Umsetzung der vierten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad (Anhang 4 des Planfeststellungsbeschluss)
|
|
- Hannelore Kaufer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsetzung der vierten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad (Anhang 4 des Planfeststellungsbeschluss) 1 Einführung Im Mai 2002 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz nach einem 20 Jahre dauerndem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren die Errichtung und den Betrieb von Konrad als Endlager für feste oder verfestigte radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung genehmigt. Dessen Entscheidung wurde 2007 vom Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich bestätigt. Da die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager Konrad geeignet ist, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen des oberflächennahen Grundwassers herbeizuführen, benötigt der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), zusätzlich zum atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss [1] eine wasserrechtliche Genehmigung. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde deshalb eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis [2] erteilt. Neben den eigentlichen radioaktiven Stoffen, die nur einen Teil der insgesamt eingelagerten Abfälle ausmachen, werden darin insbesondere auch die mit den radioaktiven Stoffen verbundenen und somit mit eingelagerten chemotoxischen Stoffe berücksichtigt. Das Wasserrecht hat den Schutz des oberflächennahen Grundwassers vor Radionukliden und schädlichen chemischen Stoffen während Errichtung und Betrieb sowie nach Stilllegung des Endlagers Konrad (einschließlich der Langzeitsicherheit) zum Ziel. Das BfS hat ein Konzept zur Umsetzung der Anforderungen der relevanten wasserrechtlichen Erlaubnis entwickelt. Während die sich aus dem Wasserrecht ergebenden Anforderungen sowohl vom Betreiber [3, 4, 5], als auch von Abfallablieferungspflichtigen [6, 7] bereits diskutiert wurden, bewertet im Folgenden die zuständige wasserrechtliche Aufsichtsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für (NLWKN), das Konzept des BfS [vgl. 8]. 2 Zugrunde liegende Modellvorstellung Das Endlager Konrad [9], das sich auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter in Niedersachsen befindet, wird in einer Tiefe von 850 m in einer sedimentären Eisenerzformation errichtet. Diese Gesteinsformation weist eine sehr geringe, aber vorhandene hydraulische Durchlässigkeit auf. Jedoch wirkt eine 400 m mächtige Formation aus tonigen Gesteinen als wasserundurchlässige Trennschicht zur Geländeoberfläche hin. Hinzu kommt, dass das dortige Grundwasser grundsätzlich zweigeteilt ist in eine oberflächennahe Grundwasserzone mit geringem Salzgehalt und, unterhalb etwa 150 m Tiefe, in Tiefengrundwasser (Abb. 1). Dieses Tiefengrundwasser unterliegt aufgrund hohen Salzgehaltes so gut wie keiner Bewegung. SW Schacht NE Abbildung 1: Untergrundmodell des Endlagers Konrad. Mit 1a-c sind die betrachteten Transportpfade kontaminierten Grundwassers bezeichnet. Die horizontale blaue Linie markiert die Schichtung in oberflächennahes Grundwasser und Tiefengrundwasser. Das Endlager selbst ist in rot dargestellt (verändert nach [10]). 1 / 6
2 Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde die grundsätzliche Eignung von Konrad als Endlager festgestellt. Gleichwohl handelt es sich insofern um ein offenes System, als dass Konrad keinen vollständig belastbaren Schutz (wie es ihn z. B. in Salz oder anderen geeigneten Wirtsgesteinen oder durch zusätzlich errichtete geotechnische Barrieren geben kann) gegen den Austritt von aus den radioaktiven Abfällen mobilisierten radioaktiven und nicht radioaktiven Stoffen aus dem Endlager aufweist. Deshalb ist hier der Schadstoffaustrag in das Grundwasser zu betrachten, um diesem in geeigneter Weise begegnen zu können. Der Austrag von chemotoxischen Stoffen ist deswegen so wichtig, weil diesen keine grundsätzliche Halbwertszeit wie Radionukliden zugesprochen werden kann. Grundsätzlich sind Wechselwirkungen mit dem Untergrund oder Abbauprozesse, die mindestens zu einer Verzögerung des Transports von Radionukliden und chemotoxischen Stoffen mit dem Grundwasser führen, natürlich möglich, werden jedoch nicht berücksichtigt, um konservativ die theoretisch maximal mögliche Transportgeschwindigkeit zu betrachten. Ebenso wird rechnerisch unterstellt, der Transport von Schadstoffen aus dem Endlager fände konservativ unter Süßwasserbedingungen statt, obwohl im Untergrund Salzwasserbedingungen herrschen, die zu einer weiteren Verzögerung der Ausbreitung führen. Folglich sind die sich aus der Position des Endlagers im Untergrund ergebenden Bedingungen für die wasserrechtliche Erlaubnis in einer Modellvorstellung zusammengefasst worden, die den Austrag von Stoffen aus dem eingelagerten Abfall über den Grundwasserpfad und letztendlich ihre Verfügbarkeit in der Biosphäre unter sehr konservativen Annahmen beschreibt [11]. Nach diesem Modell werden Inhaltsstoffe aus den Abfallgebinden in 1 Million m 3 Tiefengrundwasser gelöst, weil das Grundwasser nach Abschluss des Betriebes wieder ansteigt und das ursprünglich trocken gehaltene Endlager sättigt. Das Modellvolumen von 1 Million m 3 Tiefengrundwasser ist aus dem Hohlraumvolumen des Endlagers abgeleitet. Mit dem Übertritt vom (kontaminierten) Tiefengrundwasser in das oberflächennahe Grundwasser kommt es zu einer Verdünnung mit einem Faktor von 1: Rechtlicher Rahmen Anders als das Atomrecht unterliegt das Wasserrecht der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, was u. a. zur Folge hat, dass der Bund gegenüber den Ländern nicht weisungsbefugt ist. Vielmehr ist im Falle des Endlagers Konrad der NLWKN wasserrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde. Dessen Aufsicht umfasst die gesamte Errichtungs-, Betriebs- und Stilllegungsdauer des Endlagers Konrad, ist aber zu Anfang besonders engmaschig erforderlich. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Endlager Konrad ist aufgrund rechtlicher Anforderungen erteilt worden, nämlich aufgrund des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG i. d. F. von 1998) in Verbindung mit der Grundwasserverordnung (GrWV i. d. F. von 1997). Durch sie wird dem Schutzziel Rechnung getragen, nur Handlungen zu zulassen, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Da unterstellt wird, dass das Tiefengrundwasser keiner Nutzung unterliegt, beschränkt sich dieser Besorgnisgrundsatz und damit die wasserrechtliche Erlaubnis hier auf den Schutz des oberflächennahen Grundwassers. Die Grundwasserverordnung i. d. F. von 1997 listet in qualitativer Weise Substanzen auf, die als grundwassergefährdend eingeschätzt werden. Stoffspezifische Grenzwerte werden in anderen Regelwerken festgelegt, zuvorderst in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). In Ergänzung zu stoffspezifischen absoluten Massenbegrenzungen (im Falle von Radionukliden: Aktivitätsbegrenzungen), die von der wasserrechtlichen Erlaubnis aufgrund des betrachteten Schadstoffaustrags vorgenommen werden, hat der Betreiber und Erlaubnisinhaber zwei Nebenbestimmungen umzusetzen: 1. Der Betreiber hat die endzulagernden Abfälle in ihrer Zusammensetzung zu überwachen. Die tatsächlich eingelagerten Radionuklide, die unter I.1 aufgeführt sind, und die nicht radioaktiven schädlichen Stoffe (I.2, I.3, I.4) sind nach Art und Menge fortlaufend zu erfassen und zu bilanzieren. Schädliche Stoffe, die nachteilige Veränderungen im Sinne des 137 NWG /28/ bewirken können, die nicht in der Erlaubnis erfasst sind, dürfen nicht zur Endlagerung gelangen. Für die bereits vorhandenen konditionierten Abfälle (sog. Altabfälle) sind die Inhaltsstoffe der Gebinde abzuschätzen. Die Ergebnisse der Abschätzung sind in Abfalldatenblätter zu den Gebinden einzutragen. 2 / 6
3 2. Der Bezirksregierung Braunschweig als zuständiger Wasserbehörde [Anm.: jetzt NLWKN] ist der Beginn des Einlagerungsbetriebes vier Wochen vorher anzuzeigen. Ihr sind die jährlichen Daten über die tatsächliche Einlagerung in Form eines Jahresberichtes jeweils bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres vorzulegen. Hierbei sind für das eingelagerte radioaktive Inventar nuklidspezifisch Aktivität und Masse und für die nichtradioaktiven schädlichen Stoffe die Massen für jeden einzelnen Stoff anzugeben. Einzelheiten werden in der Begründung der wasserrechtlichen Erlaubnis geregelt: (1) So ist es nicht notwendig zusätzliche chemische Analysen durchzuführen, um Kenntnisse über die stoffspezifische Zusammensetzung zu erlangen. Stattdessen wird der für die Endlagerung vorgesehene radioaktive Abfall ( m 3 ) aus Handhabbarkeits- und aus Strahlenschutzgründen durch den Abfallablieferungspflichtigen mit Hilfe bereits vorhandener Informationen, betrieblicher Dokumentation und entsprechenden Erfahrungen beschrieben und ein Abfalldatenblatt zusammengestellt. Das BfS wird seiner Überwachungs- und Erfassungspflicht gemäß Nebenbestimmung 1 der Erlaubnis u. a. dadurch nachkommen, dass die bisherige Produktkontrolle um die wasserrechtlich erforderliche Kontrolle insbesondere der stofflichen Aspekte erweitert wird. (2) Spurenverunreinigungen werden weder erfasst noch bilanziert, solange sie keine nachteiligen Auswirkungen auf das oberflächennahe Grundwasser haben. (3) Die wasserrechtliche Erlaubnis gibt den legalen Rahmen vor, in dem sich der Betrieb des Endlagers Konrad bewegt. Darüber hinaus hat die wasserrechtliche Aufsicht Detailregelungen zu erlassen, sowohl im Rahmen der eigentlichen Zustimmung zum Konzept des Betreibers, als auch nötigenfalls während dessen Umsetzung. Neben dieser Zustimmung hat sie die wasserrechtliche Erlaubnis nach 16 NWG und 100 WHG zu überprüfen. Auch im internationalen Maßstab werden an ein Endlager für radioaktive Abfälle sowohl atomrechtliche als auch wasserrechtliche Anforderungen gestellt. Um das zu verdeutlichen, soll ein diesbezüglicher Vergleich mit der USamerikanischen Waste Isolation Pilot Plant (WIPP) angestellt werden. Die WIPP ist als unterirdisches Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus der Kernwaffenherstellung konzipiert und seit 1999 in Betrieb. Der Betrieb der WIPP bedurfte umfangreicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Selbstverständlich muss auch die WIPP gesetzliche Anforderungen an Grund- und Trinkwasser einhalten. Dabei wird