Webinar Lieferantenerklärung
|
|
- Emilia Winkler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Webinar Mag. (FH) Petra Distl & Mag. Astrid Isopp, M.A.
2 Inhalt Überblick der Freihandelsabkommen der EU Zollbegünstigung Ursprungseigenschaft Sinn der Wortlaut Kumulierung Langzeitlieferantenerklärung/Gültigkeitszeitraum für Waren ohne Präferenzursprung Archivierung
3
4 Beispiel: Export österreichischer Geige A Österreichischer Geigenproduzent Präferenzieller Ursprungsnachweis B Chilenischer Konzertgeiger Zollbefreiung in Chile
5 Wann darf ich eine ausstellen? einerseits der Hersteller nach Überprüfung der Ursprungslisten oder andererseits das Handelsunternehmen mit gültigem Vorpapier
6 Beispiel: Deutsche Ursprungsware nach Ägypten Deutscher Produzent A B Österreichischer Händler Präferenzieller Ursprungsnachweis C Ägyptischer Importeur Zollbefreiung in Ägypten
7 Nachweis über Ursprungseigenschaft Innerhalb der EU Für den Export in einen Partnerstaat präferenzieller Ursprungsnachweis (jeweils im Abkommen geregelt) o EUR1 o EUR-MED o Ursprungserklärung auf der Rechnung
8 Wofür braucht mein Kunde eine? Entweder Ihr Kunde plant in ein Land zu exportieren, mit dem die Europäische Union ein Freihandelsabkommen hat, und er den Vorteil der Zollbegünstigung in Anspruch nehmen möchte. Oder aber sein in der EU ansässiger Kunde verlangt eine von ihm. Die Kette der Ursprungsinformation muss immer geschlossen sein.
9 Beispiel: Deutsche Ursprungsware in die Schweiz A Deutscher Produzent B Österreichischer Zwischenhändler C Österreichischer Zwischenhändler D Ungarischer Zwischenhändler Präferenzieller Ursprungsnachweis E Schweizer Importeur
10 Wortlaut ERKLÄRUNG Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten... (1) Waren Ursprungserzeugnisse... (2) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit... (3) entsprechen. Er erklärt Folgendes (4): O Kumulierung angewendet mit... (Name des Landes / der Länder) O Keine Kumulierung angewendet Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.... (5)... (6)... (7) Fußnoten: (1) Sind nur bestimmte der aufgeführten Waren betroffen, so sind sie eindeutig zu kennzeichnen; auf diese Kennzeichnung ist mit folgendem Vermerk hinzuweisen: dass die in diesem Dokument aufgeführten und mit... gekennzeichneten Waren Ursprungserzeugnisse ". (2) Europäische Union, Land, Ländergruppe oder Gebiet, in der/dem die Waren ihren Ursprung haben. (3) Land, Ländergruppe oder Gebiet. (4) Nur auszufüllen - soweit erforderlich - für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Rahmen präferenzieller Handelsbeziehungen mit einem der Länder, mit dem die Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung Anwendung findet. (5) Ort und Datum. (6) Name und Stellung in der Firma. (7) Unterschrift.
11 Tipps zum Ausfüllen der Ursprungsland: laut Vor-Präferenznachweis bzw. Ursprung durch Erfüllung der Ursprungslistenregel Partnerstaat: Partnerländer, mit denen die Ursprungsregellisten des Abkommens erfüllt sind Achtung: Für Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union ist Europäische Gemeinschaft/Europäische Union (abgekürzt EEC/EU, CEE/UE oder CE/UE bitte nicht die Abkürzungen EG (Ländercode von Ägypten) bzw. EC (Ländercode von Ecuador) verwenden)
12 Kumulierung Er erklärt folgendes: Kumulierung angewendet mit (Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet
13 Einzellieferantenerklärung vs. Langzeit- Einzellieferantenerklärung jeweils nur für eine einzelne Warenlieferung gültig Langzeit- Gültigkeitsdauer max. 2 Jahre, für regelmäßige Lieferungen, bei denen die Ursprungseigenschaft der Waren gleich bleibt
14 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Gesamtgeltungsdauer 24 Monate Beginn der Geltungsdauer max. 12 Monate vor dem Ausstellungsdatum Beginn der Geltungsdauer darf nicht mehr als sechs Monate nach dem Ausstellungsdatum liegen.
