Beethovenfest Bonn. Kulturreise mit musikalischen Höhepunkten vom September 2018

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1 Beethovenfest Bonn Kulturreise mit musikalischen Höhepunkten vom September 2018 Wer kennt sie nicht, Beethovens Neunte mit dem Schlusschor Freude, schöner Götterfunken. Gewaltig und zugleich erhaben erklingt das Meisterwerk als Ode an die Freude von Friedrich Schiller in unseren Ohren. Längst ist sie als Europahymne ein Manifest und Signal unserer Zeit. Jedes Jahr im Spätsommer feiert die Stadt Bonn auch mit diesem Stück ihr Beethovenfest. Es erwarten Sie internationale Spitzenorchester, bedeutende Ensembles, prominente Solisten und vielversprechende Nachwuchskünstler. Auf dieser Reise wandeln Sie unter besonders kundiger Leitung des ehemaligen Landeskirchenmusikdirektors Prof. Siegfried Bauer auf Beethovens Spuren. Sie erleben musikalische Höhepunkte bei ganz besonderen Konzerten und gewinnen an Originalschauplätzen Eindrücke seines Lebens, Werdens und Wirkens. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.

2 Vorgesehener Reiseverlauf: 1. Tag: Freitag, 7. September 2018: Anreise nach Bonn Morgens Bus-Abfahrt ab Stuttgart nach Bonn. Unterwegs Pausen mit Gelegenheit zum Mittagessen. Am späten Nachmittag Ankunft in Bonn, wo Sie Ihr gemütliches Zimmer im Hilton Hotel beziehen. Abends genießen Sie das gemeinsame Abendessen im historischen Gasthaus Em Höttche, das die längste Tradition aller Bonner Gaststätten aufweist. Hier soll bereits Beethoven schon sein Tanzbein mit seiner Jugendliebe geschwungen haben. Erste Übernachtung in Bonn. Foto: Em Höttche 2. Tag: Samstag, 8. September 2018: Auf Beethovens Spuren Orgelbaufirma Klais Orchesterkonzert Nach dem Frühstück starten Sie zu einem geführten Rundgang Beethoven privat durch Bonn. Dabei besuchen Sie auch das Beethovenhaus sowie den Alten Friedhof, auf dem Beethovens Mutter ihre letzte Ruhestätte gefunden hat. Die Mittagspause können Sie auf Wunsch im Restaurant Im Stiefel verbringen, das direkt neben dem Beethovenhaus gelegen ist. Am Nachmittag erleben Sie eine Werkstattführung in der weltbekannten Orgelbaufirma Klais. Sie bekommen interessante Einblicke zur Herstellung einer Orgel. Gemeinsam mit einem jungen Team setzt sich die vierte Generation Klais für charaktervolle Instrumente mit hoher klanglicher und gestalterischer Foto: Michael Sondermann Ästhetik ein. Foto: Sonja Werner Um 18:00 Uhr steht dann Ihr erstes Konzert in der Kreuzkirche (Kat. 2) im Rahmen des Beethovenfestes auf dem Programm: Das Orchestra of the Age of Enlightenment spielt Werke von Joseph Haydn und Ludwig van Beethoven Dirigent: Adam Fischer Im Anschluss fahren Sie zurück zum Hotel, wo Sie gemeinsam zu Abend essen. Zweite Übernachtung in Bonn. Foto: Barbara Frommann Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2

3 3. Tag: Sonntag, 9. September 2018: Gottesdienst Siebengebirge Klavierkonzert Heute Vormittag besuchen Sie den Gottesdienst einer örtlichen Gemeinde. Anschließend machen Sie einen Ausflug ins Siebengebirge, wobei Sie den Petersberg und das Kloster Heisterbach besichtigen. Unterwegs gibt es die Möglichkeit für eine individuelle Mittagspause. Am Nachmittag fahren Sie zurück ins Hotel und haben Zeit sich frisch zu machen. Nach dem frühen Abendessen im Hotel bringt Sie der Bus zum World Conference Center Bonn, wo Sie um 20:00 Uhr folgendes Konzert genießen können (Kat. 1): Klavierkonzert mit den späten Klaviersonaten Ludwig van Beethovens und Werken von Franz Liszt, Leoš Janáček, Franz Schubert und Robert Schumann Pianist: András Schiff Danach Rückfahrt zum Hotel und dritte Übernachtung in Bonn. 4. Tag: Montag, 10. September 2018: Schifffahrt Heimreise Nach dem letzten Frühstück dieser Reise bringt Sie der Bus zum Schiffsanleger. Sie genießen die Rheinromantik bei einer Schifffahrt von Bonn nach Königswinter. Anschließend Heimfahrt zurück nach Stuttgart mit Ankunft voraussichtlich am späten Nachmittag. Foto: Michael Sondermann Programmänderungen vorbehalten. Foto: Sonja Werner Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 3

