Blatt. Zu Besuch in der Partnerstadt Głuchołazy

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Blatt. Zu Besuch in der Partnerstadt Głuchołazy"

Transkript

1 Nachrichten mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Blatt Nr. 25 Donnerstag, den 18. Juni Jahrgang Beachvolleyball- Turnier Die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm veranstaltet am Samstag, 4. Juli ein Beachvolleyball- Turnier in Sörgenloch. Das Turnier startet um 13 Uhr auf dem Beachvolleyballplatz am Mühlweg. Anmeldeschluss ist der 30. Juni. Anmelden können sich Teams von vier bis sechs Spieler/innen im Alter von zwölf bis 16 Jahren. Einfach eine an den Jugendpfleger der Verbandsgemeinde schicken (georg. oder im Büro der Jugendpflege im Nieder- Olmer Rathaus abgeben. Was erwartet die Teams an diesem Tag? Hoffentlich gutes Wetter und viel Spaß. Die Jugendvertretung bietet während des Tages Getränke und Gegrilltes für kleines Geld. Natürlich gibt es Preise zu gewinnen. Die Jugendvertretung freut sich über jedes Team und hofft, dass es ein sportlich faires Turnier wird. Kim Lütkemeier, Jugendvertretung von Klein-Wintenheim Gelber Engel mal anders konnte der OV Nieder-Olm des Deutschen Roten Kreuzes einen neuen Rettungswagen als Ersatz für ein fast zehn Jahre altes Fahrzeug beschaffen. Lesen Sie bitte auf Seite 12 Zu Besuch in der Partnerstadt Głuchołazy Die Nieder-Olmer Reisegruppe vor dem Dom in Posen Über 30 Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Nieder-Olm reisten gemeinsam mit Bürgermeister Ralph Spiegler an der Spitze zu einem Freundschaftsbesuch in die Partnergemeinde Głuchołazy im Kreis Nysa. Doch die Fahrt ging dieses Mal nicht direkt in die Partnergemeinde, sondern zuerst nach Posen (Pozna ). Dort wurden die Reiseteilnehmer bereits von Bürgermeister Edward Szupryczyski, Frau Jankovy, Herrn Misniakiewicz sowie Karin Kerkewitz (Dolmetscherin), die mit dem Oberstufenchor des Gymnasiums Nieder-Olm bereits seit einer Woche in Polen war, erwartet. Der erste Höhepunkt war eine Stadtführung mit einem genialen Stadtführer, Prof. Armin Mikos von Rohrscheidt, der mit großer Sachkenntnis und Witz durch den neuen Teil Posens führte. Kultur ist neben der Wirtschaft zum zweiten Standbein der knapp Einwohner zählenden Stadt geworden. Überall findet man gemütliche Kneipen und Cafes. Das Stadtbild ist zudem jugendlich geprägt, denn von den etwa Einwohnern sind Studenten. Unser Professor empfing uns nach dem Frühstück zum zweiten Teil der Stadtführung, dieses Mal zu der Dominsel und zum Posener Marktplatz. Herzstück von Pozna ist der Stary Rynek (Altmarkt). Den strahlenden Mittelpunkt bildet das vom italienischen Baumeister Giovanni Battista um 1550 erbaute Rathaus. Mit seiner farbenfrohen dreigeschossigen Arkadenloggia gilt es als einer der schönsten Renaissancebauten in Mitteleuropa. Jeden Mittag um 12 Uhr öffnen sich die Metalltüren im Rathausturm und die berühmten Posener Böckchen, Wahrzeichen der Stadt, springen heraus. Während der einstündigen Freizeit bis zum Mittagessen versorgten sich viele mit den berühmten Posener Martinshörnchen, eine nussige kalorienhaltige Köstlichkeit. Nach langer Fahrt über Landstraßen wurden wir im Kloster des Oblatenordens in der Partnergemeinde Głuchołazy von den polnischen Gastgebern sehnsüchtig erwartet. Schon bei der Begrüßung durch den polnischen Bürgermeister Edward Szupryczyski wurde deutlich, welche enge freundschaftliche Beziehungen zwischen den Familien in den vergangenen neunzehn Jahren entstanden sind. Mitreisende, die zum ersten Mal bei dieser Fahrt dabei waren, zeigten sich überrascht, wie liebevoll und herzlich sie willkommen geheißen und aufgenommen wurden. Der Samstag war ohne Programm, so dass Gastgeber und Gäste ihren Tag frei gestalten konnten und Zeit für Gespräche, Wanderungen, Schiffsfahrten u.ä. blieb. Den Abschluss der Reise bildete der traditionelle Festabend, der in einem neuen Hotel nahe der tschechischen Grenze mit einem wunderschönen Ausblick in die waldreiche und hügelige Landschaft stattfand. Beim Austausch der Gastgeschenke zu Beginn der Feier wurde auch den vielen Helferinnen und Helfern im Hintergrund gedankt. Bei den kurzen Abschiedsworten der Bürgermeister, Beigeordneten und der Sprecherin des Partnerschaftskomitees, Lisa Kahmann, wurde deutlich: Deutsche und Polen leben als Freunde in Europa. Text: S.U./Foto: Fr.Bo. Ereignisreiche Reise nach Bussolengo Mit einem Gegenbesuch an der Scuola Media in Bussolengo haben Schüler der 7c und der Italienisch-AG der IGS Nieder-Olm vielversprechend die erste Runde im Projekt Schüleraustausch Nieder-Olm - Bussolengo abgeschlossen. Nachdem im März italienische Schüler eine Woche in Nieder-Olm waren und u.a. Mainz, das Gutenberg Museum und die Marksburg besuchten, reisten die Nieder-Olmer Schüler in Begleitung ihrer Lehrer Yvonne Rigoni, Tobias Lorz und Marianne Rohowsky vom 4.5. bis zum 8.5. nach Bussolengo an den Gardasee. Höhepunkte der Exkursion waren die Besuche der Städte Verona und Venedig. So verbrachten die Schüler den gesamten Mittwoch in der romantischen Lagunenstadt und erkundeten zu Fuß verschiedene Sehenswürdigkeiten, wie z.b. die berühmte Rialtobrücke sowie die Basilica San Marco. Am nächsten Tag wurden sie zu einem Empfang ins Rathaus eingeladen. Lesen Sie weiter auf Seite 9

2 Polizei 110 Feuerwehr 112 Polizeiinspektion III Mainz Lerchenberg Telefon / Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport: Telefon Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: 0171 / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 /Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr N O T D I E N S T E Bereitschaftspraxen Essenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und Zornheim St. Vincenz Krankenhaus, An der Goldgrube 11, Mainz Telefon Jugenheim und Stadecken-Elsheim: Bereitschaftspraxis Ingelheim Turnerstraße 23, Ingelheim Telefon Beide Praxen sind wie folgt geöffnet: Fr Uhr bis Mo 7.00 Uhr Werktags Uhr bis 7.00 Uhr Mi Uhr bis Do 7.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) Tel / Wochenend-Notfalldienst: von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa. und So Uhr und Uhr DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und Umgebung Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung Telefon / Kinderbetreuung in Notsituationen Telefon / Bezirksbeamte der Polizei: Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn: Bläsius, POK, Polizeiinspektion III, Mainz-Lerchenberg / Nieder-Olm, Sörgenloch, Zornheim: Schuh, PKin Außenstelle in der VG Nieder-Olm, Telefon / Ober-Olm, Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim, Triller, PK / oder Polizeiinspektion III, Regerst. 10, Mainz-Lerchenberg / Notruf für misshandelte Kinder KV Mainz-Bingen, Telefon / Außerhalb der Dienstzeiten Notruf über die zuständige Polizeidienststelle Kinder-Tagespflege / Dorothee Mitra, Katrin Koril, Sandra Klein kindertagespflege@mainz-bingen.de Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst: Telefon 06135/6500 außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung. B Ü R G E R S E R V I C E Abwasserbeseitigung - Rufbereitschaft Für alle Ortsgemeinden zuständig: Abwasserzweckverband Untere Selz, Tel / Heinrich Wieland Straße 11, Ingelheim am Rhein Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an der Straßenkanalisation, den Pumpstationen und Entlastungsanlagen zuständig. Bei Verstopfungen innerhalb der Hausinstallation oder der Hausanschlussleitung zum Straßenkanal wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma (gelbe Seiten, Rubrik Grubenentleerung ) Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christopherus e.v. Hospiztelefon: / , Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, Mainz Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr, Mo Do Uhr AWO Rheinland e.v./migrationsberatung für erwachsene ZuwanderInnen Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de Tel.: Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 bis Uhr Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.v. Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim / Sprechstunde: Di Uhr (außerhalb der Ferien) u. n. tel. Vereinbarung; Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ingelheim (Termin wird in der Presse bekanntgegeben) btv@btv-lebenshilfe.de; Bürgerbüro der VG Nieder-Olm: Mo. u. Do Uhr, Di Uhr, Mi Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Telefon 06136/69222 Bahn- und Busverkehr: RNN Fahrplan- u. Tarifauskünfte Tel / (3,9 Cent/Min) - ORN-Kundencenter Mainz Tel / Mainzer Verkehrsgesellschaft Tel / Deutsche Bahn Tel / (14 Cent/Min) Caritas-Sozialstation Bodenh./Nd.-Olm: Telefon / Angebote in Nieder-Olm caritas-zentrum St. Elisabeth Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen Di Uhr Sprechstunde im Camarahaus. Termine nach Vereinbarung / Deutsche ILCO e. V. Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr, Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße Info: Reuter, Tel / 20 35, Fax / Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm Erziehungs- und Familienberatungsstelle Domherrnstr /1314 Kindertagesstätte Rappelkiste Maria-Montessori-Str. 6 Tel / Depressions-Selbsthilfegruppe Die Gruppe trifft sich 14-tägig mittwochs um Uhr in der Beratungsstelle Reling in Nieder-Olm Ansprechpartner Reling: Sabine Metz-Natusch / DRK - Seniorenberatung: Wohnen, Pflege, Hilfe bei Demenz BeKo-Stelle / DRK Mainz: Hausnotruf, Menüservice Zentrale / Sozialstation / oder / Entsorgungszentrum Budenheim Schwarzenbergweg, Budenheim Öffnungszeiten: Mo bis Fr Uhr und Sa von 8-12 Uhr EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 Tel.-Nr / bezirkst.woerrstadt@ewr.de Fax / EWR Störungsdienst - rund um die Uhr Tel / Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe SHG Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und dem darauffolgenden Samstag (Werktag) im Monat; jeweils von 14-ca.16 Uhr in der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3 in Alzey Kontakt: Marlene Rothenmeyer / V. Senftleber / (vor Erstbesuch bitte anmelden) Fluglärmbeauftragter: Bernd-Olaf Hagedorn Telefon: / fluglaermbeauftragter@vg-nieder-olm.de Sprechzeiten nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 234 Freundeskreis Nieder-Olm Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.v. im Camarahaus: Mo. ab 19 Uhr. Angehörigengruppe jeden 1. und 3. Montag im Monat. Kontakt: 06130/ Gasversorgung - Störungsdienst Thüga Rhl-Pfalz, Nieder-Olm, Telefon / Gemeindebüchereien: Öffnungszeiten Essenheim: Di Uhr, Do. und Fr Uhr Klein-Winternheim, Mediathek Di Uhr, Do Uhr, Sa Uhr Nieder-Olm: Mo Uhr, Mi Uhr, Do Uhr und Uhr, Tel In den Sommerferien nur montags geöffnet, sonstige Schulferien geschlossen. Ober-Olm: Mo Uhr, Di Uhr und Fr Uhr Sörgenloch: Di Uhr, Do Uhr. Stadecken-Elsheim: Mo Uhr u. Do Uhr. Zornheim: Di. 18 bis 19 Uhr und Do. 16 bis 18 Uhr. Gleichstellungsbeauftragte der VG Nd.-Olm Heike Schubert / heike.schubert@vg-nieder-olm.de Termine nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 301 GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbh Psychosoziale Ambulanz Mainz-Bingen Mühlweg 27, Nieder-Olm, Telefon: 06136/ Humuswerk Essenheim Aufgrund des Brandes in der Biomasseanlage sind bis auf weiteres in der Biomasseanlage keine Grünschnittanlieferungen möglich. Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen Frau Esswein: Telefon / Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr von Uhr Do von Uhr Sprechzeit für Einzelgespräche von Uhr offener Treff Ansprechpartnerin: Stadtjugendpflege Andrea Braun Tel / ; mail: juha-no@web.de Klima- und Umweltschutzbeauftragter des Landkreises Mainz-Bingen (Ehrenamtlich) Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des Umweltschutzes und Klimaschutzes Sprechzeit jeden Mittwoch, von 7:30 bis 8:30 Uhr, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, EG Raum 001 Georg-Rückert-Straße 11, Ingelheim am Rhein Leufen-Verkoyen.Georg@mainz-bingen.de während der Sprechzeit Tel / Leben teilen (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm) Kleiderkammer: Mi Uhr, jeden 1. Mi im Monat von Uhr. Die Kleiderkammer ist in allen Schulferien geschlossen. Brotkorb: Uhr. Schreibstube: Uhr Mobile Soziale Dienste: Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Telefon (0,12 Euro à Minute) 06131/ Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm Mo. bis Do Uhr, Di Uhr. Telefon / oder Nieder-Ramstädter Diakonie Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Regionalverbund Rhl.-Pfalz / gabriele.schneider@nrd-online.de Aufnahme und Beratung / Ambulante Dienste / Wohnverbund Jugenheim (Franz-Josef-Helferich-Haus) / Rheinhessenwerkstatt Wörrstadt / Pflegestützpunkt/Kompetenzzentrum, Pariser Straße 104, Nieder-Olm Kostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rund um die Themen Pflege, Krankheit, Demenz, Behinderung Pflegeberatung Tel.: 06136/ oder 06136/3369 Kompetenzzentrum Tel.: 06136/ Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Te l / Fax / Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis Uhr u.v bis Uhr. Fr. von 9 bis Uhr. Rheinhessen-Bad Nieder-Olm Sommeröffnungszeiten des Rheinhessen-Bades: Hallenbad: geschlossen Mo Uhr, Di.- Fr. 7-8 Uhr und Uhr Sa., So. und Feiertag Uhr Während der Sommerferien ist das Bad v. Di - So ab 9 Uhr geöffnet Tel / oder Sauna: Mo Uhr, Di. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertag 9-20 Uhr. In den Monaten Juni, Juli und August wird die Sauna samstags und sonntags bereits um 18 Uhr geschlossen. Rückenwind Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen Ev. Gemeindehaus Jugenheim, Hintergasse 19 immer Mi ab 19 Uhr Kontakt: Paul-rueckenwind@t-online.de Mobil: Schiedsamt der VG Nieder-Olm: Sprechstunde Do. von Uhr, sowie nach Vereinbarung. Rathaus, Nieder-Olm, 1. Stock, Zi Fax: / Tel /69203 Da das Büro nicht durchgängig besetzt ist, erreichen Sie uns am besten per mail: erich.mueller@vg-nieder-olm.de Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und Umgebung schlafapnoe-mainz@gmx.de Tel / Homepage: Schutzverband für Impfgeschädigte e. V. Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Internet: Infos: / Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen Ansprechpartner Wolfgang Jung, Tel jung.wolfgang@mainz-bingen.de. Weitere Informationen: Seniorenbüro der VG Nieder-Olm: Ansprechpartnerin: Frau Braun Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren /Rentenbeantragung, Rathaus, Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Tel.: / monika.braun@vg-nieder-olm.de Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm (GFA mbh) Mühlweg 25-27, Nieder-Olm, Telefon 06136/ info.no@gfambh.com Seniorenverband BRH Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey, Vors. Gerd Kröller Handy: / , Telefon / Kreisverband Bingen Vorsitzender Egbert Albien, Telefon / Seniorenzentrum Domherrengarten Raiffeisenstraße 2, Essenheim, Tel / Fax: / (Auch Tagespflege) Ansprechpartner: Frau Pichal, Frau Engel-Becker, Frau Lukas Sozialpsychiatrischer Dienst der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Frau Wenglein: Telefon / VdK Ortsverband Ober-Olm/Klein-Winternheim u. Nieder-Olm Informationen: H. Schmitt, Kl.-Winternheim, Tel / ov-ober-olm@vdk.de Rechtsberatung: Kreisverband Mz-Bingen, / kv-mainz-bingen@vdk.de (vorrangig) Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer, bundesweite Notruf-Nr Wertstoffhof Nieder-Olm Öffnungszeiten: Sommerzeit: Di + Fr Uhr, Sa Uhr

3 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Amtlicher Teil Seite 3 VG Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / 6 90 Fax: / rathaus@vg-nieder-olm.de Bürgermeister: Ralph Spiegler Telefon / Beigeordneter: Erwin Malkmus Telefon / Beigeordneter: Michael Moschner Beigeordnete: Antoinette Malkewitz Sprechzeiten: Verwaltung Mo, Di, Do 08:30 12:30 Uhr Di 14:00 19:00 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sprechzeiten: Bürgerbüro Mo, Do 08:30 16:00 Uhr Di 08:30 19:00 Uhr Mi 08:30 12:30 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sa 09:30 11:30 Uhr Behindertenbeirat: Vorsitzende Anna-Gracia Schade Telefon / Stellvertr. Vorsitzende Diana Faller Telefon / Seniorenbeirat Vorsitzende Karin Schneider Telefon / karin.e.schneider@t-online.de Stellvertreterin Josette Hub-Diehm Telefon / josette-hub-diehm@freenet.de Stellvertreter Eberhard Rathgeb Telefon / eberhard.rathgeb@gmx.de Bankverbindungen: Sparkasse Mainz Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MALADE51MNZ Mainzer Volksbank Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MVBMDE55 Sparkasse Rhein-Nahe Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MALADE51KRE Sprechstunde Schiedsamt - Verlegung In der 26. Kalenderwoche wird die wöchentliche Sprechstunde des Schiedsamts Nieder-Olm von Donnerstag, auf Dienstag, vorgezogen. Ort und Uhrzeit bleiben gleich. E. Müller Niederschrift zur Sitzung des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Nieder-Olm am 10. Juni 2015 Tagesordnungspunkte: A. Nichtöffentlicher Teil: Der Beirat beschloss einstimmig, alle Tagesordnungspunkte öffentlich zu behandeln. B. Öffentlicher Teil: Die Vorsitzende Karin Schneider begrüßte alle Anwesenden. TOP 3 der Tagesordnung wurde vorgezogen, da die Referentin Annette Hambach-Spiegler von der VG-Verwaltung die Sitzung nach Behandlung dieses Punktes wieder verlassen musste. Flüchtlingshilfe Annette Hambach-Spiegler informierte ausführlich über die Situation der Flüchtlingshilfe in der VG. Zur Zeit werden etwa 170 Personen betreut, mit steigender Tendenz. Für das Ende 2015 wird mit zu betreuenden Personen gerechnet. Es handelt sich dabei sowohl um komplette Familien mit etwa 40 Kindern sowie um alleinstehende Männer. Bei den Herkunftsländern bilden Kosovo / Albanien sowie die Nah- / Mittelost-Region Schwerpunkte. Die Flüchtlinge entstammen zum großen Teil der gebildeten Mittelschicht ihrer Heimatländer. Die Beschaffung von Wohnraum für die Flüchtlinge ist bis jetzt ohne größere Probleme gelungen, für die Zukunft sind aber weitere Anstrengungen notwendig. Als Vertragspartner bei der Anmietung von Wohnraum fungiert in jedem Fall die VG. Das ehrenamtliche Engagement in der Bevölkerung beurteilt Annette Hambach-Spiegler sehr positiv. Unter anderem seien sowohl Kirchengemeinden als auch Sportvereine und Privatpersonen mit Patenschaften, konkreten Hilfsangeboten und Sprachunterricht aktiv. Sie hoffe, dass dies auch in Zukunft der Fall sei. Bericht Eröffnung Repair Café Eberhard Rathgeb gab einen Überblick über die Eröffnungsveranstaltung des Repair Cafés des Seniorenbeirats am 11. April 2015 sowie über den 2. Termin am 9. Mai Beide Veranstaltungen beurteilte er ausgesprochen positiv sowohl was das Engagement des Repair-Teams, die Akzeptanz in der Öffentlichkeit und die Berichterstattung in der Presse anging. Der Besuch sei bei beiden Terminen sehr gut, die Zahl der reparierten Gegenstände hoch und auch die Erfolgsquote entsprechend gewesen. Der nächste Termin sei für den 13. Juni 2015 fest vorgesehen. Trotz einiger Probleme wegen der Urlaubszeit sei das Team wieder positiv motiviert. Bericht Aktionstag Sicher im Alltag Eberhard Rathgeb informierte über den Ablauf des Aktionstages Sicher im Alltag am 8. Mai 2015 im Rathaus und auf dem Rathaus-Vorplatz in Nieder- Olm. Diese Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentrum der polizeilichen Prävention, Mainz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, der Verkehrswacht sowie weiteren Organisationen durchgeführt. Geboten wurden im Rathaus drei Vorträge sowie ein Theaterstück, die sich - mal in ernster mal in heiterer Weise - mit dem Thema Sicherheit auseinandersetzten. Auf dem Vorplatz war im Sicherheitsmobil der Polizei sowie an Informationsständen Gelegenheit geboten, sich zu dem Themenkreis beraten zu lassen. Die Resonanz bei der Bevölkerung sei insgesamt gut gewesen, allerdings sei festzustellen, dass Zentralveranstaltungen in Nieder-Olm nicht in allen Ortsgemeinden die gleiche Beachtung fänden. Bei künftigen Planungen müsse dieser Aspekt berücksichtigt und vielleicht auf Abwechslung bei der Ortswahl geachtet werden. Aktion im Herbst 2015 Karin Schneider regte eine Veranstaltung im Herbst 2015 zum Thema Diabetes an, zum Beispiel Vorträge von Fachleuten aus der Ärzteschaft, Ernährungsberatern oder Sportmedizinern. Sie wird dazu Kontakt zur Uni-Klinik Mainz aufnehmen. Gedacht ist an einen Termin im November 2015, die genaue Festlegung wird nach Abstimmung mit den Referenten erfolgen. Gegebenenfalls wird sie bei der Planung der Aktion Unterstützung von Monika Braun, Hildegund Heucher und Gerd Adrian erhalten. 200 Jahre Rheinhessen 2016 Über eine Beteiligung des Seniorenbeirats bei den Aktivitäten zum Rheinhessen-Jubiläum wurde diskutiert. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Eventuell könnte die Repair Café-Aktivität des Seniorenbeirats bei den Maßnahmen dazu eine Rolle spielen. Berichte aus den Arbeitskreisen Demenz und Barrierefrei Monika Braun berichtete über den Besuch des AK Demenz im Stadtgarten Nieder-Olm, der ausgesprochen positiv aufgenommen wurde. Vergleichbare Aktionen sollen weitergeführt werden. Die Nachbegehungen des AK Barrierefrei in Zornheim und Jugenheim verliefen nicht bei allen Beteiligten zufriedenstellend. Es scheinen weitere Nachbesserungen notwendig zu sein. Verschiedenes Karin Schneider verwies auf die Präsentation des Runden Tisches Demenz am 7. Juli 2015 in Ingelheim mit Vortrag, Workshop und Infoständen. Neuer Termin Die nächste Sitzung des Seniorenbeirats wurde für den 2. September 2015, Uhr, Nieder-Olm, terminiert. Eberhard Rathgeb Essenheim Hauptstraße Essenheim Telefon: / Fax: / gemeinde@essenheim.de Ortsbürgermeister: Hans-Erich Blodt rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo u. Mi 08:00 10:00 Uhr Di u. Do 16:30 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di u. Do 17:00 19:00 Uhr 1. Beigeordneter: Hugo M. Schild / Beigeordneter: Oliver Richter Beigeordneter: / Dr. Hans Otto Herr / Seniorenvertretung: Ursula Senftleben / Gerd Adrian / Burghard Arnold (Seniorensicherheitsberater) / Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Gemeinde Essenheim vom Aufgrund des 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), des 47 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG), der 1, 2 Abs. 1 und 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) und des 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in deren jeweils gültigen Fassung wird folgende Satzung erlassen: I. Abschnitt Sondernutzungen 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die in der Baulast der Gemeinde stehenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, sowie für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder Teile hiervon, soweit für diese die Gemeinde Träger der Baulast ist. 2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen (1) Für den Gebrauch der in 1 bezeichneten Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) ist die Erlaubnis der Gemeinde erforderlich, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung zählen insbesondere 1. in den Straßenraum hineinragende Teile baulicher Anlagen, wie insbesondere Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer und Verblendmauern, 2. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und geräten, die Lagerung von Baustoffen und Bauschutt, 3. das Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie von nicht betriebsbereiten Fahrzeugen und Anhängern, 4. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen, 5. das Zurschaustellen von Tieren, 6. motorsportliche Veranstaltungen, 7. das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern sowie das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg vor Gaststätten sowie dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von Imbissständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Zwecke des Verkaufs von Waren oder Speisen; 7 Abs. 1 bleibt unberührt, 8. die Inanspruchnahme des Luftraums bis zu einer Höhe von 4,50 m oberhalb der Fahrbahn und einer Höhe bis zu 4 m oberhalb der übrigen Verkehrsfläche, 9. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden) sowie ambulanter Handel.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 (2) Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Erlaubnis nach Abs. 1 ( 41 Abs. 7 LStrG). (3) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen werden durch die Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt. 3 Erlaubnis (1) Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen für Sondernutzungen erst aufgrund einer Erlaubnis in Anspruch genommen werden. Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen versehen werden. (2) Die Erlaubnis kann insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, des Straßenbaus oder aus städtebaulichen Gründen versagt oder widerrufen werden. Die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt. (3) Die Erlaubnis erlischt durch Zeitablauf, Widerruf, Einziehung der Straße, des Weges oder des Platzes oder durch Verzicht. (4) Der Sondernutzungsberechtigte hat gegen die Gemeinde keinen Ersatzanspruch, wenn die Straße gesperrt, geändert oder eingezogen oder die Erlaubnis widerrufen wird. 4 Pflichten des Sondernutzungsberechtigten (1) Der Sondernutzungsberechtigte hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung des Trägers der Straßenbaulast/der Straßenbaubehörde. Der Sondernutzungsberechtigte hat sein Verhalten und den Zustand seiner Sache so einzurichten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die von ihm erstellte Einrichtung sowie die ihm zugewiesene Fläche in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand zu erhalten. (2) Der Sondernutzungsberechtigte hat auf Verlangen der Gemeinde die Anlage auf seine Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen. (3) Der Sondernutzungsberechtigte hat für einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu sorgen. Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und sonstige Revisionsschächte sind freizuhalten. Soweit beim Aufstellen, Anbringen oder Entfernen von Gegenständen der Straßenkörper aufgegraben werden muss, ist die Arbeit so vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen vermieden werden sowie eine Änderung ihrer Lage unterbleibt. Die Gemeinde ist spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen. Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden oder Stellen zu benachrichtigen oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt unberührt. (4) Erlischt die Erlaubnis, hat der bisherige Sondernutzungsberechtigte die Sondernutzung einzustellen, alle von ihnen erstellten Einrichtungen und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen. (5) Wird eine Straße, ein Weg oder Platz ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder kommt der Sondernutzungsberechtigte seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Sind solche Anordnungen nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich oder nicht erfolgversprechend, kann sie den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Sondernutzungsberechtigten sofort beseitigen oder beseitigen lassen; weitere Voraussetzungen bedarf es nicht. 5 Haftung (1) Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für die Sondernutzungsberechtigten und die von ihnen erstellten Anlagen ergeben. Mit der Vergabe der Fläche übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Sicherheit der von den Benutzern eingebrachten Sachen. (2) Der Sondernutzungsberechtigte haftet der Gemeinde für alle Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er haftet der Gemeinde dafür, dass die Sondernutzung die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite gegen die Gemeinde aus der Art der Benutzung erhoben werden können. Er haftet ferner für sämtliche Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung seines Personals und der von diesem verursachten Verstöße gegen diese Satzung ergeben. (3) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Sondernutzungsberechtigte zur Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen der Gemeinde sind ihr der Versicherungsschein und die Prämienquittungen vorzulegen. 6 Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt; sie kann abweichend vom Antrag auf einen bestimmten Bereich beschränkt werden. Der Erlaubnisantrag ist in der Regel mindestens eine Woche vor Inanspruchnahme der Sondernutzung schriftlich mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Gemeinde zu stellen. Im Ausnahmefall kann die Gemeinde Abweichungen zulassen. (2) Die Gemeinde kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangen. (3) Wird durch die Sondernutzung ein im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks in Anspruch genommen oder in seiner Nutzung beeinträchtigt, kann die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis von der schriftlichen Zustimmung des Berechtigten abhängig gemacht werden. Entsprechend kann verfahren werden, wenn durch die Sondernutzung Rechte Dritter auf Benutzung der Straße, des Weges oder des Platzes über den Gemeingebrauch hinaus beeinträchtigt werden können. 7 Erlaubnisfreie Sondernutzung (1) Keiner Sondernutzung bedürfen 1. Werbeanlagen, die höher als 3 m über dem Gehweg oder höher als 4,50 m über der Fahrbahn, der Fußgängerzone oder dem verkehrsberuhigten Bereich angebracht werden; 2. sonstige in den Straßenraum hineinragende Werbe- oder Verkaufseinrichtungen und Automaten oder mit einer baulichen Anlage verbundene Werbeeinrichtungen bis zu einem Flächenbedarf von 0,8 m²; a) wenn sie außerhalb von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen in einer Höhe bis zu 3 m nicht mehr als 5 % der Gehwegbreite betragen und höchstens 30 cm in einen Gehweg hineinragen oder b) wenn sie innerhalb von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen in einer Höhe bis zu 4,50 m höchstens 1 m in eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich hineinragen und eine freie Durchgangsbreite von mindestens 2 m für Fußgänger verbleibt; 3. Warenauslagen in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen, die höchstens 1 m in diese hineinragen, eine freie Durchgangsbreite von mindestens 2 m für Fußgänger verbleibt und nicht mehr als 2 m² Grundfläche in Anspruch nehmen; 4. Anlagen im Straßenkörper, wie Kellerlichtschächte, Roste, Einwurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie nicht mehr als 0,6 m in einen Gehweg oder 1 m in eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich hineinragen; 5. die Anlage von Baustellenzufahrten bis zu 5 m Breite im Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen; 6. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen durch den Träger der Baulast; 7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. (2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt. (3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt, mit Auflagen versehen oder untersagt werden, wenn öffentliche Belange, insbesondere Belange des Verkehrs, dies erfordern. II. Abschnitt Gebühren 8 Sondernutzungsgebühren (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Gebührentarifs erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Satzung. (2) Sondernutzungsgebühren werden auch erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird. (3) Das Recht der Gemeinde, nach 41 Abs. 3 Satz 4 LStrG Kostenersatz sowie Vorschüsse und Sicherheiten zu verlangen, wird durch die nach dem Tarif bestehende Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit für Sondernutzungen nicht berührt. (4) Das Recht, für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren zu erheben, bleibt unberührt. (5) Die nach dem Tarif jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich bzw. nach Quadratmetern oder laufenden Metern zu erhebende Gebühr wird für jede angefangene Berechnungseinheit voll berechnet. Die Gebühr wird auf volle Euro-Beträge abgerundet. Bei jährlichen Gebühren werden, soweit nicht im Gebührentarif auch monatliche, wöchentliche oder tägliche Gebühren ausgewiesen sind, für angefangene Kalenderjahre anteilige Gebühren erhoben; jeder angefangene Monat wird mit einem Zwölftel des Jahresbetrages berechnet. (6) Ist die sich nach Absatz 5 ergebende Gebühr geringer als die im Tarif festgelegte Mindestgebühr, so wird die Mindestgebühr erhoben. (7) Bei Sondernutzungen, für die im Gebührentarif eine Rahmengebühr enthalten ist, wird die Gebühr innerhalb des Rahmens bemessen 1. nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch und 2. nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners an der Sondernutzung. (8) Ist eine Sondernutzung im Gebührentarif nicht enthalten, richtet sich die Gebühr nach einer im Tarif enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung. Fehlt auch eine solche Tarifstelle, ist eine Gebühr von 10,00 bis 40,00 entsprechend Absatz 7 zu erheben. (9) Ausnahme bei Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Größe und/oder ihrer Bedeutsamkeit im besonderen Maße geeignet sind, die Ortsgemeinde Zornheim überregional bekannt zu machen oder für die Ortsgemeinde zu werben. 9 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind a) der Antragsteller, b) der Sondernutzungsberechtigte, auch wenn er den Antrag nicht selbst gestellt hat, c) derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

