Anerkennung und Anrechnung von erbrachten Leistungen für den B.A. Anglistik / Amerikanistik

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1 Stand: 20. Juni 2011 Anerkennung und Anrechnung von erbrachten Leistungen für den B.A. Anglistik / Amerikanistik für das Studium Generale sowie bei Studiengangs- bzw. Universitätswechsel oder Auslandssemester für Studierende der Anglistik / Amerikanistik als erstem Hauptfach Als Prüfungsausschussvorsitzende für den B.A. Anglistik / Amerikanistik ist Frau Prof. Dr. Christine Gerhardt seit dem Sommersemester 2011 für die Anerkennung bzw. Anrechnung von nicht im Rahmen des Bachelorstudiums Anglistik / Amerikanistik an der Universität Bamberg erbrachten Leistungen verantwortlich. Dies betrifft Studienleistungen für das Studium Generale, von anderen Studiengängen sowie von ausländischen und inländischen Universitäten, wenn Anglistik / Amerikanistik Ihr erstes Hauptfach ist. Zur Erklärung: Das erste Hauptfach ist entweder dasjenige Hauptfach von zweien, in dem Sie Ihre Bachelor-Abschlussarbeit schreiben; im Fall der Kombination von drei Fächern ist das einzige Hauptfach ausschlaggebend. Im Folgenden wird unterschieden zwischen Anerkennungen bzw. Anrechnungen A) für das Studium Generale B) für Ihre Studienfächer 1) von Studienleistungen an der Universität Bamberg (Studiengangswechsel) 1a) im ersten Hauptfach (also: Anglistik / Amerikanistik) 1b) im zweiten Hauptfach bzw. den Nebenfächern 2) von Studienleistungen in Haupt- und Nebenfächern von anderen Universitäten 2a) des Inlands 2b) des Auslands 1

2 ABLAUF: A) Wenn Sie sich lediglich Veranstaltungen für das Studium Generale anerkennen lassen möchten, senden Sie eine mit Ihrem Namen, Matrikelnummer und Titel der Veranstaltung(en) bzw. des Praktikums an Frau Prof. Dr. Gerhardt und kommen dann mit den entsprechenden Leistungsnachweisen oder Bescheinigungen direkt zu ihr in die Sprechstunde (Anmeldung an der Pinwand vor Büro 001). B) Wenn Sie sich Veranstaltungen anderer Studiengänge oder anderer Universitäten für Ihre Studienfächer, also außerhalb des Studiums Generale, anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst stets an die Studiengangsbeauftragte Frau Prof. Dr. Knappe in einer ihrer Sprechstunden (U9/104; Anmeldung ist nicht nötig). Bitte bringen Sie dazu alle Unterlagen mit (Scheine bzw. FlexNow-Ausdrucke, ggf. fachliche Anerkennungen; hierzu Genaueres weiter unten). Prof. Knappe bereitet die Anerkennung bzw. Anrechnung mit Ihnen vor und bespricht mit Ihnen die mögliche Zuordnung der anzuerkennenden Veranstaltungen zu den Modulen des B.A. Anglistik / Amerikanistik, die Verteilung der Punkte sowie die für Ihren Studienabschluss evtl. noch fehlenden Module bzw. Kurse. 1) Studiengangswechsel innerhalb der Universität Bamberg: 1a) Senden Sie nach der Vorbesprechung mit Prof. Knappe eine mit Ihrem Namen und der Matrikelnummer an Frau Prof. Dr. Gerhardt (christine.gerhardt@uni-bamberg.de) und fügen Sie eine Liste mit allen Veranstaltungen, die Sie in der Anglistik / Amerikanistik besucht haben (bzw. andere Veranstaltungen für das Studium Generale), bei. Die einzureichende Liste beinhaltet die anzuerkennenden Veranstaltungen mit Titel, ECTS-Punkten und Note, geordnet nach Bereichen und innerhalb der Bereiche chronologisch. Bitte keine Tabelle und keine Formatierungen, und bitte als Word-Dokument im Anhang. 2

3 Hier ist ein grobes Muster: Literaturwissenschaft Einführung (6 ECTS); Note: 3,0 Seminar... mit Hausarbeit (6ECTS); Note: 3,0 Sprachwissenschaft Einführung (6 ECTS); Note: 3,0 Übung... (2 ECTS); Note: 3,7 Seminar... mit Hausarbeit (6 ECTS); Note: 1,7 Sprachpraxis Grundkurs I (5 ECTS); Note: 2,0 Grundkurs II (5 ECTS); Note: 2,0 Landeskunde I (3 ECTS); Note: 2,0 Grundkurs III (5 ECTS); Note: 2,0 Übersetzung (3 ECTS); Note: 1,0 Studium Generale: Seminar Katholische Theologie... (6 ECTS) Seminar Didaktik Romanistik (2 ECTS) Dann kommen Sie mit allen Unterlagen in die Sprechstunde von Prof. Gerhardt (Anmeldung an der Pinwand vor Büro 001). Sie macht die formale Anerkennung bzw. Anrechnung und die Einstufung in das Fachsemester fertig und sendet diese an das Prüfungsamt zur weiteren Bearbeitung. 3

