Homöopathie (SVHA) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 14. September 2008) SIWF

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Homöopathie (SVHA) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 14. September 2008) SIWF"

Transkript

1 SIWF ISFM Homöopathie (SVHA) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 14. September 2008) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax

2 Begleittext zum Fähigkeitsprogramm Homöopathie (SVHA) Das Fähigkeitsprogramm wurde von der FMH und dem SVHA gemeinsam verabschiedet. Im Folgenden möchten wir kurz über dessen Bedeutung und Inhalt sowie das konkrete Prozedere für die Gesuchsstellung orientieren. Der Fähigkeitsausweis Homöopathie SVHA wird im Rahmen der Weiterbildungsordnung der FMH, WBO Art. 55, durch den Schweizerischen Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte SVHA und im Auftrag der FMH erteilt. Er bescheinigt die Kompetenz zum Führen einer Arztpraxis mit Schwergewicht in klassischer Homöopathie innerhalb der medizinischen Grundversorgung und berechtigt dessen Träger im Rahmen der Leistungsverordnung zum Krankenversicherungsgesetz KVG besondere Tarifpositionen zu beanspruchen, wenn die Homöopathie der Leistungspflicht des KVG unterstellt ist. Auf die folgenden Bestimmungen möchten wir speziell aufmerksam machen: Das Fähigkeitsprogramm Homöopathie SVHA - berücksichtigt nur die klassische Homöopathie (Anwendung der Simileregel unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Symptome; Anwendung nur eines Einzelmittels bei der Behandlung chronischer Leiden). - anerkennt für die Grundausbildung nur Veranstaltungen unter der Leitung qualifizierter homöopathischer Ärzte *, die in erster Linie für die Ausbildung von Ärzten konzipiert sind. - verlangt den Nachweis von mindestens 400 Stunden strukturierter Ausbildung mit Einschluss der Supervision eigener Fälle - verlangt das Bestehen der Prüfung des SVHA Für weitere Informationen und den Bezug von Unterlagen, wie der Liste der anerkannten Ausbildungsgänge, Prüfungstermine, das Gesuchsformular zur Erteilung des Fähigkeitsausweises, die Statuten des SVHA und die Gebührenordnung wenden Sie sich bitte schriftlich an: Sekretariat SVHA/SSMH/SSMO Frau V. Greising Dorfhaldenstrasse Hergiswil Tel Fax vreni.greising@jmw.ch Internet Ein allfälliges Gesuch richten Sie bitte an die gleiche Adresse. Alle Gesuche werden an die Ausbildungskommission SVHA zur Beurteilung weitergeleitet. Der Vorstand SVHA ist, im Auftrag der FMH, abschliessende Rekursinstanz. * * Zur besseren Lesbarkeit werden nur männliche Formen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 12

3 Fähigkeitsprogramm Homöopathie (SVHA) 1. Allgemeines Der Fähigkeitsausweis Homöopathie SVHA befähigt zum Führen einer homöopathischen Arztpraxis in der medizinischen Grundversorgung. Er wird im Rahmen der Weiterbildungsordnung der FMH (WBO) und im Auftrag der FMH durch den SVHA erteilt. 2. Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises - Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel - Praktische ärztliche Tätigkeit mit Schwergewicht auf klassischer Homöopathie 3. Dauer, Gliederung und Inhalt der Aus- und Weiterbildung Die gesamte strukturierte Ausbildung in klassischer Homöopathie bis zum Fähigkeitsausweis Homöopathie SVHA umfasst mindestens 400 Stunden. Das notwendige umfangreiche Selbststudium und die 2-jährige praktische Tätigkeit (Ziffer 3.4) sind darin nicht eingerechnet. Mindestens 50 Stunden der Weiterbildung sollen an einer anderen Ausbildungsstätte als derjenigen der Grundausbildung in klassischer Homöopathie absolviert werden. Die Ausbildungsinhalte der Stufen gemäss Ziffer 3.1, 3.2 und 3.3 sind im Anhang 1 (Ausbildungsinhalt) dieses Reglements umschrieben. 3.1 Grundausbildung in klassischer Homöopathie über mindestens 150 Stunden, verteilt über wenigstens 2 Jahre. Sie umfasst die Vermittlung der theoretischen und praktischen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in klassischer Homöopathie. Die nachfolgenden Ausbildungselemente nach Ziffer 3.2 bis 3.6 können erst nach abgeschlossener Grundausbildung absolviert werden. 3.2 Weiterbildung in klassischer Homöopathie über mindestens 100 Stunden in Form von Kursen und Seminarien. Sie dient der Vertiefung und Erweiterung der Inhalte der Grundausbildung. 3.3 Fall- und praxisbezogene Weiterbildung in klassischer Homöopathie unter Begleitung qualifizierter homöopathischer Ärzte über mindestens 150 Stunden. Diese beinhaltet die Supervision und Dokumentation eigener Fälle. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 12

