Allgemeine Kriterien...2. Aufnahme...2. Anforderungen zum Vorspiel zur Begabtenförderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern...
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- August Dittmar
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1 Inhaltsverzeichnis Richtlinien Förderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern...2 Allgemeine Kriterien...2 Aufnahme...2 Lehrplan Förderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern...3 Anforderungen zum Vorspiel zur Begabtenförderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern...4 Allgemein...4 Altersgruppen...5 Kategorien...5 Gesang...5 Klavier (ohne Begleitung)...6 Blasinstrumente...6 Streichinstrumente...7 Zupfnstrumente...7 Schlagzeug...8 Mallets solo...8 Harfe (ohne Begleitung)...9 Akkordeon...9 Gesang (Pop)...9 Klavier (Pop)...10 Gitarre (Pop)...11 Bass (Pop)...12 Drum-Set (Pop)
2 Richtlinien Förderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern Allgemeine Kriterien Mittelstufe: Schulklasse. Oberstufe: ab der 11. Schulklasse bis maximal 21 Jahre. Ein Quereinstieg ist zu jeder Jahrgangsstufe möglich. Die Einteilung nach Schulklassen dient als Anhaltspunkt. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule ist keine Voraussetzungen. Aufnahme Voraussetzung für die Förderung der Musikakademie ist das jeweils im 2. Jahresquartal stattfindende Vorspiel und Gespräch mit der Zulassungskommission. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien. Mit Beginn des neuen Schuljahres sollten Mindestalter (8. Klasse) und Höchstalter (21 Jahre) eingehalten werden. Die Anforderungen zum Vorspiel sind analog zu Jugend musiziert entsprechend der Altersgruppe ( Gefordert werden mindestens 20 Punkte nach den Richtlinien des Regionalwettbewerbs. Alternativ können mindestens 20 Punkt beim Jugend musiziert Regionalwettbewerb im selben Jahr nachgewiesen werden. Diese Leistung sollte sich zum Schuljahresende steigern und berechtigt zur Teilnahme für ein weiteres Jahr. Zu jedem Vorspiel gehört auch ein Gespräch mit der Zulassungskommission, die sich aus Dozenten der Emmerich-Smola-Musikschule und Musikakademie zusammensetzt. Diese entscheidet auch in Rücksprache mit der Akademie-Leitung über die tatsächliche Zulassung und eine Teilnahme trotz abweichender Voraussetzungen. 2
3 Lehrplan Förderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern Der Lehrplan dient als Anhaltspunkt und wird auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Die Teilnahme an der Förderung ist bis auf den wöchentlichen Einzelunterricht Gebührenfrei. Dieser kann auf Antrag bezuschusst werden. Zusätzlich sollte das Workshop-und Fortbildungsprogramm der Musikakademie genutzt werden (Gebührenfrei). Des Weiteren finden Ensembleprojekte sowie Kurse in Theorie und Gehörbildung statt. Tanz-Workshops unterstützen den musischen Lernprozess über die Motorik Schulklasse 60 Einzelunterricht (wöchentlich) Ensemblespiel 1 (P) Musiktheorie und Gehörbildung 1 (WS) Ensemblespiel 2 (P) Musiktheorie und Gehörbildung 2 (WS) Tanz (WS) 11. Schulklasse 60 Einzelunterricht (wöchentlich) Chor 1 (P)Chor 2 (P) Musiktheorie und Gehörbildung 1 (P) Chor 2 (P) Musiktheorie und Gehörbildung 2 (P) Tanz (WS) 12. Schulklasse aufwärts bis maximal 21. Jahre 60 Einzelunterricht (wöchentlich) Ensemblespiel 1 (P) Ensemblespiel 2 (P) Musiktheorie und Gehörbildung 1 (P) Musiktheorie und Gehörbildung 2 (P) Tanz (WS) Legende: (WS) = Dieses Modul findet in Form eines 1- bis 2-tägigen Workshops statt. (P) = Dieses Modul findet in der Regel nicht wöchentlich, sondern in Arbeitsphasen statt. 3
