Die Schweiz: Umgang mit radioaktiven Abfällen
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- Arthur Kraus
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1 Factsheet Radioaktive Abfälle Die Schweiz: Umgang mit radioaktiven Abfällen Wer eine Kernanlage betreibt ist verpflichtet, die radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Abfällen sind das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung. Der Bund hat die Aufgabe, Entsorgungskonzepte zu erarbeiten und zu realisieren, der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) übertragen. Der Genossenschaft gehören die Atomkraftbetreiberfirmen sowie der Bund an. Greenpeace, Heinrichstrasse 147, Postfach, CH-8031 Zürich Telefon , Fax Geschichtlicher Überblick Als die Problematik der atomaren Abfälle erstmals vertieft diskutiert wurde, waren in der Schweiz längstens Atomanlagen in Betrieb. Ein Entsorgungsnachweis wurde erstmals mit dem Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 als Voraussetzung für den Betrieb der Atomkraftwerke gesetzlich verlangt. Die Nagra reichte 1985 im Namen der Schweizer AKW-Betreiber das Projekt Gewähr beim Bundesrat ein mit dem Antrag, den Entsorgungsnachweis als erbracht zu erklären. Der Bundesrat äusserte sich wenige Monate später positiv zum Antrag, damit stand dem Weiterbetrieb der Schweizer Atomkraftwerke nichts mehr im Wege. Was fehlte, war der Standortnachweis (genügend ausgedehnte Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften für die sichere Langzeitlagerung von hochradioaktiven Abfällen). Im September 1998 publizierte Greenpeace ein von der Schweizer Atomindustrie mit dem russischen Atomministerium, Minatom unterschriebenes vertrauliches Protokoll, in dem die Absicht geäussert wurde, rund 2000 Tonnen abgebrannte Brennelemente zur Wiederaufarbeitung und späteren Lagerung nach Russland zu schicken. Diese Übung wurde aufgrund des politischen Drucks abgebrochen, der damalige Vorsitzende des russischen Atomministeriums, Yevgeny Adamov, später wegen Korruptionsverdacht inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ebenfalls Ende der 90er Jahre setzte der Bundesrat die Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) ein, die erstmals vertieft auch ethische und gesellschaftliche Kriterien in die Untersuchungen aufnahm. Das von der EKRA entwickelte Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung verbindet die Endlagerung mit der Möglichkeit der Reversibiliät: Zusätzlich zum Hauptlager sieht es die Errichtung eines Testlagers und eines Pilotlagers sowie eine längere Beobachtungsphase vor. Auch nach dem Verschluss des Hauptlagers können die Abfälle im Pilotlager überwacht und kontrolliert werden. Beobachtungen im Pilotlager erlauben Eingriffe im Hauptlager und wenn nötig die Rückholung der eingelagerten Abfälle. Am 22. September 2002 sagte das Stimmvolk in Nidwalden Nein zu einem Sondierstollen und damit indirekt auch Nein zu einem Tiefenlager für atomare Abfälle im Wellenberg. Daraufhin zog sich die Nagra vom Standort Wellenberg zurück nicht definitiv, wie damals bereits angekündigt heute steht der Standort Wellenberg wiederum zur Auswahl. Im Zentrum der weiteren Untersuchungen zum Bau eines geologischen Tiefenlagers stehen fortan die Forschung in Opalinuston-Sedimenten und die Standort- Evaluation im Zürcher Weinland. Ende 2002 reichte die Nagra den Entsorgungsnachweis für das Tiefenlager im Opalinuston im Zürcher Weinland (Benken) ein. Am 28. Juni 2006 verfügte der Bundesrat auf das Gesuch: Der Entsorgungsnachweis ist erbracht worden. Die Fokussierung künftiger Untersuchungen auf das potentielle Standortgebiet im Zürcher Weinland wurde abgelehnt. Die offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Fachgremien i seien systematisch zu erfassen und die weitere Bearbeitung und sachgerechte Beantwortung aufzuzeigen. 1/6