5 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Amtlicher Teil Seite 5 10 Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenpflicht entsteht a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, b) bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid erhoben und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Bei wiederkehrenden jährlichen Gebühren werden die folgenden Gebühren zum Ende des ersten Vierteljahres des jeweiligen Rechnungsjahres fällig. 11 Gebührenerstattung Bezahlte Gebühren werden auf Antrag anteilmäßig erstattet, wenn die Gemeinde eine Sondernutzungserlaubnis aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind. Wird eine auf Zeit genehmigte Sondernutzung vom Berechtigten vorzeitig aufgegeben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren. Beträge unter 25,00 werden nicht erstattet. 12 Gebührenfreiheit, Stundung, Herabsetzung und Erlass (1) Erfüllt die Sondernutzung gemeinnützige Zwecke, wird eine Sondernutzungsgebühr nicht erhoben. (2) Stellt die Erhebung der Sondernutzungsgebühr im Einzelfall eine unbillige Härte dar, so kann die Gemeinde Stundung, Herabsetzung oder Erlass gewähren. III. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften 13 Übergangsregelung (1) Sondernutzungen, für die die Gemeinde vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen Erlaubnis nach 2 dieser Satzung. (2) Die bisher ortsübliche, über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der in 1 genannten Straßen, Wege und Plätze endet mit dem Inkrafttreten dieser Satzung. 14 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt über 53 LStrG hinaus Folgendes: Ordnungswidrig im Sinne des 24 Abs. 5 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Abs. 1, 2. entgegen 4 Abs. 1 Satz 4 die von ihm erstellten Einrichtungen sowie die ihm zugewiesenen Flächen nicht in ordnungsmäßigem und sauberen Zustand erhält bzw. eine von ihm verursachte Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt; 3. entgegen 4 Abs. 3 dieser Satzung nicht für einen ungehinderten Zugang zu den in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen sorgt; 4. entgegen 4 Abs. 3 Satz 2 dieser Satzung nicht die Wasserablaufrinnen, Kanalschächten, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und sonstige Revisionsschächte freihält; 5. entgegen 4 Abs. 4 dieser Satzung den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß wiederherstellt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu 520,00 Euro geahndet werden. 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Essenheim, den Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister Sondernutzungsgebühren siehe Rahmen Sperrmülltermin! Essenheim Abfuhrbezirk A: 22. Juni 2015 Am Dorfgraben, Am Fasanenweg, Am Finkenschlag, Am Römerberg, Am Wohnberg, Auf der Muhl, Auf der Steinkaut, Bergstraße, Brinkelweg, Büttenweg, Elsheimer Straße, Elsheimer Weg, Gehabertsweg, Heddesheimer Weg, Im Plaul, Käferbeinstraße, Katzenborn, Kirschgartenstraße, Lindenstraße, Neumühle, Nieder-Olmer-Straße, Nothgasse, Raiffei-senstraße, Schwabenheimer Weg, Stadecker Weg, Straße der Champagne, Teufelspfad, Ulmenstraße, Untere Käferbeinstraße, Wackernheimer Straße, Windhäuser Weg, Zum Klopp, Zum Koppelberg Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Gemeinde Essenheim vom Sondernutzungsgebühren Lfd. Nr. Art der Sondernutzung Gebühr in Mindestgebühr Euro in Euro 1. Automaten, Auslage- und Schaukästen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind und mehr als 5 % der Gehwegbreite in Anspruch nehmen bzw. mehr als 40 cm in den Gehweg hineinragen, für die gesamte beanspruchte Verkehrsfläche je angefangenen qm und Jahr, gewerblich 2,50 10,00 2. Baubuden, Bauzäune, Gerüste, Schuttrutschen, Arbeitswagen, Baumaschinen und geräte, Lagerung von Baustoffen und Bauschutt a) auf Gehwegen und Plätzen je angefangene 10 qm und Woche, gewerblich 5,00 10,00 b) auf Fahrbahnen je angefangene 10 qm und Woche, gewerblich 7,50 10,00 3. Ausstellungsstücke auf Gehwegen und Plätzen je angefangene 10 qm und Woche, gewerblich 5,00 10,00 4. Lagerung von Gegenständen aller Art, die mehr als 24 Stunden andauert und nicht unter Nr. 2 fällt a) auf Gehwegen und Plätzen je angefangene 10 qm und Woche, gewerblich 5,00 10,00 b) auf Fahrbahnen je angefangene 10 qm täglich, gewerblich 7,50 10,00 5. Litfasssäulen je angefangenem qm beanspruchter Verkehrsfläche jährlich 50, Tresen, Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, je angefangene 10 qm und Monat 5,00 10,00 7. Imbissstände, Kioske u. ä., ortsfeste Verkaufsstände, je angefangenem qm beanspruchter öffentlicher Verkehrsfläche und Monat 1,50 10,00 8. Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art je angefangenem Verkaufstag, gewerblich 5,00 10,00 9. Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie von nicht betriebsbereiten Kraftfahrzeugen und Anhängern länger als 24 Stunden (pro Tag) a) je PKW 5,00 -- b) je LKW oder Zugfahrzeug 6,00 -- c) je Anhänger mit 1 Achse 2,00 -- d) je Anhänger mit mehr als 1 Achse 3,00 -- e) je Motorrad über/unter 250 cm³ Hubraum 3, Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug außerhalb entsprechend gekennzeichneter Parkplätze länger als zwei Wochen ( 12 Abs. 3 b StVO) je angefangenem qm und Monat a) je Anhänger mit 1 Achse 2,00 10,00 b) je Anhänger mit mehr als 1 Achse 3,00 10,00 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Abfuhrbezirk B: 23. Juni 2015 Am Breiten Weg, Am Kappesfloss, An der Klingelpforte, An der Steinernen Brück, Auf der Brück, Domherrnstraße, Finther Weg, Gartenweg, Hähnerweg, Hauptstraße, Hintergasse, Im Klotzklauer, Im Weiher, Im Weingarten, In den Domherrngärten, In der Bruchwiese, Kirchstraße, Klappergasse, Mainzer Straße, Mönschswiese, Münchhofpforte, Münchhofstraße, Neubrunnenstraße, Ostertalstraße, Schul-

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 straße, Stockgasse, Tiefenbornweg, Weidenweg, Zum Weedegarten Bitte sortieren Sie beim festen Sperrmülltermin die Abfälle nach den Fraktionen Metall-, Holz- und Restsperrmüll. Diese drei Abfallarten werden zwar am selben Tag, aber mit drei verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Ist der Sperrmüll nicht sortiert, kann er leider nicht mitgenommen werden. Die Sperrmüllabfuhr nimmt nur sperrige Haushaltsgegenstände auf, die nicht in die Restmülltonne passen. Die Gegenstände dürfen nicht länger als 2 m, nicht größer als 1 cbm und nicht schwerer als 70 kg sein. Die maximale Abfuhrmenge beträgt 2 cbm, jeweils für Holz- / Restsperrmüll sowie Metallsperrmüll. Sperrmüll, der ein Müllfahrzeug bzw. dessen Einrichtungen beschädigen kann, wird nicht geladen. Kühlgeräte sind kein Sperrmüll. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb aufgefordert bei den Sperrmüllterminen keine Kühlgeräte zur Abholung bereit zu stellen. Dies gilt sonst als rechtswidrige Müllentsorgung. Kühlgeräte werden in jeder Ortsgemeinde monatlich an gesonderten Terminen abgefahren. Zur kostenfreien Kühlgeräte-Entsorgung können sich die Bürgerinnen und Bürger telefonisch an den Abfallwirtschaftsbetrieb unter Telefon 06132/ wenden. Zur Vermeidung der teilweise erheblichen Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßen- / Gehwegbereich, bitten wir Sie, die Sperrmüllgegenstände frühestens am Vorabend des Sperrmülltermins bereitzustellen. Die Sperrmüllgegenstände müssen ab 6:00 Uhr des Abholtages bereit stehen. Ingelheim, 18. Juni 2015 Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen Jugenheim Schulstraße Jugenheim Telefon: / Fax: / rathaus@jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri Bürozeiten: Elvira Frey, Hildegund Heucher Mo u. Do 16:00 bis 19:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 18:00 19:30 Uhr Sprechzeiten: 1. Beigeordnete Marion Weppler Do 18:00-19:30 Uhr Seniorenvertretung: Hildegund Heucher / Dieter Kaul / Seniorentreff Do ab Uhr im Vorraum der Sport- und Gemeindehalle Bebauungsplan Laukenstein IV - 2. Änderung vom der Ortsgemeinde Jugenheim hier: 2. Offenlegungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 13 BauGB AZ: 3.1.2/ Ä/02 Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2414) in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans Laukenstein IV - 2. Änderung vom der Ortsgemeinde Jugenheim wird in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Zimmer 215, Pariser Straße 110, Nieder-Olm, erneut öffentlich ausgelegt. Die Offenlage wird als verkürzte und eingeschränkte Offenlage durchgeführt, d.h., Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Für den Geltungsbereich B wird eine neue Fläche für Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Es handelt sich hierbei um das Grundstück in Jugenheim, Flur 5, Nr Die bislang im Geltungsbereich B festgesetzte Fläche für Ersatzmaßnahmen auf dem Grundstück in Jugenheim, Flur 6, Nr. 107 wurde bereits zur Kompensation für eine andere Maßnahme herangezogen und wird daher aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, wird nicht durchgeführt. Im gleichen Zeitraum steht der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung im Internet unter der Adresse als zusätzliche Information zur Verfügung. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch als an die Adresse klausdiether.steiner@vg-nieder-olm.de gesandt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Jugenheim, Herbert Petri Ortsbürgermeister Hauptstraße Klein-Winternheim Telefon: / Fax: / rathaus@klein-winternheim.de Ortsbürgermeisterin: Ute Granold Telefon: / Beigeordneter: Christian Pierzina Telefon: / Beigeordneter: Horst Wassermann Telefon: / Beigeordnete: Gabriele Lopez Bürozeiten: Karin Holzhauser Alexandra Silz Mo 09:30 11:30 Uhr Di 17:00 19:00 Uhr Do 09:30 11:30 Uhr 17:00 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeisterin Di Do Klein-Winternheim 17:30 19:00 Uhr 17:30 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertretung: Roswitha Fischer / Renate Edelmann / Jugendvertretung: Kim Lütkemeier / Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / und Fax: / stadt@nieder-olm.de Stadtbürgermeister: Dieter Kuhl Bürozeiten: Manuela Becker, Tatjana Preuß Mo, Do und Fr 09:00 12:00 Uhr Di 09: Uhr und 16:00-18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister Di 16:00 18:00 Uhr 1. Beigeordneter: Klaus Knoblich Geschäftsbereich: Liegenschaften, Gebäudemanagement, Heimatfeste, Umwelt und Landwirtschaft Sprechzeiten: Mo 17: Uhr und nach Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Straße 101, 1. Stock Beigeordneter: Franz-Josef Schatz Geschäftsbereich: Kultur, Vereine, Sport, Jugend, Stadtbücherei und Stadtmarketing Sprechzeiten: Di 17:00-18:30 Uhr und nach Vereinbarung im Rathaus, Pariser Str. 110, Zimmer 122 Beigeordneter: Hans-Dieter Heinermann Geschäftsbereich: Bauen und Verkehr Sprechzeiten: Mo 17:00-18:30 Uhr und nach Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Straße 101, 1. Stock Seniorenvertretung: Eberhard Erler / Josette Hub-Diehm / Alexander Swetlitschkin / Jugendvertretung: Niklas Post / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Sanierungsausschuss der Stadt Nieder-Olm Sitzungstermin: Montag, den 22. Juni 2015, 18:00 Uhr Ort: Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm Ratssaal Tagesordnung: A. Nichtöffentlich: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlich: 1. Erweiterung und Modernisierung des Juhubu- Hauses Auftragsvergaben: a) Verglasungsarbeiten b) Estricharbeiten c) Fliesenarbeiten d) Bodenbelagsarbeiten e) Trockenbauarbeiten f) Putzarbeiten / Wärmedämmverbundsystem g) Maler- und Lackierarbeiten h) Tischlerarbeiten i) Schlosserarbeiten j) Pflasterarbeiten 2. Verschiedenes öffentlich B. Nichtöffentlich: 3. Bauangelegenheiten 4. Verschiedenes nichtöffentlich Dieter Kuhl Stadtbürgermeister Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Nieder-Olm Sitzungstermin: Montag, den 22. Juni 2015, 19:00 Uhr Ort: Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm Ratssaal Tagesordnung: A. Nichtöffentlich: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte

7 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Amtlicher Teil Seite 7 B. Öffentlich: 1. Nahverkehrsplan für den Landkreis Mainz- Bingen Information, 2. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm 7. Änderung hier: Zustimmung gem. 67 Abs. 2 GemO 3. Teilerschließung des Gewerbeparks westlich der Straße Am Giener Planstraße L, in der Stadt Nieder-Olm hier: Vergabe der Straßenbeleuchtung 4. Teilerschließung des Gewerbeparks westlich der Straße Am Giener Planstraße L, in der Stadt Nieder-Olm hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten 5. Weinberg II Neubau von 3 Doppelgaragen Auftragsvergabe Rohbau-, Zimmer-, Holzbau-, Dachdeckungs-, Putz- und Malerarbeiten 6. Ludwig-Eckes-Festhalle hier: neue Bühnenbeleuchtung 7. Herstellung der Zuwegung zur neuen Kita WFB hier: Auftragsvergabe Information 8. Verschiedenes öffentlich C. Nichtöffentlich: 9. Bauangelegenheiten 10. Grundstücksangelegenheiten 11. Vertragsangelegenheiten 12. Verschiedenes nichtöffentlich Hans-Dieter Heinermann Beigeordneter Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Hauptausschuss der Stadt Nieder-Olm Sitzungstermin: Dienstag, den 23. Juni 2015, 19:00 Uhr Ort: Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlich: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte B. Öffentlich: 1. Homepage Stadt Nieder-Olm neue Internetpräsenz Vorstellung, 2. Teilerschließung des Gewerbeparks westlich der Straße Am Giener Planstraße L, in der Stadt Nieder-Olm hier: Vergabe der Straßenbeleuchtung 3. Teilerschließung des Gewerbeparks westlich der Straße Am Giener Planstraße L, in der Stadt Nieder-Olm hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten 4. Weinberg II Neubau von 3 Doppelgaragen Auftragsvergabe Rohbau-, Zimmer-, Holzbau-, Dachdeckungs-, Putz- und Malerarbeiten 5. Herstellung der Zuwegung zur neuen Kita WFB Auftragsvergabe Information 6. Ludwig-Eckes-Festhalle hier: neue Bühnenbeleuchtung 7. Streikmaßnahme Kita - Rückerstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld* 8. Verschiedenes öffentlich C. Nichtöffentlich: 9. Grundstücksangelegenheiten 10. Vertragsangelegenheiten 11. Verschiedenes nichtöffentlich Dieter Kuhl Stadtbürgermeister *) Uterlagen werden Nachgereicht / Tischvorlage Kirchgasse Ober-Olm Telefon: / Fax: / Rathaus@Ober-Olm.de Bürozeiten: Jeannette Richter / Uta Maria Schmidt / Stephanie Reichardt Mo 08:30-12:00 Uhr und 17:00-18:30 Uhr Di 08:30-12:00 Uhr Mi 08:30-12:00 Uhr Fr 08:30-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr Ortsbürgermeisterin: Doris Leininger-Rill Tel. Sprechzeiten: / oder / Doris.Leininger-Rill@Ober-Olm.de Mo und Di v. 8:30-10:30 Uhr und nach Vereinbarung 1. Beigeordneter: Matthias Becker Tel / Geschäftsbereich: Soziales und Kultur Matthias.Becker@Ober-Olm.de Sprechzeiten: Mi von 9:00-11:00 Uhr und nach Vereinbarung Beigeordnete: Dr. Heike Kemeny Tel / Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr Heike.Kemeny@Ober-Olm.de Sprechzeiten: Fr Uhr und nach Vereinbarung Beigeordneter Dr. Peter Dienst Tel.: / oder / Geschäftsbereich: Bauen Peter.Dienst@Ober-Olm.de Sprechzeiten: Fr 8:30-11:00 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertretung: Dr. Kurt Agsten / Seniorenvertretung@Ober-Olm.de Seniorenbeirat VG: Dr. Kurt Agsten / Wendelin Schultheis / Jugendvertretung: Anna Kemeny / Jugendvertretung@Ober-Olm.de Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen /nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Hauptausschuss der Ortsgemeinde Ober-Olm Termin: Mittwoch, den 24. Juni 2015 um Ort: Ober-Olm Uhr Rathaus, Fraktionsund Sitzungszimmer Tagesordnung: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter A aufgeführten Tagesordnungspunkte A. Öffentlicher Teil: 1. Erschließung des Neubaugebietes Mainzer Weg / Pfannenstiel Teil 5: Auftragsvergabe: a) Straßenbauarbeiten b) Straßenbeleuchtung 2. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen / Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Ober-Olm 3. Erweiterung des Schilderleitsystems 4. Einrichtung eines Nachtbusses: Angebot der MVG 5. Verschiedenes B. Nichtöffentlicher Teil: 6. Grundstückangelegenheiten 7. Vertragsangelegenheiten 8. Verschiedenes Doris Leininger-Rill Ortsbürgermeisterin Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen /nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Bauausschuss Termin: Donnerstag, 25. Juni 2015 um Ort: Uhr Rathaus, Ober-Olm, Fraktionsund Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter B aufgeführten Tagesordnungspunkte B. Öffentlicher Teil: 1. Erschließung des Neubaugebietes Mainzer Weg / Pfannenstiel Teil 5: Auftragsvergabe: a) Straßenbauarbeiten b) Straßenbeleuchtung 2. Verschiedenes C. Nichtöffentlicher Teil: 3. Bauangelegenheiten 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Verschiedenes Dr. Peter Dienst Beigeordneter Sörgenloch Place de Ludes Sörgenloch Telefon: / Fax: / rathaus@gemeinde-soergenloch.de Ortsbürgermeister: Dr. Frieder März Weinbergstraße Sörgenloch Telefon: / Beigeordneter: Ulf Lamberty An der Oberhecke Sörgenloch Telefon / Geschäftsbereich: Jugend, Kultur, Senioren und Soziales Beigeordneter: Wendelin Sieben Am Wethbach Sörgenloch Telefon: / Geschäftsbereich: Bürozeiten: Mo Di - Do Sprechzeiten: Mo Seniorenvertretung: Maria Metz / Jugendvertretung: Hannes Mann / 6 84 Stadecken-Elsheim Bauen und Liegenschaften Irmtraut Kessel 17:00 19:00 Uhr 10:00 12:00 Uhr Ortsbürgermeister 17:00 19:00 Uhr Auf der Langweid Stadecken-Elsheim Telefon: / Fax: / gemeinde@stadecken-elsheim.de Ortsbürgermeister: Thomas Barth 1. Beigeordnete: Erika Doll Beigeordneter: Wolfgang Ruf Geschäftsbereich: Bau und Verkehr Beigeordneter: Bürozeiten: Walter Strutz Petra Wehrland-Döß Maria Schmitt