15 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Ausstellung Gültig
16 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Ausstellung Gültig
17 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Ausstellung Gültig
18 Ausstellung der Falschangaben, Verpflichtung Aussteller haftet mit seiner Unterschrift Herbeiführung unrichtiger en führt zu einem Strafbestand nach $ 48a Finanzstrafgesetz
19 Verpflichtung zur Ausstellung? keine gesetzliche Verpflichtung wenn erwünscht, Aufnahme in den Vertrag
20 für Waren ohne Präferenzursprung nur für Waren die in der EU bereits be- oder verarbeitet wurden ohne Präferenzursprungseigenschaft erlangt zu haben nicht für die Bestätigung bestehender Ursprungseigenschaft geeignet
21 Kein Fall der für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft Beispiel: Ware chinesischen Ursprungs CN Chinesischer Produzent keine AT Österreichischer Zwischenhändler DE Deutscher Zwischenhändler CH Schweizer Importeur
22 Sonderregelung für Lieferung außerhalb der EU Türkei Kumulierung im EWR, Maghreb, AKP und ÜLG
23 Archivierung der drei Jahre im Unternehmen aufbewahren Empfehlung laut BAO 7 Jahre
24 Rechtsgrundlage Als Rechtsgrundlage für die Ausstellung von en dienen die Artikel 61 bis 66 UZK (Unionszollkodex) sowie die Anhänge bis UZK-IA (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447). Vereinfachungen für Langzeitlieferantenerklärungen in der VO(EU) 2017/989 geregelt
25 Nützliche Links Homepage der Wirtschaftskammer:
26 Ansprechpartner zur Abteilung für Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien: Stubenring 8-10, 1010 Wien 01/51450/1302
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (CE) / Europäische Union (EU) hat mit einer Reihe
MehrQuelle: Kennung: Z Lieferantenerklärungen Inhalt Lieferantenerklärungen und ihre Verwendung
E-VSF Gesamte Vorschrift Normgeber: Vorschrift: Aktenzeichen: Erlassdatum: 04.07.2016 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 01.05.2016 Bundesministerium der Finanzen Lieferantenerklärungen III B 1 - Z 4390/15/10001,
MehrSeite V orw ort... 5 Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 23
Inhaltsverzeichnis Seite V orw ort... 5 Autorenverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 Abbildungsverzeichnis... 23 1. Einführung in das Warenursprungs- und Präferenzrecht... 25 1.1 Handelspolitik...
MehrA. Grundsätzliches. A.1 Grundwissen über die Präferenzmaßnahmen der EU. A.2 Wirtschaftsbeteiligte
A.1 Grundwissen über die Präferenzmaßnahmen der EU Das Verstehen der Präferenzmaßnahmen der EU (Ursprungsregeln) ist jedenfalls eine Grundvoraussetzung für den Wirtschaftsbeteiligten, wenn er vom Zollvorteil,
MehrLieferantenerklärung. Geschäftsfeld International
Lieferantenerklärung Geschäftsfeld International Lieferantenerklärungen gemäß Unionszollkodex (UZK) Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische
MehrHier tut sich was! Lieferantenerklärungen. 1. Was sind Präferenzabkommen?
Hier tut sich was! Die IHK Mittleres Ruhrgebiet befindet sich in einem umfassenden Change-Prozess. Während wir an uns und einem neuen Internet-Auftritt arbeiten, steht Ihnen unsere bisherige Website wie
MehrLieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft
MehrLieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex. Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft
MehrPAN-EURO-MED. Die neue Ursprungskumulierungszone Paneuropa-Mittelmeer. Diplom-Finanzwirtin Gesa Schumann Dr. Thomas Möller.
