höheren Leerungsansatz für die Restabfall behälter und Biotonnen beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die beantragten Behälter durch eine Vielzahl von Mietern genutzt werden, um unnötig hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Den Antrag richten Sie bitte schriftlich an das Amt für Abfallwirtschaft per , Fax oder auf dem Postweg (siehe Seite 15). Ab 2020 bilden die tatsächlich im Vorjahr angefallen Leerungen pro Behälter den neuen Ansatz für den Jahresbescheid. Die Leerungen der Papiertonne werden nicht elektronisch erfasst und sind durch die Festgebühr gedeckt. Wenn im Jahr 2019 weitere Leerungen er folgen, die die Anzahl der bereits berech neten Leerungen übersteigen, werden diese in einem Abrechnungsbescheid Anfang 2020 ab gerechnet. In diesem Abrechnungsbescheid werden neben den Pflichtleerungen auch die zusätzlich angefallenen Leerungen berücksichtigt: z. B. 4 Pflichtleerungen Restabfall + 2 zusätzliche = gesamt 6 Leerungen Restabfall und 6 Pflichtleerungen für Bioabfall + 1 zusätzliche = gesamt 7 Leerungen Bioabfall Es werden also 6 Leerungen für Restabfall und 7 Leerungen für Bioabfall abgerechnet. Neue Abfallentsorgung 2019 Abrechnung 11

12 Serviceangebote Vollservice Im Rahmen eines normalen Leerungsvorgangs werden nur Behälter geleert, bei denen der Transportweg zwischen Behälterstandort und der üblichen Ladestelle (Entsorgungsfahrzeug) 10 Meter nicht überschreitet. Beim Vollservice handelt es sich um eine gebührenpflichtige Zusatzleistung, die für jeden Behälter schriftlich beantragt werden kann. Wenn Vollservice beantragt wurde, werden auch Behälter von einem weiter entfernten Behälterstandplatz geholt und durch das Entsorgungsunternehmen geleert. Dies umfasst auch eine Abholung aus dem Grundstück, wenn der Weg frei von Stufen oder Treppen ist. Eine Abholung aus Gebäuden kann jedoch nicht erfolgen. Der Vollservice umfasst folgende Leistungen: Abholung und Rücktransport von Behältnissen aus dem / in das Grundstück Auf- und Zuschließen von Umhausungen / Türen Entsorgung von Sperrmüll Je Nutzungseinheit kann einmal jährlich bis zu neun Kubikmeter Sperrmüll abgeholt und zweimal im Jahr bis zu zwei Kubikmeter pro Nutzungseinheit selbst zum Wertstoffhof gebracht werden. Die Entsorgung von Sperrmüll im Rahmen dieser kommunalen Leistung wird über die Festgebühr gedeckt und erfolgt ohne zusätzliche Gebühren. 12 Serviceangebote Neue Abfallentsorgung 2019

13 Express-Abholung von Sperrmüll Im Rahmen der Expressabholung können bis zu neun Kubikmeter Sperrmüll entsorgt werden. Die Abholung kann bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland beantragt werden. Der Sperrmüll wird innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrages abgeholt. Diese Leistung ist gebührenpflichtig. Anschrift für die Beantragung ab 2019: Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) Alte Reichenbacher Str Oelsnitz Telefon: / 317 Fax: service@kreisentsorgung.de Scheck für die Abholung von Elektronikschrott (Großgeräte) Express-Abholung von Elektronikschrott (Großgeräte) Im Rahmen der Expressabholung für Elektronikschrott werden bis zu vier Großgeräte abgeholt. Die Abholung kann bei der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (Anschrift siehe Expressabholung Sperrmüll) beantragt werden. Der Elektronikschrott wird innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrages ab geholt. Diese Leistung ist gebührenpflichtig. Scheck zur Abholung von sonstigen Abfällen (Fenster, Türen, Altreifen) Mit dem Scheck können bis zu zehn Teile ( Fenster, Türen, Altreifen) abgeholt werden. Altreifen werden nur bis zur Größe von Pkw- Reifen angenommen. Diese Schecks können ebenfalls in den Vertriebsstellen des Vogtlandkreises gebührenpflichtig erworben werden. Zur Abholung von Elektronikschrott (Großgeräte), z. B. Kühlschränke, Wasch maschinen, Fernseher, können Schecks in bestimmten Ver triebs stellen des Vogtlandkreises gebührenpflichtig erworben werden. Mit einem Scheck können bis zu vier Groß geräte ab geholt werden. Die Anschriften der Vertriebsstellen werden im nächsten Abfallwegweiser veröffentlicht. Neue Abfallentsorgung 2019 Serviceangebote 13

14 Zusätzliche Hinweise Der 14-tägliche Entsorgungsrhythmus Grundsätzlich wird jede Straße alle 14 Tage durch die Entsorgungsfahrzeuge angefahren. Die Behälter können dann bei Bedarf zur Leerung bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ab 2019 jeder ge nutzte Restabfallbehälter mindestens vier Mal und jede Biotonne mindestens sechs Mal im Jahr geleert werden muss. Für die Papiertonne gibt es keine Mindestleerungen. Leichtverpackungen gelbe Tonne / gelbe Säcke Bei der Entsorgung der Leichtverpackungen (gelbe Tonne / gelbe Säcke) handelt es sich um eine privatrechtlich erbrachte Leistung, welche durch die dualen Systeme beauftragt wird. Für diese Leistung entrichten Sie keine Abfallgebühren. Das für die Entsorgung der Verpackungen erhobene Entgelt haben Sie bereits beim Kauf des Produktes als Teil des Kaufpreises bezahlt. Die Entsorgung der Leichtverpackungen wird weiter unverändert mittels gelber Tonnen / Säcke durchgeführt. Grüngutsammlung Ab 2019 wird es keine Grüngutsammlung mehr geben. Grüngut kann dann über die Biotonne entsorgt werden. Gegen Gebühr können größere Mengen an Grüngut auch an einem der kommunalen Wertstoffhöfe abgegeben werden oder mit einem Großcontainer direkt am Grundstück entsorgt werden. 14 Zusätzliche Hinweise Neue Abfallentsorgung 2019