4 Reisepreis: Pro Person im Doppelzimmer: 875,- Einzelzimmerzuschlag: 60,- Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Anmeldeschluss: (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang) Im Reisepreis enthaltene Leistungen: Busanreise ab Raum Stuttgart nach Bonn und zurück (weiterer Zustieg auf der Strecke nach Absprache) 3 x Übernachtung mit Frühstück im 4-Sterne Hotel Hilton 2 x Abendessen als 3-Gang-Menü im Hotelrestaurant 1 x Abendessen im Traditionsrestaurant Em Höttche 2 Konzerte (Kategorie 1 bzw. 2) im Rahmen des Beethovenfests Alle Führungen, Ausflüge und Eintritte laut Programm Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Prof. Siegfried Bauer, Landeskirchenmusikdirektor i. R. Übernachtungshotel: **** Hotel Hilton Bonn Berliner Freiheit Bonn Telefon Telefax info.bonn@hilton.com Reiseveranstalter: menschingreisen (im Sinne des dt. Reiserechts) Bertha-von-Suttner-Str Schwieberdingen Tel.: Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr Stuttgart Tel.: leserreisen@evanggemeindeblatt.de Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte vor Buchung der Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte Reise für Sie geeignet ist. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 4

5 Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr Stuttgart Verbindliche A N M E L D U N G zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg Beethovenfest Bonn vom September Teilnehmer/in: Vorname... Name Straße... PLZ/Ort... Tel.-Nr.... Handy-Nummer... Geb.-Datum... -Adresse Teilnehmer/in: Vorname... Name... Straße... PLZ/Ort... Tel.-Nr.... Handy-Nummer... Geb.-Datum... -Adresse... Unterbringung: Doppelzimmer Einzelzimmer ½ Doppelzimmer zusammen mit... Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird. Bitte Zutreffendes ankreuzen: Ich bin einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Wohnort und Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. Vegetarier / sonstige Besonderheiten:... Zustiegswunsch:... Sonstige Bemerkungen: Ich habe Interesse an einer Reiserücktrittskostenversicherung. Anmeldeschluss: Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Reiseveranstalter: menschingreisen Bertha-von-Suttner-Str. 14, Schwieberdingen Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Augustenstr. 124, Stuttgart Grundlage dieser Anmeldung ist der Ausschreibungstext des Evangelischen Gemeindeblattes sowie die AGBs des Reiseveranstalters. Ort/Datum... Unterschrift...

