Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe im Transportbehälterlager Ahaus. - Kurzbeschreibung -
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- Franziska Sauer
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1 Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe im Transportbehälterlager Ahaus - Kurzbeschreibung - Dezember 2018 Seite 1 von 5
2 Vorhaben Radioaktive Abfälle sind gemäß gesetzlicher Vorgaben an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung abzuliefern. Für die Sicherstellung und die Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird das Endlager Schacht Konrad errichtet. Bis zur Inbetriebnahme des Endlagers sind die radioaktiven Abfälle zwischenzulagern. Für das Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) liegt eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung nach 7 Strahlenschutzverordnung (alte Fassung), neu 12 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen vor, die am ausläuft. Da zurzeit noch nicht feststeht, zu welchem Zeitpunkt Abfallgebinde aus dem TBL-A zur Endlagerung abgerufen werden, besteht ein Bedarf für die weitere Zwischenlagerung am Standort. Eine Nutzung des TBL-A kann bis zum Abschluss des Einlagerungsbetriebes des Endlagers Konrad bis etwa 2057 erforderlich werden. Dies ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad in ca und unter der Annahme einer 30-jährigen Betriebsphase. Daher wurde zur Fortführung des Betriebes eine Neugenehmigung mit Befristung auf das Ende des Jahres 2057 beantragt. Bei den sonstigen radioaktiven Stoffen handelt es sich um radioaktive Abfälle, radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile, die beim Betrieb oder der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen anfallen. Die radioaktiven Stoffe werden im westlichen Teil des Lagergebäudes (Lagerbereich I) gelagert. Der östliche Teil des Lagergebäudes (Lagerbereich II) dient der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Transport- und Lagerbehältern gemäß 6 Atomgesetz (AtG). Standort Der Standort befindet sich östlich der Stadt Ahaus, Kreis Borken, Regierungsbezirk Münster, Nordrhein-Westfalen in ca. 14 km Entfernung von der niederländischen Grenze. Im Norden und Osten grenzen die Gemeinden Heek und Legden an den Standort. Die Höhenlage des Zwischenlagergebäudes beträgt ca. 59 m ü. NN. Die nähere Umgebung ist überwiegend eben. Die Anbindung an das Straßennetz ist über die Kreisstraße L 570 gegeben. Die Flächen im Umkreis werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ackerland nimmt dabei den größten Anteil ein. Weitere Bedeutung kommen dem Futterpflanzenanbau und der Viehhaltung zu. Auf dem Betriebsgelände sind keine geschützten Gebiete bzw. Objekte wie Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, FFH-Gebiete und Naturdenkmäler vorhanden. Seite 2 von 5
3 Der Standort liegt in dem seismisch ruhigen Gebiet des Norddeutschen Tieflandes. Erdbebenaktivitäten des angrenzenden Gebietes der Niederrheinischen Bucht haben sehr geringe Eintrittshäufigkeiten und stellen keine Gefahr für die baulichen Anlagen dar. Die Betrachtungen zu den Schutzgütern erfolgen in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Lager Die baulichen Einrichtungen des TBL-A umfassen die Lagerhalle, die sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie z. B. das Pförtnergebäude, die Werkstatt, das Betriebsgebäude, die Gerätehalle und das Verwaltungs- und Sozialgebäude sowie die Außenanlagen. Die äußeren Abmessungen der Lagerhalle betragen (Länge x Breite x Höhe): ca. 196 m x 38 m x 19 m. Die Lagerhalle ist unterteilt in den Empfangsbereich mit Wartungsraum und Sozialtrakt und zwei Lagerbereiche (Lagerbereich I und Lagerbereich II). Der Lagerbereich I ist zur Lagerung sonstiger radioaktiver Abfälle vorgesehen. Zur Handhabung der Gebinde ist ein 32-Mg-Kran installiert, der in Längsrichtung den Lagerbereich I und den Empfangsbereich überfährt. Seite 3 von 5