4 3.4 Mindestens 2-jährige praktische Tätigkeit mit Schwergewicht in klassischer Homöopathie als Praxisassistent, im Spital oder in eigener Praxis nach erfolgter Grundausbildung (Ziffer 3.1). 3.5 Prüfung des SVHA Geprüft wird der Ausbildungsinhalt der Grundausbildung in klassischer Homöopathie (Anhang 1). Die Prüfung umfasst Fragen zur Theorie, Arzneimittellehre und Fallrepertorisation (Analyse eines kleinen und eines grossen Falles). Die Durchführung erfolgt als mündliche Prüfung von 30 bis 45 Minuten Dauer (Zeit zur Vorbereitung der 2 Fälle nicht eingerechnet). Sie kann durch einen schriftlichen Teil ergänzt werden. Das erfolgreiche Bestehen wird durch einen Prüfungsausweis attestiert. Das Prüfungsreglement befindet sich in Anhang Fortbildung Die Inhaber des Fähigkeitsausweises Homöopathie SVHA sind zur laufenden Fortbildung verpflichtet. Diese muss den Anforderungen des Fortbildungsreglements für den Fähigkeitsausweis Homöopathie SVHA (Anhang 3) genügen. Dabei ist die Mitgliedschaft im SVHA erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises wird alle 3 Jahre und in jedem Fall von der Ausbildungskommission des SVHA geprüft, auch bei Nicht- Mitgliedern, und ist kostenpflichtig. 5. Zuständigkeiten 5.1 Die Ausbildungskommission des SVHA ist für die Durchführung des Fähigkeitsprogramms Homöopathie SVHA zuständig. Sie nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr: - sie erstellt eine Liste der anerkannten Ausbildungslehrgänge, welche unter der Leitung qualifizierter homöopathischer Ärzte stehen und in erster Linie für die Ausbildung von Ärzten konzipiert sein sollen. Sie entscheidet über die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen - sie sorgt für die ordentliche Durchführung der Prüfungen des SVHA und Auswertung der Falldokumentationen. Sie entscheidet über die Anerkennung äquivalenter Prüfungen - sie prüft die Anträge der Bewerber auf den Fähigkeitsausweis Homöopathie SVHA und verleiht diesen im Namen des Vereins und im Auftrag der FMH - sie evaluiert die Fortbildung der Träger des Fähigkeitsausweises Homöopathie SVHA und erstellt periodisch eine Liste empfohlener Fortbildungsveranstaltungen 5.2 Eine begründete Einsprache gegen einen Entscheid der Ausbildungskommission ist schriftlich innert Monatsfrist nach dessen Eröffnung an den Präsidenten des SVHA zu richten. Der Vorstand des SVHA entscheidet abschliessend über die Einsprachen. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 4 / 12

5 5.3 Der Vorstand des SVHA erlässt, auf Vorschlag der Ausbildungskommission, die notwendigen Ausführungsbestimmungen und legt die Gebühren für das Ablegen der Prüfung SVHA sowie die Verleihung und Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises Homöopathie SVHA fest. Vereinsmitglieder bezahlen ermässigte Gebühren. 5.4 Offizielles Publikationsorgan ist das SVHA-Bulletin. Verlautbarungen des Vorstandes und der Ausbildungskommission SVHA, welche das Fähigkeitsprogramm betreffen, werden hier publiziert. 6. Inkrafttreten Der Zentralvorstand der FMH hat das vorliegende Fähigkeitsprogramm in Anwendung von Art. 54 der WBO am 21. Oktober 1998 verabschiedet und zusammen mit dem Vorstand des SVHA (28. Oktober 1998) auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Revisionen: 28. Februar Januar September September 2008 Bern, /pb Fähigkeitsausweise/Homöopathie/2011/ FA Homöopathie d.docx SIWF ISFM 5 / 12

6 Anhang 1 Ausbildungsinhalt 1. Semester: Frontalunterricht interaktiv (ca 36 Lektionen) - Grundlagen - Theorie - Methodik - Beispiele aus der Praxis - Arzneimittel I - Hausaufgaben zur praktischen Übung 2. Semester: Der Zugang zum Patienten in der Homöopathie - Seminartage/Gruppenarbeit (ca 36 Lektionen) - Arzneimittel II - Übungen zu - Anamnese - Auswertung - Lernhilfe - Hausaufgaben Fallbesprechungen 3. Semester: Fallanalyse und Arznei-Verschreibung - Seminartage/Gruppenarbeit (ca 36 Lektionen) - Arzneimittel III - Übungen zu - Hierarchie der Symptome - Repertorisation - Hausaufgaben Repertorisation 4. Semester: Evaluation des Verlaufs und Prognose - Seminartage/Gruppenarbeit (ca 36 Lektionen) - Arzneimittel IV - Fallanalyse - Repertorisation - Verschiedene Theorien - Hausaufgaben Fallanalyse, Hierarchisierung, Repertorisation 5./6. Semester: Der Patient in seiner Ganzheit Studiengruppen/Tutorat (ca 30 mal 2 Stunden) Gruppen von 6-8 StudentInnen, 2 fest zugeteilte Tutoren 15 Sitzungen/Jahr mit Anwesenheit des Tutors, Rest Peer-Arbeit 7./8. Semester: Studiengruppen/Tutorat, Supervision eigener Patienten. Seminar-Tage: 2-3 pro Semester à 6 Stunden - Materia Medica - Langzeit Management - Miasmenlehre - Arzneimittelprüfung - Therapiehindernisse - Kontroversen anhand konkreter Krankheitsfälle/Videos SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 12