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen von menschingreisen Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden soweit wirksam Inhalt des zwischen Ihnen und menschingreisen im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß 4-11 BGB sowie der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) 1.Abschluss des Pauschalreisevertrages: 1.1. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde/Auftraggeber menschingreisen den Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an Grundlage des Angebotes sowie der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen. 1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von menschingreisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das menschingreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. 1.4 Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, soweit menschingreisen auf die Änderungen hingewiesen und die vertragliche Informationspflicht erfüllt hat. 1.5 Der Kunde anerkannt das neue Angebot innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung. 1.3 Sie erfolgt durch den Anmelder auch für in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per oder Telefax erfolgen erfolgen a.) Buchungen (außer fernmündliche oder mündliche) sollen mit dem Buchungsformular von menschingreisen erfolgen b.) bei Buchungen per mail soll das ausgefüllte und unterzeichnete Buchungsformular (als Anhang) menschingreisen übermittelt werden. 1.5 Mit der Buchung bietet der Kunde menschingreisen den Abschluss des Paushalreisevertrages an. An diese ist der Kunde 10 Tage gebunden 1.6 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird menschingreisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung in Papierform übermitteln. 1.7 Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App) gilt für den Vertragsabschluss wie folgt: 1.7. a. dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung von menschingreisen erläutert b.) dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des Buchungsformulares eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Auch diese Nutzung wird erklärt c.) die zur Durchführung einer Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache d.) Dem Kunden wird seine Buchung auf elektronischem Wege bestätigt e.) die Übermittlung begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Pauschalreisevertrages. Menschingreisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Angebot des Kunden anzunehmen menschingreisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ( 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach 651a und 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien s, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung: 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k BGB erfolgen. Auf diesem Sicherungsschein werden Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer und verständnisvoller Weise übergeben wurde Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Die restliche Zahlung wird 21 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 13. genannten Grund abgesagt werden kann. 2.3 Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrags bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. 2.4 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75.- pro Person nicht übersteigt. 2.5 menschingreisen ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Kunden zu verlangen, wenn sich dieser mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher durch menschingreisen dem Reiseteilnehmer schriftlich angemahnt hat. menschingreisen ist berechtigt, dem Kunden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort zu bezahlen. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von menschingreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, ist menschingreisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen menschinhreisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. auch durch , SMS oder Sprachnachricht) klar und verständlich zu informieren Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von menschingreisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von menschingeisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte menschingreisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung / Preissenkung: 4.1 menschingreisen hält sich nach Maßgabe der 651 f, 651 g BGB vor den Pauschalreisepreis zu erhöhen, wenn soweit menschingreisen und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen und neu entstehen, die von menschingreisen nicht zu vertreten ist: 4.1 a.) Wechselkurse für die betreffende Reise; 4.1 b.)beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren. 4.1 c.) Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn menschingreisen den Kunden in Textform verständlich über die Gründe der Preiserhöhung unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: - Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach kann menschingreisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann menschingreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann menschingreisen vom Kunden verlangen. 4.1.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gemäß 5.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.1.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für menschingreisen verteuert hat 4.2. menschingreiseneisen ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für menschingreisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von menschingreisen zu erstatten. menschingreisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die menschingreisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. menschingreisen hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.3 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.4 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von menschingeisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von menschingreisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten: 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei menschingreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Falls die Reise über einen Vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert menschingreisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann menschingreisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle von menschingreisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären menschingreisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei menschingeisen wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. 5.4 Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Leistungspreis. In der Regel belaufen sich die Pauschalen wie folgt:

