-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfussball- Durchführungsbestimmungen für den Juniorinnenfussball im Spieljahr 2018/
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- Marielies Gehrig
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1 -Ausschuss für Frauen- und Mädchenfussball- Durchführungsbestimmungen für den fussball im Spieljahr 2018/2019 ================================================================ Für den Spielbetrieb 2018/2019 hat der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball nachfolgende Durchführungsbestimmungen erlassen, die zu beachten sind. 1. Spieltermine Die Pflichtspiele 2018/2019 werden nach dem vom Staffelleiter ausgearbeiteten und mit den Vereinen abgestimmten Spielplan ausgetragen. Eine Änderung des festgelegten Spieltermins und der Uhrzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Spielpartners und Spielleiters. Ein Heimrechttausch ist nur in Ausnahmefällen, jedoch nicht an den beiden letzten Spieltagen möglich. Nach Zustimmung des Spielpartners ist der Antrag per spätestens 5 Tage vor dem Spiel an den zuständigen Spielleiter einzureichen. Verlegungsanträge sind kostenpflichtig. Dem Antragsteller werden die angefallenen Gebühren per Bankeinzug vom im DFBnet Meldebogen angegebenen Vereinskonto eingezogen. Weiterhin können Spielverlegungen bis 5 Tage vor Spielbeginn über das DFBnet beantragt werden. Über Anträge auf Spielabsetzung bzw. Verlegung ohne Zustimmung des Gegners wegen höherer Gewalt, Krankheit, schulischer und/oder religiöser Veranstaltungen entscheidet der Staffelleiter. Bei Abstellung von Auswahlspielerinnen wird das betroffene Spiel auf Antrag abgesetzt, wenn mehr als eine Spielerin der gleichen Altersklasse oder eine Torhüterin für Auswahlmaßnahmen abgestellt wird. In diesem Fall entfällt die Gebühr. 2. Spielfelder Jeder Verein ist verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Spielfeld zur Verfügung zu stellen. Soweit Rasenplätze zur Verfügung stehen, sind die Pflichtspiele auf diesen auszutragen. Das Spielfeld in der Rheinlandliga muss die Mindestmaße von 100 x 60 Meter haben. Für alle übrigen Klassen gelten die Maße der DFB-Fußballregeln von mindestens 90 x 45 Meter. Bei Spielen auf Kunstrasenplätzen ist der Gastmannschaft eine angemessene Einspielzeit zu gewähren. Bei Unbespielbarkeit des eigenen Platzes kann das Spiel auf einem geeigneten Ausweichplatz ausgetragen werden. Auf die Regelung bei Unbespielbarkeit von Sportplätzen wird besonders hingewiesen. Auf 22 Nr. 3 der Spielordnung ist zu achten.
2 3. Platzordnung 1. Bei jedem Pflichtspiel müssen, bei Freundschaftsspielen sollen zur Gewährleistung der Platzsicherheit im Seniorenbereich (ab Kreisliga B aufwärts) mindestens 5 mit einer Armbinde oder Ordnerweste gekennzeichnete volljährige Platzordner anwesend sein, im Frauenbereich sowie im - und Juniorenbereich (ab B-Jun.) mindestens 2. Die Regelung ist praxisgerecht in der Form auszulegen, dass eine entsprechende Mindestanzahl von Zuschauern anwesend sein muss. Soweit es die konkreten Umstände erfordern (z.b. erwartete Anzahl von Zuschauern, besonders risikobehaftete Umstände), ist die Anzahl der anwesenden Platzordner entsprechend zu erhöhen. Bei Vorliegen derartiger Umstände sind auch bei Spielen im Seniorenbereich unterhalb der Kreisliga B genügend gekennzeichnete Platzordner einzusetzen. Die Platzordner dürfen während ihres Einsatzes keine andere Funktion ausüben. 2. Der Platzverein hat dem Schiedsrichter vor Beginn des Spiels mit dem Spielbericht den offiziellen Meldebogen (steht auf der Homepage des FVR zum Download bereit) mit der Liste der eingesetzten Platzordner vorzulegen. 3. Der Schiedsrichter hat jeden Verstoß einschließlich der Nichtbeachtung der Vorlagepflicht bezüglich der in Nr. 2 genannten Ordnerlisten im Spielbericht unter Sonstige Vorkommnisse" zu vermerken. 4. Beim ersten Verstoß spricht der Spielleiter gegen den jeweiligen Platzverein eine Verwarnung aus. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb derselben Spielzeit erfolgt eine Anzeige an die zuständige Spruchkammer. 4. Umkleideräume Es ist Pflicht eines jeden Platzvereins, saubere Umkleideräume und Waschgelegenheiten für die Mannschaften und den Schiedsrichter bzw. das Schiedsrichter-Gespann zur Verfügung zu stellen. Die Schiedsrichter sind gesondert von den Mannschaften unterzubringen. Die Umkleideräume der Schiedsrichter müssen auf jeden Fall abschließbar sein. Eine Sitz- und Schreibgelegenheit soll vorhanden sein. 5. Spielkleidung Die Mannschaften müssen in der im DFBnet Meldebogen genannten Spielkleidung antreten. Der Gastverein muss bei gleicher Spielkleidung zugunsten des Platzvereins seine Spielkleidung wechseln. Wir empfehlen einen zweiten, andersfarbigen Trikotsatz mitzunehmen. Die Trikotfarbe sowie der Werbepartner sind im Spielbericht einzutragen. Die Anbringung von Werbung auf der Spielkleidung ist genehmigungsund gebührenpflichtig.