4 Derzeit laufende Bauprojekte sind baurechtlich genehmigt. Weitere bauliche Änderungen am Lagergebäude sind nicht geplant. Betrieb Die Anlieferung der sonstigen radioaktiven Stoffe erfolgt entweder über die Straße oder die vorhandene Schienenanbindung. Der Betrieb des TBL-A umfasst im Wesentlichen die Einlagerung, Lagerung, Umlagerung und Auslagerung der Abfallgebinde. Darüber hinaus werden Instandhaltungsmaßnahmen und wiederkehrende Prüfungen an den baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen durchgeführt. Der Lagerbetrieb im Lagerbereich I des TBL-A endet spätestens mit dem Abtransport des letzten Abfallgebindes in das Endlager Konrad. Betriebs- und sicherheitstechnische Vorgaben, Bedingungen sowie Maßnahmen für den bestimmungsgemäßen Betrieb, u. a. auch zur Beherrschung von Störfällen, sind in betrieblichen Regelungen festgelegt. Umweltauswirkung Für das TBL-A ist eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden, deren Ergebnisse im UVP-Bericht zusammengefasst sind. Eine Ableitung radioaktiver Stoffe findet nicht statt. Ggf. sich ergebende Strahlenexpositionen aus der Freisetzung von gasförmigen oder flüchtigen radioaktiven Stoffen in die Umgebung liegen deutlich unter dem Grenzwert des Strahlenschutzgesetzes. Für den Betrieb konnten keine bedeutsamen Umweltauswirkungen auf Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Schutzgüter festgestellt werden. Sicherheit Die Sicherheit der Zwischenlagerung wird durch die Einhaltung der grundlegenden Schutzziele gewährleistet. Dazu gehören der sichere Einschluss der radioaktiven Stoffe und der Schutz des Personals und der Bevölkerung vor vermeidbarer Strahlenexposition. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung wird durch ein Dosimetriemesssystem überwacht. Die Zwischenlagerung im Lagerbereich I erfolgt passiv, d. h. ohne ständige Energieversorgung. Seite 4 von 5
5 Die überwachungstechnischen Anlagen umfassen Einrichtungen und Geräte zur Dosisleistungs- und Kontaminationsmessung, Umgebungsüberwachung und Meldeanlagen. Die Anlagen werden regelmäßig auf Funktion geprüft und gewartet. Hinsichtlich eines vorbeugenden Brandschutzes sind keine nennenswerten Brandlasten im Lagerbereich vorhanden. Davon unabhängig wird der abwehrende Brandschutz durch die vorhandene Feuerlöschausrüstung und Feuerlöschwasserversorgung sichergestellt. Ereignisbetrachtung Zum Schutz des Personals und der Bevölkerung sind bauliche und technische Maßnahmen getroffen, um eine potentielle Strahlenexposition auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Auf der Basis von Analysen und Berechnungen wurden die Einwirkungen von innen (z. B. Lastabsturz, Brand, Stromausfall) und von außen (z. B. Sturm, Blitzschlag, Hochwasser) untersucht. Darüber hinaus wurden die Ereignisse Druckwelle aus chemischen Reaktionen und zufälliger Flugzeugabsturz betrachtet. Bei den Ereignisbetrachtungen wurden auch die Wechselwirkungen mit der Aufbewahrung der Transport- und Lagerbehälter im Lagerbereich II berücksichtigt. Zusammenfassend ergibt sich, dass bei der Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen im TBL-A auch bei sehr selten eintretenden Ereignissen die radiologischen Auswirkungen gering sind. Die resultierenden Dosiswerte liegen selbst in solchen Fällen weit unterhalb der gesetzlich geforderten Werte. Stilllegung Nach Beendigung der Zwischenlagerung erfolgt eine Überprüfung des Lagergebäudes und der technischen Einrichtungen auf Kontamination/Aktivierung. Nach Dekontamination und anschließender Freigabe kann das Gebäude aus dem Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes entlassen und einer weiteren Nutzung zugeführt bzw. abgebrochen werden. Seite 5 von 5
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