7 Anhang 2 Prüfungsreglement SVHA Ausführungsbestimmungen der Ausbildungskommission SVHA zum Fähigkeitsprogramm Homöopathie SVHA/FMH für Ärzte 1. Prüfungsauftrag 1.1 Auftrag Der Prüfungsauftrag ist im Fähigkeitsprogramm SVHA umschrieben. Im Namen des SVHA und der Swiss Homeoopathic Medical School überwacht die Ausbildungskommission die nationale Prüfung, die alljährlich jeweils am ersten Samstag des Monates September stattfindet. Sie wird nach Sprachregionen getrennt durchgeführt. Die Durchführung der Prüfung kann von der Ausbildungskommission an akkreditierte Schulen delegiert werden. Die Ausbildungskommission entscheidet auch über die Anerkennung äquivalenter Prüfungen. 1.2 Prüfungsinhalt Die Prüfung umfasst die Lehrinhalte der Grundausbildung. Diese beinhaltet die Vermittlung der theoretischen und praktischen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in klassischer Homöopathie. A) Theorie und allgemeine Grundlagen - Homöopathiegeschichte, wissenschaftliche Grundlagen - Grundbegriffe der Homöopathie (Lebenskraft, Gesundheit, Krankheit, Heilung, Ähnlichkeitsgesetz) - Arzneimittel und ihre Herstellung, Gabe und Dosierung - Arzneimittelprüfung am Gesunden - Fallaufnahme, Anamnesetechnik und Interpretation - Wert der Symptome, Charakteristika, Hierarchisierung, Totalität der Symptome - Reaktion auf die erste Gabe, homöopathische Verschlimmerung, zweite Verschreibung, Hering sche Regel, Langzeitbeobachtung - Die chronischen Krankheiten, ihre Entwicklung und ihre Abgrenzung gegenüber akuten oder epidemischen Krankheiten - Besondere Krankheiten (z.b. einseitige, lokale, Geistes- und Gemütskrankheiten) - Indikation und Grenzen der Homöopathie B) Arzneimittellehre Die Arzneimittelliste SVHA wird durch die Ausbildungskommission SVHA in Zusammenarbeit mit der Swiss Homeopathic Medical School zusammengestellt und lehnt sich der Arzneimittelliste des ECH an. Sie gilt als Richtlinie für die homöopathische Ausbildung im Rahmen des Fähigkeitsprogramms bzw. der Diplome, sowie für die Prüfungen des SVHA. Im Rahmen der Prüfung sind folgende Kenntnisse erforderlich: SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7 / 12

8 Liste A: profunde Kenntnisse, diese Mittel werden in der Grundausbildung in erster Linie behandelt Liste B: Kenntnis typischer Symptome in verschiedenen Bereichen Liste C: Kenntnis einzelner Schlüsselsymptome in eng umschriebenen Bereichen C) Fallrepertorisation und Fallauswertung Anhand von akuten und unkomplizierten chronischen Fällen wird die Fallaufnahme, die Dokumentation der Anamnese, die Identifikation homöopathischer Symptome, die Hierarchisierung, das Auffinden passender Repertoriumsrubriken und der Vergleich des Symptomenbildes mit der Materia Medica (Differentialdiagnose), die Wahl des Mittels und der angemessenen Potenzhöhe dargestellt und geübt. 2. Prüfungsablauf Die Prüfung besteht aus folgenden Elementen: 2.1 Multiple Choice Prüfung Sie umfasst 20 Fragen (eventuell mehr) mit Auswahlantworten (Multiple Choice), darunter eventuell wenige Fragen mit kurzen Schreibantworten. Die Kandidaten haben zur Beantwortung der Fragen insgesamt 20 Minuten (bzw. 1 Minute pro Frage) Zeit. Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden Analyse eines grossen und kleinen Falles Den Kandidaten stehen für die Bearbeitung der beiden Fälle und die Vorbereitung der anschliessenden mündlichen Prüfung total zwei Stunden zur Verfügung. Bei den Fällen handelt es sich in der Regel um einen kleinen akuten Fall und um einen grossen chronischen Fall. Die Kandidaten identifizieren bei beiden Fällen die homöopathischen Symptome, repertorisieren sie und halten ihre Bewertung (Hierarchisation) und Mittelwahl/ Differentialdiagnose auf einem speziellen Fall- Lösungsblatt fest, welches abgegeben und mitbeurteilt wird. Für die Fallanalyse/ Repertorisation dürfen Hilfsmittel (Arzneimittellehren, Repertorien, Computer) verwendet werden. Die anschliessende Prüfung erfolgt mündlich. 2.3 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert in der Regel Minuten. Anhand der Fall-Lösungsblätter werden bei beiden Fällen die Repertorisation/ Hierarchisation der Symptome und die Mittelwahl/ Differentialdiagnose besprochen. Der Kandidat begründet dabei Vorgehen, Symptomenwahl und -bewertung sowie Mittelwahl. Fragen zu Materia Medica, Fallanalyse/ Repertorisation, Anwendungs- und Theoriefragen werden in Bezug auf die Fälle wie auch als allgemeine Fragen gestellt. Die mündliche Prüfung kann durch schriftliche Fragen ergänzt werden. 2.4 Auswertung Die Prüfungselemente werden mit folgenden Maximalpunktzahlen bewertet: Multiple Choice: 20 Punkte. Grosser Fall: 30 Punkte (Mittel/Differentialdiagnose 15P., Repertorisation 15P.). Kleiner Fall: 15 Punkte (Mittel/Differentialdiagnose 10P., Repertorisation 5P.). SIWF ISFM siwf@fmh.ch 8 / 12

