Frequenzbereichszuweisungsplan -Verordnung Novelle 2009
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- Elvira Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 Rainer Wegner Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Frequenzpolitik Telefon: Fax:
2 Vorblatt Zielsetzung: Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung gibt den Rahmen zur Erstellung des Frequenznutzungsplans vor, der die Grundlage für einzelne Frequenzzuteilungen durch die dafür zuständige Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) bildet. Lösung: Mit der Verordnung werden Zuweisungen an Funkdienste und Nutzungsbestimmungen in vielen Frequenzbereichen an die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) angepasst. In den Fällen, in denen Spielräume bestehen, werden diese so genutzt, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen kann.
3 Vorblatt: Lösung: Dies gilt insbesondere für den Frequenzbereich MHz, in dem im Zuge des technischen Fortschritts und der dadurch zu erreichenden Digitalen Dividende (Zugewinn an Nutzungsmöglichkeiten des Frequenzspektrums aus der Umstellung von analogem auf digitales terrestrisches Fernsehen) Umverteilungen hinsichtlich der Frequenzzuweisungen für den Rundfunkdienst zugunsten des Mobilfunkdienstes (Internet-Breitbandzugänge) ohne wesentliche Nachteile für den Rundfunkdienst möglich werden.
4 Vorblatt: Lösung: Eine Verfügung zur sekundären Nutzung (Allgemeinzuteilung) dieses Frequenzbereiches für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen gilt bis Ende Die Bundesregierung wird sich auf europäischer/internationaler Ebene dafür einsetzen, dass rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für diese Nutzungen verfügbar sind.
5 Anlage: Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen Auszug Teilfrequenzbereiche MHz Lfd. Nr. Frequenzbereich (MHz) D209 D286 D D149 D291A D MOBILFUNKDIENST D286A RUNDFUNKDIENST 6 14 Zuweisung an Funkdienste Mobiler Landfunkdienst D296 FESTER FUNKDIENST MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst D317A RUNDFUNKDIENST 22 Nutzung ziv ziv ziv
6 Fußnoten: D= international ohne= national D296 Die Nutzung des Frequenzbereichs MHz durch den mobilen Landfunkdienst ist auf Anwendungen im Zusammenhang mit Rundfunk sowie auf Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion beschränkt.
7 Fußnoten: D= international ohne= national 36 Der Frequenzbereich MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Er dient vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen. Der Mobilfunkdienst im Frequenzbereich MHz darf keine Störungen des Rundfunkdienstes verursachen.
8 Fußnoten: D= international ohne= national 22 Die Nutzung durch den Rundfunkdienst ist auslaufend.
9 Fußnoten: D= international ohne= national D317A Teile des Frequenzbereichs MHz sind für die Nutzung durch Internationale Mobile Telekommunikation (IMT) identifiziert. Diese Identifizierung schließt eine Nutzung dieses Frequenzbereiches durch andere Funkstellen von Funkdiensten, denen dieser Frequenzbereich zugewiesen ist, nicht aus und begründet keinen Vorrang im Frequenzbereichszuweisungsplan.
10 Begründung Frequenzbereichszuweisungsplan Kosten: Durch veränderte Frequenzbereichszuweisungen, bedingt durch erforderliche Anpassungen an internationale Gegebenheiten (Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007) werden durch eine Räumung beispielsweise im Frequenzbereich MHz direkte und indirekte Kosten sowie langfristig auch Folgekosten sowohl für private Rundfunk-Sendeunternehmen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als auch für Sekundärnutzer (beispielsweise drahtlose professionelle Programmproduktion einschließlich drahtlose Mikrofone) entstehen. Es wird geprüft, inwieweit diese Umstellungskosten angemessen im Rahmen der Neuvergabe u. a. auch durch die künftigen Frequenznutzer zu tragen sind. Konkretisierte Kostenangaben können jedoch erst im Rahmen der Frequenzvergabe erfolgen.
11 Begründung Anlage: Frequenzbereichszuweisungsplan Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur, wonach in den Frequenzbereichen und MHz drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt betrieben werden dürfen. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer/internationaler Ebene dafür einsetzen, dass rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für diese Nutzungen verfügbar sind. Geprüft wird derzeit die Nutzung der Frequenz-bereiche ,5 MHz, MHz (L-Band), MHz.
12 Kandidatenbänder für PWMS/PMSE Frequenzbereich Kapazität Verfügbarkeit Bemerkungen 32,475-34,325 MHz 36,610-38,125 MHz 4 MHz verfügbar Durchsagefunk (Führungen Museen) MHz 56 MHz In Abhängigkeit von DAB- Planungen MHz 320 MHz Verfügbar Frequenzzuteilung im Wege der Einzelzuteilung MHz 72 MHz verfügbar bis Allgemeinzuteilung BNETZA 24/2005 Vfg, 91 Sekundärzuweisung mobiler Landfunk SAB - Vorzugsweise für ö-r-rdfk; Sonstige Bedarfsträger (PWMS), wenn deren Bedarf nicht in anderen F- Bereichen gedeckt werden kann auslaufend
13 Kandidatenbänder für PWMS/PMSE Frequenzbereich Kapazität Verfügbarkeit Bemerkungen ,5 MHz 27,5 MHz Zurzeit in CEPT-FM- Koordinierung SRD-MG (April) Die Zuteilungsform wird im Anschluss an die Standardisierung /Geräteentwicklung festgelegt MHz MHz 20 MHz Kandidat für eine Allgemeinzuteilung Frequenzbereich MHz ist europäisch bereits harmonisiert
14 Zeitachsen/nächste Schritte 1. Bestandteil der Kabinettvorlage Breitbandstrategie z.k. : 18. Februar Behandlung in der Rundfunkkommission: 26. Februar Einzelkabinettvorlage 4. März 2009
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