Einführung in das. Dr. Christopher Wolf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in das. Dr. Christopher Wolf"

Transkript

1 Einführung in das Telekommunikationsrecht V Dr. Christopher Wolf

2 Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten Der fünfte Teil des TKG ( 52-77) regelt die Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten. Die Notwendigkeit einer Regulierung der Frequenzen und Nummern ergibt sich zum einen daraus, dass es sich um knappe Güter handelt, die für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen von zentraler Bedeutung sind. Weder Nummern, noch Frequenzen sind in ihrer Anzahl beliebig zu vervielfältigen.

3 Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten Auch die Anzahl der Ziffern einer Nummer lässt sich nicht beliebig ausdehnen, da Nummern dann nicht mehr praktisch handhabbar wären (Merkbarkeit und Einprägsamkeit, internationaler Regelungsrahmen der Nummern). So können bei mehrfachen Nutzung einer Frequenz Überlagerungen der Funkwellen (Interferenzen) entstehen und bei mehrfacher Vergabe einer Nummer könnte nicht mehr bestimmt werden, welcher Teilnehmer erreicht wird. Notwendigkeit, diese Güter exklusiv zu vergeben. Ziel der Frequenzverwaltung: vgl. 52 I TKG

4 Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten Schaffung eines eigenen Regelungsrahmens für Wegerechte findet seinen Grund hingegen darin, dass die Telekommunikation als raumübergreifende Netzwirtschaft in besonderem Maße auf die Nutzung fremden Grund und Bodens angewiesen ist In Verwaltungsvorschriften hat die Bundesnetzagentur ihr Handeln festgeschrieben, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten.

5 Frequenzverwaltung Die Funktechnik hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mobiltelefonie, Wireless LAN, GPS-Nutzung etc. sind ohne Funktechnik undenkbar. Und dann gibts noch den Rundfunk Funktechnik ist auf die Nutzung von Funkfrequenzen angewiesen. Trotz der mit der Digitalisierung verbundenen Kapazitätsausweitung stellen Frequenzen eine begrenzte Ressource dar. Um eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Funkfrequenzen zu gewährleisten bedarf es der Frequenzplanung. Diese ist geregelt in den 52ff. TKG. Instrumente der Frequenzordnung sind der Frequenzzuweisungsplan ( 53), der Frequenplan ( 54), die Frequenzzuteilung ( 55), das Vergabeverfahren ( 61), die Versteigerung ( 61 Abs. 2, Abs. 4) und der Widerruf ( 63).

6 Frequenzverwaltung Elektromagnetische Wellen eignen sich in einem begrenzten Frequenzbereich zur drahtlosen Übertragung von Signalen. Zur Gewährleistung einer effizienten Nutzung dieser endlichen Ressource werden internationale Harmonisierungsvereinbarungen getroffen. Auf nationaler Ebene werden hierauf aufbauend in der Frequenzverordnung Vorgaben für bestimmte Funkdienste getroffen, im hierauf aufbauenden Frequenzplan sind weitere Angaben zu den Nutzungsmöglichkeiten und deren Festlegungen getroffen.

7 Internationale Frequenzverwaltung BRD ist Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die auf internationaler Ebene mit Aufgaben der Telekommunikation, insb. der Funkdienste, befasst ist. Die ITU veranstaltet idr alle vier Jahre eine Weltfunkkonferenz (WRC), um die in der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) in tabellarischer Form festgelegten internationalen Frequenzzuweisungen zu überarbeiten und den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Die letzte WRC war im November 2015 in Genua. Vorbereitet wird die Konferenz durch verschiedene regionale Torkonferenzen (z.b.: Region Europa)

8 Internationale Frequenzverwaltung Diese Änderungen sind, soweit sie für Deutschland relevant sind, in nationales Recht umzusetzen. Dies geschieht wie auch die normale bundesdeutsche Frequenzverwaltung in einem ersten Schritt gemäß 53 I TKG im Rahmen der Frequenzverordnung. Frequenzverordnung ersetzt die frühere Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom (BGBl. I S. 446) geändert worden ist. Die Frequenzverordnung legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Funkdienste in Deutschland vorgesehen ( zugewiesen ) sind.

9 Internationale Frequenzverwaltung Die nationale Frequenzverordnung stellt den Rahmen dar zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen. Eine weitere, detailliertere Aufteilung auf Funkanwendungen erfolgt dann im Frequenzplan (früher: Frequenznutzungsplan), den BNetzA aus der Frequenzverordnung entwickelt. Die letztlich verbindliche Festlegung der nutzbaren Frequenz erfolgt in Form der Frequenzzuteilung, die grundsätzlich für alle Arten der Frequenznutzung erforderlich ist. Unmittelbar nach Beendigung einer WRC beginnt bereits die Vorbereitung der nächsten WRC in den entsprechenden nationalen und internationalen Gremien.

10 Internationale Frequenzverwaltung Gleichzeitig werden die Beschlüsse der letzten WRC in deutsches Recht umgesetzt. Damit gehen die Anmeldung von Frequenzbedarf durch verschiedene Frequenznutzer und die kritische Prüfung dieser Anmeldungen in den verschiedenen Vorbereitungsgruppen einher. Beispiel: Anmeldung von Frequenzbedarf für breitbandige Datenanwendungen durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die immer relevanter werden

11 (z.t. alte Begriffe!) Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor benötigt.

