Fachbereich III: Informations- und Kommunikationswissenschaften. Studienordnung für das Fach Technik
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- Günther Hummel
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1 Fachbereich III: Informations- und Kommunikationswissenschaften Studienordnung für das Fach Technik Stand:
2 INHALT Studienordnung für das Fach Technik A I II III Allgemeine Regelungen Aufgaben der Studienordnung... Lehrveranstaltungsformen... Prüfungsleistungen / Studienleistungen... IV Auslandsaufenthalt... V VI Studienberatung... Modulübersichten / Modulhandbuch / Modellstudienpläne... B Besondere Regelungen VII.1 Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor-Studiengang Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften VII.1.1 Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften (Lehramtsoption)... VII.1.1a Technik als Unterrichtsfach (Haupt- und Realschule)... VII.1.1b Technik als Bezugsfach mit Sachunterricht... VII.1.2 Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Individuelle Studienvarianten... VII.1.2a Technik als Hauptfach... VII.1.2b Technik als Wahlpflichtfach... VII.1.2c Technik als Ergänzungsfach... VII.1.2d Technik als drittes Fach (kombiniertes Wahlpflicht- und Ergänzungsfach)... VII.1.3 Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Definierte Studienvariante... VII.1.3a Technik in der Studienvariante Umweltsicherung VII.1.4 Technik als Schlüsselkompetenz VII.2 Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften Fachrichtung Erziehungswissenschaft Begleitfach... VII.3 Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement Nebenfach... VII.3.1 Nebenfach im Umfang von 15 Leistungspunkten VII.3.2 Nebenfach im Umfang von 25 Leistungspunkten VII.3.3 Nebenfach im Umfang von 40 Leistungspunkten VII.4 Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen Schwerpunkt Hauptschule VII.5 Master-Studiengang Lehramt an Realschulen... - Seite 2 -
3 VII. VII..1 VII..2 VII.7 Master-Studiengang Erziehungswissenschaft Begleitfach Begleitfach ohne Vorkenntnisse Begleitfach als Fortsetzung des im Bachelor-Studium belegten Faches Master-Studiengang Intercultural Communication Studies Master-Studiengang International Information Management Nebenfach C Schlussbestimmungen und Übergangsregelungen VIII Übergangsregelungen IX In-Kraft-Treten... - Seite 3 -
4 A Studienordnung für das Fach Technik Allgemeine Regelungen Auf der Grundlage des Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 2. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 9), geändert mit Art. 3 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444) hat die Universität Hildesheim, Fachbereich III - Informations- und Kommunikationswissenschaften gemäß 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und 44 Abs. 1 S. 3 NHG die folgende Studienordnung für das Fach Technik beschlossen. I Aufgaben der Studienordnung Die Studienordnung für das Fach Technik enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Technik im Sinne der Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge - Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Fachrichtung Erziehungswissenschaft (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - Internationale Kommunikation und Übersetzen (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - Internationales Informationsmanagement (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) sowie der Master-Studiengänge - Lehramt für Grund- und Hauptschulen (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - Lehramt für Realschulen (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - Intercultural Communication Studies (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - International Information Management (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]). Die Studienordnung legt in Verbindung mit den jeweiligen Prüfungsordnungen den Inhalt und die Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. II Lehrveranstaltungsformen Die einzelnen Module bestehen aus mehreren Lehrveranstaltungen. Im Fach Technik werden folgende Lehrveranstaltungstypen oder Kombinationen aus diesen angeboten: - Vorlesung (im Wesentlichen Vortrag des bzw. der Lehrenden). Eine Vorlesung kann einen Übungsteil enthalten, in dem die Studierenden die Inhalte der Vorlesung anhand von Übungsaufgaben unter Anleitung nachvollziehen) - Übung (fachpraktische Lehrveranstaltung insbesondere zum Erwerb von Methodenkompetenz) - Praktikum (fachpraktische Lehrveranstaltung im Labor insbesondere zur angeleiteten Durchführung von physikalisch-technischen Versuchen) - Seminar (Lehrveranstaltung mit aktiver Beteiligung der Studierenden, Unterrichtsgespräch zu einem speziellen Thema.) - Schulisches bzw. außerschulisches Grundfachpraktikum - Schulisches Fachpraktikum - Exkursion - Seite 4 -
