Bescheinigung für Frau/Herrn: Matrikelnummer Fach: Antike Sprachen und Kulturen (MA 2-Fach) (Fachwissenschaft/Nichtlehramt) ASuK (Alte Geschichte)

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1 Stellungnahme der Fachberatung zur Vorlage im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zur Anrechenbarkeit von Modulen (bei Hochschul- oder Studiengangwechsel) Studienprofil 1: Masterarbeit in diesem Fach Studienrichtung Alte Geschichte Sprachnachweise Englisch B2 (GeR) weitere moderne Fremdsprache A2 (GeR) Latinum Graecum Nachweis erfolgt im Prüfungsamt Werden zwei ASuK-Studienrichtungen miteinander kombiniert studiert, so wird das BM ASuK nur in dem Fach belegt, in dem die Masterarbeit geschrieben wird. BM 1 ASuK: Altertum in Köln Ja Nein 6 LP Seminar mit Exkursionen SM 1: Griechische Geschichte Ja Nein 12 LP VL: Griechische Geschichte HS: Griechische Geschichte OS: Griechische Geschichte oder Römische Geschichte (endnotenrelevant) SM 2: Römische Geschichte Ja Nein 12 LP VL: Römische Geschichte HS: Römische Geschichte OS: Griechische Geschichte oder Römische Geschichte (endnotenrelevant) SM 3: Historische Hilfswissenschaften Ja Nein 9 LP S: Papyrologie oder Epigraphik oder Numismatik (endnotenrelevant) Seite 1 von 6 VERSION 1.0

2 Ergänzungsmodule In dem Fach, in welchem die Masterarbeit geschrieben wird, sind weitere 12 LP aus dem Ergänzungsbereich zu erwerben. EM 2a: Methodenkompetenz Klassische Archäologie Ja Nein 12 LP VL: Vertiefung KA S: Vertiefung KA S / VL: Vertiefung KA EM 2b: Klassische Archäologie Ja Nein 6 LP VL: Klassische Archäologie S: Klassische Archäologie EM 3a: Methodenkompetenz Archäologie der Römischen Provinzen Ja Nein 12 LP VL: Vertiefung AdRP S: Vertiefung AdRP S / VL: Vertiefung AdRP EM 3b: Archäologie der Römischen Provinzen Ja Nein 6 LP VL: Archäologie der Römischen Provinzen S: Archäologie der Römischen Provinzen EM 4: Byzantinistik Ja Nein 12 LP VL: Geschichte und Kultur des byzantinischen Reiches / Byzantinische Literatur und Sprache Ü: Geschichte und Kultur des byzantinischen Reiches Ü: Byzantinische Literatur und Sprache selbständige Studien EM 5a: Epochen und Gattungen der griechischen Literatur Ja Nein 12 LP VL: Prosaautor oder Prosagattung/ Dichter oder poetische Gattung Seite 2 von 6 VERSION 1.0

3 VL: Prosaautor oder Prosagattung / Dichter oder poetische Gattung PS: Prosaautor oder Prosagattung / Dichter oder poetische Gattung SK: Übersetzungsübung gr.-dt. I selbständige Studien EM 5b: Epochen und Gattungen der griechischen Literatur Ja Nein 6 LP VL: Prosaautor oder Prosagattung / Dichter oder poetische Gattung PS: Prosaautor oder Prosagattung / Dichter oder poetische Gattung EM 6a: Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft: Indogermanistik Ja Nein 12 LP S: Historische Grammatik einer altgermanischen Sprache S: Einführung in die indogermanische Grammatik S: Historische Grammatik einer indogermanischen Sprache S: Historische Grammatik einer indogermanischen Sprache EM 7a: Jüdische Geschichte Ja Nein 6 LP VL: Einführung in die Judaistik S: Antike, Mittelalter oder Neuzeit EM 7b: Grundkompetenzen: Hebräische Sprache I u. II Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Hebräisch I Sprachkurs: Hebräisch II EM 8a: Lateinische Philologie I Ja Nein 6 LP VL: Poesie / Prosa PS: Poesie / Prosa Seite 3 von 6 VERSION 1.0