9 Allgemeine Materia Medica: 15 Punkte. Theorie/ Anwendungsfragen: 20 Punkte. Das Maximum beträgt 100 Punkte, bestanden ist die Prüfung mit mindestens 60 Punkten. 3. Examinatoren Jeder Kandidat wird von einem Examinatorenpaar (Examinator/ Co- Examinator) geprüft. Examinatoren und Co- Examinatoren besitzen breite homöopathische Kenntnisse mehrerer Richtungen, langjährige Praxiserfahrung, Lehrerfahrung an anerkannten Ausbildungsstätten und ev. Publikationserfahrung. Sie werden von der Ausbildungskommission ad personam anerkannt. Es gelten folgende Regeln: - Einer aus jedem Examinatorenduo kommt aus der Schule des Kandidaten. - Einer aus jedem Examinatorenduo ist Mitglied der Ausbildungskommission oder von der Ausbildungskommission delegiert. - Bei der Prüfung der TierärztInnen ist einer aus dem Examinatorenduo ein Tierarzt. 4. Organisation und Administration Teilnahmeberechtigt an der Prüfung sind: ÄrztInnen, TierärztInnen, ApothekerInnen und ZahnärztInnen. Anmeldung: die Anmeldung und Einzahlung der Prüfungsgebühr erfolgt bis im Juni an das SVHA-Sekretariat. Bei Abmeldungen bis vier Wochen vor der Prüfung werden die Kosten bis auf eine Administrationsgebühr zurückerstattet, bei späterer Abmeldung verfällt dieser Anspruch. Zwei Wochen vor der Prüfung werden die Kandidaten, Examinatoren und Co- Examinatoren über den definitiven Prüfungsablauf informiert. Die Prüfung findet alljährlich jeweils am ersten Samstag im September getrennt nach Sprachregionen statt. Prüfungsausweis: das erfolgreiche Bestehen der Prüfung wird durch einen Prüfungsausweis attestiert. Aufbewahrung: nach Ablauf der Rekursfrist von 30 Tagen werden sämtliche Prüfungsunterlagen der Kandidaten an den Prüfungsverantwortlichen der Ausbildungskommission gesandt. Diese werden gemäss Art. 21 des eidgenössischen Medizinalprüfungsgesetzes zwei Jahre archiviert. Bei Rekurs bis das Verfahren abgeschlossen wurde. Anhang: Arzneimittelliste SVHA / ECH Inkraftsetzung: Auf Antrag der Ausbildungskommission durch Beschluss des Vorstandes und der MV des SVHA im Frühjahr SIWF ISFM siwf@fmh.ch 9 / 12

10 ANHANG: Arzneimittelliste angepasst an ECH-Liste: LISTE A LISTE B LISTE C Aconitum Agaricus Allium cepa Argentum nitricum Alumina Antimonium tartaricum Arnica Ammonium carbonicum Baptisia Arsenicum album Ammonium muriaticum Bellis perennis Aurum metallicum Anacardium Berberis Baryta carbonico Antimonium crudum Calcium fluoratum Belladonna Apis Camphora Bryonia Argentum metallicum Cannabis indica Calcium carbonicum Calcarea sulphuricum Capsicum Calcium phos. Cantharis Cicuta virosa Carbo vegetabilis Chelidonium Cimicifuga Carcinosinum Colocynthis Cyclamen europaeum Causticum Cuprum Drosera Chamomilla Ferrum metallicum Dulcamara China Iodum Euphrasia Conium Ipecacuanha Ferrum phos. Gelsemium Kalium bichromicum Fluoricum acidum Graphites Kalium sulphuricum Hypericum Hepar sulph. Lac caninum Kalium muriaticum Hyoscyamus Ledum Magnesium phos. Ignatia Lilium tigrinum Magnesium sulfuricum Kalium carbonicum Magnesium carbonicum Nux moschata Lachesis Magnesium muriaticum Phytolacca Lycopodium Natrium carbonicum Podophyllum Medorrhinum Natrium sulphuricum Ruta graveolens Mercurius solubilis Opium Secale Natrium muriaticum Petroleum Spongia Nitricum acidum Phosphoricum acidum Sulphuricum acidum Nux vomica Platinum Symphytum Phosphorus Plumbum Stannum Pulsatilla Psorinum Rhus toxicodendron Syphillinum Sepia Tarentula hispanica Silicea Zincum Staphysagria Stramonium Sulphur Thuja Tuberculinum Veratrum album SIWF ISFM siwf@fmh.ch 10 / 12

11 Anhang 3 Fortbildungsreglement für den Fähigkeitsausweis Homöopathie 1. Ziel und Definition 1.1 Das Fortbildungsprogramm (FP) für den Fähigkeitsausweis Homöopathie (FA) dient dem Erhalt und der Erweiterung (haus)ärztlicher und homöopathischer Kompetenz im Behandeln der Patienten. Es baut auf den Grundsätzen des Fähigkeitsprogramms SVHA/FMH und der Fortbildungsordnung der FMH auf. 1.2 Die aktive Titelführung gemäss Fähigkeitsprogramm ist an eine regelmässige Fortbildung gebunden. Die Fortbildungspflicht beginnt im Jahr nach dem Erwerb des FA. Die Erfüllung des FP ist Voraussetzung zum Erhalt des einmal erworbenen FA. 1.3 Für die Rezertifizierung des FA ist die Ausbildungskommission des SVHA zuständig. 2. Anforderungen 2.1 Voraussetzung ist der Besitz des FA und eine praktische ärztliche Tätigkeit mit Schwergewicht auf klassischer Homöopathie. 2.2 Inhaltlich umfasst die Fortbildung zwei Bereiche: klassische Homöopathie und Hausarztmedizin (oder Medizin im Bereich des Spezialarzttitels). 2.3 Zum Bereich Homöopathie gehören folgende Themen: Arzneimittellehre, Theorie, Fallaufnahme, Fallanalyse, Verlaufsbeurteilung, Forschung, Abgrenzungsfragen gegenüber konventionellen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. 2.4 Der Bereich Hausarztmedizin betrifft alle relevanten Themen für die Grundversorgung. Die Inhalte orientieren sich an den Fortbildungsprogrammen der entsprechenden Fachgesellschaften (insbesondere der SGAM/SGIM). 2.5 Zeitlicher Umfang: Die Fortbildung im Bereich Homöopathie muss im jährlichen Durchschnitt mindestens 30 Stunden in strukturierter und nachgewiesener Form umfassen sowie 20 Stunden Selbststudium ohne Nachweis. Im Bereich Hausarztmedizin sind es jeweils mindestens 20 Stunden strukturierte und nachgewiesene Fortbildung und 10 Stunden Selbststudium. 2.6 Diese zeitlichen Mindestvorgaben (90 Stunden Homöopathie und 60 Stunden Hausarztmedizin) für strukturierte und nachgewiesene Fortbildung müssen im Rezertifizierungszeitraum von drei Jahren erfüllt sein. 2.7 Als Zeiteinheit gilt eine Stunde gleich 60 Minuten. Wo Credits vergeben werden, entsprechen sie einer Stunde. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 11 / 12

12 3. Fortbildungsformen 3.1 Anerkannte Fortbildungsformen sind vor allem: Supervision und Intervision, Peer-Review, Qualitätszirkel, Seminare, Kurse, Lehrtätigkeit, Forschung, Teilnahme an Arzneimittelprüfungen und Literaturstudium im Selbststudium. 3.2 Die Qualität der Fortbildung soll laufend erhöht werden. Die anerkannten Schulen fördern die didaktische Qualität und die Relevanz ihrer Angebote. 3.3 Die Ausbildungskommission evaluiert die Fortbildungsangebote und kann geeignete Fortbildungen publizieren bzw. empfehlen. 3.4 Zur Evaluation der Qualität der einzelnen Angebote fördert die Ausbildungskommission die qualitative Beurteilung der Veranstaltung durch die TeilnehmerInnen. 4. Durchführung der Rezertifizierung des FA Alle 3 Jahre, wenn die Rezertifizierung Ihres FA fällig ist, wird kontrolliert, ob Sie die Fortbildungspflicht erfüllt haben. Auf dem Antragsformular zur Rezertifizierung Ihres FA bestätigen Sie mit Unterschrift, dass Sie die Fortbildungspflicht erfüllt haben und die Bestätigungen bei Ihnen zur Einsicht bereit liegen. Eine Stichprobe von jeweils 10% der FA-TrägerInnen erhält mit dem Antrag zur Rezertifizierung ihres FA die Aufforderung, Kopien der Fortbildungsbestätigungen in klassischer Homöopathie und der Fortbildungsprotokolle der schulmedizinischen Fachgesellschaft einzureichen. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen und die Rezertifizierungsgebühren bezahlt sind, erhalten Sie das Fortbildungsdiplom für die nächsten 3 Jahre zugesandt. Wenn Sie auf die Rezertifizierung Ihres FA verzichten möchten, vermerken Sie dies auf dem Antragsformular und Ihr FA wird per Ende Jahr bei der FMH abgemeldet. Dispens Ein vollständiger oder teilweiser Dispens von der Fortbildungspflicht ist in begründeten Fällen möglich. Er ist auf die Zeitdauer eines Jahres limitiert und bedarf eines Antrags an die Ausbildungskommission. Bei einem Dispens bleibt der FA in Kraft, die Stunden müssen nicht nachgeholt werden. Sistierung: Bei vorübergehendem Verzicht auf ärztliche homöopathische Tätigkeit kann der FA sistiert werden. Damit erlischt die Möglichkeit der Abrechnung homöopathischer Tarifpositionen. Für die Wiederinkraftsetzung kann die Ausbildungskommission Fortbildungsauflagen machen. Gegen die Entscheide der Ausbildungskommission kann innert Monatsfrist schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache erfolgt an den Präsidenten des SVHA. Zuständige Rekursinstanz ist der Vorstand des SVHA. Inkraftsetzung: ; revidiert SIWF ISFM siwf@fmh.ch 12 / 12

SCHWEIZERISCHER VEREIN HOMÖOPATHISCHER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE SVHA

SCHWEIZERISCHER VEREIN HOMÖOPATHISCHER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE SVHA Prüfungsreglement SVHA Ausführungsbestimmungen der Ausbildungskommission SVHA zum: Fähigkeitsprogramm Homöopathie SVHA/ FMH für ÄrztInnen Weiterbildungsprogramm klassische Homöopathie FPH für ApothekerInnen

