Amtliche Mitteilungen Nr. 21/
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- Brit Böhler
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1 Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg Auf der Grundlage der 19, 22 und 72 Absatz 2 Nummer 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28. April 2014 (GVBl. I/14 [Nr. 18]), in der Fassung vom 1. Juli 2015 (GVBl. I Nr. 18) in Verbindung mit 14 Absatz 1 der Grundordnung der Technischen Hochschule Wildau vom 11. April 2007, in der Fassung vom 8. Juli 2015, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft, Informatik, Recht der Technischen Hochschule Wildau am 8. Januar 2018 die folgende Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg erlassen: Herausgeberin: Hochschulring 1 Die Präsidentin Wildau Technische Hochschule Wildau Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324
2 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 2 von 12 Praktikumsordnung Grundsätze und Ziele der berufspraktischen Studienzeiten Umfang und Aufbau der berufspraktischen Studienzeit Ablauf der Ausbildung, Ausbildungsstellen Rechtstellung der Studierenden, Arbeitszeit, Arbeitsunfähigkeit, Härtefälle Beurteilung Inkrafttreten... 6
3 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 3 von 12 1 Grundsätze und Ziele der berufspraktischen Studienzeiten Die fachwissenschaftlichen und die berufspraktischen Studienzeiten bilden eine Einheit. Als obligatorischer Bestandteil des Bachelorstudiengangs Verwaltungsinformatik dienen die berufspraktischen Studienzeiten der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen. In den berufspraktischen Studienzeiten sollen die Studierenden die im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse vertiefen, lernen, diese in der Praxis anzuwenden und sich weitere verwaltungsspezifische Qualifikationen und Kompetenzen aneignen. Damit sollen sie gezielt auf die spätere Verwaltungspraxis des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes oder auf vergleichbare Tätigkeiten im Land Brandenburg jeweils mit dem Schwerpunkt auf IT-bezogene Aufgabenstellungen der Verwaltung vorbereitet werden. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben. Durch die enge Verzahnung von fachwissenschaftlicher und berufspraktischer Ausbildung soll das mit der Hochschulausbildung angestrebte Gesamtqualifikationsprofil optimal gesichert werden. Je nach Studienfortschritt sollen die Studierenden die im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in IT-bezogenes Verwaltungshandeln umsetzen, die dafür erforderlichen Arbeitstechniken kennenlernen und die selbstständige Bearbeitung von Vorgängen üben und anwenden. Die Unterweisungen in den Ausbildungsstellen sollen daher optimal auf die Studieninhalte abgestimmt sein. 2 Umfang und Aufbau der berufspraktischen Studienzeit (1) Die berufspraktische Studienzeit hat eine Dauer von insgesamt 52 Wochen der Regelstudienzeit. (2) Sie gliedert sich in vier Praxisabschnitte mit einer Dauer von jeweils 13 Wochen. Diese sind zeitlich wie folgt geplant: Praxisabschnitt I in der zweiten Hälfte des vierten Semesters, Praxisabschnitt II in der zweiten Hälfte des fünften Semesters, Praxisabschnitt III in der zweiten Hälfte des sechsten Semesters, Praxisabschnitt IV in der zweiten Hälfte des siebten Semesters. 3 Ablauf der Ausbildung, Ausbildungsstellen (1) Die Praxisabschnitte sollen in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg (Ausbildungsstelle genannt) mit folgenden Themenschwerpunkten absolviert werden: Praxisabschnitt I: Allgemeine Verwaltung Praxisabschnitt II: IT 1 (Fachanwendungen) Praxisabschnitt III: IT 2 (Fachanwendungen) Praxisabschnitt IV: IT 3 (IT-Vertiefung)
