Gemeinderatssitzung vom Auszug der Beschlüsse
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- Stefan Küchler
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1 Zugestellt durch Post.at Gemeinderatssitzung vom Auszug der Beschlüsse 1. Bericht des Prüfungsausschusses über die Prüfung des Rechnungsabschlussentwurfes für das Finanzjahr 2010 Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Valenta berichtete über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom , in der die Rechnungsabschlüsse 2010 der Gemeinde Bad Kreuzen und der VFI der Marktgemeinde Bad Kreuzen & Co KG für in Ordnung befunden worden waren. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. 2. Beschluss des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2010 einschließlich der tatsächlich geleisteten Förderbeiträge Der ordentliche Haushalt 2010 schließt mit einem Soll Fehlbetrag von ,38 ab. Darin enthalten ist auch der Soll Fehlbetrag 2009 in Höhe von wozu die Gemeinde 2010 BZ in Höhe von ,- erhielt. Im Jahr 2010 kann daher von einem echten Fehlbetrag in Höhe von ,57 gesprochen werden. 3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2010 der VFI der Gemeinde Bad Kreuzen & Co KG Ordentlicher Haushalt Die Gesamteinnahmen und ausgaben im ordentlichen Haushalt betragen ,41. Das verbuchte Jahresergebnis (=Jahresverlust) zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltes beträgt ,64. Außerordentlicher Haushalt Die Gesamteinnahmen betragen ,71 und die Gesamtausgaben ,29. Der Überschuss 2010 beträgt somit , Beschluss über den Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel für den Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt 2010 Zum Ausgleich des Abganges in der Höhe von ,38 wird ein Antrag auf Gewährung von BZ-Mittel an das Land OÖ gestellt. 5. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Perg zum Nachtragsvoranschlag 2010 Der Gemeinderat nahm den Prüfbericht zur Kenntnis. 6 Zustimmung zu Zinsanpassungen bei BAWAG-Darlehen der VFI & Co KG ( Gemeindezentrum ) 7. Pachtvertrag mit Diözese ( Kinder- und Jugendtreff ) Es wird zwischen der Gemeinde Bad Kreuzen und der Römisch-katholischen Pfarrpfründe Kreuzen ein Pachtvertrag betreffend der Grundstücksparzelle 447/3, KG Kreuzen abgeschlossen. 8.Gemeindeehrungen 2011 Es wurden die Gemeindeehrungen für 2011 festgelegt. 9. DRINGLICHKEITSANTRAG: Beratung und Beschlussfassung des Baulandsicherungsvertrages Stiermayr/ Schiefer (Wohngebiet Villa Böck II) Von den geführten Vorgesprächen und Vorverhandlungen liegt nun ein fertiger Entwurf über einen Baulandsicherungsvertrag vor, der vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde. 10. DRINGLICHKEITSANTRAG: Beratung über die eingelangten Stellungsnahmen und Beschlussfassung Flächenwidmungsplanänderung Nr (Wohngebiet Villa Böck II) Über die eingelangten Stellungsnahmen von den öffentlichen Einrichtungen, Grundbesitzern und Grundnachbarn wurde beraten. Einer Siedlungsaufschließung steht nichts mehr im Wege, da dieser Punkt vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
2 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 2 Info der Gemeinde-Buchhaltung Wir möchten darauf hinweisen, dass die Wassergenossenschaft jetzt auf ein neues Buchhaltungsprogramm umgestellt wurde, welches ident ist mit dem Buchhaltungsprogramm der Marktgemeinde, darum sehen Ihre Vorschreibungen jetzt auf den ersten Blick gleich aus. Diese werden aber getrennt verbucht, deshalb bitten wir die Vorschreibungsbeträge vom Wasser an das Konto der Wassergenossenschaft und die Steuerbeträge an das Konto der Marktgemeinde getrennt zu überweisen. Die Wasserabrechnung wird NICHT von der Marktgemeinde vorgeschrieben bzw. verbucht! Die bereits überwiesenen und eingetroffenen Vorschreibungsbeträge der