Schlussbericht Teilprojekt. - Politik, Verwaltung

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1 Schlussbericht Teilprojekt - Politik, Verwaltung

2 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Name der neuen Gemeinde Situation heute Politische Gemeinde Rebstein und Politische Gemeinde Marbach In Marbach und Rebstein sollen folgende Namen für die neue Gemeinde vorgesehen werden: Gemeinde Rebstein-Marbach oder Gemeinde Marbach-Rebstein Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a GvG regelt der Vereinigungsbeschluss für die vereinigte Gemeinde insbesondere auch den Namen. Die Namensgebung hat wie das Wappen oder der Verwaltungsstandort stark emotionale Aspekte. Auf Vorschläge aus der Bevölkerung wird verzichtet, da Phantasienamen nicht möglich sind. In vielen anderen Gemeindevereinigungen, insbesondere grossen und kleinen Gemeinden, wurde der Name der grössten bestehenden Gemeinde als Name der neuen Gemeinde vorgesehen (z.b. Eschenbach oder Gossau). Ebenfalls wurde in diversen Gemeinden ein Doppelname vorgeschlagen (z.b. Bütschwil-Ganterschwil). Die Teilprojektgruppe Politik und Verwaltung bevorzugt den Namen Rebstein-Marbach, da dieser mit der Namensgebung der Oberstufe Rebstein-Marbach und dem Bahnhof Rebstein-Marbach übereinstimmen würde. Die Gemeinderäte Marbach und Rebstein haben am 14. August 2017 und 15. August 2017 beschlossen, der Bürgerschaft im Vereinigungsbeschluss für die vereinigte Gemeinde als neuer Name Rebstein-Marbach zu unterbreiten.

3 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Wappen der neuen Gemeinde Situation heute Für Marbach und Rebstein bestehen derzeit zwei verschiedene Wappen mit unterschiedlichen Erkennungswerten bzw. Eckpunkten. Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a GvG regelt der Vereinigungsbeschluss für die vereinigte Gemeinde insbesondere auch das Wappen. Ein Heraldiker hat für das neue Wappen diverse Vorschläge erarbeitet. Alle Wappen weisen Elemente der heutigen Wappen auf. In einer Konsultativabstimmung hatten die Bürgerinnen und Bürger von Marbach und Rebstein die Möglichkeit, sich für ein Wappen auszusprechen. Vom 25. August 2017 bis 30. September 2017 konnte via Onlineumfrage für ein Wappen gevotet werden. Die Bürgerinnen und Bürger aus Marbach und Rebstein haben sich gemäss beiliegender Auswertung klar für das 2. Wappen entschieden. Der Bürgerschaft soll dieses Wappen im Vereinigungsbeschluss für die vereinigte Gemeinde als neues Wappen für die neue Gemeinde Rebstein-Marbach vorgeschlagen werden.

4 ZUSATZBLATT ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Wappen der neuen Gemeinde Vereinigung der Symbolik der beiden ehemaligen Gemeindewappen. Der Fluss steht für Marbach, die beiden Trauben für Rebstein. Vereinigung der Symbolik der beiden ehemaligen Gemeindewappen. Der Fluss steht für Marbach, die beiden Trauben für Rebstein. Von aussen betrachtet kann der Fluss für den Rhein stehen und das Spitzenschildhaupt den Alpstein symbolisieren. Dazwischen liegen die beiden Gemeinden, je eine Traube pro Gemeinde an einem Rebstock. Der Rebstock ist dabei auch als verbindendes Symbol deutbar. Von aussen betrachtet kann der Fluss für den Rhein stehen und das Spitzenschildhaupt den Alpstein symbolisieren. Dazwischen liegen die beiden Gemeinden, je eine Traube pro Gemeinde an einem Rebstock. Der Rebstock ist dabei auch als verbindendes Symbol deutbar.

5 Resultat aus Online-Konsultativabstimmung Wappen der vereinigten Gemeinde Rebstein-Marbach Vereinigung der Symbolik der beiden ehemaligen Gemeindewappen. Der Fluss steht für Marbach, die beiden Trauben für Rebstein.

