Informationen zum Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen und der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (ehemals RegTP)
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- Inge Brauer
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zum Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen und der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) Durch den flächendeckenden Sendestart von zusätzlichen Diensten wie DVB-T oder DVB-H werden in den kommenden Jahren in Deutschland immer weniger Fernsehkanäle zur Verfügung stehen. Bereits jetzt sind einige Fernsehkanäle, die ca für die verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt wurden teilweise nicht mehr verfügbar. Hierdurch, sowie durch eine verstärkte Kontrolle durch die Bundesnetzagentur, wird eine intensive Vorplanung, eine evtl. Anmeldung und das Einhalten der Vorgaben immer wichtiger. Allgemeinzuteilung (kostenfrei) für die Frequenzen sowie Mhz Seit dem sind die Frequenzen und Mhz für die professionelle Nutzung von drahtlosen Mikrofonen allgemein zugeteilt. Das bedeutet, dass bei einer Nutzung in diesem Bereich keine Frequenzen mehr angemeldet und zugeteilt werden müssen. Somit fallen durch den Wegfall der Zuteilungsurkunden auch keine Gebühren mehr an. Wichtig ist aber, dass man sich an die in der Allgemeinzuteilung aufgeführten Bedingungen hält. Diese werden im Nachfolgenden erläutert. Die neue Regelung. Grundsätzlich muss zwischen den neuen Nutzergruppen (a - f ) und der örtlichen Umgebung unterschieden werden: Nutzergruppen a-d: Für die Nutzung von drahtlosen Mikrofonen insbesondere außerhalb von geschlossenen Gebäuden, gelten (ähnlich den bisher bekannten) die Regeln nach verschiedenen Nutzergruppen / Frequenzrastern. Damit sich die Nutzergruppen möglichst wenig stören, ist die Einhaltung dieser Regeln unbedingt erforderlich. Nutzergruppe e: Für die Nutzung von drahtlosen Mikrofonen innerhalb geschlossener Gebäude dürfen beliebige Frequenzen aus diesem gesamten Bereich bedarfsorientiert von allen Nutzergruppen genutzt werden. Es gibt aber kleine Einschränkungen, die auf Seite 2 noch einmal näher erläutert werden. Nutzergruppe f: Regie und Kommandofunk als breitbandiger Rückkanal zur einseitigen Übertragung von Regie- und Kommandosignalen sowie für das sog. In-Ear-Monitoring bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen. Achtung: drahtlose Mikrofonie hat Vorrang.
2 Die neuen Nutzergruppen im Einzelnen Nutzergruppe a: (vorher ähnlich Nutzergruppe 1) Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, (jeweils 13 nutzbare Frequenzen pro Fernsehkanal) Nutzergruppe b: (vorher ähnlich Nutzergruppe 2) Private Rundfunk-Programmanbieter und Programmproduzenten (jeweils 13 nutzbare Frequenzen pro Fernsehkanal) Nutzergruppe c: (vorher ähnlich Nutzergruppe 3 A-D) Sonstige professionelle Veranstalter, z.b. Bühnen aller Art (auch Wanderbühnen) oder Dienstleister der Veranstaltungstechnik, bei denen die Frequenznutzung durch Dritte im Beisein der professionellen Veranstalter erfolgt. (4 Frequenzgruppen A-D mit jeweils nutzbaren Frequenzen pro Fernsehkanal) Nutzergruppe d: (vorher ähnlich Nutzergruppe 4) Weitere professionelle Anwender, die Frequenzen in eigener Verantwortung nutzen und ihre Mikrofone an verschiedenen Orten zum Einsatz bringen. (jeweils 74 nutzbare Frequenzen pro Fernsehkanal) Nutzergruppe e: (Vorher ähnlich Nutzergruppe 5) Ausschließlich innerhalb geschlossener Räume für Schauspielhäuser, Theater, Produktionsstudios, Kongresszentren, Messen, Mehrzweckhallen / Stadthallen der Kreise, Städte und Gemeinden. (fast beliebige Frequenzen für alle Nutzergruppen nutzbar, allerdings sind 2 Regeln zu beachten: 1. Der Mindestabstand zur Fernsehkanalgrenze muss mindestens 100 khz betragen. (Beispiel: Fernsehkanal 61: MHz MHz) 2. Die Nutzfrequenzen müssen auf einem 25 khz Raster liegen: (Beispiel: / / / / usw) Nutzergruppe f: Es gelten die o.a. Bestimmungen für drahtlose Mikrofone. Kommt es zu Frequenzengpässen so genießen die Frequenznutzungen durch drahtlose Mikrofone Vorrang. Entsprechende Festlegungen sind vor Ort im Vorfeld zu treffen. (Frequenzen der Nutzergruppen a-e, wenn keine Beeinträchtigung.) Inhaber von bestehenden Zuteilungsurkunden nach den alten Richtlinien werden in Kürze durch die Bundesnetzagentur informiert. Frequenzen aus Zuteilungen für den Bereich 814 MHz 838 MHz verlieren ihre Gültigkeit. Auch darüber wird die Bundesnetzagentur informieren. Alle detaillierten Infos hierzu sowie die Frequenztabellen der jeweiligen Nutzergruppen sind unter dem Link Nr.1 (am Ende dieses Infoblattes) bei der Bundesnetzagentur zu finden.