es ihrem Betreiber überlassen, wie er diese erfüllt. Wasserrechtlich explizit geregelt ist insbesondere das Grundwassermonitoring als Teil der Umgebungsüberwachung während und nach Abschluss des Betriebes. Da die Zulassungen der WIPP im Gegensatz zum Endlager Konrad grundsätzlich nicht standortspezifisch sind, werden im Regelfall keine eigentlichen Massenbegrenzungen vorgenommen. Limitiert hingegen sind beispielsweise PCB-haltige Abfälle hinsichtlich des eingelagerten Abfallvolumens [12]. Ebenfalls bedarf es zur Charakterisierung der radioaktiven Abfälle für die WIPP im Regelfall keiner direkten chemischen Analysen [13, 14]. Bemerkenswert sind übrigens die Langzeitsicherheit betreffende Unterschiede. Während für die WIPP nur ein Langzeitsicherheitsnachweis von Jahren gefordert wird, gewährleistet das Endlager Konrad eine Langzeitsicherheit von Jahren. 4 Erfassungs- und Bilanzierungskonzept Für das Grundwasser heran zu ziehende Grenzwerte können ihren Ursprung in verschiedenen chemischen Stoffen haben. Die Stoffe, die bei der Einlagerung betrachtet werden müssen, werden durch die wasserrechtliche Erlaubnis aber nicht in ihren sämtlichen chemischen Verbindungen vorgegeben. Das Konzept des BfS berücksichtigt daher, welcher Stoff in welcher Verbindung wie oft vorkommt, um die Grundwassergefährdung ausschließen und damit die einlagerbaren Mengen im Rahmen eines rechnerischen Nachweises ausweisen zu können. Eine Anlehnung an das konventionelle Abfallrecht ist letztlich nur sehr begrenzt möglich, weil die dort übliche Bewertung der Gefährlichkeit als hier nicht ausreichend angesehen wurde. Die quantitative Charakterisierung der stofflichen Zusammensetzung von radioaktiven Abfällen erfolgt anhand einer Stoffliste, die durch den Betreiber BfS geführt wird. Einträge in diese Datenbank müssen durch die Abfallablieferungspflichtigen beim BfS beantragt werden. Das BfS beantragt wiederum die aufsichtliche Prüfung durch den NLWKN und gibt beantragte Einträge nach Zustimmung des NLWKN frei. Diese Einträge werden sowohl für Einzelstoffe, als auch für Stoffgemische, sog. Stoffvektoren (analog zu Radionuklidvektoren) vorgenommen und 3 / 6
4 beschreiben eindeutig definierte Abfallprodukte, welche einem eindeutig definierten Prozess entstammen. Auch durch die verwendeten Behälter werden Stoffe in das Endlager eingebracht. Diese haben deshalb genauso erfasst und gegebenenfalls bilanziert zu werden, was mit Hilfe einer Behälterliste geschieht. Derzeit sind in die Stoffliste Beispiele eingetragen, die auf Abschätzungen der stoffspezifischen Häufigkeiten in den Abfällen fußen. Diese Einträge, welche auf langjährige betriebliche und aufsichtliche Erfahrungen zurückgehen, müssen während der Anwendung durch das BfS überprüft und durch den NLWKN validiert werden, da sich aus ihnen die stoffspezifischen Schwellenwerte errechnen. Um dies zu ermöglichen, werden entsprechende Angaben der Abfallzusammensetzung benötigt, die durch die Anmeldung von Abfallgebinden zur Einlagerung vorliegen werden. 5 Aufsichtliche Zustimmung zum Konzept des BfS Der NLWKN als die zuständige wasserrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Konzept des BfS zur Umsetzung der Nebenbestimmung 1 der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis geprüft, ob keine Besorgnis einer Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers besteht. Der NLWKN hat dem Konzept seine Zustimmung erteilt [15], da auf diese Weise die Anforderungen der Erlaubnis erfüllt werden können. Dies wird durch Nebenbestimmungen sicher gestellt, deren wichtigste ist: um eine Überprüfung und, falls notwendig, eine Aktualisierung der erwähnten Abschätzungen vornehmen zu können, meldet das BfS dem NLWKN die Zusammensetzung der von ihm zur Endlagerung freigegebenen Abfallgebinde mittels eines Halbjahresberichts. Damit kann der NLWKN gegebenenfalls die weitere Absenkung von Schwellenwerten anordnen (derzeit wird aber nicht damit gerechnet diese weiter absenken zu müssen) oder sogar radionuklid- oder stoffspezifisch die vollständige Auslastung des Endlagers feststellen. 6 Schlussfolgerungen und Ausblick Durch die wasserrechtlichen Anforderungen kommt auf die Abfallablieferungspflichtigen folgender zusätzlicher Aufwand zu: (1) Um flexible und individuelle Lösungen zu ermöglichen, werden Einträge in die Stoff- und in die Behälterliste beim BfS beantragt. (2) Neben der bereits routinemäßig durchgeführten radiologischen ist eine stoffliche Produktkontrolle erforderlich. (3) Die radioaktiven Abfälle sind nicht nur radiologisch, sondern auch stofflich zu charakterisieren. Vor Erteilung der Freigabe radioaktiver Abfälle zur Einlagerung in das Endlager Konrad ist die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen nachzuweisen. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollte die routinemäßige stoffliche Produktkontrolle baldmöglichst implementiert werden. Ansprechpartner der Abfallablieferungspflichtigen ist das BfS, das gegebenenfalls den NLWKN in Beratungsgespräche einbindet. BfS und NLWKN stehen den Abfallablieferungspflichtigen auch weiterhin beratend zur Seite. Die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad bewirkt solange keine Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers, wie die stoffspezifischen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung und anderer Regelwerke eingehalten werden. Dazu sind stoffspezifische Schwellenwerte errechnet worden. Da diese Schwellenwerte auf Abschätzungen der Häufigkeit bestimmter Stoffe in den Abfällen beruhen, müssen sie anhand fortlaufend mit der Anmeldung von Abfällen zur Einlagerung dazu kommender Daten durch das BfS überprüft und durch den NLWKN validiert werden. Die Kenntnis der Abfallzusammensetzung wird also fortlaufend verfeinert werden. 4 / 6