15 Notwendige Angaben der Grundstückseigentümer Ab 2019 bekommen die Grundstückseigentümer nur einen Gebührenbescheid je Objekt für alle Nutzungseinheiten. Sie können auch festlegen, wie die Aufstellung der Abfall be hälter für Restabfall, Bioabfall und Pappe / Papier auf ihrem / ihren Grundstück / en erfolgen soll. Für die Erhebung der Abfallgebühren gelten künftig andere Grundlagen. Folgende Angaben müssen durch die Grundstückseigentümer mitgeteilt werden: Angaben zur Nutzungsart ( privat und / oder gewerblich) Anzahl der Nutzungseinheiten ( privat und / oder gewerblich) Gesamtzahl der Personen und / oder Beschäftigten benötigte / r Restabfallbehälter, Bio- und Papiertonne / n Ergeben sich hierzu Änderungen, infor mieren Sie uns bitte. Änderungen senden Sie bitte schriftlich per , Fax oder auf dem Postweg an: Anschrift des Grundstückes Name und Anschrift des Eigen tümers / Zustellvertreters (z. B. gesetzlicher Betreuer, Grundstücksverwalter) Verwaltervollmacht, sofern ein Verwalter bevollmächtig wurde, für den Eigen tümer Handlungen vorzunehmen Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Abfallwirtschaft Postfach Plauen Fax: awi@vogtlandkreis.de Neue Abfallentsorgung 2019 Zusätzliche Hinweise 15

16 Gebührensätze Festgebühren Die Höhe der Festgebühr für private Nutzungseinheiten ermittelt sich nach der Anzahl der auf dem Grundstück befindlichen privaten Nutzungseinheiten multipliziert mit dem Gebührensatz. Sie wird in vollen Monatsbeträgen berechnet. Je privater Nutzungseinheit beträgt der Gebührensatz 69,00 EUR je Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Gebührensatz von 5,75 EUR. Die Höhe der Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten bemisst sich nach der Anzahl der für die jeweilige gewerbliche Nutzungs einheit ermittelten Einwohner gleichwerte (EWG). Die Summe der EWG wird bei Teilwerten auf volle EWG aufgerundet. Der Gebührensatz für einen Einwohner gleichwert beträgt 35,04 EUR je Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Gebührensatz von 2,92 EUR. Gebühren für Vollservice Für den Vollservice werden folgende Gebühren sätze je Leerung erhoben: Behälterart 2-Rad-Behälter (60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter) 4-Rad-Behälter (660 Liter, 1100 Liter) Wegstrecke von 11 bis 50 m Wegstrecke von 51 m bis 100 m je weitere 50 m 3,03 EUR 9,69 EUR + 7,40 EUR Gebühren für die Abholung von Elektronikschrott Die Gebühr für einen Elektronikschrott-Scheck beträgt 17,75 EUR. Die Gebühr für die Express-Abholung von Elektro-Altgeräten (Großgeräte) beträgt 26,46 EUR je Abholung. 16 Gebührensätze Neue Abfallentsorgung 2019

17 Gebühr für die Express-Abholung von Sperrmüll Die Gebühr für die Express-Abholung von Sperrmüll beträgt 37,74 EUR je Abholung. Gebühren für die Abholung von sonstigen Abfällen (Fenster, Türen, Alt reifen) sowie bei Anlie ferung von Abfällen auf den kommunalen Wertstoffhöfen Die Gebühr für den Scheck zur Abholung von sonstigen Abfällen (Fenster, Türen, Altreifen) beträgt 23,23 EUR. Bei der Anlieferung auf den kommunalen Wertstoffhöfen werden folgende Gebühren erhoben: Abfallart Gebühr je Tonne Sperrmüll 153,17 EUR Siedlungsabfälle 153,17 EUR sofern eine Wägung aus technischen oder 23,00 EUR / m³ rechtlichen Gründen nicht möglich ist Gebühr je Stück Fenster, kleiner 1 m² 4,50 EUR Fenster, größer 1 m² 6,50 EUR Innentüren 5,50 EUR Außentüren 12,00 EUR Altreifen bis PKW-Größe ohne Felge 1,30 EUR Altreifen bis PKW-Größe mit Felge 2,80 EUR Abfallart Sack bis 80 Liter Anhängerladung klein-einachsig Ast- und Strauchschnitt, Laub / Gras Anhängerladung groß-zweiachsig 0,80 EUR 4,90 EUR 8,70 EUR Gebühren Filtermaterial und Sommerreinigung Biotonne Die Gebühr für Filtermaterial zum Austausch im Biofilterdeckel beträgt 14,28 EUR. Die Gebühr für die Sommerreinigung der Biotonne beträgt 7,97 EUR je Biotonne. Neue Abfallentsorgung 2019 Gebührensätze 17