3 Übersicht und DVB-T: In den Randbereichen der allgemein zugeteilten Bereiche ist in einigen Regionen mit Beeinträchtigungen durch digitale Träger zu rechnen. Da sich die Fernsehkanäle für das digitale Fernsehen durch den schnellen bundesweiten Ausbau schnell verändern können, sollte bei der Planung immer der aktuellste Stand abgefragt werden. Diesen findet man unter dem Link Nr. 5 (am Ende dieses Infoblattes). D V B - T b e le g t e F e r n s e h k a n ä le ( U H F - B e r e ic h ) S t a n d N o v e m b e r F e rn s e h k a n ä le F re q u e n z e n G e b ie t - N o rd A u ric h B re m e n / U n te rw e s e r S c h l.-h. / K ie l / F le n s b u rg H a m b u rg / L ü b e c k H a n n o v e r / B ra u n s c h w e ig Schw erin, R ostock, Stralsund G e b ie t - W e s t K ö ln / B o n n D üsseldorf / R uhrgebiet O s n a b rü c k Stadthagen / B ad Pyrm ont O stw estfalren / B ielefeld W u p p e rta l G e b ie t - O s t B e rlin / B ra n d e n b u rg E rfu rt / W e im a r H a lle / L e ip z ig G e b ie t - M itte G ö ttin g e n K a s s e l / N o rd h e s s e n M a rb u rg / M itte lh e s s e n F u ld a / S ü d h e s s e n R h ö n / O s th e s s e n F ra n k fu rt, R h e in - M a in G e b ie t - S ü d -W e s t K aiserslautern H eidelberg / /M annheim Stuttgart / R hein -N eckar G e b ie t - S ü d W ürzburg / U nterfranken N ü rn b e rg M ü n c h e n / S ü d b a y e rn N iederbayern / O berpfalz A g e n d a : D VB -T im B etrieb Europäisches ISM -B and (eingeschränkt allgem ein zugeteilt) Thom as H olz ; Stand: Der eingeschränkt zugeteilte Bereich MHz oberhalb des Fernsehkanals 69 unterliegt ebenfalls einer allgemeinen Zuteilung und ist somit anmelde- und kostenfrei für jedermann nutzbar. Hier gelten allerdings andere Bestimmungen wie z.b. eine max. Sendeleistung von 10 mw und weiter ist zu beachten, dass dieser Bereich auch von anderen Audio-Anwendungen verwendet wird. Detaillierte Informationen hierzu unter dem Link Nr. 2 (am Ende dieses Infoblattes). Fernsehkanäle in Deutschland VHF UHF (554) (626) (740) (776) (786) (866)870 Evolution G2 Frequenzbereiche A ( ) B ( ) C ( ) D ( ) E ( )
4 Zuteilung von Frequenzen für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk (nöml) zusätzlich zu den allgemein zugeteilten Frequenzen. Bei Frequenzengpässen oder aus anderen Gründen, die einen Betrieb von drahtlosen Mikrofonen in den allgemein zugeteilten Bereichen nicht zulassen, ist weiterhin die Zuteilung von anderen Frequenzen, nach Verfügbarkeit möglich. Hier muss unterschieden werden, zwischen Kurzzeit-Frequenzzuteilung (K) und Einzel- Frequenzzuteilung (E) nach den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen des nöml (VVnömL). Eine Kurzzeitzuteilung ist in allen Frequenzbereichen möglich, dagegen eine Einzelzuteilung nur ausserhalb der allgemein zugeteilten Bereiche. Bei (K) wird zur Berechnung der Kosten die genaue Anzahl der Frequenzen zu Grunde gelegt. Diese Zuteilung erfolgt