6 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Organisationsform der neuen Gemeinde Situation heute Sowohl Marbach wie auch Rebstein sind als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Die Schule bildet einen sehr wichtigen Bestandteil einer Gemeinde. Abgesehen davon, dass dafür ein Grossteil der Steuergelder eingesetzt wird, ist die Qualität der Schule auch sehr bedeutsam für die Standortattraktivität einer Gemeinde. Es ist deshalb wichtig, wenn sie Teil der Gesamtpolitik der Gemeinde wird. Dies ermöglicht auch die Nutzung von Synergien z.b. im Bereich Liegenschaften, Buchhaltung etc. Somit kann sich die Schule auf ihre Kernaufgaben Führung der Schule sowie pädagogische Fragen konzentrieren. Es wird daher vorgesehen, die neue Gemeinde als Einheitsgemeinde zu organisieren. Ein durch die Bürgerschaft zu wählender Schulrat soll bestehen bleiben. Eine Alternative zum Schulrat wäre noch eine so genannte Schulkommission, welche nicht durch die Bürgerschaft gewählt wird. Die neue Gemeinde soll sich als Einheitsgemeinde mit Bürgerversammlung organisieren.

7 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Gemeindeordnung Situation heute Marbach und Rebstein verfügen über fast identische Gemeindeordnungen. Folgende Artikel weichen voneinander ab: Marbach: Rebstein: Abweichung: Art. 7 Art. 7 Gleicher Inhalt mit abweichender Formulierung Art. 14 Eventualantrag nur in Rebstein Art. 15 Art. 16 Unterschiedliche Fristen, 40 bzw. 30 Tage Art. 17 Art. 18 Anzahl Stimmberechtigte bei Initiative, 5 bzw. 3 Pers. Art. 19 Art. 20 Fristen bei Prüfung Initiative, 4 bzw. 3 Monate Art. 21 Art. 22 Fristen bei Einreichung Initiative, 4 bzw. 3 Monate Art. 27 Art. 28 Finanzbefugnisse Strassenbau Kanton, Fr bzw. Fr Art. 33 Art. 34 Rebstein verfügt über Absatz 2 Art. 34 Art. 35 Unterschiedliche Schlussbestimmungen Anhang Anhang Unterschiedliche Beträge bei neuen Ausgaben und zusätzliche Fusszeilen bei der GO Marbach Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Die Gemeindeordnungen der beiden Gemeinden müssen angepasst und vereinheitlicht werden.

8 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Behördenorganisation und Mitgliedschaften Situation heute Im Grundsatz ist die Behördenorganisation der beiden Gemeinden Marbach und Rebstein identisch. Insbesondere weisen beide Gemeinden 1 Gemeindepräsident + 6 Gemeinderäte + 5 GPK-Mitglieder auf (siehe Beilage). Die Gemeinden verfügen über viele gleiche Reglemente. Einige sind zusätzlich und spezifisch auf Marbach und Rebstein zugeschnitten (siehe Beilage). Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Die Behördenorganisation bleibt grundsätzlich gleich. Für die neue Gemeinde sind 1 Gemeindepräsident + 6 Gemeinderäte + 5 GPK-Mitglieder vorgesehen. Es ist das Ziel, die neue Gemeinde als Einheitsgemeinde auszubilden. Dabei nimmt der Schulratspräsident Einsitz im Gemeinderat. Somit weist die Behörde der neuen Gemeinde 1 Gemeindepräsident, 1 Schulratspräsident, 5 Gemeinderäte und 5 GPK-Mitglieder auf. Ein durch die Stimmbürger zu wählender Schulrat bleibt bestehen (vorbehalten bleibt eine allfällige Schulkommission anstelle des Schulrates). Die Reglemente der beiden Gemeinden werden für die neue Gemeinde zusammengeführt. Einige Reglemente werden jedoch auch hinfällig sein (wie z.b. Alters- und Pflegeheim Geserhus, Feuerwehr REMA, Vereinbarungen für das Betreibungsamt und Bauamt).

9 ZUSATZBLATT Aufgabenfeld: Behördenorganisation Mitgliedschaften Behördenorganisation Gemeindepräsident Gemeinderat (6 Mitglieder) Geschäftsprüfungskommission (5 Mitglieder) Marbach Rebstein Beide Gemeinden Baukommission Einbürgerungsrat Energiekommission Feuerschutzkommission Friedhofkommission Frühe Förderung Gantkommission IKS Beauftragte Integrationsbeauftragte Jugendbeauftragte Kassakontrollorgane Kilbikommission Museumskommission Örtliches Modul für den regionalen Führungsstab Stimm- und Wahlbüro Mitgliedschaften Abwasserwerk Rosenbergsau Altersheim Geserhus Betriebskommission Progy / MSM Betriebskommission Bevölkerungsschutzkommission Kehrichtverwertung Rheintal KESB / Vormundschaftsbehörde Mütter-/Väterberatung (SDM) Rheintaler Binnenkanalunternehmen Schiessanlage Purst Soziale Dienste Oberes Rheintal Suchtberatung Oberes Rheintal Verein für Abfallentsorgung (VfA Buchs) Verein St. Galler Rheintal Wasserwerk Mittelrheintal Marbach Rebstein Beide Gemeinden

