Erweiterung der Lagerkapazität für radioaktive Abfälle am Standort KIT Campus Nord

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1 Informationsbeilage zum Amtsblatt 39. Woche 2015 Erweiterung der Lagerkapazität für radioaktive Abfälle am Standort KIT Campus Nord WAK Rückbau- und Entsorgungs-GmbH Ein Unternehmen des EWN-Konzerns

2 WAK Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität Die WAK GmbH Abb. 1: Betriebsflächen der WAK GmbH (blau eingefärbt) Die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH (WAK GmbH) ist ein Bundesunternehmen mit Firmensitz Eggenstein-Leopoldshafen. Es befindet sich am Standort Campus Nord des Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Die Gesellschaft beschäftigt derzeit ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wird durch Zuwendungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg finanziert. Die WAK GmbH hat die Aufgabe, die stillgelegten kerntechnischen Versuchs- und Prototypanlagen des ehemaligen (Kern)Forschungszentrums Karlsruhe zurückzubauen. Die dabei anfallenden radioaktiven Reststoffe sind so zu behandeln, zu verpacken und zu lagern, dass sie sicher in das Endlager des Bundes für schwachund mittelradioaktive Abfälle transportiert und eingelagert werden können. Die WAK GmbH und ihre Vorgänger-Unternehmen haben langjährige Erfahrungen im Rückbau kerntechnischer Anlagen und der Behandlung sowie der Lagerung radioaktiver Abfälle. Die Lagerkapazitäten sind nahezu belegt, Erweiterungen sind notwendig. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die geplanten Baumaßnahmen. Seite 2

3 Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität WAK Die Lagersituation am Standort erfordert Neubauten Die Lagerkapazitäten der WAK GmbH sind seit Ende der 1970er-Jahre mehrfach erweitert worden. Sie betragen derzeit ca Kubikmeter für schwachradioaktive Abfälle. Das Lager für mittelradioaktive Abfälle ist unter Berücksichtigung notwendiger Rangierflächen für ein Einlagerungsvolumen von ca. 850 Kubikmeter ausgelegt. Beide Lagergebäude sind nahezu vollständig gefüllt. Da das Endlager des Bundes für diese Arten radioaktiver Abfälle noch nicht in Betrieb ist, sind auch keine Abtransporte möglich. Derzeitige Prognosen über die am Standort noch anfallenden Abfälle zeigen, dass eine Erweiterung der Lagerkapazität dringend erforderlich ist. Nur so kann der Rückbau der kerntechnischen Altanlagen kontinuierlich fortgesetzt werden. Die WAK GmbH plant deshalb den Bau von zwei neuen Gebäuden. Dabei soll auch die notwendige Infrastruktur für den späteren Abtransport der Abfälle in das Endlager des Bundes geschaffen werden. Durch die Baumaßnahmen wird die Menge an radioaktiven Stoffen am Standort nicht erhöht. Abb. 2: Bestehendes Lager für schwachradioaktive Abfälle Abb. 4: Bestehendes Lager für mittelradioaktive Abfälle Abb. 3: Innenansicht des Lagers für schwachradioaktive Abfälle Abb. 5: Innenansicht des Lagers für mittelradioaktive Abfälle Seite 3

4 WAK Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität Erweiterungsbau für schwachradioaktive Abfälle Auf dem Betriebsgelände der WAK GmbH soll, zusätzlich zu den bereits bestehenden Gebäuden L519/526, ein neues Gebäude für schwachradioaktive Abfälle (L567) errichtet werden. Dieses soll alle erforderlichen Logistikeinrichtungen und -flächen für den zukünftigen Abtransport der Abfälle enthalten. Der geplante Erweiterungsbau dient somit der Vorbereitung, Bereitstellung und Verladung von Containern für den Abtransport in das Endlager des Bundes. Zusammen mit den bestehenden Lagerkapazitäten wird damit ein Bedarf von Kubikmetern abgedeckt. Dieses Lagervolumen ist bei einer weitgehend planmäßigen Inbetriebnahme des Endlagers des Bundes ausreichend. ~22 m ~23 m ~120 m Abb. 6: Geplantes Gebäude für schwachradioaktive Abfälle Das Gebäude wird so ausgeführt, dass die radiologisch zulässigen Werte nach 46 der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) eingehalten werden. Abb. 7: Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle Seite 4

5 Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität WAK Erweiterungsbau für mittelradioaktive Abfälle Direkt angrenzend an das bereits bestehende Lager für mittelradioaktive Abfälle (L563) auf dem Betriebsgelände der WAK GmbH soll ein in Form, Funktion und Abmessungen weitgehend identischer Neubau errichtet werden (L 566). Dieser wird mit dem bisherigen Lager verbunden. ~40 m ~39 m ~11 m Das neue Lager soll die gleiche Größe wie das bereits bestehende Gebäude haben. Damit wird der heute absehbare Bedarf von ca Kubikmeter Lagerkapazität für mittelradioaktive Abfälle hinreichend abgedeckt. Zusätzlich entstehen in beiden Lagergebäuden ausreichend Rangierflächen für den späteren Abtransport zum Endlager. Im bestehenden Lager sind die vorgesehenen Rangierflächen derzeit teilweise belegt. Abb. 8: Geplantes zweites Lager für mittelradioaktive Abfälle Das Betriebspersonal hat von einem Bediengang aus durch Bleiglasfenster Einsichtmöglichkeiten in die Lagerkammern und bedient Manipulatoren und Kräne. In zwei spiegelbildlich angeordneten Lagerkammern können Fässer fernbedient ein- und ausgelagert werden. Das Gebäude wird so ausgeführt, dass die radiologisch zulässigen Werte nach 46 StrSchV eingehalten werden. Abb. 9: Zwischenlagerung mittelradioaktiver Abfälle Seite 5

6 WAK Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität Sicherheit und Umweltverträglichkeit Bei den geplanten Erweiterungsmaßnahmen hat der Schutz der Bevölkerung, der Mitarbeiter und der Umwelt oberste Priorität. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg (UM) ist die atomrechtliche Genehmigungsbehörde für die geplanten Bauvorhaben. In den Genehmigungsvoraussetzungen hat sie die sicherheitstechnischen Anforderungen genau definiert. Sie beaufsichtigt deren Umsetzung bei Planung, Errichtung und Betrieb der Anlagen. Die Errichtung der Gebäude und der Lagerbetrieb folgen den Anforderungen aus Auf Basis einer Studie der WAK GmbH hat das UM geprüft, ob für die Vorhaben nach 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein dementsprechendes Vorgehen notwendig ist. Untersucht wurde, ob Umweltauswirkungen vorliegen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen erwarten lassen. Der Bericht zur Umweltverträglichkeits-Vorprüfung hat dabei die Auswirkungen der Vorhaben auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter untersucht. 9 Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung sowie dem Für diese Voruntersuchung Stand von Wissenschaft und Technik. Durch bauliche, technische hat das UM das Öko-Institut Darmstadt beauftragt. In sei- und administrative ner Stellungnahme kommt das Maßnahmen wird Vorsorge Institut zu dem Schluss, dass gegen mögliche Schäden getroffen. Dabei werden Risiken aus Ereignissen wie z.b. Brand, Explosion, Lastabsturz, Ausfall der Energieversorgung, Ausfall der Lüftung, Ausfall der Leittechnik, Erdbeben, Flugzeugabsturz, Abb. 10: Sicherheitsberichte sind veröffentlicht durch die beantragten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird als nicht erforderlich gesehen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das UM hat am Starkregen und Blitzschlag beachtet. Die Ergeb- nisse der Risikoanalyse fließen direkt in die Planung und Auslegung der Gebäude ein. Dadurch wird der Schutz der Bevölkerung, der Schutz des Betriebspersonals und auch der Schutz von Umwelt und Sachgütern sichergestellt. 12. August 2015 bekannt gemacht, dass die Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach Umweltverträglichkeitsprüfgesetz zu prüfen wären. Die WAK GmbH wird die Bevölkerung dennoch in das Projekt mit einbeziehen. Die Sicherheitsberichte zu den Bauvorhaben finden Sie im Internet auf unserer Homepage sowie auf den Internetseiten der Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstetten. Die Bekanntmachung des Ministeriums sowie das Gutachten des Öko-Instituts Darmstadt zu den geplanten Bauvorhaben der WAK GmbH finden Sie im Internet auf der Homepage Seite 6

