Durchführungsbestimmungen Herren/Frauen 2018/2019 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

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1 Durchführungsbestimmungen Herren/Frauen 2018/2019 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Ergänzend zu den Bestimmungen der WDFV-Spielordnung, der WDFV- Schiedsrichterordnung, der WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Durchführungsbestimmungen im Herren-Spielbetrieb und für den Frauenfußball des FVM gelten die nachfolgenden Ausführungen. I. KLASSENEINTEILUNG Der Spielbetrieb im Herren- und Frauenbereich des Fußballkreises Heinsberg ist in der Spielzeit 2018/2019 wie folgt eingeteilt: 1. In der Kreisliga A spielen insgesamt 16 Mannschaften. 2. Die Kreisliga B besteht aus drei Staffeln mit jeweils 14 Mannschaften, insgesamt 42 Mannschaften. 3. Die Kreisliga C besteht aus 3 Staffeln mit jeweils 13 Mannschaften, insgesamt 39 Mannschaften. 4. Die Kreisliga D besteht aus 3 Staffeln mit jeweils 13 Mannschaften, insgesamt 39 Mannschaften. 5. In der Frauen-Kreisliga spielen 10 Mannschaften.

2 Erreichbarkeit und Zuständigkeit der Staffelleiter/in: Kreisliga A, Kreisliga B, Staffel 3 Herren-Pokal, Herren-Turniere: Josef Küppers, Bahnhofstraße 85, Wegberg 02434/4618, 0173/ , j.kueppers@fussballkreis-heinsberg.de Frauen-Kreisliga, Frauen-Pokal, Frauen-Turniere: Ursula Sieben, In Tüschenbroich 178, Wegberg 02434/6404, 0176/ , u.sieben@fussballkreis-heinsberg.de Kreisligen B, C und Kreisliga D, jeweils Staffel 1, sowie Kreisliga C, Staffel 3: Helmut Sildatke, In Katzem 11, Erkelenz 02435/1905, 0170/ , h.sildatke@fussballkreis-heinsberg.de Kreisligen B, C und Kreisliga D, jeweils Staffel 2, sowie Kreisliga D, Staffel 3: Stefan Cüster, Linderner Bahn / , 0172/ , s.cuester@fussballkreis-heinsberg.de

3 1. Anstoßzeiten der Meisterschaftsspiele August, September, Oktober Uhr / Uhr / Uhr November, Dezember, Januar Uhr / Uhr / Uhr Februar, März, April, Mai, Juni Uhr / Uhr / Uhr Auf Sportanlagen, die von mehreren Vereinen, bzw. von Frauen- und Herrenmannschaften eines Vereins genutzt werden, kann der KSpA abweichende Anstoßzeiten festlegen. Die Vereine müssen die aktuellen Anstoßzeiten kurzfristig jeweils dem DFBnet entnehmen, da auf Grund von Fehlerbeseitigungen in den Spielplänen die bereits veröffentlichen Anstoßzeiten noch einmal geändert sein können. Die Verlegungen müssen beachtet werden, da ein evtl. Antreten zur falschen Zeit als Spielverlust gewertet wird. Abweichend von 49 Abs. 1, SpO/WDFV genehmigt der Spielausschuss Anstoßzeiten am Freitagabend ab Uhr. Sollte die jeweilige Gastmannschaft nicht damit einverstanden sein, so ist sie verpflichtet, dies bis maximal 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin über den Button Spielverlegung beantragen im DFBnet kundzutun. In diesem Fall ist zur Regelspielzeit zu spielen, es sei denn, eine Platzbelegung durch höherrangige Spiele lässt dies nachweislich nicht zu. Am letzten Spieltag werden alle auf- und abstiegsrelevanten Spiele einer Staffel, sowie ggfs. auch staffelübergreifend zeitgleich angesetzt. Sollte am letzten Spieltag ein für den Auf- oder Abstieg noch bedeutsames Spiel abgesagt werden, müssen auch alle anderen Spiele die den Auf- oder Abstieg betreffend abgesagt werden. Die Spielausfälle am letzten Spieltag werden automatisch auf den im Rahmenterminplan festgelegten Termin in der Folgewoche neu angesetzt. 2. Platzbelegung bei Überschneidungen Bei allen Spielen auf Verbands- und Kreisebene gilt folgende und einheitliche Rangfolge der Platzbelegung bei Überschneidungen: Regionalliga West Herren-Mittelrheinliga Herren-Landesliga A-Junioren-Mittelrhein-Liga Frauen-Mittelrhein-Liga Frauen-Landesliga B-Junioren-Mittelrhein-Liga Herren-Bezirksliga A-Junioren-Bezirksliga B-Junioren-Bezirksliga C-Junioren-Bezirksliga B-Juniorinnen-Mittelrheinliga C-Juniorinnen-Mittelrheinliga