4 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 4 von 12 (2) Die Praxisabschnitte sollen in verschiedenen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung des Landes Brandenburg abgeleistet werden. Näheres bestimmt die Einstellungsbehörde auf der Grundlage beziehungsweise in entsprechender Anwendung von 16 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes im Land Brandenburg (APOgD-VI). (3) Die Absolvierung eines Praxisabschnitts in einer anderen bundesdeutschen oder ausländischen Verwaltung, in der Privatwirtschaft oder bei Verbänden ist nur ausnahmsweise und mit Einwilligung der Einstellungsbehörde zulässig. Bei Ableistung eines Praxisabschnitts außerhalb der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg müssen ein unmittelbarer Bezug zur öffentlichen Verwaltung und die Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung mit den Ausbildungsstellen in der öffentlichen Verwaltung gewährleistet sein. (4) Die Ausbildungsstellen zur Absolvierung eines Praxisabschnitts werden den Studierenden durch die Einstellungsbehörde zugewiesen. Sie entscheiden auch über einen Wechsel der Ausbildungsstelle. (5) Die praktischen Unterweisungen in den Ausbildungsstellen erfolgen durch Ausbilderinnen und Ausbilder, die mindestens über einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss (zum Beispiel Dipl.-Ing. Fachrichtung Papiertechnik, Dipl.-Ing. Fachrichtung Automatisierungs-anlagen, Dipl.-Ing. Fachrichtung Informatik, Dipl.-Ing. Vermessungswesen, Dipl.-Lehrer Mathematik/Physik, Dipl.-Lehrer Polytechnik, Ökonom Fachrichtung Finanzwirtschaft, Informatikkaufmann/Weiterbildung Verwaltungsfachwirt oder eine Anpassungsfortbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg nach 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) vom (GVBl. S. 378) für die allgemeine Verwaltung des Landes Brandenburg) sowie über eine Ausbildungszertifizierung verfügen, mindestens in einer fachlich einschlägigen Stelle des gehobenen Verwaltungsdienstes und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im gehobenen Verwaltungsdienst oder in einer vergleichbaren Position verfügen, vorzugsweise im konkreten Praxisbereich. Die Ausbildungszertifizierung wird an der Technischen Hochschule Wildau erworben. Die Ausbilderinnen und Ausbilder betreuen die Studierenden, lenken und überwachen deren Einsatz während des Praxisabschnitts. 4 Rechtstellung der Studierenden, Arbeitszeit, Arbeitsunfähigkeit, Härtefälle (1) Während der berufspraktischen Studienzeiten bleibt die oder der Studierende Angehörige oder Angehöriger der Technischen Hochschule Wildau mit allen Rechten und Pflichten.
5 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 5 von 12 (2) Während der berufspraktischen Studienzeiten finden keine Modulprüfungen und Wiederholungsprüfungen an der Technischen Hochschule Wildau statt. (3) Die Arbeitszeit während der berufspraktischen Studienzeit richtet sich nach der Arbeitszeitregelung der Ausbildungsstelle. Die Praxisabschnitte werden in Vollzeit absolviert. (4) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist umgehend der Einstellungsbehörde zuzuleiten. Die Ausbildungsstelle wird durch die Studierende oder den Studierenden unverzüglich informiert. Krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten sind grundsätzlich nachzuholen. (5) Über Härtefälle entscheidet die Einstellungsbehörde. 