10 Beauftragte der Gemeinden Alimenteninkasso & Alimentenbevorschussung Amtsvormundschaft Aufsicht Pflegeplätze / Pflegekinder Bestattungswesen BFU Sicherheitsdelegierter Blitzschutzkontrolleur Eichmeister Elektra-Betriebsleitung Familienhilfe Feuerwehrkommando Feldkontrolleur (Ackerbau) Feuerbrandkontrolleur / Pflanzenschutzbeauftragter Fundbüro Feuerschutz / Feuerschauer / Kaminfeger Hausinstallationskontrolleur Mieterschutz Pilzkontrolle Preiskontrolle Pro Senectute Ortsvertretung Tageseltern-Vermittlerin Tierschutzbeauftragter Vermittleramt Oberes Rheintal Wasser-Betriebsleitung Zählerablesung Strom und Wasser Marbach Rebstein Beide Gemeinden Reglemente, Vereinbarungen M R Beide Bemerkungen Abfallbeseitigung Abwasserentsorgung (KanR) Allg. Spesenreglement R: GR Beschluss Amtacker (MSM-Reglement) R: Progy durch Schulgemeinde Anschlussvertrag Pensionskasse Baureglement Benützungsrecht an Grundstück 187, Weto AG Benützungsreglement Ortseingangstafel Bestattungen und Friedhof Bewilligung Leitungsbau Cablecom Bewirtschaftungsvertrag Rückführungsfläche Darlehensvertrag PS Rebstein Dienstleistungsvertrag Gemeinde-GIS Dienstleistungsvertrag VRSG R: Unterhaltszahlungen kath. + evang. Friedhof

11 Durchleitungsvereinbarungen Swisscom egovernment-zusammenarbeit Elektra Energieplattform Feuerschutzreglement + Organe Feuerungen (Regl. Luftreinhaltemassnahmen) Feuerungskontrolle (reg. Vereinbarungen) Gastwirtschaftsreglement Gemeindeordnung Geschäftsreglement des Rates und der Kommissionen / Organisationsreglement Geschäftsreglement des Zweckverbands Schiessanlage Purst Gleisunterquerung mit Abwasserleitung Grundbuchvermessung Heimreglement Altersheim Geserhus Hundereglement Interkommunale Vereinbarung KESB KLIBnet (Programm für Sozialamt) Ladenschluss Leistungsvereinbarung Dienstleistungen der Mütter- und Väterberatung Rheintal Leistungsvereinbarung REPAS der Region Rheintal Leistungsvereinbarung Spitex Rhy Care Nachführung amtliche Vermessung Nachführung Wasser-, Abwasser-, Elektro- Kataster Netzdienste der IG KOMSG Pachtvertrag Fritsche Bruno Personalreglement M: GR-Beschluss Pilzschutzreglement Primarschule Marbach Mittelbewirtschaftung Reglement über die Abschreibung des Verwaltungsvermögens Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz Schulsozialarbeit - Vereinbarung Schutzzone PW Gehren Schutzzone Quellen Oberegg Schutzzone Quellen Reute Spitex RhyCare + Pro Senectute Vereinbarung ausgesteuerten Projekte Stiftung Business House Vereinbarung Beteiligung an der jährlichen Viehschau in Altstätten Vereinbarung betreffend Datenlieferung zur Erstellung der Perimeter-Rechnungen und