4 Frauen-Bezirksliga Herren-Kreisliga A Herren-Kreisliga B Frauen Kreisliga D-Junioren-Bezirksliga C-Juniorinnen-Bezirksliga Herren-Kreisliga C Herren-Kreisliga D 3. Schiedsrichter 3.1 Herren-Kreisliga A und B In der Kreisliga A und B hat sich die Heimmannschaft beim Fehlen des angesetzten Schiedsrichters spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn bei diesem zu melden. Sollte er nicht erreichbar sein, oder bei einer Absage des Schiedsrichters, so ist unverzüglich Kontakt mit den in der Presse veröffentlichten Bereitschaftsschiedsrichtern oder den Schiedsrichteransetzern aufzunehmen. 3.2 Frauen-Kreisliga, Herren-Kreisliga C und D Sollte der angesetzte Schiedsrichter nicht erscheinen, kein geprüfter Schiedsrichter am Platz anwesend sein und auch sonst kein amtlicher Schiedsrichter für die Spielleitung aktiviert werden, sind die Spiele in der Frauen Kreisliga sowie in der Herren-Kreisliga C und D von den Mannschaftsbetreuern der Gastvereine zu leiten. Bei Verzicht der Spielleitung durch den Betreuer des Gastvereines hat ein Betreuer des Heimvereins das Spiel zu leiten. Sollten sich beide Mannschaften nicht auf einen Spielleiter einigen, wird das Spiel für beide Vereine als verloren gewertet. Unabhängig von der Anwesenheit eines angesetzten Schiedsrichters muss der elektronische Spielbericht gefertigt werden. Dazu ist die Schaltfläche Nichtantritt Schiedsrichter vorgesehen. Im Eintragsfeld Schiedsrichter muss der Name des betreffenden Spielleiters eingetragen werden. Darüber hinaus muss im Bereich Vorkommnisse die Anschrift und Vereinszugehörigkeit des Schiedsrichters vermerkt werden und der Grund dieser Maßnahme. (z.b. Der angesetzte Schiedsrichter ist nicht erschienen. ) 4. Pokalspiele Am diesjährigen Kreispokalwettbewerb des Fußballkreises Heinsberg nehmen alle Vereine teil, die nicht bis zum (Ausschlussfrist) schriftlich beim Spielleiter ihre Nichtteilnahme erklärt haben, dies sind in diesem Spieljahr insgesamt 70. Für alle Vereine, die am Kreispokal teilnehmen, wird dieser verpflichtend. Vereine, die nicht über eine Flutlichtanlage verfügen, sind verpflichtet, eine geeignete Platzanlage als Ausweichplatz zu benennen. Spielverlegungen wegen anderer Verpflichtungen werden nicht genehmigt. Die Vereine, die auf Mittelrheinebene spielen (Bezirksliga, Landesliga und Verbandsliga), greifen in der 2. Pokalrunde in den Wettbewerb ein. Die Vereine, die auf Kreisebene beheimatet sind, spielen ab der Qualifikation.

5 Die gesamte Pokalrunde wird am Montag, , 19:00 Uhr, in der Geschäftsstelle des Fußballkreises Heinsberg, Carl-Diem-Str., Heinsberg, ausgelost. Klassenniedere Vereine haben in allen Pokalrunden einschließlich der Finalspiele Heimrecht. Das Spiel um Platz 3 wird auf jeden Fall ausgetragen, da der Fußballkreis Heinsberg keinen vierten Startplatz im FVM-Pokal erhält. Gespielt wird bis zur Entscheidung: Bei unentschiedenem Verlauf folgt eine Verlängerung von 2 x 15 Minuten. Steht nach der Verlängerung noch kein Sieger fest, folgt das Elfmeterschießen. In der Verlängerung ist pro Team ein vierter Einwechselspieler zulässig. Im Gegensatz zu Punkt 9. dürfen auch bei Spielen mit Beteiligung von Mannschaften der Kreisliga C und D keine ausgewechselten Spieler wieder eingewechselt werden. Ausgefallene Spiele sind für den nächsten Tag neu angesetzt. Der Kreispokalsieger, der Finalist und der Sieger des Spiels um Platz drei qualifizieren sich für den FVM-Pokal. Am FVM-Pokal dürfen keine Spielgemeinschaftsmannschaften teilnehmen. Spielleiter ist Josef Küppers. 5. Eintrittspreise bei Pflichtspielen Die Vereine sind verpflichtet, folgende Mindest-Eintrittspreise zu erheben: Frauen-Spielbetrieb Herren-Spielbetrieb Kreisliga 1,50 Euro Kreisliga A 2,50 Euro Kreisliga B 2,00 Euro Kreisliga C 1,50 Euro Kreisliga D 1,00 Euro Schwerbehinderte bzw. Schwerbeschädigte, Rentner, Studenten und Jugendliche von Jahren zahlen jeweils die Hälfte des Eintrittspreises. Es bleibt den Vereinen überlassen, den Frauen unentgeltlichen Einlass zu den Spielen zu gewähren. 6. Gesichtskontrolle Die gemäß 32 SpO/WDFV vorgesehene Kontrolle der Spieler/innenpässe wird dahin gehend konkretisiert, dass fortan eine Gesichtskontrolle durchgeführt wird. Der/die Schiedsrichter/in sind angewiesen, bei allen Frauen- und Herrenspielen vor Spielbeginn die Spieler/innenpässe zu kontrollieren und mittels Gesichtskontrolle die Identität der Spielerin/des Spielers auf dem Spielerinnen-/Spielerpass zu prüfen. Liegt kein Spielerinnen-/Spielerpass vor, soll gemäß 32 (2) SpO/WDFV die Identität der Spielerin/des Spielers über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Spieler, die sich weder durch einen Spielerpass, noch durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, müssen die Identifikationsbestätigung ausfüllen, die auf der Homepage des Fußballkreises heruntergeladen wer-

