Die Spurweite der Bahn soll im Minimum 1,435 Meter im Lichten der Schienen betragen.
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- Margarethe Ziegler
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1 Originaltext Staatsvertrag zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend die Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und bei Stühlingen Abgeschlossen am 21. Mai 1875 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2. Juli Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 28. Dezember 1875 Der Schweizerische Bundesrat und die Grossherzoglich Badische Regierung haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung weiterer Verbindungen zwischen den beiderseitigen Eisenbahnnetzen bei Schaffhausen und bei Stühlingen Bevollmächtigte ernannt: (Es folgen die Namen der Bevollmächtigten) welche, nach geschehener Mitteilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten, unter Vorbehalt der Ratifikation, den folgenden Staatsvertrag abgeschlossen haben: Art. 1 Beide Regierungen kommen überein, dass die schweizerischen und die badischen Eisenbahnen durch eine Eisenbahn von Bülach über Eglisau, Lottstetten, Jestetten und Neuhausen nach Schaffhausen... 2 fortgesetzt werde. Art. 2 3 Die Grenzübergangspunkte der vorgenannten Bahnen werden durch Kommissäre der beiden Regierungen nach vorausgegangenen Vorschlägen der beiderseitigen Bautechniker festgestellt und mit Marken bezeichnet werden. Im übrigen wird jede der beiden Regierungen innerhalb ihres Gebietes die Bauprojekte genehmigen und feststellen. BS ; BBl 1875 III AS Satzteil aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./ 3 Hinsichtlich der Strecke Stühlingen Beringen aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./7. Okt zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung gegenstandsloser zoll- und eisenbahnrechtlicher Bestimmungen 1
2 Eisenbahnen Die Spurweite der Bahn soll im Minimum 1,435 Meter im Lichten der Schienen betragen. Art. 3 Hinsichtlich der Bahnverbindung Bülach Schaffhausen wird bestimmt: Badischerseits wird der von den schweizerischen Bundesbehörden konzessionierten Unternehmungsgesellschaft für die Bahn Bülach Schaffhausen auch die Konzession zum Bau und Betrieb der auf badischem Gebiet gelegenen Strecke übertragen werden. Im allgemeinen wird hier zugesichert, dass in der Konzession für die Bülach Schaffhausen-Bahn auf badischem Gebiete, soweit in gegenwärtigem Vertrage ein anderes nicht bestimmt ist, der Unternehmungsgesellschaft keine Bedingungen auferlegt werden, welche dieselbe mehr belasten, als dieses nach der von den schweizerischen Bundesbehörden für die Bahnstrecke auf Schweizer Gebiet erteilt, beziehungsweise genehmigt werdenden Konzession der Fall ist. Die beiden Regierungen werden sich die verliehenen Konzessionen gegenseitig mitteilen. Art. 4 Badischerseits wird hinsichtlich der auf badischem Gebiete gelegenen Bahnstrecke: 1) in bezug auf die zwangsweise Abtretung des für die Bahn samt Zugehörde erforderlichen Geländes die Anwendung der beim Bau von Staatsbahnen massgebenden gesetzlichen Bestimmungen gewährt. 2) Die Unternehmungsgesellschaft hat bei Erwerbung des für die Anlage der Bahn samt Zugehörde benötigten Geländes weder Liegenschafts- noch Schenkungsakzise oder Kaufbrieftaxen zu entrichten. 3) Auch geniesst dieselbe in bezug auf die Eisenbahn und deren Beiwerke Befreiung von der bestehenden Grund-, Häuser- und Gewerbesteuer, von Taxen und Sporteln sowie von den Gemeinde- und Kreisumlagen. In dieser Befreiung sind jedoch die an die Feuerversicherungsanstalten zu entrichtenden Beiträge nicht inbegriffen. Die Angestellten und Bediensteten der Eisenbahn sind der Steuergesetzgebung ihres Wohnortes unterworfen. Art. 5 Die Kosten der Veränderungen, Erweiterungen und Neuherstellungen, welche infolge der Anlage der Bülach Schaffhausen-Bahn im Bahnhofe zu Schaffhausen notwendig werden, hat der Konzessionär dieser Bahn zu tragen. 4 4 Zweiter Abs. aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./ 7. Okt zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die 2
