Förderprogramme in der Region Augsburg
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- Wilhelm Schumacher
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1 Förderprogramme in der Region Augsburg Stand 2/2017 In dieser Förderinfo finden Sie eine Übersicht der regionalen Förderprogramme. Die überregionalen Förderprogramme sind im Förderkompass Energie dargestellt, siehe unten. Für eine orientierende Impulsberatung steht die Regionale Energieagentur Augsburg zur Verfügung. In der Energieberatung können Sie sich auch zu den Fördermöglichkeiten informieren: Neutrale und kostenfreie Impulsberatung der Regionalen Energieagentur Augsburg Persönliche und telefonische Impulsberatung im Kundencenter, Elias-Holl-Platz 3, Augsburg: Dienstag und Mittwoch: 13:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr Telefonische Impulsberatung und Anmeldung zu Beratungsterminen unter Telefon (0821) Regionale Energieagentur Augsburg Regio Augsburg Energie e. V Augsburg Kundencenter aws Regionale Energieagentur Augsburg Elias-Holl-Platz 3, Raum U 208, Augsburg Telefonische Beratung (0821) info@rea-augsburg.de Weitere Informationen zu überregionalen Förderprogrammen finden Sie im Förderkompass Energie. Diesen können Sie sich unter herunterladen, im Kundencenter am Elias-Holl-Platz 3 abholen oder unter der Telefonnummer bei der Regionalen Energieagentur Augsburg anfordern. Wichtiger Hinweis Die Angaben zu den Förderprogrammen wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Förderprogramme unterliegen laufenden Änderungen. Vergewissern Sie sich daher immer, ob die Angaben noch aktuell sind.
2 Umstelldarlehen (Stadtwerke Augsburg Energie GmbH) Anschlussprämie der swa-netze GmbH NetzGO24 ab den Den NetzGO24 Bonus der swa Netze GmbH können alle Hauseigentümer, Hausver-waltungen, Kommunen und Organisationen in Anspruch nehmen, die einen Erdgasanschluss für ihr Anwesen erstmalig an die Erdgasnetzleitung der swa Netze GmbH anschließen. Mit NetzGO24 bekommen die Kunden 75 % Ihrer Netzanschlusskosten zurück. Maximal bis zu 2.380,- Euro! Sichttag für den Erstanschluss ist der Alle Häuser, die zuvor angeschlossen wurden, sind von der Förderung ausgenommen. Weitere Voraussetzung für den NetzGO24 ist das Alter der Erdgasnetzleitung, an die das Anwesen angeschlossen werden soll. Und zwar muss die Erdgasnetzleitung älter als 5 Jahre sein. Der Erdgasanschluss muss vollständig bezahlt sein und innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung des Erdgasanschlusses muss der Erdgasbezug aufgenommen werden. Entscheidend ist das Datum, an dem der Gaszähler eingebaut wird. Der Baukostenzuschuss sowie das Bauteil >>Mehrspartenhauseinführung<< zählen bei der Ermittlung der Bonushöhe nicht zu den Netzanschlusskosten. Die Fördergelder werden nach Erdgasbezugsaufnahme ausgezahlt. Sie können nicht direkt mit den Kosten für den Anschluss verrechnet werden. Weitere Informationen: swa Netze GmbH Tel.: 0821 / oder anschlussberater@swa-netze.de Seite 2
3 Klimabonus-Förderprogramm (Lechwerke AG) Klimabonus Im Klimabonus-Programm der Lechwerke AG werden Haus- und Wohnungseigentümer im Gebiet der Strom- Grundversorgung durch die LEW bis beim Einbau einer Wärmepumpenheizung zu Heizzwecken unterstützt. Diese Kriterien müssen erfüllt sein: Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromliefervertrages für Elektro- Wärmepumpen. Der Förderbetrag verbleibt in voller Höhe beim Eigentümer, wenn das Wärmepumpen- Stromlieferverhältnis 5 Jahre ununterbrochen Bestand hat. Die Wärmepumpenanlage muss von einem LEW Fachhandwerks-Partner eingebaut werden. Die Anzahl der förderfähigen Anlagen ist im Aktionszeitraum bis auf maximal 150 Anlagen begrenzt. Einsendeschluss (Poststempel) des vollständig ausgefüllten Antrags ist der Die Förderhöhe beträgt: 300 Euro Basis-Förderung für Neubauten 500 Euro Förderung bei Umrüstung: 1-2 Wohneinheiten 700 Euro Förderung bei Umrüstung: 3-5 Wohneinheiten 900 Euro Förderung bei Umrüstung: 6-11 Wohneinheiten Euro Förderung bei Umrüstung: über 11 Wohneinheiten Weitere Informationen: Lechwerke AG Tel.: / Seite 3
4 Förderung Erdgas-Blockheizkraftwerk Förderung umweltschonender und energieeffizienter Erdgas-Anwendungstechniken (erdgas schwaben gmbh) Förderung eines (Bio-)Erdgas-Blockheizkraftwerks (BHKW) und einer Brennstoffzelle: Förderung von Erdgas-BHKW und einer Brennstoffzelle durch einen Investitionszuschuss für Kunden von erdgas schwaben. Die Antragstellung muss bis erfolgen. Die Förderhöhe hängt von der installierten elektrischen Leistung und von dem eingesetzten Brennstoff ab: Brennstoff Erdgas bis 10 kwel 500 Euro Basisförderung ab 11 bis 50 kwel 30 Euro pro weiteren kwel maximale Fördersumme Euro Brennstoff Bio-Erdgas bis 10 kwel Euro Basisförderung ab 11 bis 50 kwel 60 Euro pro weiteren kwel maximale Fördersumme Euro Brennstoffzelle bis 10 kwel 500 Euro Basisförderung ab 11 bis 50 kwel 30 Euro pro weiteren kwel maximale Fördersumme Euro Förderung energieeffizienter und umweltschonender Erdgas-Anwendungstechniken: Förderprogramm für energieeffiziente Erdgasgeräte im Haushalt: Bei Erwerb eines energiesparenden Er gasherdes, Erdgas-Wäschetrockners oder Erdgas-Terrassengrills Ver-gütung von jeweils 100 Euro (inkl. MwSt.) für Kunden der erdgas schwaben gmbh. Infrarotaufnahmen Infrarotaufnahmen von Ein- oder Zweifamilienhäusern zum Sonderpreis von 109 Euro für Kunden der erdgas schwaben gmbh und Kooperationspartner. Weitere Informationen: erdgas schwaben gmbh Tel.: 0821 / Seite 4