5 Beurteilung (1) Für jeden Praxisabschnitt erhält die oder der Studierende eine Note. Sie setzt sich aus den Teilnoten für die Beurteilung der Praxisleistung, des erarbeiteten Konzeptes und der Praxispräsentation zusammen. Aus den Teilnoten der Beurteilung gemäß Absatz 2 für die Praxisleistung, gemäß Absatz 3 für das erarbeitete Konzept und gemäß Absatz 4 für die Praxispräsentation wird für jeden Praxisabschnitt eine Gesamtnote gebildet. Sie errechnet sich zu gleichen Teilen aus den Teilnoten. Die Gesamtnoten der vier Praxisabschnitte werden jeweils auf dem Zeugnis ausgewiesen. (2) Für die Praxisleistung wird eine Beurteilung durch die Ausbilderin oder den Ausbilder in der Ausbildungsstelle erstellt. Diese Beurteilung der Praxisleistung muss erkennen lassen, ob das Ziel des Praxisabschnitts erreicht wurde. Sie ist mit der oder dem Studierenden zu besprechen. Ist zu erwarten, dass die Praxisleistung mit der Teilnote nicht ausreichend bewertet werden muss, soll die oder der Studierende spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Praxisabschnitts auf ihren oder seinen Leistungsstand und die sich daraus ergebenden Folgen hingewiesen werden. Der Beurteilungsbogen für die Praxisleistung ist als Anlage Bestandteil dieser Ordnung. (3) Während eines jeden Praxisabschnitts erstellt die oder der Studierende ein Konzept. Inhalt des Konzepts ist die Beschreibung und Lösung einer aus Sicht der Ausbildungsstelle relevanten und mit den Zielen des Studiengangs Verwaltungsinformatik konform gehenden Aufgabenstellung in einem Umfang von Seiten (DIN A4). Das Konzept muss am Ende des jeweiligen Praxisabschnitts vorliegen und wird von der Ausbilderin oder vom Ausbilder mit einer Teilnote bewertet. Diese ist mit der oder dem Studierenden zu besprechen. Der Beurteilungsbogen für das entwickelte Konzept ist als Anlage Bestandteil dieser Ordnung.
6 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 6 von 12 (4) Die Praxispräsentation erfolgt als mündliche Prüfung in der jeweiligen Ausbildungsstelle und wird durch die jeweilige Ausbilderin oder den jeweiligen Ausbilder im Sinne von 3 Abs. 6 gemeinsam mit einer Beisitzerin oder einem Beisitzer abgenommen. Die Praxispräsentation wird durch die Ausbilderin oder den Ausbilder mit einer Teilnote bewertet. Diese ist mit der oder dem Studierenden zu besprechen. Gegenstand der etwa 15-minütigen Praxispräsentation ist das Konzept aus 5 Abs. 3. D.h., dass die oder der Studierende eine Darstellung der Bearbeitung und des Lösungsvorschlages für die dem Konzept zugrunde liegende konkrete Problemstellung zu liefern hat. Der Beurteilungsbogen für die Praxispräsentation ist als Anlage Bestandteil dieser Ordnung. (5) Die Zuständigkeit für die Qualitätssicherung während der berufspraktischen Studienzeiten wird von den Einstellungsbehörden und der Technischen Hochschule Wildau gemeinsam wahrgenommen. Die jeweilige Einstellungsbehörde sichert die Qualität während der praktischen Tätigkeiten und die Technische Hochschule Wildau gewährleistet über die Zertifizierung und Re-Zertifizierung gleichmäßige Qualitätsstandards bei den Ausbilderinnen und Ausbilder in den Einstellungsbehörden. (6) Der Praxisabschnitt ist erfolgreich absolviert, wenn jede Teilnote mindestens ausreichend ist. Das bedeutet, dass jedes einzelne der in den Beurteilungsbögen aufgeführten Unterkriterien mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Die Praxisleistung gemäß Absatz 2 kann bei einer nicht ausreichenden Bewertung einmal wiederholt werden. Das erarbeitete Konzept gemäß Absatz 3 und die Praxispräsentation gemäß Absatz 4 können bei Nichtbestehen jeweils noch einmal angefertigt werden. Die Modalitäten der Wiederholungsprüfungen werden in Absprache mit der Einstellungsbehörde festgelegt. Wird der Praxisabschnitt wiederholt mit der Note nicht ausreichend beurteilt, ist die Fortsetzung des Studiums nicht mehr möglich. 6 Inkrafttreten Diese Praktikumsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Hochschule Wildau in Kraft und gilt erstmals für den Immatrikulationsjahrgang Wildau, Prof. Dr. U. Tippe Präsidentin Anlage Beurteilungsformulare für die Praxisabschnitte in der berufspraktischen Studienzeit des Bachelor-Studiengangs Verwaltungsinformatik Brandenburg