PAN-EURO-MED Die neue Ursprungskumulierungszone Paneuropa-Mittelmeer Diplom-Finanzwirtin Gesa Schumann Dr. Thomas Möller Mendel Verlag Verlag: Mendel Verlag GmbH & Co. KG Gerichtsstraße 42, D-58452 Witten
MehrDie Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung
Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung Geschäftsfeld International Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone
MehrDienstvorschrift für Lieferantenerklärungen
juris und Bundesanzeiger Verlag - VSF-Portal recherchiert von: Martin Thorwesten am 13.02.2012 Einzelvorschrift Normgeber: Aktenzeichen: Erlassdatum: 04.04.2011 Fassung vom: 04.04.2011 Gültig ab: 04.04.2011
MehrHinweise zur Lieferantenerklärung
Ihre Ansprechpartner Judith Kleiber E-Mail: kleiber@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-129 Hinweise zur Lieferantenerklärung Andreas Niepel E-Mail: niepel@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-133 1. Was sind
MehrZoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland
Zoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland Eingangsfrage: Alles neu? NEIN, nicht alles! Die Präferenzabkommen,
MehrMerkblatt Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
MERKBLATT International Merkblatt Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 Häufig gestellte Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? 2. Was ist eine Lieferantenerklärung? 3. Wozu
MehrMerkblatt: LIEFERANTENERKLÄRUNGEN
Merkblatt: LIEFERANTENERKLÄRUNGEN 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Abkommen wurden Zollvergünstigungen
MehrLieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
Dieses Dokument finden Sie unter http://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 78328 Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was
MehrMERKBLATT ZU LIEFERANTENERKLÄRUNGEN
MERKBLATT ZU LIEFERANTENERKLÄRUNGEN 1. WAS SIND PRÄFERENZABKOMMEN? Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Abkommen wurden Zollvergünstigungen
MehrLieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick
Lieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick Disclaimer: Die vorliegenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotz aller Sorgfalt kann seitens der IHK
MehrLieferantenerklärungen. Die wichtigsten Details im Überblick
Lieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick Inhalt: 1. Hintergrund der Lieferantenerklärung 2. Was ist eine Lieferantenerklärung? 3. Formen der Lieferantenerklärung 4. Sonderfall Lieferantenerklärung
MehrLieferantenerklärung nach VO Nr. 2017/989: Häufig gestellte Fragen
Stand: Juni 2018 Lieferantenerklärung nach VO Nr. 2017/989: Häufig gestellte Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? 2. Was ist eine Lieferantenerklärung? 3. Wozu dient eine Lieferantenerklärung? 4. Was
MehrVEREINBARUNG. Nr. zwischen. dem liechtensteinischen Amt für Handel und Transport. und. der Firma
1/5 A M T FÜ R H A N D EL U N D TR A N SP O R T FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN VEREINBARUNG Nr. zwischen dem liechtensteinischen Amt für Handel und Transport und der Firma zur Ausstellung von Erklärungen
MehrAusfüllhinweise für Lieferantenerklärungen der MAN Diesel & Turbo SE
Ausfüllhinweise für Lieferantenerklärungen der MAN Diesel & Turbo SE Aufgrund der Anforderungen im internationalen Warenverkehr, benötigt die MAN Diesel & Turbo SE von ihren Vorlieferanten mehrere Informationen.
MehrDie Lieferantenerklärung
3. Die Bestimmung des Lieferortes Rudolf Schnabl/Andreas Rassinger Die Lieferantenerklärung auf Basis des neuen UZK Praxishandbuch über das Informationsverfahren für Produktion und Handel von präferenziellen
Mehr360 Ursprung. Folie Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich. Susanne Martin, IHK Trier
Folie 0 360 Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich Susanne Martin, IHK Trier Folie 1 Inhalt 1. Überblick 2. Die Warenmarkierung made in 3. Der präferenzielle Ursprung 4. Der nicht präferenzielle
MehrLand/Ländergruppe. Stand 15. Juli Tabelle II Nr.
Informationstabelle I Stand 15. Juli 2009 Land/Ländergruppe Codes Tabelle II Nr. Ägypten EG, MCH, APS, SPG, SPGL 12,17 Albanien AL 6 Algerien DZ, MGB, APS, SPG, SPGL 13, 17 Allgemeines Präferenzzollschema
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
21.6.2001 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 165/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 1207/2001 DES RATES vom 11. Juni 2001 über Verfahren zur Erleichterung der
MehrLieferantenerklärungen
Lieferantenerklärungen Wir antworten auf die häufigsten Fragen! IHK-Merkblatt 2018 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel. 0385 5103 0 I Fax:
MehrThema: Registrierter Ausführer im und außerhalb des APS REX-System. Oktober 2017 / Mag. Manfred Mehringer 1
Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb des APS REX-System Oktober 2017 / Mag. Manfred Mehringer 1 REX-System Rechtsgrundlagen UZK Art. 64 bis 68 UZK-DA Art. 37 bis 58 UZK-IA Art. 68 bis 112 Anhänge
MehrREGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU
REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU Einleitender Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details
MehrWirtschaftspartnerabkommen EU-JAPAN
Wirtschaftspartnerabkommen EU-JAPAN (Economic Partnership Agreement EPA) am 17. Juli 2018 unterzeichnet EPA soll im Jahr 2019 in Kraft treten Hannes Alberer Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern Linz,
MehrDie Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone)
MehrDGC 2A ASSOZIATION ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER TÜRKEI. Brüssel, den 12. Mai 2015 (OR. en) UE-TR 4802/15
ASSOZIATION ZWISCHEN R EUROPÄISCHEN UNION UND R TÜRKEI Der Gemischte Ausschuss Brüssel, den 12. Mai 2015 (OR. en) UE-TR 4802/15 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S GEMISCHTEN
MehrREGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX)
REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details können den rechtlichen Grundlagen (Art. 64 Abs. 3 UZK,
MehrMerkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU
Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU (Version 17. Januar 2017) Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer
MehrMerkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU
Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU (Version 20. Dezember 2017) Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen
MehrAbschnitt I: Warenursprung und Präferenzen
Inhaltsverzeichnis Autoren...... XI Handhabung......XII Baukasten Ursprung...... XIV Abkürzungsverzeichnis......XV Begriffsbestimmungen...... XIX Stichwortverzeichnis... StStw-1 Abschnitt I: Warenursprung
MehrLieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Antworten auf die 18 am häufigsten gestellte Fragen:
Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Antworten auf die 18 am häufigsten gestellte Fragen: 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (EG) hat mit einer Reihe von Ländern
MehrCUSTOMS NEWS. ZOLLRECHT UZK Start zum 01. Mai ISSUE 34 \\ 07. April 2016
CUSTOMS NEWS ISSUE 34 \\ 07. April 2016 ZOLLRECHT UZK 2016 - Start zum 01. Mai 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Seminarteilnehmer/-innen der MA-Tax Consulting GmbH, bereits in der letzten Customs
MehrMerkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU
Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU (Version 19. September 2017) Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen bestimmter
MehrDie Zollpräferenzsysteme der Europäischen Gemeinschaft
Die Zollpräferenzsysteme der Europäischen Gemeinschaft Berlin Partner GmbH, Team Außenwirtschaft, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Tel. +49 30 39980-0, Fax +49 30 39980-239, info@berlin-partner.de,
MehrDie Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone)
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer
MehrAbkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Anhang 2 Unterzeichnet in Brüssel am 14. Dezember 2000 Von der Schweiz
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrMerkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU
Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU (Version 26. April 2018) Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen
Mehr(Version 14. Februar 2019)
M e r k b l a t t r e g i s t r i e r t e r A u s f ü h r e r ( R E X ) f ü r Au s f ü h r e r u n d W i e d e r v e r s e n d e r i n d e r E U (Version 14. Februar 2019) Das Verfahren des registrierten
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer A Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer
MehrREX FAQs Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben?
REX FAQs 1. REX-ANTRAG 1.1.1. Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben? 1.2.1. Ist die Anführung einer Warenbeschreibung erforderlich? 1.2.2. Soll die 4-stellige HS-Position oder die 2-stellige
MehrDE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7
12.4. DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7 Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle
MehrCETA - Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen
CETA - Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen Allgemeine Hinweise Welche konkreten Schritte muss ich bei einem Exportgeschäft mit Ziel Kanada beachten, um Zollpräferenzen in Anspruch
MehrREGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX)
REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details können den rechtlichen Grundlagen (Art. 64 Abs. 3 UZK,
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2016 COM(2016) 262 final 2016/0136 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Zentralamerika zu
MehrC 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union
C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 20.2. Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle
MehrLangzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen auch die offiziellen Fußnoten und die weiteren Hinweise der deutschen IHK-Organisation Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Long-term
MehrGlobal T Event: 22. Februar 2019, Workshop #2, Ermatingen, Alfonso Orlando, Leiter ExportHelp FHA RICHTIG NUTZEN UND TYPISCHE FEHLER VERMEIDEN
Global T Event: 22. Februar 2019, Workshop #2, Ermatingen, Alfonso Orlando, Leiter ExportHelp FHA RICHTIG NUTZEN UND TYPISCHE FEHLER VERMEIDEN Agenda Praxisbeispiele aus dem Alltag: häufigste Irrtümer
MehrInformation zum EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Information zum EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Stand 23.1.2019 Inhalt Rechtsgrundlage:... 2 Erwerb der Ursprungseigenschaft - Ursprungserzeugnis... 2 Minimalbehandlung... 3 Territorialitätsprinzip
MehrCETA: Zollvorteile nutzen
CETA: Zollvorteile nutzen Koblenz, 12. Oktober 2017 2016 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung Inhalt 1. Zollabbau EU-Kanada 2. Verfahrensregeln 3.
MehrMerkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU
Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU (Version 11. Januar 2019) Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen einiger Freihandelsabkommen
MehrREX FAQs Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben?
REX FAQs 1. REX-ANTRAG 1.1.1. Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben? 1.2.1. Ist die Anführung einer Warenbeschreibung erforderlich? 1.2.2. Soll die 4-stellige HS-Position oder die 2-stellige
MehrHerzlich willkommen. 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016
Herzlich willkommen 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016 Inhalt 1. Überblick 2. Die Warenmarkierung made in 3. Der präferenzielle Ursprung 4. Der nicht-präferenzielle
MehrLangzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft. geliefert werden, Ursprungserzeugnisse
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen auch die offiziellen Fußnoten und die weiteren Hinweise der deutschen IHK-Organisation Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Long-term
MehrLieferantenerklärungen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Antworten auf die 18 am häufigsten gestellten Fragen:
Lieferantenerklärungen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Antworten auf die 18 am häufigsten gestellten Fragen: 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (CE) bzw. Europäische
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer
MehrLieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen auch die offiziellen Fußnoten und die weiteren Hinweise der deutschen IHK-Organisation Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Suppliers declaration
MehrLIEFERANTENERKLÄRUNG. Praktische Tipps. Gerhard Stöger. Juni 2016 ALLES UNTERNEHMEN.
LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger Juni 2016 ALLES UNTERNEHMEN. LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger Juni 2016 Dieses Dokument ist im WKO-Shop der WKO Oberösterreich erhältlich.
MehrCETA: Zollvorteile nutzen
CETA: Zollvorteile nutzen Stuttgart, 22. März 2017 Marc Bauer Referatsleiter Internationaler Warenverkehr Tel: +49(0)711.2005-1235 marc.bauer@stuttgart.ihk.de 2016 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität
MehrANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 26 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem
MehrInformation zum EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Information zum EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Stand 1.2.2019 Inhalt Grundsätzliches... 2 Übersetzungsfehler und Sprachversionen... 2 Rechtsgrundlage:... 2 Erwerb der Ursprungseigenschaft -
MehrZollpräferenzen - Warenursprung Stand:
3.2.2. Zollpräferenzen - Warenursprung Stand: 01.04.2015 Allgemeines Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Freihandelsabkommen geschlossen, mit dem Ziel den Warenaustausch mit diesen Ländern zu verstärken
MehrANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2016 COM(2016) 262 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Zentralamerika
MehrImpressum & Autoren. Rechtliche Hinweise Alle Rechte vorbehalten.
Inhaltsverzeichnis Impressum... 1 Anlagen... 2 A U16 - Best?tigung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer... 3 B U13 - zur Ansicht... 5 C Meldung an das Heimat-Finanzamt?ber die Anwendung des Bestimmungsland......
MehrC 244/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union
C 244/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 5.7. Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle
MehrLieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Geschäftsbereich International Kompetenzzentrum Zoll Postanschrift: 90331 Nürnberg Tel. 0911/1335-395 Fax 346 e-mail: hartinger@nuernberg.ihk.de Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
MehrZollpräferenzsysteme der Europäischen Union
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 23404 Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union Beim Import von Waren aus Drittländern wird bei der Überführung der Waren in den freien
MehrANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 24 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 280/13
22.10.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1012/2013 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2013 über die im Rahmen von Kontingenten für bestimmte Erzeugnisse aus Costa
MehrVerordnung über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen
Verordnung über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen vom 28. Mai 1997 (Stand am 1. Mai 2007) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4, 5 und 7 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 25. Juni
MehrWarenursprung und Präferenzen
Warenursprung und Präferenzen yoicl systematische von Dr. Thomas Möller und Gesa Schumann ; Außenwirtschaftliche Praxis 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 SCHRIFTENREIHE Bundesanzeiger Verlag
MehrPräferenzgewährung im Rahmen des Warenverkehrs mit der Schweiz/Liechtenstein ab dem
POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Gräf Clearingcenter per E-mail TEL 0800/1012631 FAX 069/20971-568 E-MAIL
MehrHinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman
MehrBitte lesen Sie vor dem Ausfüllen auch die offiziellen Fußnoten und die weiteren Hinweise der deutschen IHK- Organisation
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen auch die offiziellen Fußnoten und die weiteren Hinweise der deutschen IHK- Organisation Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach
MehrPROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz.
campusexportseminare DER IHZ PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. JANUAR BIS DEZEMBER 2018 PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer
MehrMerkblatt Lieferantenerklärung nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
Merkblatt Lieferantenerklärung nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (EG) hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen (v.a. den mittelosteuropäischen
MehrArbeits- und Organisationsanweisung
Arbeits- und Organisationsanweisung für das präferenzielle Nachweisverfahren als Ermächtigter Ausführer Vereinfachte Fassung, nur nutzbar für EU-Ursprungsware ohne Kumulation Dieses Muster einer Arbeits-
Mehr5882/1/17 REV 1 ESS/mhz DGG 3B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. März 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0328 (NLE) 5882/1/17 REV 1 UD 17 SPG 8 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S
MehrLieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (EG)* hat mit einer Reihe von
MehrLieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
Geschäftsbereich International Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft
Mehr