5 Kommunales Förderprogramm für Erstellung von Thermographiebildern und Fördermittelberatung (Stadt Gersthofen) Die Stadt Gersthofen fördert die Erstellung von Infrarotthermographiebildern der Häuser ihrer Bürger/innen mit 25 Euro. Die Infrarotthermographie ist ein zuverlässiges Verfahren, um Wärmeverluste und Kältebrücken an Gebäuden aufzudecken. Die Thermographiebilder werden von erdgas schwaben erstellt zu 159 Euro bzw. 109 Euro für Kunden von erdgas schwaben. Die Rechnung, die die Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme der Thermographiebilder von erdgas schwaben erhalten, werden im Nachgang bei der Stadt Gersthofen eingereicht, so dass ein Zuschuss in Höhe von 25 Euro erstatten werden kann. Das Angebot enthält: Mindestens sechs Außenaufnahmen eines Ein- oder Zweifamilienhauses Infobroschüre mit Erläuterungen zu den Infrarotbildern Tipps zur Behebung möglicher Schwachstellen Hinweise zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) Des Weiteren bezuschusst die Stadt Gersthofen die Fördermittelberatung bei Modernisierung und Neubau für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Fördermittelberatung wird von erdgas schwaben durchgeführt zu 199 Eu-ro bzw. 179 Euro für Kunden von erdgas schwaben. Die Rechnung, die die Bürgerinnen und Bürger nach der Beratung erhalten, wird bei der Stadt Gersthofen eingereicht, so dass ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro erstatten werden kann. Das Angebot enthält: Ganzheitliche und individuelle Fördermittelberatung Realisierung des bestmöglichen Förderpaketes Prüfung der geplanten Maßnahmen und der entsprechenden Angebote durch Ingenieure Erbringung der für die Förderung benötigten technischen Berechnungen (z.b. Überprüfung auf EnEV- Konformität, U-Wert-Zertifikat etc.) Hinweis: Diese Angebote gelten nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gersthofen. Weitere Informationen: Stadt Gersthofen Frau Weishaupt Tel.: 0821 / finanzen@gersthofen.de Seite 5
6 Förderprogramm zur CO 2 -Minderung im Gebäudebereich (Stadt Königsbrunn) Durch den Energienutzungsplan der Stadt Königsbrunn sind besonders die Potentiale im privaten Bereich zur Einsparung von Energie aufgezeigt worden. Die Stadt Königsbrunn will diese Potentiale heben und die Energiewende auf kommunaler Ebene fördern. Deshalb hat die Stadt Königsbrunn eine kommunale Förderrichtlinie zur Einsparung von Energie bzw. CO 2 -Minderung im Gebäudebereich aufgelegt. Der Neubau, die Gebäudesanierung und Beratungen sollen durch die Stadt Königsbrunn unterstützt und angeregt werden. Es werden sowohl kostenintensive, hocheffiziente Gesamtmaßnahmen als auch effiziente Einzelmaßnahmen gefördert. Durch die Förderung wird eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Energieeinsparung und entsprechende CO 2 -Reduktion im Bereich Heizenergie in Privatgebäuden in Königsbrunn unterstützt. Die Förderbedingungen der Richtlinie lehnen sich in großen Teilen an die EnEV an. Die Förderung gleicht einen Teil der Mehraufwendungen aus. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum (Windhundprinzip) bearbeitet und die Maßnahme dann entsprechend der Richtlinie gefördert. Vor-Ort-Beratung Förderfähig ist die Vor-Ort-Beratung nach den Richtlinien der BAFA. Förderung von Gebäudesanierungen, Gesamtmaßnahmen Förderfähig sind Gesamtmaßnahmen nach den Standards KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 70, KfW- Effizienzhaus 55. Förderung von Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die die Anforderungen der EnEV um mindestens 10 % bzw. mindestens 20 % unterschreiten. Die Vor-Ort-Beratung ist Voraussetzung für die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Gebäudesanierung. Förderung von Neubauten Es werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den Standard KfW-Effizienzhaus 40 oder den Passivhaus- Standard (mit Nachweis PHPP) erfüllen. Hinweis: Diese Angebote gelten nur für Wohngebäude im Geltungsbereich der Stadt Königsbrunn. Weitere Informationen: Stadt Königsbrunn Herr von Dunker Tel.: / harro.vondunker@koenigsbrunn.de Seite 6
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Förderprogramme in der Region Augsburg
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