3 Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und bei Stühlingen Staatsvertrag mit Baden Die Kosten für deren Unterhaltung, Bewachung und Bedienung haben die beteiligten Bahnverwaltungen gemeinschaftlich zu tragen. Bei Festsetzung des Mietzinses, beziehungsweise bei Verteilung des jährlichen Aufwandes für Unterhaltung, Bewachung und Bedienung sind die Bestimmungen des Artikels 14 des Staatsvertrags vom 10. Dezember , die Bahnverbindung Romanshorn Konstanz betreffend, massgebend. Anlagen und Einrichtungen, welche von einer Bahnverwaltung allein benutzt werden, fallen derselben allein zu Last. Die hiernach zu treffenden nähern Bestimmungen bleiben der Vereinbarung der beteiligten Bahnverwaltungen vorbehalten. Können sich die Bahnverwaltungen nicht verständigen, so entscheiden über allfalsige Anstände die nach dem schweizerischen Bundesgesetz über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen 6 in der Schweiz zuständigen Bundesbehörden. Art. 6 Der Betrieb der Bahn Bülach Schaffhausen soll so eingerichtet werden, dass für den Verkehr zwischen den genannten Punkten ein Wechsel der Wagen für Personen und ein Umladen der Güter in der Regel nicht stattfindet. Die Beförderung der Personen soll in der Richtung nach Schaffhausen sowohl als in jener nach Bülach täglich mindestens dreimal erfolgen. Bei Festsetzung der Fahrpläne der betreffenden Bahnen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Züge mit jenen der Anschlussbahnen tunlichst ineinander greifen. Die beteiligten Verwaltungen haben sich die Fahrpläne jeweilen in möglichst geraumer Zeitfrist vor der Ausführung mitzuteilen. Art. 7 Auf der Bahnlinie Bülach Schaffhausen sollen weder in Ansehung der Beförderung noch hinsichtlich der Abfertigung der Personen Unterschiede gemacht und die aus dem Gebiete des einen Staates in dasjenige des andern übergebenden Transporte auf keine Weise ungünstiger behandelt werden als diejenigen, welche die Landesgrenze nicht überschreiten. Art. 8 Die Grossherzogliche Regierung behält sich das Recht vor, das Eigentum und den Betrieb des auf badischem Gebiet gelegenen Teiles der Bülach Schaffhausen-Bahn nach vorausgegangener fünfjähriger Kündigung, jedoch keinesfalls vor Ablauf eines fünfundzwanzigjährigen Betriebes, an sich zu ziehen. 5 SR [BS 7 3; AS Art. 55 Bst. b. SR Art. 96 Abs. 1 Ziff. 1]. Heute: nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dez (SR ). 3
4 Eisenbahnen Macht die Grossherzogliche Regierung von diesem Rechte Gebrauch, so wird sie der Unternehmungsgesellschaft die rechnungsgemäss nachgewiesenen Anlagekosten, nach alleinigem Abzug des Minderwerts der einer Abnutzung oder Fäulnis unterworfenen Teile, ersetzen, und zwar in fünf aufeinanderfolgenden Jahresraten, deren erste ein Jahr nach der Kündigung zu entrichten ist. Nach erfolgtem Rückkauf bleibt zwischen beiden Regierungen vorbehalten über die Wechselstationen und den Betriebsanschluss sich zu verständigen. Insofern die beiden Regierungen nicht etwas anderes vereinbaren, hat der Betriebswechsel an der Grenze stattzufinden, und sind daselbst von beiden Bahnverwaltungen auf gemeinschaftliche, gleichheitlich zu tragende Kosten Wechselstationen herzustellen. Art. 9 Für Anlage und Betrieb der Bahn, für Verkehr und Tarif ist, soweit badisches Gebiet in Betracht kommt, die Unternehmungsgesellschaft denselben Bestimmungen der Reichsgesetzgebung und Anordnungen der Reichsgewalt unterworfen, welche auf die badischen Staatsbahnen Anwendung finden. 