18 Gebühren für die Bereitstellung der Abfallbehälter Für jeden Restabfallbehälter und jede Biotonne auf dem Grundstück fällt eine Bereitstellungsgebühr an. Diese Gebühr wird jährlich mit dem Jahresbescheid erhoben. Für die Bereitstellungsgebühr gelten folgende Gebührensätze: A) Behälter ohne Schließsystem Restabfallbehälter EUR / Jahr EUR / Monat 80 Liter 1,92 0, Liter 2,88 0, Liter 5,76 0, Liter 15,84 1, Liter 26,40 2,20 Biotonne ohne Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 1,44 0, Liter 2,88 0, Liter 5,76 0,48 Biotonne mit Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 2,76 0, Liter 5,52 0, Liter 11,04 0,92 B) Behälter mit Schließsystem Restabfallbehälter EUR / Jahr EUR / Monat 80 Liter 5,22 0, Liter 6,18 0, Liter 9,06 0, Liter 21,94 1, Liter 32,50 2,71 Biotonne ohne Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 4,74 0, Liter 6,18 0, Liter 9,06 0,76 18 Gebührensätze Neue Abfallentsorgung 2019

19 Biotonne mit Filterdeckel EUR / Jahr EUR / Monat 60 Liter 6,06 0, Liter 8,82 0, Liter 14,34 1,20 Hinzu kommen die Gebühren pro Leerung des jeweiligen Behälters. Die Leerungsgebühren Die Leerungsgebühr Restabfall und Bioabfall berechnet sich aus dem Fassungsvolumen des Behälters multipliziert mit der Anzahl der Leerungen. Je Leerung eines Restabfallbehälters werden folgende Gebühren erhoben: 80 Liter Behälter 3,00 EUR 120 Liter Behälter 4,50 EUR 240 Liter Behälter 9,00 EUR 660 Liter Behälter 24,75 EUR Liter Behälter 41,25 EUR Je Leerung einer Biotonne werden folgende Gebühren erhoben: 60 Liter Biotonne 1,80 EUR 120 Liter Biotonne 3,60 EUR 240 Liter Biotonne 7,20 EUR Neue Abfallentsorgung 2019 Gebührensätze 19

20 Berechnungsbeispiele 1. Ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen, 13 Personen, 2 x 80 l Restabfallbehältern 1 x 60 l Biotonne (ohne Biofilterdeckel), alle Behälter ohne Schließsystem 5 W 80 l 80 l 60 l 5 Wohnungen ergeben: 5 Nutzungseinheiten = 5 x Festgebühr = 5 x 69,00 = 345, x 80 l Restabfallbehälter ergeben: 2 x 80 l Behälterbereitstellungsgebühr Restabfall = 2 x 1,92 = 3,84 Leerungsgebühren: 2 x 4 Pflichtleerungen 80 l Restabfallbehälter = 8 x 3,00 = 24, x 60 l Biotonne ergeben: 1 x 60 l Behältergestellungsgebühr Bioabfall = 1 x 1,44 = 1,44 Leerungsgebühren: 1 x 6 Pflichtleerungen 60 l Biotonne = 6 x 1,80 = 10,80 Gesamte Gebühren für ein Jahr: 385,08 Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Leerungsgebühren bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leerungen. 20 Berechnungsbeispiele Neue Abfallentsorgung 2019

21 2. Ein Einfamilienhaus (eine Wohnung), 2 Personen, 1 x 80 l Restabfallbehälter, 1 x 60 l Bio tonne (ohne Biofilterdeckel), alle Behälter ohne Schließsystem 1 W 80 l 60 l eine Wohnung ergeben: eine Nutzungseinheit = 1 x Festgebühr = 1 x 69,00 = 69, x 80 l Restabfallbehälter ergeben: 1 x 80 l Behältergestellungsgebühr Restabfall = 1 x 1,92 = 1,92 Leerungsgebühren: 1 x 4 Pflichtleerungen 80 l Restabfallbehälter = 4 x 3,00 = 12, x 60 l Biotonne ergeben: 1 x 60 l Behältergestellungsgebühr Bioabfall = 1 x 1,44 = 1,44 Leerungsgebühren: 1 x 6 Pflichtleerungen 60 l Biotonne = 6 x 1,80 = 10,80 Gesamte Gebühren für ein Jahr: 95,16 Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Leerungsgebühren bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leerungen. Neue Abfallentsorgung 2019 Berechnungsbeispiele 21

22 3. Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, 20 Personen, 1 x 660 l Restabfallbehälter, 1 x 120 l Biotonne (mit Biofilterdeckel), alle Behälter mit Schließsystem 10W 10 Wohnungen ergeben: 660 l 120 l 10 Nutzungseinheiten = 10 x Festgebühr = 10 x 69,00 = 690,00 + 1x 660 l Restabfallbehälter ergeben: 1x 660 l Behältergestellungsgebühr Restabfall = 1 x 21,94 = 21,94 Leerungsgebühren: 1x 4 Pflichtleerungen 660 l Restabfallbehälter = 4 x 24,75 = 99,00 8 zusätzliche Leerungen im Jahr = 8 x 24,75 = 198, x 120 l Biotonne ergeben: 1 x 120 l Behältergestellungsgebühr Bioabfall = 1x 8,82 = 8,82 Leerungsgebühren: 1x 6 Pflichtleerungen 120 l Biotonne = 6 x 3,60 = 21,60 6 zusätzliche Leerungen im Jahr = 6 x 3,60 = 21,60 Gesamte Gebühren für ein Jahr: 1060,96 Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Leerungsgebühren bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leerungen. 22 Berechnungsbeispiele Neue Abfallentsorgung 2019

