Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schlittenbauer AktivReisen Stand Mai 2015

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schlittenbauer AktivReisen Stand Mai Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter/ Vermittler Schlittenbauer AktivReisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per vorgenommene Bestätigung von Schlittenbauer AktivReisen zu Stande Die Reiseanmeldung muss die Reisedaten, die Adresse des Kunden (Reiseanmelder) und auch Vor- und Nachnamen, wie auch das Geburtsdatum der Mitreisenden enthalten Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Kunden aus dem Reisevertrag Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Schlittenbauer AktivReisen vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt Leistungsträger, (z.bsp. Beförderungsunternehmen, Hotels, Unterkünfte) haben keine Bevollmächtigung weitere Zusicherungen zu machen, weitere Vereinbarungen zu treffen oder Auskünfte zu geben. Der von Schlittenbauer AktivReisen vereinbarte Inhalt des Reisevertrages darf somit von den Leistungsträgern nicht verändert werden oder im Widerspruch mit dem Reisevertrag stehen Ausschreibungen im Internet und Prospekte, welche nicht von Schlittenbauer AktivReisen herausgegeben wurden, sind für Schlittenbauer AktivReisen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich. 2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne de 651k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden Nach der Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den im Absatz der AGB's aufgelisteten Gründen : "Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl" abgesagt werden kann Werden die Anzahlung und/oder die Restzahlungen vom Kunden nicht zum vereinbarten Zahlungstermin ausgeglichen, so ist Schlittenbauer AktivReisen berechtigt, nach einer Mahnung mit einer Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde wird daraufhin mit den Rücktrittskosten, siehe AGB's "Rücktrittskosten", belastet Die Zusendung/ Übergabe der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises. 3. Leistungen, Vergütungen 3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

2 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse, kann nach dem Abschluss des Reisevertrages der Reisepreis insofern erhöht werden, in dem sich die Reise für Schlittenbauer AktivReisen verteuert hat. Der Kunde muss unverzüglich über die Erhöhung informiert werden. Diese Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Reisedatum und Abschluss des Reisevertrages mehr als 3 Monate stehen und es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhersehbar war Schlittenbauer AktivReisen behält sich vor, im Fall der Erhöhung von staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren, die dem Anbieter (Schlittenbauer AktivReisen) entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzuleiten. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Schlittenbauer AktivReisen den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Schlittenbauer AktivReisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Schlittenbauer AktivReisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen Schlittenbauer AktivReisen kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der aufgelisteten Gliederung unter "Reiserücktrittskosten", nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren Möchte der Kunde bis zu 30 Tagen vor der gebuchten Reise/ Abreisetermin, den Reisetermin, den Reiseort, das Reiseziel oder die Unterkunft ändern oder eine Umbuchung der Beförderungsart vornehmen, kann Schlittenbauer AktivReisen ein Umbuchungsentgelt erheben Umbuchungen die innerhalb der 30 Tage vor Reisetermin vom Kunden vorgenommen werden möchten, können ( sofern eine Durchführung möglich ist) nur nach Rücktritt des bestehenden Reisevertrages unter Berücksichtigung der "Reiserücktrittskosten" vorgenommen werden. Für die Umbuchung ist der Abschluss einen neuen Reisevertrages notwendig Bis zum Beginn der Reise hat der Kunde das Recht, dass statt seiner Person ein Dritter in die Pflichten und Rechte des Reisevertrages eintritt. Schlittenbauer AktivReisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, falls seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder er den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt. Der Dritte und auch der Reiseanmelder haften gegenüber Schlittenbauer AktivReisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