4 Anforderungen zum Vorspiel zur Förderung an der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern (Analog zu Jugend musiziert Allgemein Für alle Kategorien gilt: das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden, es muss sich aus Werken verschiedener Stilepochen zusammensetzen. Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Instrumentengerechte Bearbeitungen sind in der Regel zugelassen, Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorieanforderungen. Die Stilepochen sind wie folgt gegliedert: a = Renaissance, Frühbarock (Musik bis ca. 1650) b = Barock (Musik bis ca. 1750) c = Frühklassik, Klassik (Musik bis ca. 1820) d = Romantik, Impressionismus (Musik bis Anfang des 20. Jahrhunderts) e = Musik ab ca. 1910, in der Regel erweitert tonal (formstrenge Musik des 20. Jahrhunderts, Klassische Moderne, auskomponierter Jazz) f = Musik ab ca. 1910, Kompositionen, die in mindestens einer musikalischen Eigenschaft (z.b. tonal, thematisch, motivisch, metrisch, formal, spiel- oder gesangstechnisch oder in der Notation) deutlich von der Tradition des 19. Jahrhunderts oder der Klassischen Moderne abweichen. Bei der Darbietung von Musik der Epoche f sind der Zulassungskommission zwei Leseexemplare für die Dauer des Vorspiels zur Verfügung zu stellen. Die ist je nach Altersgruppe mit einer Mindest- und Höchstspieldauer festgelegt ist. Die Zulassungskommission hat das Recht, bei Überschreitung das Vorspiel abzubrechen. Die beginnt mit dem ersten Ton des ersten Werkes und endet mit dem letzten Ton des letzten Werkes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben keinen Anspruch darauf, die von ihnen benötigten Instrumente (ausgenommen Klavier) oder sonstiges Equipment von der Musikakademie der Stadt Kaiserslautern gestellt zu bekommen. Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit des bereitgestellten Instrumentariums/Equipments sind ausgeschlossen. Der Begleitpart soll nach Möglichkeit von Jugendlichen übernommen werden. Erwachsene - auch professionelle Begleiter - sind ebenfalls zugelassen, mit Ausnahme der Instrumentallehrkraft des Bewerbers oder der Bewerberin. Es besteht kein Anspruch, eine Begleitung durch die Musikakademie der Stadt Kaiserslautern gestellt zu bekommen. 4
5 Altersgruppen Altersgruppe III: 8. Schulklasse Altersgruppe IV: Schulklass Altersgruppe V: Schulklasse Altersgruppe VI: 13. Schulklasse oder maximal 21. Jahre Kategorien Sollten in einer anderen Kategorie wie in Folge aufgeführt vorgespielt werden und bei sonstigen Fragen, beraten wir gerne. Gesang Es sind langsame und schnelle Lieder/Arien etc. vorzutragen. Allein oder mit Begleitung. Im Programm der AG VI müssen Werke aus mindestens zwei der folgenden Bereiche enthalten sein: - Lied (Kunstlied, Gesänge) - Musiktheater - Konzertgesang (Oratorium, geistliche oder weltliche konzertante Musik) Fremdsprachliche Literatur kann in deutscher Übersetzung vorgetragen werden. In den Gattungen Volkslied und Lied dürfen die Werke auch in transponierter Fassung vorgetragen werden, nicht jedoch in den Gattungen Oper, Operette und konzertante Literatur. Als Volkslied werden auch Spirituals anerkannt. Volksliedbearbeitungen und Kompositionen im Volkston fallen unter die Gattung Lied. Es darf maximal ein Lied/Titel (unverstärkt) aus den Gattungen Popgesang vorgetragen werden. IV Mindestens drei Werke: in Volkslied (unbegleitet) zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen Mindestens vier Werke: ein Volkslied (unbegleitet) drei Werke aus mindestens zwei Epochen
6 V bis VI Mindestens vier Werke: ein Volkslied (unbegleitet) drei Werke aus mindestens zwei Epochen Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Klavier, Cembalo, Gitarre/Laute, Harfe und Akkordeon bzw. Basso continuo, nicht jedoch elektronische Instrumente. Klavier (ohne Begleitung) Es sind langsame und schnelle Sätze vorzutragen. vollständige Sätze aus mindestens zwei Epochen vollständige Sätze aus mindestens zwei Epochen Blasinstrumente Allein oder mit Begleitung, getrennt gewertet nach den einzelnen Instrumenten. Es sind langsame und schnelle Sätze vorzutragen. Das Programm darf höchstens zwei Solokonzerte enthalten. Kürzungen des Klavierauszugs bei Tutti-Stellen sind erlaubt. vollständige Sätze aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen vollständige Sätze aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Klavier, Cembalo, Gitarre/ Laute, Zither, Harfe, Akkordeon und Basso continuo, jedoch keine elektronischen Instrumente. 6
7 Streichinstrumente Streichinstrumente allein oder mit Begleitung. Es sind langsame und schnelle Sätze vorzutragen. Das Vorspiel darf höchstens zwei Solokonzerte enthalten. Kürzungen des Klavierauszugs bei Tutti-Stellen sind erlaubt. vollständige Sätze aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen vollständige Sätze aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen unbegleitetes Solo sein. Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Klavier, Cembalo, Gitarre/Laute, Harfe, Akkordeon und Basso continuo, jedoch keine elektronischen Instrumente. Zupfinstrumente Gewertet wird in drei getrennten Kategorien: 1) Gitarre ohne Begleitung 2) Zither ohne Begleitung 3) Mandoline allein oder mit Begleitung Es sind langsame und schnelle Sätze vorzutragen. Das Vorspiel darf höchstens zwei Solokonzerte enthalten. Kürzungen des Klavierauszugs bei Tutti-Stellen sind erlaubt. vollständige Sätze aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen vollständige Sätze aus mindestens zwei unterschiedlichen Epochen Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Klavier, Cembalo, Gitarre/ Laute, Zither, Harfe, Akkordeon und Basso continuo, jedoch keine elektronischen Instrumente. 7
8 Schlagzeug Die Teilnahme ist nur in einer der folgenden Kategorien möglich: 1. Percussion solo, ohne Begleitung 2. Mallets solo, ohne Begleitung 1. Für die Kategorie Percussion solo gilt: Die Forderung nach Epochenvielfalt wird in der Kategorie Schlagzeug durch Instrumentenvielfalt ersetzt. Die Instrumentalgruppen sind: A: Pauke B: Kleine Trommel C: Mallets (Marimbaphon, Vibraphon, Xylophon u.ä.) D: Set-up/Drum-Set (ohne elektronisches/digitales Instrumentarium) E: Folklore-Instrumente. vollständige Sätze aus mindestens drei Instrumentalgruppen vollständige Sätze aus mindestens drei Instrumentalgruppen Zu dem jeweiligen Werk muss das Instrument schon bei der Anmeldung angegeben werden. Mallets solo Zugelassene Instrumente sind: Marimaphon und Vibraphon Die Instrumente können gewechselt werden. Mindestens drei stilistisch vollständige Werke oder vollständige Sätze, davon mindestens ein Originalwerk 8
9 Mindestens drei stilistisch vollständige Werke oder vollständige Sätze, davon mindestens ein Originalwerk Harfe (ohne Begleitung) Irische Harfe (= Hakenharfe), Einfachpedal- oder Doppelpedalharfe Es sind langsame und schnelle Sätze vorzutragen. vollständige Sätze aus mindestens zwei Epochen vollständige Sätze aus mindestens zwei Epochen Akkordeon Akkordeon allein, ohne Begleitung. Es sind langsame und schnelle Sätze vorzutragen. Mindestens drei stilistisch vollständige Werke oder vollständige Sätze, davon mindestens ein Originalwerk Mindestens drei stilistisch vollständige Werke oder vollständige Sätze, davon mindestens ein Originalwerk Gesang (Pop) Ein Titel muss völlig unbegleitet präsentiert werden. Weitere Titel müssen mit Begleitung dargeboten werden, davon höchstens einer mit Playback (das Playback kann selbst gestaltet sein). Die Teilnehmer der Altersgruppen IV-VI präsentieren innerhalb ihres Programms mindestens eine eigene Komposition oder Improvisation. Dieser Beitrag kann unbegleitet sein. Der von den Teilnehmern gesungene Part darf nicht im Playback gedoppelt sein. Es kann mit und ohne Mikrofon gesungen werden. Die präsentierten Titel müssen unterschiedlichen Charakters sein (Stil/Tempo). 9
10 Mindestens zwei Titel unterschiedlichen Charakters 6-10 Mindestens drei Titel unterschiedlichen Charakters Für die mit Begleitung vorgetragenen Titel gilt: Für die Begleitung ist nur ein Begleitpartner zugelassen, der Solist kann sich auch zusätzlich selbst begleiten. Eine zweite Vokalstimme durch den Begleitpartner ist nur dann zulässig, wenn sie nicht die Solostimme verdoppelt und die Dominanz der Solostimme nicht beeinträchtigt. Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Es besteht keine Einschränkung bei der Wahl des Begleitinstruments. Die Bereitstellung von Noten für die Jury ist nicht notwendig. Klavier (Pop) Ein Stück muss unbegleitet präsentiert werden. Weitere Stücke können entweder unbegleitet oder mit Instrumentalbegleitung vorgetragen werden. Für die mit Begleitung vorgetragenen Titel gilt: a) Nur ein Titel darf mit Playback begleitet werden. Der von den Teilnehmenden gespielte Part darf nicht im Playback gedoppelt sein. b) Bei höchstens einem Werk ist ein Loop zulässig. c) Der Teilnehmende kann sich pro Titel von höchstens einer Instrumentalistin/einem Instrumentalisten begleiten lassen. Empfohlen wird eine große Bandbreite an Stilistiken und Techniken. Die Bereitstellung von Noten für die Jury ist nicht notwendig. Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Werden begleitete Titel gespielt, muss in mindestens einem davon ein Solo enthalten sein. mindestens einer der drei Titel muss ein eigenes Stück (eigene Komposition oder Improvisation) 10