7 Flugreisen: Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn = 20% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 30% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 40% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 60% des Rücktritt ab Tage vor Reisebeginn = 75% des Gesamtreisepreises Rücktritt ab 03 Tage vor Reisebeginn = 80% des Gesamtreisepreises. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung der Reise nach Reisebeginn 100% des Gesamtreisepreises. Bus- und Bahnreisen: Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn = 10% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 20% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 30% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 60% des Rücktritt bis Tage vor Reisebeginn = 75% des Rücktritt ab Tage vor Reisebeginn = 80% des Gesamtreisepreises Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung der Reise nach Reisebeginn 100% des Gesamtreisepreises. Schiffsreisen: Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn 30% des Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 60% des Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn 70% des Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung der Reise nach Reisebeginn 100% des Gesamtreisepreises. 5.5 Kosten für Eintrittskarten (z.b. Musical, Oper, Konzerte, Theater, Sonderveranstaltungen) werden unabhängig von der Rücktrittsfrist vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Umbuchungen) Bei der Buchung von Eintrittskarten für Opern Konzerte, Musicals, Sonderveranstaltungen, usw. kann nicht in allen Fällen garantiert werden, dass die gebuchten Karten immer nebeneinander liegen. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz besteht nicht. 5.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen, menschingreisen nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale menschingreisen behält es sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern sofern menschingreisen nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare ab dem Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt der Reise fallen 95% des an 5.8. Ist menschingreisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat menschingreisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651 e BGB von menschingreisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie menschingreisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchung, Änderung auf Verlangen des Reisenden: 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil menschingreisen keine unzureichende oder falsche, vorvertragliche Informationen gemäß Artikel EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat. Menschingreisen. In diesem Falle ist eine Umbuchung kostenlos Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann menschingreisen ein Bearbeitungsgeld von Euro 50,00 pro Person verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist. 6.3 Umbuchungen ab dem 21. Tag vor Reisebeginn gelten als Stornierung mit den entsprechenden Stornokosten und als Neubuchung Dies gilt nicht für Umbuchungen die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer: 7.1. menschingreisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelung zurücktreten: 7.1.a.) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung durch menschingreisen muss in der konkreten Reiseausschreibung oder im Katalog angegeben sein. 7.1.b). menschingreisen hat auf die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung hinzuweisen. 7.1.c.) menschingreisen hat in jedem Falle den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. 7.1 d.) Ein Rücktritt von menschingreisen später als 21 Tage ist unzulässig Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7.3 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn menschingreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch menschingreisen diesem gegenüber geltend zu machen. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen / Störung durch den Reisenden: 8.1. Menschingreisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von menschingreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von menschingreisen beruht Kündigt menschingreisen, so behält dieser den Anspruch auf den Reisepreis; menschingreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die menschingreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Kündigung wegen höherer Gewalt 9.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung. 9.2 Maßgeblich für die Beurteilung der außer gewöhnlichen Umstände am Reiseziel ist die Auskunft vom Auswärtigen der Bundesregierung: Reisewarnungen zum Reiseziel berechtigen zur beiderseitige Kündigung des Reisevertrages, nicht jedoch allgemeine Ratschläge und Hinweise zu Vorsichtsmaßnahmen. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir eine nach 471 des BGB angemessene Entschädigung verlangen. 9.3 menschingreisen ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst; in jedem Falle hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 9.4 Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 10. Obliegenheiten des Kunden: Reiseunterlagen Der Kunde hat menschingreisen oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.b. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von menschingreiseneisen mitgeteilten Frist erhält Mängelanzeige - Abhilfeverlangen 10.2.a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen b) Soweit menschingreisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach 651n BGB geltend machen c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von menschingreisen oder dem Verantwortlichen des Vermittlers vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von menschingeisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an menschingreisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von menschingreisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von menschigreisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Kunde kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen d) Der Vertreter von menschingreisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach 651l BGB kündigen, hat er menschingeisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von menschingeisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen 10.4.a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige ( P.I.R. ) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und menschingeisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich menschingeisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 11. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung von menschingeisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt menschingreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von menschingeisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. menschingreisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von menschingeisen ursächlich geworden ist. 12. Geltendmachung von Ansprüchen - Adressat: Ansprüche nach den 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber menschingreisen geltend zu machen.

8 12.2. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 13. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen menschingreisen informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen Stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist menschingreisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald menschingreisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, informiert menschingreisen den/die Kunden Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird menschingreisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Black List (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von SSB Reisen oder direkt über ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von menschingreisen einzusehen. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: menschingreisen informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn menschingreisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat menschingreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde menschingreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass menschingreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 15. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand: menschingeisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass menschingreisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. menschingreisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und menschingeisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können menschingreisen ausschließlich an deren Sitz verklagen Für Klagen von menschingreisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von menschingeisen vereinbart. 16. Leistungen und Nebenabreden: 16.1Der Inhalt der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung, sofern nicht in Buchung und Bestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist Ergänzende und abweichende Nebenabreden zu den in den Reiseausschreibungen beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit menschingreisen. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden Zusicherungen und Erklärungen dritter Personen, insbesondere der Leistungsgeber, z.b. in deren eigenen Prospekten und Ausschreibungen sind für menschingreisen nicht verbindlich 17. Ersatzreisende: 17.1 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch die Teilnahme des Dritten entstandenen Mehrkosten, mindestens jedoch Euro 50.- pauschal und ohne weiteren Nachweis hat der Reisende zu tragen Sowohl für den Reisepreis als auch für die Mehrkosten haften der Reisende und der Dritte gesamtschuldnerisch. 18. Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Stand: Irrtum und Änderungen vorbehalten. Reiseveranstalter: Name: Straße: Bertha-von-Suttner-Str. 14 PLZ/Ort: Schwieberdingen Tel: Fax : Mail: info@mensching-reisen.de Home:

9 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen menschingreisen, Bertha-von-Suttner-Str. 14, Schwieberdingen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen menschingreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht Kündigung ), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. menschingreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, Hamburg, Tel. +49-(0)40 / , insolvenz@hansemerkur.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von menschingreisen verweigert werden. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist:

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