23 4. Ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, 15 Personen, 6 x 80 l Restabfallbehältern (mit Schließsystem), 1 x 120 Biotonne (mit Biofilterdeckel) 6 W 80 l 80 l 80 l 80 l 80 l 80 l 120 l 6 Wohnungen ergeben: 6 Nutzungseinheiten = 6 x Festgebühr = 6 x 69 = 414, x 80 l Restabfallbehälter ergeben: 6 x 80 l Behältergestellungsgebühr Restabfall = 6 x 5,22 = 31,32 Leerungsgebühren: 6x 4 Pflichtleerungen 80 l Restabfallbehälter = 24 x 3,00 = 72, x 120 l Biotonne ergeben: 1 x 120 l Behältergestellungsgebühr Bioabfall = 1 x 5,52 = 5,52 Leerungsgebühren: 1 x 6 Pflichtleerungen 120 l Biotonne = 6 x 3,60 = 21,60 6 zusätzliche Leerungen = 6 x 3,60 = 21,60 Gesamte Gebühren für ein Jahr: 566,04 Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Leerungsgebühren bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leerungen. Neue Abfallentsorgung 2019 Berechnungsbeispiele 23

24 5. Ein Gewerbebetrieb, 7 Beschäftigte (5 Vollzeit, 2 Teilzeit), 1 x 80 l Restabfallbehälter, 1 x 60 l Biotonne (ohne Biofilterdeckel), alle Behälter ohne Schließsystem 1 GB 80 l 60 l Ein Gewerbebetrieb = eine gewerbliche Nutzungseinheit: Die Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten bemisst sich nach Einwohnergleich werten (EWG). Diese werden wie folgt ermittelt: Entsprechend der Anzahl der Beschäftigten ergeben je drei Vollzeitbeschäftigte einen EWG, Teilzeitbeschäftige werden zur Hälfte berücksichtigt. 5 Vollzeitbeschäftigte + 2 Teilzeitbeschäftigte = 6 Beschäftigte = 2 EWG = 2 x 35,04 = 70, x 80 l Restabfallbehälter ergeben: 1 x 80 l Behältergestellungsgebühr Restabfall = 1 x 1,92 = 1,92 Leerungsgebühren: 1 x 4 Pflichtleerungen 80 l Restabfallbehälter = 4 x 3,00 = 12, x 60 l Biotonne ergeben: 1 x 60 l Behältergestellungsgebühr Bioabfall = 1 x 1,44 = 1,44 Leerungsgebühren: 1 x 6 Pflichtleerungen 60 l Biotonne = 6 x 1,80 = 10,80 Gesamte Gebühren für ein Jahr: 96,24 Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Leerungsgebühren bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leerungen. 24 Berechnungsbeispiele Neue Abfallentsorgung 2019

25 6. Ein gemischt genutztes Gebäude mit einer Anwaltskanzlei sowie 3 vermieteten Woh nungen, die Anwaltskanzlei hat 5 Beschäftigte (2 Vollzeit, 3 Teilzeit), in den Wohnungen leben 9 Personen, 1 x 80 l Restabfallbehälter, 1 x 120 l Restabfallbehälter, 1 x 120 l Biotonne (mit Biofilterdeckel), alle Behälter ohne Schließsystem 1 GB, 3 W 80 l 120 l 120 l 3 Wohnungen ergeben: 3 Nutzungseinheiten = 3 x Festgebühr = 3 x 69,00 = 207,00 eine Anwaltskanzlei = eine gewerbliche Nutzungseinheit: Die Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten ermittelt sich nach Einwohnergleich werten (EWG). Diese werden wie folgt ermittelt: Entsprechend der Anzahl der Beschäftigten ergeben je drei Vollzeitbeschäftigte einen EWG, Teilzeitbeschäftige werden zur Hälfte berücksichtigt. 2 Vollzeitbeschäftigte + 3 Teilzeitbeschäftigte = 3,5 Beschäftigte = 1,17 EWG = aufgerundet 2 EWG = 2 x 35,04 = 70, x 80 l Restabfallbehälter ergeben: 1 x 80 l Behältergestellungsgebühr Restabfall = 1 x 1,92 = 1,92 Leerungsgebühren: 1 x 4 Pflichtleerungen 80 l Restabfallbehälter = 4 x 3,00 = 12, x 120 l Restabfallbehälter ergeben: 1 x 120 l Behältergestellungsgebühr Restabfall = 1 x 2,88 = 2,88 Leerungsgebühren: 1 x 4 Pflichtleerungen 120 l Restabfallbehälter = 4 x 4,50 = 18, x 120 l Biotonne ergeben: 1 x 120 l Behältergestellungsgebühr Bioabfall = 1 x 5,52 = 5,52 Leerungsgebühren: 1 x 6 Pflichtleerungen 120 l Biotonne = 6 x 3,60 = 21,60 4 zusätzliche Leerungen = 4 x 3,60 = 14,40 Gesamte Gebühren für ein Jahr: 353,40 Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Leerungsgebühren bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leerungen. Neue Abfallentsorgung 2019 Berechnungsbeispiele 25

26 Datenschutz Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Landratsamt Vogtlandkreis Poststraße Plauen Telefon: landratsamt@vogtlandkreis.de 2. Name und Kontaktdaten des Daten schutzbeauftragten Dr. Matthias Ludwig Landratsamt Vogtlandkreis Postplatz Plauen Telefon: datenschutz@vogtlandkreis.de 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Ihre Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. c erhoben, um satzungsrechtliche Regelungen durchzusetzen (z. B. Anschluss- und Benutzungszwang, Gebührenerhebung) satzungsrechtliche Leistungen zu erbringen (z. B. Sperrmüllentsorgung) 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an: Beauftragte Dritte, z. B. kommunale Entsorger Dienstleister (Druckdienste, IT-Dienstleister) Die Daten werden offengelegt, weil eine gesetzliche Grundlage existiert der Dienstleister die zugewiesenen Aufgaben nicht anders wahrnehmen kann die Fernwartung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Fachverfahrens erforderlich ist 5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung für längstens zehn Jahre nach Ende der verwaltungsrechtlichen Vorgänge gespeichert. 7. Betroffenenrechte Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 26 Datenschutz Neue Abfallentsorgung 2019