4 EM 8b: Lateinische Philologie II Ja Nein 12 LP VL: Poesie / Prosa VL: Poesie / Prosa PS: Poesie / Prosa PS: Poesie / Prosa Selbständige Studien EM 9a: Mittellateinische Philologie I Ja Nein 6 LP VL: Mittellateinische Literatur in diachronen / synchronen Kontexten Ü / HS: Mittellateinische Literatur und Poetik EM 9b: Mittellateinische Philologie II Ja Nein 12 LP VL: Mittellateinische Literatur in diachronen Kontexten VL: Mittellateinische Literatur in synchronen Kontexten Ü: Mittellateinische Literatur und Poetik AK: Paläographie I EM 10a PEN: Lateinische Papyrologie Ja Nein 6 LP OS: Lateinische Papyrologie EM 10b: Epigraphik Ja Nein 6 LP OS: Epigraphik EM 10c: Numismatik Ja Nein 6 LP OS: Numismatik Seite 4 von 6 VERSION 1.0

5 EM 11: Mobilität Ja Nein 12 LP Leistungen an der auswärtigen Universität EM 12: Spracherwerb Latein Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Latein I Sprachkurs: Latein II Sprachkurs: Latein III EM 13: Spracherwerb Graecum Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Griechisch I Sprachkurs: Griechisch II Sprachkurs: Griechisch III EM 14: Ägyptologie: Vertiefung Ja Nein 12 LP VL / S: Vertiefung Ägyptologie S: Vertiefung Ägyptologie Kol: Vertiefung Ägyptologie EM 15: Spracherwerb: Ägyptisch Ja Nein 12 LP Sprachkurs: Ägyptisch I Sprachkurs: Ägyptisch II EM 16: Sprache und Textkultur im alten Ägypten: Vertiefung Ja Nein 12 LP Sprachkurs I Sprachkurs II Sprachkurs III Seite 5 von 6 VERSION 1.0

6 Masterarbeit 30 LP Ja Nein Note Summe der erbrachten LP Achtung: Für die Stellungnahme zur Anrechenbarkeit auswärtiger Leistungen sollen dem Fachvertreter i.d.r. Originaldokumente vorgelegt werden. Dem Prüfungsamt müssen für die entsprechende Anerkennung in jedem Fall entsprechende Originaldokumente über das anzuerkennende Studium (Immatrikulationsnachweise, Transcripts, ggf. Zeugnisse etc.) vorgelegt werden! Die vorliegende Stellungnahme der Fachvertreterin/des Fachvertreters beruht auf folgenden Dokumenten: ( ) Urkunde/Zeugnis oder ( ) Transcript of Records der Hochschule vom / / Ggf. weitere Bemerkungen: Datum, Unterschrift der Fachvertreterin/des Fachvertreters Siegel Bescheid über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät, Philosophikum Erdgeschoss, vorzulegen und ggf. auszufüllen) Datum, Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters des Prüfungsamtes Siegel Diese Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsamt in KLIPS (Campus-Management-System) eingepflegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Köln, schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigen versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Zusätzlicher Hinweis: Gemäß 63 a Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung des am in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) kann die antragstellende Person, wenn die auf Grund eines Antrag im Sinne des Absatzes 1 begehrte Anerkennung versagt wird, eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat beantragen, soweit die Anerkennung nicht einen Studiengang betrifft, der mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen wird; das Rektorat gibt der für die Entscheidung über die Anerkennung zuständigen Stelle eine Empfehlung für die weitere Behandlung des Antrages. Dieser Antrag auf Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat ist zu richten an das Rektorat der Universität zu Köln, Albertus- Magnus-Platz, Köln. Durch diesen Antrag wird die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Klagefrist nicht gehemmt. Erhalten. Köln, den / / Unterschrift: Seite 6 von 6 VERSION 1.0

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