7 Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität WAK Die nächsten Schritte Die Anträge für die atomrechtliche Genehmigung der beiden geplanten Gebäude wurden Ende 2014 von der WAK GmbH bei der zuständigen Behörde, dem UM, eingereicht. Die Bauantragsverfahren laufen parallel zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Bis zur Genehmigung wird mit einer Zeitspanne von etwa eineinhalb Jahren gerechnet. Wegen der räumlichen Nähe beider Baumaßnahmen soll als Erstes das Gebäude für mittelradioaktive Abfälle errichtet werden. Hierfür wird eine Bauzeit von dreieinhalb Jahren veranschlagt, die Inbetriebnahme ist für Ende 2019 geplant. Für das zweite Gebäude für schwachradioaktive Abfälle wird bis zur Fertigstellung mit zweieinhalb Jahren gerechnet. Aus Gründen der Baustellenlogistik erfolgt die Errichtung der beiden Gebäude zeitversetzt. Die Inbetriebnahme des zweiten Gebäudes ist für Mitte 2020 vorgesehen. Der Zeitplan atomrechtliche Genehmigung / Baugenehmigung Errichtung Lager für mittelradioaktive Abfälle Errichtung Gebäude für schwachradioaktive Abfälle Information der Öffentlichkeit Abb. 11: Geplante Abfolge der erforderlichen Schritte für die Neubauprojekte, Stand September 2015 Seite 7

8 WAK Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität Die Unternehmensaufgaben im Einzelnen Rückbau kerntechnischer Anlagen Im Rückbau befinden sich die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, die Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage, der Mehrzweckforschungsreaktor, der Forschungsreaktor FR 2 und stillgelegte Bauabschnitte der sogenannten Heißen Zellen zur Untersuchung bestrahlter Materialien. Derzeit noch durch das KIT genutzte kerntechnische Forschungsanlagen kommen nach deren Außerbetriebnahme hinzu. Abb. 12: Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Abb. 13: Kompakter Natriumgekühlter Kernreaktor Abb. 14: Mehrzweckforschungsreaktor Abb. 15: Forschungsreaktor FR 2 Abb. 16: Heiße Zellen Seite 8

9 Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität WAK Entsorgung radioaktiver Abfälle Reststoffe Dekontamination Beim Rückbau kerntechnischer Anlagen fallen auch kontaminierte Stahlteile, Rohre und Kabel, Betonteile und Bauschutt an. Diese radioaktiven Reststoffe werden am Demontageort sicher verpackt und zur zentralen Weiterbehandlung in die Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) der WAK GmbH transportiert. Die HDB nimmt zudem für das Land Baden-Württemberg die Funktion der Landessammelstelle wahr. In dieser Funktion werden radioaktive Stoffe z.b aus Röntgengeräten, Medizin und Forschung gesammelt, behandelt und für die Endlagerung verpackt. Radioaktive Stoffe, die oft nur an Oberflächen anhaften, werden entfernt. In der HDB werden die angelieferten radioaktiven Reststoffe bei Bedarf zerlegt und soweit wie möglich dekontaminiert. Nach radiologischen Messungen werden Abfälle, die die vorgegebenen Werte nach 29 der Strahlenschutzverordnung einhalten, freigegeben und in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt. Hierdurch wird die Menge an Abfällen stark reduziert. Reststoffe, die nicht dekontaminiert werden können, sind radioaktiver Abfall. Dieser wird bei der HDB so weiter behandelt, dass er in das Endlager des Bundes verbracht werden kann. Abb. 17: Sichere Verpackung der Reststoffe am Rückbauort Abb. 19: Zerlegen größerer Komponenten Abb. 18: Transport der verpackten Reststoffe zur HDB Abb. 20: Vorbereitung zur Dekontamination Seite 9

10 WAK Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität Abfallbehandlung Kontrolle alter Abfallgebinde Für die Endlagerung müssen die Abfälle in fester, nicht brennbarer Form vorliegen und dürfen keine Flüssigkeiten enthalten. Die Abfälle werden verbrannt bzw. verpresst, um ihr Volumen für die Endlagerung soweit wie möglich zu reduzieren. Aufgrund der nicht vorhergesehenen langen Lagerzeiten am Standort sind Korrosionserscheinungen nicht grundsätzlich zu vermeiden. Dem wird bereits beim Konditionierungsprozess vor der Lagerung der fertigen Gebinde durch geeignete Prozessführung und umfangreiche Produktkontrollmaßnahmen vorgebeugt. Die WAK GmbH setzt bereits seit Jahren als zusätzlichen Korrosionsschutz spezielle Auskleidungen der Abfallproduktfässer und Container ein. Die WAK GmbH führt seit Jahren routinemäßig Inspektionsarbeiten durch, prüft ihre Lagerbestände auf Korrosion und verpackt bei Bedarf neu. Diese Arbeiten werden bis zur Einlagerung der Container in das Endlager kontinuierlich fortgesetzt. Endlagerung Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist das Bundesendlager Schacht Konrad bei Salzgitter vorgesehen. Die WAK GmbH wird mit der Abgabe ihrer Abfälle an das Endlager beginnen, sobald dieses annahmebereit ist. Abb. 21: Endlagergerechte Konditionierung, Presslinge in einem Abfallfass Zwischenlagerung Der geplante Einlagerungsbeginn hat sich im Laufe der Jahre mehrfach nach hinten verschoben. Derzeit wird eine Inbetriebnahme nicht vor dem Jahr 2022 erwartet. Der Abtransport der bei der WAK GmbH befindlichen Abfälle wird 30 bis 40 Jahre in Anspruch nehmen. Die WAK GmbH ist gemäß Strahlenschutzverordnung verpflichtet, diese Abfälle sicher zu lagern, bis die Möglichkeit zur Abgabe an ein Bundesendlager besteht. Nach der Abfallbearbeitung sind die radioaktiven Stoffe in Fässern und Containern verpackt. Am Standort Karlsruhe lagern seit mehr als 40 Jahren radioaktive Abfälle, die überwiegend bei Forschungs-, Entwicklungs- und Rückbauarbeiten am Standort entstanden sind. Seite 10

11 Informationen Informationsbeilage zur geplanten Erweiterung zum Amtsblatt der Lagerkapazität WAK INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN Einsicht in Vorhabensunterlagen Bei den Gemeindeverwaltungen von Eggenstein-Leopoldshafen sowie Linkenheim-Hochstetten Im Internet auf den Seiten der WAK GmbH sowie der beiden Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstetten Dialogmöglichkeiten Per Per Post: WAK GmbH, Postfach 1263, Eggenstein-Leopoldshafen Öffentliche Informationsveranstaltung Die WAK GmbH und die Bürgermeister der Standortgemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Linkenheim-Hochstetten laden gemeinsam ein: Donnerstag um 19:00 Uhr Bürgerhaus Linkenheim-Hochstetten Bitte richten Sie Ihre Fragen bis Freitag, den 30. Oktober 2015, an uns. Diese werden thematisch gebündelt und in der Veranstaltung ausführlich beantwortet. Die Ergebnisse der Informationsveranstaltung werden im Internet veröffentlicht. Medien Im Internet, im Amtsblatt Ihrer Gemeinde sowie in den regionalen Medien werden Sie kontinuierlich über den weiteren Fortgang der geplanten Bauvorhaben informiert. Seite 11

12 Internet Informationen zu den Bauvorhaben: Informationen zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Informationen zum Bundesendlager Schacht Konrad: Homepage: Tel.: 07247/88-0 Eine für die Öffentlichkeit zusammengestellte Information der WAK GmbH Hermann-von-Helmholtz-Platz Eggenstein-Leopoldshafen Stand September 2015 Ein Unternehmen des EWN-Konzerns

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