Mehr

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Vorwort Homöopathie pocket Homöopathie pocket

Vorwort Homöopathie pocket Homöopathie pocket Vorwort Dieses Taschenbuch richtet sich einerseits an alle Ärzte, Medizinstudenten und Heilpraktiker, die für sich die Homöopathie als Heilmethode entdeckt haben; andererseits will es den medizinischen

Mehr

Fähigkeitsausweis FPH in klassischer Homöopathie

Fähigkeitsausweis FPH in klassischer Homöopathie Prüfungsreglement für die Grundlagenprüfung der Schweizerischen Apotheker-Gesellschaft für Homöopathie Weiterbildung Fähigkeitsausweis FPH in klassischer Homöopathie Prüfungsreglement vom 01. Oktober 2014

Mehr

Homöopathie (SVHA) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 10. September 2015)

Homöopathie (SVHA) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 10. September 2015) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 10. September 2015) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée

Mehr

Fähigkeitsausweis Klassische Homöopathie SVHA

Fähigkeitsausweis Klassische Homöopathie SVHA PROGRAMM 2014 www.ikom.unibe.ch Fähigkeitsausweis Klassische Homöopathie SVHA Klassische Homöopathie Eine Bereicherung im Praxisalltag Die Klassische Homöopathie ist ein seit über zweihundert Jahren weltweit

Mehr

Curriculum der Theorie-Kurse

Curriculum der Theorie-Kurse Kurstitel A Grundlagen der homöopathischen Medizin - Therapie akuter Erkrankungen 1 Curriculum der Theorie-Kurse Denkansatz und umfassendes Therapiekonzept der Homöopathie auf der Grundlage des Organons

Mehr

Homöopathiemittelliste Kräuterhaus-Drogerie Zeller AG

Homöopathiemittelliste Kräuterhaus-Drogerie Zeller AG Acidum nitricum D6 Omida Globuli 20g Acidum nitricum D12 Omida Globuli 20g Acidum nitricum C30 Omida Globuli 10g Acidum phosphoricum D6 Omida Globuli 20g Acidum phosphoricum D12 Omida Globuli 20g Acidum

Mehr

Ines Winterhagen Homöopathie nano

Ines Winterhagen Homöopathie nano Ines Winterhagen Homöopathie nano Leseprobe Homöopathie nano von Ines Winterhagen Herausgeber: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft http://www.unimedica.de/b13692 Sie finden bei Unimedica Bücher der innovativen

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Homöopathische Einzelmittel für die kleine Reiseapotheke

Homöopathische Einzelmittel für die kleine Reiseapotheke Homöopathische Einzelmittel für die kleine Reiseapotheke Homöopathische Einzelmittel für die kleine Reiseapotheke Homöopathische Einzelmittel für die kleine Reiseapotheke Homöopathische Einzelmittel für

Mehr

Elektroencephalographie (SGKN)

Elektroencephalographie (SGKN) Elektroencephalographie (SGKN) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 2 Begleittext zu den Fähigkeitsprogrammen Elektroencephalographie (SGKN) und Elektroneuromyographie (SGKN) Die Fähigkeitsausweise "Elektroencephalographie

Mehr

(Muster-) Kursbuch. Homöopathie

(Muster-) Kursbuch. Homöopathie (Muster-) Kursbuch Homöopathie Methodische Empfehlungen, Lehr- und Lerninhalte für den Weiterbildungskurs zum Inhalt der Zusatz-Weiterbildung "Homöopathie Nach den Richtlinien zur (Muster-)Weiterbildungsordnung

Mehr

I Grundlagen und Theorie der Homöopathie

I Grundlagen und Theorie der Homöopathie I Grundlagen und Theorie der Homöopathie 1. Krankheit und Gesundheit Die Lebenskraft und ihre Bedeutung Natürliche / künstliche Krankheiten "Uneigentliche Krankheiten" Unterdrückung Die akuten Krankheiten

Mehr

Abies canadensis. Aconitum napellus. Aesculus hippocastanum. Agaricus muscarius. Ammonium bromatum. Ammonium carbonicum. Ammonimum muriaticum

Abies canadensis. Aconitum napellus. Aesculus hippocastanum. Agaricus muscarius. Ammonium bromatum. Ammonium carbonicum. Ammonimum muriaticum Homöopathische Prüfungsarzneien Dr. Nadja Riautschnig A Abies canadensis Abies nigra Abrotanum Absinthium Aconitum napellus Aesculus hippocastanum Agaricus muscarius Agnus castus Allium cepa Allium sativum

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Homöopathische Reiseapotheke

Homöopathische Reiseapotheke Homöopathische Reiseapotheke Reiseglobuli - Grundausstattung Wer auf Homöopathie schwört, sollte das auch im Urlaub tun. Hier unsere Empfehlungen für eine Reiseapotheke. Nach dem Prinzip der Homöopathie

Mehr

Vassilis Ghegas Augsburger Seminare in Klassischer Homöopathie II

Vassilis Ghegas Augsburger Seminare in Klassischer Homöopathie II Vassilis Ghegas Augsburger Seminare in Klassischer Homöopathie II Reading excerpt Augsburger Seminare in Klassischer Homöopathie II of Vassilis Ghegas Publisher: Faust Verlag http://www.narayana-verlag.com/b2479

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

Homöopathie. Materia Medica. Ergänzung zu. Der Sanfte Weg zur Gesundheit. Gisa. Alraunen Verlag

Homöopathie. Materia Medica. Ergänzung zu. Der Sanfte Weg zur Gesundheit. Gisa. Alraunen Verlag Homöopathie Materia Medica Ergänzung zu Der Sanfte Weg zur Gesundheit Gisa Alraunen Verlag Wichtiger Hinweis Medizin als Wissenschaft ist ständigen Veränderungen unterworfen. Forschung und Erfahrung erweitern

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie I. Allgemeine Prinzipien Dieses Fortbildungsprogramm gehört zur letzten

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Das Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.

Das Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt. REGLEMENT über das BERUFSREGISTER DER SCHWEIZER WERBUNG SW/PS BR/SW vom 20. August 2003 I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Register Art. 2 Titel Art. 3 Mit dem Berufsregister der Schweizer Werbung

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Inventarliste Stallapotheke

Inventarliste Stallapotheke Inventarliste Stallapotheke Stand 21. Mai 2018 Rohr Susanne, Fuchsacker 28A, 3124 Belpberg; Mobile 079 218 82 49 A) Homöopathische Einzelmittel in Globuliform Abrotanum Acidum folicum Acidum phosphoricum

Mehr

Fussballverband Bern/Jura

Fussballverband Bern/Jura Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 1 Fussballverband Bern/Jura Ressort Ausbildung Gültig ab 1. Juli 2005 Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 2 1. Einleitung 1.1. Rekrutierung Gemäss Art. 3 Ziffer

Mehr

Teil 1 Grundlagen der Homöopathie. Teil 2 Arzneimittelbilder. Inhaltsverzeichnis. 1 Vom Simile zum Simillimum Polychreste Vorwort...

Teil 1 Grundlagen der Homöopathie. Teil 2 Arzneimittelbilder. Inhaltsverzeichnis. 1 Vom Simile zum Simillimum Polychreste Vorwort... 8 Vorwort... 5 Teil 1 Grundlagen der Homöopathie 1 Vom Simile zum Simillimum... 17 1.1 Das Erfassen des vollständigen Symptoms... 17 1.2 Das Hierarchisieren.... 18 1.3 Die richtige Dosis... 19 1.3.1 Die

Mehr

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie 1. Ziel Es werden die Weiterbildung in Notfallsonographie (NFS) mit Zertifikat geregelt sowie die Struktur und Organisation für

Mehr

Weiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance

Weiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere

Mehr

Weiterbildungsprogramm FPH Klassische Homöopathie

Weiterbildungsprogramm FPH Klassische Homöopathie Weiterbildungsprogramm FPH Klassische Homöopathie Weiterbildungsprogramm FPH Klassische Homöopathie vom 12. Mai 2004 / Revision 2011 Vorbemerkung Die benützten männlichen Formen der Personenbezeichnungen

Mehr

Schule für Klassische Homöopathie

Schule für Klassische Homöopathie Schule für Klassische Homöopathie Tübingen Volker Weis, Heilpraktiker-Homöopath Aixerstr. 5, 72072 Tübingen. Tel. 07073/910 908 Ausbildungs-Inhalte Qualifizierte 3-jährige Hom.Ausbildung Theorie der Homöopathie:

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Version 01.01.2013 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement

Mehr

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich! Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Mehr

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse

Mehr

Ausbildungsinhalte und Lernziele. Stiftung Homöopathie-Zertifikat Qualitätssicherung und -förderung

Ausbildungsinhalte und Lernziele. Stiftung Homöopathie-Zertifikat Qualitätssicherung und -förderung Stiftung Homöopathie-Zertifikat Qualitätssicherung und -förderung Ausbildungsinhalte und Lernziele SHZ Stiftung Homöopathie-Zertifikat Wagnerstraße 20 89077 Ulm 0731-40 772 277 Inhalt Vorwort... 2 Gesamtübersicht

Mehr

camvet.ch Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin

camvet.ch Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin camvet.ch Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin Association Vétérinaire Suisse pour les Médecines Alternatives et Complémentaires Weiterbildungsreglement FA Tierhomöopathie

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

1. Einschreibekosten. 2. Anreise

1. Einschreibekosten. 2. Anreise Auslands - Erfahrungen und gute englische Sprachkenntnisse erhöhen bei einer späteren Berufseintieg die Chance auf einen guten Arbeitsplatz. In England erwarten Dich vielfältige Sehenswürdigkeiten. Zudem

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutischkaufmännische Angestellte 1 Verabschiedet von

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN ZVR-Zahl 981 547 217 Beschluss der Generalversammlung vom 15.10.2011 Ziel der Ausbildung nach

Mehr

Kurs F Thema: Tierische Mittel II (Spinnenmittel) und Barium Salze, Geschwindigkeit, Arzneiwirkunsdauer

Kurs F Thema: Tierische Mittel II (Spinnenmittel) und Barium Salze, Geschwindigkeit, Arzneiwirkunsdauer Materia Medica Kurs A Thema: Homöopathische Bücher, Materia Medica, Repertorisieren etc. Übung: Klärung von Begriffen, Historie, Stammbaum Phosphorus, Pulsatilla pratensis, Rhus toxicodendron Kurs B Thema:

Mehr

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines

Mehr

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009 Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

Ausschreibung zur Spiegelgesetz-Coach-Ausbildung nach Methode Christa Kössner 2012 1

Ausschreibung zur Spiegelgesetz-Coach-Ausbildung nach Methode Christa Kössner 2012 1 Ausschreibung zur Spiegelgesetz-Coach-Ausbildung nach Methode Christa Kössner 2012 1 AUSBILDUNG zum zertifizierten SPIEGELGESETZ-COACH nach Methode Christa Kössner Ausbildungsleitung Christa Saitz Seminarleiterinnen:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Wegleitung zur schweizer homöopathie prüfung shp

Wegleitung zur schweizer homöopathie prüfung shp Wegleitung zur schweizer homöopathie prüfung shp Sehr geehrte Interessierte (Alle männlichen Formen gelten im nachstehenden Text auch für Frauen) Die Schweizer Homöopathie Prüfung wird vom Trägerverein

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse

Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung Fachbereich Value Management/Wertanalyse Produkte und Prozesse optimieren: Qualifizierung

Mehr

Leitlinie-Qualitätszirkel

Leitlinie-Qualitätszirkel Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

FACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKER e.v.

FACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKER e.v. FACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKER e.v. www.heilpraktiker.org DIE DEUTSCHEN HEILPRAKTIKERVERBÄNDE Bund Deutscher Heilpraktiker e.v. -BDH- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.v. -FDH- Freie Heilpraktiker

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB

Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB Aufnahmereglement Mitgliedschaften SGfB I. Grundsätzliches Art. 1 Mitgliedschaften Mitglieder können werden: 1. Kollektivmitglieder (Verbände, Vereinigungen und Institutionen) 2. Aktivmitglieder (praktizierende

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des

Mehr

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,

Mehr

Musari Webinar. Klassische Homöopathie für Tierärzte. Programm:

Musari Webinar. Klassische Homöopathie für Tierärzte. Programm: Musari Webinar Klassische Homöopathie für Tierärzte Programm: A1 Schnupperkurs Leben und Werk Samuel Hahnemanns, 4 Säulen der Homöopathie Praktische Einführung an Beispielen von Bienenstich und Abszessen

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden

Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen

Mehr

Kurzleitfaden für Schüler

Kurzleitfaden für Schüler Wie melde ich mich in Schüler Online an? Geben Sie folgenden Link ein: www.schueleranmeldung.de Sie erhalten folgende Anmeldemaske: Mustermann Frank 31.05.1994 Nimmt Ihre Schule nicht an Schüler Online

Mehr

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management

Mehr

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3 Datenschutzreglement 10. Dezember 2004 1.3 2 Datenschutz-Reglement Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04) und - Art. 13

Mehr

Fortbildungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Fortbildungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Anlage zu 5 Abs. 2 der Berufsordnung Fortbildungsordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Auf Grund von 5 Abs. 1 Nr. 5 und 9 und 20 Abs. 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

Homöopathische Anwendungen beim Hund

Homöopathische Anwendungen beim Hund Homöopathische Anwendungen beim Hund Dosierung für Hunde: Aufgelöst ins Trinkwasser oder direkt in die Lefzen. Tabletten werden zerpulvert und aufgelöst. Achtung, die Tropfen enthalten bis zu 70% Alkohol.

Mehr

Systemisches Arbeiten

Systemisches Arbeiten Blatt 1 Zertifikatsbedingungen Das Weiterbildungsprogramm ", wird vom Institut seit 17 Jahren regelmäßig bundesweit durchgeführt. Es entspricht in Inhalt und Form den Standards der Deutschen Gesellschaft

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Homöopathie. Alle homöopathischen Arzneimittel müssen trocken aufbewahrt werden und sollten vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung geschützt sein.

Homöopathie. Alle homöopathischen Arzneimittel müssen trocken aufbewahrt werden und sollten vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung geschützt sein. Homöopathie Was ist Homöopathie? Die Homöopathie ist eine Therapiemethode die seit über 200 Jahren besteht. Entwickelt wurde sie von Samuel Hahnemann, einem Arzt und Apotheker. Richtig angewendet wirkt

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Musari Webinar. Klassische Homöopathie für Tierärzte. Programm:

Musari Webinar. Klassische Homöopathie für Tierärzte. Programm: Musari Webinar Klassische Homöopathie für Tierärzte Programm: A1 Schnupperkurs Leben und Werk Samuel Hahnemanns, 4 Säulen der Homöopathie Praktische Einführung an Beispielen von Bienenstich und Abszessen

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA)

Prüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) Prüfungsordnung Gültig ab 01.07.2008 In der geänderten Fassung vom 01.03.2010 Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Sehr geehrte Fortbildungsteilnehmende!

Sehr geehrte Fortbildungsteilnehmende! Sehr geehrte Fortbildungsteilnehmende! Ab sofort ist die Anmeldung zu den Veranstaltungen des Kinderbildungs- und betreuungsreferates der A6 ausschließlich online durchführbar. Dazu ist ein eigenes Seminarverwaltungsprogramm

Mehr

Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3.

Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3. Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3.3 1 Zweck der Prüfung (1) Durch die Prüfung soll festgestellt werden,

Mehr

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem

Mehr

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr