Transportvertrag. abgeschlossen zwischen
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- Babette Becker
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1 Transportvertrag abgeschlossen zwischen Baumgarten-Oberkappel Gasleitungsgesellschaft m.b.h. floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1 A 1210 Wien (im Folgenden Carrier ) und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXX Adresse PLZ, Stadt (im Folgenden Shipper ) Transportvertrag Seite 1 von 11
2 - 2 - Inhalt Artikel 1 Anwendungsbereich 3 Artikel 2 Inlet Point und Outlet Point 4 Artikel 3 Kapazität 5 Artikel 4 Entgelt für Dienstleistungen 6 Artikel 5 Schiedsgerichtsbarkeit 8 Artikel 6 Vertragslaufzeit 9 Artikel 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 10 Transportvertrag Seite 2 von 10
3 - 3 - Artikel 1 Anwendungsbereich Dieser Transportvertrag regelt die Bedingungen für das Recht des Shippers Erdgasmengen mit der in Artikel 3 angegebenen verbindlich reservierten Kapazität vom Carrier über die West Austria Gasleitung ( WAG ) transportieren zu lassen. Transportvertrag Seite 3 von 10
4 - 4 - Artikel 2 Inlet Point und Outlet Point 2.1 Der Inlet Point ist. 2.2 Der Outlet Point ist. 2.3 Die Transportdistanz (TD) beträgt km. Transportvertrag Seite 4 von 10
5 - 5 - Artikel 3 Kapazität Der Shipper reserviert verbindlich für den Transport von Erdgas im WAG System vom Inlet Point bis zum Outlet Point eine als maximale Stundenrate (RS) definierte Kapazität von Nm³/h im Zeitraum von, 06:00 Uhr, bis 06:00 Uhr. Transportvertrag Seite 5 von 10
6 - 6 - Artikel 4 Entgelt für Dienstleistungen 4.1 Der Shipper verpflichtet sich, für jeden Monat m von bis an den Carrier für die gemäß diesem Transportvertrag zu erbringende Dienstleistung ein Entgelt Em in EUR zu bezahlen, das am ersten Oktober jeden Jahres - zum ersten Mal am TT.MM.JJJJ - wie folgt berechnet wird: RS EuK n RS * TD * EaK E = + m * n wobei EuK EaK n n = EuK = EaK o o G * 0,70 + 0,15* G G * 0,70 + 0,15* G m 0 m 0 L + 0,15* L m L + 0,15* L 0 m 0 EuK0 (entfernungsunabhängige Komponente) = EUR/(Nm³/h) pro Jahr EaK0 (entfernungsabhängige Komponente) = EUR/((Nm³/h) * km) pro Jahr RS = maximale Stundenrate in Nm³/h gemäß Artikel 3 TD = km gemäß Artikel 2 Em = EUR / Monat wobei folgendes gilt: Gm = österreichischer Großhandelspreisindex Nichtsaisonwaren wie von Statistik Austria in den Statistischen Nachrichten veröffentlicht, gültig zum Zeitpunkt der Eskalation. Gm wird auf eine (1) Dezimalstelle hinter dem Komma gerundet. G0 = Gm für den Monat [auszufüllen: (Monat Jahr)]; i.e. Transportvertrag Seite 6 von 10
7 - 7 - Lm = der arithmetische Durchschnitt aller monatlichen Mindestlöhne der Arbeiter der österreichischen erdölverarbeitenden Industrie gemäß dem Kollektivvertrag für Arbeiter der erdöl- und erdgasgewinnenden Industrie Österreichs, angegeben in EUR pro Monat, gültig am letzten Tag des Monats Februars der jeder Eskalation von Lm unmittelbar vorangeht. Lm wird auf vier (4) Dezimalstellen hinter dem Komma gerundet. L 0 = L m für den Monat [auszufüllen: (Monat Jahr)]; i.e. EUR 4.2 Das Entgelt, das aus Anwendung dieses Artikels 4 resultiert, versteht sich ohne Steuern, Gebühren und ähnlichen Abgaben. Der Carrier ist berechtigt, alle Steuern, Gebühren und ähnlichen Abgaben, die dem Carrier von einer Behörde in Bezug auf die Erbringung von Transportdienstleistungen nach diesem Vertrag auferlegt werden, auf den vom Shipper zahlbaren Betrag aufzuschlagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fallen mit Ausnahme der Umsatzsteuer keine derartigen Steuern an. Transportvertrag Seite 7 von 10
8 - 8 - Artikel 5 Schiedsgerichtsbarkeit 5.1 Alle aus oder in Zusammenhang mit diesem Transportvertrag einschließlich allfälliger Zusatzvereinbarungen sich ergebenden Streitigkeiten werden ausschließlich und endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, entschieden. 5.2 Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, bestellt jede Partei einen (1) Schiedsrichter. Der dritte Schiedsrichter wird durch die ersten beiden Schiedsrichter innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Bestellung des zweiten Schiedsrichters ausgewählt. Der dritte Schiedsrichter fungiert als Vorsitzender des Schiedsgerichts und soll voll ausgebildeter und erfahrener Jurist sein. 5.3 Das Schiedsverfahren ist am Sitz des Schiedsgerichts in Wien abzuhalten. Ungeachtet der Bestimmungen des Artikel 16.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Sprache des Schiedsverfahrens Deutsch. Transportvertrag Seite 8 von 10
9 - 9 - Artikel 6 Vertragslaufzeit Dieser Transportvertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und ist bis, 06:00 Uhr wirksam. Die Aufnahme des Transports im Rahmen dieses Vertrages erfolgt gemäß Artikel 3. Transportvertrag Seite 9 von 10
10 Artikel 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 8.1 Die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Transport von Erdgas ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) ist ein integrierter Bestandteil dieses Transportvertrages. Der Shipper nimmt die zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieses Transportvertrags geltenden und im Internet auf der Homepage des Carriers ( veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis und akzeptiert diese. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Transportvertrag haben die Bestimmungen dieses Transportvertrages Vorrang. 8.2 Für Zwecke des Artikel 15.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die auf der ersten Seite dieses Transportvertrages angegebene Adresse als maßgeblich. Dieser Transportvertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet und von den Vertretern der Vertragsparteien unterschrieben, wobei jede Vertragspartei ein Exemplar erhält. Wien,... Baumgarten-Oberkappel Gasleitungsgesellschaft m.b.h. <Shipper> <xxxxxxxxxxx> Transportvertrag Seite 10 von 10
Transportvertrag. abgeschlossen zwischen
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