12 Frequenzverordnung 53 I TKG ist Ermächtigungsgrundlage für VO Frequenzverordnung wird durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) herausgegeben Bedarf der Zustimmung des Bundesrates Warum wohl? 53 II TKG: Materielle Vorgabe: Frequenzverordnung wird für BRD wird auf der Grundlage des internationalen Frequenzbereichszuweisungsplanes nach Art. 8 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) erstellt. Nationale Gestaltungsspielraum stark durch völkervertragl. Vorgaben beschränkt, Abweichungen von internat. Festsetzungen der International Telecommunication Union (ITU) nur unter engen Bedingungen d. VO Funk zulässig.

13 Frequenzverordnung (bisher: FrequenzbereichszuweisungsplanVO) Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor benötigt.

14 Frequenzplan Auf der Grundlage der Frequenzverordnung wird der Frequenzplan von der BNetzA erstellt, um eine effiziente und störungsfreie, verträgliche Nutzung der Frequenzen sicherzustellen ( 54 I TKG) Hat Vorgaben von 2 TKG zu entsprechen (vgl. 2 VI TKG) Frequenzplan enthält Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten, deren Festlegungen im Bereich 9 khz bis 275 GHz liegen. Frequenzplan wurde unter Beteiligung des Bundes, der Länder sowie der betroffenen Kreise aufgestellt. Ebenso wenig wie die Frequenzverordnung regelt der Frequenzplan die Zuordnung von Frequenzen an bestimmte Anbieter.

15 Frequenzplan

16 Frequenzplan

17 Frequenzzuteilung ( 55 TKG) Jede konkrete Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung, soweit im TKG nichts anderes geregelt ist. Begriff der Frequenznutzung: 3 Nr. 9 TKG Eine Frequenzzuteilung ist somit die behördliche oder durch Rechtsvorschriften erteilte Erlaubnis zur Nutzung bestimmter Frequenzen unter festgelegten Bedingungen. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Die Frequenzzuteilung erfolgt nach Maßgabe einer entspr. Eintragung im Frequenzplan, mit der das dreistufige Verfahren der Frequenzverwaltung abgeschlossen wird.

18 Frequenzzuteilung ( 55 TKG) Die Zuteilung von Frequenzen erfolgt zweckgebunden und diskriminierungsfrei nach Maßgabe des Frequenzplanes. Gesetz sieht v.a. Allgemeinzuteilung ( 55 II Satz 1 TKG) vor. Regelungstechnik: Allgemeinverfügung isv. 35 S. 2 VwVfG Vorteil: größtmögliche Flexibilität für den Einsatz der Frequenzen geschaffen. Nachteil: ggf. müssen eventuelle Störungen bei der gemeinsamen Nutzung einer Frequenz durch andere Nutzer in Kauf genommen werden.

19 Frequenzzuteilung ( 55 TKG) Daher: Oft werden Frequenzen zum Schutz der Anwendungen nur an einen Anwender bzw. Funknetzbetreiber zugeteilt (Einzelzuteilung, 55 III S. 1). v. a. wenn Gefahr von funktechnischen Störungen nicht anders ausgeschlossen werden kann ( 55 III Satz 2 TKG). Regelungstechnik: individueller VA Abs. 4: pers. Voraussetzungen: Zuverlässigkeit (Rechtsvorschriften einzuhalten), Leistungsfähigkeit (für techn. Betrieb), Fachkunde (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten) Frage: Könnten Sie die Vorgaben von Abs. 4 erfüllen? Abs. 5: obj. Voraussetzungen: Ausweisung im Frequenzplan, die Verfügbarkeit, die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen und Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung

20 Frequenzzuteilung ( 55 TKG) Anspruch? Gebundene Entscheidung Abs. 5: Regulierungsziele der Länder Verstoß hiergegen ist Zuteilungshindernis, milderes Mittel kann z.b. eine Nebenbestimmung sein Aber: Kein Anspruch auf eine bestimmte Frequenz, Abs. 6 Abs. 7: Anzeigepflichten Abs. 9: Regelfall Befristung Abs. 10: Frequenzknappheit, ggf. Vergabeverfahren nach 61 TKG 61 II TKG: Grundsätzlich Versteigerungsverfahren 61 II S. 3 TKG: Keine Versteigerung bei Rundfunk Warum wohl?

21 Frequenzzuteilung ( 55 TKG ivm 60 TKG) Der konkrete Inhalt, etwa die Art und der Umfang der Frequenznutzung oder die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen, wird von 60 TKG vorgezeichnet Was fallen Ihnen für mögliche Kennziffern für solch eine Frequenz ein? 60 TKG: z.b. Regelungen zum Funkversorgungsgebiet, Senderstandorte, Senderhöhe, Sendestärke, Kanalbandbreite

22 Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor benötigt.

23 Sonstige Regelungen ( 55 TKG) 63 TKG: Widerrufsmöglichkeit Wichtiger Grund: Kein Horten von Frequenzen 64 TKG: Überwachung des Betriebs 65 TKG: Einschränkung der Nutzung z.b. im Verteidigungsfall Exkurs: Wer kennt das BundesleistungsG?

24 (vgl. Kühling/Telekommunikationsrecht) Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor benötigt.

25 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Zuständigkeitsbereich außerhalb der Länder? Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesländer sind zuständig für die inhaltliche Belegung der Frequenzen und die Aufsicht über die Veranstalter von Rundfunksendungen. Das richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen und Staatsverträgen, wie z. B. dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV).