5 III Prüfungsleistungen / Studienleistungen In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. Diese kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen. Bei mehreren, an verschiedene Veranstaltungen gebundenen Prüfungsleistungen handelt es sich um Modulteilprüfungen. Die Modulnote errechnet sich als mit den Leistungspunkten (LP) gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten. Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist dem Modulhandbuch bzw. der Modulübersicht zu entnehmen. Geforderte Studienleistungen, die über eine regelmäßige aktive Teilnahme hinausgehen, werden spätestens zu Beginn der Veranstaltung von dem oder der Lehrenden bekanntgegeben. IV Auslandsaufenthalt Grundsätzlich wird allen Studierenden des Faches Technik ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt empfohlen. Dabei kann es sich um ein oder mehrere Studiensemester an einer ausländischen Hochschule, um ein berufsorientierendes oder forschungsbezogenes Auslandspraktikum oder um eine Kombination aus Studienund Praktikumsaufenthalt handeln. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollen eine Fachstudienberatung wahrnehmen, um insbesondere Anrechnungsfragen mit einem Fachvertreter bzw. einer Fachvertreterin vorab zu klären. In den Iplus-Studiengängen ist der Auslandsaufenthalt gesondert geregelt. V Studienberatung Alle Lehrenden des Faches Technik bieten Studienberatung zu ihren Lehrveranstaltungen an. Für die Beratung zu lehrveranstaltungsunabhängigen fachbezogenen Fragen kann das Fach Technik einen Fachstudienberater oder eine Fachstudienberaterin benennen. Den Studierenden wird empfohlen, mindestens zu Beginn des Studiums eine Fachstudienberatung im Hinblick auf eine sinnvolle Studienplanung in Anspruch zu nehmen. Ergänzend können einzelne Lehrveranstaltungen zur Studienorientierung beitragen. Dies ist in der Regel bei Lehrveranstaltungen zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten der Fall. VI Modulhandbuch, Modulübersicht, Modellstudienpläne Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). - Seite 5 -
6 Eine Übersicht über alle im Fach Technik angebotenen Module und die jeweiligen Belegungsvorschriften für alle Studienvarianten findet sich in Anlage 2 zur dieser Studienordnung. Zur Orientierung sind in Anlage 3 Modellstudienpläne für einzelne Studienvarianten zusammengestellt. Bei Studienvarianten, in denen es keine oder nur sehr wenige Vorschriften bzw. Empfehlungen für die Modulreihenfolge gibt, wurde auf die Erstellung von Modellstudienplänen verzichtet. B VII Besondere Regelungen zu den einzelnen Studienvarianten Studienvarianten Nachfolgend sind die Studienvarianten, in denen das Fach Technik im Rahmen der im Abschnitt I angegebenen Studiengänge belegt werden kann, im Einzelnen beschrieben. VII.1 Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor Studiengang Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften VII.1.1 Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften (Lehramtsoption) VII.1.1a Technik als Unterrichtsfach (Haupt- und Realschule) Abkürzung der Studienvariante: TecUs Aufbau und Umfang des Studiums Technik als Erstfach oder Zweitfach in der Studienvariante TecUs wird im Umfang von 57 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen ein breitgefächertes fachwissenschaftliches Grundwissen. Sie sind in der Lage, technische Zusammenhänge im Kontext fachlicher, interdisziplinärer wie gesellschaftlicher Fragestellungen zu diskutieren. Sie können curricular relevante Aspekte des Faches für schulische Vermittlungssituationen in der Sekundarstufe I fachdidaktisch adäquat aufbereiten. VII.1.1b Technik als Bezugsfach mit Sachunterricht (Grundschule) Abkürzung der Studienvariante: TecUp Aufbau und Umfang des Studiums Technik als Bezugsfach mit Sachunterricht (Studienvariante TecUp) wird im Umfang von 3 studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. - Seite -
7 Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen ein breitgefächertes fachwissenschaftliches Grundwissen. Sie sind in der Lage, technische Zusammenhänge im Kontext fachlicher, interdisziplinärer wie gesellschaftlicher Fragestellungen zu diskutieren. Sie können curricular relevante Aspekte des Faches für schulische Vermittlungssituationen in der Primarstufe fachdidaktisch adäquat aufbereiten. VII.1.2 Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung - Individuelle Studienvarianten Im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung kann das Fach Technik als erstes oder zweites Hauptfach oder als ein weiteres Fach studiert werden. Darüber hinaus sind unterschiedliche Grade der Vertiefung des ersten Hauptfachs möglich. VII.1.2a Technik als Hauptfach Abkürzung der Studienvarianten: TecAH TecAHE TecAHW TecAHWE (Erstfach ohne fachliche Vertiefung oder Zweitfach) (Erstfach mit fachlicher Vertiefung im Umfang des Ergänzungsfaches) (Erstfach mit fachlicher Vertiefung im Umfang des Wahlpflichtfaches) (Erstfach mit fachlicher Vertiefung im Umfang des Ergänzungsfaches und des Wahlpflichtbereichs) Aufbau und Umfang des Studiums Die in den einzelnen Studienvarianten zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Der Gesamtumfang des Studiums im Fach Technik beträgt in der Studienvariante: TecAH: TecAHE: TecAHW: TecAHWE: 57 LP 7 78 LP 9 Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen ein breitgefächertes fachwissenschaftliches Grundwissen. Sie sind in der Lage, technische Zusammenhänge im Kontext fachlicher, inter- bzw. transdisziplinärer und gesellschaftlicher Fragestellungen zu diskutieren sowie unter Anleitung daraus Projekte zu entwickeln. Sie können fachwissenschaftliche Inhalte fachdidaktisch adäquat aufbereiten. Abhängig vom Vertiefungsgrad des Studiums können mehr oder weniger komplexe physikalische bzw. technikbezogene Probleme bearbeitet werden. - Seite 7 -