27 Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Sächsischer Datenschutzbeauftragter Herr Andreas Schurig Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Telefon: Telefax: Wenn Sie erforderliche Daten nicht angeben saechsdsb@slt.sachsen.de kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden, kann auf Grundlage der Abfallgebührensatzung ein Bußgeld verhängt werden. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 8. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Vogtlandkreis durch eine entspre chende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Vogtlandkreis, ob die gesetzlichen Voraus setzungen hierfür erfüllt sind. Neue Abfallentsorgung 2019 Datenschutz 27

28

Neuregelungen der Abfallentsorgung im Vogtlandkreis ab für Ihr Grundstück: Musterstraße 2, Musterhausen

Neuregelungen der Abfallentsorgung im Vogtlandkreis ab für Ihr Grundstück: Musterstraße 2, Musterhausen Landratsamt Vogtlandkreis * Stephanstraße 9 * 08606 Oelsnitz Herrn Max Mustermann Musterstraße 1 13245 Musterhausen Dezernat II Amt für Abfallwirtschaft Stephanstraße 9 08606 Oelsnitz Vorgangsnr.: 12345678

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung im Vogtlandkreis (Abfallgebührensatzung) Auf Grund - 3 Abs.1 und 12 der Sächsischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

ANMELDUNG ZUM ANSCHLUSS AN DIE STÄDTISCHE ABFALLENTSORGUNG

ANMELDUNG ZUM ANSCHLUSS AN DIE STÄDTISCHE ABFALLENTSORGUNG Stadt Leipzig Stadtreinigung Leipzig Geithainer 60 04328 Leipzig SEITE 1/4 GEWERBE > STANDORTNUMMER Feld nicht ausfüllen! > GRUNDSTÜCKSDATEN Art des Gewerbes Anzahl der Mitarbeiter / Schüler / Kinder Anzahl

Mehr

ANMELDUNG ZUM ANSCHLUSS AN DIE STÄDTISCHE ABFALLENTSORGUNG

ANMELDUNG ZUM ANSCHLUSS AN DIE STÄDTISCHE ABFALLENTSORGUNG Stadt Leipzig Stadtreinigung Leipzig Geithainer 60 04328 Leipzig SEITE 1/4 > STANDORTNUMMER Feld nicht ausfüllen! > GRUNDSTÜCKSDATEN Gemarkung Flurstücksnummer Anzahl der Wohnungen davon belegt Anzahl

Mehr

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO:

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO: Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Eintragung der angestellten verantwortlichen Person/-en in leitender Position Hinweis: Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie noch nicht

Mehr

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte)

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Das vorliegende Muster enthält alle Angaben, die Sie der betroffenen

Mehr

Abfallwegweiser. des Vogtlandkreises. Ent sor gungsgebiet Stadt Plauen

Abfallwegweiser. des Vogtlandkreises. Ent sor gungsgebiet Stadt Plauen Abfallwegweiser des Vogtlandkreises 2013 Ent sor gungsgebiet Stadt Plauen Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Vogtlandkreises, auch für das Jahr 2013 erhalten Sie im Abfallwegweiser des Vogtlandkreises

Mehr

Landratsamt Neu-Ulm Finanzmanagement Kantstraße Neu-Ulm

Landratsamt Neu-Ulm Finanzmanagement Kantstraße Neu-Ulm Landratsamt Neu-Ulm Finanzmanagement Kantstraße 8 89231 Neu-Ulm Antrag auf einen einmaligen Zuschuss des Landkreises Neu-Ulm im Rahmen der Freiwilligen Leistungen Ich/Wir beantragen einen Zuschuss für

Mehr

Die neue Abfallgebührenstruktur

Die neue Abfallgebührenstruktur Die neue Abfallgebührenstruktur ab dem 1. Januar 2014 DIE NEUE ABFALLGEBÜHREN- STRUKTUR AB DEM 1. JANUAR 2014 Ob als Grundstückseigentümer, Firmeninhaber oder Mieter: Abfallgebühren betreffen alle Bremer

Mehr

Antrag zur Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund gem. Art. 18 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

Antrag zur Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund gem. Art. 18 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes Hinweis: Passend für Fensterkuvert STADT SCHWABACH Bauverwaltungsamt Albrecht-Achilles-Str. 6/8 91126 Schwabach Antrag zur Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund gem. Art. 18 Abs. 1 des Bayer. Straßen-

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) für ein Beschäftigungsverhältnis bewerben möchten. Im

Mehr

Die Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: Landesdirektion Sachsen Chemnitz

Die Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: Landesdirektion Sachsen Chemnitz Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Planfeststellungsverfahren der Referate 32 Die Landesdirektion Sachsen

Mehr

Abfallgebührensatzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe (Abfallgebührensatzung)

Abfallgebührensatzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe (Abfallgebührensatzung) Abfallgebührensatzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe (Abfallgebührensatzung) Auf der Grundlage der 5, 19, 20, 50, 51, 93 Abs. 1 sowie 121 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung -Abfallgebührensatzungder Stadt Arnsberg. Stand:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung -Abfallgebührensatzungder Stadt Arnsberg. Stand: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung -Abfallgebührensatzungder Stadt Arnsberg Stand: 01.01.2018 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-

Mehr

Ihr Firmenname MITTEILUNG

Ihr Firmenname MITTEILUNG Ihr Firmenname Straße und Hausnummer Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 IHK-Mitgliedsnummer PLZ Ort MITTEILUNG Ergänzung weiterer EU-Staaten oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde vom

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde vom Stand: 01.01.2019 G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde vom 24.06.1997 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

2

2 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ MUSTER FÜR IHRE PRAXIS Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns

Mehr

Gebührenmodell / Abfall-ID-System

Gebührenmodell / Abfall-ID-System Die Abfallgebühren setzen sich aus drei Komponenten zusammen: gebühr Diese bemisst sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden (laut Einwohnermeldeamt). Pro werden, berechnet. Diese Gebühr bemisst sich

Mehr

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.