7 Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Bahndienst eine Telegrafenleitung anzulegen und diese in den Telegrafenbüros der betreffenden Bahnhöfe mit einem besonderen Apparate zu versehen. 8 Art. 10 Sollte mit der Zeit der von der Eisenbahn berührte badische Bezirk in das deutsche Zollgebiet eingeschlossen werden, so werden die kontrahierenden Teile über die Massnahmen wegen der Zollabfertigung von Waren, Postgegenständen und Reiseeffekten sich näher verständigen. 9 Die Bahnverwaltung hat in diesem Falle den auf Grund der Zollgesetze erfolgenden Anordnungen, soweit sie den Eisenbahnbetrieb, die Stellung von Lokalitäten für die Zollverwaltung usw. betreffen, nachzukommen. 7 Absätze aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./ 8 Absätze aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./ 9 Der hier vorgesehene Einschluss wurde vorgenommen. Siehe das schweizerisch-deutsche Abk. vom 15. Jan über die mit der Einbeziehung des Zollausschlussgebietes um Jestetten in das deutsche Zollgebiet zusammenhängenden Fragen (SR ). 4
5 Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und bei Stühlingen Staatsvertrag mit Baden Art Art. 12 Wegen Entschädigungsforderungen oder sonstiger privatrechtlicher Ansprüche, welche aus Veranlassung des Baues oder Betriebs der auf badischem Gebiete befindlichen Bahnstrecke an die Gesellschaft erhoben werden, gilt Waldshut als Wohnsitz der letzteren. Art Art. 14 Schweizerischerseits wird für den gegenwärtigen Staatsvertrag die Genehmigung der Bundesversammlung, badischerseits die Zustimmung der Ständeversammlung, soweit erforderlich, vorbehalten. Art. 15 Dieser Staatsvertrag soll beiderseits zur Ratifikation vorgelegt, und es sollen die Ratifikationsurkunden spätestens bis zum Schlusse dieses Jahres ausgewechselt werden. Dessen zur Urkunde haben die Bevollmächtigten der beiden Regierungen den Vertrag in zwei Ausfertigungen unter Beidrückung ihres Siegels eigenhändig unterzeichnet. Basel, den einundzwanzigsten Mai eintausendachthundertfünfundsiebzig. Stämpfli Muth G. Koller Schmidt Hardeck 10 Aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./ 11 Aufgehoben durch Ziff. II 21 der Anlage zum Notenaustausch vom 21. Febr./ 5
6 Eisenbahnen 6
Originaltext
Originaltext Vertrag zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend die Verbindung der thurgauischen Seetalbahn mit der Grossherzoglich Badischen Staatsbahn Abgeschlossen am 10. Dezember
Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz.
Originaltext 0.132.136.5 Übereinkunft zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz Abgeschlossen am 28. April 1878 Von der Bundesversammlung genehmigt am
Übersetzung 1. BS ; BBl 1874 I 57 1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Übersetzung 1 0.742.140.12 Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Verbindung der Gotthardbahn mit den italienischen Bahnen bei Chiasso und Pino Abgeschlossen am 23. Dezember 1873
Abgeschlossen am 16. Mai 1903 Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 13.
Übersetzung 1 Übereinkunft zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Übertragung der von der italienischen Regierung der Jura-Simplon-Bahn-Gesellschaft erteilten Konzession für den Bau und Betrieb
Vertrag
Originaltext Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum Baden betreffend die Weiterführung der badischen Eisenbahnen über schweizerisches Gebiet 1 Abgeschlossen am 27.
