Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
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- Käte Walter
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1 Nur als gebeiztes Saatgut erhältlich. Zulassungsnummer: Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Wirkungsspektrum: CRUISER 70 WS Schlämmbeize mit 700 g/kg (70 Gew.-%) Thiamethoxam CRUISER 70 WS ist ein insektizides Saatgutbehandlungsmittel zur Bekämpfung von n in Salat. CRUISER 70 WS enthält den hochwirksamen und zur chemischen Klasse der Neonicotinoide gehörenden systemischen insektiziden Wirkstoff Thiamethoxam. Nach Aufnahme des Wirkstoffs durch die Schadinsekten wird im Nervensystem die Reizweiterleitung unterbunden. (Aphis fabae, Myzus persicae, Nasonovia ribisnigri, Uroleucon sonchi, Macrosiphum euphorbiae ) Kulturverträglichkeit: CRUISER 70 WS erwies sich bisher in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Salatsorten als gut verträglich. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte (Gewächshaus: Pillierung vor der Saat (inkrustieren)) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Geringfügige Verwendungen nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009 und Lückenindikationen nach 18a PflSchG Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes auf weitere Anwendungsgebiete ausgeweitet. Bei der Anwendung des Mittels in diesen Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich ausgewiesenen Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen können über das Syngenta BeratungsCenter (Tel ) bzw. angefordert werden. Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte (Gewächshaus: Saatgutbehandlung mit Phyto-Drip- Technik) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT679: Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden. NT6991: Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn- Instituts <
2 Hinweise zur sachgerechten Anwendung Wartezeiten: Wichtige Hinweise Endivien, Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F) Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. (Gewächshaus: Pillierung vor der Saat (inkrustieren)) (Gewächshaus: Saatgutbehandlung mit Phyto-Drip- Technik) 114,3 g Produkt pro Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 114,3 g Produkt/ha - entsprechend maximal 1 Saatgut-Einheiten/ha) Zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen (Freiland oder Gewächshaus); Pillierung vor der Saat (inkrustieren); bei Befallsgefahr Im Freiland darf auf der selben Fläche pro Jahr nur ein Satz des mit Cruiser 70 WS gebeizten Salats ausgepflanzt werden. 114,3 g Produkt pro Einheit Saatgut in 20 bis 25 l Wasser pro Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 114,3 g Produkt/ha - entsprechend maximal 1 Saatgut-Einheiten/ha) Zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen (Freiland oder Gewächshaus); Saatgutbehandlung mit Phyto-Drip Technik; bei Befallsgefahr Im Freiland darf auf der selben Fläche pro Jahr nur ein Satz des mit Cruiser 70 WS gebeizten Salats ausgepflanzt werden. Nachbau: In Folgekulturen können nach der Anwendung von CRUISER 70 WS möglicherweise messbare Rückstände auftreten. Vor allem Gemüsekulturen und Kräuter, für die der Rückstandshöchstgehalt auf die Bestimmungsgrenze von 0,01 bzw. 0,02 mg/kg abgesenkt wurde dürfen im selben Jahr oder unmittelbar im Folgejahr nicht direkt nachgebaut werden. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei Folgekulturen wie Frische Kräuter, Spinat, Rucola, Feldsalat, und Kohlrabi. Auf der selben Anbaufläche darf pro Jahr höchstens ein Satz der mit CRUISER 70 WS behandelten Salate bzw. Endivien ausgepflanzt werden. Anwendungstechnik Ausbringgerät: Technische Hinweise: Die Pillierung des Saatgutes wird in Spezialgeräten von Spezialisten vorgenommen. Eine Anwendung im Kleinbeizgerät ist nicht sinnvoll. Restsaatgut ist trocken und frostfrei in der verschlossenen Originalverpackung zu lagern. Hinweise für den sicheren Umgang Kennzeichnung gemäß VO (EG) 1272/2008 (CLP): GHS09 (Fisch&Baum) GHS02 (Flamme) GHS07 (Ausrufezeichen) Gefahr Entzündbarer Feststoff. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
3 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Leere Packungen nicht wiederverwenden. Hinweise für den Anwenderschutz: SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Erste Hilfe: Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: Giftinformationszentrum (GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum Mainz, Tel.-Nr und Telefax-Nr Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt- /Ökologieereignisse) Tel.-Nr Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen: NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN360: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN364: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft
4 NN365: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NO685: Das Mittel wird als schwach schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NH681: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." NH682: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." NH6831: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn- Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn Instituts < Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Saatgut auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird. Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Saatgut beseitigt werden. Lagerung und Entsorgung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen 1.) bis 50 L Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Besondere Hinweise zur Beachtung: 2.) ab 50 L Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere, sorgfältig gespülte und durchgeschnittene Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. 3.) 640 L und 1000 L Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Rückgabe der leeren Container gemäß den Angaben auf dem Behälter (Euro-Ticket). Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht
5 Warenzeicheninhaber: Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Syngenta Group Company
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