6 den kann. Der Schiedsrichter hat diese Bestätigung unverzüglich an den zuständigen Staffelleiter zu schicken. Bei Einwechselspielern ist es die Pflicht des Vereins, nach dem Spiel unaufgefordert gegenüber dem Schiedsrichter die Identität dieser Spieler nachzuweisen. Der Schiedsrichter kann die Identität aller Spieler auch vor dem Spiel schon überprüfen. Die Spielberechtigung kann alternativ auch durch die Spielberechtigungsliste in Spielplus nachgewiesen werden, sofern das Foto des mitwirkenden Spielers hochgeladen worden ist und vor Ort durch den Schiedsrichter eingesehen werden kann. Einen Leitfaden zur Erstellung von Spielerfotos findet man hier: 7. Norweger Modell Zum Zweck der Flexibilisierung nimmt die Frauen Kreisliga A in dieser Saison im Norweger Modell am regulären Spielbetrieb teil. Die Mannschaften entscheiden für jeden Spieltag, ob sie 11, 10 oder 9 Spielerinnen gleichzeitig einsetzen. Bei weniger als 11 Spielerinnen haben sie bis spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Spieltag ihren Gegner und die Staffelleitung verbindlich über ihre Mannschaftsstärke zu informieren. Die an einem Spiel gemäß Norweger Modell beteiligten Mannschaften haben sich hinsichtlich der Anzahl der gleichzeitig am Spiel teilnehmenden Spielerinnen der Mannschaft anzupassen, die mit der geringsten Anzahl von Spielern teilnimmt (9,10 oder 11). Spiele gemäß Norweger Modell finden auf Plätzen in Normalgröße statt. Alle anderen Regelungen bleiben unberührt, insbesondere die Bestimmungen zur Mindestanzahl von Spielerinnen und zum Auswechselkontingent. Mannschaften, die im Norweger Modell spielen sind aufstiegsberechtigt, aber nicht zum Aufstieg verpflichtet. Wenn sie von ihrem Aufstiegsrecht in die nächst höhere Kreisliga Gebrauch machen, ist dort nur eine Teilnahme mit normaler Spielerzahl möglich. Die Erfahrungen mit dem Spielbetrieb gemäß dem "Norweger Modell" sollen nach der Saison geprüft werden. Daher besteht kein Anspruch darauf, auch in der kommenden Saison erneut mit reduzierter Spielerinnenanzahl anzutreten. 8. Time-Out Kommt nicht zur Anwendung. 9. Wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern Während des Spiels können in den Staffeln der Frauen-Kreisliga, sowie der Herren Kreisliga C und D drei Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Insgesamt können somit bis zu 14 Spieler einer Mannschaft am Spiel teilnehmen. Der Wechsel kann grundsätzlich nur während einer Spielunterbrechung und mit Genehmigung des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin durchgeführt werden. Wenn der/die Schiedsrichter(in) feststellt, dass der Wechsel nur zur Spielverzögerung dient (etwa kurz vor Spielende), hat er/sie die Möglichkeit, den Wechsel abzulehnen bzw. diese Zeit nachspielen zu lassen.