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9 VII.1.2b Technik als Wahlpflichtfach (ohne HauptFach Technik) Abkürzung der Studienvariante: TecAW Aufbau und Umfang des Studiums Technik als Wahlpflichtfach in der Studienvariante TecAW wird als weiteres, von den zwei belegten Hauptfächern verschiedenes Fach im Umfang von 2 studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Grundwissen in ausgewählten Bereichen der Technik und sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut. VII.1.2c Technik als Ergänzungsfach (ohne Hauptfach Technik) Abkürzung der Studienvariante: TecAE Aufbau und Umfang des Studiums Technik als Ergänzungsfach in der Studienvariante TecAE wird als weiteres, von den zwei belegten Hauptfächern verschiedenes Fach im Umfang von 15 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Überblickswissen sowie Grundkenntnisse im Bereich Mechanik. Sie sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut. VII.1.2d Technik als drittes Fach (ohne Hauptfach Technik) Abkürzung der Studienvariante: TecAWE Aufbau und Umfang des Studiums Technik als drittes Fach in der Studienvariante PhyAWE wird im Umfang von 3 studiert. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen breitgefächertes fachwissenschaftliches Basiswissen. Sie sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut. - Seite 9 -
10 VII.1.3 Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung - Definierte Studienvariante Im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung kann das Fach Technik nicht nur im Rahmen individueller Studienvarianten sondern auch als Bestandteil der definierten Studienvariante Umweltsicherung studiert werden: VII.1.3a Technik in der Studienvariante Umweltsicherung (UWS) Abkürzung der Studienvariante: TecUWS Aufbau und Umfang des Studiums Technik als Ergänzungsfach in der Studienvariante TecUWS wird als weiteres, von den zwei belegten Hauptfächern und dem Wahlpflichtfach verschiedenes Fach im Umfang von 15 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Überblickswissen sowie Grundkenntnisse im Bereich Mechanik. Sie sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut. VII.1.4 Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung - Technik als Schlüsselkompetenz Abkürzung der Studienvariante: TecSK Aufbau und Umfang des Studiums Studierende, die das Fach Technik weder als Hauptfach noch als weiteres Fach belegt haben, können das Basismodul 1 Grundlagen der Physik und Technik als Modul zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen wählen. Die zu belegenden Teilmodule sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen Überblickwissen und methodische Grundkompetenz im Fach Technik und haben einen ersten Zugang zu physikalischer Modellbildung. VII.2 Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften Fachrichtung Erziehungswissenschaft - Begleitfach Abkürzung der Studienvariante: TecBES Aufbau und Umfang des Studiums Technik als Begleitfach in der Studienvariante TecBES wird im Umfang von 27 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. - Seite 10 -
11 Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Grundwissen in ausgewählten Bereichen der Technik und sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut. VII.3 Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement Nebenfach In den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) sowie Internationales Informationsmanagement (IIM) zusammengefasst zu Iplus - kann das Fach Technik als Nebenfach in drei Varianten studiert werden, einmal im Umfang von 15 LP, zum anderen im Umfang von 25 LP oder im Umfang von 40 LP. VII.3.1 Nebenfach im Umfang von 15 Punkten Abkürzung der Studienvariante: TecIplus15 Aufbau und Umfang des Studiums: Technik in der Studienvariante TecIplus15 wird im Umfang von 15 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums: Die Studienvariante TecIplus15 soll die Studierenden in die Lage versetzen, sich auf der Basis eines physikalischen Grundverständnisses technikbezogene Problemstellungen mit adäquaten Methoden zu erarbeiten. VII.3.2 Nebenfach im Umfang von 25 Punkten Abkürzung der Studienvariante: TecIplus25 Aufbau und Umfang des Studiums: Technik in der Studienvariante TecIplus25 wird im Umfang von 25 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums: - Seite 11 -
12 Die Studienvariante TecIplus25 soll die Studierenden in die Lage versetzen, sich auf der Basis eines physikalischen Grundverständnisses sowie eines Überblicks über ausgewählte Bereiche der Technik technikbezogene Problemstellungen mit adäquaten Methoden zu erarbeiten und in Projektarbeit einzubeziehen. VII.3.2 Nebenfach im Umfang von 40 Punkten Abkürzung der Studienvariante: TecIplus40 Aufbau und Umfang des Studiums: Technik in der Studienvariante TecIplus40 wird im Umfang von 40 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums: Die Studienvariante TecIplus40 soll die Studierenden in die Lage versetzen, sich auf der Basis erweiterter physikalischer Grundkenntnisse technikbezogene Problemstellungen mit adäquaten Methoden zu erarbeiten, Konzepte für deren Vermittlung zu entwickeln sowie diese im Rahmen von Projekten ein- und umzusetzen. - Seite 12 -
13 VII.4 Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen Schwerpunkt: Hauptschule Abkürzung der Studienvariante: TecLGH Aufbau und Umfang des Studiums: Im Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen wird das Fach Technik im Umfang von 1 studiert. Ziele des Studiums: Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Technik in der für den Unterricht in der Hauptschule erforderlichen fachlichen Breite wissenschaftlich fundiert darzustellen und didaktisch adäquat aufzubereiten. VII.5 Master-Studiengang Lehramt an Realschulen Abkürzung der Studienvariante: TecLR Aufbau und Umfang des Studiums: Im Master-Studiengang Lehramt an Realschulen wird das Fach Technik im Umfang von 14 LP studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums: Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Technik in der für den Unterricht in der Realschule erforderlichen fachlichen Breite wissenschaftlich fundiert darzustellen und didaktisch adäquat aufzubereiten. VII. Master-Studiengang Erziehungswissenschaft (Begleitfach) Die Studierenden vertiefen und erweitern entweder ihre Kenntnisse in dem im vorangegangenen Bachelor-Studium belegten Begleitfach (Studienvariante TecERZ1) oder sie beginnen ein neues Begleitfach und eignen sich dafür grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen an (Studienvariante TecERZ2). - Seite 13 -