11 sein. Es kann begleitet oder unbegleitet vorgetragen werden Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Es besteht keine Einschränkung bei der Wahl des Begleitinstruments. Gitarre (Pop) Ein Stück muss unbegleitet präsentiert werden. Weitere Stücke können entweder unbegleitet oder mit Instrumentalbegleitung vorgetragen werden. Für die mit Begleitung vorgetragenen Titel gilt: a) Nur ein Titel darf mit Playback begleitet werden. Der von den Teilnehmenden gespielte Part darf nicht im Playback gedoppelt sein. b) Bei höchstens einem Werk ist ein Loop zulässig. c) Der Teilnehmende kann sich pro Titel von höchstens einer Instrumentalistin/einem Instrumentalisten begleiten lassen. Empfohlen wird eine große Bandbreite an Stilistiken und Techniken. Die Bereitstellung von Noten für die Jury ist nicht notwendig. Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Werden begleitete Titel gespielt, muss in mindestens einem davon ein Solo enthalten sein. mindestens einer der drei Titel muss ein eigenes Stück (eigene Komposition oder Improvisation) sein. Es kann begleitet oder unbegleitet vorgetragen werden Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Es besteht keine Einschränkung bei der Wahl des Begleitinstruments. 11
12 Bass (Pop) Für alle Altersgruppen gilt: Ein Stück muss unbegleitet präsentiert werden. Weitere Stücke können entweder unbegleitet oder mit Begleitung vorgetragen werden. Für die mit Begleitung vorgetragenen Titel gilt: a) Nur ein Titel darf mit Playback begleitet werden. Der von den Teilnehmenden gespielte Part darf nicht im Playback gedoppelt sein. b) Bei höchstens einem Werk ist ein Loop zulässig. c) Der Teilnehmende kann sich pro Titel von höchstens einer Instrumentalistin/einem Instrumentalisten begleiten lassen. Empfohlen wird eine große Bandbreite an Stilistiken und Techniken wie z.b. Tapping-, Slap-, Fingerstyle- und Fretless- Technik. Die Bereitstellung von Noten für die Jury ist nicht notwendig. Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Werden begleitete Titel gespielt, muss in mindestens einem davon ein Solo enthalten sein. mindestens einer der drei Titel muss ein eigenes Stück (eigene Komposition oder Improvisation) sein. Es kann begleitet oder unbegleitet vorgetragen werden Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Es besteht keine Einschränkung bei der Wahl des Begleitinstruments. Drum-Set (Pop) Ein Stück muss unbegleitet präsentiert werden. Weitere Stücke können entweder unbegleitet oder mit Instrumentalbegleitung vorgetragen werden. Für die mit Begleitung vorgetragenen Titel gilt: a) Nur ein Titel darf mit Playback begleitet werden. Der von den Teilnehmenden gespielte Part darf nicht im Playback gedoppelt sein. b) Bei höchstens einem Werk ist ein Loop zulässig. 12
13 c) Der Teilnehmende kann sich pro Titel von höchstens einer Instrumentalistin/einem Instrumentalisten begleiten lassen. Empfohlen wird eine große Bandbreite an Stilistiken und Techniken. Die Bereitstellung von Noten für die Jury ist nicht notwendig. Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Mindestens drei stilistisch unterschiedliche Titel Werden begleitete Titel gespielt, muss in mindestens einem davon ein Solo enthalten sein. mindestens einer der drei Titel muss ein eigenes Stück (eigene Komposition oder Improvisation) sein. Es kann begleitet oder unbegleitet vorgetragen werden Zugelassen als Begleitinstrumente sind: Es besteht keine Einschränkung bei der Wahl des Begleitinstruments. 13
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