Darstellung und Beurteilung der aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht möglichen Wirtgesteine und Gebiete
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- Ferdinand Boer
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1 Geologische Tiefenlagerung der abgebrannten Brennelemente, der hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle Darstellung und Beurteilung der aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht möglichen Wirtgesteine und Gebiete Bericht erstellt auf Veranlassung des UVEK als eine der Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen nach dem Entsorgungsnachweis Veranstaltung Marthalen September 2005 Piet Zuidema, Nagra
2 Anlass, Ziel & Stellenwert des Berichts Bericht auf Veranlassung BR Leuenberger: Aufzeigen der Möglichkeiten für Lager für hochaktive Abfälle (Alternativen zum Zürcher Weinland) Beurteilung aus sicherheitstechnisch-geologischer Sicht Vergleichende Bewertung der möglichen Wirtgesteine Beschreibung der möglichen Regionen Sachplanverfahren ( Vorbereitung Standortwahl) berücksichtigt auch weitere Aspekte (Kriterien & Verfahren in Vorbereitung)
3 Sicherer Einschluss: geologische & technische Barrieren m Schacht Rampe Lagerstollen
4 Übergeordnete Anforderungen Lager für hochaktive Abfälle: geologischsicherheitstechnische Anforderungen Langzeitstabilität (ca. 1 Million Jahre) Barrierenwirkung Wirtgestein (& weitere Gesteinsschichten) Bautechnische Machbarkeit Belastbarkeit der Aussagen Andere Aspekte ausgeklammert Sachplan Raumplanung sozio-ökonomische Aspekte
5 Guter Kenntnisstand erreicht Geologische Forschung in der Schweiz hat lange Tradition (mehr als 200 Jahre) Verständnis & Kartenwerk Umfangreiche Erkundungen (Rohstoffe, Tunnels, ) Unterlagen zum tiefen Untergrund Ca. 30 Jahre Projekt-bezogene Untersuchungen durch Nagra breiter Kenntnisstand vorhanden für gut fundierte sicherheitsbezogene Entscheide
6 Informationsquellen zur Geologie Oberflächen-Aufschlüsse (Felswände, Einschnitte, ) Tunnels, Stollen Bohrungen Seismik Felslabors
7 Abgrenzung der Möglichkeiten: die Schritte 1 Wo liegt bevorzugter geologisch-tektonischer Grossraum? 2 Welche Gesteinseinheiten innerhalb Grossraum eignen sich als mögliche Wirtgesteine? 3 Wo liegen Wirtgesteine in genügender Ausdehnung, geeigneter Tiefe & wenig gestört vor? 4 Weitere Faktoren (Raumplanung, sozio-ökonomische Aspekte, ) Sachplan geologische Tiefenlager
8 Bevorzugter Grossraum
9 Mögliche Wirtgesteine? Tonreiche Gesteine in Unterer Süsswassermolasse Opalinuston z.t. mit tonreichen wenig durchlässigen Gesteinspaketen ober-/ unterhalb Kristallines Grundgebirge
10 Kristallines Grundgebirge ungeklüftetes Kristallin sehr geringdurchlässig über lange Zeit tektonisch stark beansprucht und komplex zerbrochen Störungen & Klüfte (z.t. wasserführend) wenig durchlässige Blöcke von beschränkter Ausdehnung schwierig zu erkunden grössere, verbleibende Ungewissheiten bzgl. Blockgrösse / Eigenschaften
11 Untere Süsswassermolasse Schüttungsmaterial aus entstehenden Alpen grosse räumliche Verbreitung mächtige, heterogen aufgebaute Sedimentschichten, teils tonreichgeringdurchlässig, teils sandig-durchlässig schwierig zu erkunden (geringe seismische Auflösung) grössere, verbleibende Ungewissheiten bzgl. Eigenschaften
12 Opalinuston tonreiche Meeresablagerung: homogen, räumlich ausgedehnt sehr geringdurchlässig in gewissen Gebieten (Tafeljura) tektonisch wenig deformiert zuverlässig zu erkunden
13 Wirtgesteine in geeigneter Tiefe 1) 1) Minimaltiefe (Erosionsschutz): 400 m u. T. Maximaltiefe (techn. Machbarkeit): 900 / 1200 m u. T
14 Mögliche Gebiete 1) 1) unter Berücksichtigung der lokalen geologischen Bedingungen
15 Schlussfolgerungen Guter geologischer Kenntnisstand erlaubt fundierte sicherheits-bezogene Entscheide mehr als 200 Jahre geologischer Forschung ca. 30 Jahre Projekt-spezifische Untersuchungen der Nagra mit Zustimmung der Behörden zu wichtigen Entscheiden Verschiedene Möglichkeiten (Wirtgesteine, Gebiete) für sicheres geologisches Tiefenlager vorhanden Opalinuston bietet sicherheitstechnisch-geologische Vorteile gegenüber Kristallin und Unterer Süsswassermolasse Weiteres Vorgehen hinsichtlich Standortwahl 1) Sachplan geologische Tiefenlager gemäss 1) Kernenergiegesetz: Rahmenbewilligung legt den Standort fest (BR-Entscheid, Genehmigung Bundesversammlung, fakultatives Referendum)
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