26 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Entsprechend den Bestimmungen des RfStV bedürfen private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung nach dem jeweiligen Landesrecht. Für die Zulassung und Kontrolle privater Rundfunkunternehmen sind die jeweiligen Landesmedienanstalten zuständig. Wichtig: Unterscheidung zwischen Inhalt (Rundfunkanbieter/ SMG) und Technik/Übertragung (Senderbetreiber/TKG) Vgl. 49 III SMG: Unberührt bleiben. Was braucht Radio Salü? Zulassung und Zuweisung (SMG) und einen Sendernetzbetreiber (TKG/Zuteilung)

27 Überblick 48 ff. TKG

28 Überblick 48 ff. TKG

29 Überblick 48 ff. TKG

30 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder vgl. Verfahren nach 52 SMG (Zuweisung) Was regelt 53 SMG? Woher hat die LMS eine Frequenz nach 52 SMG? vgl. 21 SMG (Zuordnung) Doppelstrukturen: TKG: Frequenzplan, Frequenzordnung, Zuteilung an UKW- Senderbetreiber SMG: Zuordnung ör/lms, Zuweisung an Rundfunkanbieter Wie kommen UKW-Senderbetreiber und Rundfunkanbieter zusammen?

31 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder 57 I S. 6: TKG:...Hat die zuständige Landesbehörde die inhaltliche Belegung einer analogen oder digitalen Frequenznutzung zur Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder einem Inhalteanbieter zur alleinigen Nutzung zugewiesen, so kann dieser einen Vertrag mit einem Sendernetzbetreiber seiner Wahl abschließen, soweit dabei gewährleistet ist, dass den rundfunkrechtlichen Festlegungen entsprochen wurde. [7] Sofern der Sendernetzbetreibe die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, teilt ihm die Bundesnetzagentur die Frequenz auf Antrag zu.

32 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Hat die zust. LMA die inhaltliche Belegung einer Frequenz zur Übertragung von Rundfunk einem Rundfunkanbieter zur Nutzung zugewiesen, so kann dieser einen Vertrag mit einem Sendernetzbetreiber seiner Wahl abschließen, soweit dabei gewährleistet ist, dass den rundfunkrechtlichen Festlegungen entsprochen wurde ( 57 I Satz 7 TKG.) Sofern der Sendernetzbetreiber die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, teilt ihm BNetzA Frequenz auf Antrag zu ( 57 Abs. 1 Satz 8 TKG). 57 I S. 8: TK-Befristung richtet sich nach MR-Befristung

33 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Sollte durch den Inhalteanbieter keine Sendernetzbetreiberauswahl nach 57 TKG erfolgt sein, so meldet die zuständige Landesbehörde an die Bundesnetzagentur, dass die rundfunkrechtliche Zuweisung an einen Inhalteanbieter zur Nutzung erfolgt ist. Die Bundesnetzagentur führt dann ein qualifiziertes Interessensbekundungsverfahren mit einer Ausschlussfrist durch.

34 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Bei mehreren Interessenten wird ein Vergabeverfahren (Präsidentenkammerentscheidung BNetzA) durchgeführt. Liegen nach dem Fristende der Vergabeanordnung mehrere Bewerbungen vor = Auswahlentscheidung durch PräKa Nur eine Bewerbung vor = Einzelfrequenzzuteilungsverfahren Keine Bewerbung vor = Info an Landesbehörde, Versorgungsbedarf ist nicht realisierbar.

35 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Ausblick: Ähnlich ist es bei Verfahren nach RfStV Beispiel: Vergabe von bundesweiten DVBT-Übertragungskapazitäten oder bundesweites DAB+ Wieder: Trennung zwischen TKG und RfStV Wieder: Diff. zwischen SMG und RfStV Bedarfsanmeldung der Länder bei BNetzA, Anfrage ob Frequenzen tatsächlich vorhanden sind 51 RfStV: Zuordnung (vgl. 21 SMG) 51a RfStV: Zuweisung (vgl. 52 SMG) Am Schluss: Zusammenführung über 57 TKG: Zuteilung Transfer: vgl. 52b RfStV mit 53 SMG

36 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder 57 I S. 1 TKG: Für die Zuteilung von Frequenzen zur Übertragung von Rundfunk... ist auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen das Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde herzustellen. S. 2: Landesbehörde teilt Versorgungsbedarf BNetzA mit S. 3: BNetzA setzt diese Bedarfsanmeldungen bei der Frequenzzuteilung nach 55 TKG um S. 5: Abstimmung zwischen BNetzA und Landesbehörde Landesbehörde im Sinne von 55 TKG im SL: vgl. 21 SMG: Staatskanzlei und LMS

37 Nutzung von Frequenzen für Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder Vgl. auch 60 TKG: Frequenzen, die der Übertragung von Rundfunk dienen, werden gemäß 60 IV TKG im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde mit Auflagen zugeteilt, die sicherstellen, dass die rundfunkrechtlichen Belange berücksichtigt werden.