7 10. Ritual Handshake Zur Demonstration des sportlichen Miteinanders, des Fair-Play-Gedankens und der Achtung des Gegners und des Schiedsrichters gelten für alle Staffeln im Kreisspielbetrieb zudem folgende Pflichten: Vor dem Betreten des Feldes begrüßt der Heimverein den Gast und den Schiedsrichter. Der Schiedsrichter stellt sich den Vereinsvertretern vor. Ab Betreten des Feldes laufen die Mannschaften und der Schiedsrichter gemeinsam zur Spielfeldmitte ein. Dort begrüßt der Schiedsrichter die Mannschaften und fordert zum fairen Spiel auf. Die Mannschaften begrüßen sich und den Schiedsrichter mit Handschlag/Abklatschen und laufen danach in ihre Spielhälfte. Nach dem Spiel treffen sich die Mannschaften und der Schiedsrichter nochmals am Mittelkreis und werden durch den Schiedsrichter verabschiedet. 11. Turniere Alle geplanten Turniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist mindestens einen Monat vor dem Turnierbeginn unter Vorlage der Turnierordnung und des Spielplanes zu beantragen. Zuständig für Turniere mit Frauenmannschaften ist die/der Frauenbeauftragte, für Turniere mit Herrenmannschaften ist der Technische Obmann zuständig, und sämtliche Alte Herren Turniere sind beim Beauftragten für Freizeit- und Breitensport zu beantragen. Innerhalb von drei Tagen nach Turnierende ist der Turnierabschlussbericht inkl. sämtlicher Spielberichte an die zuständige Person zu schicken. Für sämtliche Turnierspiele sind vom ausrichtenden Verein Schiedsrichter bei den Schiedsrichteransetzern anzufordern. Turniergebühren: I. Mannschaften 25,00 Euro II. Mannschaften und Frauen 12,50 Euro Die Durchführung nicht genehmigter Turniere wird mit einem Ordnungsgeld geahndet 12. Entscheidung über die Bespielbarkeit der Plätze 12.1 Grundsatz Spielabsetzungen können nur durch die spielleitende Stelle (Staffelleiterin bzw. Staffelleiter) erfolgen Verfahrensweise Die Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Spielfeldes soll vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn getroffen werden. Die Unbespielbarkeit des Spielfeldes kann nach diesem Zeitpunkt bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn durch den Eigentümer der Platzanlage nur festgestellt werden, wenn zwischenzeitlich eintretende Witterungseinflüsse die Bespielbarkeit des Spielfeldes entscheidend verändert haben. Bei sehr ungünstigen Witterungsverhältnissen sollen die Sportplätze grundsätzlich schon freitags besichtigt werden.

8 Über das Ergebnis sind der/die Staffelleiter/in zu benachrichtigen, damit über die vorzeitige Absetzung eines Spieles entschieden und damit die Anreise der Gastmannschaft und des/der Schiedsrichters/in verhindert werden kann. Platzsperrbescheinigungen sind spätestens fünf Tage nach dem betroffenen Spiel dem Staffelleiter vorzulegen. Die Befugnis des/der Schiedsrichters/in, ein angesetztes Spiel unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Gesundheitsschädigung der Spieler/innen abzusetzen, bleibt davon unberührt: Der/die Staffelleiter/in kann in der Hinrunde bei Bespielbarkeit des Platzes des Gastvereins einen Heimrechttausch durchführen. 13. Spielverlegungen Spielverlegungsanträge müssen über die entsprechende Funktion im DFnet durchgeführt werden. In Absprache mit dem Spielpartner können Spiele auf jeden anderen Tag vorgezogen werden. Eine Verlegung nach hinten um bis zu vier Tagen, in der Regel auf max. den dem Spieltag folgenden Donnerstag ist auch möglich. Eine Ausnahme gilt für den letzten Spieltag. 14. Nachholspiele Ausgefallene Spiele können vom Staffelleiter für den dem Spieltag folgenden Donnerstag neu angesetzt werden. 15. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele sollen von den Vereinsvertretern über das entsprechende Modul im DFBnet selbständig angelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Vorlauf von fünf Tagen wünschenswert ist, um eine Schiedsrichteransetzung zu gewährleisten. 16. Elektronischer Spielbericht In allen Ligen (Frauen/Herren) auf Kreisebene sowie im Bitburger-Kreispokal wird gemäß Vorstandsbeschluss das DFBnet-Modul des elektronischen Spielberichts eingesetzt. Demnach sind alle Heim- und Gastvereine gehalten, die Mannschaftsaufstellungen in das System ein- und vor dem Spiel freizugeben. Alle für den Spielbericht notwendigen Daten inklusive des in das DFBnet-System einzupflegenden Spielergebnisses werden nach dem Spiel vom Schiedsrichter/in eingegeben. Sowohl der/die Staffelleiter/in als auch der/die Schiedsrichteransetzer/in haben Zugriff zu den elektronischen Bögen. Die Pflicht, einen Originalspielbericht mit den Unterschriften der Beteiligten (Heim-, Gastverein, Schiedsrichter/in) an den/die Staffelleiter/in zu senden, entfällt. Sofern der elektronische Spielbericht - egal aus welchem Grund - nicht zum Einsatz kommt, ist der Platzverein verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende ins DFBnet einzustellen. 29 (5) SpO/WDFV ist hier zu beachten. Außerdem ist ein handschriftlicher Spielbericht in Papierform zu erstellen. Zu verwenden ist hier ausschließlich der Spielbericht in Papierform, der auf der FVM-Homepage unter Service/ Downloads, Spielbetrieb Herren, hinterlegt ist. Der Platzverein hat den Spielbericht am Spieltag an den/die Staffelleiter/in zu senden. Beide Vereine sind verpflichtet, die