5 Für die Einlagerung im Endlager Konrad hätte auch eine Einzelfallprüfung jedes Abfallgebindes auf wasserrechtliche Unbedenklichkeit vorgesehen werden können. Stattdessen hat sich der Betreiber BfS in seinem Konzept dazu entschieden, zur Prüfung auf mögliche Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers nicht das einzelne Gebinde, sondern das gesamte Abfallvolumen zu betrachten. Das Erfassungs- und Bilanzierungskonzept des BfS ist anpassungsfähig genug, um auch auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können, sei es etwa auf Änderungen im Abfallaufkommen, auf neue Konditionierungsverfahren oder neue Behälter zur Endlagerung oder auf eine Anpassung gesetzlicher Grenzwerte. Der NLWKN als zuständige wasserrechtliche Aufsicht prüfte das Konzept des Betreibers BfS zur Erfassung und Bilanzierung der Radionuklide und chemotoxischen Stoffe vor seinem Inkrafttreten. Der NLWKN stimmt diesem Konzept zu, da die Anforderungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis damit vollständig umgesetzt werden können. Maßstab dabei war nicht ein Ausschöpfen von Grenzwerten, etwa der Trinkwasserverordnung, sondern der Ausschluss der Besorgnis einer Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers. Durch die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wird die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad rechtlich geregelt. Es ist natürlich unbenommen darüber nachzudenken, inwieweit Erhöhungen der einlagerbaren stoffspezifischen Mengen möglich sein könnten. Abgesehen von dem Vorteil, der dadurch erzielt werden könnte, sollte zuvor bedacht werden, dass letztendlich die absolut einlagerbaren Mengen durch stoffspezifische Grenzwerte limitiert sind, wie sie u. a. in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Bereits das jetzt ausgearbeitete Konzept des BfS nutzt hier alle gegebenen Möglichkeiten vollständig. Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Laufe der Errichtung und des Betriebs des Endlagers Konrad Anpassungen des Konzepts oder der wasserrechtlichen Erlaubnis durch Änderungen des rechtlichen Rahmens oder durch neue Erkenntnisse, die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben, nötig werden können. Danksagung Die TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG hat mit der Durchsicht der fachlichen Unterlagen des Konzepts des BfS der Prüfung durch den NLWKN wertvolle Unterstützung zuteil werden lassen. Literatur [1] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz: Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (2002). [2] Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz: Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad. In: Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, Anhang 4 (2002). [3] Brennecke, P., Kugel, K. & Steyer, S.: Fortschreibung der Endlagerungsbedingungen Konrad Umsetzung der abfallbezogenen Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss Konrad. Tagungsband Kontec (2009). [4] Steyer, S., Brennecke, P., Kugel, K., Boetsch, W., Gründler, D. & Haider, C.: Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen in Maßnahmen zur Produktkontrolle. Tagungsband Kontec (2009). [5] Steyer, S., Duill, V., Krumbach, H., Peschel, B., Bandt, G. & Kröger, H.: Bestätigung von endlagerrelevanten Eigenschaften. Tagungsband Kontec (2009). [6] Dullau, R. & Uekötter, S.: Die Abfallgebindedokumentation vor dem Hintergrund der Öffnung des Endlagers Konrad. Tagungsband Kontec (2009). 5 / 6
6 [7] Spann, H., Engelking, D. & Herzog, F.: E.ON Kernkraft s view regarding the necessary steps for a successful commissioning of the emplacement of radioactive waste in the final repository Konradmine.Tagungsband Waste Management, (2009). [8] Jung, H. & Scupin, C.: Water Law specific Regulation of the German Repository Konrad. Tagungsband Waste Management, (2011). [9] Berg, H. & Brennecke, P.: The Konrad Mine - The Planned German Repository for Radioactive Waste with Negligible Heat Generation. Bundesamt für Strahlenschutz, ET-6/90 (1990). [10] Bundesamt für Strahlenschutz: Endlager Konrad. Wissen schafft Vertrauen. Informationsbroschüre (2008). [11] Brennecke, P.: Prüfung und Bewertung einer möglichen Verschmutzung des Grundwassers durch bestimmte gefährliche Stoffe. Bundesamt für Strahlenschutz, EU 509 (1998). [12] United States Environmental Protection Agency: Conditions of Approval for Disposal of PCB/TRU and PCB/TRU Mixed Waste at the U.S. Department Of Energy (DOE) Waste Isolation Pilot Plant, Carlsbad, New Mexico (2007). [13] United States Environmental Protection Agency: Criteria for the Certification and Recertification of the Waste Isolation Pilot Plant s Compliance with the 40 CFR Part 191 Disposal Regulations. CFR Title 40, Volume 23, Part 194 (2004). [14] New Mexico Environmental Department: Waste Isolation Pilot Plant Hazardous Waste Permit (2010). [15] Niedersächsischer Landesbetrieb für : Aufsichtliche Zustimmung - Vorgehensweise des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Umsetzung der Nebenbestimmung 1 der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad (2011). 6 / 6
