Webinar Lieferantenerklärung

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1 Webinar Mag. (FH) Petra Distl & Mag. Astrid Isopp, M.A.

2 Inhalt Überblick der Freihandelsabkommen der EU Zollbegünstigung Ursprungseigenschaft Sinn der Wortlaut Kumulierung Langzeitlieferantenerklärung/Gültigkeitszeitraum für Waren ohne Präferenzursprung Archivierung

3

4 Beispiel: Export österreichischer Geige A Österreichischer Geigenproduzent Präferenzieller Ursprungsnachweis B Chilenischer Konzertgeiger Zollbefreiung in Chile

5 Wann darf ich eine ausstellen? einerseits der Hersteller nach Überprüfung der Ursprungslisten oder andererseits das Handelsunternehmen mit gültigem Vorpapier

6 Beispiel: Deutsche Ursprungsware nach Ägypten Deutscher Produzent A B Österreichischer Händler Präferenzieller Ursprungsnachweis C Ägyptischer Importeur Zollbefreiung in Ägypten

7 Nachweis über Ursprungseigenschaft Innerhalb der EU Für den Export in einen Partnerstaat präferenzieller Ursprungsnachweis (jeweils im Abkommen geregelt) o EUR1 o EUR-MED o Ursprungserklärung auf der Rechnung

8 Wofür braucht mein Kunde eine? Entweder Ihr Kunde plant in ein Land zu exportieren, mit dem die Europäische Union ein Freihandelsabkommen hat, und er den Vorteil der Zollbegünstigung in Anspruch nehmen möchte. Oder aber sein in der EU ansässiger Kunde verlangt eine von ihm. Die Kette der Ursprungsinformation muss immer geschlossen sein.

9 Beispiel: Deutsche Ursprungsware in die Schweiz A Deutscher Produzent B Österreichischer Zwischenhändler C Österreichischer Zwischenhändler D Ungarischer Zwischenhändler Präferenzieller Ursprungsnachweis E Schweizer Importeur

10 Wortlaut ERKLÄRUNG Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten... (1) Waren Ursprungserzeugnisse... (2) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit... (3) entsprechen. Er erklärt Folgendes (4): O Kumulierung angewendet mit... (Name des Landes / der Länder) O Keine Kumulierung angewendet Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.... (5)... (6)... (7) Fußnoten: (1) Sind nur bestimmte der aufgeführten Waren betroffen, so sind sie eindeutig zu kennzeichnen; auf diese Kennzeichnung ist mit folgendem Vermerk hinzuweisen: dass die in diesem Dokument aufgeführten und mit... gekennzeichneten Waren Ursprungserzeugnisse ". (2) Europäische Union, Land, Ländergruppe oder Gebiet, in der/dem die Waren ihren Ursprung haben. (3) Land, Ländergruppe oder Gebiet. (4) Nur auszufüllen - soweit erforderlich - für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft im Rahmen präferenzieller Handelsbeziehungen mit einem der Länder, mit dem die Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung Anwendung findet. (5) Ort und Datum. (6) Name und Stellung in der Firma. (7) Unterschrift.

11 Tipps zum Ausfüllen der Ursprungsland: laut Vor-Präferenznachweis bzw. Ursprung durch Erfüllung der Ursprungslistenregel Partnerstaat: Partnerländer, mit denen die Ursprungsregellisten des Abkommens erfüllt sind Achtung: Für Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union ist Europäische Gemeinschaft/Europäische Union (abgekürzt EEC/EU, CEE/UE oder CE/UE bitte nicht die Abkürzungen EG (Ländercode von Ägypten) bzw. EC (Ländercode von Ecuador) verwenden)

12 Kumulierung Er erklärt folgendes: Kumulierung angewendet mit (Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet

13 Einzellieferantenerklärung vs. Langzeit- Einzellieferantenerklärung jeweils nur für eine einzelne Warenlieferung gültig Langzeit- Gültigkeitsdauer max. 2 Jahre, für regelmäßige Lieferungen, bei denen die Ursprungseigenschaft der Waren gleich bleibt

14 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Gesamtgeltungsdauer 24 Monate Beginn der Geltungsdauer max. 12 Monate vor dem Ausstellungsdatum Beginn der Geltungsdauer darf nicht mehr als sechs Monate nach dem Ausstellungsdatum liegen.

15 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Ausstellung Gültig

16 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Ausstellung Gültig

17 Langzeitlieferantenerklärung Ausstellung und Gültigkeit Ausstellung Gültig

18 Ausstellung der Falschangaben, Verpflichtung Aussteller haftet mit seiner Unterschrift Herbeiführung unrichtiger en führt zu einem Strafbestand nach $ 48a Finanzstrafgesetz

19 Verpflichtung zur Ausstellung? keine gesetzliche Verpflichtung wenn erwünscht, Aufnahme in den Vertrag

20 für Waren ohne Präferenzursprung nur für Waren die in der EU bereits be- oder verarbeitet wurden ohne Präferenzursprungseigenschaft erlangt zu haben nicht für die Bestätigung bestehender Ursprungseigenschaft geeignet

21 Kein Fall der für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft Beispiel: Ware chinesischen Ursprungs CN Chinesischer Produzent keine AT Österreichischer Zwischenhändler DE Deutscher Zwischenhändler CH Schweizer Importeur

22 Sonderregelung für Lieferung außerhalb der EU Türkei Kumulierung im EWR, Maghreb, AKP und ÜLG

23 Archivierung der drei Jahre im Unternehmen aufbewahren Empfehlung laut BAO 7 Jahre

24 Rechtsgrundlage Als Rechtsgrundlage für die Ausstellung von en dienen die Artikel 61 bis 66 UZK (Unionszollkodex) sowie die Anhänge bis UZK-IA (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447). Vereinfachungen für Langzeitlieferantenerklärungen in der VO(EU) 2017/989 geregelt

25 Nützliche Links Homepage der Wirtschaftskammer:

26 Ansprechpartner zur Abteilung für Außenwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien: Stubenring 8-10, 1010 Wien 01/51450/1302

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