7 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 7 von 12 Beurteilung Praxisabschnitt Die Beurteilung des Praxisabschnitts hat spätestens 4 Wochen nach Erbringung der letzten Teilleistung zu erfolgen. Sie setzt sich aus einer Beurteilung der Praxisleistung während des Praxisabschnitts, einer Beurteilung des erstellten Konzepts und einer Beurteilung der Praxispräsentation zusammen. Waren mehrere Ausbilderinnen/Ausbilder mit der berufspraktischen Ausbildung während des Praxisabschnitts beauftragt, sind diese bei der Beurteilung zu beteiligen. Name, Vorname der Studierenden/ des Studierenden Geburtsdatum der Studierenden/ des Studierenden Praxisabschnitt (bitte ankreuzen) Ausbildungsstelle Beurteilungszeitraum Name, Vorname der Ausbilderin/ des Ausbilders Praxisleistung (Angabe der einzelnen Aufgabengebiete, in denen ausgebildet wurde, ggf. gesondertes Blatt anfügen) Praxisabschnitt I Verwaltung ( ) Praxisabschnitt II IT 1 (Fachanwendungen) ( ) Praxisabschnitt III IT 2 (Fachanwendungen) ( ) Praxisabschnitt IV IT 3 (IT-Vertiefung) ( ) Fehlzeiten:
8 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 8 von Allgemeines Die Beurteilung des Praxisabschnitts fließt in die Gesamtnote des Abschlusses mit ein und wird gesondert auf de Zeugnis ausgewiesen. Es ist daher erforderlich, dass die Beurteilung sachgerecht und den tatsächlichen Leistungen und Verhaltensweisen entsprechend vorgenommen wird. Das bedeutet, dass überdurchschnittliche Leistungen positiv, unterdurchschnittliche Leistungen negativ und durchschnittliche Leistungen auch durchschnittlich zu bewerten sind. 2. Beurteilungsmaßstab Bezugsmaßstab für die Beurteilung sind die durchschnittlichen Anforderungen, die in dem jeweiligen Praxisabschnitt zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen konstant gehalten werden und sich nicht an den Leistungen einer bestimmten Gruppe oder eines Jahrgangs orientieren. 3. Aufbau und Handhabung des Beurteilungsbogens Um die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu gewährleisten, werden Leistungs- und Verhaltensmerkmale vorgegeben, deren Reihenfolge innerhalb des Beurteilungsbogens keine Aussage über die Wertigkeit dieser Merkmale trifft. Jedem Merkmal ist eine kurze Definition beigefügt, die den Bedeutungsinhalt näher umreißt. Die Merkmale sind jeweils durch Noten erfasst. Die Noten bezeichnen den Ausprägungsgrad des Merkmals. Die Bewertung auf der Grundlage von Noten ist für alle Module des Studienganges Verwaltungsinformatik Brandenburg vereinheitlicht. 4. Beurteilungsgespräch Eine Beurteilung erfüllt dann vollständig ihren Zweck, wenn ein Beurteilungsgespräch mit der Studierenden/dem Studierenden geführt und die Beurteilung in allen Punkten eröffnet wird. Nur dann kann die Studierende/der Studierende die eigenen Leistungen kritisch einschätzen und gegebenenfalls das Verhalten ändern bzw. sich um Verbesserung der Leistungen bemühen. 5. Notenvergabe nach 9 RahmenO