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung
Originaltext 0.837.951.4 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Arbeitslosenversicherung Abgeschlossen am 15. Januar 1979 Von der Bundesversammlung
Übersetzung 1 Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Zufahrtslinien zum Simplon
Übersetzung 1 Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Zufahrtslinien zum Simplon 0.742.140.334.94 Abgeschlossen am 18. Juni 1909 Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. Dezember
Art. 1 2 (1) Die Schweizerische Eidgenossenschaft tritt an die Bundesrepublik Deutschland
Originaltext Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz Neuhausen am Rheinfall 0.132.136.3 Abgeschlossen
Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1
Originaltext Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1 0.276.191.631 Abgeschlossen am 15. März 1927 Von der Bundesversammlung genehmigt
Abkommen
Originaltext 0.631.112.136.1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen
Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Erstellung einer Eisenbahn von Thonon nach Bouveret über St-Gingolph 2
Übersetzung 1 Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Erstellung einer Eisenbahn von Thonon nach Bouveret über St-Gingolph 2 0.742.140.334.92 Abgeschlossen am 27. Februar 1882 Von
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern
Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern 0.672.934.52 Abgeschlossen am 27.
Übersetzung 1. BS ; BBl 1882 I Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Übersetzung 1 0.742.140.334.95 Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Erstellung einer Eisenbahn von Besançon nach Locle, über Morteau und den Col-des-Roches Abgeschlossen am 14.
Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
Übersetzung 1 Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile 0.631.145.272 Abgeschlossen in Genf am 15. Januar 1958 Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 1960
Abkommen. Originaltext
Originaltext Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung
Übersetzung 1 0.831.109.636.1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung Abgeschlossen am 28. März 1958 Von der Bundesversammlung
Übersetzung 1. BS ; BBl 1882 I Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Übersetzung 1 0.742.140.334.93 Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend den Anschluss der Eisenbahn Genf Annemasse an das savoyische Bahnnetz bei Annemasse Abgeschlossen am 14. Juni
Abkommen
Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern 0.672.963.62 Abgeschlossen
Freundschaftsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien
Übersetzung Freundschaftsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien 0.142.114.361 Abgeschlossen am 25. April 1934 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. November
Übersetzung 1 Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien betreffend die Gotthardbahn 2
Übersetzung 1 Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien betreffend die Gotthardbahn 2 0.742.140.11 Abgeschlossen am 13. Oktober 1909 Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. April 1913
Abgeschlossen am 27. August 1870 Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. Dezember Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 21.
Originaltext 0.742.140.316.31 Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Österreich-Ungarn 1, zugleich in Vertretung für Liechtenstein, dann Bayern über die Herstellung einer Eisenbahn von Lindau über Bregenz
Schweizerisch-britisches Abkommen über Zivilprozessrecht 2
Übersetzung 1 Schweizerisch-britisches Abkommen über Zivilprozessrecht 2 Abgeschlossen am 3. Dezember 1937 Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. November 1938 3 Ratifikationsurkunden ausgetauscht
Niederlassungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reiche
Originaltext Niederlassungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reiche 0.142.111.361 Abgeschlossen am 13. November 1909 Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. Juni
Vergleichsvertrag zwischen der Schweiz und Dänemark
Übersetzung 1 Vergleichsvertrag zwischen der Schweiz und Dänemark 0.193.413.14 Abgeschlossen am 6. Juni 1924 Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. Dezember 1924 2 Ratifikationsurkunden ausgetauscht
Internationale Übereinkunft über die Befreiung der Hospitalschiffe von Hafenabgaben
Übersetzung 1 Internationale Übereinkunft über die Befreiung der Hospitalschiffe von Hafenabgaben 0.518.221 Abgeschlossen in Den Haag am 21. Dezember 1904 Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. Dezember
Originaltext. (Stand am 17. Dezember 2002)
Originaltext Erstes Zusatzabkommen zum Abkommen vom 8. März 1989 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit 1 Abgeschlossen am 9. Februar 1996
Vom 27. Juli 1852 (Stand 7. Oktober 1985)
Badische Eisenbahn auf Schweizer Gebiet: Staatsvertrag 954.50 Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum Baden, betreffend die Weiterführung der badischen Eisenbahnen
Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über Sozialversicherung. I. Allgemeine Bestimmungen. II. Besondere Bestimmungen
Übersetzung 1 0.831.109.454.1 Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über Sozialversicherung Abgeschlossen in Rom am 17. Oktober 1951 Von der Bundesversammlung genehmigt am 21. Dezember 1953 2 Datum
Abgeschlossen am 21. September 1959 Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März In Kraft getreten am 1. Juli 1960
Übersetzung 1 0.831.109.332.1 Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 21. September 1959 Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 1960 2 In Kraft getreten
Übereinkommen
Übersetzung 1 Übereinkommen zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend den Postdienst auf den Linien Frasne Vallorbe und Pontarlier Vallorbeso wie im internationalen Bahnhof Vallorbe 0.783.593.49 Abgeschlossen
Internationale Übereinkunft über die Befreiung der Hospitalschiffe von Hafenabgaben
Übersetzung 1 Internationale Übereinkunft über die Befreiung der Hospitalschiffe von Hafenabgaben 0.518.221 Abgeschlossen in Den Haag am 21. Dezember 1904 Von der Bundesversammlung genehmigt am 22. Dezember
Vergleichsvertrag zwischen der Schweiz und Norwegen 2
Übersetzung 1 Vergleichsvertrag zwischen der Schweiz und Norwegen 2 0.193.415.98 Abgeschlossen am 21. August 1925 Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. Februar 1926 3 Ratifikationsurkunden ausgetauscht
Abkommen
Originaltext 0.414.991.361 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten
vom 15. Januar 1979 Inkrafttreten: 1. Januar 1980
0.837.910.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1980 Nr. 19 ausgegeben am 11. März 1980 Abkommen vom 15. Januar 1979 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Finanzprotokoll Anlage des Übereinkommens zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung
Übersetzung Finanzprotokoll Anlage des Übereinkommens zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung 0.424.091.1 Abgeschlossen in Paris am 1. Juli 1953 Von der Bundesversammlung genehmigt
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Frankreich über die Arbeitslosenversicherung
Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Frankreich über die Arbeitslosenversicherung Abgeschlossen am 14. Dezember 1978 Von der Bundesversammlung genehmigt
Sanitarische Untersuchung der Reisenden und ihres Gepäcks. Übersetzung 1
Übersetzung 1 0.818.109.454 Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Dienst der Gesundheits- (Epidemien- und Viehseuchen-)Polizei im internationalen Bahnhof Domodossola Abgeschlossen
Internationales Übereinkommen betreffend das Verbot der Verwendung von weissem (gelbem) Phosphor in der Zündholzindustrie
Übersetzung 1 Internationales Übereinkommen betreffend das Verbot der Verwendung von weissem (gelbem) Phosphor in der Zündholzindustrie 0.822.15 Abgeschlossen in Bern am 26. September 1906 Von der Bundesversammlung
I Grenzübertritt und Anmeldung. Originaltext. (Stand am 25. Januar 2005)
Originaltext 0.142.115.142 Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die fremdenpolizeiliche Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im anderen Vertragsstaat Abgeschlossen
Abkommen
Originaltext 0.276.195.141 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen
Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten
Übersetzung Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten 0.414.31 Abgeschlossen in Paris am 15. Dezember 1956 Von der Bundesversammlung genehmigt am 6. März 1991
Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1
Übersetzung aus dem englischen und französischen Originaltext 1 Europäisches Übereinkommen über die Abschaffung des Visumzwanges für Flüchtlinge Abgeschlossen in Strassburg am 20. April 1959 Von der Bundesversammlung
Vertrag
Originaltext 0.142.111.631 Vertrag zwischen der Schweiz und der österreichisch-ungarischen Monarchie 1 zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, Befreiung vom Militärdienste und den Militärsteuern,
Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen
Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen 0.221.122.3 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. November 1979 2 Schweizerische Ratifikationsurkunde
Abgeschlossen am 1. Dezember 2000 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 4. September 2003
Übersetzung 1 0.741.619.191 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse Abgeschlossen
Originaltext. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich
Originaltext 0.742.140.316.32 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich betreffend die Finanzierung des Ausbaues der Arlberglinie (Buchs Salzburg) Abgeschlossen
Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
Übersetzung 1 Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse 0.414.5 Abgeschlossen in Paris am 14. Dezember 1959 Von der Bundesversammlung genehmigt am 6.