9 Mannschaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig ein- und freizugeben. Bei Anwendung des Spielberichts online haben sich die Vereine nach der Freigabe durch den/die Schiedsrichter/in über die erfolgten Eintragungen zu informieren. Ist der Verein mit den Angaben nicht einverstanden, hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem/der Staffelleiter/in per Einschreiben mitzuteilen. Unterlässt der Verein die Richtigstellung, so haftet er für alle daraus entstehenden Folgen. Diese Mitteilung ersetzt nicht die entsprechend 47 RuVO/WDFV erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung eines sportrechtlichen Verfahrens. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Trikotwerbung im elektronischen Spielbericht und gegebenenfalls im Papierspielbericht von den Vereinen einzutragen ist. 17. Spielkleidung, Trikotwerbung 17.1 Spielkleidung Bei allen Spielen haben die Spieler einer Mannschaft einheitlich die von ihrem Verein gemeldete Spielkleidung zu tragen. Der Torwart muss eine Spielkleidung tragen, die ihn in der Farbe von den anderen Spielern und vom Schiedsrichter unterscheidet. Den Schiedsrichtern und Assistenten ist die Farbe schwarz vorbehalten. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, in Zweifelsfällen entscheidet der Schiedsrichter, so muss die Mannschaft des Platzvereins für unterschiedliche Spielkleidung Sorge tragen. Findet das Spiel auf neutralem Platz statt, so bestimmt die spielleitende Stelle, welche Mannschaft die Kleidung zu wechseln hat Rückennummern Für alle Mannschaften ist das Tragen von Rückennummern Pflicht. Die Rückennummern sind auf den Trikots deutlich erkennbar anzubringen, wobei sie sich in der Farbe von der Sportkleidung abheben müssen. Die Nummerierung der Trikots muss mit den Eintragungen auf dem Spielbericht übereinstimmen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift zieht ein Ordnungsgeld nach sich. Die Schiedsrichter haben im Spielbericht einen Vermerk aufzunehmen, wenn eine Mannschaft ohne Rückennummer bzw. nicht vorschriftmäßig antritt Trikotwerbung Gemäß 28, Abs. 4, SpO/WDFV ist unter Beachtung der Bestimmungen des DFB Trikotwerbung auf der Spielkleidung von Spielern erlaubt. Sie bedarf der Genehmigung durch den Landesverband Schuhwerk Durch das vermehrte Vorhandensein von Kunstrasenplätzen, und der damit verbundenen Einschränkung des Schuhwerks, haben die Gastmannschaften

10 sich rechtzeitig bei der Heimmannschaft zu erkundigen, welche Schuhe auf dem Spielfeld erlaubt sind. 18. Verbandsaufsicht Vereine können für Kreisspiele eine Kreisaufsicht anfordern. Diese ist bis spätestens eine Woche vor dem betroffenen Spiel beim Staffelleiter schriftlich zu beantragen. Die Kosten trägt der beantragende Verein. 19. Festlegung Mannschaftsrang bei gleicher Spielklasse Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in unterschiedlichen Staffeln der Kreisliga B, Kreisliga C oder Kreisliga D, so können die Vereine innerhalb einer festgesetzten Frist eine andere Reihenfolge von oberer und unterer Mannschaft, als der vom Spielausschuss eingeteilten, verbindlich erklären. Erfolgt keine gesonderte Erklärung, gilt die Reihenfolge, wie eingeteilt. Bei einer Änderung von oberer und unterer Mannschaft, ändert der Spielausschuss die Mannschaftsbezeichnungen entsprechend im DFBnet. 20. Regelung zum Aufstieg von 2 Mannschaften in eine Spielklasse In der Herren-Kreisliga A kann nur eine Mannschaft eines Vereins spielen. Steigt die Mannschaft eines Vereins einer höheren Spielklasse in die Kreisliga A ab oder wird eine Mannschaft in die Kreisliga A versetzt, gilt eine bereits dort spielende Mannschaft des gleichen Vereins, unabhängig vom erreichten Tabellenplatz, als erster Absteiger. In der Herren-Kreisliga B, C und D kann ein Verein mit mehreren Mannschaften, jedoch nicht gemeinsam in einer Staffel, spielen. 21. Entscheidungsvorbehalt der spielleitenden Stelle Der Spielausschuss behält sich in allen unvorhersehbaren und nicht geregelten Fällen des Spielbetriebes eine Entscheidung vor.