Mehr

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH und die Ihnen nach dem

Mehr

Teilnehmer_in. Teilnehmer_in. Teilnehmer_in

Teilnehmer_in. Teilnehmer_in. Teilnehmer_in Anmeldung/Abo-Bestellung / Abo-Bestellung für Seminare 2017 2018 Fax: (089) 54 63 66-25 - Anmeldung für einzelnes Seminar Nr.: Datum: Betrag: Euro Abokarten bereits bestellt/erhalten Tragen Sie hier die

Mehr

vom (Abl. Nr. 27 vom ), geändert durch Satzung vom (Abl. Nr. 14 vom )

vom (Abl. Nr. 27 vom ), geändert durch Satzung vom (Abl. Nr. 14 vom ) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung) vom 21.12.2017 (Abl. Nr. 27 vom 22.12.2017), geändert durch Satzung vom 12.07.2018

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte Landratsamt Fürstenfeldbruck Referat 51 Hans-Sachs-Straße 9 Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte Erstantrag Verlängerung Erweiterung befristet bis unbefristet für Selbständige 1. Antragsteller/Antragstellerin

Mehr

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de,

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mettmann vom ,

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mettmann vom , Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mettmann vom 17.06.1999, in der Fassung der 18. Änderung vom 13.12.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017 (Ratsbeschluss vom 13.12.2016)

Mehr

Telefon. Bearbeiter Zimmer. Telefon

Telefon. Bearbeiter Zimmer. Telefon Name und Anschrift des Betriebes/Betriebsteiles, in welchem der schwerbehinderte/gleichgestellte behinderte Arbeitnehmer beschäftigt wird Ansprechpartner Telefon Betriebsnummer der Agentur für Arbeit Außenstelle

Mehr

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten Erhebung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme Wenn Sie uns über eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten eine Mitteilung zukommen lassen, verwenden wir Ihre uns mitgeteilten

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO)

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO) Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO) Aufgrund der 91, 92 und 100 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl.

Mehr

Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe)

Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe) Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe) Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung) vom 02.12.2016 (ABl. Nr. 27 vom 05.12.2016) Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 der

Mehr

Mitteilung über Änderung der Registerdaten

Mitteilung über Änderung der Registerdaten Firma Firmenanschrift IHK Ulm Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 89073 Ulm IHK-Mitgliedsnummer Mitteilung über Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register

Mehr

Erhebungsbogen zum Indirekteinleiterkataster

Erhebungsbogen zum Indirekteinleiterkataster 1 Allgemeine Angaben zum Betrieb Erhebungsbogen zum Indirekteinleiterkataster Allgemeiner Teil Seite 1 1.1 Betriebsname: Inhaber: Anschrift des Betriebes: Ansprechpartner: Tel.: Tel. mobil: Email: Der

Mehr

Auftrag Vermieter-Service

Auftrag Vermieter-Service Auftrag Vermieter-Service an die BLAU-WEISS Hausverwaltungen-Immobilien GmbH, Tölzer Str. 38, 83607 Holzkirchen Ja, ich möchte Ihre Dienstleistungen für Vermieter in Anspruch nehmen. Meine Kontaktdaten

Mehr

Information für den Umgang mit Bewerberdaten

Information für den Umgang mit Bewerberdaten Information für den Umgang mit Bewerberdaten 1. Grundsätzliches Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Diese können Sie uns auf elektronischem Wege via E-Mail oder Webformular oder per Post übermitteln. Bitte

Mehr

Der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau - AöR - hat am 28. Januar 2009 auf Grund

Der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau - AöR - hat am 28. Januar 2009 auf Grund 30.20.07.15 Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau - AöR - über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung () vom 04.02.2009 zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2017

Mehr

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO) Landratsamt Fürstenfeldbruck Referat 51 Hans-Sachs-Straße 9 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in

Mehr

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Informationen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher: Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de,

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO)

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO) Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO) Aufgrund der 91, 92 und 100 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl.

Mehr

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hinweise zur Datenverarbeitung Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens MINISTERIUM FÜR VERKEHR Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Das Ministerium

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung) vom 04.12.2015 (ABl. Nr. 26 vom 09.12.2015) Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 der

Mehr

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO IHK Karlsruhe Geschäftsbereich 5 - Recht Postfach 3440 76020 Karlsruhe Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Antrag auf freiwillige Leistungen aus dem Projekt Kleine Hilfen für Alleinstehende, Senioren und alleinerziehende Frauen und Männer der Stadt Augsburg

Antrag auf freiwillige Leistungen aus dem Projekt Kleine Hilfen für Alleinstehende, Senioren und alleinerziehende Frauen und Männer der Stadt Augsburg Stadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung Armutsprävention Antrag auf freiwillige Leistungen aus dem Projekt Kleine Hilfen für Alleinstehende, Senioren und alleinerziehende

Mehr

Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Bädergesellschaft Böhmetal mbh Poststraße 4 * 29664 Walsrode Tel. 0 51 61 60 010 Email: info@swbt.de Internet: www.badbt.de - Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen Die Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Änderungssatzung zur Abfall-Gebührenordnung des Lahn-Dill-Kreises

Änderungssatzung zur Abfall-Gebührenordnung des Lahn-Dill-Kreises Änderungssatzung zur Abfall-Gebührenordnung des Lahn-Dill-Kreises Aufgrund der 5, 16, 17, 30 und 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I, S. 569), zuletzt