8 Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Mo, Mi, Fr 08:30 12:00 Uhr Mi 15:30 17:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 15:30 17:00 Uhr Mi 15:30 17:00 Uhr Seniorenvertretung: Eberhard Rathgeb / Jugendvertretung: Julian Krug / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss Sitzungstermin: Montag, den 22. Juni 2015 Sitzungsort: Ratssaal Sitzungsbeginn: Uhr A) Nichtöffentlich: Beratung und Entscheidung über die Öffentliche Behandlung der unter Teil B) aufgeführten Tagesordnungspunkte: B) Öffentlich: 1. Flächennutzungsplan 2015 der VG Nieder-Olm 7. Änderung Zustimmung gem. 67 Abs. 2 GemO 2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2025 der VG Nieder-Olm Ausweisung von Wohnbauflächen 3. Bebauungsplan Hinter Woog/Östlich Ortsringweg der OG Stadecken-Elsheim Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 4. Bebauungsplan Weiherborn I der OG Stadecken-Elsheim Billigung der Planung und weiteres Verfahren 5. Energetische Sanierung der Selztalhalle Vergabe von Arbeiten Lüftung 6. Auftragsvergabe Amtshaus Rückbau kleine Scheune 7. Ausweisung von Sanierungsgebieten Festlegung der Geltungsbereiche Auftragsvergabe an Planer 8. Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Entwurfsvorstellung 9. Sanierung Spritzenhaus Dach Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe 10. Moutainbike-Strecke Information 11. Zwergenhaus Information 12. Haus des Kindes Vergabe von Arbeiten 13. Mitteilungen / Verschiedenes C) Nichtöffentlich: 14. Bauanträge / Bauvoranfragen 15. Mitteilungen / Verschiedenes Wolfgang Ruf Beigeordneter Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Hauptausschuss Sitzungstermin: Mittwoch, den 24. Juni 2015 Sitzungsort: Ratssaal Sitzungsbeginn: Uhr A) Nichtöffentlich: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B) genannten Tagesordnungspunkte B) Öffentlich: 1. Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen Beratung und Empfehlung 2. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen / Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in Stadecken-Elsheim Beratung und Empfehlung 3. Anpassung der Gebührenordnungen zur Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten zum Beratung und Empfehlung 4. Anpassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom Beratung und Empfehlung 5. Bau-/Unterhaltungsmaßnahmen: 05.1 HdK: Maler-, Fenster-, Boden- und Deckenarbeiten Beratung und Empfehlung 05.2 HdK: Zaunerweiterung bei Müllsammelstelle Beratung und Empfehlung 05.3 Energetische Sanierung Selztalhalle: Vergabe der Lüftung Beratung und Empfehlung 05.4 Spritzenhaus Dachsanierung: Grundsatzbeschluss, Auftragsvergabe Beratung und Empfehlung 05.5 Sanierung Amtshaus: Auftragsvergabe Rückbau KiTa-Provisorium Beratung und Empfehlung 6. Anschaffungen: 6.1 Bauhof: zwei Rasenmäher Beratung und Empfehlung 6.2 Zwergenhaus: Sonnenschirme für Außengelände Beratung und Empfehlung 7. Mitteilungen / Verschiedenes C) Nichtöffentlich: 8. Personalangelegenheiten 9. Grundstücksangelegenheiten 10. Vertragsangelegenheiten 11. Mitteilungen / Verschiedenes Thomas Barth Ortsbürgermeister Zornheim Kirschgartenstraße Zornheim Telefon: / Fax: / gemeindeverwaltung@zornheim.de Ortsbürgermeister: Dr. Werner Dahmen Bürozeiten: Petra Hafner Mo 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Mi 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Do, Fr 10:00 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo, Mi 17:30 19:00 Uhr 1. Beigeordnete Crissy Hemming (Jugend, Senioren, Soziales) Sprechzeiten: Beigeordnete nach tel. Vereinbarung Elke Tautenhahn (Infrastruktur, Tourismus, Sport und Kultur) Sprechzeiten: Mi 18:00-19:00 Uhr Beigeordnete Rita Trapp Seniorenvertretung: Ernst-Ulrich Mahr / Karin Schneider / Jugendvertretung: Jasmin Krug / Ende amtlicher Teil drubig-photo-fotolia.com Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@ nachrichtenblatt-nieder-olm.de

9 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Nichtamtlicher Teil Seite 9 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Helferich-Haus; Uhr Elsheim, Gottesdienste Kinderwortgottesdienst. Di in Elsheim: Uhr Rosenkranzgebet; 18 Uhr Eucharistiefeier. Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Di-Do: 9-12 Uhr, Mi: Uhr. Pfarramt Tel. Nr Unsere Pfarrgemeinde im Internet: Zornheim: So 10 Uhr Eucharistiefeier. Di 19 Uhr Lobpreis. Mi 18 Uhr Eucharistiefeier. Do Uhr Kinderkirche; 18 Uhr Rosenkranzgebet. Katholische Gottesdienste: Klein-Winternheim: Sa Pfarrgruppenausflug. So 9.30 Uhr Eucharistiefeier. Mi 8.30 Uhr Laudes u. Eucharistiefeier. Do 18 Uhr Rosenkranzgebet; Uhr Vesper; 19 Uhr Eucharistiefeier. Nieder-Olm: Sa Uhr Eucharistiefeier. So Uhr Eucharistiefeier, mitgest. v. Kindersingkreis u. Kinder- Wort-Gottesdienst, Camarahaus. Di Uhr Ökum. Gottesdienst i. d. Seniorenresidenz. Do Uhr Kinderkirche; Uhr Wort-Gottes-Feier. Ober-Olm/Essenheim: Fr 8.30 Uhr Laudes u. Eucharistiefeier (Schwesternkapelle); 15 Uhr KLJB-Kinderkino im Haus St. Martin, Essenheim; 18 Uhr Rosenkranz u. Vesper (Sk). Sa Pfarrgruppenausflug n. Traben-Trarbach; 18 Uhr Ökum. Taizé-Gebet, ev. Kirche. So 11 Uhr Eucharistiefeier, Kinderwortgottesdienst, Grundschule. Mo 7 Uhr Laudes, 18 Uhr Rosenkranzgebet u. Vesper (alle Sk). Di 7 Uhr Laudes (Sk); Uhr Rosenkranzgebet, 18 Uhr Eucharistiefeier (beide Valentinuskapelle). Mi 18 Uhr Rosenkranzgebet, Uhr Eucharistische Anbetung (beide Sk). Do 7 Uhr Laudes (Sk). Sörgenloch: So 9.30 Uhr Eucharistiefeier. Di 19 Uhr Wort-Gottes-Feier. Stadecken-Elsheim/Jugenheim: So 9 Uhr Elsheim, Eucharistiefeier; Uhr Jugenheim, Wort Gottes-Feier im Evangelische Gottesdienste: Essenheim: Di+Do Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro. Fr Uhr Babyspielgruppe Wingertswichtel. Sa 18 Uhr Ökum. Taizé-Gottesdienst, ev. Kirche Ober-Olm. So 10 Uhr Vorstellungs-Gottesdienst unserer Konfirmandinnen und Konfirmanden. Mo Uhr Konfirmandenunterricht. Di Uhr Feierabendmahl mit den Konfirmanden-Eltern im Gemeindehaus. Mi 14 Uhr Gemeindestammtisch; Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum, Raiffeisenstr. 2. In dringenden seelsorgerischen Fällen (Sterbefällen) wenden Sie sich bitte an die Vertretungen von Pfarrer Meister: ab 16. Juni an Pfr. Harald Esders-Winterberg, Tel /8988. Jugenheim: So 10 Uhr Oase am Morgen (Meike Gieß). Mo 17 Uhr Singstars, 18 Uhr Next Generation, beide im Vorraum der Sport- und Gemeindehalle; 18 Uhr Offener Jugendtreff im Rathaus; Uhr Ev. Kirchenchor im Gemeindehaus in Partenheim. Das Büro ist Mo+Mi jeweils von 9-13 Uhr besetzt. Bei dringenden Fragen: Pfarrerin S. Kirchhoff, Tel Nieder-Olm: Öffnungszeiten Gemeindebüro: Di-Fr 9-12 Uhr, Do Uhr. So 10 Uhr Gottesdienst (Prof. Wriedt). Mo 20 Uhr Kirchenchor. Di Ausflug des Seniorenkreises nach Ludwigshafen, BASF; Uhr ökum. Gottesdienst in der Seniorenresidenz (ev.); Uhr Pfadfinder Horte Gwaihir. Mi Uhr Hausaufgabenbetreuung für Flüchtlingskinder im EGZ, Anmeldung unter ; 17 Uhr Pfadfinder Horte Lórien im EGZ. Do Uhr Pfadfinder Horte Sindarin; Uhr Sippe Gimli. Ober-Olm/Klein-Winternheim: Sa 18 Uhr Taizé Gottesdienst, ev. Kirche O-O. So 10 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst, ev. Kirche K-W, anschl. Kirchcafé. Di 15 Uhr Was gibt es Neues in Klein-Winternheim und dem Rest der Welt? Ortsbürgermeisterin Granold berichtet, Café am Andreasplatz. Bitte Terminverschiebung beachten. Mi Fahrt nach Aschaffenburg Park Schönbusch mit Schloss, Senioren-Café am Andreasplatz, Anmeldung Gemeindeverwaltung K-W. Do Uhr Kinderspielgruppe für 7 bis 12-Jährige, Gemeinderäume, ev. Kirche K-W; Uhr Sprechstunde Vikar Ladner, Gemeindehaus, ev. Kirche O-O. Stadecken-Elsheim: So Uhr Elsheim, Gottesdienst (Prädikantin Hiltrud Runkel). Mo Uhr MLH, Spiele- und Handarbeits-Nachmittag. Di 9-12 Uhr Öffnungszeit Pfarrbüro MLH, Schulstr. 10, Tel.: ; Probe Selztalspatzen: Uhr Mini s (Kinder ab 5 J., Kl.), Uhr Maxi s (3.+4. Kl.), Uhr Probe Jugendsinggruppe (ab 6. Kl.), 20 Uhr Probe Cantare, alle im MLH. Mi 9-12 Uhr Öffnungszeit Pfarrbüro, MLH; 20 Uhr Burg Stadeck, Probe Ev. Kirchenchor Stadecken. Zornheim: Sa Uhr in Ebersheim: Musizierstunde für Kinder von 4-6 J. (14tägig n. Absprache). So Uhr Gottesdienst (Pfr. i.r. Scheffler). Di 20 Uhr Kirchenchor. Mi 9.30 Uhr Krabbelkreis; Uhr Pfarrbürostunde; 19 Uhr in Ebersheim: Taizé-Andacht. Do 19 Lachyoga; 19 Uhr Literaturkreis. Uhr Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst Königskinder (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So 10 Uhr; Seniorentreff Fr 15 Uhr (14- tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/ Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Dirk Schmidt, (Tel / ) Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de Verbandsgemeinde Infos Ihrer Verbandsgemeinde Die Seniorenbeauftragte der VG informiert: Ab Juli: Verbesserungen bei Waisenrenten Zum 1. Juli gibt es verbesserte Leistungen bei Waisenrenten: Einkommen wird auf die Waisenrente dann nicht mehr angerechnet. Und neu anzuerkennende Freiwilligendienste können neu zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Volljährige Waisen können ab Juli neben der Waisenrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz profitieren davon rund 1000 Waisen, die dann eine vorher weggefallene Rente wieder bekommen oder eine höhere Rente erhalten. Dafür müssen sie aber keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die betroffenen Waisenrenten rechtzeitig zum 1. Juli neu. Über die neue Rentenhöhe informiert die Rentenanpassungsmitteilung, die in nächster Zeit versandt wird. Außerdem können ab Juli weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Dazu zählen zum Beispiel der europäische Freiwilligendienst Erasmus+ oder der weltweite Freiwilligendienst weltwärts. Die jetzt anzuerkennenden Freiwilligendienste entsprechen denen, die auch zu einem Anspruch auf Kindergeld führen. Allerdings kann in diesen Fällen die Waisenrente länger als das Kindergeld gezahlt werden, nämlich bis zum 27. Lebensjahr. Wichtig ist hierbei: Entsteht durch die neuen Freiwilligendienste ein Anspruch auf Waisenrente, muss die Waise einen Antrag stellen. Für die Antragstellung oder nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Seniorenbüro der Verbandsgemeinde: Monika Braun, oder monika.braun@vg-nieder-olm.de. Mo.Br. Sport TC Zornheim lädt Kids der Region ein: Kinderfest und Sommercamp Siehe unter Zornheim, Rubrik Sport. Vereinsleben Gemeinsam statt einsam Der frühere Bürgermeister von Bremen und Autor des Bestsellers Grau ist bunt kommt am 25. Juni nach Zornheim. In einer Abendveranstaltung um Uhr im Ratssaal des Gemeindehofes wird Henning Scherf über die Gestaltung des Lebens im Alter unter dem Motto gemeinsam statt einsam über seine eigenen langjährigen Erfahrungen berichten. Veranstalter ist der Verein GWZ (Gemeinschaftliches Wohnen in Zornheim e.v.), der zur Zeit ein altengerechtes und generationenverbindendes Wohnprojekt in Zornheim realisiert. Alle an diesem Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. D.Für. Gastelterntreffen Elternkreis Kinder von Tschernobyl Am Donnerstag, um Uhr laden wir alle neuen Gasteltern und solche, die sich unverbindlich über die Kinderfreizeit informieren möchten, recht herzlich zu unserem 1. Gastelterntreffen in die Gaststätte Münzenberger, Bahnhofstr. 20, Saulheim ein. An diesem Abend möchten wir Sie über den Ablauf des Ferienaufenthaltes der Kinder aus Weißrussland vom bis informieren. Für 3 Mädchen sowie eine Betreuerin suchen wir noch dringend Gasteltern. Info: Doris Breyer, Tel.: 06732/2127 und Gerlinde Zahn-Fehlinger, Tel.: 06732/ Do.Br. Was sonst noch Fortsetzung der Titelseite Ereignisreiche Reise nach Bussolengo Wie auch schon in Nieder-Olm wurden die Schüler auch hier von der dortigen Bürgermeisterin empfangen und die Bedeutung dieses Austauschs für eine lebendige Städtepartnerschaft betont. Zu einem Wiedersehen mit den italienischen Vertretern des Partnerschaftsausschusses kam es bereits am ersten Juniwochenende beim Straßenfest in Nieder-Olm. Dementsprechend wird die Freundschaft zwischen Nieder- Olm und Bussolengo auch über den Schüleraustausch hinaus weiterhin gepflegt. Text/Foto: R.So.

10 Seite 10 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Hand in Hand WERK aus Rheinhessen Planung Angebot Ausführung Abrechnung Aus einer Hand zum Festpreis mit Garantie! INNENAUSBAU - TROCKENBAU - LADENBAU - SCHREINER* RAUMAUSSTATTUNG - FLIESEN - NATURSTEINVERLEGUNG SANITÄR* - HEIZUNG*- ELEKTROINSTALLATION* GARDNER GRUPPE mit *Partnerbetrieben RHH Tel Besuchen Sie unsere Ausstellung MZ Tel und prüfen Sie unsere Referenzen! info@fliesen-gardner.de Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Verfahrensberatung für Flüchtlinge im Landkreis Mainz-Bingen Migrationsberatung: 2. und 4. Dienstag im Monat von Uhr Ansprechpartnerin: Frau Ruta Fahle Verfahrensberatung für Flüchtlinge: 1. und 3. Dienstag im Monat von Uhr jeweils im Rathaus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Pariserstr. 100, 2. Stock, Raum 234 Ansprechpartnerin: Frau Pierrette Onangolo St.Ke. Johanniter suchen FSJler Als große gemeinnützige Organisation suchen die Mainzer Johanniter ab sofort neue FSJler. Einsatzmöglichkeiten für junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr bei den Mainzer Johannitern sind im Behindertenfahrdienst, im Bereich Hausnotruf oder Menüdienste und im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung möglich. Die pädagogische Begleitung und die fachliche Qualifizierung für den jeweiligen Einsatzbereich erfolgen in den johannitereigenen Bildungseinrichtungen. Für Informationen und Fragen rund um das FSJ melden Sie sich bitte unter info.mainz@johanniter.de oder telefonisch unter In.Ka. Veggi-Treff mit dem Vegetarierbund Fr., ab 18 Uhr Kräuterwanderung mit dem Vegetarierbund, Führung Conny Schermer. Treffpunkt: HerrBerts Kulturscheune/hof, Untergasse 10, Zornheim. H.Bra. Vortrag bei der Senioren Union Nieder-Olm Die Senioren Union Nieder-Olm lädt alle Mitglieder, interessierte Bürgerinnen und Bürger zu ihrer nächsten Veranstaltung am Montag, 22. Juni um Uhr in das Jean-Metten-Zimmer Zur alten Brennerei der Ludwig- Eckes-Festhalle recht herzlich ein. Dr.h.c. Johannes Gerster spricht zum Thema Israel und seine Nachbarn - ein Dauerkonflikt ohne Ende? Der Gastreferent lebte 9 Jahre in Jerusalem, organisiert israelisch-palestinensische Arbeitsgruppen und kennt wie wenige beide Seiten. Eine sich anschließende Aussprache mit persönlichen Fragen ist vorgesehen, Eintritt frei. E.E. Verbandsgemeinde Seminar Truppführerweiterbildung Unter der Ausbildungsreihe zu verschiedenen Fachthemen der Feuerwehr, das von der Wehrleitung (Robert Zindler und Michael Rott) ins Leben gerufen wurde, fand am Samstag, 6.6. eine weitere Ausbildung statt. Hier wurden 15 Teilnehmer, zusammengesetzt aus den 8 Ortsgemeinden zur Truppführerweiterbildung in Nieder-Olm geschult. Durch die Seminarreihe soll das einheitliche Vorgehen und die Zusammenarbeit innerhalb der Ortswehren verbessert werden. Die Truppführerweiterbildung wurde für zukünftige Multiplikatoren in den Ortswehren durchgeführt. Weiterhin hat das Seminar zur Vorbereitung der Kameraden auf den Besuch in der Wärmegewöhnungsanlage (WGA) in Worms gedient. Die Themenschwerpunkte waren die Technik der Wärmebildkamera und der Umgang mit dieser. Weiter wurde das Türöffnen geübt, wenn es schnell gehen muss. Zudem wurde der Brandeinsatz und Schlauchmanagement geübt. Zum Ende der Veranstaltung wurde das Resümé gezogen, dass solche gemeinsamen Veranstaltungen der unterschiedlichen Feuerwehreinheiten in der Verbandsgemeinde sinnvoll und nützlich sind. Nicht nur um die Geräte gegenseitig kennenzulernen, auch um den kameradschaftlichen Gedanken innerhalb der VG zu fördern. Die Wehrleitung bedankt sich bei allen Teilnehmern und den Ausbildern für ein sehr interessantes Seminar. Text: J.S./Foto: R.Z. Essenheim Infos Ihrer Gemeinde Hundekot entsorgen Vermehrte Beschwerden gibt es in letzter Zeit wieder über durch Hundekot verschmutzte Bürgersteige in Essenheim. Viele unachtsame Hundehalter würden entgegen ihrer Pflicht immer öfter die Fäkalien ihres Tieres nach Verrichtung des Geschäftes nicht umgehend entfernen. Dies widerspricht den notwendigen Verhaltensregeln eines Hundehalters. Schließlich gehört es zum guten Anstand, dass man Bürgersteige und Straßen nicht mit Kot verschmutzt. Wenig hilfreich ist es auch, den Hundekot zunächst in Plastikbeuteln zu sammeln und die gefüllten Hundebeutel anschließend in der Natur zu entsorgen, anstatt sie ordnungsgemäß dem Müll oder den eigens von der Ortsgemeinde aufgestellten Behältern zuzuführen. Dies ist kontraproduktiv und mehr als unappetitlich. Schließlich müssen diese Beutel von den Mitarbeitern des Bauhofes mühsam wieder eingesammelt werden. Wer dabei erwischt wird, wie er den Hundekot unsachgemäß oder gar nicht entsorgt, muss mit einer Geldbuße rechnen, informiert die Verbandsgemeinde Nieder-Olm. G.F. Oma liest vor Am Freitag, 19. Juni um Uhr in der Gemeindebücherei Essenheim. Für Kinder ab 4 Jahre. Wir freuen uns auf Euch. Mkg Sport Spvgg Essenheim Abt. Jugendfußball Rückblick: A-Jug. SG Gensingen/Grolsheim - SG Essenheim/Ober-Olm 1:2 B-Jug. Spvgg Essenheim - SG Friesenh/Dexh/Uelversh 3:2 A-Jug. SG Essenheim/Ober-Olm - Spvgg Gau-Algesheim - Gegner nicht angetreten C-Jug. SV Ober-Olm/Essenheim - BFV Hassia Bingen 14:1 E-Jug. SpVgg Essenheim - SV 1919 O-Olm 12:2. K.Geß. Was sonst noch KLJB KinderKino mit einem Film über ein Pferd in Not und mutigen Freunden. Wie immer gibt es eine Pause mit zum Film passenden Spielen, ein Filmgespräch und zum Abschluss gibt es noch eine zum Film passende Mitmachaktion. Nähere Infos zum Film und Programm gibt es am Veranstaltungsort, bei der (Pfarr-)gemeinde und in der KLJB Mitgliederinfo. Eingeladen sind alle Kinder ab dem 2. Schuljahr. Kostenbeitrag: 2 für KLJB-Mitglieder bzw. 3,50 für Nicht- Mitglieder. Termin: 19.6., Uhr, Haus St. Martin, Käferbeinstraße. V.D. Jugenheim Sport Neues vom Jugendfußball Der TuS Jugenheim betreibt sein Jugendspielbetrieb im Fußball weiterhin bei den C- bis A-Junioren mit den beiden Partnervereinen FSV Saulheim und der SG Partenheim. Im Bereich G- bis D-Junioren wird die Jugendspielgemeinschaft weiter zusammen mit der SG Partenheim geführt. Damit können in der Saison 2015/16 wieder Verbandsgemeinde Benefizkonzert des ZDF-Chor Mainz Die Sänger vom ZDF-Chor Mainz begeisterten ihr Publikum in der Pfarrkirche St. Georg und im Camarahaus. Ein in jeder Hinsicht erfolgreiches Benefizkonzert mit dem ZDF-Chor Mainz endete letzten Freitag mit stehenden Ovationen und zwei Zugaben im Camarahaus in Nieder-Olm. Die Sänger unter der Leitung von Musikdirektor (FDB) Franz-Jürgen Dieter präsentierten sich in Höchstform. Schon beim Einmarsch unter den Klängen von Vangelis Conquest of Paradies sprang ein Funke der Begeisterung auf das Publikum über. Tief beeindruckt vom Konzert und der Leistung dankte Katrin Pulipara als Mitorganisatorin der Jugendbegegnung dem Chor am Ende für den wertvollen, aber kostenfreien Auftritt. Dadurch wurde ein Reinerlös von 1002 ermöglicht. Die Jugendbegegnung mit den Jugendlichen aus dem brasilianischen Rondonópolis findet von Ende August bis Mitte September diesen Jahres statt. Rondonópolis ist die Gemeinde von Padre Lothar Bauchrowitz und Projektpartner des Camarakreises. Übrigens: Der ZDF-Chor sucht ständig neue Mitsänger und probt mittwochs um Uhr im ZDF. Ein unverbindlicher Erstkontakt ist unter Tel / möglich. Text: R. Pch./Foto: A. Pos.