11 II. AUF- UND ABSTIEGSREGELUNG 1. Herren-Kreisliga A 1.1 Aufstieg Der Meister steigt in die Bezirksliga auf. Der Vizemeister hat die Möglichkeit, über eine Vergleichsgruppe der besten Tabellenzweiten der Kreisligen A des FVM gemäß der Quotientenregelung des FVM (Kriterien siehe IV. Spielbetrieb Herren des FVM) den Aufstieg in die Bezirksliga zu erreichen. 1.2 Abstieg Aus der Kreisliga A steigen grundsätzlich die drei Tabellenletzten in die Kreisliga B ab. Der Abstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel - vgl. Fälle 1.3, 1.4 und auf vier bzw. fünf Mannschaften. 2. Herren-Kreisliga B 2.1 Aufstieg Die drei Staffelsieger der Kreisliga B steigen in die Kreisliga A auf. Der Aufstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel - vgl. 1.1, 1.5 und auf vier bzw. fünf Mannschaften. Die erforderliche Anzahl an zusätzlichen Aufsteigern wird gemäß der Quotientenregelung des FVM (Kriterien siehe IV. Spielbetrieb Herren des FVM) unter den Tabellenzweiten, insgesamt drei Mannschaften, der drei B-Liga-Staffeln ermittelt. Das Recht zum Aufstieg in die Kreisliga A entfällt für den Verein, der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Kreisliga A des kommenden Spieljahres teilnimmt. Tritt dieser Fall ein, so geht das Aufstiegsrecht auf die in der Tabelle nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft bis einschließlich zum dritten Tabellenplatz über. Dahinter platzierte Mannschaften sind nicht aufstiegsberechtigt. Auf den in Ziffer 20 der Durchführungsbestimmungen formulierten Grundsatz zur Kreisliga A wird ausdrücklich hingewiesen. 2.2 Abstieg Aus den drei B-Liga-Staffeln steigen grundsätzlich jeweils die zwei Tabellenletzten, insgesamt sechs Mannschaften, in die Kreisliga C ab. Der Abstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel - vgl. Fälle 2.4 und auf sieben bzw. acht Mannschaften. Die erforderliche Anzahl an zusätzlichen Absteigern wird gemäß der Quotientenregelung des FVM (Kriterien siehe IV. Spielbetrieb Herren des FVM) unter den Tabellenzwölften, insgesamt drei Mannschaften, der drei B-Liga-Staffeln ermittelt.

12 3. Herren-Kreisliga C 3.1 Aufstieg Die drei Staffelsieger und die drei Zweitplazierten jeder Kreisliga C- Staffel steigen in die Kreisliga B auf. Der Aufstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel - vgl. 3.2 und auf sieben bzw. acht Mannschaften. Die erforderliche Anzahl an zusätzlichen Aufsteigern wird gemäß der Quotientenregelung des FVM (Kriterien siehe IV. Spielbetrieb Herren des FVM) unter den jeweiligen Tabellendritten, insgesamt drei Mannschaften), der drei C-Liga-Staffeln ermittelt 3.2 Abstieg Aus den drei C-Liga-Staffeln steigen grundsätzlich jeweils die zwei Tabellenletzten, insgesamt sechs Mannschaften, in die Kreisliga D ab. Der Abstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel - vgl. Fälle 3.4 und auf sieben bzw. acht Mannschaften. Die erforderliche Anzahl an zusätzlichen Absteigern wird gemäß der Quotientenregelung des FVM (Kriterien siehe IV. Spielbetrieb Herren des FVM) unter den Tabellenelften, insgesamt drei Mannschaften, der drei C-Liga-Staffeln ermittelt. 4. Herren-Kreisliga D 4.1 Aufstieg Die drei Staffelsieger und die drei Zweitplazierten jeder Kreisliga D- Staffel steigen in die Kreisliga C auf. Bei Punktegleichheit innerhalb der drei Staffeln finden zur Ermittlung des Staffelsiegers bzw. des Tabellenzweiten oder -dritten grundsätzlich Entscheidungsspiele auf neutralem Platz statt. Der Aufstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel - vgl. 4.2 und auf sieben bzw. acht Mannschaften. Die erforderliche Anzahl an zusätzlichen Aufsteigern wird gemäß des Punkte-Quotienten (Anzahl der Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele) unter den jeweiligen Tabellendritten, insgesamt drei Mannschaften), der drei D-Liga-Staffeln ermittelt. Bei exakt gleichen Punkte-Quotienten wird/werden der/die bessere/n Tabellenzweite/n durch Entscheidungsspiel/e auf neutralem Platz ermittelt. Bei mehr als zwei quotientengleichen Mannschaften wird eine einfache Punktrunde gespielt ( 55 Absatz 4, SpO/WDFV). 5. Frauen-Kreisliga Der Meister steigt in die Frauen-Bezirksliga auf.

13 6. Wertung der Spiele 6.1 Herren-Kreisliga A, B und C Die Feststellung des Tabellenstandes in den Herren-Kreisligen A, B und C des Fußballkreises Heinsberg wird nach folgenden Kriterien festgelegt: Punkte, Tordifferenz, Anzahl der erzielten Tore, direkter Vergleich. Das bedeutet: Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheidet die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren. Bei gleicher Tordifferenz ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Besteht auch dann noch Gleichheit, entscheidet das Gesamtergebnis der Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander. Ist durch diese Kriterien keine Entscheidung herbeizuführen, wird nach 55 SpO/WDFV verfahren. 6.2 Herren-Kreisliga D und Frauen-Kreisliga Die Feststellung des Tabellenstandes in den Herren-Kreisligen C und D des Fußballkreises Heinsberg wird nach folgenden Kriterien festgelegt: Punkte Das bedeutet: Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so entscheidet das Gesamtergebnis der Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander inkl. Tordifferenz und Anzahl geschossener Tore. Ist durch diese Kriterien keine Entscheidung herbeizuführen, wird nach 55 SpO/WDFV verfahren. 7. Hinweis Nichtsportliche Absteiger in die Kreisligen Sollte es zu nichtsportlichen Absteigern aus der lfd. Spielzeit (Zurückziehungen, Insolvenzen o. a.) aus übergeordneten Staffeln kommen, so wird die Anzahl der Absteiger aus den Kreisligen nicht erhöht. Diese Mannschaften werden in die betr. Kreisliga eingegliedert und über die Auf- und Abstiegsregelung der nächsten Spielzeit wird die Zahl der Mannschaften wieder verringert. Sollte in einer Spielklasse, die nicht die Unterste ist, die Sollstärke an Mannschaften für die neue Saison nicht erreicht werden, z. B. durch verbindliche Erklärung eines Absteigers aus einer übergeordneten Spielklasse, in der kommenden Saison nicht in der untergeordneten Spielklasse anzutreten, so wird die Anzahl Mannschaften für die neue Saison auf die Sollstärke erhöht.