38 Was war noch Alles gute für 2017! Dank und Anerkennung! Verteiler von Prof. Ory Zum Schluss.

Informationen zur Nutzung von Frequenzen des Rundfunkdienstes

Informationen zur Nutzung von Frequenzen des Rundfunkdienstes Informationen zur Nutzung von Frequenzen des Rundfunkdienstes Die als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) übernimmt die Aufgaben der technischen

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung Bun d esrat Drucksache 399/18 15.08.18 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel Die Frequenzverordnung gibt den Rahmen zur

Mehr

Gesetzliche Grundlage 57 Abs. 1 S. 6, 7 TKG 2012

Gesetzliche Grundlage 57 Abs. 1 S. 6, 7 TKG 2012 Antrag auf Zuteilung einer UKW-Frequenz Das Formular der Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) Gesetzliche Grundlage 57 Abs. 1 S. 6, 7 TKG 2012 Hat die zuständige

Mehr

Entwurf. Frequenzzuteilungsverordnung. (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000

Entwurf. Frequenzzuteilungsverordnung. (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000 1 Entwurf Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) Vom XX.YY. 2000 Auf Grund des 47 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) verordnet die Bundesregierung: 1 Geltungsbereich

Mehr

Regulierung von TK-Diensten in Deutschland im Spannungsverhältnis zum europäischen TK-Recht

Regulierung von TK-Diensten in Deutschland im Spannungsverhältnis zum europäischen TK-Recht Regulierung von TK-Diensten in Deutschland im Spannungsverhältnis zum europäischen TK-Recht Sonstige Regelungen (Benutzung der Verkehrswege, Nummerierung, Frequenzordnung, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz)

Mehr

Zuteilung von Frequenzen für den Rundfunkdienst durch die Bundesnetzagentur

Zuteilung von Frequenzen für den Rundfunkdienst durch die Bundesnetzagentur Zuteilung von Frequenzen für den Rundfunkdienst durch die Bundesnetzagentur - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 5 3000 030/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin: Zuteilung

Mehr

Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen

Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen vom 4. Oktober 2000 (ABl. Berlin S. 4235, ABl. Brandenburg / AAnz. S. 1533) Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Mehr

Regulierung. Telekommunikation

Regulierung. Telekommunikation 2680 Regulierung Telekommunikation Vfg Nr. 60/2017 Aufstellung des Frequenzplans gemäß 54 Telekommunikationsgesetz (TKG); Aktualisierung des Frequenzplans bei 700 MHz (drahtloser Netzzugang, BOS, BMVg),

Mehr

Verwaltungsvorschrift für die. Zuteilung von Frequenzen des. Festen Funkdienstes sowie des. Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes.

Verwaltungsvorschrift für die. Zuteilung von Frequenzen des. Festen Funkdienstes sowie des. Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes. Verwaltungsvorschrift für die Zuteilung von Frequenzen des Festen Funkdienstes sowie des Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienstes unter 30 MHz (VVLW/MW/KW) Stand 19.02.2013 Inhalt A. ALLGEMEINER TEIL

Mehr

Stellungnahme von ARD und ZDF zum letzten Entwurf des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher

Stellungnahme von ARD und ZDF zum letzten Entwurf des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Mitteldeutscher Rundfunk Westdeutscher Rundfunk Köln Juristische Direktorin Vorsitzender PTKO Prof. Dr. Karola Wille Heinz-Joachim Weber Kantstraße 71-73 Appellhofplatz 1 04275 Leipzig 50667 Köln per E-Mail:

Mehr

Ausschreibung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)

Ausschreibung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Ausschreibung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für einen bundesweiten Versorgungsbedarf Hiermit gibt die

Mehr

Zusätzliche Parameter / Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken. Arbeitszyklus für Modellfernsteuerungen 100 % 40,660-40, mw

Zusätzliche Parameter / Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken. Arbeitszyklus für Modellfernsteuerungen 100 % 40,660-40, mw Vfg 5 / 2018 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des

Mehr

Bedingungen zur Sicherung des Spektrumsbedarfs für drahtlose Produktionsmittel

Bedingungen zur Sicherung des Spektrumsbedarfs für drahtlose Produktionsmittel Bedingungen zur Sicherung des Spektrumsbedarfs für drahtlose Produktionsmittel 1. Zur Sicherung des Bedarfs an drahtlosen Frequenzen für die täglich stattfindenden Produktionen sind 3 x 24 MHz unbedingt

Mehr

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Frequenzbereichen

Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Frequenzbereichen Vfg. 91 / 2005 Allgemeinzuteilung von en für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den bereichen 790 814 und 838 862 MHz Gemäß 55 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden mit Wirkung vom 1.

Mehr

Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst (VVRuFu)

Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst (VVRuFu) Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst (VVRuFu) Bundesnetzagentur Stand: 12.April 2016 1 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 8 2 Übersicht über die Frequenznutzungen

Mehr

Juniorenweltmeisterschaft in Hinterzarten

Juniorenweltmeisterschaft in Hinterzarten Juniorenweltmeisterschaft in Hinterzarten 24.01.-31.01.2010 Frequenznutzungen in Deutschland Wie erhält man eine Frequenzzuteilung? In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung durch

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung Bundesrat Drucksache 590/17 02.08.17 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel In 53 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes

Mehr

Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste)

Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) Vfg Nr. 46/2017 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) Auf Grund 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur

Mehr

Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011

Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Digitales Sprech- und Datenfunknetz für f r die BOS Seminar Digitalfunk der BOS 02. November 2011 Projektgruppe Digitalfunk BOS des Landes Sachsen-Anhalt Gliederung 1. Rechtsgrundlagen Digitalfunk BOS

Mehr

Refarming in den Frequenzbereichen GSM 900/1800 MHz

Refarming in den Frequenzbereichen GSM 900/1800 MHz Refarming in den Frequenzbereichen GSM 900/1800 MHz Inhalte Regulatorische Themen Wie geht s weiter? 10.10.2008 Refarming GSM 900/1800 MHz Seite 2 Rechtliche Aspekte GSM Richtlinie Einschränkung der Technologie

Mehr

So ändern Sie den Bayerischen Rundfunk

So ändern Sie den Bayerischen Rundfunk Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/33 11.11.2008 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes A) Problem Im Zehnten