Abkommen zwischen der Schweiz und Schweden über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen
Übersetzung 1 0.276.197.141 Abkommen zwischen der Schweiz und Schweden über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen 2 Abgeschlossen am 15. Januar 1936 Von
1. Aargau 29 % 2. Glarus 2 % 3. Zürich 38 % 4. St. Gallen 7 % 5. Thurgau 12 % 6. Schaffhausen 8 % 7. Schwyz 1 % 8. Appenzell A. Rh. 2 % 9.
954.4 Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz, Appenzell A. Rh. und Zug betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Luftverkehr
Originaltext 0.748.127.191.36 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Luftverkehr Abgeschlossen am 2. Mai 1956 Von der Bundesversammlung genehmigt
Abgeschlossen in Bern am 2. November 1994 Zustimmung des Landtages: 8. März 1995 Inkrafttreten (ausser 2. Kapitel): 1. Mai
0.232.149.101.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 80 ausgegeben am 28. April 1995 Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über den finanziellen Ausgleich auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger
Übersetzung 1 0.837.945.4 Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über den finanziellen Ausgleich auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger Abgeschlossen am 12. Dezember 1978 Von der
Briefwechsel
Briefwechsel vom 18. Juni/5. Juli 1973 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des schweizerisch-französischen Abkommens vom 13. September 1965 betreffend die Ausdehnung des Geländes der
I. Begriffsbestimmungen. Übersetzung 1 Vereinbarung
Übersetzung 1 Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Strassentunnel unter dem Grossen St. Bernhard 0.631.252.945.462.5 Abgeschlossen
Vereinbarung
Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Handhabung der Fremdenpolizei für Drittausländer im Fürstentum Liechtenstein und über die fremdenpolizeiliche Zusammenarbeit
Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen
Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In
Abkommen
Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern 0.672.933.62
I Grenzübertritt und Anmeldung. Originaltext. (Stand am 29. April 2003)
Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die fremdenpolizeiliche Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im anderen Vertragsstaat Abgeschlossen am
Übereinkommen
Übersetzung 1 0.362.32 Übereinkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens IN IHRER EIGENSCHAFT als Vertragsstaaten des Übereinkommens
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Nordamerika
Übersetung aus dem französischen und englischen Originaltext 1 Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Nordamerika 0.142.113.361 Abgeschlossen am 25. November
Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Deutschland und den Niederlanden betreffend Regelung der Lachsfischerei im Stromgebiet des Rheins
Originaltext 1 0.923.414 Staatsvertrag zwischen der Schweiz, Deutschland und den Niederlanden betreffend Regelung der Lachsfischerei im Stromgebiet des Rheins Abgeschlossen am 30. Juni 1885 Ratifiziert
Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr
Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung
Originaltext 0.837.916.3 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung Abgeschlossen am 14. Dezember 1978 Von der Bundesversammlung genehmigt
Kanton Zug Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl
Kanton Zug 7. Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Vom. September 955 (Stand 0. Dezember 956) Ziff. Zweck Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse bei der Aufsuchung und Ausbeutung
Art. I 1. Nach Artikel 10 des Abkommens wird ein Artikel 11 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Originaltext Viertes Zusatzabkommen zum Abkommen vom 15. November 1967 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit Abgeschlossen am 11. Dezember 1996
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1980 Ausgegeben am 22. August 1980 144. Stück 378. Abkommen zwischen der Republik Österreich
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität
Übersetzung Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität 0.273.11 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 18. Dezember 1981 1 Schweizerische
Protokoll über das durch das Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie errichtete Gericht
Originaltext Protokoll über das durch das Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie errichtete Gericht 0.732.021.1 Abgeschlossen in Paris am 20. Dezember 1957
Abgeschlossen in London am 2. Juni 1934 Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 28. Januar
0.232.111.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1986 Nr. 61 ausgegeben am 26. November 1986 Madrider Übereinkunft betreffend das Verbot falscher Herkunftsbezeich- nungen auf Waren, revidiert
Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten
Übersetzung 1 Europäische Konvention über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten 0.414.32 Abgeschlossen in Rom am 6. November 1990 Von der Bundesversammlung genehmigt am
Table des matières. Inhaltsverzeichnis. Vorbehalte und Erklärungen. Index Schweizerische Bundeskanzlei