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

Neufassung der Abfallgebührensatzung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen

Neufassung der Abfallgebührensatzung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen Neufassung der Abfallgebührensatzung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen Aufgrund des 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt

Mehr

Antrag auf. 1. Antragsteller/Bauherr. 2. Vertreter des Antragstellers. 3. Entwurfsverfasser. 4. Vorhaben. 5. Baugrundstück

Antrag auf. 1. Antragsteller/Bauherr. 2. Vertreter des Antragstellers. 3. Entwurfsverfasser. 4. Vorhaben. 5. Baugrundstück An (untere Bauaufsichtsbehörde) 2-fach vorlegen Stadt Rosenheim Bauordnungs- und Vergabeamt Königstraße 24 83022 Rosenheim Antrag auf Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen isolierte Befreiung von

Mehr

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum

Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum gemäß 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 5 der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR) An das Abt.

Mehr

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung. im Landkreis Würzburg

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung. im Landkreis Würzburg Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Würzburg Auf Grund des - Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG i.v.m. Art. 1 und 8 KAG, - 2 Abs. 2 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens

Mehr

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO Firmenname Straße und Hausnummer IHK Ulm Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 89073 Ulm IHK Mitgliedsnummer PLZ Ort Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34

Mehr

Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 19.

Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 19. Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 19. Dezember 2006 (in der Fassung der Dreizehnten Änderungssatzung vom 6. November

Mehr

Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom

Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom Ortsrecht Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom 10.12.2008 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 19.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 2 2 Entstehung und Beendigung

Mehr

III/70.17 (AGS, Lesefassung gültig ab ) Lesefassung

III/70.17 (AGS, Lesefassung gültig ab ) Lesefassung 1 III/70.17 (AGS, Lesefassung gültig ab 01.01.2019) Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Aurich (Abfallgebührensatzung) Beschlossen vom Kreistag des

Mehr

Artikel I Absatz 4 erhält folgende Fassung: Die Grundgebühr nach Abs. 1 beträgt:

Artikel I Absatz 4 erhält folgende Fassung: Die Grundgebühr nach Abs. 1 beträgt: 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Region Hannover (Abfallgebührensatzung) Aufgrund der

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Abfallsatzung der Stadt Bad Vilbel Abfallsatzung -AbfGebV-

Gebührenverzeichnis zur Abfallsatzung der Stadt Bad Vilbel Abfallsatzung -AbfGebV- Gebührenverzeichnis zur Abfallsatzung der Stadt Bad Vilbel Abfallsatzung -AbfGebV- Auf Grund der jeweils geltenden Abfallsatzung (AbfS) und der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler. Änderung der Daten im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler

Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler. Änderung der Daten im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler Industrie- und Handelskammer zu Köln Recht und Steuern - FAV 50606 Köln (Absender) FAV-Formular 13 für angestellte Person/-en Hinweis: Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach

Mehr

Lesefassung. Lfd. Geänderte Beschluss des Bekanntmachung In Kraft ab Nr. Kreistages vom Amtsblatt LK Aurich

Lesefassung. Lfd. Geänderte Beschluss des Bekanntmachung In Kraft ab Nr. Kreistages vom Amtsblatt LK Aurich 1 Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Aurich (Abfallgebührensatzung) Beschlossen vom Kreistag des Landkreises Aurich am 14.12.2006, in Kraft getreten

Mehr

Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte - gültig ab

Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte - gültig ab Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte - gültig ab 01.01.2005 - Anlage zu 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen

Mehr

Zweckentfremdungsantrag

Zweckentfremdungsantrag Zweckentfremdungsantrag gemäß dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) i. V. m. der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS)

Mehr

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte. Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Wir freuen uns, dass Sie sich bei

Mehr

Einwilligung zum Anfertigen und zur Nutzung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-Datenschutzgrundverordnung

Einwilligung zum Anfertigen und zur Nutzung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-Datenschutzgrundverordnung Einwilligung zum Anfertigen und zur Nutzung von Fotoaufnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-Datenschutzgrundverordnung Persönliche Daten: Frau Herr Vorname, Nachname: E-Mail-Adresse: und die vereinbaren

Mehr

Datenschutzerklärung für Dienstleister und Lieferanten

Datenschutzerklärung für Dienstleister und Lieferanten Datenschutzerklärung für Dienstleister und Lieferanten Diese Datenschutzerklärung soll über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Wieland Anlagen-

Mehr

- ENTWURF- Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO)

- ENTWURF- Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO) - ENTWURF- Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO) Aufgrund der 91, 92 und 100 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011

Mehr

I. Inhalt der Satzung

I. Inhalt der Satzung Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung) (zuletzt geändert am 15.12.2016, Ddf. Amtsblatt Nr. 51/52 vom 31.12.2016, in Kraft treten der Änderungen

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft. (7.2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung)

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft. (7.2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung) Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (7.2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung) Vom 28. November 2002, in der Neubekanntmachung vom 18. November 2004

Mehr

(Betreiber der Anlage)

(Betreiber der Anlage) Stadt Celle - Untere Wasserbehörde - 29220 Celle Antragsteller/in: (Betreiber der Anlage) Anschrift: Telefon: Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung für die Indirekteinleitung von Abwasser

Mehr

aha kompakt Das Geschäftsjahr im Überblick

aha kompakt Das Geschäftsjahr im Überblick 2015 aha kompakt Das Geschäftsjahr im Überblick www.aha-region.de Aufgaben und Leistungen von aha Kundinnen und Kunden Abfall- und Wertstoffsammlung Sperrabfallsammlung mehr als 555.000 Privathaushalte