11 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Nichtamtlicher Teil Seite 11 alle Jugendmannschaften besetzt werden. Die Teams spielen im Einzelnen wie folgt: A-Jugend in Saulheim in der Landesliga Rheinhessen, die B-Jugend in Partenheim in der Kreisliga und die C-Jugend in Jugenheim in der Kreisklasse (die Gruppenzuordnung erfolgt noch vom Verband). Bei den Jüngeren spielen die D-Junioren in der Kreisklasse in Partenheim, die E-Junioren in der Kreisliga in Jugenheim. Die F-Junioren (in Partenheim) und die G-Junioren (in Jugenheim) spielen in Turnierform. Interessierte Jugendliche sind selbstverständlich noch in allen Altersklassen willkommen. Weitere Infos erfahren Sie auf unserer Homepage unter Al.We. Vereinsleben Beachtliches Wochenendergebnis beim TC 1988 Das Wochenende war für den TC 1988 Jugenheim auf der ganzen Linie erfolgreich. Folgende Ergebnisse konnten in den Mannschaftswettbewerben der Medenrunde 2015 des Tennisverbandes Rheinhessen erzielt werden: Die Jungen U10 gewannen gegen Nieder Olm mit 12:2; die Jungen U12 mit 9:5 gegen Rot-Weiss Worms; die Junioren U18 (2) setzten sich gegen Saulheim mit 9:5 durch und die SG Selztal Juniorinnen 18 schafften ein 11:3 gegen Bretzenheim und damit den zweiten Tabellenplatz. In ihrem letzten Saisonspiel bezwangen die Damen 40 den Tabellenführer Mainz-Weisenau mit 9:5 und erreichten Platz 3. Die 1. Herrenmannschaft setzte sich gegen Dalheim (2) mit 21:0 durch und ist damit bereits vorzeitig aufgestiegen. I.Ho. Was sonst noch Oase am Morgen Am Sonntag, feiern wir um Uhr in unserer ev. Martinskirche in Jugenheim wieder einen besonderen Gottesdienst: Oase am Morgen mit dem Thema Freude und Barmherzigkeit. Die Oase lädt ein zum Zurücklehnen, Zuhören und auch, wer mag, zum Mitsingen. Wir halten inne, tanken auf und genießen den Sonntagmorgen. Die Oase wird gestaltet von Meike Gieß (Gestaltung und Gesang), Andreas Gieß (Gitarre) und Sebastian Bauer (Orgel). Wir freuen uns Sie. I.Fi. FFW Jugenheim - Spießbratenessen Am Samstag, 27. Juni ab 18 Uhr, findet das traditionelle Spießbratenessen im Rathaushof statt. Dazu gibt es Bratwurst, Currywurst, Pommes-Frites und Getränke. Für die musikalische Unterhaltung sorgen die Jugenheimer Musikfreunde. Bei widrigen Witterungsbedingungen feiern wir in der Sportund Gemeindehalle. Es laden ein und freuen sich auf Ihr Kommen: Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Th.Gr. Klein-Winternheim Infos Ihrer Gemeinde Senioreninformation Fahrt nach Aschaffenburg und Park Schönbusch am Unsere Fahrt beginnt mit einem Besuch im Landschaftspark Schönbusch, dem ältesten bayerischen Landschaftspark im englischen Stil mit künstlich angelegten Seen, Bergen, Brücken Tempeln und Schlösschen. Verweildauer im Park, mit einer Kaffeepause im Kulinarischen Schönbusch und einer 30 Min. Führung, ca. 2,5 Std. Danach geht es weiter zum Pompejanum, einem der schönsten mediterranen Bauwerke nördlich der Alpen. Nachdem das Pompejanum auf eigene Faust erkundet wurde, schlendern wir weiter (Gehbehinderte können mit unserem Bus fahren) zum Wahrzeichen Aschaffenburgs Schloss Johannisburg. Nach der Schlossführung (ca. 1 Uhr) werden wir dann in den Schlossweinstuben zu einem zünftigen Abschluss erwartet. Die Abfahrt ist um Uhr am Elxlebener Platz. Gegen Uhr werden wir wieder in Klein-Winternheim erwartet. Die Fahrtkosten betragen 24 (Busfahrt, Eintritt und Führung). Anmelden bitte bei der Gemeindeverwaltung (Tel ). Vortrag von Ortsbürgermeisterin Ute Granold Wir laden Sie herzlich am Dienstag, 23. Juni um Uhr ins Café am Andreasplatz ein. Ortsbürgermeisterin Ute Granold spricht zum Thema Was gibt es Neues in Klein-Winternheim und dem Rest der Welt? Das Café- Team bietet wie gewohnt wieder selbst gebackenen Kuchen an und freut sich auf Ihr Kommen. Grillfest im Haus Ritzinger Herzlich eingeladen sind wieder alle Seniorinnen und Senioren zum diesjährigen Grillfest am Dienstag, 7. Juli im Haus Ritzinger. Beginn ist um Uhr. Die Kosten belaufen sich auf 8 (Essen u. Getränke). Bitte beachten: Anmeldungen können nur bei der Gemeindeverwaltung (Tel ) oder im Café am Andreasplatz erfolgen. Roswitha Fischer, Renate Edelmann Seniorenvertreterinnen Gestaltung Verkehrsinsel Ortsausfahrt in Richtung Nieder-Olm Eine sehr schöne optische Aufwertung erhielt die Verkehrsinsel an der Ortsausfahrt in Richtung Nieder-Olm. Dort wurden die von den Gemeindearbeitern gesetzten Pflanzringe von ehrenamtlichen Helfern liebevoll bestückt. Hier danken wir ganz herzlich Frau Elvira Seckert und den Eheleuten Roswitha und Manfred Persch für die MARKISEN und INSEKTENSCHUTZ für den perfekten Sommer auf Ihrer Terrasse Bepflanzung und die Übernahme der Pflegearbeiten. Die angefallenen Kosten trug die Ortsgemeinde. Ute Granold, Ortsbürgermeisterin Foto: H.Was. Vereinsleben Dorfrundgang mit dem Geschichtsverein Als Thema für seinen diesjährigen Ortsrundgang hatte sich Fr. J. Becker die dorfgeschichtliche Entwicklung von Klein-Winternheim vorgenommen. Rund 30 Interessierte ließen sich von ihm auf einen interessanten Streifzug durch die Geschichte unserer Gemeinde mitnehmen. Vom Ursprung von Klein-Winternheim bis hin zu unseren Tagen wusste Fr. J. Becker die Teilnehmer mit Geschichten, Zahlen und Fakten in seinen Bann zu ziehen. Ausgehend vom alten Ortskern bis hin zu Neubaugebieten gab es einige Stellen, die selbst fur Alteingesessene Neuland darstellten. Der Rundgang endete im Lebendigen Museum in der Raiffeisenstraße. Dort erwarteten Getränke und Zwiebelbrot die Rundgangteilnehmer. Und dort konnte Fr. J. Becker in einem ergänzenden Vortrag weitere interessante und ergänzende Einzelheiten zur allgemeinen Ortsgeschichte vermitteln. Und schließlich gab es dann für die Teilnehmer im Anschluss an den Vortrag noch so manche eigene Geschichtchen aus früheren Zeiten zu erzählen. W.H. Was sonst noch FWG-Jahresversammlung Hiermit lade ich alle Mitglieder und Freunde der FWG Klein-Winternheim zur ordentlichen Jahresversammlung für Freitag, 3. Juli 2015 um Uhr in das SV-Sportlerheim, Bandweidenweg, recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden; 2. Bericht über die Fraktionsarbeit; 3. Bericht des Schriftführers; 4. Kassenbericht; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Bericht aus der FWG-Fraktion der VG Nieder-Olm; 8. Bericht aus der FWG-Fraktion des Landkreises; 9. Verschiedenes. Eure Partner, Freunde, sowie auch politisch interessierte Klein-Winternheimer sind herzlich willkommen. F.Kie. Nieder-Olm Kunst / Kultur Benefizkonzert des LC Nieder-Olm mit den Mainzer Domchören und Dombläsern - Vorankündigung Zu einem ganz besonderen musikalischen Leckerbissen hat der Lions Club Nieder-Olm für Sonntag, 8. November, 17 Uhr in die Ludwig-Eckes-Halle eingeladen. Der Mainzer Domchor, der Mädchenchor am Mainzer Dom und St. Quintin sowie die Mainzer Dombläser gestalten ein gemeinsames Konzert mit sakraler wie weltlicher Musik. Kein schöner Land in dieser Zeit - das ist der Titel, unter dem der Mainzer Domchor, einer der besten und bekanntesten Knabenchöre in Deutschland, schöne alte, schon fast vergessene Volkslieder aus verschiedenen Jahrhunderten wiederaufleben lässt. Zudem geben der Mädchenchor unter der Leitung von Domkantor Michael Kaltenbach und die Dombläser Einblick in ihr vielseitiges Repertoire. Dass alle zusammen in einem Konzert zu hören sind, ist ein außergewöhnliches, sicherlich lang nachklingendes Ereignis. Die Nieder-Olmer Lions freuen sich daher sehr, dass Domkapellmeister Karsten Storck diese Konstellation ermöglicht hat und laden schon heute alle Musikinteressierten zu diesem Benefizkonzert ein. Sie helfen dabei mit, die Hilfsprojekte des LC Nieder-Olm in der Region und derzeit besonders in Nepal zu unterstützen. Karten sind ab sofort zum Preis von 15 Euro zu erhalten - bei BiNO (Nieder- Olm, Pariser Straße 107), im Weingut Wagner (Essenheim) und über die Homepage des LC Nieder-Olm G.Z. Sport Der Vorstand des FSV Nieder-Olm informiert: I. Verstärkung Damenmannschaft Ab August 2015 geht unsere Damenmannschaft mit einer Elfer- Frauschaft ins Rennen. Im Winter gab es Zugänge, und dennoch suchen wir weiter nach Spielerinnen, die einfach Spaß haben, Fußball zu spielen - mit oder ohne fußballerische Erfahrung. Training ist immer mittwochs um Uhr. Ab Mitte Juli startet die Vorbereitung auf die neue Saison. Bei Rückfragen steht Laura Uggé zur Verfügung. Mail: ugge123@web.de oder Tel II. Verstärkung Jugendtrainer-Team Wir suchen als Verstärkung für unsere Jugendabteilung Bambini-Trainer, E-Jugend-Trainer, D-Jugend-Trainer und C-Jugend-Trainer. Die jeweilige Ausbildung zum Jugendtrainer bzw. zur Jugendtrainerin wird vom Verein übernommen. Bei Interesse bitte melden bei: Herr Lennart Berkefeld, Tel / (AB) und per mail: jugendleiter-fsvno@online.de.

12 Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Rainer Schlitzer Metallbaumeister III. Sichtungstraining Jugend Für die neue Saison suchen wir talentierte Fußballer. A-Junioren Jahrgänge 1997/1998, Landesliga; B-Junioren Jahrgänge 1999/2000, Kreisliga. Das Sichtungstraining wird unter der Leitung von drei ausgebildeten Trainern am 23. Juni um bis ca Uhr auf dem Sportgelände Am Engelborn (Naturrasen) in Nieder-Olm stattfinden. Kurze Anmeldung erbeten unter oder unter U.Be. Fit in den Sommer beim TV Nieder-Olm Fit in den Sommer geht es beim TV Nieder-Olm: Zunächst startet am Montag, 29. Juni, um Uhr der Kurs Power-Fitness für Frauen und Männer in der Heinz Kerz-Halle mit Steffi Winter und Conny Schneider. Fünf Abende, eine Teilnahmegebühr Raiffeisenstraße Klein-Winternheim Telefon Mobil-Tel Fax wird erhoben. Zudem lädt der Verein zum Zumba Fitness Summer Special am Montag, 6. Juli, von bis Uhr. In der Sporthalle der Schule für Körperbehinderte in der Maria-Montessori-Straße führt Simone Hervol in die Sportart ein. Eine Teilnahmegebühr wird ebenfalls erhoben. Mitmachen können auch Nicht-Mitglieder. Im Anschluss lädt der TV zu einem erfrischenden Gläschen Sekt ein. Anmeldung an info@tv-nieder-olm.de oder telefonisch bei Claudia Schäffer 06136/ B.Fa. TV Nieder-Olm - Leichtathletik Bei den diesjährigen LVR Einzelmeisterschaften in Gau-Algesheim gingen 5 Athleten an den Start. Die jüngsten Teilnehmer Celina Henrich und Jen Lessen, noch 11 Jahre, starteten eine Klasse höher bei den W/M12. Diese Meisterschaften werden Nieder-Olm Nieder-Olmer LandFrauenVerein wächst auf über 200 Mitglieder Die 36. Generalversammlung des Land- FrauenVereins fand in der Gaststätte Zum Häuschen statt. Doris Solms begrüßte im Namen des Vorstandes 45 Mitglieder, besonders herzlich die Jubilarinnen. Sie stellte fest, dass der Verein 202 Mitglieder zählt, darunter sind 7 Neuanmeldungen. Der Erlös aus dem Der Gesamtvorstand mit den Jubilarinnen Plätzchenverkauf auf dem Weihnachtsmarkt wurde an 4 Nieder-Olmer Kindergärten, je 250 Euro, gespendet, die dafür unterschiedliche Verwendung finden. Schriftführerin Beate Heptner berichtete über die 50 vielfältigen Aktivitäten des vergangenen Jahres, wovon zu den Angeboten des Landfrauenverbandes noch 21 Veranstaltungen vom Landfrauenverein selbst organisiert und sehr gut angenommen wurden. In den nächsten Wochen steht der Jahresausflug nach Darmstadt, die Stadtführung in Rüdesheim, die Wanderungen zur GartenLust nach Stadecken und Gärten sind ein Erlebnis in Gimbsheim an. Am 14. August werden wir der Tradition entsprechend mit unserer Kräuterexpertin Anneli Rinauer Würzwisch sammeln gehen. Einen ausgeglichenen Kassenbericht konnte Brigitta Henss vorlegen. Monika Bauer beantragte namens der Kassenprüferinnen die Entlastung des Gesamtvorstandes. Die Versammlung folgte dem Vorschlag einstimmig mit Enthaltung des Vorstandes. Die Kassenprüfung übernehmen im nächsten Jahr Antonie Kiefer und Monika Bauer. Im zweiten Teil des Abends konnte Doris Solms drei Frauen für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein ehren: Annemarie Koch, Irmgard Siegert, und Helga Janz. Sie bedankte sich für die Treue zum Verein, die tolle Unterstützung in verschiedenen Bereichen der Vereinsarbeit und überreichte ein Bildpräsent der Nieder-Olmer Künstlerin Inge Lütje. Text/Foto: D.So. erst ab 12 Jahre angeboten. Celina wurde in der sehr guten Zeit von 10,95m über 75m Dritte. Einen 7. Platz erreichte sie im Weitsprung mit 4.00m. Len wurde 7. im Weitsprung 3,77m und lief über die 800m einen neuen persönlichen Rekord in 2:55,85 und belegte dem 6. Platz. Alexander Hofem, M13, wurde von 3 Starts zwei mal Landesmeister. 75m in 9,83 sec. Weitsprung 5,03m und im Speerwurf belegte er den 3. Platz mit 30,45m. Johannes Schiffer, M16, wurde Vizemeister im 800m Lauf in neuer persönlicher Bestzeit von 2:18,82 min. Svenja Arnold, W14, startete das erste Mal für den TV. Den Endlauf im 100m Sprint verpasste sie in 14,39sec. knapp. Im 300m-Lauf wurde sie 4. in sehr guten 49,76 sec. I.Ry. Vereinsleben Gelber Engel mal anders... Normalerweise kennt man unter dem Begriff gelber Engel die Pannenhelfer eines großen Automobilclubs oder dessen Rettungshubschrauber aus Mainz. Aber seit Beginn des letzten Jahres versieht ein anderer gelber Engel seinen Dienst in der VG. In 2014 konnte der Ortsverein Nieder- Olm des Deutschen Roten Kreuzes, durch Spenden finanziert, einen neuen Rettungswagen als Ersatz für ein fast zehn Jahre altes Fahrzeug beschaffen. Der Vorgänger leistete gute Dienste, war aber nun in die Jahre gekommen und musste ausgesondert werden. Durch einen glücklichen Umstand konnte von einem befreundeten, privaten Rettungsdienstunternehmen, ein sehr gepflegter und technisch einwandfreier, gebrauchter Rettungswagen, eben in leuchtend gelb lackiert, erworben werden. Nachdem die Ausstattung mit allen nötigen medizinischen Geräten erfolgt war, konnte die Indienststellung erfolgen. Seitdem steht das Fahrzeug den Nie- KUNST / KULTUR FESTE / FEIERN Verbandsgemeinde Nieder-Olm Jugenheim , Uhr Jugenheimer Kultour Jazz und Geschichte Weinhaus Priester ab Uhr Historische Wanderung Klein-Winternheim , Uhr LSG -Die Chaote- Akademische Feier anlässlich des 25-jährigen Jubiläums im Lebendigen Museum Raiffeisenstraße 17 Einlass Uhr VERANSTALTUNGEN Verbandsgemeinde Nieder-Olm Essenheim , Uhr Kitas Domherrngärten, Pfiffikus und Wirbelwind sowie die Grundschulklassen 2a und 2b Musicalaufführung Der Piratenschatz Domherrnhalle Klein-Winternheim , Uhr Seniorenfahrt der Ortsgemeinde Abfahrt am Elxlebener Platz Sörgenloch , Uhr Gemeinde Sörgenloch Seniorentreff Rathaus, Mehrzweckraum Stadecken-Elsheim , Uhr Einlass ab 19 Uhr Förderverein KiSEL Pubertät und andere Katastrophen Referent: Jan-Uwe Rogge Selztalhalle Nieder-Olm FSV E-Juniorinnen gewinnen Turnier beim 1.FFC Ludwigshafen Unter der Leitung von Trainerin Sandra Hochgesand gewinnen die E-Juniorinnen des FSV Nieder-Olm bei heißen Temperaturen das gut besetzte Turnier. Nach sechs Spielen konnten sie sich bei Punktgleichheit mit dem 1. FFC Ludwigshafen schlussendlich mit der besseren Tordifferenz durchsetzen. Ab sofort laufen jetzt die Vorbereitungen auf die nächste Saison. Der FSV Nieder-Olm sucht noch fussballbegeisterte Mädchen und eine(n) E-Juniorinnentrainer(in), da Sandra Hochgesand die zukünftige D-Mannschaft betreuen wird. Text/Foto: Vo.Sc.

13 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Nichtamtlicher Teil Seite 13 der-olmer Rotkreuzlern für die verschiedenen Einsätze zur Verfügung. Dazu zählen vor allem die so genannten First Responder Einsätze (englisch, sinngemäß erste Helfer vor Ort ), bei denen die ehrenamtlichen Helfer zu Notfalleinsätzen ausrücken, um die versorgungsfreie Zeit bis zum Eintreffen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes für den Patienten zu verkürzen. Also schlichtweg früher mit der professionellen, medizinischen Versorgung zu beginnen! Darüber hinaus stellen die Helferinnen und Helfer des DRK OV Nieder-Olm bei Feuerwehreinsätzen die medizinische Versorgung aller Feuerwehr-Einsatzkräfte innerhalb der VG sicher. Der Nieder-Olmer gelbe Engel trägt mit seiner gut ausgebildeten Besatzung somit seinen Anteil dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger der VG Nieder-Olm in Notfallsituationen gut versorgt sind! Ermöglicht wurde das durch die Spenden der Fördermitglieder des DRK OV Nieder-Olm, denen auf diesem Weg nochmals ein herzliches Dankeschön ausgedrückt werden soll. Wenn Sie die Arbeit des Roten Kreuzes in Nieder-Olm unterstützen möchten, begrüßen wir Sie gerne als aktives Mitglied oder unterstützen Sie uns durch ihre Fördermitgliedschaft. Nähere Infos finden sie unter Text/Foto: J.Bie. Was sonst noch Vortrag bei der Senioren Union Nieder-Olm Siehe unter Verbandsgemeinde, Rubrik Was sonst noch. Alter Zopf wird bare Münze Straßenfestpublikum spendet spontan für guten Zweck Manchmal muss man alte Zöpfe abschneiden. Das gilt sowohl im übertragenen, als auch im wortwörtlichen Sinne. Und genau das traf bei der spontanen Wette zu, die Michael Moschner, Vorsitzender des Vereinsrings, Jörg Kopischke, dem Keyboarder der Gruppe Sugar Beat beim ihrem Auftritt anlässlich des Nieder-Olmer Straßenfestes abnahm: Du trennst dich von deinem Zopf und ich sammle dafür im Publikum für einen guten Zweck. Gesagt getan! Es kamen bei dieser verrückten Idee innerhalb einer halben Stunde sage und schreibe 576 Euro für Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung zusammen. Noch auf der Bühne musste sich der Musiker von seiner Haarpracht trennen. Die Mainzer Volksbank stockte den Betrag auf 750 Euro auf, die Michael Moschner (2.v.l.) zusammen mit Stadtbürgermeister Dieter Kuhl (r.) an die Leiterin der Schule, Gabriele Ptok und den Vorsitzenden des Fördervereins, Thomas Neger (l.), überreichen konnten. Moschner bedankte sich bei dieser auch für die Unterstützung des Straßenfestes durch die e-rp GmbH, die neben den Schatten spendenden Schirmen zusätzlich noch 500 Euro für die Durchführung des Nieder-Olmer Stadtfestes beigesteuert hatte. Text/Foto: A.Pos. Ober-Olm Infos Ihrer Gemeinde Der Arbeitskreis Heimatgeschichte trifft sich......am Mittwoch, 24. Juni um Uhr im Besprechungsraum des Arbeitskreises, in der Ulmenhalle. Alle Interessierte sind hierzu recht herzlich eingeladen. Matthias Becker, 1. Beigeordneter Lesesommer 2015 in der Gemeindebücherei Die Anmeldung läuft ab 1. Juli Auch in diesem Jahr führt die Gemeindebücherei wieder die Aktion Lesesommer Rheinland-Pfalz - Abenteuer beginnen im Kopf durch. Sie startet am 13. Juli. Wenn ihr zwischen 6 und 16 Jahren alt seid, könnt ihr an der Ferienaktion teilnehmen. Extra für dieses Angebot haben wir unseren Bestand um 200 Bücher erweitert. Jeder Teilnehmer erhält eine Clubkarte, in der die von euch gelesenen Bücher eingetragen werden. Wenn ihr am Ende der Ferien mindestens 3 Bücher gelesen habt, bekommt ihr eine Urkunde und nehmt an der landesweiten Verlosung sowie an unserer Preisverleihung im Rahmen des Bürgerfestes teil. Da die Grundschule und auch die meisten weiterführenden Schulen diese Aktion unterstützen, erhaltet ihr sogar einen Vermerk im Zeugnis oder ein Zertifikat, dass ihr erfolgreich teilgenommen habt. Anmelden könnt ihr euch ab 1. Juli in der Bücherei. Besucht uns im Rathaus in der Kirchgasse, denn: Lesen macht Spaß und zahlt sich aus. Wir freuen uns auf euch. Euer Büchereiteam R.Wie. Sport Jedermannturnier beim SV Ober-Olm Der SV Ober-Olm richtet am Freitag, 19.6., ab 18 Uhr ein Mitternachtsturnier für Hobbymannschaften aus. Nachdem dies im letzten Jahr zum ersten Mal erfolgreich als Mitternachtsturnier stattfand, ist die Resonanz dieses Jahr riesig. Nach zwanzig Anmeldungen musste die Turnierleitung die Teilnehmerzahl stoppen. Das Turnier wird in vier 5er Gruppen ausgespielt. Das Endspiel ist um Mitternacht geplant. Für Essen und Trinken ist reichlich gesorgt. Der SV Ober-Olm und natürlich die teilnehmenden Mannschaften freuen sich auf zahlreiche Zuschauer. M.Pon. Lungensport macht Fit zum Atmen Die Abteilung Rehabilitationssport der Rhythmischen Sportgruppe e.v. Ober- Olm bietet allen Patienten mit Atemwegserkrankungen ein Bewegungsprogramm an, bei dem jeder mitmachen kann. Alle Betroffenen sollten ihre Chance nutzen und mit gezielten Aktivitäten ihre Beschwerden lindern. Durch eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit besteht beim Patienten mit einer obstruktiven Atemwegserkrankung die Gefahr in einen Teufelskreis zu geraten, der durch krankheitsbedingte Inaktivität zu einer Leistungsminderung von Herz, Kreislauf und Muskulatur führen kann und somit die Lebensqualität einschränkt. Gemeinsames Ziel ist es Sport und Bewegung und deren Intensität so einzurichten, dass es auf den Atemwegserkrankten passt, wieweit und wie stark man sich belasten kann. Die Gruppe besteht seit einigen Jahren und arbeitet mit diesem Aktivprogramm recht erfolgreich jeden Freitag von bis Uhr im Fitnessraum der Ulmenhalle Ober-Olm, 1. Stock. Kontakt: Claudia Schultheis, Tel /995774, Inge Kuba, Tel / Cl.Sch. Lauf- und Faszien-Workshop beim SV Ober-Olm Am Sonntag, 28.6., findet auf dem Sportplatz in Ober-Olm von Uhr nochmals ein Lauf- und Faszien- Workshop statt, der von Carolin Hingst und Christian Savoia in Kooperation mit dem SV Ober-Olm angeboten wird. Zielgruppe sind alle sportbegeisterten Läuferinnen und Läufer, egal ob Einsteiger, Fortgeschrittene oder Wettkampf-Läufer. Der Workshop ist kostenpflichtig. Alle Infos zu dem Workshop und weiteren Kursen sowie zur Trainerin finden Sie auch auf der Homepage des SV Ober-Olm ( Sv.D. 1. Bumperball-Turnier für Frauen & Herren Am 1. August ist es soweit. Der SV Ober-Olm veranstaltet in Kooperation mit der Mainzer Hüpfburgenvermietung das 1. Bumperball-Turnier für Frauen & Herren. Einen Flyer bezüglich weiteren Informationen über das Turnier finden Sie auf der Homepage unter Termine. Anmeldeschluss ist der Ch.G. Da passt der Preis zum Fahrzeugalter Neu: mit Economy- Reparaturlösungen bis 30% sparen.* Damit Ihr Volkswagen ein Volkswagen bleibt. Ihr Volkswagen- Service jetzt bei uns! Ihr Volkswagen Partner Auto-Wünsch KG Pariser Str Nieder-Olm Tel info@auto-wuensch.de * Für ausgewählte Reparaturangebote in Verbindung mit Economy Teilen im Vergleich zum Einbau von Original Teilen. Vereinsleben Hobbyfotografen aus Rheinhessen gesucht Der Kulturverein Alte Schule Ober-Olm e.v. wird anlässlich des 200-jährigen Jubiläums von Rheinhessen einen Fotokalender zum Thema Ober-Olm in Rheinhessen auflegen. Gesucht werden Hobbyfotografen aus Rheinhessen und Ober-Olm, die Fotos im Jahreslauf, Prägnantes, Überraschendes, schöne und auch weniger schöne Seiten von Ober-Olm zeigen. Die dreizehn besten Fotos werden von einer Jury ausgewählt und in den Kalender aufgenommen, den der Kulturverein auf dem Ober-Olmer Weihnachtsmarkt, in einschlägigen Geschäften und über die website des Kulturvereins anbieten wird. Eine Fotoauswahl wird in einer Ausstellung gezeigt werden, die am 3. Oktober 2015 im Rahmen des Ober-Olmer Bürgerfestes stattfinden wird. Jeder, der weiß, wie man einen Fotoapparat bedienen kann, ist eingeladen ein Foto oder mehrere in der Größe 30 x 20 cm im Querformat als klassischen Papierabzug, schwarz-weiß oder farbig, an folgende Adresse zu senden: Marianne Hoffmann (2. Vorsitzende), An der schwarzen Hecke 58, Ober-Olm (06136/8626). Teilnahmeschluss ist der 24. Juli (spätestens bis Freitag, 31. Juli 2015). Für die besten drei wird es einen Sachpreis geben. M.R.H. Auf geht s - der Quartett-Verein lädt Euch ein zum gemeinsamen Musizieren! Spielst Du bereits ein Instrument oder hast Interesse daran, das Spielen zu erlernen? Dann komm doch am 25. Juni um 18 Uhr zusammen mit Deinen Eltern zu uns ins Vereinshaus in der Obergasse 17. Wir möchten gerne an die erfolgreiche Arbeit der Bläser-AG der Grundschule anknüpfen und bieten Dir die Möglichkeit, in unserer neuen Schülergruppe gemeinsam mit anderen zu musizieren. Wie viel Spaß das macht, weißt Du ja bereits. Natürlich kannst Du Dich an diesem Tag aber auch erst einmal nur über unser musikalisches Angebot informieren. Trau Dich! Wir stehen Dir und Deinen Eltern für alle Fragen rund um die Musik zur Verfügung! Infos und Fragen: vorstand@quartettverein.de, B.Alt. Ober-Olmer Sommerfest 45.0 Das traditionsreiche Sommerfest des Quartett-Verein 1863 Ober-Olm e.v. wird in diesem Jahr zum 45. Mal gefeiert. Am zweiten Wochenende im Juli ist es wieder der Hof Becker-Wohmann, in dem Sie in gemütlichem und ansprechendem Ambiente drei Tage lang Musik erleben und interessante Menschen treffen können. Für dieses Jahr hat sich der Verein einige Neuerungen einfallen lassen. Die Bestuh-