4 1b) Für die Anerkennung von an der Universität Bamberg erbrachten Studienleistungen, die für Ihr zweites Hauptfach bzw. die Nebenfächer anerkannt werden sollen, benötigen Sie zusätzlich zu den unter Punkt 1a) genannten Details außerdem eine fachliche Anerkennung. Das heißt, Leistungen, die Sie in Ihrem zweiten Hauptfach bzw. den Nebenfächern erworben haben, müssen von den jeweiligen Fachvertreter/innen anerkannt werden, an die Sie sich bitte selbständig wenden. Für die fachliche Anerkennung kann man entweder die Formulare verwenden, die für Anerkennungen aus dem Ausland entworfen wurden ( oder aber die Fachvertreter/innen schreiben einen offiziellen Brief. Alle von den jeweiligen Fachvertreter/innen unterschriebenen fachlichen Anerkennungen sowie den Studienverlaufsplan des zweiten Hauptfachs bzw. des Nebenfachs bringen Sie bitte mit, wenn Sie mit Ihren gesamten Unterlagen in die Sprechstunde zu Prof. Gerhardt kommen; die Veranstaltungen Ihres zweiten Hauptfaches bzw. der Nebenfächer, mit Titel, ECTS-Punkten und Note, senden Sie bitte vorher als Liste per an Prof. Gerhardt (Details dazu siehe Punkt 1a). 2) Für die Anerkennung von Studienleistungen von anderen inländischen oder von ausländischen Universitäten in Haupt- und Nebenfächern also nicht für Leistungen, die Sie an der Universität Bamberg erbracht haben benötigen Sie ebenfalls eine fachliche Anerkennung. Beachten Sie den Unterschied zwischen Anerkennungen aus dem Inland und dem Ausland, der im Folgenden erklärt wird. Auch in diesen Fällen steht Ihnen Frau Prof. Knappe bei der Vorbereitung gern beratend zur Seite! 2a) Leistungen, die Sie an einer anderen Universität im Inland erworben haben, müssen von den jeweiligen Fachvertreter/innen anerkannt werden, an die Sie sich bitte selbständig wenden. Für die fachliche Anerkennung kann man entweder die Formulare verwenden, die für Anerkennungen aus dem Ausland entworfen wurden ( oder aber die Fachvertreter/innen schreiben einen offiziellen Brief. 4

5 Alle von den jeweiligen Fachvertreter/innen unterschriebenen fachlichen Anerkennungen bringen Sie bitte mit, wenn Sie in die Sprechstunde zu Prof. Gerhardt kommen; die Veranstaltungen, mit Titel, ECTS-Punkten und Note, senden Sie bitte vorher als Liste per an Prof. Gerhardt (Details dazu siehe Ende von Punkt 1a). 2b) Anerkennung von Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erworben haben, müssen über den Koordinator für Austauschprogramme der Fakultät laufen ( Erasmus GuK ). Das ist Dr. Marco Depietri, bei dem Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Anerkennung bzw. Anrechnung beraten lassen können. Bitte lesen Sie auf der Seite alle dort beschriebenen Schritte gut durch. Kurz zusammengefasst läuft die Anerkennung aus dem Ausland folgendermaßen ab: Vor dem Auslandsaufenthalt handeln Sie mit den Fachvertreter/innen Anerkennungsvereinbarungen aus und verwenden die dafür vorgesehenen Formulare ( Eine Liste aller Fachvertreter finden Sie hier: _Fakultaet_GuK.pdf). Die fachliche Anerkennung erfolgt unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Ausland durch Nachweis der Leistungen inkl. Transcript of Records bei den jeweiligen Fachvertreter/innen. Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung können auf der Anerkennungsvereinbarung eingetragen werden. Dann stellen Sie unverzüglich einen Online-Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen bei Erasmus GuK, dem Sie anschließend alle unterschriebenen Anerkennungsvereinbarungen usw. vorlegen. Dieser rechnet dann u.a. die Noten nach den jeweils gültigen Formeln um (Die richtige Umrechnung ist im modularisierten Studium natürlich sehr wichtig!) und bündelt alle Anerkennungsvereinbarungen, die er schließlich der Prüfungsausschussvorsitzenden des ersten Hauptfaches, in Ihrem Fall Frau Prof. Gerhardt, als Aufstellung zuschickt. Prof. Gerhardt macht die formale Anerkennung bzw. Anrechnung und die Einstufung in das Fachsemester fertig und sendet die Unterlagen ans Prüfungsamt zur weiteren Bearbeitung. 5

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