14 VII..1 Studienordnung für das Fach Technik Begleitfach (ohne Vorkenntnisse) Abkürzung der Studienvariante: TecERZ1 Aufbau und Umfang des Studiums: Im Master-Studiengang Erziehungswissenschaft kann das Fach Technik als Begleitfach im Umfang von 14 LP studiert werden. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums: Die Studierenden sind mit grundlegenden Aspekten des Faches Technik und seiner Methoden vertraut. VII..2 Begleitfach als Fortsetzung des im Bachelor-Studium belegten Faches Abkürzung der Studienvariante: TecERZ2 Aufbau und Umfang des Studiums: Im Master-Studiengang Erziehungswissenschaft kann das Fach Technik als Begleitfach im Umfang von 14 LP als Fortsetzung des Begleitfachstudiums im Bachelorstudium belegt werden. Ziele des Studiums: Die Studierenden besitzen erweiterte Grundkenntnisse im Fach Technik und seinen Methoden. Sie sind in der Lage, technische Fragestellungen und Probleme im Zusammenhang ihrer historischen Bedingtheit darzustellen und für Vermittlungssituationen mit unterschiedlichen Zielgruppen didaktisch aufzubereiten. VII.7 Master-Studiengang Intercultural Communication Studies Master-Studiengang International Information Management Nebenfach In den Master-Studiengängen Intercultural Communication Studies und Internation Information Management können die im Bachelor-Studium im Fach Technik erworbenen Grundkompetenzen erweitert werden. Je nach Vorbildung sind drei Varianten möglich: Abkürzung der Studienvarianten: TecIplus15MA TecIplus25MA TecIplus40MA Nebenfach Technik als Fortsetzung der Studienvariante TecIplus15 Nebenfach Technik als Fortsetzung der Studienvariante TecIplus25 Nebenfach Technik als Fortsetzung der Studienvariante TecIplus40 - Seite 14 -
15 Aufbau und Umfang des Studiums: Das Studium des Faches Technik als Nebenfach in den Masterstudiengängen Intercultural Information Studies (ICS) und International Information Management (IIM_M) zusammengefasst in der Bezeichnung Iplus umfasst 30 LP. Je nach gewählter Studienvariante im Bachelor-Studium verteilen sich die 30 LP auf unterschiedliche Module. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Ziele des Studiums: Das Nebenfachstudium Technik soll die Studierenden in die Lage versetzen, sich auf der Basis ihres im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisstandes weitergehende technikbezogene Frage- und Problemstellungen mit adäquaten Methoden zu erarbeiten, Konzepte für deren Vermittlung zu entwickeln sowie diese im Rahmen von Projekten ein- und umzusetzen. C Übergangsregelungen und Schlussbestimmung VIII Übergangsregelungen Abweichend von Abschnitt IX Satz 2 können Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2007 / 2008 aufgenommen haben, auf Wunsch nach dieser Studienordnung studieren, sofern die für sie geltende Prüfungsordnung dies ermöglicht. Der Wechsel ist dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen. Ein erneuter Wechsel zur vorherigen Studienordnung ist dann nicht mehr möglich. IX In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim mit Wirkung zum am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für die Studierenden, die zum WS 2007 / 2008 ihr Studium aufgenommen haben. - Seite 15 -
16 Im Modulhandbuch verwendete Abkürzungen: Anlage 1: Modulhandbuch LP V S P Ü LV BM AM VM TM MM GSKS MNW BES-ERZ IKÜ IIM LGH LR ERZ ICS IIM_M Leistungspunkt = Leistungspunkt (LP, CP), ^= 30 h Vorlesung Seminar Praktikum Übung, auch praktisch Lehrveranstaltung Basismodul Aufbaumodul Vertiefungsmodul Teilmodul Mastermodul Bachelor-Studiengang Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Fachrichtung Erziehungswissenschaft Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen Master-Studiengang Lehramt an Realschulen Master-Studiengang Erziehungswissenschaft Master-Studiengang Intercultural Communication Studies Master-Studiengang International Information Management Im Modulhandbuch nicht näher spezifizierte Prüfungsleistungen: Referat 25 Minuten Referat, anschließend bis zu 15 Minuten Diskussion Mündl. Prüfung Befragung und/oder Fachgespräch von mindestens 30 min, höchstens jedoch 45 min Dauer Hausarbeit Umfang von 15 Seiten inkl. Literaturangaben Präsentation 15-minütige Kurzdarstellung der Inhalte einer Hausarbeit Praktikumsleistungen festgelegt in der jeweiligen Praktikumsordnung, i.d.r. testierte Versuchsberichte - Seite 1 -
17 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 1: Grundlagen der Physik und der Technik Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Die Studierenden ordnen und festigen ihr Vorwissen. Sie erwerben einen Überblick über die Grundlagen der Physik und der Technik und ihre spezifischen Methoden. Sie erkennen arbeitswissenschaftliche Themen und kennen die Vorschriften und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Sie üben den manuellen und maschinellen Umgang mit den Werkstoffen Holz, Metall und Kunststoff. Sie erleben und erkennen die Methoden zur Schaffung von Sicherheitsbewusstsein im Technikunterricht. Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Alternativ zu TM 4 kann TM 5 gewählt werden; bei Studienvariante TecUp wird TM 4 empfohlen. Belegungsvorschriften: Teilmodule, Lehr- und Lernformen: keine Grundlagen der Physik und der Technik (V/Ü) Arbeitswissenschaftliche Grundlagen (V/S) TM 3 Geschichte der Physik und der Technik (V/S) TM 4 Praktikum Holzwerkstatt TM 5 Praktikum Metallwerkstatt Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: : Mathematische und physikalische Grundlagen, SI-System und Messwesen, Normen; Beschreibung von Aufbau und Funktionsweise von Systemen anhand von Systemmodellen : Begriff der Arbeit; Interdisziplinarität der Arbeitswissenschaft; Arbeitsanalyse; Arbeitsformen; Arbeitspersonen (Konstitution, Disposition, Qualifikation, Motivation/Zufriedenheit, Ermüdung, Schädigung); Arbeitsumgebung (Arbeitsstoffe, Strahlung, Klima, Lärm, Schwingungen, Beleuchtung; Grenzwerte), Arbeitsschutz (Rechtsquellen, sicherheitstechnische Gestaltung), Arbeitsgestaltung (Arbeitssysteme, Arbeitsorganisation, Ergonomie, integrierte Arbeitsgestaltung), Arbeitswirtschaft (Zeitwirtschaft, Arbeitsbewertung), gesellschaftliche Organisation von Arbeit. TM 3: Wissenschaftshistorischer Zusammenhang von physikalischer Erkenntnis, Politik/Gesellschaft und technischem Fortschritt TM 4: Grundausbildung an Maschinen im Holzbereich, Kunststoffbearbeitung, einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. TM 5: Übungen an verschiedenen Fertigungsmaschinen im Metallbereich; Gießen, Löten und Schweißen. keine Leistungspunkte (LP): Workload: 8 SWS (alle TM jeweils ), 180 h (90 Kontaktstunden, 90 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang):, : WS; TM 3: SS, TM 4, TM 5: WS und SS Teilmodulprüfungen: : Abschlusstest (0 min), : mündliche Prüfung, TM 3: benotete Hausarbeit (mind. 15 Seiten, ggf. Referat) - Seite 17 -
18 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 1: Grundlagen der Physik und der Technik Modulnote Mit LP gewichteter Mittelwert aus den Teilmodulnoten für, und TM 3 Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertungen TM 4 oder TM 5: Nachweis erfolgreicher Teilnahme Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) 2: Grundlagen der Technik I Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Erarbeiten von Überblickswissen und Anwendungskompetenz bzgl. der Grundlagen der Technik (Mechanik, Elektrotechnik), Erfahrung der eigenen Kompetenzentwicklung. Erarbeitung von Schülerexperimenten bei Schwerpunktsetzung Schule. Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2; Studierende mit Schwerpunkt Sachunterricht belegen anstelle von TM 1 (Elektrotechnik) das TM 3 (Elektrizitätslehre/Magnetismus) Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Einführung in die Elektrotechnik (V/Ü/P) Technische Mechanik (V/Ü/P) TM 3 Grundlagen Elektrizitätslehre / Magnetismus (V/Ü) Lehrinhalte: : Grundbegriffe Strom, Spannung, Widerstand. Zählpfeilsysteme. Aufbau eines Gleichstromkreises. Verhalten von ohmschen Widerständen im Gleichstromkreis. Kapazität und Induktivität im Gleichstromkreis. Der Wechselstromkreis. Darstellungsarten für Strom und Spannung im Linien- und Zeigerdiagramm. Stromund Spannungsverschiebungen bei Blindwiderständen im Wechselstromkreis. Leistungsberechnung. Im Praktikum Durchführung von Demonstrations- und Schlüsselexperimenten einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. Fachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung. : Mechanik der Massenpunkte: Kinematik, einfache Bewegungen, Newtonsche Axiome, Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Gravitation; Mechanik des starren Körpers: Translation und Rotation, Gleichgewicht; Mechanik deformierbarer Körper: Hydrostatik und - Seite 18 -
19 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 2: Grundlagen der Technik I Teilnahmevoraussetzung: Leistungspunkte (LP): Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulnote Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: Hydrodynamik; Akustik. Im Praktikum Durchführung von Demonstrations- und Schlüsselexperimenten einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. Fachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung. TM 3: Elektrostatik: elektrische Ladungen, elektrisches Feld, Spannung und Potential, Gleichströme, Stromstärke, Ohmsches Gesetz, galvanische Elemente; Elektrodynamik: Wechselströme, Schwingkreis, elektromagnetische Wellen, Kraftwirkung magnetischer Felder und elektromagnetische Induktion, thermoelektrische Erscheinungen keine SWS (alle TM jeweils V, 1 SWS Ü/P), 180 h (7,5 Kontaktstunden, 112,5 h Selbststudium) 1 (Die Teilmodule sollen im Zusammenhang studiert werden) WS Modulprüfung: Klausur (120 min) Note der Modulprüfung Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Modulprüfung Bei der Anmeldung zur Modulprüfung ist ein Testat über den erfolgreichen Abschluss der praktischen Übungen, die für jedes TM angeboten werden, vorzulegen. Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) 3: Grundlagen der Technik II Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: Erarbeiten von Überblickswissen und Anwendungskompetenz bzgl. der maschinenbaulichen und der thermodynamischen Grundlagen der Technik, Erlernen und Erproben experimenteller Methoden, Erfahrung der eigenen Kompetenzentwicklung Neben den Pflichtveranstaltungen, TM 4 und TM 5 ist bei fach- - Seite 19 -