12 Führung des Meliorations-GIS Vereinbarung Betrieb und Nutzung der Skateboard-Halle beim Jugendtreff Stoffel, Widnau Vereinbarung Betrieb und Nutzung des Skateboardparks bei der Sportanlage Riet, Balgach Vereinbarung Bevölkerungsschutz Oberes Rheintal Vereinbarung Fachstelle für Feuerungskontrolle Vereinbarung Jugendarbeit Oberes Rheintal Vereinbarung Orientierungsanlage Historika AG Vereinbarung rii-seez power Vereinbarung Strom Pumpwerk Baffles Vereinbarung Stromverteilnetz Bruggtobel Vereinbarung über Beschaffung und Betrieb Hubrettungsbühne Vereinbarung über den Anschluss einer elektrischen Energieerzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz der EVR Vereinbarung über die Bildung eines Betreibungskreises Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Bauamtes Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal Vereinbarung zur Führung gemeinsamer Feuerschutzorgane Vereinbarung Zweckverband Geserhus Vereinbarung Zweckverband Schiessanlage Purst Vergabe Jagdrevier Vertrag Betriebsleitung Elektrizitätsversorgung (Ingenieurteam AG) Vertrag Bezug und Nutzung von Daten Raumplanung Vertrag Bezug und Verwendung digitaler Daten SBB Vertrag Frauenhaus Liechtenstein Vertrag Notschlachtstelle Altstätten Vertrag Stromlieferung SAK Vertrag über Plakatwesen Wasserverbund Oberes Rheintal Wasserversorgung Wasserwerke öff. rechtl. Vereinbarung Zivilschutz, Vereinbarung RZSO Zivilstandsamt, Vereinbarung Zweckverbandsvereinbarung Abwasserwerk

13 Rosenbergsau Zweckverbandsvereinbarung Kehrichtverwertung Rheintal KVR Zweckverbandsvereinbarung Rheintaler Binnenkanal Zweckverbandsvereinbarung SDO Vereine Amtsbürgschaftsgenossenschaft Bibliothek Reburg, Altstätten Ehe- und Familienberatungsstelle Feuerbestattungsverein Rhyboot Verein für Abfallentsorgung VfA Zivilschutz, Sanitätshilfestelle Spital Altstätten M R Beide Bemerkungen

14 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Aufgaben und Stellung der Ortsgemeinden klären Situation heute Ortsgemeinde Marbach Grundstücke, Land und Strassen der Ortsgemeinde Marbach: - Gut 48 Hektaren Waldfläche, wovon rund 95 % auf Gebiet der Gemeinde Reute AR - Rund 140 Hektaren Kulturland im Riet - 2 Kilometer eigene Waldstrassen - 6,5 Kilometer Rietstrassen, wovon etwa 3,2 Kilometer Naturstrassen Was die Ortsgemeinde Marbach mit ihrem Gemeindegut macht: - Stellt den Marbacher Landwirten Kulturland langfristig zur Verfügung - Stellt Hobbygärtner Kleinparzellen im Pflanzgarten zur Verfügung - Bewirtschaftet die Waldfläche, unterhaltet Waldstrassen, stellt der Öffentlichkeit Feuerstellen und Spazierwege im Wald zur Verfügung - Unterhält eine Christbaumkultur - Unterhält Rietstrassen, die teilweise auch als Velo- und Wanderwege genutzt werden - Unterstützt im Rahmen der finanziellen Mittel Dorfvereine und gemeinnützige Institutionen Behörde: - 5 Behördenmitglieder + 1 Aktuar (Präsident, Vizepräsident, Feldbaumeister/Pflanzgarten, Waldbaumeister, Soziales/Anlässe) Anzahl OrtsbürgerInnen Marbach per : davon 302 stimmberechtigt Ortsgemeinde Rebstein Grundstücke, Land und Strassen der Ortsgemeinde Rebstein - Naturschutzgebiet Nix Hektaren Agrarland (inkl. Strassen), welches an 8 Landwirte verpachtet wird - 7 Hektaren Schrebergärten mit rund 70 Mietern (Wandel von Selbstversorgern zu Freizeitpark) Hektaren Wald, wovon rund 10 Hektaren auf St. Galler Boden, die restlichen 90 Hektaren befinden sich zu 85 ha auf Ausserrhoder und 5 ha auf Innerrhoder Boden - 33 Wohnungen in 3 Mehrfamilienhäusern (mehrheitlich als Alterswohnungen vermietet) - Ortsmuseum Spritzenhaus - Dreschschopf (Vereinslokal Ornithologischer Verein) - Plätze, welche der Tennisclub Rebstein-Marbach und Fussballclub Rebstein nutzen - Verteilen von Weihnachtsgeschenken an alle über 70-jähigen OrtsbürgerInnen

15 Was die Ortsgemeinde Rebstein mit ihrem Gemeindegut macht: - Stellt den Rebsteiner Landwirten Kulturland langfristig zur Verfügung - Stellt Hobbygärtnern Kleinparzellen (Schrebergärten) zur Verfügung - Bewirtschaftet die Waldfläche, unterhaltet Waldstrassen, stellt der Öffentlichkeit Feuerstellen und Spazierwege im Wald zur Verfügung - Unterhält Rietstrassen, die teilweise auch als Velo- und Wanderwege genutzt werden - Unterstützt Dorfvereine und öffentliche Veranstaltungen mit rund Fr / Jahr - Rietbegehungen für die Bevölkerung - Vergabe im Baurecht im Industriegebiet - Vermietung von Wohnungen Behörde - 5 Behördenmitglieder + 1 Aktuar (Präsident, Vize / Bodengeschäfte, Feldbaumeister, Verwalterin Alterswohnungen, Festwirt / Gestaltungskommission / Spritzenhaus) - GPK mit 3 Mitgliedern und Stimmenzähler Anzahl OrtsbürgerInnen Rebstein per davon 650 stimmberechtigt Diverses / Anliegen - Regelmässige Information der Bevölkerung zur Gemeindevereinigung ist wichtig Zwischenstand / Weiteres Vorgehen Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Eine Ortsgemeinde kann durch Vereinbarung in eine andere Ortsgemeinde inkorporiert werden (Art. 49 GvG). Die Inkorporationsvereinbarung untersteht in der aufnehmenden Ortsgemeinde dem fakultativen Referendum und in der aufzuhebenden Ortsgemeinde beschliessen die Bürger an der Bürgerversammlung oder an der Urne. Die übernehmende Ortsgemeinde übernimmt die Rechtsnachfolge der aufgehobenen Ortsgemeinde. Sie übernimmt deren Aktiven und Passiven sowie das Archiv. In Marbach besteht die Ortsgemeinde Marbach und in Rebstein die Ortsgemeinde Rebstein. Beide bleiben von einer allfälligen Gemeindevereinigung unberührt. Es sind keine Beschlüsse zu fassen. Wer das Bürgerrecht einer beteiligten Gemeinde besitzt, erhält mit der Vereinigung das Bürgerrecht der vereinigten Gemeinde (Art. 12 GvG). Dieses wird mit einem Zusatz zu versehen sein, damit das ursprüngliche Bürgerrecht erkennbar bleibt. Heisst die vereinigte Gemeinde Rebstein-Marbach, wäre als Zusatz bei den Bürgern von Marbach Rebstein- Marbach und bei den Bürgern von Rebstein Rebstein-Marbach nötig (Bürger aus Marbach neu = Rebstein-Marbach, Marbach / Bürger aus Rebstein neu = Rebstein-Marbach, Rebstein). Neubürger können wählen ob sie Bürger der Ortsgemeinde Marbach oder der Ortsgemeinde Rebstein werden wollen. Der bisherige Name und Wappen bleiben bestehen. In der Annahme dass beide Ortsgemeinden bestehen bleiben sind keine weiteren Abklärungen nötig.

16 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Konstituierungsrat Situation heute Sofern die Gemeinden dem Vereinigungsbeschluss zustimmen, hat der Konstituierungsrat den Vollzug der Vereinigung zu realisieren. Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Der Konstituierungsrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Räte der Politischen Gemeinden Marbach und Rebstein. Nach der Wahl des Gemeinderates der neuen Gemeinde übernimmt dieser die Funktion des Konstituierungsrates. Gemäss Art. 8 GvG leitet der Konstituierungsrat das Vereinigungsverfahren, vollzieht den Vereinigungsbeschluss, soweit nicht die Räte der beteiligten Gemeinden zuständig sind, informiert die Öffentlichkeit über das Vereinigungsverfahren, legt der Bürgerschaft der vereinigten Gemeinde die Gemeindeordnung und den Voranschlag für das erste Rechnungsjahr vor und führt die Wahl von Rat und Geschäftsprüfungskommission oder von Rat und Gemeindeparlament der vereinigten Gemeinde durch. Ein erster wichtiger Schritt ist die Ausarbeitung der Gemeindeordnung für die neue Gemeinde. In dieser wird die Organisation der neuen Gemeinde festgelegt und insbesondere werden darin auch die Zuständigkeiten der Bürgerschaft und der Behörden geregelt. Sie wird von der konstituierenden Bürgerversammlung beschlossen. Der Konstituierungsrat kann nur aus Mitgliedern der Räte der beiden politischen Gemeinden bestehen, da nur sie Teil des Vereinigungsprojektes sind. Die Schulen werden in je einem separaten Projekt inkorporiert. Die für den Konstituierungsrat vorgesehenen Räte der Schulgemeinden können daher nur beratend und nur für Schulthemen im Konstituierungsrat Einsitz nehmen. Es wird folgende Zusammensetzung für den Konstituierungsrat vorgeschlagen: - Gemeindepräsident Alexander Breu - Gemeindepräsident Andreas Eggenberger - Gemeinderat Christian Freund - Gemeinderat Gaby Hartert Als Einsitz mit beratender Stimme werden folgende Personen vorgeschlagen: - Schulratspräsident Ernst Dietsche - Schulratspräsident Roland Schönauer Die Gemeinderäte Marbach und Rebstein haben am 15. Juni 2017 und 20. Juni 2017 beschlossen, als Vertreter der Gemeinde Marbach Gemeindepräsident Alexander Breu und Gemeinderat Christian Freund und als Vertreter der Gemeinde Rebstein Gemeindepräsident Andreas Eggenberger und Gemeinderätin Gaby Hartert als Mitglieder des Konstituierungsrates zu bestimmen.

