Auszug aus dem. Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Auszug aus dem Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Inhaltsverzeichnis 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 3.2 Kontoauszug Stand: 14. November Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.2 Lastschriftverkehr 4.3 Bargeldauszahlung 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Hinweis: Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird Seite 1 Stand: 11 / 2018

2 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung VR-PrivatKonto - Kontoführung (monatlich) inklusive Ausgabe einer Debitkarte für Kontoinhaber und Ehepartner/Lebenspartner 4,00 EUR - Zuzügliches Entgelt für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchung (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) - Überweisung per ebanking 0,30 EUR - Überweisung am SB-Terminal 0,30 EUR - Überweisung per Dauerauftrag 0,30 EUR - Überweisung bei formloser Erteilung (vom Bankmitarbeiter ausgefüllt oder erfasst (auch telefonisch)) 0,75 EUR - Überweisung beleghaft 0,75 EUR - Gutschrift einer Überweisung 0,30 EUR - Lastschrift (aus automatischem Verfahren / per ebanking) 0,30 EUR - Lastschrift (aus formloser Erteilung) 0,75 EUR - Bargeldeinzahlung am Schalter 1 0,75 EUR - Bargeldeinzahlung am Automaten 0,30 EUR - Bargeldauszahlung am Schalter 2 0,75 EUR - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (eigene Bank) - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (Fremdbank) 0,30 EUR - Scheckeinlösung 0,75 EUR VR-OnlineKonto - Kontoführung (monatlich) inklusive Ausgabe einer Debitkarte für Kontoinhaber und Ehepartner/Lebenspartner 3,50 EUR - Zuzügliches Entgelt für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchung (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) - Überweisung per ebanking - Überweisung am SB-Terminal 0,30 EUR - Überweisung per Dauerauftrag - Überweisung bei formloser Erteilung (vom Bankmitarbeiter ausgefüllt oder erfasst (auch telefonisch)) 2,00 EUR - Überweisung beleghaft 2,00 EUR - Gutschrift einer Überweisung - Lastschrift (aus automatischem Verfahren / per ebanking) - Lastschrift (aus formloser Erteilung) 2,00 EUR - Bargeldeinzahlung am Schalter 3 2,00 EUR - Bargeldeinzahlung am Automaten - Bargeldauszahlung am Schalter 4 2,00 EUR - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (eigene Bank) - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (Fremdbank) - Scheckeinlösung 2,00 EUR VR-MeinKonto - Kontoführung (monatlich) inklusive Ausgabe einer Debitkarte für Kontoinhaber - Zuzügliches Entgelt für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchung (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) - Überweisung per ebanking - Überweisung am SB-Terminal - Überweisung per Dauerauftrag - Überweisung bei formloser Erteilung (vom Bankmitarbeiter ausgefüllt oder erfasst (auch telefonisch)) - Überweisung beleghaft - Gutschrift einer Überweisung - Lastschrift (aus automatischem Verfahren / per ebanking) - Lastschrift (aus formloser Erteilung) - Bargeldeinzahlung am Schalter 5 - Bargeldeinzahlung am Automaten - Bargeldauszahlung am Schalter 6 - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (eigene Bank) - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (Fremdbank) - Scheckeinlösung Seite 2 Stand: 11 / 2018

3 VR-MeinKonto+ - Kontoführung (monatlich) inklusive Ausgabe einer Debitkarte für Kontoinhaber - Zuzügliches Entgelt für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchung (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) - Überweisung per ebanking - Überweisung am SB-Terminal - Überweisung per Dauerauftrag - Überweisung bei formloser Erteilung (vom Bankmitarbeiter ausgefüllt oder erfasst (auch telefonisch)) 0,55 EUR - Überweisung beleghaft 0,55 EUR - Gutschrift einer Überweisung - Lastschrift (aus automatischem Verfahren / per ebanking) - Lastschrift (aus formloser Erteilung) 0,55 EUR - Bargeldeinzahlung am Schalter 7 0,55 EUR - Bargeldeinzahlung am Automaten - Bargeldauszahlung am Schalter 8 0,55 EUR - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (eigene Bank) - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (Fremdbank) - Scheckeinlösung 0,55 EUR Basiskonto - Kontoführung (monatlich) inklusive Ausgabe einer Debitkarte für Kontoinhaber 4,00 EUR - Zuzügliches Entgelt für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchung (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) - Überweisung per ebanking 0,30 EUR - Überweisung am SB-Terminal 0,30 EUR - Überweisung per Dauerauftrag 0,30 EUR - Überweisung bei formloser Erteilung (vom Bankmitarbeiter ausgefüllt oder erfasst (auch telefonisch)) 2,00 EUR - Überweisung beleghaft 2,00 EUR - Gutschrift einer Überweisung 0,30 EUR - Lastschrift (aus automatischem Verfahren / per ebanking) 0,30 EUR - