Die Öffnung der letzten Meile
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- Wolfgang Hase
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1 Bundesamt für Kommunikation Die Öffnung der letzten Meile Annalise Eggimann Leiterin Recht, Abteilung Telecomdienste BAKOM-Mediengespräch, 11. Juli 2007
2 Das neue Zugangsregime seit dem Gewährung des Zugangs zu Einrichtungen und Diensten der marktbeherrschenden Anbieterin Sechs Zugangsformen, darunter Vollständig entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss Zugang zum schnellen Bitstrom während 4 Jahren Zugang auf transparente, nicht diskriminierende Weise zu kostenorientierten Preisen 2
3 Das Anschlussnetz Telephonnetz Hauptverteiler Kupferkabel Netzausrüstung Datennetz 3
4 Vollständige Entbündelung (Full Access) Telephonnetz Hauptverteiler Swisscom Kupferkabel Kunde wählt Anbieterin 2 Netzausrüstung Anbieterin 2 Datennetz Swisscom 4
5 Von ADSL zu VDSL Datenrate downstream (Mbit/s) ADSL VDSL Distanz (km) 5
6 Entbündelung des Subloop Entbündelung Kupfer z.b. 1 km Hauptverteiler Streetcabinet Glasfaser subloop last mile 6
7 Bitstream Access Telephonie bleibt bei der Swisscom Telephonnetz Hauptverteiler Kupferkabel Kunde wählt Breitband von Anbieterin 2 Netzausrüstung Netzausrüstung wird von der Swisscom betrieben Datennetz 7
8 Ex-post-Regulierung Marktbeherrschende Anbieterin veröffentlicht Bedingungen und Preise des Zugangs (mind. jährliches Basisangebot) Schliesst mit nachfragenden Anbieterinnen Vereinbarungen über den Zugang Wenn sich Parteien nicht innerhalb von drei Monaten einigen (Verhandlungsprimat), verfügt ComCom Bedingungen auf Gesuch hin 8
9 Umgang mit Zugangsvereinbarungen BAKOM erhält Kopie der abgeschlossenen Zugangsvereinbarungen Auf Ersuchen Einsicht für Dritte, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen Liste der Zugangsvereinbarungen im Internet verfügbar: Kapitel: Themen / Telekommunikation / Netzzugang / Zugangsvereinbarungen Link: x.html?lang=de 9
10 Zugangsvereinbarungen: Stand heute Seit 1. April neue Vereinbarungen zwischen Swisscom Fixnet und 8 Vertragspartnerinnen, davon 6 Vereinbarungen betreffend den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss 6 Vereinbarungen betreffend Kollokation 1 Vereinbarung betreffend Verrechnung von Teilnehmeranschlüssen des Festnetzes 2 Vereinbarungen betreffend Zugang zu den Kabelkanalisationen 1 Vereinbarung betreffend Mietleitungen Alle Vereinbarungen enthalten Drittwirkungsklausel Marktbeherrschung teilweise ausdrücklich nicht anerkannt 10
11 Verfahrensablauf Gesuch Marktbeherrschung bestritten Marktbeherrschung nein ja WEKO- Gutachten Entscheid ComCom Stellungnahme zum Gesuch ja nein Beweisverfahren Ev. Schlichtungsverhandlung Stellungnahme Preisüberwacher Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht Entscheid ComCom Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht 11
12 Aktueller Stand - Ausblick Hängige Verfahren Sonderfall Bitstrom: ein Verfahren hängig seit April 2007, da Marktbeherrschung bestritten und deshalb kein Angebot und keine Verhandlungen. Verfahren vorerst auf Frage der Marktbeherrschung beschränkt. 12
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