Anerkennungsrichtlinien für den Studiengang GyGe Spanisch Bachelor-of-Education und Master-of-Education

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1 Anerkennungsrichtlinien für den Studiengang GyGe Spanisch Bachelor-of-Education und Master-of-Education Der folgende Studienverlaufsplan gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die an den Partneruniversitäten im Ausland erbrachte Studienleistungen anrechnen zu lassen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Sprechzeiten für die Beratung von Anerkennungen entnehmen Sie bitte der Homepage: Prof. Dr. Annegret Thiem Raum: H Telefon: / thiem[at]mail.upb.de Wichtige Hinweise Für die Aufbauseminare können nur Kurse ab dem 3. Studienhr anerkannt werden. Masterkurse können nicht anerkannt werden, wenn der Bachelorstudiengang an der Universität Paderborn noch nicht abgeschlossen ist! Ein Auslandsaufenthalt während des Masterstudienganges erfordert für die Anrechnung ausschließlich die ausgewiesenen Máster Veranstaltungen. Die sprachpraktischen Übungen können in keiner Form anerkannt werden. Vor dem Studienaufenthalt Beratung hinsichtlich der Kursauswahl durch die Programmbeauftragte: o Link der Webseite der Partneruniversität zur Beratung mitbringen (besser vorher per schicken) oder Seite ausdrucken, von der die Kurse ausgewählt werden sollen. o Das Formular Anerkennungsbogen ( download/ formulare/ Anerkennungsbogen.pdf) muss die Seminare aller Fächer enthalten. Für Spanisch übernimmt die Unterzeichnung Prof. Dr. Annegret Thiem, für o die anderen Fächer die jeweils zuständigen Fachvertreter/innen. Das Formular Learning Agreement ( io/outgoing_de/download/formulare/learning_agreement_upb_part_a.pdf) mitbringen! o Nach der Beratung und der gemeinsamen Kursauswahl werden die Formulare ausgefüllt und erneut zur Unterschrift vorgelegt. Für die Überprüfung des Transcript of Records ist Miriam Köhler (miriam.koehler[at]upb.de) zuständig. Sprachnachweis: Das Bewerbungsverfahren für ein Auslandssemester im International Office erfordert für die Studierenden keinen Sprachnachweis mehr. Allerdings fordern die Partneruniversitäten neuerdings einen Sprachnachweis mit dem Niveau B1. Dieser kann von der Programmbeauftragten nach Vorlage der B1 Qualifikation (Diagnostiktest, abgeschlossener Kurs Gramática 1 oder Zugangsvoraussetzung zum Studium) erstellt werden. 1

2 Während des Studienaufenthaltes Das Learning Agrrement Section B wird vor Ort ausgefüllt und kann per Scan (pdf- Dokument) zur Unterschrift an die Programmbeauftragte geschickt werden! Nach dem Studienaufenthalt Nach dem Studienaufenthalt im Ausland sind für die Anerkennung von Studienund Prüfungsleistungen folgende Unterlagen bei der Programmbeauftragten einzureichen: o Eine Kopie der Notenliste von der Partneruniversität o Eine ausgefüllte Liste (siehe Anhang S. 4) mit allen Kursen, die angerechnet werden sollen unter Angabe des entsprechenden Moduls o Anträge des ZPL auf der Homepage des PLAZ Studien- und Prüfungsleistungen, die von Studierenden im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes an den Partneruniversitäten erworben wurden, müssen rechtlich vom Prüfungsausschuss angerechnet werden. Dazu o drucken die Studierenden sich entsprechende Anträge auf der Homepage des PLAZ aus. o Mit diesen Formularen sowie offiziellen Nachweisen über die im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich an die Fachvertreter, die auf diesen Formularen eine Empfehlung abgeben, wofür diese Leistungen angerechnet werden sollen. o Die Formulare werden von den Studierenden im Servicebüro des PLAZ, W3.206, abgegeben. Das Servicebüro leitet die Anträge an den Prüfungsausschuss weiter. o Die Studierenden können sich ihre Anträge nach ca. zwei Wochen wieder im Servicebüro des PLAZ abholen. o Anschließend geben die Studierenden die entsprechenden Anträge im Zentralen Prüfungssekretariat ab (Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge Raum H2.325), welche die entsprechenden Eintragungen in PAUL vornimmt. o Die entsprechenden Formulare sowie die Beschreibung des Verfahren, wie die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für Leistungen aus anderen Studiengängen funktioniert, finden sich auf der Homepage des PLAZ Für Free Mover, die an keiner der Partneruniversitäten studieren, mit denen die Universität Paderborn ein Abkommen unterhält, gelten die gleichen Bestimmungen. 2

3 Studienstruktur Lehramt Bachelor-of-Education GyGe Spanisch Basismodul 1 Kultur-/Landeswissenschaft EV Kultur-/Landeswissenschaft 1. Sem. BV Kultur-/Landeswissenschaft Basismodul 2 Sprachwissenschaft EV Sprachwissenschaft 2./3. Sem. BV Sprachwissenschaft Basismodul 3 Literaturwissenschaft EV Literaturwissenschaft 2./3. Sem. BV Literaturwissenschaft Basismodul 4 Sprachpraxis und Fachdidaktik Ü Gramática 1 Ü Expresión escrita y oral 1 1./2. Sem. Ü Traducción español -alemán EV Fachdidaktik Aufbaumodul 1 Fachwissenschaft AV Literaturwissenschaft 4. Sem. AV Sprachwissenschaft Aufbaumodul 2 Fachwissenschaft und Fachdidaktik 5./6. Sem. AV Kultur-/Landeswissenschaft AV Fachdidaktik Aufbaumodul 3 Sprachpraxis Ü Gramática 2 5./6. Sem. Ü Traducción alemán-español 1 Ü Lektürekurs * *über einen Literaturkurs möglich 3

4 Studienstruktur Lehramt Master-of-Education GyGe Spanisch Module Mastermodul 1 Fachwissenschaft und Fachdidaktik 1. MV Fachwissenschaft 1 2. MV Fachdidaktik 1 Mastermodul 2 Sprachpraxis und Fachdidaktik 1. MÜ Traducción alemán-español 2. MÜ Expresión escrita y oral 3. MV Fachdidaktik 2 Mastermodul 3 Fachwissenschaft 1. MV Fachwissenschaft 2 2. MV Forschungskolloquium * * * Bemerkung *Die Modulabschlussprüfung muss an der Universität Paderborn erbracht werden. Dafür ist der erfolgreiche Abschluss des Seminars an der Partnerhochschule notwendig. *Die Modulabschlussprüfung muss an der Universität Paderborn erbracht werden. 4

5 Formular Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen für den Studiengang GyGe Spanisch Bachelor-of-Education und Master-of-Education Name, Vorname Matrikelnummer Name und Ort der Partneruniversität Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (WS und / oder SoS ) An der Partneruniversität absolvierter Kurs Modul, für das der Kurs in Paderborn angerechnet werden soll

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