Stadtkämmerei II/ sw
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- Gerhardt Jaeger
- vor 5 Jahren
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1 Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Grundsteuern, der Gewerbesteuern, der Hundesteuern, Abfall-/ Straßenreinigungs-/ Niederschlagswassergebühren, der Kanalbenutzungsgebühren und Abwasserabgaben Die Stadt Rosenheim nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Sie ist nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, im Zuge der Erhebung Ihrer persönlichen Daten transparent auf Folgendes hinzuweisen: 1. Zwecke der Verarbeitung Die Stadt Rosenheim verarbeitet Daten im Zuge der Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von Realsteuern (Grundsteuern, Gewerbesteuern), Hundesteuern sowie von Abfall- /Straßenreinigungs-/Niederschlagswassergebühren, Kanalbenutzungsgebühren und Abwasserabgaben. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungs- oder Duldungsansprüche. Dies geschieht auf der Grundlage der DSGVO: Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt, dass zum Verarbeiten unter anderem das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten gehört. Die Stadt Rosenheim setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen. 1
2 2. Rechtsgrundlagen Ihre Daten werden je nach Steuer-/Abgabeart verarbeitet auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit - der Abgabenordnung (AO) und der Finanzgerichtsordnung (FGO), - dem Kommunalabgabengesetz (KAG), - der Hundesteuersatzung der Stadt Rosenheim, - dem Grundsteuergesetz, den Grundsteuer-Richtlinen und Erlassen, - dem Gewerbesteuergesetz, der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, den Gewerbesteuer-Richtlinien, - der Abfallwirtschaftssatzung, der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung, - der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung, - der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und - dem Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter. Darüber hinaus verarbeitet die Stadt Rosenheim nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Kommunalen Haushaltsverordnung bzw. der Abgabenordnung. 3. Verpflichtung Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus - 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung - 10, 19 Grundsteuergesetz 2
3 - 5, 14a, 35a Gewerbesteuergesetz - 3 der Hundesteuersatzung - 7 der Abfallwirtschaftssatzung, 2 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung - 1, 2, 9 Straßenreinigungsgebührensatzung - 9, 10, 10a, 12, 14 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - 4 Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter Das Sachgebiet Steuern benötigt Ihre Daten, um die Steuern und Gebühren richtig und gerecht erheben zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, könnte dies zum Verdacht der Steuerhinterziehung führen. Sie können in diesem Fall von der Stadt Rosenheim auch ohne Anmeldung zur Zahlung der Steuer verpflichtet werden. 4. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden Verarbeitet werden a) persönliche Identifikations- und Kontaktangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, -Adresse, Homepage, Telefonnummer) b) für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen z. B. Einnahmen, Ausgaben, Bankverbindungen, Angaben über geleistete und erstattete Steuern, Angaben über abgegebene Steuererklärungen, gestellte Anträge, Rechtsbehelfe, zuständiges Finanzamt, Messbeträge, Beginn-/Endedaten, Stundungen und Erlässe sowie insbesondere unter anderem bei der Gewerbesteuer: Gewerbeart und Betriebsobjekt, Betriebsbeginn/- ende, Beginn des Wirtschaftsjahres, Betriebsform, Betriebslage), Verspätungszuschläge, Nachforderungszinsen, Hinterziehungszinsen bei der Grundsteuer: Einheitswert, Ortsteil, Grundstücksart, Zahlarten 3
4 bei der Hundesteuer: Hunderasse, -farbe, -geschlecht, Kategorie, Hundemarkennummer, Befreiungsgründe, Ermäßigungsangaben, Anzahl der Hunde, bei Abfallgebühren: Anzahl und Art der Müllbehälter bei Straßenreinigungsgebühren: Reinigungsklasse, Länge des Grundstücks zur Straße bei Niederschlagswassergebühren: versiegelte Grundstücksfläche 5. Quellen Ihrer Daten Ihre Daten können erhoben werden bei Finanzämtern, dem städtischen Ordnungs- und Gewerbeamt, dem Stadtplanungsamt, dem Bürgeramt und anderer Meldebehörden, der Stadtkasse, Gerichtsbarkeiten (u. a. Grundbuchamt, Nachlassgericht), dem Eigenbetrieb Baubetriebshof, sowie aus öffentlichen Registern (z. B. Geoinformation, Handelsregister, Vereinsregister, Gewerberegister), Steuerkanzleien und anderen beauftragten Bevollmächtigten im Falle der Vorlage einer Vollmacht, Kommunalverwaltungen im Falle von Fragen im Erhebungsverfahren und bei Ihnen selbst. Ferner nutzt die Stadt Rosenheim in Zeitungen, im Internet und auf anderem Wege veröffentlichte Informationen. 6. Empfänger Ihrer Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden ( 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen werden die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet (Weiterverarbeitung nach 29c Absatz 1 der Abgabenordnung). 4
5 Ihre personenbezogenen Daten werden daher nur im Bedarfsfall und nur im Rahmen der durch Gesetz zugelassenen Fälle ( 30 Abgabenordnung: Steuergeheimnis) oder mit Ihrer Zustimmung weitergegeben an - die Regierung von Oberbayern im Wege von Rechtsbehelfsverfahren, - Finanzämter zur Prüfung der Grundlagenbescheide, - Gerichte in Klage- und Nachlassverfahren bzw. Steuerhinterziehungsverfahren bei speziellen Anfragen im Entscheidungsverfahren, - Steuerkanzleien und anderen beauftragten Bevollmächtigten im Falle der Vorlage einer Vollmacht, - an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Falle der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder in Fragen zum Gewerbebetrieb, - an die Polizei und andere Sicherheitsbehörden im Falle einer Verfolgung einer Straftat bzw. Gefahr in Verzug in sonstigen polizeilichen Verfahren oder Verfahren bezüglich der öffentlichen Sicherheit, - andere Kommunalverwaltungen im Falle von Fragen im Erhebungsverfahren bei Änderungen oder im Gewerbesteuerzerlegungsverfahren, - die Stadtkasse mit der Vollstreckungsstelle zur Durchsetzung der städtischen Forderungen; diese bedient sich bei öffentlich-rechtlichen Forderungen grundsätzlich dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland, - das Bauverwaltungsamt, dem Bauordnungsamt sowie das Stadtplanungsamt in Fragen zur Reinigungsklasse und -fläche sowie zur Art der Bebauung - dem Umwelt- und Grünflächenamt in Fragen der Abfallbeseitigung und bei Verdacht auf eine Umweltstraftat, - das Sozialamt bezüglich der Anerkennung von Steuerzahlungen, - den Eigenbetrieb Baubetriebshof zur Durchführung der Straßenreinigung und Müllabfuhr, - die Stadtwerke Rosenheim (SWRO) im Zusammenhang mit der Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren - den Eigenbetrieb Stadtentwässerung im Zusammenhang mit der Berechnung, Festsetzung und Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren 5
6 7. Dauer der Speicherung Ihre Daten werden solange gespeichert, wie sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind bzw. wir auf Grund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen hierzu verpflichtet sind (zehn Jahre nach Beendigung der Steuerpflicht). Im Fall der Archivwürdigkeit kann eine eventuelle Weitergabe an das Stadtarchiv der Stadt Rosenheim nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen nicht ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen nach 88a der Abgabenordnung Daten auch gespeichert werden, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten. 8. Rechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sie können die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht 6
7 für die Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) bei der Bundebeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr Bonn Tel. 0228/ für alle übrigen Angelegenheiten beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Wagmüllerstraße München Tel. 089/ Ansprechpartner Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Rosenheim Königstr Rosenheim Tel / Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Rosenheim ist zu erreichen unter Königstr Rosenheim Tel /
8 Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Steuern stehen Ihnen unter Tel / bis und gerne für Auskünfte zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Sachgebiet Steuern 8
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SAMTGEMEINDE FREREN DER SAMTGEMEINDEBÜRGERMEISTER Samtgemeinde Freren Postfach 1251 49830 Freren Hausanschrift: Markt 1, 49832 Freren Vermittlung: 05902 / 950-0 Internet: www.freren.de Allgemeine Informationen
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Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Das vorliegende Muster enthält alle Angaben, die Sie der betroffenen
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Wash-Card Vorteile Ja, ich will alle Vorteile in Anspruch nehmen und beantrage hiermit die kostenlose Jantzon-Wash-Card. Sie können diese Formular an Ihrem PC ausfüllen (bitte Speichern unter ) und dann
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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer Stand 26.06.2018
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Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden bei Ihnen personenbezogenen Daten
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Mandanten-Fragebogen Persönliche Daten: Nachname: Telefon (privat): Vorname: Handy: Straße: Telefon (geschäftlich): PLZ/Wohnort: E-Mail: Geburtsdatum: Bitte nur die Daten angeben, auf deren Art Sie informiert
Ausstellung von Hausnummerbescheinigung(en)
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1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die
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