Table des matières Inhaltsverzeichnis Vorbehalte und Erklärungen 5 08 Schweizerische Bundeskanzlei Vorbehalte und Erk lärungen Vorbehalte und Erklärungen 7* Bei multilateralen völkerrechtlichen Verträgen
Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten 2
Übersetzung 1 Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten 2 0.515.10 Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907 Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. April 1910 3 Schweizerische Ratifikationsurkunde
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 0.211.221.131 Abgeschlossen in Strassburg am 15. Oktober 1975 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 1978
Übereinkommen
Übersetzung 1 0.783.594.542 Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Postdienst auf der Simplonlinie zwischen Brig und Domodossola und im internationalen Bahnhof Domodossola Abgeschlossen
vom Wunsche geleitet, diese Befreiung, unter Vorbehalt des Gegenrechts, auf Körperschaften und Organisationen des anderen Staates auszudehnen,
67. Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Zuwendungen zu ausschliesslich uneigennützigen Zwecken ) vom 30.0.979
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1975 Ausgegeben am 22. Juli 1975 124. Stück 389. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
Protokoll. Originaltext
Originaltext Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Notenaustausch vom 12. September 2002/30. April 2003
Notenaustausch vom 12. September 2002/30. April 2003 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung einer nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstelle im Bahnhof Pontarlier auf französischem
Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG) vom 24. März 1995 (Stand am 1. August 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Luganerseeregulierung
Übersetzung 1 Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Luganerseeregulierung 0.721.325 Abgeschlossen am 17. September 1955 Von der Bundesversammlung genehmigt am 7. Dezember 1956 2 Ratifikationsurkunden
Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmen
Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmen (Trolleybus-Gesetz, TrG) 1 vom 29. März 1950 (Stand am 1. Januar 2010) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel
Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Schweiz und Pakistan
Übersetzung 1 0.748.127.196.23 Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Schweiz und Pakistan Abgeschlossen am 17. März 1952 Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 1952 2 Ratifikationsurkunden
von Transferkrediten vom 22. Juni und 9. Januar , gemäss Beilage I; von Transferkrediten vom 16. April , gemäss Beilage II;
Originaltext 0.973.262.34 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Schuldenkonsolidierung Abgeschlossen am 5. Dezember
Übereinkommen betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern)*
Übersetzung 1 0.211.112.14 Übereinkommen betreffend die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstandsregistern)* Abgeschlossen in Paris am 10. September 1964
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze
Originaltext Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze 0.132.163.1 Abgeschlossen am 20. Juli 1970 Von der Besversammlung
Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht.
Übersetzung 1 0.221.211.4 Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht Abgeschlossen in Den Haag am 15. Juni 1955 Von der Bundesversammlung
Kernenergiehaftpflichtverordnung
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) vom 5. Dezember 1983 (Stand am 25. April 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 1 Absatz 3, 11 Absätze 2 und 3, 14 Absätze 2 und 3 sowie 35
Verordnung über technische Anforderungen an Traktoren und deren Anhänger
Verordnung über technische Anforderungen an Traktoren und deren Anhänger (TAFV 2) 741.413 vom 16. November 2016 (Stand am 15. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Steuerfragen 1
Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Steuerfragen 1 Abgeschlossen am 5. September 1986 Von der Bundesversammlung
Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz
Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) 311.01 vom 19. September 2006 (Stand am 1. März 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 387 Absatz 1 Buchstaben
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 28. November 2000 Teil III
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 28. November 2000 Teil III 205. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen
Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2018 (1. Arbeitstag: 9. April 2018)
Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2018 (1. Arbeitstag: 9. April 2018) Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend
Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen
Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabe-Verordnung, NSAV) 741.72 vom 26. Oktober 1994 (Stand am 1. Januar 1996) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt
Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes
Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes (ZentG) 1 360 vom 7. Oktober 1994 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die