Wasserabrechnung, wenn diese erkenntlich angeführt wurden, werden selbstverständlich von der Buchhaltung der Marktgemeinde direkt an die Wassergenossenschaft weitergeleitet. Wir bitten um Verständnis! Der Kameradschaftsbund mit neuer Tracht Der ÖKB Bad Kreuzen möchte mit seiner neuen Tracht auch das Interesse zum Beitritt wecken! Wer Mitglied beim Kameradschaftsbund und sich aktiv am Vereinsleben beteiligen will, möchte sich bitte melden. Unser Leitbild und unsere Aktivitäten sind in einer Broschüre zusammengestellt. Anmeldungen bei Obmann Sepp Nösterer ( ) und beim Vorstand möglich, sowie am nach der Georgiausrückung im Gh Schiefer. Programm: Naturerlebnis - Gsund Leben Mittwoch, Entgiften und Entschlacken mit Wildkräutern Mittwoch, Hustenwirksame Pflanzen für Säfte und Sirupe Beginn jeweils um Uh beim Kirchenwirt; mit Wanderung; Unkostenbeitrag jeweils 5. Anmeldung und Information: Elfriede Leonhartsberger, od. gsundleben.naturerlebnis@gmail.com; Baby bzw. Kleinkinderschwimmen in der Aumühle In der Aumühle finden Baby bzw. Kleinkinderschwimmkurse statt. Kostenlose Schnupperstunde am 4. Mai Kurstage Babyschwimmen (ab dem 3. Lebensmonat): Dienstag, Mittwoch und Samstag Kurstag Kinderschwimmen: Freitag Information und Anmeldung: Andrea Weichselbaumer oder andrea@babyschwimmenybbs.at; Raserei in unseren Siedlungen Immer wieder erhält die Gemeinde Meldungen von besorgten Anrainern über zu schnelle Autofahrer in den Siedlungen. Speziell in den Badhäusern, auf der Kühweid und in Neuaigen (hier gilt in allen Fällen eine 30km/h Beschränkung!) wird leider oft die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten. Bitte beachten Sie, dass gerade jetzt zur warmen Jahreszeit viele Kinder draußen auf den Siedlungsstraßen unterwegs sind und auf Ihr rücksichtsvolles und verantwortungsvolles Fahrverhalten angewiesen sind! Keine Osterausstellung auf Burg Kreuzen Wegen der Umbauarbeiten findet heuer auf Burg Kreuzen keine Osterausstellung statt! Die Bautätigkeiten auf Burg Kreuzen können im visuellen Bautagebuch SCHATZ.KAMMER Burg Kreuzen verfolgt werden: Ich wünsche allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindbürgern ein frohes Osterfest und schöne Feiertage! Freundliche Grüße Euer Bürgermeister:
3 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 3 Tiefe Trauer um Feuerwehrkommandant ÖR Franz Kurzmann Franz Kurzmann ist am Montag, den 21. März 2011, im Alter von 62 Jahren, verstorben. Neben seinen beruflichen Pflichten engagierte sich Franz Kurzmann stets ehrenamtlich für das Wohl seiner Mitmenschen. Er war ein aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuzen und des Roten Kreuzes Grein (mehrmals Ortstellenleiter) sowie Obmann des Lagerhauses Grein von 1986 bis Wegen seines vorbildlichen Einsatzes und seiner langjährigen Erfahrung wurde er nach dem Ausscheiden von Rudolf Kandulski 1988 zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuzen gewählt. Er übte diese Aufgabe mit großer Umsicht und fachlicher Kompetenz aus. Weiters war Franz Kurzmann von im Gemeinderat und im Gemeindevorstand tätig. Er war Obmann und langjähriges Mitglied des Straßenbauausschusses sowie Mitglied des Familienausschusses. Franz Kurzmann hatte für alle Bad Kreuzner Vereine und die örtliche Gemeinschaft immer ein offenes Ohr und eine hilfsbereite Hand. Der Gemeinderat und die Marktgemeinde Bad Kreuzen trauern um einen wertvollen Menschen und werden ihm stets ein ehrendes Andenken Information Am Karfreitag, 22. April 2011 ist das Gemeindeamt geschlossen! Bei der Bezirkshauptmannschaft Perg ist an diesem Tag nur ein Journaldienst anwesend! Frauenwallfahrt nach Maria Neustift am 30. April 2011 Abfahrt: 7.30 Uhr vom großen Parkplatz Programm am Vormittag: Messfeier mit unserem Hrn. Pfarrer Fehrerhofer. Anschließend steht die Zeit bis zum Mittagessen in Maria Neustift für verschiedene Aktivitäten (Pflanzenflohmarkt, Dritter-Welt-Basar, bei Schönwetter - Rundwanderweg) zur Verfügung. Programm am Nachmittag: Stadtführung in Steyr mit Besichtigung der Wallfahrtskirche CHRISTKINDL. Auf der Heimfahrt Abschlussjause bei einem Mostheurigen. Anmeldung bitte bei Irmgard Aschauer Tel Auf rege Teilnahme freut sich das Team der KFB! Wohnbauveranstaltung am 13. Mai 2011 Die Raiffeisenbank und das Marktgemeindeamt Bad Kreuzen laden am Freitag, den 13. Mai 2011 um Uhr zu der gemeinsamen Wohnbau-Sanierungs- Veranstaltung Besser wohnen. Günstig finanzieren in den Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes ein. Es wird verschiedene Vorträge zu folgenden Themen geben: Baugenehmigungen Vom Altbau zum individuellen Lebens(t)raum Zinsenlose Baufinanzierung -- Barzuschuss Im Anschluss werden ein Imbiss und Getränke angeboten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Anmeldungen zur Strudengauer Messe Die Strudengauer Messe mit Gewerbeausstellung findet heuer von August 2011 in Waldhausen im Strudengau statt. Anmeldungen sind bis 30. Mai 2011 unter möglich.
4 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 4 Baugrund zu verkaufen Voll aufgeschlossener, schöner Baugrund (997 m²) im Bad Kreuzner Ortszentrum privat zu verkaufen; Erwerb des angrenzenden Grünlandes (910 m²) möglich. Tel.: / 6128 oder 0664 / Busfahrt zur Sonnwendfeier nach Rossatz/ Wachau mit unserer Trachtenmusikkapelle Am Samstag, den 18. Juni 2011 wird in Rossatz in der Wachau die Sonnenwende gefeiert. Der wunderschöne Arkadenhof des Schlosses Rossatz bietet den Gästen des Musik- und Sonnwendfestes eine außerordentliche Kulisse. Ab Uhr spielt die Musikkapelle Rossatz auf und die Gäste werden mit warmen und kalten Speisen sowie Getränken versorgt. Ab wird auch die Trachtenmusikkapelle Bad Kreuzen für Unterhaltung sorgen. Die Besucher des Festes versammeln sich um ca Uhr bei der Pfarrkirche Rossatz (gleich neben dem Schloss) um am Fackelzug teilzunehmen. Es ist alter Brauch, dass die Besucher, begleitet von der Blasmusikkapelle, in einem Fackelzug zum Aussichtspunkt Nussbankerln spazieren. Hier wird das traditionelle Sonnwendfeuer entzündet. Die Gäste erwartet hier eine herrliche Aussicht ins Donautal, zu den vorüber fahrenden und hell beleuchteten Schiffen und zu den Feuern und Feuerwerken der Orte Rossatz und Dürnstein. Vom Marktgemeindeamt Bad Kreuzen wird eine Busfahrt zu dieser Sonnwendfeier organisiert. Abfahrt von Bad Kreuzen (großer Parkplatz) um Uhr; die Fahrtzeit beträgt ca. eine Stunde. Rückfahrt von Rossatz um ca Uhr. Preis pro Person 15 (Barzahlung bei Anmeldung). Anmeldung am Marktgemeindeamt (Fr. Schiller oder Bürgerservicestelle). BAZ sucht eine Ersatz-Reinigungskraft Das Bundesausbildungszentrum für Polizeidiensthundeführer, Standort 4362 Bad Kreuzen, Neuaigen 11, sucht ab sofort eine ERSATZ - REINIGUNGSKRAFT für Urlaubs- und Krankenstandsvertretung. Die beabsichtigte Stundenverpflichtung richtet sich je nach Anlassfall nach Absprache mit der Dienstführung im BAZ Bad Kreuzen. Die Entlohnung erfolgt nach den derzeitigen kollektivvertraglichen Richtsätzen. Anmeldung bitte telefonisch oder persönlich bei: Herrn PAIREDER Manfred, Tel: / oder Mobil: 0664/ Schmankerl im GH Schiefer April (Ostersonntag und Ostermontag): Mühlviertler Lamm und Kitztage Mai: regionale Spargelschmankerl. am Freitag, den 6. Mai mit gratis Spargel und Weinverkostung vom Leondinger Jungspargel. Bitte jeweils um Tischreservierungen unter der Nummer Schäden im Verlauf von Bächen Die Gemeinde ist verpflichtet, bei Bächen und deren Zubringern zumindest 1x jährlich eine Kontrolle durchzuführen, Missstände sowie offensichtliche