14 Seite 14 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 lung wird luftiger und teilweise in bequemen Gartenmöbeln ausgestattet. Eine kleinere Bühne schafft Raum für kommunikative Stehtischbereiche. Die Weinangebote werden um einige Wein-Mix-Getränke ergänzt und nicht zuletzt das Speisenangebot vielfältiger. Das Topangebot aus 2014, der QV-Wok am Sonntag zum Mittagstisch, wird auch diesmal wieder angeboten. Mit diesen und weiteren Veränderungen möchte der Quartett-Verein seinen Besuchern ein guter Gastgeber sein. Musikalisch wird sich am Freitagabend das Blasorchester des Vereins unter seinem neuen Dirigenten Ralf Worf vorstellen und im Anschluss mit dem Duo Subway ein beschwingter Tanzabend gefeiert. Der Samstagabend wird mit Hansi und Michel von Echt Guat einen alpenrockigen Charakter erhalten. Der Sonntag startet mit einem Frühschoppen des Musikvereins Klein-Winternheim; die kleinen Gäste erwartet im Anschluss ein Kinderfest mit Musikinstrumentenparcours. Den Festabschluss bestreitet die QV- Jugendband, die mit fetzigen Klängen ab 16 Uhr auf der Bühne zu hören ist. Sie sehen - ein Update, was sich gelohnt hat. Also: Safe the Date! Juli - Ober-Olmer Sommerfest! Mat.B. Stark in die Zukunft Der TV 1848 Ober-Olm, ein Verein, der bewegt (Teil 4) Mit ihren inzwischen 51 Jahren ist sie die älteste Sportgruppe des TVOO und wahrscheinlich auch eine der ältesten Turngruppen weit und breit: Die Mittwochs-Damen-Gymnastikgruppe, kurz Mittwochsgruppe genannt. Von der inzwischen verstorbenen Gretel Glinka, die auch das Weihnachtsmärchen beim TVOO ins Leben gerufen hat, wurde sie im Jahr 1964 gegründet und hat seither Bestand. Unglaublich, aber wahr: Fast von Anfang an dabei und noch immer aktiv sind Anna Brieske und die TV-Seniorenwartin Margot Andrezak. Anlässlich der 50-jährigen Jubiläumsfeier im vergangenen Jahr blickten sie zurück auf die Gründungszeit. Die Mittwochsdamen sind eine der geselligsten Gruppen des TVOO und treffen sich jeden ersten Mittwoch im Monat nach dem Training zum kurzweiligen Beisammensein. Und aufgeschlossen, wie sie sind, freuen sie sich über neue Sportlerinnen in ihren Reihen. Geschnuppert werden kann bis zu drei Mal kostenlos, immer mittwochs von bis Uhr in der TV-Halle, Essenheimer Straße 19 in Ober-Olm. Text/Foto: An. Ma. Was sonst noch Mitgliederoffene Vorstandssitzung der JU Die Junge Union Ober-Olm veranstaltet am um 20 Uhr eine Mitgliederoffene Vorstandssitzung in der Gaststätte Am Sportplatz in Ober- Olm. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Nachtbus, die geplante Berlinfahrt und Berichte aus anderen Verbänden. Je.Sie. Feuerwehr informiert Ober-Olmer Senioren Brandschutzerziehung in den Kitas und der Grundschule gehören seit einigen Jahren zum festen Bestandteil des Dienstplanes der Ober-Olmer Wehr. Doch was ist mit den älteren Mitbürgern? Wissen sie, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen? Wie wird ein Notruf richtig durchgeführt? Was liegt näher, als über dieses brennende Thema im Kreise der Senioren zu berichten. Thomas Weinisch, 1. Vorsitzende der AWO Ober-Olm sah dies genauso und somit entstand der Programmpunkt Es brennt, was tun? beim monatlich stattfindenden AWO-Kaffeetreff. Norbert Becker, der Ober-Olmer Wehrführer, unterstützt von Frank Krollmann, brachten die Themen Feuer als Freund / Feind, Verhalten bei Feuer, Notruf 112 mit praktischen Beispielen sehr anschaulich den interessierten Zuhörern dar. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Notruf, wo läuft dieser auf? Was werde ich da gefragt? Was sind die wesentlichen Angaben, die ich als Anrufer machen muss? Diese Fragen wurden im Rahmen der Veranstaltung nicht nur beantwortet, sondern auch realitätsnahe demonstriert. No.Be. Sörgenloch Vereinsleben Sommerfest beim TuS Sörgenloch Bitte Termin vormerken! Das Sommerfest des TuS Sörgenloch findet in diesem Jahr am ab Uhr auf und um den Mehrgenerationenplatz statt. Für das leibliche Wohl wird am Grill und an der Cocktail-Bar wie immer bestens gesorgt sein. Außerdem wollen wir die neuen Fitnessgeräte vorstellen. S.Sz. Was sonst noch Rheinhessische Identität: Sörgenloch neu entdecken Bei einer Führung am 22. Juni ab Uhr, werden wir durch den Ort und die angrenzende Gemarkung wandern. Es werden die Sörgenlocher Ortsgeschichte, Anekdoten und Geschehnisse vorgestellt oder in Erinnerung gebracht. Die Ortsführung unter Leitung von Peter Veverka beginnt am Schloss, führt an der Kirche und Kirchhof vorbei über die Dörrgasse, an der ehemaligen Synagoge und an den alten Schulen vorbei, bis zum Anwesen Weingut Sieben. Dort werden die Besucher mit Sörgenlocher Köstlichkeiten bewirtet. Treffpunkt: Torbogen am Schloss (befindet sich am Ende der Schlossgasse). P.V. Stadecken-Elsheim Infos Ihrer Gemeinde Bürgercafé und Bücherei Bis zu den Sommerferien wird jeden Donnerstag für das Bürgercafé ein Kuchen gebacken. Das Rezept hierfür stammt aus einer Zeitschrift, welche in der Rathausbücherei ausgeliehen werden kann. Ganz aktuell gibt es ab sofort in der Rathausbücherei ein Sommer-Sonnen-Lese-Regal. Hier findet man Lesematerial, das für Sommer, Sonne, Liegestuhl und Garten einlädt. Donnerstags ist das Café von Uhr geöffnet und die Rathausbücherei von Uhr, montags von bis Uhr. GOP Kunst / Kultur Psychose in Blau Die Theater-AG der IGS Nieder-Olm präsentiert: Psychose in Blau Dr. Zadeck ist in der Behandlung von Psychosen der große Durchbruch gelungen. Um lange Testphasen für sein neues Medikament zu umgehen, veranstaltet er kurzerhand einen Tag der offenen Tür, um Kollegen von seiner Errungenschaft zu überzeugen. Doch dieser verläuft nicht wie geplant und das Chaos im Sanatorium Animasanus nimmt seinen Lauf Begleiten Sie acht eigenwillige Patienten im Kampf gegen ihre psychotischen Neurosen. Termin: Samstag, 27.6., Uhr Burgscheune Stadecken-Elsheim, Burggrabenstr. 9. Veranstalter: KiStE (Kultur in Stadecken-Elsheim) e.v. Karten unter oder bei Fakundiny, Bovoloner Allee 4, Stadecken-Elsheim, Erwachsene: 6, Schüler/Studenten: 4. Pe.K. Sport Rheinhessenmeisterschaft in Bodenheim Bente Schäfer mit ihrem Schimmelwallach Snoopy Bei der diesjährigen Verbandsmeisterschaft in Bodenheim konnte der RV Marienhof Selztal nicht ins Rennen um die vorderen Plätze eingreifen. Verletzungspech im Vorfeld machte nicht nur den Einzelreitern zu schaffen, sondern stellte auch die Mannschaft vor eine Herausforderung. Die Dressurmannschaft konnte nur einmal in der endgültigen Konstellation üben, dennoch war der RVM der einzige Verein, der in Dressur und Springen nahezu die gleichen Reiter stellte und damit deren Vielseitigkeit unterstrich. Leider waren ohnehin in diesem Jahr nur drei Teams am Start, nach zwei Nullrunden im Springen wurde es noch einmal knapp, doch dem RVM blieb genau zehn Jahre nach dem Titelgewinn im ersten Wettbewerbsjahr - nur Rang drei. In der Mannschaft ritten Elisa Volz, Bente Schäfer, Ulrike Gallina, Cornelia Flothow und Götz Mirlach. In der Einzelwertung im Springen LK 4 landete Bente Schäfer mit Snoopy auf Rang fünf - in beiden Prüfungen hatte das Paar, das in dieser Saison schon L-siegreich war, einen Abwurf. für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt - machungen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken- Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm Pariser Straße 110, Nieder-Olm Telefon / 69-0 Fax / rathaus@vg-nieder-olm.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Druck Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Verantwortlich für den nichtamtlichen redaktionellen Teil Oppenheimer Druckhaus GmbH Elvi Bechtolsheimer Telefon / redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de Verantwortlich für den Anzeigenteil Oppenheimer Druckhaus GmbH Claudia Nitsche Telefon / Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hinge - wiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz. Anzeigenannahme im Verlag Telefon / / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2015 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Nieder-Olm Schreibwaren Sauer Bahnhofstraße 2 Impressum Das Nachrichten-Blatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht er scheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear - beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch auf gegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter - la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be - halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver - öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro - nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

15 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Nichtamtlicher Teil Seite 15 Cornelia Flothow, Vizemeisterin im Vorjahr in der LK 0, verpasste das Treppchen nur um 0,5 Punkte - Rang drei in der finalen A-Dressur ist ihr bisher bestes Resultat. In der höchsten Leistungsklasse 2/3 stellte der RVM gleich zwei Dressurreiterinnen, Tanja Illges-Holl belegte am Ende Rang elf im starken Teilnehmerfeld. Text/Foto: E.Scha. Jugend- & Freizeitreiter Selztal Reiter rocken Wiesbadener Schlosspark und Mainz-Hechtsheim! Erbarmen die Rheinhessen kommen und schlugen im Wiesbadener Schlosspark zu. Katharina Purnell siegte im A* Stilspringen, auf Rang 2 folgte Katharina Wolf mit Conar und Platz 5 ging an Ann-Christin Peter. Im A** Springen (sonntags) schlug sich Katharina Wolf selbst, Sieg mit Conar, Platz 2 mit Chim. Im L-Stilspringen mit Stechen gab es leider am letzten Hindernis des Stechens einen Abwurf für Katharina Wolf, daher Rang 6. Im 2. L-Springen des Samstags fügte Katharina Wolf noch eine Silberschleife ihrem Konto hinzu und Ann-Christin Peter ging mit dem 7. Platz auf die Ehrenrunde. Die anderen JFR Reiter blieben jenseits der Brücke und gingen bei Schwarz-Weiss Mainz-Hechtsheim erfolgreich auf Schleifenjagd. Franka Dott und Joker siegten im Springreiterwettbewerb und belegten im Dressurreiterwettbewerb den 3. Platz. Das bedeutet den Sieg in der Kombinierten Wertung aus diesen beiden Wettbewerben. Im E-Springen (Samstag) siegte erneut Franka Dott, Yasmina Schlesag folgte auf Platz 3 und Kathrin Strank auf Platz 6. Im E-Springen (So) ritt Franka Dott auf den 5. Rang. Yasmina Schlesag belegte mit Lilli in einer Stilspringprüfung Klasse A* den 7. Pl. Ein 3. Platz im Reiterwettbewerb mit Galopp für Lea Hisge rundete Sonntag nachmittag die Erfolge der Jugend- & Freizeitreiter Selztal ab. Ka.Str. Vereinsleben Ausstellung des Burgvereins Die Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Burg Stadeck zu Stadecken-Elsheim e.v. haben ein weiteres Zimmer im Wohnhaus der alten Schmiede Axt in der Portstraße in Stadecken-Elsheim hergerichtet und laden zu dessen Besichtigung ein. In der laufenden Ausstellung werden Sammeltassen gezeigt. Die alte Schmiede ist am Sonntag, 21. Juni ab Uhr für die Besucher geöffnet. Zur Beköstigung der Besucher werden Kaffee und Kuchen, Secco und Bowle bereitgehalten. Die Mitglieder des Burgvereins freuen sich auf Ihren Besuch. R.Wil. Dr. Jan-Uwe Rogge zu Gast bei KiSEL Am 25. Juni kehrt Rogge in die Stadecken-Elsheimer Selztalhalle zurück. Zum zweiten Mal präsentiert er sein Erziehungskabarett auf Einladung des Fördervereins KiSEL e.v.. Auf dem Programm an diesem Abend: Pubertät und andere Katastrophen. Pubertät ist eine Phase der Eltern- Kind-Beziehung, die spannend, aber auch voller Dramatik, voller Konflikte ist, für den, der in ihr steckt. Sinn erkennt man oft erst im Nachhinein. Auf seine unterhaltsame und unnachahmliche Art zeigt Jan-Uwe Rogge an Beispielen aus seiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einmal mehr die vielen Facetten im nicht immer einfachen Umgang mit Heranwachsenden - immer mit einem Augenzwinkern. Einlass in die Selztalhalle ist ab 19 Uhr, das Programm startet um 20 Uhr. Der Förderverein KiSEL sorgt für kleine kulinarische Köstlichkeiten und kühle Getränke. Karten sind im Vorverkauf unter oder bei Fakundiny Schreiben & Schenken, Restkarten auch an der Abendkasse, erhältlich. Ge.Sa. Die TSVgg lädt ein zum Sommerfest Am Samstag, ab 16 Uhr ist es wieder einmal soweit und es wird gefeiert. Mit Hüpfburg, Airtrackbahn und Slackline für die Kleinen sowie zwei geführte Mountainbike-Touren wird ein reichhaltiges Mitmachprogramm für unsere jungen Gäste geboten. Die Aufführungen unserer TSVgg Tanzmäuse, sowie ein Länderspiel unserer Gäste aus den Niederlanden und unserer TSVgg-E-Jugend erweitern das sportliche Angebot. Kulinarische Köstlichkeiten sowie Bier vom Fass und Weine unserer Winzer stellen den gesellschaftlichen Rahmen unseres Sommerfestes in den Mittelpunkt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserem Sportgelände zwischen den Ortsteilen. Weitere Aktivitäten im Rahmen der Sportwoche: Freitag, 26.6.: Jedermannmitternachtsturnier; Sonntag, 28.6.: Johann- Baumgärtner Jugendturnier. Ad.Sc. Ferien am Ort beim RV Marienhof Selztal Sommerferien - eine Zeit für Urlaub am Strand oder in den Bergen. Doch nicht alle Kinder fahren weg, für sie bietet die rheinland-pfälzische Sportjugend mit ihrer Initiative Ferien am Ort eben genau das: Ferien zuhause, mal etwas anderes machen, etwas mit anderen Kindern unternehmen. Mit dabei ist 2015 auch wieder der Reitverein Marienhof Selztal, der auf der Reitanlage Selztalhof in Stadecken-Elsheim vier Termine mit und ohne Pferde anbietet. Am 3. Juli gibt es für die Pferdefreunde die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu den Vierbeinern zu finden: Schnupperkurs Pferdepflege heißt das Angebot von 15 bis Uhr. Am 29. Juli und am 12. August bietet die Voltigiergruppe einen Einblick in ihr Training - Mitmachen gerne erwünscht! Für Kinder, die Begeisterung an dem Sport finden, gibt es danach auch freie Plätze im wöchentlichen Training. Ohne Pferd geht es dennoch sportlich am 11. August auf eine Radtour durch das Selztal. Infos und Anmeldung bitte per (rv_marienhof_selztal@web.de) oder über die Homepage E.Scha. Was sonst noch SPD lädt ein Nachdem die Gelder für die Sanierung des Amtshauses der Burg Stadeck genehmigt wurden, lädt die SPD Gemeinderatsfraktion Stadecken-Elsheim alle Vereine in Stadecken-Elsheim sowie die Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Burg Stadeck am Freitag, 19. Juni um 18 Uhr in den Raatssaal der Gemeinde ein, um über ein Nutzungskonzept des neuen Amtshauses und der Burgscheune zu beraten. Ch.G. Kindergottesdienst Der nächste Kindergottesdienst findet statt am um Uhr in der Walburga-Kirche in Stadecken-Elsheim. Er steht unter dem Thema Jesus heilt. Herzliche Einladung an alle Eltern mit Kindern im Kindergartenund Grundschulalter. R.G.B. 10 Jahre deutsch-französisches Bikertreffen in Rupt-sur-Moselle Ein wunderschönes Wochenende ging wieder viel zu schnell zu Ende! 24 Motorradfreunde des Deutsch- Französischen Partnerschaftsausschusses Stadecken-Elsheim fuhren einschließlich Begleitfahrzeug mit Verpflegung und Moto-Anhänger zur Partnergemeinde in die Vogesen, Region Lothringen. Die Fahrt führte zum Ohmbach-Stausee, anschließend zu einem See in der Nähe von Sarralbe und zuletzt über Rambervillers nach Ruptsur-Moselle. Nach einer sehr herzlichen und ausgiebigen Begrüßung war Erfrischung und Erholung in den Gastfamilien angesagt. Der Abend klang gemütlich auf einem Bergbauernhof bei Grillgut und Salaten aus. Freitag - der Tag für die Gastfamilien. Abends fand der offizielle Empfang im Rathaus von Rupt statt. Zum Essen ging es auf eine Auberge, in der köstliche Spezialitäten aus der Region serviert wurden. Beim traditionellen Bikerabend wurde auch wieder das Wandermotorrad an eine französische Familie mit der Verpflichtung übergeben, es im nächsten Jahr wieder nach Stadecken-Elsheim zurückzubringen. Am Samstag versammelten sich ca. 40 Motorräder zu einer gemeinsamen ausgiebigen Tour durch die Vogesen. Die Mittagspause wurde am Base de Loisirs du Malsaucy verbracht, eine riesige Seenlandschaft - ein Überbleibsel aus der Eiszeit. Über Belfort, mit Besuch der berühmten Zitadelle ging es hinauf zum Ballon d'alsace (1171 m). Nach einer letzten Rast, verbunden mit einem wunderschönen Fernblick, endete die Tour mit der Rückfahrt am Spätnachmittag nach Rupt-sur-Moselle. Die letzte gemeinsame Ausfahrt mit den französischen Bikern endete in Nancy auf der Heimfahrt und dann hieß es Adieu zu sagen und sich für das wunderschöne Wochenende in Frankreich zu bedanken. Falls auch Sie Lust bekommen haben, sich an dieser Biker-Partnerschaft zu beteiligen, rufen Sie einfach unter: oder an. P.Hie. Zornheim Infos Ihrer Gemeinde Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Bei der Sammlung für den Landesjugendring RLP e.v. haben die Zornheimer Bürgerinnen und Bürger insgesamt 1.352,96 Euro gespendet. Davon erhielten Zornheimer Jugendgruppen jeweils die Hälfte ihres gesammelten Betrages. Die Ortsgemeinde Zornheim bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern besonders bei der Jugend des TSV und der Jugendfeuerwehr, die diesen stolzen Betrag in ihrer Freizeit gesammelt haben. Crissy Hemming, Beigeordnete Sport Bundesentscheid der TT- Minis in Delmenhorst Ein mit Spannung erwartetes und ereignisreiches Wochenende ging für die Nachwuchscracks des rheinhessischen Tischtennisverbandes (RTTV) zu Ende. Das 32. Bundesfinale der Minimeisterschaften fand letztes Wochenende in Delmenhorst statt. Teilnehmen von RTTV-Seite durften Sara Göttelmann und Julian Stahmann (beide vom TSV Zornheim). Durch ein buntes Rahmenprogramm unterlegt, stand zunächst der Spaß und das gemeinsame Kennenlernen der jeweils 20 Minis" aus den Tischtennis-Bundesverbänden im Mittelpunkt. Samstag Nachmittag wurde dann aber auch an die grünen Tische gebeten. Sehr zur Freude der insgesamt 40 Kids (Jungen und Mädchen bis 11 Jahre). Nach einem fachkundigem Aufwärmtraining der stellvertretenden Bundestrainerin Lara Broich ging es dann in die Gruppenphase. Sara konnte hier 2 Spiele für sich entscheiden, nachdem sie sich den ersten 2 Gegnerinnen geschlagen geben musste. Somit verpasste sie nur knapp die Gruppenphase um die Top 8-Platzierungen. Julian konnte ebenfalls 2:2 Spiele erzielen, hatte jedoch eine gute Satzbilanz, die ihn zum Einzug in die Finalrunde berechtigte. Der Sonntag wurde dann neben einem Schaukampf von zwei Nationalspielern und dem Einmarsch der Verbände begangen. Ein großartiges Ereignis für