2 Die Standortsuche wurde in der Zwischenzeit ausgeweitet, die offenen Fragen und Stellungnahmen wurden im Technischen Bericht auf 170 Seiten aufgelistet. Bis heute wurden über 1 Milliarde Schweizer Franken für die Forschung und die Suche nach einem geeigneten Standort ausgegeben, ohne dass ein definitiver Standort bezeichnet werden konnte. Dafür wurden die demokratische Mitsprache von Gemeinden und Standortkantonen eingeschränkt und ihre Mitentscheidungs-rechte abgeschafft. Aktuelle Situation Sämtliche Abfallkategorien werden zurzeit im Zwischenlager in Würenlingen oder den werkeigenen Zwischenlagern aufbewahrt, bevor sie zum Teil für die definitive Endlagerung verpackt (konditioniert) und endgelagert werden sollen. Verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung und abgebrannte Brennelemente verbleiben mindestens 40 Jahre im Zwischenlager, um dort abzukühlen. Die Nagra geht im Entsorgungsprogramm von folgenden Volumina aus (bestehende Atomkraftwerke, bei einer Produktionszeit von 50 Jahren, in Kubikmetern): Hochaktive Abfälle, abgebrannte Brennelemente 7325 Alphatoxische Abfälle 2280 Schwach- und mittelaktive Abfälle Total in Kubikmetern Die Konditionierung und Verpackung der hochaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente zur Verbringung in geologische Tiefenlager erfolgt aller Voraussicht nach bei einem ausländischen Anbieter. Die Erstellung eigener Anlagen für nationale Aufgaben ist zu kostenintensiv angesichts der relativ kleinen Durchsatzmengen der Schweizer Atomindustrie. Für die anschliessende geologische Tiefenlagerung verfolgt die Schweiz nach wie vor zwei Optionen: ein internationales Entsorgungszentrum ein nationales Entsorgungsprogramm Nach dem gescheiterten nationalen Alleingang der Schweizer Atomindustrie, Entsorgungsleistungen in Russland einzukaufen, beteiligte sie sich am EU- Projekt «SAPIERR» zur Suche nach einem multinationalen Endlager für langlebige und hochaktive Atomabfälle ii. Als möglicher Standort für multinationale Lösungen wurde immer wieder Russland genannt. In jüngster Vergangenheit brachte sich auch Kazatomprom, das Atomministerium Kasachstans in Spiel. Zurzeit herrscht Stille, was internationale Lösungen betrifft. Bei der Suche nach einer nationalen Lösung hat der Bundesrat die Auswahl möglicher Standortregionen ausgeweitet. Die verbindlichen Regeln, nach denen diese Standortsuche durchgeführt werden muss, hat der Bundesrat im April 2008 mit dem Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Der Konzeptteil sieht dafür ein Vorgehen in drei Etappen vor. Die erste Etappe der Standortsuche, die rund zweieinhalb Jahre dauern wird, ist angelaufen: Ende Oktober 2008 hat die Nagra den Bericht über die geologisch geeigneten Standortregionen eingereicht. Als geologisch geeignete Standorte für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) bezeichnet werden: Südranden (Kanton SH), Zürcher Weinland (TG, ZH), Nördlich Lägeren (ZH, AG), Jura- Südfuss (SO, AG), Wellenberg (NW, OW), Bözberg (AG) 2/6
3 Als geologisch geeignete Standortregionen für Lager für hochradioaktive Abfälle (HAA) bezeichnet werden: Zürcher Weinland (Kantone ZH, TG), Nördlich Lägeren (ZH, AG), Bözberg (AG) (Illustrationen: NAGRA) Die drei Standortregionen Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg kommen auch für ein so genanntes Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien) in Frage. Folgende Kriterien kommen bei der Prüfung der geologischen Standortgebiete zur Anwendung: 1. Eigenschaften des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches: Räumliche Ausdehnung Hydraulische Barrierenwirkung Geochemische Bedingungen Freisetzungspfade 2. Langzeitstabilität: Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften Erosion Lagerbedingte Einflüsse Nutzungskonflikte 3. Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen Charakterisierbarkeit der Gesteine Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderung 4. Bautechnische Eignung Felsmechanische Eigenschaften und Bedingungen Untertägige Erschliessung und Wasserhaltung Im Hinblick auf die Abfälle sind folgende Eigenschaften von Bedeutung: Inventar, Halbwertszeiten, Aktivität und Radiotoxizität Volumen Materialeigenschaften und ihre Verträglichkeit mit dem Wirtgestein Wärmeentwicklung Gehalt an potenziell Gas produzierenden Bestandteilen (Organika, Metalle) Abfälle mit wenig Wärmeentwicklung werden von Abfällen mit grosser Wärmeentwicklung getrennt. Die Wärmeleistung von hochaktiven Abfällen ist in einem geologischen Tiefenlager nach wie vor beträchtlich und Wirkungen auf die geologischen Barrieren (das Füllmaterial und das Wirtgestein) können nicht vermieden, sondern höchstens durch eine verlängerte Abkühlphase bei der Zwischenlagerung oder durch eine andere Platzierung bei der Einlagerung (weniger nah beieinander) reduziert werden. Ferner müssen gewisse Verpackungsmaterialien wie Beton von andern ferngehalten werden, um gegenseitige Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die Freisetzung von radioaktiven Stoffen im Tiefenlager findet gemäss den Modellen der Nagra für hochradioaktive Abfälle erst nach dem Versagen der Endlagerbehälter nach 10'000 Jahren statt. Aus der Schlussfolgerung: Es wird anhand der Referenz-Abfallzuteilung illustriert, welche Elemente des Barrierensystems welchen Beitrag zur Sicherheit leisten. In beiden Lagertypen wird der weitaus grösste Anteil der Radiotoxizität durch Immobilisierung der Radionuklide und radioaktiven Zerfall bereits im Nahfeld abgebaut. Ein weiterer, wichtiger Anteil unterliegt während des Transports durch das Wirtgestein einem Abbau, so dass derjenige Anteil, der die technischen und geologischen Barrieren verlassen kann, nur noch einem winzigen Bruchteil der ursprünglichen Radiotoxizität entspricht. Dies bewirkt, dass die entsprechenden Dosen deutlich unter dem Schutzziel liegen. (gemeint ist in über 10'000 Jahren). 3/6
4 Beispiel einer Illustration aus dem Technischen Bericht der Nagra iii : Die Komplexität der Materie lässt zum heutigen Zeitpunkt noch viele Fragen offen. In den Fragen und Empfehlungen an die Nagra werden von den nationalen und internationalen Fachgremien u.a. folgende wichtige Themen berührt: Geologische Untersuchungen Beurteilung der Sicherheitsaspekte, Fragen der Langzeitsicherheit Informationen über die Eigenschaften der radioaktiven Abfälle, Abfallkonditionierung, Langzeitverhalten und Abklärung über mögliche Gasbildung Organisatorische Fragen zum Management der Nagra Zeitliche Aspekte Barrieren- und Lagerkonzepte, Betriebsabläufe, technische Fragen, Beobachtung und Rückholbarkeit Die vielen noch offenen Fragen zeigen, wie ungeheuer komplex die Sache ist. Selbst Experten können in zentralen Bereichen nicht schlüssig voraussagen wie sich Material und Wirtgestein verhalten werden. Umso weniger Laien. Dies wirft Fragen auf hinsichtlich der gesellschaftlichen Vermittlung, sowie der Einbindung in einen demokratischen Meinungsbildungsprozess. iv Kosten für Stilllegung und Lagerung der radioaktiven Abfälle Bis heute wurden über eine Milliarde Schweizer Franken allein für die Forschung und die Suche nach einem geeigneten Endlager ausgegeben. 2,7 Milliarden kosteten die Wiederaufarbeitungsdienste in Frankreich und England. Die gesamten Entsorgungskosten belaufen sich auf 13,35 Milliarden Franken (geschätzte Preisbasis 2006, angenommene Betriebsdauer 50 Jahre). Die Stilllegungskosten für ausgediente AKWs belaufen sich auf 2,2 Milliarden Franken. Insgesamt ist mit Entsorgungs- und Stilllegungskosten von 15,55 Milliarden Franken zu rechnen. Die errechneten Kosten auf Basis des heutigen Wissenstands erscheinen allerdings spekulativ, die Kostenbasis muss laufend überprüft werden. Tendenz der Kosten: steigend. 4/6
5 Zur Vorfinanzierung zukünftiger Kosten wurden der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds unter Aufsicht des Bundes geschaffen. Diese Fonds sollen die Kosten für die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Atomanlagen, die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sowie die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente nach der Ausserbetriebnahme eines Atomkraftwerks decken. Das Fondskapital des Entsorgungsfonds belief sich Ende 2007 auf 3,013 Milliarden Franken, dasjenige des Stillegungsfonds auf 1,322 Milliarden, insgesamt also rund 4,3 Milliarden Franken investiert mit einer Anlagestrategie, die zu über 50% unsichere Anlageklassen ausweist. Ende 2008 büssten die Fonds rund 900 Mio. Schweizer Franken ein, die angestrebte Jahresrendite von 5% wird in Zukunft kaum mehr realisierbar sein. Dies wirft grundsätzliche Fragen auf: Sind die Stilllegungs- und Entsorgungskosten überhaupt gesichert? Welcher Grad an Sicherheit ist in Zukunft bezahlbar? Welche Finanzierungsmodelle eignen sich am ehesten, um die Kosten einer möglichst sicheren Verwahrung der Abfälle in 50 oder 100 Jahren zu decken? Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Haft- und Zahlungspflicht der Betreiber, wie werden verbleibende Restrisiken in der Kostenrechnung berücksichtigt? Es ist unbestritten, dass die Finanzierung eine Schlüsselrolle bei der sicheren Verwahrung von radioaktiven Abfällen spielt. Bis vor kurzem waren weitaus kostengünstigere Entsorgungs arten noch nicht verboten (Meeresverklappung, sanktionierte Freisetzungen). Angesichts der Schadenfolgen und des wachsenden Umweltbewusstseins sind heute aber andere Standards gefragt. Wie teuer die Beseitigung von Altlasten werden kann, zeigen die Beispiele der Sanierungen von Chemiemülldeponien rund um Basel und in Kölliken. Die Finanzierung der Stilllegung und der Abfallentsorgung ist nach dem Schrumpfen der Fondsvermögen um über eine Milliarde Franken (Stand zu Beginn 2009) noch weniger gesichert als gemeinhin angenommen. Ausserdem ist in Zukunft mit steigenden Kosten zu rechnen. Der Vergleich der Kostenstudien für die Entsorgung in der Schweiz zeigt zwar zwischen 2001 und 2006 einen leichten Kostenanstieg allerdings um knapp unter 10%. Das ist zum Teil weit unter den Kostenexplosionen im Ausland. Ungefähr im selben Zeitraum stiegen die geschätzten Kosten für das Lagerprojekt in Yucca Mountain (USA) um mehr als 50% von 58 Milliarden USD auf 90 Milliarden. v 5/6
6 Fussnoten i Eidg. Kommission für die Sicherheit der Atomanlagen KSA, OECD - Nuclear Enenergy Agency u.a. ii Die Federführung für solche Projekte ist wiederholt in der Nähe des langjährigen Nagra-Entsorgungsspezialisten Charles McCombie angesiedelt. Er fungiert(e) u.a als Direktor der Pangea Resources, und Arius Association, beide mit Büros in Dättwil/Baden, AG, unweit der Colenco Power Engineering, eines der wenigen Ingenieurbüros, das noch Ingenieurleistungen im Bereich der Nukleartechnik anbietet. iii NTB (für schwachaktive Abfälle mit Freisetzung im Untergrund nach ca Jahren. iv siehe auch: Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen: Stellungnahme zum Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive sowie langlebige mittelaktive Abfälle (Projekt Opalinuston). August 2005 v NBC Pressemeldung, Quellen Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle: Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz. Im Auftrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Oktober 2002 NAGRA: Technischer Bericht 08-01, Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen, Oktober 2008 NAGRA: Technischer Bericht 08-02, Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis, Oktober 2008 NAGRA: Technischer Bericht 08-06, Modellhaftes Inventar für radioaktive Materialien MIRAM 08, Juli 2008 NAGRA: Technischer Bericht 08-01, Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen 6/6
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