Mehr

AfuTUB-Kurs Einleitung

AfuTUB-Kurs Einleitung Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen Amateurfunkgruppe der TU Berlin https://dk0tu.de WiSe 2017/18 SoSe 2018 cbea This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike

Mehr

Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)

Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) Vom 12. August 2002 Auf Grund des 11 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

vom 14. Februar 2005 (GBl. S. 184), geändert durch Verordnung vom 14. September 2009 (GBl. S. 481)

vom 14. Februar 2005 (GBl. S. 184), geändert durch Verordnung vom 14. September 2009 (GBl. S. 481) Verordnung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Gebührensätze für ihre öffentlichen Leistungen (GebührenVO) vom 14. Februar 2005

Mehr

Aufgaben der Bundesnetzagentur in Zusammenhang mit den TK-Wegerechten. 18. September 2008 Ltd. RD Helmut Schadow

Aufgaben der Bundesnetzagentur in Zusammenhang mit den TK-Wegerechten. 18. September 2008 Ltd. RD Helmut Schadow Aufgaben der Bundesnetzagentur in Zusammenhang mit den TK-Wegerechten 18. September 2008 Ltd. RD Helmut Schadow 1 Gliederung 1. Inhalt des Wegerechts 2. Adressat der Wegerechtsübertragung 3. Übertragung

Mehr

ON-OFF: Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von WEA Veranstalter: FA Wind

ON-OFF: Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von WEA Veranstalter: FA Wind ON-OFF: Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von WEA Veranstalter: FA Wind Thomas Heutmann, Bundesnetzagentur Schwerin, 14. November 2017 www.bundesnetzagentur.de Überblick Frequenzzuteilung

Mehr

zu Punkt... der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

zu Punkt... der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen Bundesrat Drucksache 685/1/11 14.11.11 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Wi - AV - zu Punkt der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher

Mehr

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Konsultation Vergabe von Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26 GHz (Richtfunk bzw. Richtfunkverteilsysteme) Wien, 11. Juli 2006 Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG...3

Mehr

Bescheid. I. Spruch. Die Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzbereiche sind aus Anlage 1 ersichtlich.

Bescheid. I. Spruch. Die Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzbereiche sind aus Anlage 1 ersichtlich. F 1/07-20 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder im Verfahren F 1/07 betreffend

Mehr

Report: Das 440-MHz-Versprechen

Report: Das 440-MHz-Versprechen Report: Das 440-MHz-Versprechen In der Auseinandersetzung über die Frage, ob es in Zukunft für den wachsenden Bedarf an Frequenzen für den Einsatz von drahtlosen Produktionsmitteln noch genügend Kapazitäten

Mehr

Neue Chancen im Sendernetzbetrieb. Gibt es Hindernisse durch die Landesmedienanstalten?

Neue Chancen im Sendernetzbetrieb. Gibt es Hindernisse durch die Landesmedienanstalten? Neue Chancen im Sendernetzbetrieb Gibt es Hindernisse durch die Landesmedienanstalten? Reiner Müller (Dipl.Ing.) Bereichsleiter Technik reiner.mueller@blm.de Seite 1 Neue Chancen im Sendernetzbetrieb Agenda

Mehr

im See- und Binnenschifffahrtsfunk strukturiert und ausgestaltet sind.

im See- und Binnenschifffahrtsfunk strukturiert und ausgestaltet sind. Verfügung Nr. 35/2015 vom 29.07.2015 (Amtsblatt 14/2015) Nummernplan für Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identities (MMSI) und Automatic Transmitter Identification System-Nummern (ATIS-Nummern) für

Mehr

ENQUETE 29. Juni 2011 DIGITALE DIVIDENDE. Zivilrechtliche Auswirkungen von Störungen für Händler und Hersteller

ENQUETE 29. Juni 2011 DIGITALE DIVIDENDE. Zivilrechtliche Auswirkungen von Störungen für Händler und Hersteller ENQUETE 29. Juni 2011 DIGITALE DIVIDENDE Zivilrechtliche Auswirkungen von Störungen für Händler und Hersteller Univ.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger 1 Gewährleistung Voraussetzungen trifft stets den

Mehr

Expertenrunde Rundfunk/Flugfunk. Andrea Damm Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)

Expertenrunde Rundfunk/Flugfunk. Andrea Damm Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Expertenrunde Rundfunk/Flugfunk Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Themenüberblick Hintergrund der Gründung des BAF Organisationsstruktur des BAF Frequenzmanagement Zusammenarbeit mit der BNetzA

Mehr

Ausschreibung der [Landesmedienanstalt] - Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für DVB-T2 -

Ausschreibung der [Landesmedienanstalt] - Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für DVB-T2 - Ausschreibung der [Landesmedienanstalt] - Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für DVB-T2 - Hiermit gibt die [Name der Landesmedienanstalt] gemäß 51 a Abs. 2, 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages

Mehr

SSB LA-NOE 019. Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen. Ausgabe: April 2013

SSB LA-NOE 019. Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen. Ausgabe: April 2013 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen SSB LA-NOE 019 Schnittstellenbeschreibung für Funkanlagen für drahtlose Audioanwendungen Ausgabe: April 2013 Die Notifizierung

Mehr

Heun (Hrsg.) Handbuch zum Telekommunikationsrecht, 2. Auflage. Weitere Informationen unter Leseprobe zu

