SB 7: Internationalisierung der Rechtsordnung Unterschwerpunkt Völkerrecht

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1 SB 7: Internationalisierung der Rechtsordnung Unterschwerpunkt Völkerrecht Modul: Völkerrecht mit Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen. Inhalte: Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen. 4 Selbstständige Vor- und Nachbereitung insgesamt 150 Stunden 5 LP ersten Modul: Abschlussmodul Völkerrecht mit Kolloquium Qualifikationsziele: Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen. Inhalte: Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes. = SWS) Kolloquium 2 Vorstellung und Diskussion der Studienabschlussarbeit; selbstständige Nachbereitung Präsenzzeit Kolloquium Kolloquium insgesamt 150 Stunden 5 LP

2 Modul: Völkerrecht mit Methodenkurs Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Völkerrechts anwenden. Inhalte: Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen. 4 Selbstständige Nachbereitung und Vertiefung, Lösung von Übungsfällen Methodenkurs 2 Präsenzzeit Methodenkurs Methodenkurs Methodenkurs, wird empfohlen insgesamt 0 Stunden 10 LP Modul: Abschlussmodul Völkerrecht mit Übung Qualifikationsziele: Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden. Inhalte: Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur. Lösung von Übungsfällen; Präsenzzeit Übung Übung 2 selbstständige Nachbereitung Übung insgesamt 150 Stunden 5 LP ersten Unterschwerpunkt Europarecht

3 Modul: Europarecht mit Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen Ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Inhalte: Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft. 4 Selbstständige Vor- und Nachbereitung insgesamt 150 Stunden 5 LP ersten Modul: Abschlussmodul Europarecht mit Kolloquium Qualifikationsziele: Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen. Inhalte: Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes. = SWS) Kolloquium 2 Vorstellung und Diskussion der Studienabschlussarbeit; selbstständige Nachbereitung Präsenzzeit Kolloquium Kolloquium insgesamt 150 Stunden 5 LP Modul: Europarecht mit Methodenkurs

4 Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden. Inhalte: Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft. 4 Selbstständige Nachbereitung und Vertiefung, Lösung von Übungsfällen Methodenkurs 2 Präsenzzeit Methodenkurs Methodenkurs Methodenkurs, wird empfohlen insgesamt 0 Stunden 10 LP Modul: Abschlussmodul Europarecht mit Übung Qualifikationsziele: Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden. Inhalte: Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur. Lösung von Übungsfällen; Präsenzzeit Übung Übung 2 selbstständige Nachbereitung Übung insgesamt 150 Stunden 5 LP Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung Modul: Rechtsvergleichung mit Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin /Fachbereich Rechtswissenschaft/WE1

5 Qualifikationsziele: Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Inhalte: Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert. 4 Selbstständige Vor- und Nachbereitung insgesamt 150 Stunden 5 LP ersten Modul: Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium Qualifikationsziele: Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen. Inhalte: Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes. = SWS) Kolloquium 2 Vorstellung und Diskussion der Studienabschlussarbeit; selbstständige Nachbereitung Präsenzzeit Kolloquium Kolloquium insgesamt 150 Stunden 5 LP Modul: Rechtsvergleichung mit Methodenkurs Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin /Fachbereich Rechtswissenschaft/WE1

6 Qualifikationsziele: Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden. Inhalte: Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert. 4 Selbstständige Nachbereitung und Vertiefung, Lösung von Übungsfällen Methodenkurs 2 Präsenzzeit Methodenkurs Methodenkurs Methodenkurs, wird empfohlen insgesamt 0 Stunden 10 LP Modul: Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung Qualifikationsziele: Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden. Inhalte: Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur. Lösung von Übungsfällen; Präsenzzeit Übung Übung 2 selbstständige Nachbereitung Übung insgesamt 150 Stunden 5 LP

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