3 6. Rückennummern Die Spielerinnen haben auf ihren Trikots deutlich erkennbare Rückennummern zu tragen. Die Nummerierung muss mit der Eintragung auf dem Spielbericht übereinstimmen. Die Rückennummern sind bis 99 erlaubt. 7. Ausfertigen des Spielberichtsbogens Für alle Ligen im Fußballverband Rheinland gilt der elektronische Spielbericht. Bitte beachten Sie die gesonderten Durchführungsbestimmungen für den Elektronischen Spielbericht. 8. Passkontrolle Nach 13 Nr. 11, 38 Nr. 5 SPO und 10 Nr. 4 JO müssen die Spielberechtigungen der Spielerinnen und Spieler vor jedem Spiel dem Schiedsrichter nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann folgendermaßen geführt werden: a) Online: per DFBnet App (Smartphone/Tablet) oder PC Version b. Offline: Vorlage Spielberechtigungsliste mit Foto c) Offline: per Screenshot (Bildschirmfoto) der Spielberechtigungen (der Papierspielerpass wird nicht mehr als Nachweis akzeptiert) alle Vereine haben die Verpflichtung, die Passfotos in die Spielberechtigungsliste hochzuladen (Format: PNG oder JPG) Bei fehlendem Nachweis der Spielberechtigung hat der Spieler gegenüber dem Schiedsrichter folgende Möglichkeit seine Spielberechtigung nachzuweisen: Vorlage eines gültigen Lichtbilddokuments (Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein, etc.), wenn der Spieler dem Schiedsrichter von Person nicht bekannt ist. Im Jugendbereich gilt die Maßgabe, dass der Jugendbetreuer zusätzlich die Identität des Spielers durch Unterschrift auf dem Spielbericht dann zu bestätigen hat, wenn kein Lichtbilddokument vorgelegt werden kann. Bei fehlendem Foto in der Spielberechtigungsliste (ab ) 1. Der Schiedsrichter fordert den Verein auf, bis zum Ende des Spiels dafür zu sorgen, dass das fehlende Foto in der Spielberechtigungsliste hochgeladen wird. 2. Kommt der Verein dieser Aufforderung nicht nach, vermerkt der SR dieses Versäumnis im Spielbericht und der Staffelleiter fordert den Verein auf, das Versäumnis bis zum nächsten Spiel (längstens jedoch 10 Tage) nachzuholen. 3. Sofern der Verein dem innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nachkommt, geht die Angelegenheit an die zuständige Spruchkammer. 4. Sofern ein Verein in einer Saison wiederholt derart auffällig wird, ist das Verfahren direkt an die Spruchkammer abzugeben. 9. Nichtantreten einer Mannschaft Bei Nichtantreten zu einem Pflichtspiel wird ein Ersatz der Kosten und bei Auswärtsspielen - des Einnahmeausfalls fällig. Die zuständige Spruchkammer entscheidet von Amts wegen. An Einnahmeausfall/Kostenerstattung sind pauschal zu erstatten: Alle -Spielklassen 20 sowie in allen Klassen die Schiedsrichter- und SR-Assistentenkosten.
4 10. Halbzeiterfrischungen Es wird empfohlen, der Gastmannschaft eine Kiste Wasser oder eine andere der Jahreszeit entsprechende Erfrischung zur Verfügung zu stellen. Dem Schiedsrichter bzw. Schiedsrichter-Gespann sind ebenfalls entsprechende Erfrischungen zur Verfügung zu stellen. Anschriften Spielbetrieb Bezirk/Verband VFMA Vorsitzende Ina Hobracht Am Schorrberg Bad Marienberg Tel.: 02661/64454 Fax: 02661/ Ina_Hobracht@gmx.de Beisitzer Harald Haneder Angerstraße Emmelshausen Mobil: hhaneder@haneder.com Beisitzer Silke Kolbeck Tel.: 02628/ Mobil: 0172/ silke.kolbeck@gmx.de Beisitzer Elli Brungs Mainzer Str Bonn Tel.: Mobil: 0173/ elli.brungs@t-online.de Verbandsgeschäftstelle Jürgen Hörter Lortzingstr Koblenz Tel. 0261/ Fax: 0261/ juergen.hoerter@fvrheinland.de Beisitzer Oliver Schenk Moselstr Temmels Tel: Mobil: 0152/ oliver66@online.de Verbandsspruchkammer (VSK) Willibald Hannappel An den Buchen Ransbach-Baumbach Fax: Mobil: fvr-vsk@gmx.de Bezirksspruchkammer Ost (BSK Ost) Werner Maxeiner Ringstraße Niederahr Tel.: 02602/69300 Fax: 02602/ werner.maxeiner@rzonline.de Bezirksspruchkammer West (BSK West) Günter Kimmling Echternacher Str Ralingen Tel.: 06585/518 Fax: 0651/ Gkimmling@t-online.de Kreis WW/Sieg Jennifer Horn Tannenweg Altenkirchen Mobil: Jenniffer.horn1@t-online.de Kreis WW/Wied Frank Muscheid Feldstraße Dierdorf-Wienau Mobil: frank.muscheid@yahoo.de Kreis Rhein-Lahn Werner Sloykowski Am Wiesgarten Welterod Tel.: Mobil: W.Sloykowski@online.de Kreisspruchkammer WW/Sieg Ralf Lichtenthäler Koblenzer Straße Fluterschen Tel: Fax Tel: d. Mobil ssvalmersbach-fluterschen@t-online.de Kreisspruchkammer WW/Wied Dieter Reinhard Fluraustraße Neuwied Tel.: di.reinhard@t-online.de Kreisspruchkammer Rhein-Lahn Jürgen Roßtäucher Ringstraße Schönborn Tel.: (privat) Tel.: (dienstlich) Mobil: jrosstaeuscher@kabelmail.de
5 Kreis Koblenz Silke Kolbeck Tel.: 02628/ Mobil: 0172/ Kreis Rh./Ahr Elli Brungs Mainzer Str Bonn Tel.: Mobil: 0173/ Kreis Hunsrück-Mosel Gabi Bornschein Im Farrich Ohlweiler Tel.: Mobil: Kreis Trier/Saarburg Lothar Hausen Weberbach Trier Tel.: Mobil: Kreis Eifel Katharina Jung Ringstraße Walsdorf Tel.: Mobil: jungkathi@web.de Kreis Mosel Ute Thiel Am Mühlchen Mülheim Tel.: Thiel66UW@aol.com Kreisspruchkammer Koblenz Walter Schmengler Am Goldberg 4a Bendorf Tel.: (privat) Tel.: (dienstlich) Mobil: Kreisspruchkammer Rh./Ahr Andreas Lung Erich-Dahm-Str Kruft Tel.: Mobil: andreas.lung@gmx.net Kreisspruchkammer Hunsrück-Mosel Jürgen Skala Auf den Pädgern Valwig Tel.: Fax: Mobil: juergen.skala@t-online.de Kreisspruchkammer Trier/Saarburg Josef Maximini Schillerstraße Konz Tel.: 06501/ Mobil: KSK-Trier-Saarburg@web.de Kreisspruchkammer Eifel Wolfgang Friedrich Burgberg Stadtkyll Tel.: Mobil: fridder.stadtkyll@web.de Kreisspruchkammer Mosel Jakob Schmitz Gartenstraße 21a Osann-Mosel Tel.: jakob-schmitz@gmx.de
6 Spielfelder B-: 11 gegen 11 Spielfeld: Ganzer Platz Torgröße: 7,32 x 2,44 Meter Strafraum: Normal Torraum: Normal Strafstoß: 11 Meter Pokalspielbetrieb auf Kreis- und Verbandsebene B-: 9er gegen 9er in 11er Staffeln Spielfeld: Ganze Länge, Spielfeldbreite je 5 Meter vom 16-Meterraum rausrücken Torgröße: 7,32 x 2,44 Meter Strafraum: Normal Torraum: Normal Strafstoß: 11 Meter Spielbetrieb: Meisterschaft auf Kreis- und Verbandsebene.
7 B-: 9 gegen 9 Spielfeld: Von Strafraum zu Strafraum, Strafraum: 12 Meter tief, 29 Meter breit Torraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 9 Meter Pokalspielbetrieb auf Verbandsebene B-: 7 gegen 7 Spielfeld: Von Strafraum zu Strafraum, Außenlinie vom 16er Eck 5 Meter nach außen rücken. Strafraum: 12 Meter tief, 29 Meter breit Torraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 9 Meter Pokalspielbetrieb auf Kreis- und Verbandseben
8 C-: 9 gegen 9 Spielfeld: Von Strafraum zu Strafraum, Strafraum: 12 Meter tief, 29 Meter breit Torraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 9 Meter Pokalspielbetrieb auf Verbandsebene C-: 7 gegen 7 Spielfeld: Eine Platzhälfte quer Strafraum: 12 Meter tief, 29 Meter breit Torraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 9 Meter Pokalspielbetrieb auf Kreis- und Verbandsebene Damit ein Sicherheitsabstand zu den festen Toren gegeben ist, die Seitenlinie jeweils 1 m einrücken.
9 D-: 7 gegen 7 Spielfeld: Eine Platzhälfte quer Strafraum: 12 Meter tief, 29 Meter breit Torraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 9 Meter Auswechselspieler: Unbegrenzt Pokalspielbetrieb auf Kreisebene Damit ein Sicherheitsabstand zu den festen Toren gegeben ist, die Seitenlinie jeweils 1 m einrücken. E-: 7 gegen 7 Spielfeld: ca. 50 x 35 Meter Strafraum: 8 Meter tief, 21 Meter breit Strafstoß: 8 Meter Auswechselspieler: Unbegrenzt Abseits/Rückpass: Kommt nicht zur Anwendung Pokalspielbetrieb auf Kreisebene
10 E- : 5 gegen 5 Spielfeld: ca. 40 x 20 Meter Strafraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 8 Meter Auswechselspieler: Unbegrenzt Abseits/Rückpass: Kommt nicht zur Anwendung F-: 7 gegen 7 Spielfeld: ca. 50 x 35 Meter Strafraum: 8 Meter tief, 21 Meter breit Strafstoß: 8 Meter Auswechselspieler: Unbegrenzt Abseits/Rückpass: Kommt nicht zur Anwendung F- : 5 gegen 5 Spielfeld: ca. 40 x 20 Meter Strafraum: 4 Meter tief, 13 Meter breit Strafstoß: 8 Meter Auswechselspieler: Unbegrenzt Abseits/Rückpass: Kommt nicht zur Anwendung
11 Spieljahr 2018/2019 Altersklassen Stich- tag Spielzeit in Minuten 1) Spielfeld/ Kleinspielfeld 2) Straf- raum Tor- raum Abstoß vom Straf- stoß Ecke Ball- Auswechselspieler größe B x 40 bis zu 5 normal normal normal Torraum 11 m lang 5 B x 40 bis zu 5 von Strafraum zu Strafraum 12 m 4 m Torraum 9 m lang 5 B x 40 bis zu 5 von Strafraum zu Strafraum 12 m 4 m Torraum 9 m lang 5 C x 35 bis zu 5 von Strafraum zu Strafraum 12 m 4 m Torraum 9 m lang 5 C x 35 bis zu 5 Kleinspielfeld Platzbreite/ 12 m 4 m Torraum 9 m lang 5 D x 30 unbegrenzt Kleinspielfeld Platzbreite/ 12 m 4 m Torraum 9 m lang Gr E x 25 unbegrenzt Kleinspielfeld lt. Zeichnung F x 20 unbegrenzt Kleinspielfeld lt. Zeichnung 4 m ohne Strafraum 8 m lang 4 m ohne Strafraum 8 m lang Gr Gr. 4 Bambini x 10 unbegrenzt im Strafraum ohne ohne Abschlag/ Abwurf nein nein 290 Gr. 1) Das Wiedereinwechseln ist generell erlaubt. 2) Die E- und F- spielen ohne Abseits und Rückpassregelung. 3) Alle beweglichen Tore sind entsprechend den Unfallverhütungsbestimmungen zu befestigen gez. Ina Hobracht Vorsitzende VFMA
-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball- Durchführungsbestimmungen für den Juniorinnenfußball im. Spieljahr 2017/2018
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