9 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 9 von 12 Beurteilungsbogen Praxisleistung Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg Bildung der Note für die Praxisleistung: Die Note wird ermittelt, indem zunächst die Einzelbewertungen addiert, das Ergebnis durch die Anzahl der bewerteten Merkmalsausprägungen geteilt und dieses Resultat gemäß 9 (5) RahmenO auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet wird. Es wird die Note ausgewählt, die der berechneten Note am nächsten liegt (Beispiel: berechnete Note = 2,1 Note = 2,0). Bei 1,5 oder 2,5 oder 3,5 als berechneter Note ist jeweils die bessere Note n,3 zu nehmen. Leistungen Kriterium/Note: Angewandtes Fachwissen Gesamtheit der festgestellten fachlichen Kenntnisse Arbeitstempo Schnelligkeit in der Ausführung der Arbeit Arbeitsqualität Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Formgerechtigkeit, Sorgfalt, Zuverlässigkeit Lern- und Arbeitsbereitschaft Interesse an neuen Ausbildungsinhalten und Arbeitsaufgaben, Eigeninitiative Auffassungsgabe Das Erfassen gestellter, insbesondere neuer Aufgaben unter Berücksichtigung von Schnelligkeit, Richtigkeit und Umfang ausreichend befriedigend gut sehr gut nicht ausreichend hervorragend 5,0 4,0 3,7 3,3 3,0 2,7 2,3 2,0 1,7 1,3 1,0 Fähigkeiten Konzentration und Ausdauer Fähigkeit, sich einer Aufgabe über die erforderliche Zeitdauer intensiv zuzuwenden Problemlösungs- und Urteilsfähigkeit Fähigkeit, Einzelheiten und Zusammenhänge eines Sachverhalts selbstständig zu recherchieren, zu durchdenken, sachlich und folgerichtig zu bewerten sowie strukturiert und komprimiert darzustellen Ausdrucksvermögen Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich präzise, klar und verständlich auszudrücken Organisationsfähigkeit Ordnung und Pünktlichkeit am Arbeitsplatz, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten Soziales Verhalten Zusammenarbeit Aufgeschlossenheit für gemeinsame Lösungen von Ausbildungs- und Arbeitsaufgaben (teamorientiert, hilfsbereit, anpassungs- und einordnungsbereit, belastbar) Kritikfähigkeit Souveräner Umgang mit Kritik Zuverlässigkeit Pflichtgefühl, mit dem die Erledigung der gestellten Arbeitsaufgaben ausgeführt wird Note Praxisleistung: Ausbilderin/Ausbilder Datum Ort, Unterschrift Kenntnisnahme Studierende/Studierender Datum Ort, Unterschrift
10 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 10 von 12 Beurteilungsbogen Konzept Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg Aufgabenstellung für das Konzept: Inhalt des Konzepts ist die Beschreibung und Lösung einer aus Sicht der Ausbildungsstelle relevanten und mit den Zielen des Studiengangs Verwaltungsinformatik konform gehenden Aufgabenstellung in einem Umfang von Seiten (DIN A4). Bildung der Note für das Konzept: Die Note wird ermittelt, indem zunächst die Einzelbewertungen addiert, das Ergebnis durch die Anzahl der bewerteten Merkmalsausprägungen geteilt und dieses Resultat gemäß 9 (5) RahmenO auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet wird. Es wird die Note ausgewählt, die der berechneten Note am nächsten liegt (Beispiel: berechnete Note = 2,1 Note = 2,0). Bei 1,5 oder 2,5 oder 3,5 als berechneter Note ist jeweils die bessere Note n,3 zu nehmen.. Kriterium/Note: ausreichend befriedigend gut sehr gut nicht ausreichend hervorragend Gestaltung Gliederung, Inhaltsverzeichnis, Erklärungen 5,0 4,0 3,7 3,3 3,0 2,7 2,3 2,0 1,7 1,3 1,0 Formalien Visualisierung sinnvoller Einsatz von Tabellen, Abbildungen etc. Quellen Auswahl, Zitierweise und Verweise sind ordnungsgemäß, Literaturverzeichnis vorhanden und korrekt Richtlinien Vorgaben hinsichtlich Länge und Textgestaltung umgesetzt, Abgabetermin ist eingehalten Sprache Sprachliche Richtigkeit Korrekte Rechtschreibung, Syntax, Interpunktion und Grammatik wurden angewendet Wissenschaftlichkeit präzise und korrekte Fachsprache Inhalt Einleitung Überblick über den Aufbau des Konzepts inkl. Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung und des Lösungsweges Hauptteil Sachgemäße, strukturierte und vollständige Darstellung der Lösung der vorgelegten Aufgabenstellung, angemessene Gewichtung von Haupt- und Unterpunkten, Verbindung von Theorie und Praxis Schluss Zusammenfassung und kurze Bewertung der Lösung (ggf. einschließlich Hinweis auf offene, nicht gelöste oder nicht lösbare Teile der Aufgabenstellung mit Begründung für fehlende Lösung) Note Konzept: Ausbilderin/Ausbilder Datum Ort, Unterschrift Kenntnisnahme Studierende/Studierender Datum Ort, Unterschrift
11 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 11 von 12 Beurteilungsbogen Praxispräsentation Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg Aufgabenstellung für die Praxispräsentation: Ca. 15 minütige Präsentation einer konkreten Fallstudie ( Bearbeitung eines konkreten Verwaltungsvorganges oder Erarbeitung eines Lösungsvorschlages für eine konkrete Problemstellung aus dem Praxisbereich) ggf. mit anschließender Diskussion Bildung der Note für die Praxispräsentation: Die Note wird ermittelt, indem zunächst die Einzelbewertungen addiert, das Ergebnis durch die Anzahl der bewerteten Merkmalsausprägungen geteilt und dieses Resultat gemäß 9 (5) RahmenO auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet wird. Es wird die Note ausgewählt, die der berechneten Note am nächsten liegt (Beispiel: berechnete Note = 2,1 Note = 2,0). Bei 1,5 oder 2,5 oder 3,5 als berechneter Note ist jeweils die bessere Note n,3 zu nehmen. Thema der Praxispräsentation: Kriterium/Note: Komplexität Themenumfang angemessen zum Zeitrahmen ausreichend befriedigend gut sehr gut nicht ausreichend hervorragend 5,0 4,0 3,7 3,3 3,0 2,7 2,3 2,0 1,7 1,3 1,0 Inhaltlich-fachliche Aspekte Sozial-kommunikative Aspekte Inhalt sachlich richtige und vollständige Kontextdarstellung, Problembeschreibung, Problemanalyse und Entwicklung von Ergebnissen bzw. Handlungsalternativen, Verbindung von Theorie und Praxis Struktur Aufbau, Gliederung, roter Faden, angemessene Gewichtung von Haupt- und Unterpunkten Argumentationssicherheit Beantworten von Nachfragen, Verwendung von Beispielen, zielgerichtete Diskussion Sprache verständlich in Satzbau und Wortwahl, sicher im Ausdruck, angemessene und korrekte Fachsprache Sprechweise, Stimme deutlich, angemessen in Lautstärke, Betonung, Variation und Sprechtempo Gestik/Mimik/Blickkontakt Vortrag frei, freundlich, offen, dem Publikum zugewandt Gestalterische Aspekte Visualisierung Übersichtlichkeit, Originalität, Kreativität, aussagekräftige Schaubilder und Tabellen Medieneinsatz passendes Medium zum Veranschaulichen des Themas, Medienwechsel (sofern sinnvoll) Note Praxispräsentation: Ausbilderin/Ausbilder Beisitzerin/Beisitzer Kenntnisnahme Studierende/Studierender Datum Ort, Unterschrift Datum Ort, Unterschrift Datum Ort, Unterschrift
12 Amtliche Mitteilung der TH Wildau 21/2018 Seite 12 von 12 Gesamtnote Praxisabschnitt Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg Note Praxisleistung Note Konzept Note Praxispräsentation... Summe. Gesamtnote (= Summe : 3) :.. (eine Nachkommastelle, analog RahmenO 9 (5)) Ausbilderin/Ausbilder Datum Ort, Unterschrift Kenntnisnahme Studierende/ Studierender Datum Ort, Unterschrift
Beurteilung Praxisabschnitt
Beurteilung Praxisabschnitt Die Beurteilung des Praxisabschnittes hat spätestens 4 Wochen nach Erbringung der letzten Teilleistung zu erfolgen. Sie setzt sich aus einer Beurteilung der Praxisleistung während
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