Gegen Empfangsbekenntnis
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Geschäftsbereich VI - Adolph-Kolping-Straße
MehrEndlager Konrad - Bilanzierungsvorschrift für Radionuklide/Radionuklidgruppen und nichtradioaktive schädliche Stoffe
Endlager Konrad - Bilanzierungsvorschrift für Radionuklide/Radionuklidgruppen und nichtradioaktive schädliche Stoffe Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung Peter Brennecke / Stefan Steyer SE-IB-33/09-REV-1
MehrEndlager Konrad - Vorgehensweise zur Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen
Endlager Konrad - Vorgehensweise zur Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung Peter Brennecke / Karin Kugel / Stefan Steyer SE-IB-38/09-REV-1 3 KURZFASSUNG
MehrEndlager Konrad - Behälterliste Stand: Oktober 2010
Endlager Konrad - Behälterliste Stand: Oktober 2010 Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung Peter Brennecke / Karin Kugel / Stefan Steyer SE-IB-44/10 2 3 KURZFASSUNG Verfasser: Dr. Peter Brennecke
MehrSichere Entsorgung des im Atommüll-Lager Ahaus eingelagerten mittel- und schwachradioaktiven Atommülls
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14710 30.03.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5661 vom 1. März 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache
MehrKritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad
Kritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Standort Konrad (Salzgitter) Festlegung ohne Standortauswahlverfahren Festlegung ohne Beteiligung von Kommunen
MehrWelche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden?
Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden? Karin Kugel Leiterin Fachgebiet Abfallinventar und Produktkontrolle Wie werden radioaktive Abfälle charakterisiert? Aggregatzustand Feste,
MehrStand der Vorbereitungen hinsichtlich der Bereitstellung radioaktiver Abfallgebinde für das Endlager Konrad
E S K STELLUNGNAHME der ESK Stand der Vorbereitungen hinsichtlich der Bereitstellung radioaktiver Abfallgebinde für das Endlager Konrad INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung 3 1.1 Hintergrund und Ziele 3 1.2
MehrW kerntechnische. 121 BGE/SE 6.1, Mitteilung zur Änderung, BGE-KZL. Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh Willy-Brandt-Straße.5.
Bundesamt für kerntechnische, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh Willy-Brandt-Straße.5. 38226 Salzgitter Ihre Nachricht: SE 6.1-9A/65221000 2-2017 #0023 Mein
MehrAtommüllendlager Schacht Konrad? - 39 Jahre Planung in Stichworten
Atommüllendlager Schacht Konrad? - 39 Jahre Planung in Stichworten Informationsveranstaltung Geplantes Endlager Schacht Konrad, Foto: Wikipedia 1 Ablauf 1 2 3 4 Begrüßung durch Bürgermeister Thomas Pink
MehrDas Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht
Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
MehrEMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung...
E S K EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT 1 Einleitung... 2 2 Grundlagen... 2 2.1 Aufgabenstellung... 2 2.2 Definition...
MehrKritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad
Kritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad Geplantes Endlager Schacht KONRAD Stadt Wolfenbüttel Inhalt Standort Salzgitter Langzeitsicherheitsnachweis Wasserrechtliche Erlaubnis Natürliche Radionuklide
MehrRechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger
Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten
MehrSachstand Errichtung des Endlagers Konrad Dr. Jörg Tietze - Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE) -
Sachstand Errichtung des Endlagers Konrad Dr. Jörg Tietze - Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE) - 18. April 2013 Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim Inhalt Das Bundesamt
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 2315 17. Wahlperiode 2012-03-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Matthiessen und Bernd Voß (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung
MehrEndlager Konrad. Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, stoffliche Aspekte - Endlager Konrad Stand: Oktober 2010
Endlager Konrad Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, stoffliche Aspekte - Endlager Konrad Stand: Oktober 2010 Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung Stefan Steyer (Herausgeber) SE-IB-31/08-REV-1
MehrSind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst?
Wenn ja: Warum gibt es weltweit kein Endlager für hochaktive Abfälle? Also gibt es Fragen und Probleme? JA! Welche? Naturwissenschaftlich-technische u. gesellschaftliche Probleme Inhalt: - Grundsätzliche
MehrEndlagerung radioaktiver Abfälle. Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen?
Endlagerung radioaktiver Abfälle Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen? Klaus Kühn Technische Universität Clausthal Koalitionsvereinbarung 1998 (1) Die
MehrNeue Wege im Grundwasserschutz
Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung
Mehr11. ISTec Übersichtsbeitrag
ISTec 11. ISTec Übersichtsbeitrag Ziele und Schwerpunkte unserer Arbeit waren auch 2008 darauf ausgerichtet, zukünftig als Wirtschaftsunternehmen konkurrenzfähig auf dem freien Markt operieren zu können.
MehrGewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
MehrDas neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen
Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrÜberprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)
Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) Duwe, Stockmaier Bereich Konrad Endlager Konrad Erstes nach Atomrecht genehmigtes
MehrEntwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren)
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß Standortauswahlgesetz Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel.. (Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren)
MehrRadiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK
Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK Verabschiedet in der 246. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 02./03.
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax: 0251/411-81755 E-Mail: geschaeftsstelle@brms.nrw.de Sitzungsvorlage 53/2010 Anfrage der Fraktion
MehrDIE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG
DIE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG 2 Inhalt 4-5 BGE 6-7 Wer wir sind 8-9 Radioaktive Abfälle 10-11 Standortsuche 12-13 Schachtanlage Asse II 14-15 Endlager Konrad 16-17 Endlager Morsleben 18-19 Im
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Verwertung von Laugen im Bergwerk Mariaglück Höfer am 22.09.2008 Agenda Begrüßung Grundlagen zur Radiologie Bisherige Laugenverwertung Darstellung der Laugenbeprobung und Messergebnisse
MehrENDLAGERDOKUMENTATION NEU GEDACHT
WIR MACHEN JETZT AUCH IN KERNTECHNIK NUKLEARE DIENSTLEISTUNGEN ENDLAGERDOKUMENTATION NEU GEDACHT Der ganzheitliche Ansatz vom Rohabfall zum Endlagergebinde Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz von Juni 2017
MehrPlanfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben
Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Verfahrensunterlage Titel: Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs und Nachbetriebsphase Autor: Thiel, J. Erscheinungsjahr:
MehrBergwerk Asse II wird ein Forschungsbergwerk für radioaktiven Abfall zum Endlager?
Schacht KONRAD ein geeignetes Endlager für radioaktiven Abfall? Bergwerk Asse II wird ein Forschungsbergwerk für radioaktiven Abfall zum Endlager? Dipl.-Ing. Udo Dettmann Salzgitter, 24. September 2007
MehrLagerung sonstiger radioaktiver Stoffe im Transportbehälterlager Ahaus. - Kurzbeschreibung -
Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe im Transportbehälterlager Ahaus - Kurzbeschreibung - Dezember 2018 Seite 1 von 5 Vorhaben Radioaktive Abfälle sind gemäß gesetzlicher Vorgaben an eine Anlage des
MehrEntsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich
Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich Viktor KARG BMLFUW, Abt. V/7 Strahlenschutz 2. Wiener Nuklear-Symposium Endlagerung radioaktiver Abfälle 15.9.2011 Gesetzlicher Rahmen Strahlenschutzgesetz
MehrBerechnung des Zweiphasenflusses von Gasen und Flüssigkeiten im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben. Ingo Kock, GRS
Berechnung des Zweiphasenflusses von Gasen und Flüssigkeiten im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Ingo Kock, GRS Gliederung Überblick über das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)
MehrTritium in der Schachtanlage Asse II
Tritium in der Schachtanlage Asse II Ein Widerspruch in veröffentlichten Daten und der Versuch einer Erklärung Verfasser: Dr. Helmut Hirsch Recherche: Tobias Darge Erstellt im Auftrag von Greenpeace Deutschland,
MehrMuster. Überwachungsprogramm
Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach
MehrKONDITIONIERUNG VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN
KONDITIONIERUNG VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN Asse2 Begleitgruppe, 08.06.2018 TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG Projektleitung Produktkontrolle radioaktiver Abfälle INHALT Definition: Konditionierung und Aufbewahrung/Pufferung
MehrGrundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus
MehrGehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad
Niedersächsisches Umweltministerium Anhang 4-1 Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad I. Entscheidung Auf Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz
MehrAnforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen, Stand: Dezember 2014)
Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen, Stand: Dezember 204) Endlager Konrad Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung Peter Brennecke (Hrsg.) SE-IB-29/08-REV-2 Salzgitter,
MehrAnforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen, Stand: Oktober 2010) - Endlager Konrad -
Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen, Stand: Oktober 200) - Endlager Konrad - Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung Peter Brennecke SE-IB-29/08-REV- 2 3 Kurzfassung
MehrStilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein
Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Gesetzliche Grundlagen und Umsetzung Dr. Oliver Karschnick Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
MehrM e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
(Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen
MehrÜberwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung
Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung 1. Räumlicher Geltungsbereich, Zuständigkeit Der Überwachungsplan gilt für alle Störfallbetriebe innerhalb des Saarlandes. Bei Anlagen die dem Bergrecht
MehrVon der Freigabe bis zur Deponie
02.03.2018 2. Bürgerdialog Wesermarsch Von der Freigabe bis zur Deponie Erwartete Reststoffmassen beim Rückbau des KKU Gerd Reinstrom Anlagenleiter Kernkraftwerk Unterweser Agenda 1 Ausgangssituation /
MehrEndlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3627 17. Wahlperiode 05. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
MehrAnlagen bezogener Gewässerschutz 1
Anlagen bezogener Gewässerschutz 1 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie Aus der Praxis für die Praxis Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen? 1 Was sind
MehrFachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung
Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen, Stand: Februar 2017) - Endlager Konrad Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung SE 6.2 Herausgeber: Karin Kugel, Kai Möller
MehrFachworkshop Asse: Strahlenschutz und Notfallvorsorge
Fachworkshop Asse: Strahlenschutz und Notfallvorsorge 20./21.11.2012, Landesmusikakademie Niedersachsen, Wolfenbüttel Ergebnispräsentation aus dem Arbeitskreis S AK 1 Arbeitskreise im Workshop Strahlenschutz
MehrDas Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle
Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 28. Wasserwirtschaftlicher
MehrEndlagerung schwach- & mittelradioaktiver Abfälle
Endlagersymposium der Stiftung Energie & Klimaschutz sowie des KIT Endlagerung schwach- & mittelradioaktiver Abfälle 1 EnBW Kernkraft GmbH Dr. Wolfgang Eckert 13. Juni 2012 Energie braucht Impulse Neben
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden
MehrVom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung) Vom 18.
MehrWas sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Niedersachsen. Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 1
Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 1 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aus der Praxis für die Praxis Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang
MehrDer Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Bundesrat Drucksache 754/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung
MehrEndlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive. T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010
Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010 Ist-Situation wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle Gesamtvolumen ca. 29.000
MehrSACHSTAND. Die Informationsrechte des Abgeordneten. Tel.:
SACHSTAND Thema: Die Informationsrechte des Abgeordneten Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Tel.: Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 2. März 2006 Reg.-Nr.: WF III - 91/06 Ausarbeitungen von Angehörigen
MehrUmweltschutz im Kreis Euskirchen
Rechtliche Grundlagen: Umweltschutz im Kreis Euskirchen - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnungen zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) - Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Lärm,
MehrBeratungsergebnisse und Empfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE der ESK und der SSK
Zur Unterlage Abschätzung potentieller Strahlenexpositionen in der Umgebung der Schachtanlage Asse II in Folge auslegungsüberschreitender Zutrittsraten der Deckgebirgslösung während der Betriebsphase Beratungsergebnisse
MehrStand: Freigabebescheid Nr. (Nummer des Freigabebescheids, sobald diese bekannt ist) nach 29 StrlSchV:
Stand: 05.10.2015 1 Muster-Betriebsanweisung zu 29 StrlSchV für die uneingeschränkte Freigabe von Stoffen, die radioaktiv kontaminiert sind, in (z.b. Praxis, Klinik mit Anschrift) 1. Geltungsbereich Diese
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53
MehrSicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation:
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK Sicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation: Grundsätze, Herleitung und Anwendung Sachplan Anhang I (Dokument HSK 33/001) Dr. Johannes
MehrAKW-Rückbau - aber sicher! Forderungen des BUND zum Rückbau des AKW Krümmel. Thorben Becker
AKW-Rückbau - aber sicher! Forderungen des BUND zum Rückbau des AKW Krümmel Thorben Becker AKW-Rückbau Probleme: Brennstofffreiheit Freigabe Genehmigungsverfahren ohne ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrGrundlagen der Freigabe
Grundlagen der Freigabe Vortrag auf der 11. Sitzung des Informations-Forums zum Rückbau des KKW Biblis am 9. April 2018 Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick Regulierung De minimis-konzept
MehrNeue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers. Lutz Keppner - BMU
Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers Lutz Keppner - BMU Einleitende Bemerkungen EU-Grundwasserrichtlinie vom 12.12.2006 Frist für die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie ist mit Datum vom
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3235 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1208 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 5/3115 Kernkraftwerk Rheinsberg Wortlaut
MehrDie Überwachung der Emissionen des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)
Die Überwachung der Emissionen des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Dr. Jürgen Gerler Betrifft: Morsleben Veranstaltungsreihe zum Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Morsleben,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/333 15. Wahlperiode 00-08-30 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente Drucksache
Mehrwir kennen uns noch nicht
wir kennen uns noch nicht etwas neues aufbauen Das Neue und das Alte nur auf den ersten Blick vereint das BfE konträre Aufgabenbereiche. Zukunftsgerichtet die Suche nach einem Endlager für radio aktive
MehrMag. Gernot Lorenz Abteilung VI/1 (Betriebliches Abfallrecht, Abfallverbringung und kontrolle) Telefon
Mag. Gernot Lorenz Abteilung VI/1 (Betriebliches Abfallrecht, Abfallverbringung und kontrolle) Telefon 01-51522-3508 gernot.lorenz@lebensministerium.at Seite 1 11.04.2011 Auswirkungen und Bedeutung für
MehrEinstufung von Stoffen und Gemischen
Kapitel 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen Abschnitt 1 Grundsätze 3 Grundsätze (1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Kapitels werden Stoffe und Gemische, mit denen in Anlagen umgegangen wird, entsprechend
MehrDeutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang
Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang Sylvia Kotting-Uhl MdB 2014/2015 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Name (über Ansicht-> Master -> Folienmaster auf je
MehrDie vergleichende Sicherheitsanalyse
Die vergleichende Sicherheitsanalyse Dr. Ulrich Kleemann Bundesamt für Strahlenschutz Fachbereichsleiter Sicherheit der nuklearen Entsorgung Endlagersymposium 2008 Anforderungen an eine sichere Endlagerung
MehrMerkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
MehrAnhörung Sicherheitsanforderungen des BMU 2010
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz 17. Sitzung der Kommission am 19. November 2015 Anhörung Sicherheitsanforderungen des BMU 2010 Präsentation
MehrZusammenfassung der Ergebnisse
Fachworkshop Asse Strahlenschutz und Notfallvorsorge Zusammenfassung der Ergebnisse Dr. Thomas Jung und Dr. Jörg Tietze Fachbereiche Strahlenschutz und Gesundheit Sicherheit nuklearer Entsorgung 20. und
MehrSicherheitsanforderungen für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen und CO 2. Michael Sailer
Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen und CO 2 Michael Sailer 22.10.2009 Das Öko-Institut - Wissenschaftliches Institut gegründet 1977 - Als eingetragener Verein (e.v.)
MehrSicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation:
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK Sicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation: Grundsätze, Herleitung und Anwendung Sachplan Anhang I (Dokument HSK 33/001) Dr. Hans Wanner
MehrMinisterium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz Bearbeitet von: Frau Müller/Herrn Weiner Telefon: 2631/4458 Az.: 1032-92 260-0 Ermäßigung des Abgabesatzes nach
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vermerk des Referats IV6 vom 19.05.2015 zur Anfrage von Ingo Hoppe vom 31.03.2015, Vorlage bei HMUKLV durch Informationsforum
MehrKleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7559 -
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/0000 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7559 - Inventar der Atommülllager am Standort
MehrI S M 3 G. Anmeldung an der Stellvertretungsbörse: Anleitung zuhanden der Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
I S M 3 G Anmeldung an der Stellvertretungsbörse: Anleitung zuhanden der Stellvertreterinnen und Stellvertreter Staat Wallis, DBS Dienststelle für Unterrichtswesen Planta 1 1951 Sitten Version: 1 Erstellt
MehrAtommüll lagern - aber wie?
Atommüll lagern - aber wie? 3. Fachgespräch zu gesellschaftspolitischen, rechtlichen und technischen Fragen der Lagerung von Atommüll 06.10.2014 Auftrag der Endlagerkommission 4 (2) 1 StandAG Die Kommission
MehrDas klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand
Das klassische Gemisch- Altbewährtes in neuem Gewand Dr. Petra Göbel und Dr. Alfons Knott BP Europa SE, Hamburg AlzChem AG, Trostberg Informationsveranstaltung zur AwSV 10./11. Oktober 2013 in Berlin Inhalt
MehrÖffentliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntmachung Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Stoffe (LUnA) Antrag gemäß 7 Abs. 1 StrlSchV und
MehrDienstbesprechung Abwasserabgabe. in Oldenburg am in Lüneburg am
Dienstbesprechung Abwasserabgabe in Oldenburg am 02.03.2010 in Lüneburg am 04.03.2010 in Hannover am 09.03.2010 TOP 1 Begrüßung TOP 2 Heraberklärungen nach 4 Abs. 5 AbwAG 2.1 Erläuterungen zum Erlass(entwurf)
MehrNiedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/734. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
MehrRadioaktivität im TW -(k)ein Selbstläufer? TrinkwV, Akkreditierung, Labore, Engpass. Dr. Roland Suchenwirth, NLGA
Radioaktivität im TW -(k)ein Selbstläufer? TrinkwV, Akkreditierung, Labore, Engpass Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 Dr. Roland Suchenwirth, NLGA roland.suchenwirth@nlga.niedersachsen.de
MehrForschungsarbeiten der GRS zur Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle
Forschungsarbeiten der GRS zur Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle Dr. Jörg Mönig Dr. Klaus Fischer-Appelt 4. Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Berlin, 22.09.2014 Die GRS
MehrSichere Lagerung von radioaktiven Abfällen in Hessen seit 50 Jahren
Andreas Hoy Aktuelle Witterung und beobachteter Klimawandel der Witterungsbericht Hessen Sichere Lagerung von radioaktiven Abfällen in Hessen seit 50 Jahren I5 Claudia Winter & Gabriele Greifeneder Die
MehrKKW-RÜCKBAU DER UMGANG MIT RESTSTOFFEN
KKW-RÜCKBAU DER UMGANG MIT RESTSTOFFEN SICHERHEIT GEHT VOR Die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Stoffen steht an erster Stelle auch nach Beendigung der Energieerzeugung aus Kernenergie. Dies gilt
MehrINFORMATION 21. September 2015
INFORMATION 21. September 2015 Fragen und Antworten zum Genehmigungsverfahren der Firma isorec GmbH, Stand 21. September 2015 Im Januar 2014 hat die Firma isorec GmbH den Betrieb einer Anlage zur Verarbeitung
MehrÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371. Stadtrecht
ÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371 Landeshauptstadt München Stadtrecht Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt
Mehr