14 Diese Erhöhung geschieht durch verringerten Abstieg aus der ansonsten verminderten Spielklasse. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass aus einer 16er-Staffel mindestens 3, und aus einer 13er oder 14er-Staffel mindestens 2 Mannschaften absteigen müssen. Sollte dieser Grundsatz durch den verringerten Abstieg verletzt werden, so wird die Sollstärke durch erhöhten Aufstieg aus der untergeordneten Spielklasse erreicht. 10. Verzichtleistung Diejenigen Mannschaften, die sich aufgrund der in den Ziffern 1 bis 5 vorgesehenen Regelungen sportlich für den Aufstieg qualifiziert haben, dürfen auf den Aufstieg nicht verzichten. Unter Berücksichtigung von Punkt 21 der Durchführungsbestimmungen können Ausnahmen von der oben genannten Regelung getroffen werden.

15 Zahlenspiegel / Auf- und Abstieg Saison 2018/2019 Kreisliga A Bestand Abstieg aus Bez-Liga Aufstieg in Bez-Liga Abstieg zur KL B Aufstieg aus KL B Bestand Kreisliga B Bestand Abstieg aus KL A Aufstieg in KL A Abstieg zur KL C Aufstieg aus KL C Bestand Kreisliga C Bestand Abstieg aus KL B Aufstieg in KL B Abstieg zur KL D Aufstieg aus KL D Bestand Kreisliga D Bestand Abstieg aus KL C Aufstieg in KL C

16 III. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 10. Spieleinnahmen 10.1 Pflichtspiele gemäß 69 SpO/WDFV Die Einnahmen aus den Punktespielen - mit Ausnahme der Entscheidungs- und Wiederholungsspiele - verbleiben dem Platzverein. Die Einnahmen aus den Pokalspielen sind nach Abzug der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verbandsabgaben und der Kosten der Schiedsrichter sowie der -assistenten gemäß 69 Abs. 2 zu teilen. Die Kosten der Werbung und der Platzgestellung für das Spiel trägt der Heimverein, die Kosten der Anreise trägt jeder Verein für sich. Ein Defizitausgleich findet nicht statt. Wird ein Pflichtspiel infolge höherer Gewalt vorzeitig abgebrochen, so ist die Einnahme aus diesem Spiel nach Abzug der üblichen Kosten unter den beteiligten Vereinen zu teilen; Fahrtkosten werden nicht erstattet. Wird ein Pflichtspiel wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder Fehlen eines/ einer Schiedsrichters/in nicht ausgetragen, so sind der anreisenden Mannschaft aus der Einnahme des neu angesetzten Spieles nach Abzug der gesetzlichen Mehrwertsteuer die Fahrtkosten für 18 Personen (billigstes Beförderungsmittel), jedoch höchstens 50% der verbleibenden Nettoeinnahme zu erstatten. Eine Einnahmeteilung findet nicht statt. Sollte die Einnahme zur Bestreitung der Fahrtkosten nicht ausreichen, so kann der Verbandsanteil zur Deckung mitverwendet werden. Ein dann noch verbleibender Restbetrag zu den Fahrtkosten ist von dem reisenden Verein selbst zu tragen, da der Platzverein bei allen Spielen die Kosten des/der Schiedsrichters/in und der Assistenten/innen zu übernehmen hat Wiederholungs- und Entscheidungsspiele gemäß 70/SpO/WDFV Diese Spiele werden nach den Richtlinien von 54 und 55 SpO/WDFV durchgeführt. Die beiden Vereine und der zuständige Landesverband erhalten je ein Drittel der Nettoeinnahme. Von der Bruttoeinnahme sind folgende Beträge abzusetzen: a) Mehrwertsteuer - sie ist in jedem Falle abzusetzen, weil der Verband bei diesen Spielen als Veranstalter gilt, b) 15% für die Gestellung des Platzes, c) Kosten des Schiedsrichters und der -assistenten,