Schäden zu protokollieren und den zuständigen Stellen weiterzumelden. Sinn und Zweck dieses gesetzlichen Auftrages ist es, den Bächen einerseits einen möglichst ungehinderten und gefahrlosen Wasserabfluss zu gewährleisten und andererseits die an Bächen liegenden Grundflächen bestmöglich vor Erosion und Überflutung zu schützen. Die Eigentümer von Grundstücken, welche an Bäche angrenzen, werden gebeten, den sie berührenden Bachabschnitt zu begehen und - Verklausungen (z.b. durch Holz, Plastikteile etc.) - Uferanbrüche - Größere Geröll- oder Geschiebeanlandungen, soweit sie vom Grundbesitzer (Bachanrainer) nicht selbst beseitigt werden können, verlässlich bis 30. April 2011 am Marktgemeindeamt Bad Kreuzen bei Herrn Peyreder ( oder peyreder@gem.badkreuzen.at) zu melden.
5 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 5 Waldbrandschutzverordnung 2011 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg vom betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk Perg. Auf Grund des 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440, i.d.f. BGBl. I Nr 55/2007, wird verordnet: 1 In den Waldgebieten aller Gemeinden des politischen Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forst -schutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte den Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Perg, 07262/ oder 471 und 472 (Perg) oder 07268/347 (Grein) zu verständigen. Eben-falls vorher zu verständigen ist das zuständige Gemein-deamt und die Feuerwehr. 2 Den Waldeigentümern steht es frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen ( 41 Abs. 3 Forstgesetz 1975 i.d.g.f.). 3 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß 174 Abs. 1 lit. a) Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.f.mit einer Geldstrafe bis zu oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschweren-der Umstände können die beiden Strafen nebeneinan-der verhängt werden. 4 Diese Verordnung ist in der Amtlichen Linzer Zeitung sowie durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Perg sowie der Gemeindeämter des pol. Bezirkes Perg zu verlautbaren und tritt mit 1. April 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2011 außer Kraft. Verbrennen von biogenen Materialien verboten Änderungen im Bundes-Luftreinhaltegesetz: Das Verbrennen von biogenen Materialien ist nur mehr im eingeschränkten Ausmaß möglich. Grundsätzlich gilt, dass das Verbrennen von biogenen Materialien sowohl flächenhaft als auch punktuell verboten ist, es sei denn, ein im Gesetz angeführter Ausnahmebestand bzw. eine Ausnahmeregelung durch den Landeshauptmann liegt vor. Mit der Gesetzesnovelle ist auch die bisherige Ausnahmeregelung von biogenen Materialien für den intensiv genutzten Landwirtschaftsbereich der Wintermonate (16. Sept. bis 30. April) entfallen ein Verbrennen in diesem Zeitraum ist daher grundsätzlich verboten! Gesetzliche Ausnahmen: - Verbrennen von biogenen Materialien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung - Lagerfeuer * - Grillfeuer * (* Einschränkung: nur trockenes, unbehandeltes Holz bzw. Holzkohle darf verwendet werden) - Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (z.b. Sonnwendfeuer) Pflicht: Meldung bis spätestens 2 Tage vorher bei der Gemeinde! Ausnahmefälle, für die jedoch eine Genehmigung des Landeshauptmannes notwendig ist: - Das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen Materialien, wenn dies zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen unbedingt erforderlich ist - Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes - Das Abbrennen von Stroh, wenn dies zum Anbau von Wintergetreide oder Raps erforderlich ist und sofern eine Verrottung des Strohs im Boden nicht zu erwarten ist - Das Verbrennen von Rebholz in schwer zugänglichen Lagen im Monat April - Das Verbrennen von biogenen Materialien nach Lawinenabgängen, wenn dadurch die Nutzbarkeit von Weideflächen beeinträchtigt wäre Sollten Sie das Verbrennen von biogenen Materialien beabsichtigen (z.b. das Verbrennen von Käfer- Reisig ), ist unbedingt die Bezirkshauptmannschaft Perg zu kontaktieren. Das Gemeindeamt ist in diesen Fällen NICHT mehr zuständig. Weitere Informationen: Bezirkshauptmannschaft Perg Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg, Tel
6 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 6 Maiswurzelbohrerbekämpfung Verordnung 2011 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg vom über Bekämpfungsmaßnahmen des Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera Le Conte) im Gebiet der natürlichen Ausbreitung Aufgrund des 14 Abs. 2 der Verordnung der Oö. Landesregierung über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Maiswurzelbohrers (Oö. Maiswurzelbohrer- Verordnung 2004), LGBl. Nr. 33/2004, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2011 wird von der Bezirkshauptmannschaft Perg zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera Le Conte) verordnet: 1 Etabliertes Gebiet Der Verwaltungsbezirk Perg wird zum etablierten Gebiet erklärt. 2 Bekämpfungsmaßnahmen (1) Im Verwaltungsbezirk Perg ist beim Anbau von Mais die Fruchtfolge so zu gestalten, dass Mais nur höchstens in zwei aufeinander folgenden Jahren angebaut wird. (2) Abweichend von Abs. 1 darf Mais in mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren angebaut werden, wenn im dritten Jahr und in allen Folgejahren eine zulässige geeignete chemische Behandlung der Maiskulturen gegen den Schadorganismus vorgenommen wird oder Saatgut verwendet wird, das mit einem für die Bekämp -fung des Schadorganismus zulässigen geeigneten Pflan -zenschutzmittel gebeizt wurde. (3) Beim Anbau von Mais nach einer nicht vom Maiswurzelbohrer gefährdeten Vorfrucht darf kein neonicotinoidgebeiztes Maissaatgut verwendet werden. Hievon ausgenommen ist die Ausbringung von neonicotinoid-behandeltem Vorstufen- und Basissaatgut zur Saat-maisproduktion sowie die Bekämpfung des Drahtwurms. (4) Im Fall einer chemischen Behandlung der Maiskultu -ren oder einer Verwendung von gebeiztem Saatgut sind Aufzeichnungen unter Angabe der betroffenen Anbauflächen und der verwendeten Pflanzenschutzmittel zu führen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. (5) Erde von Feldern, auf denen innerhalb der beiden vorangegangenen Jahre Mais angebaut wurde, darf nicht aus dem Verwaltungsbezirk in befallsfreie Gebiete verbracht werden. (6) Die auf Maisfeldern verwendeten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sind vor dem Verbringen aus dem Verwaltungsbezirk Perg in unbefallene Gebiete von Erde und Rückständen zu reinigen. (7) Bei der Beurteilung der Fruchtfolge gemäß Abs. 1 und 2 und der Vorfrucht gemäß Abs. 3 ist die im Jahr 2010 angebaute Frucht bereits mit zu berücksichtigen. 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Perg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg vom , Agrar außer Kraft. Ausschreibung Kiosk am Badesee Waldhausen AUSSCHREIBUNG DER BEWIRTSCHAFTUNG Der Kiosk beim Badesee wird ab 01. Juni 2011 neu ausgeschrieben. Bewerber/innen können sich bis spätestens 26. April :00 Uhr beim Marktgemeindeamt melden. Dem schriftlichen Bewerbungsgesuch ist ein Konzept über die geplante Betriebsform bzw. ein Angebot betreffend der Höhe des Pachtzinses beizulegen. Die Verpachtung erfolgt befristet, voraussichtlich auf 10 Jahre. Information: Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau, Markt 14, 4391 Waldhausen im Strudengau Telefon: / 4505 Fax: / gemeinde@waldhausen.ooe.gv.at
7 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 7 Frühlingshighlights mit der OÖ. Familienkarte Die OÖ Familienkarte mit ÖBB Vorteilsfunktion bringt wieder jede Menge Vorteile für die oberösterreichischen Familien! Schulrucksack mit der OÖ Familienkarte zum Spitzenpreis! Ab 13. April 2011 gibt es coole und lässige Rucksäckefür das Abenteuer Schule mit der OÖ Familienkarte um sensationelle 15 Euro (statt 30 Euro) in allen Spar, Eurospar und Interspar-Filialen in Oberösterreich solange der Vorrat reicht! Den Schulrucksack gibt es in zwei Designs "Beach" und "Flower" und ist für die 4. bis 13. Schulstufe geeignet. Online zu bestellen sind die Schulrucksäcke im Onlineshop auf Nähere Informationen auf Onlineshop auf Neben dem Schulrucksack gibt es noch zahlreiche weitere praktische Artikel im Onlineshop auf Picknickdecke, Kinderwarnweste, Radhelm, uvm (zzgl. 4,99 Versandkosten pro Gesamt-Bestellung). Radhelm-Aktion um 10 Euro Rechtzeitig zu Beginn der heurigen Fahrrad-Saison startet das Familienreferat in Kooperation mit dem ÖAMTC wieder eine Radhelm-Aktion. Die Helme sind nach TÜV EN1078 geprüft und dem CE Zeichen versehen. Sie verfügen über Reflektoren für gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr und sind solange der Vorrat reicht ab 18. April 2011 zum Sonderpreis von 10 Euro an sämtlichen ÖAMTC-Stützpunkten in OÖ erhältlich. Infos auf Kinderfahrradsitz um nur 28,90 Euro Mit der OÖ Familienkarte kostet der Kinderfahrradsitz nur 28,90 Euro. Erhältlich sind die Kinderfahrradsitze vom 1. April bis 31. Mai 2011 solange der Vorrat reich in allen Forstinger- Filialen in OÖ. Der Sitz entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und ist TÜV-geprüft nach EN Detaillierte Informationen sind auf nachzulesen. Theaterluft für Groß und Klein im Kuddelmuddel "Vorhang auf" heißt es, wenn im 'Theater des Kindes' die Stücke "Oh, wie schön ist Panama" und "Nelson, der Pinguin" und im 'Linzer Puppentheater' das Stück "Besuch im Drachenhaus" über die Bühne gehen. Bei den Aufführungen erhalten alle Familienkarten-Inhaber eine unschlagbare Ermäßigung: der Eintritt kostet für die gesamte Familie lediglich 7,50 Euro (Linzer Puppentheater) bzw. 9,90 Euro (Theater des Kindes). Kartenreservierung: 0732/ oder Weitere Details sind auf nachzulesen. Urzeitwald Gosau Willkommen im Abenteuer Wer richtig Spaß haben will, kommt in den Urzeitwald. Der Erlebnispark mit seinen neuen Haupt-Stationen ist das ideale Ausflugsziel für die ganze Familie. Den ganzen Juni kann das Abenteuer Evolution im Urzeitwald Gosau mit der OÖ Familienkarte zum halben Preis erlebt werden: 10 Euro für 2 Erwachsene + Kinder (statt 19,50 für 2 Erw. + 1 Ki.) bzw. 7 Euro für 1 Erwachsenen + Kinder (statt 12,50 Euro für 1 Erw. + 1 Ki.). Die Öffnungszeiten und weitere Infos sind auf bzw. zu finden. OÖ Spielplatzführer Über 100 schöne, idyllische und spannende Spielplätze vom Böhmerwald bis zum Dachstein gibt es in Oberösterreich und sind im Buch OÖ Spielplatzführer zusammengefasst. Gratis Bestellung und Info auf Gratis Pyhrn-Priel SaisonCard für Kinder Familien im Besitz einer OÖ Familienkarte können sich freuen! Denn alle Kinder bis 14,9 Jahren erhalten heuer erstmals die Pyhrn-Priel SaisonCard zum Nulltarif, wenn mindestens ein Elternteil die Karte kauft. Mehr als 40 kostenlose Freizeitattraktionen und weitere 20 zu ermäßigten Preisen gibt es mit der Pyhrn-Priel SaisonCard zu erleben. Erhältlich ist die Pyhrn-Priel SaisonCard in allen Infobüros der Pyhrn- Priel Region (Tel /5266) sowie auf Bestellung unter Erwachsene zahlen 54 Euro (vergünstigter Vorverkauf bis zum 8. Mai 2011 um 49 Euro!). Nähere Informationen sind auf nachzulesen.
8 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe April 2011, Seite 8
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