20 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 3: Grundlagen der Technik II wissenschaftlicher Schwerpunktsetzung das Praktikum, bei Schwerpunktsetzung Schule das Praktikum TM 3 zu belegen (Wahlpflicht). siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Grundlagen der Thermodynamik (V/Ü) Experimentalpraktikum Thermodynamik (P/S) TM 3 Experimentalpraktikum / Lernwerkstatt Thermodynamik (P/S) TM 4 Maschinenelemente (V) TM 5 Technische Darstellungen (V) Lehrinhalte: : Temperatur und Wärme, erster Hauptsatz, innere Energie, spezifische Wärme, zweiter Hauptsatz, Entropie, Kreisprozesse : Durchführung von Demonstrations- und Schlüsselexperimenten einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. Fachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung. TM 3: Durchführung von Demonstrations- und Schlüsselexperimenten einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. Schwerpunktsetzung Schule: Erarbeitung von Schülerexperimenten zur Thermodynamik. TM 4: Zweck, Konstruktion und Funktionieren von Maschinenelementen. Verbindungen, Bewegungselemente, Zahnräder, Getriebe, Leitungen. TM 5: Einführung in die Vielfalt der technischen Darstellungen und die Grundlagen des Technischen Zeichnens. Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Absolvierung von aus BM 1 Leistungspunkte (LP): 9 Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): 9 SWS (: V + 1 SWS Ü, bis TM 5: je ), 270 h (101,25 Kontaktstunden, 18,75 h Selbststudium) 2 (Die Teilmodule sollen im Zusammenhang studiert werden) -3: SS; TM 4-5: WS -3: Klausur (0 min) TM 4-5: Klausur (0 min) Modulnote Mit LP gewichtetes Mittel der Klausurnoten zu -3 und TM 4-5. Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen beider Teilmodulprüfungen Praktikumsberichte zu bzw. TM 3. Bei der Anmeldung zur Teilmodulprüfung -3 ist ein Testat über den erfolgreichen Abschluss von bzw. TM 3 vorzulegen. Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M - Seite 20 -
21 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 3: Grundlagen der Technik II TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. - Seite 21 -
22 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 4: EDV und Informatik Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Überblickswissen und praktische Anwendungskompetenz in Teilbereichen der Informatik, in der schulbezogenen Variante mit Vermittlungskomponente Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: Bei fachwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung werden die, 4, 5, bei Schwerpunktsetzung Schule (TecUs, TecUp) die, 2, 3 belegt. siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, Lehr- und Lernformen: EDV I (.1) + II (.2) (P/Ü) Informatik für das Lehramt (V/Ü) TM 3 Programmieren in der Schule (P/Ü) TM 4 Grundlagen der Informatik (V/Ü) TM 5 Programmieren in C++ oder Java (P/Ü) Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: : Teil 1: Mathematische und logische Grundlagen der EDV, Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke. Teil 2: Standardanwendungen : Informatikgrundlagen für die Schule, insbesondere unter vermittlungsbezogener und didaktischer Sicht. Klassenstufenbezogene Differenzierung. TM 3: Einüben und Austesten von EDV-Anwendungen und Programmierprojekten für den schulischen Bereich. Vermittlungsbezogener und didaktischer Fokus, klassenstufenbezogene Differenzierung. TM 4: Fachwissenschaftliche Grundlagen der Informatik. TM 5: Praktische Einführung in die strukturierte Programmierung in den Sprachen C++ oder Java. keine Leistungspunkte (LP): Workload: 8 SWS (TM1:, bis 5: jeweils ), 180 h (90 Kontaktstunden, 90 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulnote Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: über 2 Semester,, 3: WS, TM 4, 5: SS : Klausur (120 min) oder 2 benotete Leistungstests (je 0 min) : mündliche Prüfung (20-30 min) TM 3: Hausarbeit, ggf. mit Präsentation TM 4: Klausur (90 min) TM 5: Hausarbeit (mind. 15 Seiten), ggf. mit Präsentation Mit LP gewichteter Mittelwert aus den Noten der gewählten Teilmodule Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen aller Teilmodulprüfungen Der Umfang der Hausarbeit zu TM 3 wird zu Beginn des Semesters in geeigneter Weise bekanntgegeben. - Seite 22 -
23 Modul Basismodul (BM) 4: EDV und Informatik Anlage 1: Modulhandbuch Zuständiger Prüfungsausschuss: Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) 5: Stoff- und Energieumsatz Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Erwerb von grundlegenden Fachkompetenzen im Bereich Stoff und Energie umsetzender Systeme Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: und 4 sind Pflicht-, und 3 sind Wahlpflichtveranstaltungen siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Werkstoffe: Eigenschaften und Technologie (V) Verfahrenstechnik und Umweltschutz (V) TM 3 Fertigungstechnik (V) TM 4 Energietechnik (V) Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: : Grundlagen der Werkstoffwissenschaften, Werkstoffgruppen (Eisenlegierungen, Stähle, Nichteisenmetalle, Superlegierungen, Keramiken, Hochleistungskeramiken, Kunststoffe, Biokunststoffe, Verbundwerkstoffe, Nanowerkstoffe,...), Eigenschaften und Verhalten, Prüfverfahren, Entwicklung, Gewinnung, Herstellung, Veredelung, Recycling. : Grundfragen der mechanischen Verfahrenstechnik, der thermischen Verfahrenstechnik, der chemischen Reaktionstechnik, der biologischen Verfahrenstechnik, Anwendungen in Industrie und Umwelt, prozessintegrierter Umweltschutz. TM 3: Fertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten, Stoffeigenschaften ändern), Maschinen und Anlagen der Fertigungstechnik, CNC und SPS, Automatisierung, CIM, Flexible Fertigungssysteme, Industrieroboter, Lasertechnik, Spezialverfahren, Mikrotechnik, Nanotechnologie, Einführung in das Produktionsmanagement. TM 4: Energieformen und -quellen, Energieumwandelnde Systeme; Energiebedarf, Energiebereitstellung, -speicherung und -transport; Energieanlagen; Energiewirtschaft, Energie- und Umweltrecht; Bewertung von Energieumwandlungsprozessen, Energiesparpotentiale. Alternativ kann die Vorlesung Kraft- und Arbeitsmaschinen gewählt werden. keine - Seite 23 -