befristet bis zu 14 Tage. Für längere Zeiträume ( bis zu weiteren 14 Tagen ) kann eine weitere Zuteilung erfolgen. Bei (E) kann die Anlage aus einer großen Anzahl von Sendern bestehen und ein Vielfaches an Frequenzen nutzen. Wenn das Signal am Ende des Signalweges zusammengefasst wird, z.b. auf ein Mischpult, gilt dies als eine Anlage. Hierbei muss allerdings die Anzahl der Sender bei der Antragstellung festgelegt werden, da für jeden Sender jährliche (nach EMVG und TKG) Beiträge entrichtet werden müssen. Die Anzahl der Frequenzen auf der Urkunde haben keine Bedeutung für die Kosten der Zulassung. (E) werden auf jeden Fall auf 10 Jahre befristet. Art der Frequenzzuteilungen Kosten Dauer Kurzzeitzuteilung 1. Frequenz Bis zu 14 jede weitere 50.- Tage Einzelzuteilung Frequenzzuteilung für eine Anlage: zzgl. Beiträge je Sender für 2005: 9,10 Auf 10 Jahre befristet Antragstellung Für den Betrieb von Funkstrecken, ausserhalb der allgemein zugeteilten Frequenzbereiche, muß der technische Dienstleister die benötigten Frequenzen, bei der für ihn zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur beantragen. Bei Tourneeproduktionen sind die Frequenzen bei der Außenstelle zu beantragen, in deren Zuständigkeitsgebiet der erste Spielort liegt. Vielfach kann man sich auch an die für den Dienstleister zuständige Außenstelle wenden. Über den Link-Nr.: 3 (am Ende dieses Infoblattes) erreicht man die Seite der Bundesnetzagentur mit allen Informationen und Anträgen. Für Tourneen, die über Deutschland hinaus gehen, gibt es Infos und Adressen bei der "European Radio Organisation". Diese Informationen sind abrufbar über den Link-Nr: 6 (am Ende dieses Infoblattes) auf der Sennheiser Homepage.
5 Haftung In der alten Verordnung gab es den Begriff der Bedienungshoheit. Das war die verantwortliche Person. Diesen Begriff gibt es in der neuen Verordnung nicht mehr. Nunmehr heißt es der Nutzer. Leider kann nicht eindeutig geklärt werden, wer denn eigentlich der Nutzer ist. Der freie Tontechniker, der Künstler, der Verleiher, der örtliche oder der Tour-Veranstalter? Mißbrauch Achtung: Für den Fall, dass drahtlose Mikrofone außerhalb der allgemeinen Zuteilung ohne eine Zuteilung durch die Bundesnetzagentur betrieben werden, muss auch weiterhin bei Kontrollen und/oder der Verursachung von Störungen mit Strafen bis zu 1500 (C.1 Gebühr: Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen) gerechnet werden. Durch die Kostenzuordnung im Verstoßfalle nach dem Verursacherprinzip soll eine Belastung der übrigen Funkteilnehmer oder der Steuerzahler vermieden werden. Linksammlung Link-Nr.1: Link-Nr.2: Link-Nr.3: d /nichtoeffentlicher_Mobilfunk/Drahtlose_Mikrofone_du.html Link-Nr.4: Link-Nr.5: Link-Nr.6: Allgemeine Informationen zur Bundesnetzagentur gibt es unter Thomas Holz Projektmanager Rental & Event Sennheiser Vertrieb & Service GmbH & Co KG Stand:
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