16 Seite 16 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Zornheim CHORisma Probewochenende und Einladung zur Offenen Chorprobe Die Sängerinnen und Sänger des gemischten Chores von CHORisma aus Zornheim trafen sich vom zu einem Probewochenende in Neuwied- Engers. In der dortigen Musikakademie bot sich den Akteuren die perfekte Atmosphäre und der passende Rahmen, um sich auf die Lieder für das geplante Vorweihnachtliche Konzert in der Bartholomäuskirche in Zornheim vorzubereiten. Frühsommer und Adventslieder, wie passt das zusammen? mag man sich denken. Doch weit gefehlt. Schon am Freitagabend bei der ersten Probe konnte der neue Chorleiter, Henrik Schlitt, wohlklingende Töne des Chores mit vorweihnachtlichen Texten auf dem Flügel begleiten. Weitere Stunden gingen arbeitsreich, aber trotzdem sehr vergnüglich wie im Fluge vorbei. Am Sonntag trat die Chorgemeinschaft den Heimweg an mit der Gewissheit, den Grundstein für ein besonderes Konzert gelegt zu haben. In den folgenden Proben, die regelmäßig mittwochs ab Uhr im Bartholomäushaus neben der kath. Kirche stattfinden, wird Chorleiter Henrik Schlitt den Chorstimmen den Feinschliff geben, um am Konzert jedem Zuhörer die vorweihnachtliche Stimmung musikalisch zu vermitteln. Offene Chorprobe CHORisma möchte unter freiem Himmel und für alle interessierte Menschen, die gerne wissen wollen, wie genau sich eine Chorprobe abspielt, öffentlich proben. Am neuen Drei-Grazien-Brunnen im Ortsmittelpunkt werden an diesem Abend Open Air Lieder aus dem Repertoire des gemischten Chores gesungen und neue Lieder eingeübt. Auf diese Weise möchte der Chor vermitteln, dass sich durch das Singen in der Gemeinschaft viele positive Einflüsse ergeben und diese jede Probe zu einem schönen Erlebnis werden lassen. Jede/Jeder, der eine Singstimme besitzt, kann mitmachen. Die Kenntnis Noten zu lesen ist keine Voraussetzung. Lassen Sie sich inspirieren und seien Sie ein Teil der CHORisma-Chorprobe am 24. Juni ab Uhr. Der Chor lädt Sie gerne anschließend zu einem kleinen Umtrunk ein und würde sich freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Text/ Foto: M.B. die RTTV Kids und Ihre Betreuer. Schlussendlich belegte Sara Göttelmann einen sehr achtbaren 16. Platz. Julian schaffte es sogar auf den 8. Platz, wobei er nicht zuletzt dem späteren Sieger Dzhem Ahmed (Kaiserpfalz/Thüringen) unterlag. Insgesamt ein tolles Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sie sich unter bundesweit teilnehmenden TT-Kids qualifiziert haben. Red. TSV Talentförderung beim TSV Zornheim Ab der Saison 2015/16 wird es beim TSV Zornheim ein Fördertraining für talentierte Spieler im Alter von 8 bis 14 Jahren geben. Bei jedem Training stehen qualifizierte Trainer zur Verfügung, die in kleinen Gruppen arbeiten. Es geht vor allem um die persönliche Entwicklung in allen Bereichen des Fußballspielens. Das Fördertraining findet immer montags von bis Uhr statt. Es dürfen alle Kinder und Jugendliche des TSV Zornheim und von anderen Vereinen am Fördertraining teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Am Trainingstermin findet zusätzlich noch von bis Uhr ein Torwarttraining statt. Gruppengröße: 8-12 Kinder; beim Torwarttraining max. 4 Teilnehmer. Das Fördertraining beginnt am 6.7. und findet außer den Sommerferien immer montags statt. Der 18er-Block endet am Es wird ein 9er-Block und ein 18er- Block angeboten. Bei Teilnahme von mehreren Kindern aus einer Familie kann mit Herrn Asmussen über die Preisgestaltung gesprochen werden. Für Anmeldungen bzw. Fragen rund um das Fördertraining des TSV Zornheim können Sie eine an: ruediger-asmussen@tonline.de senden. Handy-Nummer: R. Mü. TC Zornheim lädt die Kids der Region ein: Kinderfest und Sommercamp Der TC Zornheim hat viel vor! Schon am Sonntag, 28. Juni geht es ab 14 Uhr los mit dem Kinderfest, das unter dem Motto Spiel und Spaß! steht. Hier werden Alex und Michael bis ca. 17 Uhr mit den 5 bis 11-jährigen Kids aus und um Zornheim einen bunten und lustigen Spielenachmittag rund um Bälle jeder Größe präsentieren. Eltern und Geschwister können ebenso mitmachen. Getränke sind kostenlos, Eintritt wird nicht erhoben! Das zweite Angebot hat schon Tradition im Verein: Das Sommerferien-Tenniscamp für alle Kids aus der Region. Alle interessierten Kinder und Jugendliche sind hierzu vom bis 4.9., jeweils von 10 bis 16 Uhr, herzlich eingeladen. Keiner wird sich langweilen, jeder wird riesigen Spaß haben! verspricht der Zornheimer Tennistrainer Michael Scheibe, der die Tennistage für Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren organisiert. Weitere Details zum Kinderfest und Tenniscamp in den Sommerferien 2015 finden Sie unter Text/Plakat: Jü.Ha. Vereinsleben Gemeinsam statt einsam Siehe unter Verbandsgemeinde, Rubrik Vereinsleben. Termine des HGVZ Auf mehrfachen Wunsch wurde der Heimat- und Geschichtsverein (HGVZ) nochmals um Bekanntgabe seiner Veranstaltungstermine für 2015 gebeten. Die nächste Sitzung findet am Montag, 6.7. um 19 Uhr in HerrBerts Kulturscheune statt, wozu sowohl die Mitglieder als auch alle Interessierten eingeladen sind. Die weiteren Sitzungen finden jeweils am Montag, 7.9. und am um 19 Uhr in HerrBerts Kulturscheune statt. Das Sommerfest des HGVZ erfolgt am ab 16 Uhr hinter der Orangerie in Richtung Hahnheim, mit einigen geschichtlichen Kurzreferaten durch den Vorsitzenden Alban Reinhardt. Unser Heimatforscher, Gottfried Kneib, setzt seine Vortragsreihe mit dem Streifzug durch die Ortsgeschichte von Zornheim am Freitag, um 19 Uhr in HerrBerts Kulturscheune, fort und zwar mit seinem 3. Vortrag zu dem Thema: Revolutionäre Umbrüche. Am Samstag, um 18 Uhr findet in der Zornheimer St. Bartholomäuskirche unter Mitwirkung des Sängerbundes eine Eucharistiefeier anlässlich des 100. Todestages von Herrn Prof. Dr. Philipp Kneib, statt. Anschließend lädt der HGVZ zu einer Besichtigung in seine neue HGVZ-Scheune - in Richtung Ruh-Kreuz- mit einem kleinen Umtrunk, ein. Den vierten und vorerst letzten Vortrag wird dann wieder von Gottfried Kneib am Freitag, um 19 Uhr in Herr- Berts Kulturscheune zum Thema: Entwicklung zur Wohngemeinde, gehalten. Den Abschluss für das Jahr 2015 bildet die Ausstellung des HGVZ im Rahmen des Weihnachtsmarktes am Sonntag, A.Rei. Was sonst noch Grundschule Zornheim Auf die Plätze - fertig - Spaß und los geht es: Große und Kleine dürfen in die Schule kommen, nur um zu spielen und Spaß zu haben am Samstag, 20. Juni von bis Uhr. Die Klassen haben Spaßspiele vorbereitet, die die Kinder als Stationen durchlaufen. Der Förderverein präsentiert und prämiert die Ergebnisse aus der Luftballonaktion am Brunnenfest in Zornheim. In bewährter Weise sorgt der SEB für Ihr leibliches Wohl. Wir freuen uns auf viele Gäste. Ga.Ko. Literaturkreis Der Literaturkreis der Ev. Kirchengemeinde Zornheim trifft sich wieder am Donnerstag, um Uhr im Ev. Gemeindezentrum Zornheim. Wir werden über das Buch Im Café der verlorenen Jugend von Patrick Modiano (Nobelpreis 2014) sprechen. Die Leitung des Abends hat Frau Wolff. Herzliche Einladung! R.Eg Ende nichtamtlicher Teil drubig-photo-fotolia.com

17 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Nichtamtlicher Teil Seite 17

18 Seite 18 Anzeigenteil Donnerstag, den 18. Juni Jahre GV Sängerkranz 1865 Stadecken e.v. Mitglied des deutschen Chorverbandes Inhaber der Zelterplakette Feiern Sie mit uns am Samstag, 20. Juni Uhr Saalöffnung, Kaffee und Kuchen, Uhr Freundschaftssingen mit zehn befreundeten Chören. Renovierung Gesang verbindet Menschen Neubau Umbau Wenn s ums Bauen geht: Bauunternehmen HOESE-BAU GmbH Finkenschlag Stadecken-Elsheim Tel / Sie erreichen uns an 6 Tagen die Woche auch nach Uhr. s s s s s s (Foto: Thomas Schmidt) Über 40 Jahre... Ihr Fachbetrieb rund ums Haus! Elektrotechnik / E-Check Haustechnik / Alarmanlagen Telefon-Antennenanlagen Datentechnik Automatisierungstechnik KNX / EIB Netzwerke Sanierung Wir gratulieren recht herzlich Der Verein kann mit Stolz auf seine Leistungen und Erfolge zurückblicken. Es ist ein bedeutsames Ereignis, wenn ein Verein ein solches Fest begehen kann. In der Mitte des 19. Jahrhunderts von wenigen sangesfreudigen Männern gegründet, die aus dem vorherigen Verein 1861 ausgetreten waren, etablierte er sich sehr schnell in Stadecken und durchlebte seither viele Höhen und Tiefen. Weil die beiden großen Jubiläen während der beiden Weltkriege nicht gefeiert werden konnten, fand erst 1965 das erste große Fest zum 100jährigen Jubiläum mit Wettstreitsingen vieler Vereine statt. In den beiden Weltkriegen haben 30 Mitglieder ihr Leben verloren oder waren vermisst. Höhepunkte im bisherigen Vereinsleben war das 125jährige Jubiläum zu dem 100 Chöre zu Gast waren. Bis heute pflegt der Verein zu anderen Chören guten Kontakt und besucht deren Veranstaltungen und Feste. Im Herbst 2011 wurde zum ersten Mal der Vorschlag gemacht mit dem Schwabenheimer Männergesangverein Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine Sing-Gemeinschaft zu bilden. Beide Chöre sollten rechtlich selbstständig bleiben. Diese Idee wurde dadurch erleichtert, dass beide die gleiche Dirigentin, Frau Ingrida Schwedass, haben. Diesem Zusammenschluss wurde in beiden Jahreshauptversammlungen einstimmig zugestimmt. Die Zusammenarbeit ist überaus erfolgreich und harmoniert bestens. Wir erhoffen uns guten Zuspruch für unser Fest. Waltraut Rutsch Schriftführerin Sie planen eine Feier? Bei uns erhalten Sie neben einer großen Auswahl an Papieren auch Tipps, Anregungen und Musterkarten für Ihre Einladungen. Vinum Florale Wein, Blumen und Geschenkartikel Anette Hellmich Schulstraße Stadecken-Elsheim Telefon / Wir suchen Sie n ab sofort Reinigungskraft für Ferienwohnung und andere anfallende Arbeiten im Haus n ab 01. oder nette und freundliche Zimmerfrau Gesangverein Sängerkranz 1865 e.v. Großgasse Stadecken Elsheim Tel waltraut.rutsch@web.de

19 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Anzeigenteil Seite 19 Foto: Rainer Hagert Fr., 26. bis So., 28. Juni 2015, Rathausplatz Nieder-Olm Schildweg Stadecken-Elsheim Telefon / Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste, Im Namen des NOCC begrüße ich Sie aufs Herzlichste zu unseren diesjährigen Wein-und Kulturtagen, die wir zum dritten Mal ausrichten. Auf den ersten Blick mag es sicherlich etwas verwundern, wenn ein Carnevalclub ein solches Fest veranstaltet. Wenn man aber näher hinsieht, verwundert es Untere Bitzerstr. 4, Ober-Olm, vielleicht doch nicht. Die Fastnacht ist ein kultureller Bestandteil unserer Region Rheinhessen, deren Pflege unsere Aufgabe ist. Ebenso ist der Wein untrennbarer Bestandteile unserer Region. Wein hat diese Landschaft geprägt und ist in vielfältiger Weise auch wirtschaftliche Grundlage für kulturelle Entwicklung. Sie sind gleichsam ineinander verwoben. Der NOCC hat diese Verbindung gesehen und möchte mit dem Fest einen Beitrag leisten zu einem liebenswerten und lebenswerten Rheinhessen, einen Beitrag für eine Region, in dessen Herzen unsere Stadt Nieder Olm liegt. Ohne Menschen, ohne die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, geht das nicht. Kultur fordert Begegnungen, macht neugierig und ist gleichzeitig offen für das Miteinander. Miteinander setzt Kennenlernen voraus und akzeptiert die Unterschiedlichkeit. Mit dem Fest möchten wir in unserer Stadt dazu beitragen, dass Menschen in einer gepflegten Atmosphäre einander begegnen können. Kultur, Küche und Keller finden so zu einer Einheit. In diesem Sinne wünsche ich allen Besucherinnen und Besuchern ein schönes Fest und gute Begegnungen und somit Bereicherung für uns alle. Herzlichst Ihr Dr. Hans-Valentin Kirschner Präsident des NOCC Das TEAM vom NACHRICHTENBLATTwünscht allen Viel Spaß bei den Weinkulturtagen Wassergasse Nieder-Olm Tel / Weitere Infos unter:

20 Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 18. Juni 2015 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de MARIA MARTINEZ MARIA-MODEN.de Braut + Abend-Moden. Ihnen zuliebe nur mit Termin Alzey, Antoniterstr. 36 Tel / (gew.) (25/1) Panne.? an Ihren Elektro-Hausgeräten, Kleingeräte - Großgeräte - alles rund um die Küche. Rufen Sie einfach Tel / (gew.) Wir sind für Sie da!! Fa. Schrauth und Partner Haustechnik in Wörrstadt (25/2) Autofixx GbR Wir sind jederzeit erreichbar, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten. Wir zahlen gute Preise (besser als im Autohaus) Tel / (gew.) Tel / Autofixx@gmx.de (25/3) Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden. Vermeidung von Schimmel und Geruch. Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw. Tel / (gew.) info@techno-2000.com (25/4) Probleme mit der Heizung??? Meisterbetrieb mit 24 h Notdienst: Wartung, Reparatur und Austausch aller Fabrikate. Fachbetrieb für Holzpellet- und Solaranlagen. Warzas-Wärmekonzepte Schornsheim Tel / (gew.) (25/5) METALLBAU MATZNER DIE Stahl- und Edelstahlspezialisten! Wir produzieren für Sie in hoher Qualität und zu annehmbaren Preisen: Geländer, Zaun und Toranlagen, Carports, Balkone, Überdachungen, Treppen u.v.m. in Stahl, Edelstahl + Glasausführung. Testen Sie uns und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Tel / (gew.) (25/6) YES YOU CAN! Sicher und schnell lernen Muttersprachlerin aus London info@speakeasy-english.de Tel / (gew.). (25/7) Glas-Ersatz am Kfz Felz - Karosserie & Lack Keppentaler Weg 13 im Gewerbepark, Wörrstadt Tel / (gew.) (25/8) Tschernobylkinder suchen vom Gasteltern. Mo bis Fr werden die Kinder von Uhr betreut. Tel / Tel / (25/9) Suche Gemälde alter und neuer Meister, Grafiken, Bronzen, Skulpturen, alte Bücher und Nachlässe. Tel / (25/10) Sie feiern - wir Kochen! Feine, regionale Küche für große & kleine Feste aller Art. Partyservice Mussel Tel / Tel / (gew.) (25/11) Kabel Deutschland TV, Internet + Telefon-Flat Kostenlose Beratung vor Ort. Kundenberater Wolfgang Malina Tel / (gew.) (25/12) Özkan-Bau übernimmt Renovierungarbeiten Verputzen, Malerarbeiten, Laminat, Teppichbodenverlegung. Habe langjährige Erfahrung, arbeite sauber, zuverlässig und preiswert. Tel / (gew.) (25/13) KOIFARMER Spiesheim Alles für den Koi und Gartenteich Fische, Technik, Teichbau, Zubehör, Teichauflösungen. Öffnungszeiten. Mo-Fr Uhr, Sa Uhr Tel / (gew.) Tel / (25/14) HT TRANSPORTE - Umzüge - Entrümpelungen aller Art - Haushaltsauflösungen - Betriebsauflösungen - Einlagerungen - Renovierungsarbeiten * Besichtigung und Angebot unverbindlich Tel.: Tel.: Sabir.HT-Transporte@gmx.de Bienenschwarm im Garten? Am Baum oder Mauerwerk? Ich hole die Bienen kostenlos ab und gebe Ihnen ein neues, schönes Zuhause. Bitte rufen Sie mich an. Tel / (25/15) Weinbaulohnunternehmen nimmt Aufträge an für Heftarbeiten und Ausbrechen. Näheres: Firma Jakobs Ardennenstraße Albig Tel / (gew.) (25/16) Fliesenleger hat noch Zeit Balkonsanierung, diverse Fliesen-Reparaturarbeiten, Silikonfugen austauschen, komplette Bäder, Verputz- und Trockenbau. Tel / (gew.) Tel / (25/17) IHR PARTNER FÜR FESTE -Getränkeheimdienstwir vermieten: Kühlanhänger, Spülmobile, Bierzeltgarnituren, Geschirr / Gläser und vieles mehr. Tel / (gew.) (25/18) Musikschule EASY PLAY Framersheim Tolle Sommerangebote für Keyboard- und Gitarrenunterricht! Info: Tel / 4 09 (gew.) (25/19) Maler hat noch Termine frei Übernehme Maler- und Verputzarbeiten, sauber, zuverlässig, preiswert. Tel / (gew.) (25/20) Übernehme Reinigungsarbeiten Dachreinigung, Dachrinnenreinigung, Befreiung von Moos, Reinigung von Hof, Einfahrt, Garten und Terrasse. Tel / (gew.) (25/21) Erde in Flonheim zu verschenken. Es handelt sich um Aushub nach Hausbau. Werktags ab 19 Uhr erreichbar unter: Tel / (25/22) Lehrer LIV Eltern Nachhilfe Förderschullehrer veräußert seine Materialien: Bücher, Kopiervorlagen, Arbeitshefte, Experimentierlit. Von GS bis SEK II. Alle Fächer, insbesondere Nawi. Sa von 10 bis 16 Uhr So von 14 bis 17 Uhr oder nach Vereinbarung. Saulheim, Wörrstädterstr. 36 Tel: / (25/23) Suche Schrebergarten zu pachten oder kaufen in Stadecken- Elsheim. Tel / (25/27) Hausflohmarkt in Bermersheim v.d.höhe, Spitzgasse 12, am Sa , v Uhr, Haushaltswaren, Elektrogeräte, Gartengeräte, Sandsteinbrunnen, Eisenbahn, Möbel uvm. Tel / (25/24) Opel Zafira Edition 111 1,6 85kW, 115 PS, EZ 05/10, Eisbergblaumineral, 9 fach bereift, 7 Sitze, AHK abnehmbar und vieles mehr, TÜV neu, Garagenwagen, 37tkm, EUR 8.550,-. Tel / (25/25) Kleiderschrank Kiefer (IKEA), 3-teilig, 2x1 m und 1x1,5 m EUR 10,-; Tisch Eiche 1,10 m x 1,60 m EUR 20,-; 4 Stühle Mahagoni EUR 10,-. Für Selbstabholer in Stadecken-Elsheim. Tel: / (25/26) Wallertheim Garage oder Garten ab sofort gesucht. Tel / Tel / (25/28) Heuballen zu verkaufen neue Ernte, Rundballen Durchm. 1,60m, Anlieferung möglich. Tel / /gew.) (25/29) Sideboard Sonderanfertigung Buche geölt - Grüne Erde - zu verkaufen, BxHxT 100x60x50 cm mit 2 Schubladen und Kabelausschnitten VHB EUR 450.-; Badschränkchen Buche geölt mit Holzgeflechttür und 1 offenem Fach BxHxT 40x83x25 cm VHB EUR Tel / (25/30) Verkaufe Ford Fiesta Ambiente Bj.2006, 115tkm, 5-türig, 1.Hand, sehr guter Zustand, TÜV neu, VHB EUR 3.800,-. Tel / (25/31) Wir machen Urlaub vom 22. Juni bis 7. Juli 2015 Gaststätte Neubornstuben Neuborn 2, Wörrstadt Tel / (gew.) (25/32) Kaufe alte Metallglocken keine Handglocken, keine Kirchenglocken. Tel / Anrufe von Uhr (25/33) Traktor-Anhänger Reifen u. Bodenplatte neu, 1 To., Kastenmaß 2x1,40m VHB EUR 350,-. Nebeneingangstür, Holz, neu, mit Fenster, VHB EUR 70,-. Tel / (25/34) 4-5 Pers. Zelt Planschbecken; Brautkleid m. Zubehör, extravagant, Gr. 40; Gefrierschrank 2 Jahre alt. Tel / (25/35) Verkaufe 2-Thuja Höhe 2,75m im 70cm Pflanzkübel, gerader dichter kräftiger Wuchs, EUR 30,-, beide EUR 50,-. Tel / (25/36) Verkaufe Damen Cityfahrrad kaum benutzt, sehr guter Zustand, Aluminiumrahmen, Radgröße 26 Zoll, 7-Gang Nabenschaltung mit Rücktrittbremse, Nabendynamo und Licht, EUR 150,-. Tel / (25/37) Opel Astra Coupé Bj.03, 1,8 L, schwarz, Klima, Heckspoiler, 175tkm, VHB EUR 2.200,-. Tel / (25/38) Wer verkauft Heu in Rundballen ab Wiese? Tel / Tel / (25/39) Computerprobleme? Techniker bietet Beratung und Hilfe bei Computer, Internet und Telefon. Service auch am Wochenende und nach Feierabend. Tel / Tel / (gew.) (25/40) Opel Corsa C Elegance 1,2 l, 75 PS, 1.Hand, Bj.2001, 176tkm, TÜV 6/16, Umweltzone 4, GW, inkl. WR, VHB EUR 1.150,-. Tel / (25/41) Wegen Umzug Couch grau L-Form, VHS; Vitrine/Highboard weiß Glanzlack/Glas. Tel / (25/42) Bin weiblich und suche Partner ab 74. Chiffre (25/43) Südfrankreich Cote d Azur bei Le Lavandou (Pramousquier) kleines Ferienhaus mit Garten, Panorama-Meeresblick, direkt am Schwimmbad (25m), 10 Min. Fußweg zum Sandstrand, vom und frei, Näheres: Tel / Deutscher Vermieter (25/44) Hochwertige Damen-Marken- Bekleidung Gr (z.b. MarcCain, Bogner, Cambio) im Top-Zustand, auch für Wiederverkäufer interessant. Tel / (25/45) Gitarrenunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene, Rock, Folk, Blues, Klassik, auch bei Ihnen zu Hause. Tel / (gew.) (25/46) Hobbyschreiner löst kleine Werkstatt auf. Tel / (25/47) Opel Vectra-A Bj.91, EZ 09/93, 55 KW (75 PS), TÜV 10/16, 213tkm, VHB EUR 450,-. Tel / (25/48) Rote, schmächtige Katze weißer Halsfleck, seit 2 Wochen in Schornsheim vermisst. Evtl. Richtung Jugenheim unterwegs. Kann nicht miauen. Tel / (25/49) Fahrerin eines Mercedes silber. Du hast letzten Mittwoch, , ca. 16 Uhr an der Aral-Tankstelle in Saulheim, außerhalb, getankt und mehrmals süß gelächelt. Würde mich freuen, wenn du dich meldest. Tel / (25/50) Motorroller Rivero RJOS 50 25km/h oder 45km/h, EZ März 2010, Farbe: schwarz, Garagenfahrzeug, Zustand wie neu, nur 413 km, EUR 799,-. Tel / (25/51) Der Vorstand FSV-Nieder-Olm sucht 1. Verstärkung Frauen-Mannschaft. Wir suchen zur neuen Saison Spielerinnen, die Freude am Fußballspielen haben. Kontakt: Laua Uggä. ugge123@web.de und Tel / Verstärkung Jugendtrainer-Team Wir suchen zur neuen Saison Trainer für die Bambinis, die E-Jugend, die D-Jugend und die C-Jugend. Kontakt: jugendleiter-fsnv@online.de und Tel / (25/52) Saulheim sehr verschmuster Kater weiss/schwarz längeres Fell, kastriert, tätowiert, re ST 14, li 006, als Streuner unterwegs, hat er uns regelmäßig besucht, nun vermissen wir ihn schon einige Zeit, falls er ein neues Zuhause hat, wären wir über eine Nachricht sehr dankbar, vielen Dank. Tel / Tel / (25/53) Haushaltsauflösung viele neue und gut erhaltene hochwertige, sowie Markenmöbel der Firma Rolf Benz etc. zu verkaufen. Couch, Sofa, Tisch und viele andere tolle Sachen warten auf Sie. Samstag 20.06, Uhr sowie Sonntag Uhr. Am Krag 39 Wörrstadt. Tel / Bei Fragen einfach anrufen. (25/102) Stellenmarkt Dachdeckermeister sucht Arbeit Dachreparaturen aller Art, Abdichtungsarbeiten und Dachrinnen-Erneuerungen. Tel / (gew.) (25/54) Erfahrener Dachdecker sucht Arbeit, hat Erfahrung im Einbau von Dachfenstern, Kaminabdichtungen und Dachrinnen-Erneuerung usw. Tel / (25/55) Gartenhilfe gesucht für Rasen mähen, Rückschnitte etc. nach Framersheim. Tel / 4 09 Tel / (25/56) Junger Mann aus Rumänien sucht Arbeit jeglicher Art, Führerschein vorhanden. Tel / (25/57) Kaufmännischer Mitarbeiter Vollzeit bevorzugt aus dem Bereich Handwerk, Groß- und Außenhandel, ab sofort gesucht. Ihr Profil: - abgeschlossene, kaufm. Ausbildung - sicherer Umgang mit MS Word und MS Excel - teamfähig, belastbar, flexibel - Organisationsgeschick und strukturierte Arbeitsweise Wir bieten Ihnen: Leistungsgerechte Bezahlung und gründliche Einarbeitung Interesse? Dann bewerben Sie sich schriftlich D-S Beregnungsanlagen GmbH Keppentaler Weg Wörrstadt info@d-s-beregnungsanlagen.de (gew.) (25/58) Nachhilfe für 7. Klasse in Latein nach Zornheim gesucht. Tel / (25/59) Erfahrene Gartenhilfe nach Zornheim gesucht. Tel / (25/60) Haben Sie Lust unsere Familie im Haushalt zu unterstützen? Ca. 3,5 Std./Woche, Zeiteinteilung nach Absprache, auf Minijob-Basis gegen Rechnung. Tel / (25/61) Wir suchen ab sofort für unser expandierendes Unternehmen einen erfahrenen Glas- und Gebäudereiniger in Teilzeit, für die Einsatzorte im Kreis Mainz sowie Alzey-Worms. Bewerbungen bitte an: info@sir-schuster.de (gew.) (25/62) Putzfrau sucht Putzstelle in Wörrstadt, Saulheim und Umgebung. Tel / (25/63) Suche Privatstelle als Betreuung für Senior/in 2 x wöchentlich nachmittags oder Bügelstelle in Lonsheim, Bornheim, Flonheim, Armsheim. Tel / (25/64) Taxi-Kaas Nieder-Olm sucht Fahrer auf 400-Euro-Basis zwecks Urlaubsvertretungen usw., Früh/Spätschicht, Personenbeförderungsschein ist erforderlich, kann auch noch gemacht werden. Tel / (gew.) (25/65) Koch mit Erfahrung in der gehobenen Gastronomie gesucht Commis und Souchef nach Flonheim. Festanstellung, 5 Tage Woche, ab sofort oder später. Näheres unter Tel / (gew.) Frau Appelmann oder Landhotel@espenhof.de (25/66) Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!