17 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Dienstleistungsangebot der Verwaltungen Situation heute Die Gemeinden Rebstein und Marbach führen bereits heute gemeinsam das Bauamt (inkl. Bausekretariat und Werkhof) und das Betreibungsamt für beide Gemeinden. Beide Gemeinden führen folgende Ämter autonom: Einwohneramt (inkl. Hundekontrolle, Bestattungsamt, Sektionschef) Steueramt Finanzverwaltung inkl. Technische Betriebe / Werke Sozialamt Kanzlei Gemeindeamt AHV-Zweigstelle Grundbuchamt Weitere Ämter wie z.b. Zivilstandsamt, KESB, SDO etc. werden regional geführt. Im Grundsatz ist das Dienstleistungsangebot der Abteilungen der beiden Gemeinden identisch. Speziell ist, dass die Kanzlei Rebstein zusätzlich noch die Ortseingangstafel (Anlässe im Dorf) bewirtschaftet und das Einwohneramt Marbach für die Telefonreservationen der Bühne Marbach zuständig ist. Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Die Abteilungen der beiden Gemeinden werden zusammengelegt. Das Dienstleistungsangebot bleibt bestehen.

18 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Organigramm und Stellenplan der neuen Gemeinde Situation heute Die Gemeinden Marbach und Rebstein arbeiten schon seit Jahren eng miteinander zusammen. Die Gemeinden Marbach und Rebstein führen derzeit das Bauamt und das Betreibungsamt für beide Gemeinden mittels Vereinbarung zusammen. Das Zivilstandamt und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird regional in Altstätten geführt. Auch heute schon erledigen die Verwaltungsmitarbeiter ihre Aufgaben professionell. Insbesondere bei der kleineren Gemeinde Marbach erledigen die Mitarbeiter verschiedene Tätigkeiten in teilweise sehr unterschiedlichen Bereichen. Auf der Gemeinde Marbach arbeiten heute ohne Bauamt und Betreibungsamt 5 Mitarbeiter mit total 405 Stellenprozenten und 2 Lehrlinge. Auf der Gemeinde Rebstein arbeiten heute ohne Bauamt und Betreibungsamt 11 Mitarbeiter mit total 970 Stellenprozenten und 3 Lehrlinge. Auf dem Bauamt Rebstein-Marbach arbeiten inkl. Bausekretariat und Werkhof 6 Mitarbeiter mit total 580 Stellenprozenten. Auf dem Betreibungsamt Rebstein-Marbach arbeitet 1 Mitarbeiter mit total 100 Stellenprozent. Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Auf Grund der Einwohnerzahl und Gemeindegrösse können in der vereinigten Gemeinde die Abteilungen grösstenteils so gebildet werden, dass ein oder mehrere Mitarbeiter nur ein Verwaltungsbereich bearbeitet. Dies führt zu grösserer Praxis, noch besserem Fachwissen und zur Professionalisierung. Die Stellvertretungen können besser gewährleistet werden. Gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. d Gemeindevereinigungsgesetz regelt der Vereinigungsbeschluss für die vereinigte Gemeinde insbesondere auch die Überführung von Verwaltungsstellen und Personal. Das Personal der Gemeinden Marbach und Rebstein tritt in den Dienst der neuen Gemeinde ein und wird im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt. Es werden auf die Vereinigung hin keine Kündigungen ausgesprochen. Die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit wird natürlich versucht. Es wird oder kann aber auch nach Möglichkeit auf vorgetragene Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine berufliche Veränderung innerhalb der Verwaltung eingegangen werden. Für die Behörden ist es sehr wichtig, dass möglichst alle bisherigen Mitarbeiter auch in der neuen Gemeinde weiter arbeiten. Jeder Abgang bedeutet einen Wissensverlust über die bisherigen Gemeindestrukturen und Gewohnheiten. Die Gemeindepräsidenten von Marbach und Rebstein haben im Zusammenhang mit der allfällig bevorstehenden Gemeindevereinigung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen hinsichtlich der mittel- und langfristigen Veränderungen, Ambitionen aber auch Bedenken ein Mitarbeitergespräch geführt. Die Überführung des bisherigen Personals der beiden Gemeinden in die neue vereinigte Gemeinde kann im Sinne der Gemeindeverwaltungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen.

19 Bezüglich Organigramm und Stellenplanung der neuen Gemeinde wird auf beiliegende Anhänge verwiesen. Das Organigramm und die Stellen- und Pensenplanung einer Gemeinde können variieren. Sie hängen u.a. ab von laufenden Projekten, Bautätigkeit, Anzahl Grundbuchgeschäfte, Anzahl Sozialfälle, Einführung neuer EDV-Programme, Anzahl Buchungsfälle / Kreditoren, Anzahl An- und Abmeldungen, Anzahl Todesfälle etc. Gemäss Stellenplanung der neuen Gemeinde kann festgestellt werden, dass bei der Zusammenlegung der Gemeindeverwaltungen wenige Stellenprozente eingespart werden können. Bei der Bildung einer Einheitsgemeinde sind mehr Einsparungen der Stellenprozente möglich.

20 ANALYSEBLATT Aufgabenfeld: Verwaltungsstandort Situation heute Die Politischen Gemeinden Marbach und Rebstein verfügen über je einen Verwaltungsstandort, beide im Dorfzentrum der jeweiligen Gemeinde. Die beiden Gemeinden Marbach und Rebstein verfügen auf Grund des gemeinsamen Bauamtes und Feuerwehr über einen gemeinsamen Werkhof inkl. Feuerwehrdepot ausserhalb des Dorfzentrums Rebstein. Situation nach der Vereinigung (Auswirkungen) Für den abschliessenden Bericht zuhanden der Bürgerschaft müssen alle entscheidrelevanten Themen dargestellt werden. Unter anderem muss den Bürgerinnen und Bürgern ein geeigneter Verwaltungsstandort vorgeschlagen werden. Für die Evaluation eines geeigneten Verwaltungsstandortes müssen die notwendigen Planunterlagen, die Möglichkeit der baulichen Verwirklichung und die Realisier- und Wirtschaftlichkeit (z.b. Baukosten) erarbeitet werden. Die Abklärungen sind daher von einem Büro zu erarbeiten, welches über die entsprechenden Fachkompetenzen im Bereich Planung und Immobilienwesen verfügt. Die Gemeinden Marbach und Rebstein haben die Firma Cristuzzi Architektur AG in Widnau beauftragt, eine Evaluation eines Verwaltungsstandorts durchzuführen und den Gemeinderäten Marbach und Rebstein einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Die Firma Cristuzzi AG erbringt Leistungen in den Bereichen Planung, Immobilien-Treuhand und Projektentwicklung. Sie verfügt somit über die erforderlichen Fachkompetenzen sowohl hinsichtlich Planung, baulicher Verwirklichung sowie der Realisier- und Wirtschaftlichkeit die entsprechenden Evaluationen vorzunehmen. Folgende Standorte werden beurteilt bzw. abgeklärt: Rathaus Rebstein (inkl. umliegende Liegenschaften) Rathaus Marbach Post Marbach Rinova Rebstein (Miete) Neubau Gemüseplatz Eugster Markus (Einzonung) Neubau Rinova Rebstein Die Gemeinderäte Marbach und Rebstein haben beschlossen, der Bürgerschaft im Gutachten zum Vereinigungsbeschluss für die neue Gemeinde Rebstein-Marbach folgenden Verwaltungsstandort vorzuschlagen: Neubau Gemüseplatz Eugster Markus (Einzonung) Neubau Rinova Rebstein

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