3 6. Rücktrittskosten 6.1. bis 30. Tag vor der Abreise 20% 6.2. vom Tag vor der Abreise 40% 6.3. vom Tag vor der Abreise 60% 6.4. vom 7. Tag vor der Abreise bis Reiseantritt 90% pro Person vom jeweiligen Reisepreis Dem Kunden bleibt es vorgehalten, Schlittenbauer AktivReisen nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet Eine Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen. 7. Gewährleistung 7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter Schlittenbauer AktivReisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 8.1. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen des Reisevertrages infolge von vorzeitiger Abreise wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht gegenüber dem Veranstalter Schlittenbauer AktivReisen kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Veranstalter oder der dem Kunden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

4 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 9.1. Wird die in der Reiseausschreibung und im Reisevertrag genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder fällt ohne Verschulden von Schlittenbauer AktivReisen ein Kunde aus, so kann der Veranstalter 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten Der Kunde erhält in diesem Fall die bereits geleisteten Zahlungen zurück Weitere Zahlungen die der Kunde selbst gebucht hat (z.bsp. Bahntickets, Bustickets, Flugtickets usw.), übernimmt der Veranstalter nicht Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. 10. Vertragsaufhebung wegen höherer Gewalt Eine Kündigung des Reisevertrages bei nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wie z.bsp. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen), gilt die gesetzliche Regelung nach Maßgabe des BGB, 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last". 11. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Veranstalters vor Ort weiterzuleiten Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten. 12. Haftung & Haftungsbeschränkung & Verjährung Die Teilnahme an Schlittenbauer AktivReisen ist auf eigene Gefahr Die vertragliche Haftung von Schlittenbauer AktivReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Schlittenbauer AktivReisen für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Schadensersatzansprüche gegenüber Schlittenbauer AktivReisen wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Schlittenbauer AktivReisen wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte Der Rückgriff des Kunden auf Schlittenbauer AktivReisen wegen Gewährleistungs-ansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt hat und Schlittenbauer AktivReisen deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

5 12.7. Tritt Schlittenbauer AktivReisen nur als Vermittler von einzelnen fremden Leistungen auf, haftet er ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die vermittelte Erbringung der Leistung Wird dem Kunden über Schlittenbauer AktivReisen eine Beförderung im öffentlichen Linienverkehr oder eine ausdrücklich gekennzeichnete Fremdleistung (z.b. Veranstaltungen, Bergbahnfahrten usw.) vermittelt, haftet Schlittenbauer AktivReisen nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung Jeder Kunde hat sich an die Vorgaben und Anordnungen der Reiseleitung vor Ort zu halten Für eine angemessene und geeignete Sicherheitsausstattung (besonders bei Wanderreisen) hat der Kunde selbstverantwortlich zu sorgen. Geeignetes Schuhwerk und geeignete Wanderausrüstung ist unabdingbar. Zuwiderhandlungen gegen diese Mitwirkungspflicht gehen zu Lasten des Kunden Die Reiseteilnahme von Minderjährigen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der Reise gewachsen ist. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Schlittenbauer AktivReisen findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kaufbeuren Der Kunde kann Schlittenbauer AktivReisen lediglich an deren Sitz verklagen Für Klagen des Veranstalters Schlittenbauer AktivReisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Schlittenbauer AktivReisen maßgebend Klagt der Kunde gegen Schlittenbauer AktivReisen im Ausland und wird dabei für die Haftung von Schlittenbauer AktivReisen im Grunde nicht deutsches Recht angewandt, findet folglich - bezugnehmend der Rechtsfolgen - (betreffend Höhe, Umfang und Art von Ansprüchen des Kunden) das deutsche Recht Anwendung. Reiseveranstalter Schlittenbauer AktivReisen Christian Schlittenbauer Wachsbleiche Füssen Deutschland Telefon info@wandernimriesengebirge.de Amtsgericht: Kaufbeuren Umsatzsteuer - ID: DE Dienstleistungsmerkmal: Reiseveranstalter Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Zürich Insurance Nr Inhaber: Christian Schlittenbauer Reiseangebote, die nicht von Schlittenbauer AktivReisen selbst durchgeführt werden, können von Schlittenbauer AktivReisen lediglich nur vermittelt werden!

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