17 d) Reklamekosten bis zum Höchstbetrag von 50, e) Fahrtkosten für 18 Personen (billigstes Beförderungsmittel). Von der Nettoeinnahme erhalten die beiden Vereine und der Verband (bei Spielen auf Kreisebene der Fußballkreis) je ein Drittel. Wegen der Mehrwertsteuer erhält die Verbandsgeschäftsstelle von jedem Entscheidungsspiel - also auch auf Kreisebene - eine Abrechnung. 12. Pflichten der Vereine Störenfriede sind unverzüglich der Platzanlage zu verweisen. Gegebenenfalls sollen die Vereine als Hausherren von ihrem Störungsbeseitigungsrecht (Hausfriedensbruch) unnachsichtig Gebrauch machen. Zur Vermeidung von Verletzungsgefahr dürfen an den Spielfeldrändern Getränke nur in PET- oder Kunststoffflaschen gereicht und gelagert werden. 13. Sperrstrafe nach gelb/roter Karte ( 9, Abs. 1, RuVO/WDFV) Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der gelb/roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für die nächsten 10 Tage für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Die Vereine sind gehalten, diese Regelung zu beachten, da der unberechtigte Einsatz eines Spielers nach gelb/roter Karte gem. 10, Abs. 6, RuVO als schuldhaftes Spielen ohne Spielberechtigung in einer Warteoder Sperrfrist geahndet wird. Die Schiedsrichter sind angewiesen, alle Spieler, die mit gelb/roter Karte des Feldes verwiesen wurden, namentlich im Spielbericht aufzuführen. 14. Spiele mit ausländischen Mannschaften Spiele gegen ausländischen Mannschaften bedürfen gem. 62, SpO/ WDFV der vorherigen Genehmigung. 15. Zweitspielrecht Der WDFV hat für Seniorenfußballerinnen und Seniorenfußballer in Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 1. Juli 2014 ein Zweitspielrecht eingeführt. Seit der Saison 2014/2015 können demnach beispielsweise Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln, unter Beibehaltung ihrer bisherigen Spielerlaubnis für ihren bisherigen Verein ein Zweitspielrecht als Amateur für einen anderen Verein erwerben. Um das Zweitspielrecht zu erlangen, müssen gemäß dem vom WDFV-Beirat verabschiedeten Paragraphen 10b der Spielordnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Herrenmannschaft bis maximal zur Kreisklasse A am Spielbetrieb teil. Spielerinnen können ein Zweitspielrecht in allen Ligen des WDFV erwerben. Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 100 km (kürzeste

18 Fahrtstrecke). Ein Verein kann für maximal zwei Spieler ein Zweitspielrecht erhalten. Ein Antrag auf Erteilung einer Zweitspielberechtigung für die jeweils laufende Spielzeit kann nur bis zum 31. März gestellt werden. Zudem müssen folgende Aspekte beachtet werden: Den Antrag für die Ausstellung eines Zweitspielrechts muss der Zweitverein bei der Passabteilung des WDFV stellen. Dem Antrag ist die Einverständniserklärung des Stammvereins, sowie eine entsprechende Bestätigung vom Arbeitgeber (über die Versetzung, bzw. das Beschäftigungsverhältnis, etc.) oder von der Hochschule (über den Studienbeginn etc.) beizulegen. Zudem muss durch eine Kopie einer aktuell ausgestellten offiziellen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nachgewiesen werden, dass der Spieler einen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz) im näheren Umkreis des Zweitvereins gewählt hat. Zur Verlängerung eines Zweitspielrechts muss ein erneuter Antrag bis zum 31. März gestellt werden. Ein Einsatz des Spielers kann in beiden Vereinen erfolgen, er darf jedoch nur für einen Verein an einem Wochenende (ein Wochenende umfasst den Zeitraum von Freitag bis Sonntag einschließlich sich unmittelbar anschließender Feiertage) spielen. Mit dem ersten Einsatz eines Spielers erlischt die Spielberechtigung für Spiele im jeweils anderen Verein in der genannten Frist. Ein Einsatz des Spielers in Entscheidung- und Relegationsspielen beim Zweitverein ist ausgeschlossen. Für den Erwerb und den Wechsel eines Zweitspielrechtes gibt es keine Wartefrist. Der Umfang und die Gültigkeit eines Zweitspielrechtes hängen vom Umfang und der Wirksamkeit des Erstspielrechtes ab. Der Spieler unterliegt der Spielordnung und der Rechtordnung des Verbandes, dem der jeweilige Verein angehört. Persönliche Strafen gelten auch für den jeweils anderen Verein. Für die Berechnung der Sperrfristen gelten nur die Spiele der Mannschaft, in der das Vergehen erfolgte. Der ist verpflichtet, sich über Sperren, die gegen den Spieler beim jeweils anderen Verein verhängt wurden, zu informieren. 16. Zusammenarbeit mit der Presse Im Interesse aller Vereine bitten wir, der Presse stets das richtige Ergebnis bekannt zu geben. Hierzu halten wir es für wünschenswert, dass sich ein Vereinsmitarbeiter des gastgebenden Vereins nach Spielschluss am Telefon bereithält.

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018

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