Mehr

Sehr geehrte Lieferanten und Dienstleister,

Sehr geehrte Lieferanten und Dienstleister, Sehr geehrte Lieferanten und Dienstleister, hiermit kommen wir unserer datenschutzrechtlichen Informationspflicht nach und möchten Sie nachfolgend in transparenter Weise über den Umgang mit Ihren personenbezogenen

Mehr

Datenschutzhinweise für Ansprechpartner von Lieferanten, Dienstleister und gewerbliche Kunden

Datenschutzhinweise für Ansprechpartner von Lieferanten, Dienstleister und gewerbliche Kunden . Datenschutzhinweise für Ansprechpartner von Lieferanten, Dienstleister und gewerbliche Kunden DAIMLER AG DATENSCHUTZHINWEISE FÜR ANSPRECHPARTNER VON LIEFERANTEN, DIENSTLEISTER UND GEWERBLICHE KUNDEN

Mehr

1. Angaben Teilnehmer/in

1. Angaben Teilnehmer/in Teilnahmeerklärung IHK-Netzwerk Sicherheit Ja, wir möchten ab 2019 am Netzwerk Sicherheit teilnehmen! (Firmenteilnahme: bis zu 4 Personen pro Veranstaltung) Kontakt: Das Teilnahmeentgelt von 300 gilt jeweils

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Osterholz - Abfallgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Osterholz - Abfallgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im - Abfallgebührensatzung - Aufgrund der 5, 7 und 9 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung vom 30.10.2006 (Nds. GVBl.

Mehr

VVR-Formular 13 für angestellte verantwortliche Person/-en in leitender Position

VVR-Formular 13 für angestellte verantwortliche Person/-en in leitender Position (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Recht und Steuern - Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln VVR-Formular 13 für angestellte verantwortliche Person/-en in leitender Position

Mehr

Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen

Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen Hinweis: Nach 34f Absatz

Mehr

Anmeldung für die Aktion: am:

Anmeldung für die Aktion: am: Freizeitstätten Aschheim und Dornach Sonnenstraße 51 85609 Aschheim Tel.: 089-9036447 Fax: 089-94467494 E-Mail: bodermo@gmail.com Anmeldung für die Aktion: am: Hiermit möchte ich mein Kind verbindlich

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells

Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells An Stadt Forchheim -Liegenschaftsamt- Schulstr. 2 91301 Forchheim Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells (Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen)

Mehr

Ausstellung von Hausnummerbescheinigung(en)

Ausstellung von Hausnummerbescheinigung(en) Stadt Solingen Stadtdienst Vermessung, Kataster - Kundencenter - Walter-Scheel-Platz 1 42651 Solingen Ausstellung von Hausnummerbescheinigung(en) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die

Mehr

Satzung zur Durchführung des Modellversuchs Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland (Satzung - Modellversuch Biotonne) vom

Satzung zur Durchführung des Modellversuchs Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland (Satzung - Modellversuch Biotonne) vom Satzung zur Durchführung des Modellversuchs Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland (Satzung - Modellversuch Biotonne) vom 14.12.2016 Inhaltsübersicht 1 Grundsatz 2 Begriffsbestimmung 3 Örtliche und zeitliche

Mehr

Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO

Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO Angaben zum Prüfungsteilnehmer Privatanschrift Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Geschäftsbereich Weiterbildung Ludwig-Bölkow-Haus

Mehr

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] werden bei Ihnen personenbezogenen

Mehr

Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung (Abfallentsorgungsgebührensatzung) der Stadt Monheim am Rhein vom

Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung (Abfallentsorgungsgebührensatzung) der Stadt Monheim am Rhein vom Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung (Abfallentsorgungsgebührensatzung) der Stadt Monheim am Rhein vom 16.12.2008 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 15.12.2016 Der Rat der Stadt Monheim

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Lippstadt über die Abfallentsorgung. 1 Gebührentatbestand. 2 1 Gebührenpflichtige

Gebührensatzung der Stadt Lippstadt über die Abfallentsorgung. 1 Gebührentatbestand. 2 1 Gebührenpflichtige Gebührensatzung der Stadt Lippstadt über die Abfallentsorgung Der Rat der Stadt Lippstadt hat aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten beziehungsweise beworben haben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ ,

PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ , PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, 19348 Perleberg, Tel.: 03876/782-400, Fax: 03876/782-499, energienetze@pvu-netze.de Musterinformation Datenschutz für sonstige betroffene Personen - Die Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen. vom 22. Dezember 1993

Gebührensatzung. zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen. vom 22. Dezember 1993 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 22. Dezember 1993 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo)

Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo) Hinweise zum Datenschutz der Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo) Wir stellen Ihnen in diesem Dokument dar, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung -AbfGS) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung -AbfGS) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung -AbfGS) vom 20.12.1999 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-

Mehr

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten Der Schutz der individuellen Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsprozessen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 19.

Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 19. Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 19. Dezember 2006 (in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 12. November 2013,

Mehr

Erhaltungssatzungsantrag

Erhaltungssatzungsantrag Erhaltungssatzungsantrag 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) An das Amt für Wohnen und Migration Abteilung Wohnraumerhalt Welfenstr. 22 81541 München Landeshauptstadt München Sozialreferat

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtiger

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtiger Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren im Salzlandkreis (Abfallgebührensatzung) vom 17. Dezember 2007, in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 11. Dezember 2013 -Lesefassung- 1 Allgemeines

Mehr

Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen. der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber-

Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen. der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber- der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber- Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entfaltet seit dem 25.05.2018 auch in Deutschland unmittelbare Rechtswirkungen und sieht umfassende Informationspflichten

Mehr

Präambel. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Präambel. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 22.12.2017 -Lesefassung- Präambel

Mehr