Heun (Hrsg.) Handbuch zum Telekommunikationsrecht, 2. Auflage. Weitere Informationen unter  Leseprobe zu Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Heun (Hrsg.) Handbuch zum Telekommunikationsrecht, 2. Auflage 2007, 1100 S., Lexikonformat, gbd, ISBN 978-3-504-56028-7 Verlag Dr. Otto Schmidt,

Mehr

Rechtliche Vorgaben für die telekommunikationsrechtlichen Verfahren zur Vergabe und Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen

Rechtliche Vorgaben für die telekommunikationsrechtlichen Verfahren zur Vergabe und Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen Rechtliche Vorgaben für die telekommunikationsrechtlichen Verfahren zur Vergabe und Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für die telekommunikationsrechtlichen

Mehr

Frequenzbereichszuweisungsplan -Verordnung Novelle 2009

Frequenzbereichszuweisungsplan -Verordnung Novelle 2009 Rainer Wegner Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Frequenzpolitik Telefon: +49 30 2014 7773 Fax: +49 30 2014 3264 E-mail: rainer.wegner@bmwi.bund.de Vorblatt Zielsetzung: Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung

Mehr

Sprechfunklehrgang Rechtliche Grundlagen

Sprechfunklehrgang Rechtliche Grundlagen 1 Rechtliche Grundlagen 2 Gesetze im Bereich der Telekommunikation Grundgesetz (GG) Strafgesetzbuch (StGB) Telekommunikationsgesetz (TKG) BOS-Funkrichtlinie PDV/DV 810 Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst

Mehr

Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV)

Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 (EMVBeitrV) EMVBeitrV Ausfertigungsdatum: 12.08.2002 Vollzitat:

Mehr

Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung FSBeitrV)

Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung FSBeitrV) Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung FSBeitrV) vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 958) 1 Beitragspflicht (1) Beitragspflichtig für die Kosten,

Mehr

ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE Artikel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für Massnahmen

Mehr

Nummernplan für Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk

Nummernplan für Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk Verfügung Nr. 34/2015 vom 29.07.2015 (Amtsblatt 14/2015) Nummernplan für Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk 1. Rechtsgrundlage Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk sind Nummern gemäß

Mehr

Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzungen (VVKuNz)

Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzungen (VVKuNz) Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Rahmen von Kurzzeitnutzungen (VVKuNz) Bundesnetzagentur 223 1 Stand 15.01.2015 Inhaltverzeichnis VVKuNz Teil A 1. Anwendungsbereich... 4 2. Begriffsbestimmungen...

Mehr

Antrag auf Frequenzzuteilung für nichtöffentlichen mobilen Landfunk (nöml)

Antrag auf Frequenzzuteilung für nichtöffentlichen mobilen Landfunk (nöml) (1) Antragsteller: (2) Ansprechpartner und Rufnummer für Rückfragen: (3) Handelsregister/Amtsgericht: Geburtsdatum: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Außenstelle

Mehr

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 BETREFFEND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE Artikel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!# SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkä änderungsstaatsvertrag Federführend ist der Ministerpräsident

Mehr

Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu)

Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu) Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu) BNetzA 223 I V 5.0 vom 01.03.2010 Inhaltsverzeichnis A Allgemeiner Teil 1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen

Mehr

Nummernplan für Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk

Nummernplan für Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk Verfügung 20/2013 Nummernplan für Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk 1. Rechtsgrundlage Rufzeichen im See- und Binnenschifffahrtsfunk sind Nummern gemäß 3 Nr. 13 des Telekommunikationsgesetzes

Mehr

BLM/Recht Ausschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien

BLM/Recht Ausschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien BLM/Recht 22.02.2016 Ausschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien - Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für einen bundesweiten DAB+ -Versorgungsbedarf an private Anbieter -

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) - Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten -

Amtliche Bekanntmachung der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) - Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten - Amtliche Bekanntmachung der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) - Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten - I. Technische Übertragungsmöglichkeiten 1. Frequenzen Der LMS stehen zwei neue UKW-Frequenzen

Mehr

Fakten zu den Änderungen der Frequenzen für drahtlose Mikrofone und IEM. Präsentiert von Matthias Fehr BTT 2010, Gelsenkirchen,

Fakten zu den Änderungen der Frequenzen für drahtlose Mikrofone und IEM. Präsentiert von Matthias Fehr BTT 2010, Gelsenkirchen, Fakten zu den Änderungen der Frequenzen für drahtlose Mikrofone und IEM Präsentiert von Matthias Fehr BTT 2010, Gelsenkirchen, 27.05.2010 Einleitung Die Umwidmung der bisherigen Mikrofonfrequenzen zur

Mehr

Rechtsfragen auf dem Weg zu DVB-T

Rechtsfragen auf dem Weg zu DVB-T Rechtsfragen auf dem Weg zu DVB-T 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Planungssicherheit beim Übergang

Mehr

Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung Bundesrat Drucksache 59/15 12.02.15 Verordnung der Bundesregierung Vk - In - K - Wi Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung A. Problem und Ziel Im Zuge der geplanten Umstellung auf modernere Übertragungs-

Mehr

I. Verfügbare Übertragungskapazitäten

I. Verfügbare Übertragungskapazitäten Ausschreibung terrestrischer digitaler Übertragungskapazitäten (DVB-T) für die Verbreitung von Fernsehprogrammen und Mediendiensten nach dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz

Mehr

Workshop II Neues zum Thema Microports / Funkfrequenzen. Matthias Fehr, Präsident der APWPT