21 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Anzeigenteil Seite 21 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Wichtige Information für Inserenten zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Seit 1. Mai 2014 ist eine Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Darin sind unter anderem Regelungen über Pflichtangaben in Immobilienanzeigen enthalten. Die inhaltlichen Vorgaben nach 16 a richten sich ausschließlich an Inserenten. Danach müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber einer Immobilie sicherstellen, dass die Pflichtangaben zum Energieausweis in der Immobilienanzeige enthalten sind, sofern ein solcher vorhanden ist. Ab 1. Mai 2015 erfüllt die Nichtbeachtung den Strafbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Nachrichtenblatt trifft keine inhaltliche Prüfpflicht der Inserate! Abkürzungsmöglichkeiten von Pflichtangaben im Anzeigentext: 1. Die Art des Energieausweises (EA) ( 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV) - Energiebedarfsausweis: EA-B - Energieverbrauchsausweis: EA-V 2. Der Energiebedarfs-oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kwh/(m²a) ( 16a Abs.1 Nr. 2 EnEV), zu Beispiel 215,20 kwh 3. Der wesentliche Energieträger (Heizung:Hzg.) ( 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV) - Koks, Braunkohle, Steinkohle: Hzg. Ko - Heizöl: Hzg. Öl - Erdgas, Flüssiggas: Hzg. Gas - Fernwärme aus Heizwerk oder KWK: Hzg. FW - Brennhols, Holzpellets, Holzhackschnitzel: Hzg. Hz - Elektrischer Energie (auch Wärmepumpe), Strommix: Hzg. E 4. Baujahr des Wohngebäudes ( 16a Abs.1 Nr. 4EnEV), zum Beispiel Bj Energieeffiziensklasse (EEK) des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen ( 16a Abs.1 Nr.5 EnEV) A+ bis H, zum Beispiel: EEK B Die Verwendung der vorgeschlagenen Abkürzungen erfolgt auf eigene Gefahr, der Verlag übernimmt keine Gewähr. Die EnEV 2014 lässt Abkürzungen grundsätzlich zu. Allerdings ist bis heute kein offizielles Abkürzungsverzeichnis seitens des zuständigen Bundesministeriums bekannt. Wir suchen Mitarbeiter/innen Für unseren Fahrservice & mobile Alltagshilfen suchen wir Aushilfskräfte für Fahrten, Einkaufs-, Arztfahrten mit Senioren / Kunden auch inkl. Begleitung sowie für Seniorenalltagshilfen.Personenbeförderungsschein wäre von Vorteil ist aber kein Muss. Wir freuen uns auf Ihren Anruf Tel / Tel / (gew.) ab Uhr. (25/67) Suche nette Mitarbeiter für unseren Service (2-4mal die Woche). Gerne auch Schüler und Studenten. Gutsschänke Horn Nieder-Olm Tel / (gew.) (25/68) Zuverlässige erfahrene Putzhilfe für Privathaushalt in Biebelnheim gesucht. Nachmittags auf Rechnung. Tel / abends (25/69) Zuverlässige Frau sucht Putzstelle in Saulheim, Wörrstadt. Gute Deutschkenntnisse. Tel / (25/70) Deutschsprachige Putzfee gesucht! 3 Std. pro Woche für Logopädische Praxis, Freitag abend oder am WE. Ein Foto mit Ihrer Telefonnummer bitte an: schuetz@logopaedie-saulheim.de (gew.) (25/71) Babysitter in Sulzheim gesucht. Mittwochs von 17:45 bis 21:15 Uhr und freitags von 18:45 bis 21:15 Uhr. Tel / (25/72) Zur Erweiterung unseres Büro- Teams stellen wir ab sofort ein: Fachkraft für Buchhaltung, Personalverwaltung und allg. Sekretariatsaufgaben mit abgeschlossener Ausbildung und guten Englischkenntnissen auf 450 EUR-Basis, 2x/Woche ca. 4,5 Std. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an J.Diehl@werbeatelier-diehl.de (gew.) (25/73) Hausfrau in Nieder-Olm gesucht, 2-3 Std. die Woche. Tel / (25/74) Immobilien Gesuche / Angebote Dringend suchen wir Häuser Hofanwesen, Wohnungen für Kaufinteressenten, Raum Mainz (bis 20 km) auch renovierungsbedürftig. Kostenlose individuelle Beratung! Tel / (gew.) DR. KLENSCH-ZIMMER IMMOBILIEN (25/75) Sie möchten verkaufen? Wir suchen in Rheinhessen ständig Objekte in allen Preislagen und bieten eine für Sie unverbindliche Beratung und kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie an KRON Immobilien, Wörrstadt Tel / (gew.) (25/76) Wir suchen für unsere Kundenkartei Wohnungen und Häuser sowie Grundstücke zum Verkaufen oder Vermieten. Angebote bitte an: FRITZ IMMOBILIEN Tel / (gew.) Mo-Sa bis 22 Uhr (25/77) Wir helfen bei Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie! Rosenbrock Immobilien Tel / (gew.) Tel / (25/78) Gabsheim schöne 4 ZKBT, G-WC, Abstellraum in DHH 105 m², EG/DG, Gastherme, 2 Stellplätze, zum oder bereits zu vermieten. EUR 640,- + SP + KT. Tel / (25/79) Bauerwartungsland zu verkaufen, Wörrstadt, Hinter der Bahn, 863m². Tel / (25/80) Ladenlokal in Nieder-Olm Zentrum ab sofort zu vermieten, Verkaufsfläche 50m² + 40m² Nebenfläche. Tel / (25/81) Kuhlmann s Bistro & Bar in Nieder-Olm Zentrum zu vermieten. Gastraum 50m² + 50m² Nebenfläche. Tel / (gew.) (25/82) Nieder-Olm 2 ZKn, gr. Bad EG, überdachte Terrasse, EUR 440,- + NK + Stellplatz, ab sofort. Tel / (25/83) Wörrstadt-Rommersheim 4 ZK, 2 Bäder, 2 Balkone, Kellerraum, Waschküche, Garage, Gartenanteil, Stellplatz, ruhige Lage, 125m², EUR 690,- + NK + KT, frei ab Tel / (25/84) 2 ZKBB ELW Nieder-Olm ca. 40m²; EBK, EUR 430,- warm + KT. Zu vermieten ab Tel / (25/85) Akad. w. 50 alleinst. in fester Anstellung, sucht 2 ZKB in Wörrstadt (+ 5km) ab sofort bis EUR 500,- inkl. NK. Tel / (25/86) Junges Paar (Lehrerin u. Angestellter) sucht zum Whg. in Saulheim oder Stadecken-Elsheim, 4-5 ZKB mit Terrasse und/oder Gartenanteil, ab 100m². Tel / (25/87) Bornheim 3 ZKB neues Haus, OG, KM EUR 400,-. Tel / (25/88) Lehrerehepaar sucht Whg. in Wörrstadt, ab 3 Zi., mit Balkon / Garten, bis EUR 900,- inkl. NK, ab sofort o. später. Tel / (25/89) Klein-Winternheim geeignet für Büro, Praxis, Labor, 96m², EUR 885,- + NK + KT + Stellpl. Tel / (25/90) Saulheim 3 ZKB Abstellraum, Diele, Kellerraum, PKW-Stellplatz, 104m² ab zu vermieten, EUR 655,- + NK + 2 MM KT. Tel / (25/91) Sie möchten verkaufen? Was können Sie von uns erwarten? l Exakte Marktwertschätzung Ihrer Immobilie! Mitglied im l Bankgeprüfte Kunden durch die Kooperation mit der Mainzer Volksbank eg! Seit 1985 für Sie erfolgreich tätig TEL Bechtolsheim 3 ZKBB Abstellplatz, OG, ca. 74m ab , zu vermieten, KM EUR 370,- + NK EUR 100,- + 2 MM KT. Tel / (25/92) Suche 2 ZKBB in Zornheim ca. 50m² ab sofort. Tel / (25/93) Lagerfläche in Halle ca.140m², gepflastert, befahrbar, bei Alzey, EUR 300,- pro Monat. Tel / (25/94) Helle 1 1/2 Zi.-Einl.Whg. 58m² in Partenheim, sofort frei, sep. Eingang, EUR 430,- WM + 2 MM KT. Tel / (25/98) Gau-Odernheim Zentrum Erstbezug, barrierefreie Whg., 2 Zi., EBK, Bad, Sauna, geh. Ausstattung, (auf Wunsch voll möbliert), ca. 65m², Innenhofnutzung, max. 2 Personen, ab sofort zu vermieten, EUR 490,- + NK + 3 MM KT. Tel / (25/95) Armsheim, schöne, moderne helle, gut geschnittene 80m² 3 ZKB, G-WC, Balkon, Kfz-Stellplatz für EUR 510,- + NK + 2 MM KT, ab zu vermieten. Tel / (25/96) Zu vermieten in Bechtolsheim 2 ZKB, Balkon, Garage, 66m² EUR 440,- KM + NK + 3 MM KT, ab sofort frei 2 ZKB, 83m² (2.Stock mit Aufzug) EUR 410,- KM + NK + 3 MM KT, frei ab ZKB, Balkon, 75m, EUR 430,- KM + NK + 3 MM KT, frei ab Tel / (gew.) (25/97) Wochenendheimfahrer sucht ab dem evtl. auch früher in Ober-Olm/Klein-Winternheim 1-2 Zi.- App. möbl.- teilmöbliert Terrasse/Balkon, Gartenmitbenutzung, ca m², Miete EUR 350,- bis EUR 400,-. Chiffre (25/99) Whg. in Bornheim 65m², 3 ZK, TL-Bad, Keller, Kfz-Stellplatz, BAB-Anschluss, EUR 350,- + NK + KT, frei ab Tel / (25/100) Besichtigung, Sonntag , Uhr (oder nach Vereinbarung). Verkaufsbeginn des 2. (letzten) Bauabschnittes von 5 Reihenhäusern. Massiv Stein auf Stein, hochwärmedämmend (KFW-Effizienzhaus 70 ) mit familiengerechten Grundrissen, 2 Vollgeschosse, großes ausgebautes Dachstudio, 18m² Terrasse, 2 Stellplätze (Garage möglich). EnEV: B, 43 kwh/m²a, Gas, Bj Provisionsfrei vom Bauunternehmen: EUR ,-. Besuchen Sie unser Musterhaus in Wörrstadt, Löwensteiner Ring 2d Tel / (gew.) (25/101) Traumlage in Klein-Winternheim hier investieren Sie richtig Neubau-Wohnungen, ab EUR ,-. Ob als Selbstnutzer oder Kapitalanleger. Keine zusätzliche Maklergebühr. FRITZ IMMOBILIEN Tel / (gew.) Mo-So bis 22 Uhr (25/103) Nieder-Olm 3 ZKBB 75m², Tiefgaragenstellplatz, ab sofort, EUR 650,- + NK + KT, gerne älteres Ehepaar. Tel / ab 16 Uhr (25/107) Sie werden staunen! Neubau DHH in Ober-Olm und Saulheim ab EUR ,-. Keine zusätzliche Maklergebühr. FRITZ IMMOBILIEN Tel / (gew.) Mo-So bis 22 Uhr (25/104) Saulheim 3 ZK Dusche 60m², gr. Terrasse, ELW, EBK, Parkett, Gas Energie End. 191 kwh, EUR 410,- + NK. Tel / Tel / (25/105) Immobilien-Wertgutachten von zertifizierten Sachverständigen, für z.b. Finanzamt, Erbschaft, Scheidung, Beleihung, (Ver-)Kauf o.ä. Gerhard & Gerhard Pariser Str Wörrstadt Tel / (gew.) (25/106) Ab zu vermieten Gabsheim, 4 ZKB/Du, DG, 90m², neues Bad, EBK, offener Stellplatz, KM EUR 500,- + NK. Tel / ab 15 Uhr (25/108) Wallertheim EG-Whg. 3 ZKBB, Abstellraum, 85m², Garten, Kfz- Stellplatz ab oder früher zu vermieten, keine Haustiere, KM EUR 510,- + Kfz- Abstellplatz + NK + KT. Tel / (25/109) Sörgenloch Haus ab sofort zu vermieten, ca. 125m², Keller, kleine Terrasse, Garten zur Mitbenutzung, EUR 700,- + NK. Tel / (25/110) Klein-Winternheim, Haus 5 ZKB, 125m², Altbau ohne Garten und Balkon, Gasheizung, EUR 700,- + NK + KT ab von privat zu vermieten. Tel / ab (25/111) Chiffre-Annoncen Wie antworte ich auf eine Chiffre-Annonce? Die Chiffre-Nr. finden Sie in der Klammer am Ende der Annonce. Senden Sie Ihr Schreiben an: Oppenheimer Druckhaus GmbH, Chiffre- Nr.... Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Wir leiten Ihre Briefe weiter. Das Nachrichtenblatt online lesen unter

22 Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Gaststätte Zum Versteck Federgasse 1 Zornheim Telefon / Jeden Mi., ab 18 Uhr - 1/2 Hähnchen (auch zum Mitnehmen) Jeden letzten Freitag + Samstag im Monat ( Juni 2015) SCHNITZEL mit Beilagen Reservierung wäre von Vorteil! ***Hotel Restaurant Gensingen Kreuznacher Str. 61 Telefon / landhaus.de bis von Uhr Sutter s Mittagstisch für 6,90 Nur so lange der Vorrat reicht! Montag Spießbraten I Kartoffel Speck Salat Dienstag Rindertafelspitz I Meerrettichsauce I Bouillonkartoffeln Mittwoch Schweineschnitzel Wiener Art Zitrone I Preiselbeeren I Pommes Frites Donnerstag Hähnchengeschnetzeltes I Champignonsauce I Kräuterreis Freitag Backfisch I Remouladensauce I Pommes Frites Mittagsmenü Kleiner Salat Stammessen 0,25l Wasser 9,90 Mittagsknaller der Woche 200g Rumpsteak I Kräuterbutter I Pommes Frites 12,90 Fitness Mittagsgericht der Woche Gebratene Pfifferlinge Rucolasalat I Cherrytomaten I Parmesan 12,90 Am Kultur im Sommer An allen Tagen leckere Gerichte aus der Hofgutsküche! Probieren und genießen Sie die neuen 2014er Weine... Das Symphonische Blasorchester Bingen/Dromersheim und das sinfonische Blasorchester Ludwigshafen präsentieren Helden und Legenden. VVK Sutters Landhaus/AK 10,00 Einlass ab 17:00 Uhr, Beginn 18:30 Straußwirtschaft Fam. Edwin & Daniel Zaun Wein- und Spargelanbau Udenheim Wilhelmstraße 8 Telefon / Pannenhilfe Fahrzeugrückführung Abschleppservice 26 Jahre Spargelfest am Sa., ab Uhr am So., ab Uhr ab Uhr Kaffee und Kuchen Probieren Sie unsere Weinsorten - Reservierung möglich -

23 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Anzeigenteil Seite 23 Holiday-Massage Traditionelle thailändische Massage 60 Min. verschiedene Massagen Patchara Hunsänger Inhaberin der drei Ausbildungszertifikate für die traditionelle thailändische Massage Lerchenstraße Zornheim Telefon oder Termine nur für Damen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! Wir bilden aus! Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sucht ab Sommer 2016 zwei Auszubildende zum / zur Verwaltungsfachangestellten ein/e Beamtenanwärter/in für das dritte Einstiegsamt ein/e Auszubildende/r zum / zur Fachangestellten für Bäderbetriebe. Wir wünschen uns insbesondere: Zuverlässigkeit, Motivation, Kreativität, Flexibilität Gute Allgemeinbildung Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen ein freundliches und kundenorientiertes Auftreten Wir bieten: eine moderne Ausbildung mit Praxisorientierung ein attraktives Ausbildungsentgelt Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Personalabteilung - Pariser Str Nieder-Olm Für Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Schmitt-Sieben, unter Tel.: 06136/69111 zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Fensterausstellung im Raiffeisen-Bauzentrum Nieder-Olm Eröffnungsangebot 30,- Raiffeisen- Bauzentrum Michael Schnickmann Am Hahnenbusch Nieder-Olm / Personenschifffahrt NIKOLAY - Jeden Donnerstag im Juli und August eine Burgenfahrt bis Kaub, anschl. Landgang (2 Std.) in Bacharach. Abfahrt Uhr Budenheim Rückkunft ca Uhr Preis: Erw. 25,- ab 60. J. 22,-, Kind 10,- Parkplätze gibt es kostenlos direkt vor dem Schiff! Preiswerte Gastronomie an Bord! Reservierungen erwünscht! Tel / 3 78 o Fax: /

24 Seite 24 Anzeigenteil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Friseursalon am Sportplatz Am Sportplatz Ober-Olm Friseursalon im Seniorenzentrum Domherrengarten Raiffeisenstraße Essenheim Friseurmeister Dieter Jablonski, Tel / Geöffnet, jeweils ab 9.00 Uhr an folgenden Tagen Ober-Olm: montags, donnerstags und freitags Essenheim: dienstags, mittwochs und samstags!!! HAUSBESUCHE + FAHRDIENST MÖGLICH!!! 7 Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw 06136/ info@techno-2000.com STEUERBERATERIN DIANA ELSHEIMER Neugasse 5b Hahnheim Telefon: info@dassteuereinmaleins.de Ihre Steuerberaterin im Herzen Rheinhessens! Steuerliche Beratung von Privatpersonen, Rentnern, Unternehmern & Existenzgründern. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschluss!... mit uns läufts immer! Nieder-Olm: Am Eselsborn 29 ( ) Tel Einladung zur Premiere am Uhr Personenschifffahrt NIKOLAY Am Sa., den 8. August 2015 zu Rhein in Flammen in Koblenz Abfahrt Uhr Budenheim Rückkehr ca Uhr Preis pro Person 75,- inklusive Abendessen Nur im Vorverkauf! Parkplätze gibt es kostenlos direkt vorm Schiff. Preiswerte Gastronomie an Bord. Reservierung erwünscht. Tel / 3 78 o Fax: / Machen Sie mehr aus Ihrem Geld Mindestens 6% Rendite p.a. erhalten unsere Mitglieder das achte Jahr in Folge. Infos unter: AVG-Partnerbüro Schulstraße 27 a Stadecken-Elsheim Tel: Wir liefern prompt, zuverlässig und preisgünstig Natürlich auch samstags Ihr Altholzentsorger gemäß Altholzverordnung Wörrstadt Telefon / Mobil / Fax / Annahme von Kleinmengen Eisen/Schrott öffentliche Waage

25 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Anzeigenteil Seite Juni und 28. Juni 2015 auf dem Neunröhrenplatz mit verkaufsoffenem Sonntag von Uhr und Präsentation der Betriebe Ein Fest für die ganze Familie mit buntem Rahmenprogramm! - Vorankündigung - Samstag 20 Uhr FAMILY - Die Kultband Rheinhessens - Gemeinschaftsveranstaltung de Stadt Wörrstadt und des Gewerbevereins Gestalten Sie Ihr Traumbad perfekt und preiswert! l Komplettsanierung l 3D-Badplanung l Fliesen- u. Natursteine l Reparaturdienst Pariser Straße Nieder-Olm Telefon / Möbel + Innenausbau Fenster Trockenbau Türen Küchen Böden Pfarrgasse Nieder-Olm Telefon Nieder-Olm Mainz Wörrstadt Nachrichtenblatt Wörrstadt Nachrichtenblatt Alzey-Land Nachrichtenblatt aktuell Nieder-Olm Karoline Wieland GEWERBLICHE ANZEIGEN Beratung - Verkauf Mobil / Tel / Fax / hv.wieland@oppenheimer-druckhaus.de