24 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 5: Stoff- und Energieumsatz Leistungspunkte (LP): Workload: SWS (alle TM jeweils ), 180 h (7,5 Kontaktstunden, 112,5 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang):, und TM 3 im WS, TM 4 im SS 3 Teilmodulprüfungen: jeweils Klausur (0 min) oder Hausarbeit (mind. 15 Seiten, ggf. Referat) Modulnote Mit LP gewichteter Mittelwert aus den Teilmodulnoten für, ( oder TM 3) und TM 4 Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: Bestehen aller Teilmodulprüfungen keine Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) : Didaktik der Technik Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Erwerb, Erprobung und Reflexion grundlegender Fähigkeiten zur vermittlungsbezogenen Aufbereitung technischen Fachwissens, Erkundung des schulischen bzw. außerschulischen Berufsumfeldes Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Didaktik der Technik (V/S) Technikdidaktisches Kolloquium (S) TM 3 Schulisches Grundfachpraktikum (P) TM 4 Außerschulisches Grundfachpraktikum (P) TM 5 Exkursion bzw. Betriebserkundung (Ex) Lehrinhalte: : Fachbezogene Wissenschaftstheorien; Behandlung fachdidaktischer Modelle; Entwicklung, Anwendung und Reflexion von Unterrichtskonzepten : Vertiefung und Diskussion fachdidaktischer Themen TM 3: Anwendung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Konzepte im schulischen Umfeld - Seite 24 -
25 Modul Basismodul (BM) : Didaktik der Technik Anlage 1: Modulhandbuch TM 4: Kennenlernen der Anwendung fachlicher Inhalte im außerschulischen Umfeld TM 5: Exkursion zu facheinschlägigen Betrieben oder Behörden, Versuchsanstalten, Science-Zentren, Technikmuseen o.ä. Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Absolvierung der Basismodule 1 3 Leistungspunkte (LP): je nach Studienvariante gemäß Anlage 2: oder 9 LP Workload: je nach Studienvariante gemäß Anlage 2: 180 oder 270; 180 h (90 Kontaktstunden, 90 h Selbststudium), 270 h (135 Kontaktstunden, 135 h Selbststudium) Dauer in Semestern: je nach Studienvariante gemäß Anlage 2: 1 oder 2 Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulnote, : jeweils zum WS, TM 3, TM 4, TM 5: jeweils zum SS : Mündliche Prüfung (30 min) : Seminarbeitrag (Vortrag, Ausarbeitung, Diskussionsbeiträge) Je nach Studienvariante: Note aus oder mit LP gewichteter Mittelwert aus und Vergabe der Leistungspunkte Aktive und erfolgreiche Teilnahme (Berichtstestate bei den TM 3 bis 5) sowie Bestehen der erforderlichen Prüfungen Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: Schriftlicher Praktikums- bzw. Exkursionsbericht bei den TM 3 bis 5 Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) 7a: Wahlmodul Optik, Astro- und Atomphysik Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Böhmer Erarbeiten von Überblickswissen und Anwendungskompetenz bzgl. der Grundlagen der Optik, der Astro- und der Atomphysik, Erlernen und Erproben experimenteller Methoden, Erfahrung der eigenen Kompetenzentwicklung Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Grundlagen Optik, Astro- und Atomphysik (V/Ü) Experimentalpraktikum Optik, Astro- und Atomphysik (P/S) - Seite 25 -
26 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 7a: Wahlmodul Optik, Astro- und Atomphysik Lehrinhalte: TM 3 Experimentalpraktikum / Lernwerkstatt Optik, Astro- und Atomphysik (P/S) : geometrische Optik: Spiegel, Linsen, Brechung; Optische Instrumente, Interferenz, Beugung; Lichtgeschwindigkeit; Grundlagen der Astrophysik; Aufbau der Atome, Spektren, Grundlagen der Festkörperphysik : Durchführung von Demonstrations- und Schlüsselexperimenten einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. Fachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung. TM 3: Durchführung von Demonstrations- und Schlüsselexperimenten einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnamen zur Unfallverhütung. Schwerpunktsetzung Schule: Erarbeitung von Schülerexperimenten zu Optik und Atomphysik. Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Absolvierung von BM 1 Leistungspunkte (LP): Workload: Dauer in Semestern: Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulnote Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: 5 SWS (: V + 1 SWS Ü, TM2 bzw. TM 3: ), 180 h (5,25 Kontaktstunden, 123,75 h Selbststudium) 1 (Die Teilmodule sollen im Zusammenhang studiert werden) SS Klausur (120 min) und benotete Praktikumsleistungen zu bzw. TM 3 Mit LP gewichteter Mittelwert aus der Klausurnote und der Gesamtbewertung des Experimentalpraktikums ( bzw. TM3) Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen aller Teilmodulprüfungen Einzelheiten zu den erforderlichen Praktikumsberichten werden zu Beginn des Semesters in geeigneter Weise bekanntgegeben. Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. - Seite 2 -
27 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 7b: Wahlmodul Chemie Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Dahlmann Erwerb von grundlegenden Schlüsselkompetenzen im Fach Chemie Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: keine Allgemeine und Anorganische Chemie I (V+Ü) Praktikum Allgemeine und Anorganische Chemie I (P) TM 3 Seminar mit laborpraktischen Übungen (S) TM1: Stoffe und ihre Eigenschaften, chemische Reaktion, Reaktionsenthalpie, chemische Grundgesetze, Hypothese von Avogadro, Atom- und Molekülvorstellung, Stoffmengenbegriff, Schmelztemperaturerniedrigung, Siedetemperaturerhöhung, Ionenvorstellung, Redoxreihe, Redoxsysteme, Elektrolyse, Spannungsreihe, vorquantenmechanische Atommodelle, chemische Bindungsmodelle, Chemie einzelner Hauptgruppen(elemente); Nomenklatur anorganischer Stoffe. TM2: Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen; Maßnahmen der Unfallverhütung; grundlegende anorganisch-chemische Reaktionen, Konzentrationsangaben von Lösungen, qualitative Analyse wässriger Lösungen. (Während des Praktikums findet ein Begleitseminar statt, in welchem die Grundkenntnisse in Allgemeiner und Anorganischer Chemie anhand von Übungsaufgaben sowie Kurzvorträgen vervollständigt werden.) TM3: Grundkenntnisse zur Begründung der Teilchenvorstellung; einfache (Vermittlungs-) Experimente zur Teilchenvorstellung (Atome, Elektronen, Ionen) und deren Interpretation: z.b. chemische Grundgesetze, Ölfleckversuch, Millikanversuch, Volumenänderungen bei Mischungen, Bestimmung molarer Massen, Ionennachweis mittels Kryoskopie und Faraday-Gesetzen, Tyndall- Effekt, Osmose, Flammenfärbung und Balmer-Serie Brownsche Bewegung, Gasgesetze und Avogadro-Hypothese, Franck- Hertz-Versuch und Bestimmung von Ionisationsenergien, Rationalitätsgesetz an Kristallen, Gitterspektren. keine Leistungspunkte (LP): Workload: 9 SWS (: V + 1 SWS Ü, : P, TM 3: ), 180 h (101,25 h Kontaktstunden, 78,75 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulnote Vergabe der Leistungspunkte Besondere Studienleistungen: WS : Teilmodulprüfung Klausur (0 min) Mit LP gewichteter Mittelwert aus der Teilmodulprüfung TM1 und den Bewertungen des Praktikums TM2 und des Seminars TM3 Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Prüfung Einzelheiten zu erforderlichen Praktikums- und Seminarleistungen werden zu Beginn des Semesters in geeigneter Weise bekanntgegeben. - Seite 27 -
28 Modul Basismodul (BM) 7b: Wahlmodul Chemie Anlage 1: Modulhandbuch Zuständiger Prüfungsausschuss: Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) 7c: Wahlmodul Mathematik Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: Förster Erwerb von grundlegenden Schlüsselkompetenzen im Fach Mathematik Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: Teilmodule, Lehr- und Lernformen: Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: entweder TM1 oder TM2 (Wahlpflicht) Lineare Algebra (V/Ü) Analysis (V/Ü) TM1: Umgangssprachlich gegebene mathematische Informationen begrifflich präzisieren, zu einer Definition verdichten und in einer formalen Sprache darstellen. Grundbegriffe der Algebra wie Gruppen, Ringe, Körper. Begriff des Vektorraumes, Basis und Dimension. Darstellung linearer Abbildungen durch Matrizen und die Theorie linearer Gleichungssysteme. Vorstellungen über deren Lösungsmengen entwickeln und Anwendungsmöglichkeiten in Technik und Wirtschaft aufzeigen; die Determinante verstehen und ihre Bedeutung in Algebra und Geometrie Die Grundlagen der Theorie von euklidischen und unitären Vektorräumen Norm eines Vektors, Abstand zwischen Punkten. TM2: Mit reellen Funktionen sicher umgehen; induktive / rekursive Definitionen von Funktionen durchführen; den Funktionsbegriff auf mehrere Veränderliche erweitern, insbesondere Verknüpfungen als Funktionen mehrerer Veränderlicher darstellen und erläutern; Begriffe der eindimensionalen Analysis auf höhere Dimensionen übertragen und erläutern; lineare und nichtlineare funktionale Zusammenhänge modellieren; den Grenzwertbegriff erläutern und an Beispielen verwenden; die Begriffe Stetigkeit und Differenzierbarkeit; Potenzreihen und Taylorreihen sowie ihren Zusammenhang erläutern; elementare Funktionen erläutern, mit Hilfe von Potenzreihen definieren und anwenden; einen Integralbegriff erläutern und Resultate der Integralrechnung anwenden. keine Leistungspunkte (LP): Workload: je Teilmodul, - Seite 28 -
29 Anlage 1: Modulhandbuch Modul Basismodul (BM) 7c: Wahlmodul Mathematik Dauer in Semestern: h (45 Kontaktstunden, 135 h Selbststudium) Häufigkeit des Angebots: Prüfungsleistungen (Art, Umfang): Modulnote Vergabe der Leistungspunkte : WS, : SS Klausur ( min) entweder zu oder zu Klausur Bestehen der Klausur und erfolgreiche Teilnahme an der Übung Besondere Studienleistungen: Zuständiger Prüfungsausschuss: Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prüfungsausschuss für den Studiengang MNW TecBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften TecIplus: je nach Studiengang Prüfungsausschuss IKÜ, ICS, IIM, IIM_M TecERZ1, TecERZ2: Prüfungsausschuss ERZ TecLGH, TecLR: Prüfungsausschuss M.Ed. Modul Basismodul (BM) 8: Wahlmodul Geistes- oder Kulturwissenschaft Modulnummer: Modulleiter/in: Kompetenz- und Lernziele: (Fachleiter/in GES, PHL, SPO, KUN, MUS oder ENG, je nach TM-Wahl) Erwerb von grundlegenden Schlüsselkompetenzen in einem der Fächer: Geschichte, Philosophie, Sport, Kunst, Musik, Englisch Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: Teilmodule, Lehr- und Lernformen: keine GES 1: Einführung in die Geschichte der Antike / des Mittelalters (1 S und 1 V) PHL 1: Erkennen und Verstehen (2 S oder 1 S und 1 V) SPO 1: Grundlagen der Sportwissenschaft (2 V/S) KUN 1: Kunstpraxis-Grundlagen (1 S) MUS 1: Musikwissenschaft 1: Musikgeschichte (2 V) ENG 1: Wissenschaftl. Einführung in das Englische (3 V/Ü) Lehrinhalte: GES 1: Erwerb von Grundlagenkenntnissen und -kompetenzen in der Geschichte der Antike oder der Geschichte des Mittelalters und ihren epochenspezifischen Arbeitsweisen, Hilfsmitteln und Methoden; wissenschaftliche Basiskompetenzen. PHL 1: Alltäglicher und wissenschaftlicher Umgang mit den Gegenständen der Welt ist ein medial vermittelter. Um die zahllosen Formen dieser Vermittlung besser unterscheiden zu können, sollen Grundbegriffe und Grundoptionen von Erkenntnistheorie und Sprachphilosophie erarbeitet und erprobt werden. Exemplarische Inhalte: Bewusstsein, Wahrnehmung, Denken; Be- - Seite 29 -
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