Bestattungsvorsorge S. 1

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1 Bestattungsvorsorge Es gibt gute Gründe, durch einen Bestattungsvorsorgevertrag bei Bestattungen Stangl die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu regeln. Sie wollen sichergehen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen verbindlich festgelegt sind Sie sind allein stehend und möchten nicht, dass Fremde über Ihre dereinstige Bestattung entscheiden Sie möchten Ihre Angehörigen von allen anstehenden Entscheidungen und Kosten befreien, welche die Bestattung mit sich bringt Sie wünschen eine finanzielle Absicherung der Bestattung (zum Beispiel, um diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen) Sie können auch für Ihre nächsten Angehörigen oder für Ihre zu betreuende Person eine Bestattungsvorsorge abschließen, wenn es Ihnen zum Beispiel aus Entfernungsgründen nicht möglich ist, unverzüglich vor Ort zu sein Es werden verschiedene Möglichkeiten angewandt, um die Wünsche der eigenen Bestattung festzulegen: - Erstellung eines Testaments - Vereinbarung mit einem Notar - Vereinbarung mit einer Vertrauensperson Jedoch ist es nicht empfehlenswert, die Bestattungswünsche in einem Testament festzulegen, da dies in der Regel erst einige Zeit nach der Bestattung eröffnet wird. Ebenso kann eine Hinterlegung bei einem Notar oder einer Vertrauensperson zu spät aufgefunden werden, falls diese nicht rechtzeitig benachrichtigt werden konnten. Wenn Ihre schriftlich niedergelegten Wünsche erst nach erfolgter Bestattung bekannt werden, ist dies nicht sinnvoll. Ein Vorsorgevertrag bei uns gibt Ihnen die Garantie, dass alle vereinbarten Wünsche und Angelegenheiten im Todesfall vertraulich in Ihrem Sinne ausgeführt werden. Seit über 30 Jahren werden mit immer größer werdendem Zuspruch Bestattungsvorsorgeverträge bei Bestattungen Stangl abgeschlossen. Stetig wurde der Vorsorgebereich in unserem Unternehmen erweitert. Ein Vorsorgevertrag ist für beide Partner rechtsverbindlich und kann nur durch die Vertragsperson oder einer mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Person geändert werden. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. S. 1

2 In einem Bestattungsvorsorgevertrag kann festgelegt werden: - Die Art der Bestattung: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung usw. - Ort der Bestattung, Grabangelegenheiten, eventuell nötige Steinmetzarbeiten - Auswahl des Sarges mit Ausstattung, Schmuckurne, Grabkreuz - Art und Umfang der Trauerfeier - Trauerdrucksachen wie Todesanzeige, Sterbebilder, Trauerkarten - Blumenschmuck Und wie ist der Ablauf? Da wir uns für die Beratung und den Abschluss des Vorsorgevertrages genügend Zeit nehmen wollen, um auf all Ihre Fragen einzugehen und für die Umsetzung Ihrer Vorstellungen zur Bestattung zu sorgen, ist eine Terminabsprache vorab sehr zu empfehlen. Ebenso kann eine unverbindliche Beratung vereinbart werden, bevor Sie sich zu dem wichtigen Schritt des Abschlusses einer Bestattungsvorsorge entschließen. Diese Beratung kann in unseren Räumen, aber auch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Ihre Wünsche und Verfügungen werden allesamt in einem Vertrag festgehalten und können jederzeit von Ihnen geändert werden. Dieser Vertrag enthält auch eine detaillierte Kostenaufstellung. Eine Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrags ist ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich. Sie erhalten zwei Vorsorgekarten, z. B. zur Aufbewahrung im Geldbeutel und zur Weitergabe an eine Vertrauensperson, auf denen die Vorsorgenummer sowie Ihre Daten und unsere Anschrift enthalten ist. Ebenso erhalten Sie von uns einen kostenlosen Vorsorgeordner zur Ablage Ihres Vorsorgevertrags. Weiterer Inhalt: Vorsorgeurkunde, Vordrucke für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie eine Infobroschüre. Muster einer Vorsorgekarte S. 2

3 Welche Unterlagen werden benötigt: Für einen Bestattungsvorsorgevertrag werden bestimmte Angaben benötigt. Wir bitten Sie deshalb, den Fragebogen zum Vorsorgevertrag (Seite 6 und Seite 7 dieser Broschüre) auszufüllen und diesen sowie alle weiteren benötigten Unterlagen zum vereinbarten Besprechungstermin mitzubringen. Folgende Unterlagen werden zum Personalausweis zusätzlich benötigt: Der Vorsorgenehmer ist ledig: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (Eheschließung ab ) oder Abstammungs- /Geburtsurkunde oder altes Familienstammbuch Der Vorsorgenehmer ist verheiratet: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheschließung ab ) oder Heiratsurkunde oder altes Familienstammbuch werden die Urkunden neu ausgestellt, so sind Heirats- und Geburtsurkunde notwendig (ab ) Der Vorsorgenehmer ist verwitwet oder der Ehegatte ist für tot erklärt: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Eintrag des Sterbefalles des verstorbenen Ehegatten (Eheschließung ab ) oder Heiratsurkunde mit Eintrag des Sterbefalles des Ehegatten oder altes Familienstammbuch und Sterbeurkunde des Ehegatten oder amtliche Todeserklärung des Ehegatten Der Vorsorgenehmer ist geschieden: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Eheschließung ab ) oder Heiratsurkunde der letzten Ehe (evtl. im Familienstammbuch zu finden) und zusätzlich das Scheidungsurteil mit Gültigkeitsvermerk In besonderen Fällen können weitere Unterlagen nötig sein. Die Originale können Sie sofort wieder mitnehmen, wir fertigen uns lediglich eine Kopie an. Werden Sterbebilder gewünscht, bringen Sie bitte ein Foto mit. S. 3

4 Bestattungsvorsorge - finanzielle Absicherung WAS IST NICHT RATSAM? Im Falle einer Pflege oder eines Heimaufenthaltes sind die Mittel, über die der Eigentümer noch frei verfügen kann, keinem besonderen Schutz unterlegen und sind stets bis auf einen Restbetrag (das sogenannte Schonvermögen von zur Zeit 2.600,00 ) aufzubrauchen. Dies gilt für alle anderen Geldanlagen, auch für Geld auf Sparbüchern, so dass es nicht ratsam ist, das Geld für die Bezahlung der Bestattung auf einem selbst angelegten Sparbuch anzusparen. Auch Bargeld in Briefumschlägen mit den Aufschriften "Für meine Bestattung", "Für den Grabstein" oder "Für die Grabpflege" genießt keinen besonderen Schutz, da hier eine anderweitige Verwendung nicht ausgeschlossen werden kann und eine Verwertung dieses Geldes für die Pflege oder den Heimaufenthalt nicht unwirtschaftlich ist. Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld. Seitdem muß jeder selbst für seine Bestattung finanzielle Vorsorge treffen. Möglichkeiten der Finanzierung Es können die individuell errechneten Bestattungskosten bereits im Voraus entrichtet werden. Diese werden dann von uns auf ein Treuhandkonto bei der Sparkasse einbezahlt, genaue Erläuterungen finden Sie auf Seite 5. Falls Sie bereits eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen haben, so können Sie diese an Bestattungen Stangl abtreten. Wir können Ihnen aber auch beim Abschluss einer solchen Versicherung beratend zur Seite stehen. In beiden Fällen können die vereinbarten finanziellen Mittel die später entstehenden Bestattungskosten übersteigen. Sie können im Bestattungsvorsorgevertrag festlegen, wie mit dem verbleibenden Restbetrag verfahren werden soll. Üblicherweise wird er auf das Nachlasskonto überwiesen oder an eine im Vertrag benannte Person ausbezahlt. Was ist bei Preissteigerungen? Viele der im Vorsorgevertrag vereinbarten Leistungen liegen nicht in unserer Verantwortung. Auf Gebühren von Verwaltungen und Fremdunternehmen haben wir keinen Einfluss und auch unsere Preise können wir nicht über einen unbestimmten Zeitraum garantieren. Somit empfehlen wir, die errechnete Kostensumme für erforderliche Mehraufwendungen etwas anzupassen, in der Regel wird die Gesamtabschlusssumme um 15% erhöht. Bei Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages erhalten Sie von uns einen entsprechenden Vorsorgeausweis. Bitte führen Sie diesen stets mit sich, um sicherzugehen, dass alle getroffenen Vereinbarungen auch in Ihrem Sinne ausgeführt werden. Der Abschluss und die Verwaltung des Vorsorgevertrages ist bei Bestattungen Stangl kostenfrei! S. 4

5 Informationen zum treuhänderischen Sparbuch (dieses wird bei der Sparkasse Rottal-Inn eröffnet) Bereits zu Lebzeiten kann der spätere Erblasser durch Einrichtung eines besonderen Kontos Vorsorge für die spätere Bestattung treffen, über das erst nach seinem Tod verfügt werden darf. Nachfolgend sehen Sie die Grundlagen für ein Bestattungsvorsorge- Treuhandkonto: Bestattungsvorsorgevertrag zwischen Vorsorgendem und Bestattungsinstitut Einzahlung voraussichtlich anfallender Bestattungskosten auf ein separates Vorsorgesparbuch (= Treuhandkonto) Kontoinhaber wird das Bestattungsinstitut treuhänderische Verwaltung des Kontoguthabens das auf dem Konto befindliche Guthaben gehört bis zum Tod des Erblassers zu dessen Vermögen Verfügung erst nach dem Tod des Erblassers nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde und Bestattungsrechnung durch Bestattungen Stangl ein verbleibendes Restguthaben steht den Erben oder einer im Vertrag benannten Person zu S. 5

6 Bestattungsvorsorge - warum finanzielle Absicherung? Im Hinblick auf den möglichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist der frühzeitige Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages und vor allem dessen finanzielle Absicherung für jedermann ratsam. Niemand weiß, ob er eines Tages ein Pflegefall wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten, es bleibt ein Eigenanteil, der bei einem Heimaufenthalt mehr als 2.000,00 pro Monat betragen kann. Dieser Eigenanteil ist vorrangig aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten. Das eigene Vermögen ist bis auf ein Schonvermögen von derzeit 2.600,00 aufzubrauchen. Auf die Klage einer Bürgerin, die einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen und die Bestattungskosten auf ein Treuhandkonto eingezahlt hatte, erging am ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts (B 8/9b SO 9/06 R). Dessen Leitsätze lauten: "Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.." Was bedeutet das nun? Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff staatlicher Behörden sicher. Die angemessene Bestattungsvorsorge soll sich in erster Linie an den ortsüblichen Kosten einer würdigen Bestattung orientieren. Vorsorgebeträge zwischen etwa 3000,- und 8000,- sind bisher von Gerichten als angemessen beurteilt worden. Die Bestattungsvorsorgen werden nicht auf das sogenannte Schonvermögen von 2600,- angerechnet. Mit einem finanziell abgesicherten Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Bestattung, wie Sie sich diese wünschen, garantiert. Egal ob es sich um eine traditionelle Bestattung oder eine in einfachster Form handelt. S. 6

7 Fragebogen zum Vorsorgevertrag Für wen ist der Vorsorgevertrag zu schließen: Name: Geburtsname: Vorname: Beruf (bei Rentnern: ehemals ausgeübter Beruf): Konfession: O rk O ev O sonstige geboren am: geboren in: Familienstand: O ledig O verheiratet O verwitwet O geschieden Straße/Wohnort: Telefonnummer: Ehepartner / nächster Angehöriger / Vertrauensperson ODER Auftraggeber der Bestattungsvorsorge: Name, Vorname: Verwandt.-Grad: Straße, Ort: Geboren am: Telefonnummer: Kinder (wenn keine Kinder, alle nächsten Verwandten wie z. B Geschwister...) Name, Anschrift, Geburtsdatum BITTE WENDEN -> S. 7

8 Fragebogen zum Vorsorgevertrag Zusätzliche Angaben Grund und Hausbesitz vorhanden: O nein O ja Testament: O nein O ja (wo hinterlegt: ) Ehe und Erbvertrag Onein Oja (wo: ) Bankverbindung (steht auf dem Kontoauszug oder auf der Bankkarte) Bezeichnung des Geldinstituts: BIC: IBAN: D E Bestattungsart O Erdbestattung O Feuerbestattung O anonyme Feuerbestattung Grab am Friedhof vorhanden: O ja O nein O anonymes Gräberfeld Simbach Friedhof Ort, Bezeichn. Grabbesitzer Grabnummer Letztverstorbene/r Verstorben am: Grabplatte O ja O nein Krankenversicherung Genaue Bezeichnung: Anschrift Krankenkasse: Rentennummer (Rente von...): Traueranzeige in Zeitung gewünscht: O ja O nein Sterbebild gewünscht: O ja O nein (wenn ja, Foto mitbringen, auch in digitaler Form möglich) S. 8

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