26 Seite 26 Anzeigenteil Donnerstag, den 18. Juni 2015 Tag und Nacht erreichbar, auch Sonn- und Feiertags. Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen. Psalm 23,1...dem Leben einen würdigen Abschluss geben Erd-, Feuer-, See- und Anonym-Bestattungen Erledigung aller Formalitäten kompetente und individuelle Beratung einfühlsame und persönliche Betreuung Bestattungsvorsorge Bestattungen Im Wiesenweg Jugenheim Tel Bestattungen Jürgen Geis t-online.de Im Wiesenweg Jugenheim Die katholische Pfarrgemeinde St. Andreas in Klein-Winternheim trauert um Edmund Schreiber * der sich langjährig als Chorleiter und Organist in der Gemeinde engagiert hat. Wir werden Herrn Schreiber in guter Erinnerung behalten. Thorsten Geiß Jochen Alkemper Ute Kipping-Karbach Pfarrer Pfarrgemeinderat Verwaltungsrat STATT KARTEN Ludwig (Lui) Todte * Die mitfühlende Anteilnahme, jedes Wort, die vielen Briefe und Zuwendungen, all dies hat uns gezeigt, dass Lui im Leben vieler Menschen Spuren hinterlassen hat. Ein herzliches Dankeschön an jeden Einzelnen, der an Lui gedacht, ihn ins Gebet einbezogen und auf seinem letzten Weg begleitet hat. Klein-Winternheim, im Juni 2015 Ilse Bauer-Todte Maximilian Todte mit Familie sowie alle Angehörigen ELEKTRO-ZENTRUM-SCHUNATH Verkauf von Groß- und Kleingeräten incl. Vollservice und Reparatur Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr Samstag 9 13 Uhr durchgehend geöffnet Kostenlose Parkplätze direkt vor der Tür Am Woog Nieder-Olm Telefon / oder Dachdeckerangebot: Abriss- und Schuttabfuhr (entsorgen) der Dachfläche, Unterspannbahn und impr. Konterlatten, impr. Lattung (einlatten). Eindecken mit Kronenpfannen (30 Jahre Herstellergarantie) inkl. Gerüst m 2 statt 39,90 jetzt 34,90 Malerangebot: Abstrahlen der Fassaden imt Hochdruckreiniger, Grundierung satt einlassen, Voranstrich, Hauptanstrich (deckend). Farbton nach Wahl. Qualitäts- Fassadenfarbe nach VOB genormt Marke Brilux, Schulz Farben, Meffert, Caparol oder Sto. High Tech Qualität Premium mit Nanotechnologie, 10 Jahre Langzeitschutz (Herstellergarantie) inkl. Gerüst m 2 bisher 19,90 jetzt 14,90 Alle Angebote enthalten An-/Abfahrt, Material- u. Lohnkosten Dachdeckermeister Seel - Maler Kreutzner Vollwärmeschutz, Dachdeckerei-, Zimmermanns-, Spenglerarbeiten, Kaminsanierung, Maler-/Tapezier-/Verputzarbeiten, Gerüstbau Freuen Sie sich auf ein preiswertes Angebot von Ihrem Berater, Herr Kreutzner Mannweiler-Cölln / Tag der offenen Tür in Saulheim, Marie-Curie-Ring Samstag, 20. Juni von Uhr Individuelle und schlüsselfertige Massivhäuser. Am Hahnenbusch 8 a Nieder-Olm T: info@baubetreuung-kress.de

27 Donnerstag, den 18. Juni 2015 Anzeigenteil Seite 27 Wir gratulieren Essenheim Elisabeth Kaloudis 87 Jahre Dieter Müßig 75 Jahre Dieter Schürheck 70 Jahre Elisabeth Studt 80 Jahre Jugenheim Hannelore Huster 81 Jahre Klein-Winternheim Hermann Kastien 75 Jahre Helena Döhren 93 Jahre Nieder-Olm Gabriele Weinheimer 70 Jahre Elke Kieckbusch 75 Jahre Peter Klotz 75 Jahre Else Schulz 95 Jahre Agathe Bengsch 80 Jahre Edith Urban 91 Jahre Ober-Olm Elfriede Charbonnier 80 Jahre Lydia Killinger 94 Jahre Alois Roth 86 Jahre Dr. Ralf Schmidseder 75 Jahre Gotthard Augustin 93 Jahre Luise Metzler 70 Jahre Sörgenloch Margareta Volz 80 Jahre Mathilde Berz 85 Jahre Stadecken-Elsheim Irma Helmes 82 Jahre Wilhelm Autenheimer 70 Jahre Elisabeth Barutschek 84 Jahre Johanna Horn 82 Jahre Marie Elise Mangold 90 Jahre Margot Etz 88 Jahre Zornheim Annemarie Pohl 75 Jahre Ein Herzliches Dankeschön all denen, die mir zu meinem 80. Geburtstag mit telefonischen und persönlichen Glückwünschen und Geschenken viel Freude bereitet haben. Hans Wilhelm Gerhold Tierarzt Jugenheim, im Juni 2015 Danke sagen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten, die uns zu unserer Eisernen Hochzeit in Wort und Schrift gratuliert und mit Geschenken erfreut haben. Unser besonderer Dank gilt unseren Kindern mit ihren Familien für die Gestaltung dieses Ehrentages, Ortsbürgermeisterin Doris Leininger-Rill und allen Vereinsvertretern. Sehr gefreut haben wir uns über den musikalischen Glückwunsch des Quartett Vereins Ober-Olm. Johann und Rosi Kleiner Ober-Olm, im Juni 2015 Herzlichen Glückwunsch Ein riesen Dankeschön an meine Mitarbeiterinnen, Ihr seid einfach toll, ich bin froh, dass ich Euch habe! Eure Corinna Frisuren Schönheit Mode Kleiststraße Ober-Olm GESUCHT! Kater FINDUS rot-getigert, 6 Jahre, Kennz.: Täto in den Ohrmuscheln, nicht lesbar. Verlustdatum: 5. Juni, nachmittags, Nieder-Olm, Michael-Eifinger-Straße. Bitte anrufen, wenn Sie Info über den Verbleib haben: Kaas VG Nieder-Olm Taxi / Taxidienst Großraumtaxi Flughafentransfer Krankenfahrten Direkt-Kurierfahrten Kutsch- und Planwagenfahrten zu allen Anlässen Hochzeit Kindergeburtstag Familienfahrten Funzelfahrten Junggesellenabschied (auch Mainz) Tel / Fax Mobil 01 70/ Praxisübergabe SCHAUSONNTAG jeden 3. Sonntag im Monat von bis Uhr Außerhalb der gesetzl. Öffnungszeiten keine Beratung und kein Verkauf Armsheim Raiffeisenstr. 17 ( ) ( ) Mainz-Kostheim Hochheimer Str. 44 (06134) Fax Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr Sa., Uhr Besuchen Sie unsere Bäderstudios oder vereinbaren Sie telefonisch Ihren Beratungstermin! Wolfgang Stricker, Frauenarzt Oppenheimer Straße Nieder-Olm Am 30. Juni 2015 beende ich meine berufliche Tätigkeit und übergebe meine Praxis an meinen Nachfolger, Herrn Michael Seyfert. Meinen Patientinnen danke ich sehr herzlich für das mir über die Jahre hin entgegengebrachte Vertrauen, meinen Helferinnen für ihre tatkräftige, engagierte Unterstützung. Meinem Nachfolger wünsche ich für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

28 Seite 28 Anzeigenteil Donnerstag, den 18. Juni 2015

Satzung. über. Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Gemeinde Klein-Winternheim vom

Satzung. über. Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Gemeinde Klein-Winternheim vom Satzung über Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Gemeinde Klein-Winternheim vom 07.10.2015 Aufgrund des 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), des 47 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Schleswig

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Schleswig Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Schleswig vom 2. November 1999 (Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12 vom 09.11.1999) in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 14.

Mehr

Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten im Gebiet der Stadt Soltau

Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten im Gebiet der Stadt Soltau Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten im Gebiet der Stadt Soltau Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 22.06.1982

Mehr

Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Samtgemeinde Scharnebeck (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Samtgemeinde Scharnebeck (Sondernutzungssatzung) 3.11 Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Samtgemeinde Scharnebeck (Sondernutzungssatzung) Aufgrund der 10, 58 Abs. 1 Nr. 5 und 98 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches

Mehr

SATZUNG. über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen

SATZUNG. über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen SATZUNG über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen vom 25. Juni 2007 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 41,42 und 47 des Landesstraßengesetzes

Mehr

C IV 2 3 Gebührenschuldner 4 Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühr

C IV 2 3 Gebührenschuldner 4 Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühr Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 22.06.1978 in der Fassung der Änderung vom 14.06.2001

Mehr

Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld- Wolfen

Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld- Wolfen Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld- Wolfen Aufgrund der 6 Abs. 1 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA

Mehr

Sondernutzungssatzung. 1 Sachlicher Geltungsbereich

Sondernutzungssatzung. 1 Sachlicher Geltungsbereich - 54 - Satzung vom 08.02.1994 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Leezen Sondernutzungssatzung Aufgrund der 22, 24 und 28 des Straßen- und Wegegesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS)

Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS) Satzung der Stadt Laatzen über die Sondernutzung öffentlicher Straßen (Sondernutzungssatzung SoNuS) Aufgrund 18 Abs. 1 Satz 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24. September

Mehr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Cloppenburg vom 14.06.2010 (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 Abs.

Mehr

über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Gneven Sondernutzungssatzung

über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Gneven Sondernutzungssatzung -35- Satzung vom 28.01.1994 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Gneven Sondernutzungssatzung Aufgrund der 22. 24 und 28 des Straßen- und egegesetzes des

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Am Ohmberg (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Am Ohmberg (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Am Ohmberg (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Aufgrund 16 Abs. 1 sowie 19 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden- Württemberg

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Uelzen

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Uelzen 1 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Uelzen Aufgrund der 10, 58 Abs.1 Nr. 5 und 7 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 zuletzt geändert

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen. an Straßen in der Stadt Wolfenbüttel. (Sondernutzungsgebührensatzung)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen. an Straßen in der Stadt Wolfenbüttel. (Sondernutzungsgebührensatzung) S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen an Straßen in der Stadt Wolfenbüttel (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 17.12.2008 (Ratsbeschluß 17.12.2008/ Veröff. Amtsblatt 18.12.2008)

Mehr

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn

Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 16 bis 19 des Straßengesetzes für

Mehr

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg I. Änderung vom 02.08.1974 II. Änderung vom 21.12.1977 III. Änderung vom 18.12.1981 IV. Änderung

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Eitorf - Sondernutzungssatzung vom

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Eitorf - Sondernutzungssatzung vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Eitorf - Sondernutzungssatzung vom 16.05.1988 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen

Mehr

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wachtberg vom

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wachtberg vom S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wachtberg vom 31.05.1995 - S o n d e r n u t z u n g s s a t z u n g - Aufgrund der 18, 19 und 19a

Mehr

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Ortsgemeinde Bassenheim vom 28.06.2012 Aufgrund des 42 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz und des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. 02. 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57),

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Gandersheim

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Gandersheim 7.06 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Gandersheim Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.06.1982 (Nds. GVBl. S. 229) der 1, 2 und 5 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen ( 42 Abs. 2 LStrG) der Stadt Mülheim-Kärlich vom 18.10.2012 Aufgrund des 42 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz und des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Sondernutzungssatzung

Sondernutzungssatzung Sondernutzungssatzung Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 22.02.96 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 24. Juni 2010 Aufgrund der 18, 19 und 19

Mehr

1 Sachlicher Geltungsbereich

1 Sachlicher Geltungsbereich S A T Z U N G über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Inanspruchnahme öffentlicher Straßen in der Stadt Kirchheimbolanden (Sondernutzungsgebührensatzung)

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung Stadt Lübtheen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Villingen-Schwenningen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung der Stadt Sinzig über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und die Erhebung von Gebühren vom

Satzung der Stadt Sinzig über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und die Erhebung von Gebühren vom Satzung der Stadt Sinzig über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen und die Erhebung von Gebühren vom 06.09.2012 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Bad Camberg - Sondernutzungssatzung -

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Bad Camberg - Sondernutzungssatzung - Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Bad Camberg - Sondernutzungssatzung - Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl.

Mehr

S AT Z U N G. über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Neustadt a. Rbge.

S AT Z U N G. über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Neustadt a. Rbge. 66-3 S AT Z U N G über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Neustadt a. Rbge. Aufgrund der 6, 8, 40 Abs. 1 Nr. 4 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) i.

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Harzburg

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Harzburg Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Harzburg Aufgrund der 10, 44 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt

Mehr

4 Wahlwerbung 5 Plakatwerbung 6 Erlaubnisantrag 7 Erlaubniserteilung

4 Wahlwerbung 5 Plakatwerbung 6 Erlaubnisantrag  7 Erlaubniserteilung Stadt Kalbe (Milde) Satzung der Stadt Kalbe (Milde) über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten und öffentlichen Verkehrsanlagen (Sondernutzungssatzung) Auf der Grundlage

Mehr

SATZUNG. Präambel. Seite 1

SATZUNG. Präambel. Seite 1 SATZUNG über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten im Flecken Hage (Sondernutzungssatzung) vom 25.02.2008 i. d. F. der 1. Änderung vom 24.08.2009 Präambel 1 Sachlicher Geltungsbereich

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom Sondernutzungssatzung -

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom Sondernutzungssatzung - Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28.11.2016 - Sondernutzungssatzung - Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Neufassung der. 1 Gebührenpflicht

Neufassung der. 1 Gebührenpflicht Seite 1 Neufassung der Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 Abs.

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. vom

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung. über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. vom 3.5 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 25.09.2001 In Kraft seit: 01.01.2002 AZ: 3272-6 1 Neufassung

Mehr

SONDERNUTZUNGSSATZUNG 66.7

SONDERNUTZUNGSSATZUNG 66.7 SONDERNUTZUNGSSATZUNG 66.7 Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten innerhalb der Stadt Cuxhaven (Sondernutzungssatzung) vom 24. Juni 1999 - in der Fassung der

Mehr

Satzung der Stadt Bad Hönningen

Satzung der Stadt Bad Hönningen Satzung der Stadt Bad Hönningen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Hönningen Aufgrund der 42 Abs. 2 und 47 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-

Mehr

1 Erhebung von Gebühren

1 Erhebung von Gebühren Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 15.08.2016 Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gräfenhainichen

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gräfenhainichen Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gräfenhainichen Diese Lesefassung berücksichtigt 1. die Originalfassung der Satzung vom 19.03.2002, in Kraft getreten am 13.05.2002 2. die 1. Änderung der Satzung

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der GemeindeTimmendorfer Strand

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der GemeindeTimmendorfer Strand Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der GemeindeTimmendorfer Strand Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der 20-23,

Mehr

Satzung der Stadt Zeven über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Grundes (Sondernutzungsgebührensatzung) vom

Satzung der Stadt Zeven über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Grundes (Sondernutzungsgebührensatzung) vom Satzung der Stadt Zeven über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Grundes (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 21.06.2001 Aufgrund der 6, 8, 40 Absatz 1 Nummern 4 und 7 und 83 Absatz

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Krummhörn

Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Krummhörn Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Krummhörn Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 und 7 und 111 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung

Mehr

1 Sachlicher Geltungsbereich

1 Sachlicher Geltungsbereich 6.4 vom 20.12.1991 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.06.2010 - Sondernutzungssatzung - Aufgrund der 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen (StrWG NRW)

Mehr

Gebührentarif (Gebührenkatalog)

Gebührentarif (Gebührenkatalog) Anlage zur Satzung vom 01. November 2001 zur Ersten Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung vom 24. Juni 1999 Gebührentarif (Gebührenkatalog) Lfd. Nr. Art der Sondernutzung Sondernutzungsgebühr 1.1

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Präambel

Inhaltsverzeichnis. Präambel Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisfeld einschließlich der Ortsteile Harras, Waffenrod/Hinterrod und Hirschendorf (Sondernutzungsgebührensatzung)

Mehr

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Erhebung von Gebühren für die. Sondernutzung an Kreisstraßen. vom

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Erhebung von Gebühren für die. Sondernutzung an Kreisstraßen. vom S a t z u n g des Landkreises Mainz-Bingen über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Kreisstraßen vom 22.12.2003 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung der Gemeinde Faßberg. über die Erlaubnis für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)

Satzung der Gemeinde Faßberg. über die Erlaubnis für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) Satzung der Gemeinde Faßberg über die Erlaubnis für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und ihren Ortsteilen

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und ihren Ortsteilen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Heilbad Heiligenstadt und ihren Ortsteilen - Sondernutzungsgebührensatzung - Die Stadt Heilbad Heiligenstadt

Mehr

Satzung. der Hansestadt Stade über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)

Satzung. der Hansestadt Stade über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) Satzung der Hansestadt Stade über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) Aufgrund der 6, 8 und 40 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

A 119. Gebührenpflicht

A 119. Gebührenpflicht Leseausfertigung A 119 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kröpelin vom 02.12.1993 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998,18.10.2001 Aufgrund

Mehr

Sachlicher Geltungsbereich. (1) Diese Satzung gilt für Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet.

Sachlicher Geltungsbereich. (1) Diese Satzung gilt für Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet. Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen vom 22.06.1978 in der Fassung der Änderung vom 14.06.2001 Aufgrund der 6, 8, 40 Abs. 1 Nr. 4 der

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Wegen und Plätzen in der Stadt Finsterwalde

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Wegen und Plätzen in der Stadt Finsterwalde Sängerstadt Finsterwalde Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten sowie Wegen und Plätzen in der Stadt Finsterwalde (Sondernutzungsgebührensatzung)

Mehr

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen und Plätzen. der Gemeinde Kürten. vom

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen. an öffentlichen Straßen und Plätzen. der Gemeinde Kürten. vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Gemeinde Kürten vom 16.10.2003 020.060.49 Stand: 10/2005 1 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Wülfrath vom in der Fassung vom

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Wülfrath vom in der Fassung vom Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Wülfrath vom 07.05.1985 in der Fassung vom 01.01.2015 Aufgrund der 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Vom 24. Juni 1999

Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Vom 24. Juni 1999 Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Vom 24. Juni 1999 Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Malente (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Malente (Sondernutzungs- und Gebührensatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Malente (Sondernutzungs- und Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr

SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG der Stadt Aschersleben

SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG der Stadt Aschersleben SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG der Stadt Aschersleben Aufgrund der 3, 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert

Mehr

Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Lesefassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Eutin einschl. des 1. Nachtrages vom 12.12.2001 des 2. Nachtrages vom 14.12.2004 des 3. Nachtrages vom 01.07.2010 des 4. Nachtrages

Mehr

über Sondernutzungsgebühren

über Sondernutzungsgebühren ORL 1 über Sondernutzungsgebühren in der Fassung vom 29.11.2012 Inhalt Seite 1 Geltungsbereich...2 2 Gebührenpflicht...2 3 Gebührenbemessung...2 4 Gebührenschuldner...3 5 Entstehung und Fälligkeit der

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Mühltal (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Mühltal (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Mühltal (Sondernutzungssatzung) Stand: 2010 1 Sachlicher Geltungsbereich 2 2 Erlaubnispflichtige

Mehr

Plakatierungssatzung

Plakatierungssatzung Plakatierungssatzung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mittenaar hat in Ihrer Sitzung am 13.07.2015 diese Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Plakatierungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen in der Gemeinde Helgoland

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen in der Gemeinde Helgoland Textausgabe Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen in der Gemeinde Helgoland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 23.07.1996 (GVOBl.

Mehr

S A T Z U N G ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN

S A T Z U N G ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN S A T Z U N G ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN Aufgrund von 19 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) für Baden-Württemberg vom 11. Mai 1992 (GBl. S.330), 2 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten. (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten. (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2013 Aufgrund 16, 17 und 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2

Mehr

Lesefassung. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Muldestausee

Lesefassung. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Muldestausee 1 Lesefassung Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Muldestausee Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich/Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit 4 Gebührenerstattung, Gebührenermäßigung,

Mehr

Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen der Stadt Norderney (Straßensondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen der Stadt Norderney (Straßensondernutzungssatzung) Am 09.09.2016 im Amtsblatt Nr. 37 des Landkreises Aurich veröffentlicht: Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen der Stadt Norderney (Straßensondernutzungssatzung) Aufgrund der

Mehr

zuletzt geändert durch Satzungsänderung vom 12. Dezember 2017 (Amtsblatt Nr. 22/2017, vom )

zuletzt geändert durch Satzungsänderung vom 12. Dezember 2017 (Amtsblatt Nr. 22/2017, vom ) Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck Sondernutzungssatzung vom 16. Dezember 1993 (Amtsblatt Nr. 29/1993, vom 29.12.1993) zuletzt

Mehr

3 Arten von Sondernutzungen

3 Arten von Sondernutzungen 1 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Filderstadt (Sondernutzungsgebührensatzung) Neufassung vom 14.12.2009 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

III/6-1 Seite 1 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Rendsburg

III/6-1 Seite 1 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Rendsburg Seite 1 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Rendsburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein GO i.d.f. vom 01.04.1996 (GVOBl.

Mehr

Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow

Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow Auf der Grundlage des 24 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Rathenow

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Rathenow Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Rathenow Auf Grund 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 ( GVBl. I S. 286 ) i.v.m.

Mehr

Gemeinde Bodenrode-Westhausen. S a t z u n g

Gemeinde Bodenrode-Westhausen. S a t z u n g Gemeinde Bodenrode-Westhausen S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Bodenrode-Westhausen (Sondernutzungsgebührensatzung) (SoNuGebüSatz)

Mehr

SATZUNG. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Burglengenfeld -Sondernutzungssatzung-

SATZUNG. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Burglengenfeld -Sondernutzungssatzung- SATZUNG über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Burglengenfeld -Sondernutzungssatzung- Vom 17. Oktober 2003 Die Stadt Burglengenfeld erlässt aufgrund der

Mehr

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedberg (Hessen) (Sondernutzungssatzung)

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedberg (Hessen) (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Friedberg (Hessen) (Sondernutzungssatzung) mit eingearbeitetem: 1. Nachtrag vom 19.09.1994 Aufgrund der

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Nichtamtliche Lesefassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Große Kreisstadt Ehingen (Donau) 650.330 Alb-Donau-Kreis Seite 1 Nichtamtliche Lesefassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Aufgrund von 8 Abs. 1 und 3 des

Mehr

Sondernutzungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg vom

Sondernutzungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg vom Bezeichnung Beschlussfassung im Stadtrat Ausfertigung Bekanntmachung (Ort / Datum) In-Kraft- Treten Sondernutzungs- 02.03.1995 07.03.1995 MZ Harz-Bote / 15.03.1995 gebührensatzung 14.03.1995 Anpassung

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung) mit den Änderungen der III. Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und

Mehr

Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondernutzungsgebührensatzung 1 von 5 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land

Mehr

SATZUNG. der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom , und

SATZUNG. der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom , und - 1-6.1 SATZUNG der Gemeinde Dossenheim über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 23.01.2001, 23.10.2001 und 16.07.2002 Aufgrund des 8 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes

Mehr

vom Beschl.-Nr :10

vom Beschl.-Nr :10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Schloßvippach und Dielsdorf (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer

Mehr

Beschluss der Stadtvertretung Teterow Nr /01

Beschluss der Stadtvertretung Teterow Nr /01 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Teterow (Sondernutzungsgebührensatzung) Beschluss der Stadtvertretung Teterow Nr. 209-31/01

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Ortsgemeinde Vettelschoß vom 10.

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Ortsgemeinde Vettelschoß vom 10. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Ortsgemeinde Vettelschoß vom 10. September 2014 1 Geltungsbereich Inhaltsübersicht 2 Erlaubnisbedürftige

Mehr

Ortsrecht Markt Oberstaufen

Ortsrecht Markt Oberstaufen Ortsrecht Markt Oberstaufen Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Verkehrsflächen) im Markt Oberstaufen (Sondernutzungssatzung

Mehr

Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 30. Oktober in der Fassung der

Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Heidenau (Sondernutzungssatzung) vom 30. Oktober in der Fassung der Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2010 die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen der

Mehr

I. Sondernutzungssatzung. Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

I. Sondernutzungssatzung. Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Satzung über die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) und über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungsgebührensatzung) in der Stadt Bad Nenndorf

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Grünanlagengebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Grünanlagengebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale (Grünanlagengebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Gebührensatzung. 2 Gebührenschuldner

Gebührensatzung. 2 Gebührenschuldner Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Wittenberge (Sondernutzungsgebührensatzung) Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2, Ziff. 9, der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ÜBER DIE SONDERNUTZUNG AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN IN DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN (SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG)

GEBÜHRENSATZUNG ÜBER DIE SONDERNUTZUNG AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN IN DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN (SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG) GEBÜHRENSATZUNG ÜBER DIE SONDERNUTZUNG AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN IN DER STADT NEUSTADT IN HOLSTEIN (SONDERNUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG) Aufgrund der 2 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der

Mehr

Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung - SNS) vom I. Allgemeine Vorschriften

Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum (Sondernutzungssatzung - SNS) vom I. Allgemeine Vorschriften Die Stadt Roding erlässt auf Grund des Art. 18 Abs. 2a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie des 8 Abs. 1 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetzes folgende Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen

Mehr

über die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Ribnitz-Damgarten

über die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Ribnitz-Damgarten Satzung über die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Ribnitz-Damgarten 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Sondernutzung an und auf öffentlichen Straßen, Wegen und

Mehr

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Satzung. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Stadt Titisee-Neustadt Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Aufgrund der 16 und 19 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen. (Sondernutzungssatzung) vom

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen. (Sondernutzungssatzung) vom 1 STADT KITZINGEN Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen (Sondernutzungssatzung) vom 15.01.1986 Inkrafttreten: 01.01.1986 Änderungen: 1. Satzung

Mehr

Sondernutzungssatzung der Stadt Werder (Havel)

Sondernutzungssatzung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung der Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) vom 07.07.2015 wird die Sondernutzungssatzung der Stadt Werder (Havel) öffentlich bekannt gemacht. Sondernutzungssatzung

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lübben (Spreewald) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten Sondernutzung Auf der Grundlage der 5 Abs. 1 und

Mehr

Satzung der Stadt Polch über die Erteilung von Erlaubnissen sowie die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen vom

Satzung der Stadt Polch über die Erteilung von Erlaubnissen sowie die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen vom Satzung der Stadt Polch über die Erteilung von Erlaubnissen sowie die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen vom 19.08.2008 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr