Allgemeine Reisebedingungen

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1 Allgemeine Reisebedingungen Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich ein wenig Zeit für diese Seite nehmen. Beachten Sie bitte folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 1. Abschluß des Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung geben Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht. An die Reiseanmeldung sind Sie 2 Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise schriftlich von uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen 2 Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch sofortige Bestätigung bzw. Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluß. - Telefonisch nehmen wir nur Verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrags durch die schriftliche Reiseanmeldung, die Sie bitte unverzüglich unterschrieben zurücksenden, und unsere Reisebestätigung geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterläßt, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. - Eventuelle Verzögerungen bei der Bestätigung sowie geringfügige Änderung ( Fahrroute, Omnibus, Reiseleitung u.ä.) berechtigt nicht zum gebührenfreien Rücktritt. - Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den Sie durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen können. 2. Zahlung des Reisepreises Mit der Anmeldung überweisen Sie bitte die Anzahlung von p. Person, nachdem Sie die Reisebestätigung erhalten haben. Dieses ist gleichzeitig Ihr Fahrausweis und beinhalte alle Informationen. Den Restbetrag des Reisepreises überweisen Sie ohne weitere Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn. Die Reiserücktrittsversicherung kann nur innerhalb einer Woche nach Anmeldung abgeschlossen werden und muß gleich bezahlt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 3. Leistungen Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Beschreibung im Katalog sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw. Bestätigung). Nebenabreden müssen in die Reiseanmeldung und Bestätigung aufgenommen werden. - Die Preise verstehen sich pro Person bei Unterbringung im Doppelzimmer. Sollten Sie 1/2 Doppelzimmer gebucht haben und wir keine 2 passenden

2 Personen dazu finden, erfolgt ohne weitere Nachricht Unterbringung im Einzelzimmer. Der entsprechende Aufpreis geht zu Ihren Lasten. - Einzelzimmer sind nur sehr beschränkt verfügbar, beanspruchen oft einen hohen Aufpreis und sind qualitativ geringwertiger ausgestattet als normale Doppelzimmer. - Wir befördern einen Koffer und eine Reisetasche in normalen Maßen pro Person. Das Gepäck ist nicht versichert, bei Beschädigung oder Verlust keine Haftung. - Die Verpflegungsleistung Halbpension enthält Frühstück und je Übernachtung ein Essen. 4. Leistungen und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treue und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt. Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen von 10% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich die Preise der Leistungen nach Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen 4 Monate nach Vertragsabschluß von mehr als 10 % des Gesamtpreises können Sie kostenlos zurücktreten. 5. Rücktritt des Kunden Der Reisende kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so beträgt unser pauschalierter Anspruch vom Reisepreis als angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen: bis 84 Tage vor Reisebeginn 50.- ab Tag vor Reisebeginn 10% mindestens jedoch 75.- ab Tag vor Reisebeginn 25% ab Tag vor Reisebeginn 30% ab Tag vor Reisebeginn 40% ab Tag vor Reisebeginn 60% ab 6. Tag vor Reisebeginn 70% Bei Nichtantritt am Abreisetag ohne Stornierung erheben wir 95 % des Reisepreises, ebenso bei Reiseabbruch. 6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden und Ersatzreisende Verlangen Sie nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein Bearbeitungsentgeld von 15- verlangen, soweit wir nicht höhere Entschädigungen nachweisen. Deren Höhe richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie unter Abzug dessen, was wir durch anderweitige Verwendung des Reiseleistung erwerben können. Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseanfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche

3 Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch die Teilnahme des Dritten entstehende Mehrkosten, mindestens 15.-, pauschal und ohne weiteren Nachweis, gehen zu Lasten des Reisenden. 7. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.b. Krankheit), so bemühen wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: - Fristlos, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für uns und die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist - dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiterhin zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen unberührt. - Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 zahlenden Personen bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn. Die Rücktrittserklärung leiten wir Ihnen unverzüglich zu. Der gezahlte Reisepreis wird zurückerstattet. 9. Kündigung infolge höherer Gewalt - Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbaren Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epedemien, hoheitliche Anordungen, Naturkatastrophen, Havarien, Streik, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertigen Fällen berechtigen beide Teile zur Kündigung - Im Fall der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. - Wir sind im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. - Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 10. Gewährleistung - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. - Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen diese aus wichtigen, uns erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen.

4 - Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir, dass Abhilfe möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. - Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen. 11. Mitwirkungsrecht der Reisenden Sie sind verpflichtet, die Ihnen zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 8. und 10. sind zu beachten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder Fahrer zur Kenntnis zu bringen. Sofern es möglich ist, sind diese verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. 12. Haftungsbeschränkung Unser Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden für Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkung geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen. Wir haften nicht für Leistungsstörung oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die als Fremdleistung ersichtlich sind (Theaterbesuche, Ausstellungen...). Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Schiffspassagen, Bootsfahrten, Theaterbesuche, Ausstellungen, alle Fahrten mit Bergbahnen, öffentlichen und fremden Verkehrsmitteln, sind Fremdleistungen, für deren Erbringung wir keine Haftung übernehmen Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt. 13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährungen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns gelten machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnten. Alle Ansprüche aus diesem Reisevertrag verjähren in 5 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Machen Sie nach vertraglichem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats gelten, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. 14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. - Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informieren. - Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger

5 Visa durch die jeweilige Diplomatische Vertretung wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei den, daß wir eine Verzögerung zu vertreten haben. - Sie sind für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch oder Nichtinformation bedingt sind. - Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. - Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten belasten. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. 16. Gerichtsstand ist Hanau 17. Programmänderungen Im Falle nicht vorhersehbarer Umstände oder Zwischenfälle müssen wir uns Programmänderungen vorbehalten. Mit Rücksicht auf Wetter, Öffnungszeiten usw. können wir die zeitliche Reihenfolge der Programmpunkte ändern. Für verspätete Ankunft am Zielort oder Rückkehr einer Reise, verursacht durch Staus auf den Straßen, technische Defekte am Reisebus, geänderte Fährabfahrten oder Verspätungen dieser, oder anderer widriger Umstände, die zu Verspätungen führen, übernehmen wir keine Haftung. Durch Abschluß Ihres Reisevertrages erkennen Sie diese Umstände, die auftreten können, an. 18.Vorbehalt Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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