Workshop II Neues zum Thema Microports / Funkfrequenzen. Matthias Fehr, Präsident der APWPT Workshop II Neues zum Thema Microports / Funkfrequenzen Matthias Fehr, Präsident der APWPT INTHEGA Herbsttagung und Theatermarkt CongressPark Wolfsburg am 18. Oktober 2011 Einleitung 18 Oktober 2011 INTHEGA

Mehr

Rechtliche Grundlagen und Fragen zu 5G

Rechtliche Grundlagen und Fragen zu 5G Rechtliche Grundlagen und Fragen zu 5G Wolfgang Feiel Auch die Physik hat ihre Gesetze Ausbreitungseigenschaft von Funkwellen Frequenzen sind begrenzte, nicht vervielfältigbare Ressourcen Kein Halt an

Mehr

Zuschnitt der Verbreitungsgebiete für DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen in Baden-Württemberg hier: Gelegenheit zur Stellungnahme

Zuschnitt der Verbreitungsgebiete für DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen in Baden-Württemberg hier: Gelegenheit zur Stellungnahme Abteilungsleiter Technik alle reg./lok. TV-Veranstalter (auch L-TV und RTF1) VPRT (ggf. parallel an ProSiebenSat1 und RTL) an Radioleute (APR, VPRA) T-Systems SWR ZDF Staatministerium Baden-Württemberg

Mehr

Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Dresden,

Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Dresden, Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation Dresden, 17.01.2012 Regulierung soll einen sicheren Betrieb der Eisenbahnen, ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene sowie die Sicherstellung

Mehr

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung

Mehr

Frequenzhandel in Deutschland und Großbritannien

Frequenzhandel in Deutschland und Großbritannien Patrick Binzel Frequenzhandel in Deutschland und Großbritannien Die rechtliche Ausgestaltung eines Regulierungsrahmens für die Übertragbarkeit von Frequenznutzungsrechten Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Rundfunkzulassung und Frequenzvergabe

Rundfunkzulassung und Frequenzvergabe Rundfunkzulassung und Frequenzvergabe I. Gemeinsamer verfassungsrechtlicher Hintergrund II. Rundfunkzulassung 1. Verwaltungsrechtliche Definition 2. Formelle Voraussetzungen 3. Materielle Voraussetzungen

Mehr

BITKOM Eckpunkte Digitale Dividende

BITKOM Eckpunkte Digitale Dividende BITKOM Eckpunkte Digitale Dividende 1 Definition und Umfang der Digitalen Dividende 1.1 Grundsätzliche Definition Durch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks in Deutschland können die bislang

Mehr

Sprechfunkausbildung Rechtliche Grundlagen. Einteilung der Funkdienste. Regelungen für den Funkdienst. Fachbereich EDV, Funk und Kommunikationstechnik

Sprechfunkausbildung Rechtliche Grundlagen. Einteilung der Funkdienste. Regelungen für den Funkdienst. Fachbereich EDV, Funk und Kommunikationstechnik Einteilung der Funkdienste nach VO Funk Seefunk Landfunk Flugfunk fester Landfunk öffentlicher (öml) nichtöffentlicher (nöml) beweglicher Betriebsfunk Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/363 6. Wahlperiode 29.02.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen

Mehr

12.1 Netzbetriebsordnung

12.1 Netzbetriebsordnung 12.1 Netzbetriebsordnung Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Konrad Asenkerschbaumer Name: Mathias Hess Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: GB IT-Services Org.-Einheit:

Mehr

Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: Folgen

Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: Folgen Bundesamt für Kommunikation Aufsicht und Funkkonzessionen Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: BAKOM-Mediengespräch, 3. Juli 2012 Übersicht Neuverteilung der Frequenzen Neue Instrumente zur Verwaltung

Mehr

Frequenzplanung im Betriebsfunk

Frequenzplanung im Betriebsfunk Frequenzplanung im Betriebsfunk Hamburger Kommunikationstag 01.03.2018 Lutz Heuschkel Referat für nichtöffentliche Funkanwendungen www.bundesnetzagentur.de Agenda - Aktuelle Entwicklungen im Betriebsfunk

Mehr

Einführung in das Telekommunikationsrecht II. Dr. Christopher Wolf

Einführung in das Telekommunikationsrecht II. Dr. Christopher Wolf Einführung in das Telekommunikationsrecht II Dr. Christopher Wolf Art. 87f Abs. 1 GG / TKG Art. 87f Abs. 1 GG / 2 TKG Die Wahrnehmung der sich aus dem TKG Aufgaben obliegt der Bundesnetzagentur für Elektrizität,

Mehr

Funktechnik zur Übertragung von Nachrichten auf vielen Frequenzen

Funktechnik zur Übertragung von Nachrichten auf vielen Frequenzen Funktechnik zur Übertragung von Nachrichten auf vielen Frequenzen Technische Nachrichtenübertragung kann leitungsgebunden oder über Funk erfolgen, unsichtbare Funkwellen verbinden Sender und Empfänger

Mehr

AFu-Kurs nach DJ4UF. Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen. Amateurfunkgruppe der TU Berlin.

AFu-Kurs nach DJ4UF. Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen. Amateurfunkgruppe der TU Berlin. Betriebstechnik/Vorschriften 05: Gesetze, Vorschriften, Regelungen Amateurfunkgruppe der TU Berlin http://www.dk0tu.de Stand 05.11.2015 This work is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike

Mehr

Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich Änderung vom 9. März 2007 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet: I Die Verordnung

Mehr

Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) - Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk

Mehr

Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Regulierung, Telekommunikation Vfg Nr.

Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Regulierung, Telekommunikation Vfg Nr. Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Regulierung, Telekommunikation - 107 Vfg Nr. 7/2018 Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen von Betreiberkennzahlen

Mehr

Ausschreibungen von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunk in Hamburg

Ausschreibungen von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunk in Hamburg Ausschreibungen von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung von Hörfunk in Hamburg Nach 26 Abs. 3 des Staatsvertrags über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig- Holstein (Medienstaatsvertrag

Mehr

Lizenzkurs Gesetze und Vorschriften Messtechnik Ausblick

Lizenzkurs Gesetze und Vorschriften Messtechnik Ausblick Lizenzkurs 2015 Gesetze und Vorschriften Messtechnik Ausblick Warum Vorschriften? Frequenzspektrum dicht belegt Funkwellen nicht räumlich beschränkt Hohe Leistungen im Amateurfunk Selbstbau ohne weitergehende

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom < > < > < > <Datum>

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom < > < > < > <Datum> Bundesnetzagentur Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom < > < > < > Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter im 800 MHz Frequenzbereich

Mehr

BEDARFSGERECHTE NACHTKENNZEICHNUNG - GENEHMIGT!

BEDARFSGERECHTE NACHTKENNZEICHNUNG - GENEHMIGT! BEDARFSGERECHTE NACHTKENNZEICHNUNG - GENEHMIGT! 27. Windenergietage in Lins tow Linstow, 7. November 2018 INHALT 1. Technische und gesetzliche Grundlagen der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) 2.

Mehr

I. Verfügbare Übertragungskapazitäten. Auf dem der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zugeordneten Übertragungskanal

I. Verfügbare Übertragungskapazitäten. Auf dem der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zugeordneten Übertragungskanal für die Verbreitung von Fernsehprogrammen und Telemedien nach dem Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz HPRG) in der Fassung vom 25. Januar 1995 (GVBl. I S. 87 ff.),

Mehr

Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS

Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei den Feuerwehren: Gesetze Verordnungen Erlasse Richtlinien Dienstvorschriften

Mehr

ABÄNDERUNGSANTRAG. des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien

ABÄNDERUNGSANTRAG. des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/388 (16/277) 08.05.2018 ABÄNDERUNGSANTRAG des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien betr.: Gesetz zur Zustimmung zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag

Mehr

Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen

Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen Die Bundesnetzagentur hat bereits im Jahr 2001 zur Frage der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Funknetzinfrastrukturen in einem

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele -

Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele - Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele - 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche am 27. Februar 2013 in Osnabrück Frank Raulf

Mehr

Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung Bundesrat Drucksache 59/15 (Beschluss) 27.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, der Verordnung

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Koordination von Bauvorhaben im kommunalen Straßenraum Rechtliche Grundlagen ForumPlanenBauen Die Zukunft des öffentlichen Raums am 27.10.2015 in Freiburg RA Dr. Holger Weiß, LL.M. Übersicht A. Funktionen

Mehr

Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für Radare und Navigationssysteme (VVRadNav)

Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für Radare und Navigationssysteme (VVRadNav) Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für Radare und Navigationssysteme (VVRadNav) BNetzA 226-1 - Stand Juli 2010 VVRadNav 1 Anwendungsbereich... 3 2 Abkürzungsverzeichnis... 3 3 Begriffsbestimmungen...

Mehr

ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN Artikel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1. Dieser Anhang gilt für Massnahmen

Mehr

Frequenzen für Drahtlos-Mikrofone der aktuelle Stand. Prolight + Sound, Matthias Fehr

Frequenzen für Drahtlos-Mikrofone der aktuelle Stand. Prolight + Sound, Matthias Fehr Frequenzen für Drahtlos-Mikrofone der aktuelle Stand Prolight + Sound, 26.03.2010 Matthias Fehr Einleitung Die Umwidmung der bisherigen Drahtlos-Frequenzen zur Nutzungen durch Telefonabieter stürzt die

Mehr

Störungsfreiheit ist Voraussetzung für eine effiziente Frequenznutzung. Erreichung der Breitbandzeile der Bundesregierung

Störungsfreiheit ist Voraussetzung für eine effiziente Frequenznutzung. Erreichung der Breitbandzeile der Bundesregierung Stellungnahme der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber zu dem Diskussionspapier Mobile Media 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.v.

Mehr

Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter. im Bereich 800 MHz

Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter. im Bereich 800 MHz Festsetzung der standortbezogenen Frequenznutzungsparameter im Bereich 800 MHz I. Allgemeines Nach Maßgabe der Breitbandstrategie der Bundesregierung soll die Versorgung der Bevölkerung mit breitbandigen

Mehr

Verwaltungsvorschrift. Frequenzzuteilungen im Flugfunkdienst. (VV Flufu)

Verwaltungsvorschrift. Frequenzzuteilungen im Flugfunkdienst. (VV Flufu) Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen im Flugfunkdienst (VV Flufu) Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 226 Stand: 12.03.2018 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bekanntmachung. Bekanntmachung

Bekanntmachung. Bekanntmachung Bekanntmachung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) über die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten für die Verbreitung eines regionalen Fernsehvollprogramms in den Stadt- und

Mehr

Antrag auf Zuteilung einer UKW Frequenz (Blaue Felder sind Pflichtfelder)

Antrag auf Zuteilung einer UKW Frequenz (Blaue Felder sind Pflichtfelder) Antragsteller/in (Name und vollständige Anschrift): Ansprechpartner/in und Rufnummer für Rückfragen: Handelsregister/Amtsgericht: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr