Preise Preisliste Nr. 33 Teilsendegebiete

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1 Preise 2019 Preisliste Nr. 33 Teilsendegebiete

2 Teilsendegebiete radio ffn Itzehoe Neumünster Borkum Norderney Ostfriesland Meer Cuxhaven Lüneburg Hamburg Ratzeburg Ludwigslust Emmen Oldenburg Bremen Heide Salzwedel Emsland Grafschaft Bentheim Osnabrück Hannover Enschede Münster Bielefeld Hameln Braunschweig Wolfsburg Harz Magdeburg Detmold Halberstadt Göttingen Nordhausen Kassel

3 Basispreisliste zu den Teilsendegebieten Spot Preisübersicht Uhrzeit Montag Freitag 1 Sek./ Samstag 1 Sek./ Sonntag 1 Sek./ 0-5 3,80 3,70 3,70 5 7,50 8,50 10,20 Jan Quitmeyer Leitung Verkauf regional Telefon: Telefax: j.quitmeyer@ffn.de 6 13,90 8,50 10, ,10 8,50 10, ,90 11,50 10, ,60 14,40 10, ,40 12,70 10, ,40 12,70 10, ,60 12,70 10, ,60 12,70 10, ,40 12,70 10, ,40 10,10 10, ,60 10,10 10, ,60 10,10 10, ,30 5,20 5, ,80 3,70 3,70 Ø ,63 11,39 10,20

4 Spot Indexfaktoren für Teilsendegebiete 0,70 Emsland Grafschaft Bentheim Osnabrück 0,71 Göttingen 0,69 0,66 Hamburg Lüneburg Indextypen für nachfragegerichtete Preisstruktur Tagtypen Mo. Mi. Do. Fr. Samstag Sonntag 98 % 103 % 100 % 100 % 1,00 Braunschweig Wolfsburg Harz 0,70 Ostfriesland Meer Cuxhaven 0,26 Heide 0,31 Monats-Index Januar Februar März April Mai Juni 100 % 95 % 105 % 105 % 100 % 95 % Juli August September Oktober November Dezember 90 % 90 % 105 % 105 % 105 % 105 % 1,30 0,26 1,23 Spotlängenbonus 1 15 Sek Sek Sek. ab 35 Sek. Hannover Hameln Oldenburg Bremen 110 % 106 % 100 % 95 % Beispielhafte Preisberechnung mit dem Indexfaktor für Teilsendegebiete Beispielhafte Preisberechnung mit den verschiedenen Indextypen x Indexfaktor (bspw. Region Hannover) = (gerundet auf x Tagtyp (Mo. Mi.) = (Tagtyp) x Monatsindex (Januar) = (Monstsindex) x Spotlängenbonus (25 34 Sek.) = 12,60 x 1,30 = 16,40 16,40 x 0,98 = 16,07 x 1,00 = 16,07 x 1,00 = 16,07

5 Basispreisliste zu den Teilsendegebieten Sponsoring Preisübersicht ffn-früh-verkehr ffn-verkehr ffn-spät-verkehr ffn-verkehr-wochenende Montag Freitag Montag Freitag Montag Freitag Samstag Sonntag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 10 Schaltungen/Tag Uhr 8 Schaltungen/Tag Jan Quitmeyer Leitung Verkauf regional Telefon: Telefax: j.quitmeyer@ffn.de 7.530, , , ,00 ffn-früh-wetter ffn-wetter ffn-spät-wetter Montag Freitag Montag Freitag Montag Freitag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 5 Schaltungen/Tag Uhr 5 Schaltungen/Tag ffn-programm-highlights* Montag Freitag Uhr 2 Schaltungen/Tag 7.530, , , ,00 ffn-früh-flitzer- Blitzer* ffn-flitzer- Blitzer* ffn-spät-flitzer- Blitzer* Montag Freitag Montag Freitag Montag Freitag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag Uhr 4 Schaltungen/Tag * nur ein Outro 4.340, , ,00 Beim Programmsponsoring sind die Kosten für einen Monat abhängig von der Anzahl der Ausstrahlungstage. Die Ausstrahlung erfolgt nicht an Feiertagen. Konkrete Angebote erhalten Sie auf Anfrage. Die Produktions kosten sind nicht AE-fähig. Alle Preise ver stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Programmbestandteile können sich verändern bzw. gestrichen werden. ffn wird sich in diesem Fall um Ersatz kümmern. Alle Preise verstehen sich zzgl. Produk tionskosten in Höhe von 290,00 Euro.

6 Sponsorings Indexfaktoren für Teilsendegebiete 0,65 0,65 0,65 0,67 1,00 0,65 Emsland Grafschaft Bentheim Osnabrück Göttingen Hamburg Lüneburg Braunschweig Wolfsburg Harz Ostfriesland Meer 0,31 0,31 1,16 0,31 1,15 Cuxhaven Heide Hannover Hameln Oldenburg Bremen Sponsoring-Preisberechnung Beispielhafte Preisberechnung pro Monat, basierend auf einer Ausstrahlung von 20 Werktagen: Sponsoringpreis x Indexfaktor (bspw. Region Hannover) = Sponsoringpreis 10 Euro) Beispiel ffn-wetter : Uhr 6.310,00 x 1,16 = 7.320,00

7 Cuxhaven Heide Nina Kuhr Telefon: Telefax: Cuxhaven Otterndorf Neufeld Brunsbüttel Cadenberge Itzehoe 27 Wingst Oberndorf Hemmoor Langen Wilhelmshaven Nordenham Bremerhaven Bremervörde Stade 0,26 12,60 x 0,26 = 3,30 x 30 = 99,00

8 Hameln Fischbeck Wehl Hilligsfeld Vanessa Van Bossele-Eisermann Telefon: Telefax: Hameln Afferde Hastenbeck Tündern Aerzen Emmerthal 0,26 12,60 x 0,26 = 3,30 x 30 = 99,00 Hajen Hehlen

9 Braunschweig Wolfsburg Harz Burgdorf Celle Gifhorn Wittingen Wolfsburg Gardelegen Jan Quitmeyer Telefon: Telefax: Lehrte Laatzen 7 Hildesheim 2 Peine Braunschweig 39 Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Schöningen Haldensleben 2 Magdeburg 1,00 Bad Gandersheim Uslar Alfeld (Leine) Einbeck 7 Osterode am Harz Northeim Göttingen Goslar Seesen Bad Harzburg Clausthal-Zellerfeld Bad Lauterberg Duderstadt Heilbad Leinefelde Heiligenstadt Braunlage Wanzleben Oschersleben Schönebeck Halberstadt Staßfurt Wernigerode Harz Quedlinburg Aschersleben 12,60 x 1,00 = 12,60 x 30 = 378,00

10 Oldenburg Bremen Cathrin Frerichs Telefon: Telefax: Dorothee Horstmann Telefon: Telefax: Leer Rhauderfehn Papenburg Wittmund Haselünne Zetel Jever Wiefelstede Westerstede Friesoythe Wardenburg Wildeshausen Cloppenburg Wilhelmshaven Nordenham Varel 29 Brake Rastede 27 Oldenburg 28 Delmenhorst Ganderkesee Vechta Hude 1 Langen Bremerhaven Bremervörde Hemmoor Zeven Osterholz-Scharmbeck Bremen Syke Bassum Sulingen Achim Verden (Aller) Rotenburg (Wümme) Bersenbrück Diepholz Kirchdorf Bramsche 1,23 12,60 x 1,23 = 15,50 x 30 = 465,00

11 Emsland Grafschaft Bentheim Veendam Stadskanaal 31 Papenburg Friesoythe Andrea Johannink Telefon: Telefax: Beilen Hoogeveen Hardenberg Emmen Coevorden Emlichheim 31 Uelsen Nordhorn Haren Meppen Lingen (Ems) Haselünne Löningen 29 Cloppenburg Vechta Bersenbrück 1 Almelo 1 Hengelo Enschede Oldenzaal Rheine Gronau 31 Steinfurt 30 Emsdetten Bramsche Ibbenbüren 1 Lengerich 0,70 Greven 12,60 x 0,70 = 8,80 x 30 = 264,00

12 Osnabrück Cloppenburg Meppen Haselünne Quakenbrück Vechta Sulingen Stephanie Arens Telefon: Telefax: Lingen (Ems) Handrup Bersenbrück Damme Diepholz Kirchdorf Andrea Johannink Telefon: Telefax: Rheine Ibbenbüren Bramsche 1 Emsdetten Lengerich Osnabrück Espelkamp Lübbecke Bünde Lohne Petershagen Minden Bielefeld 0,71 12,60 x 0,71 = 8,90 x 30 = 267,00

13 Göttingen Alfeld (Leine) 7 Nadine Hennecke Telefon: Telefax: n.hennecke@ffn.de Höxter Vellmar Kassel Holzminden Hann. Münden Uslar Einbeck Witzenhausen Bad Gandersheim Northeim Seesen Göttingen Heilbad Heiligenstadt Goslar Clausthal- Zellerfeld Osterode am Harz Bad Lauterberg Duderstadt Leinefelde Braunlage 38 Eschwege 0,69 12,60 x 0,69 = 8,70 x 30 = 261,00

14 Hamburg Lüneburg Sonja Melanie Kemena Telefon: Telefax: Brunsbüttel Hemmoor Bremerhaven Osterholz- Scharmbeck Bremen Stade Bremervörde Zeven Itzehoe 23 Elmshorn Pinneberg Wedel 7 7 Buchholz in der Nordheide Scheeßel Rotenburg (Wümme) Neumünster Hamburg Winsen (Luhe) Bad Segeberg Bad Oldesloe Quickborn Norderstedt 1 Ratzeburg Ahrensburg Mölln Geesthacht Lüneburg Boizenburg Soltau Munster Uelzen 0,66 12,60 x 0,66 = 8,30 x 30 = 249,00

15 Ostfriesland Meer Juist Norderney Baltrum Spiekeroog Langeoog Wangerooge Mellum Dorothee Horstmann Telefon: Telefax: Cathrin Frerichs Telefon: Telefax: Borkum Delfzijl Norden Emden Winschoten Wittmund Aurich Großefehn Leer Apen Jever Wilhelmshaven Zetel 29 Wiesmoor Varel Rastede Westerstede Nordenham Papenburg 0,70 12,60 x 0,70 = 8,80 x 30 = 264,00

16 Heide Sonja Melanie Kemena Telefon: Telefax: Julia Scholden Telefon: Telefax: Achim Verden (Aller) 1 Rotenburg (Wümme) 27 Scheeßel Visselhövede Walsrode Soltau Hamburg Buchholz in der Nordheide 7 1 Bergen Winsen (Luhe) Schneverdingen Munster Ahrensburg 1 Diepholz Geesthacht Lüneburg Ratzeburg Uelzen Mölln 20 Boizenburg Wittingen 24 Gadebusch Schwerin Dannenberg Salzwedel Lüchow 14 Ludwigslust 24 Perleberg Wittenberge Nienburg (Weser) Schwarmstedt 7 Celle Gifhorn Gardelegen 0, ,60 x 0,31 = 3,90 x 30 = 117,00

17 Hannover 1,30 Vanessa Van Bossele-Eisermann Telefon: Telefax: Julia Scholden Telefon: Telefax: Bassum Achim Verden (Aller) Walsrode Bad Fallingbostel Bergen Vechta Sulingen Nienburg Schwarmstedt (Weser) Diepholz Celle Kirchdorf 7 Neustadt am Rübenberge Langenhagen Gifhorn Espelkamp Garbsen Burgdorf Petershagen Wunstorf Stadthagen Hannover Lübbecke Minden Barsinghausen Laatzen Peine Braunschweig Lehrte Bünde Bückeburg Löhne 2 Springe Bad Oeynhausen Herford Hameln Wolfenbüttel Hildesheim Bad Salzuflen Salzgitter Bielefeld Lemgo Lage Alfeld (Leine) Bad Pyrmont Seesen Detmold Holzminden Bad Gandersheim Höxter 12,60 x 1,30 = 16,40 x 30 = 492,00

18 Allgemeine Preisinformation radio ffn Tagtypen Mo. Mi. Do. Fr. Samstag Sonntag 98 % 103 % 100 % 100 % Erstplatzierung/Aufschläge Single-Spot 50 % Erstplatzierung 30 % Monats-Index Mehr als zwei Spots im Werbeblock 50 % Januar Februar März April Mai Juni 100 % 95 % 105 % 105 % 100 % 95 % Juli August September Oktober November Dezember 90 % 90 % 105 % 105 % 105 % 105 % Spotlängenbonus 1 15 Sek Sek Sek. ab 35 Sek. 110 % 106 % 100 % 95 % Spotproduktion bei ffn Sprecher Teilbelegung gesamtes Sendegebiet Ein Sprecher ab 350,00 ab 650,00 Zwei Sprecher ab 500,00 ab 900,00 Drei Sprecher ab 650,00 ab 1.000,00 Weitere Preise erhalten Sie auf Anfrage. radio ffn Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden. Maximal fünf regionale Sendegebiete können gleichzeitig belegt werden. Weitere Informationen Die Produktionskosten sind nicht AE-fähig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Teilbelegung Mindestabnahme 15 Spots.

19 Kontakt Disposition Birgit Hoppe Disposition radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: Telefax: Monique Meier Disposition radio ffn und ENERGY Bremen Telefon: Telefax:

20 Gemeinsame allgemeine Geschäftsbedingungen DER FUNK & FERNSEHEN NORDWESTDEUTSCHLAND MARKETING- UND VERTRIEBS GMBH & CO. KG, HANNOVER, FÜR WERBEAUFTRÄGE AN DIE HÖRFUNKSENDER, radio ffn in Hannover, ENERGY Bremen und RADIO ROLAND in Bremen (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2019). Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbezeiten und damit zusammenhängende Geschäfte für den Hörfunksender ENERGY Bremen der PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen und RADIO ROLAND, in dessen Namen, jedoch auf eigene Rechnung, zu vertreiben. Für Zustandekommen und Abwicklung derartiger Verträge gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Auftragsvereinbarung Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG entscheidet über die Annahme von Aufträgen für radio ffn, ENERGY Bremen, RADIO ROLAND und über alle zu diesen UKW-Programmen gehörende online audio Streams ( radio ffn Webradio ). 1 a. Für alle Verträge zur Ausstrahlung von Werbespots gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind nur bei schriftlicher Zustimmung von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zulässig. 1 b. Werbefunkaufträge sind erst verbindlich, wenn Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. 1 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, wenn einzelne Werbespots wegen ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, technisch nicht auszustrahlen sind, nicht zum Format des Senders passen oder andere wichtige Gründe vorliegen. 2. Ausstrahlungsmodalitäten 2 a. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG wird dafür Sorge tragen, dass die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt werden wie das Programm von ENERGY Bremen und RADIO ROLAND, wenn und soweit die vom Kunden überreichten Werbespots die Ausstrahlungen in dieser Qualität ermöglichen. 2 b. Sowohl die vereinbarten Sendezeiten als auch Konkurrenzausschlusswünsche werden von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Ausstrahlung von Werbespots oder einer Sendung in bestimmten Werbeblöcken, innerhalb einer bestimmten Zeit oder in einer bestimmten Reihenfolge oder zusammen mit bestimmten anderen Werbespots kann nicht gegeben werden. Ein dahin gehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, aus programmtechnischen sowie aus inhaltlichen Gründen Werbeblöcke zu verschieben und/oder Werbespots abzulehnen. 2 c. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen anderer von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketingund Vertriebs GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Umstände aus, wird Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketingund Vertriebs GmbH & Co. KG die Werbesendung nach Möglichkeit in einer vergleichbar werthaltigen Zeitschiene ausstrahlen. Der Auftraggeber wird nur von einer erheblichen Verschiebung über mehr als zwei Stunden in Kenntnis gesetzt. 2 d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens fünf Arbeitstage vor Erstausstrahlung des Spots Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG sendefähige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Einsendung ist die Ausstrahlung der Werbesendung innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht mehr gewährleistet. Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden, ausgenommen sind Reminder. Sonderwerbeformen (insbesondere Tandemspots) sind nur nach Rücksprache mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG möglich. 3. Inhaltliche Verantwortung/Haftung 3 a. Die Verantwortung für die Inhalte der Werbespots trägt ausschließlich der Auftraggeber. Mit Unterzeichnung des Auftrags versichert der Auftraggeber, dass dieser sämtliche zur Ausstrahlung der Sendeunterlagen erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, innehat und berechtigt ist, die eingereichten Sendeunterlagen zur Ausstrahlung zu bringen. 3 b. Im Innenverhältnis stellt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter frei, welche wegen etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften gegenüber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle mit der Erfüllung dieses Freistellungsanspruchs verbundenen Kosten Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG auf erste Anforderung zu erstatten und alle hiermit verbundenen Schadenersatzansprüche zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere auch die Ablösung von Rechtsanwalts Gebühren und Gerichtskosten für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen durch Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, gegenüber Dritten die Freistellung umgehend offenzulegen. 3 c. Fehler bei der Ausstrahlung von Werbesendungen gehen nicht zulasten von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketingund Vertriebs GmbH & Co. KG, wenn die eingesandten Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet eingereicht werden, qualitativ mangelhaft und technisch nicht umsetzbar sind oder falsch gekennzeichnet wurden. Der Sendeplatz ist dennoch vom Auftraggeber zu bezahlen. Gleiches gilt auch bei einer Falschübermittlung durch fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebene Texte. 3 d. Mit Übermittlung der Ausstrahlungsunterlagen überträgt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt die Vermarktungsrechte für die Durchführung des Auftrags. Hiervon umfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets. 4. Abwicklung/Zahlungsmodalitäten 4 a. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eingehenden Aufträge auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste innerhalb des Kalenderjahres abgewickelt. 4 b. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausstrahlung der jeweiligen Spots, bei Sonderwerbeformen nach Abschluss des Projektes und bei Veranstaltungen nach Vertragsabschluss. Die Zahlungen sind fällig netto ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung, der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftraggeber ist unbeachtlich. 4 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei wiederholt auftretenden Bonitätsproblemen die Ausstrahlung der Werbespots erst nach Vorkasse vorzunehmen. Das Recht, Vorkasse zu verlangen, behält sich Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG bei Neukunden und auch bei einem Zahlungsverzug mit Teilleistungen für die verbleibenden Aufträge vor. Der Auftraggeber ist in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Schadenersatz zu fordern, insbesondere Verzugszinsen, sowie Einziehungskosten bei dem Auftraggeber zu erheben. 4 d. Bei Tarifänderungen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Inkrafttreten der Tarifänderung vom Vertrag zurückzutreten. Hiernach ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen und für weitere Aufträge gelten die neuen Tarife zwischen den Parteien als vereinbart. Das Rücktrittsrecht bedarf zu seiner Wirksamkeit des schriftlichen Zugangs bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. 5. Preise/Rabatte 5 a. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt aufgrund der von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ermittelten Spotlänge. 5 b. Grundlage jeder Preisvereinbarung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Es gilt ein Mindestauftragswert von zzgl. USt. 5 c. Für landesweite Spots, welche im Sendegebiet von radio ffn, ENERGY Bremen und RADIO ROLAND zur Ausstrahlung gelangen, sowie für Regionalsponsorings und regionale Spotwerbung werden Nachlässe nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG gewährt. Verbundwerbung wird nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG angenommen. 6. Agenturvergütung Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme, sofern diese nachweislich den Werbekunden, für den die Schaltung in Auftrag gegeben wurde, werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist in jedem Einzelfall berechtigt, schriftliche Nachweise für das Vorliegen dieser Voraussetzungen von der Agentur zu fordern und bei Nichterbringung die AE-Provision zurückzufordern. Die Agenturvergütung bezieht sich nur auf die reine Medialeistung, nicht auf Produktionskosten, Internetkosten oder Eventbudgets. 7. Aufbewahrungspflicht Die Pflicht zur Aufbewahrung von eingesandten Sendeunterlagen endet für Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung des Spots. Eingesandte Unterlagen, insbesondere Tonträger, werden an den Auftraggeber nur dann zurückgesandt, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Eine Haftung für die Beschädigung oder den Untergang von eingesandten Unterlagen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8. Schriftformerfordernis/Gerichtsstand 8 a. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind unbeachtlich. 8 b. Erfüllungsort für alle vertragsgemäßen Leistungen ist Hannover. 8 c. Soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, gilt Hannover als Gerichtsstand vereinbart. 9. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der angreifbaren Klausel tritt eine rechtlich haltbare Regelung mit wirtschaftlich identischem Inhalt. Gleiches gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke. Gültig ab

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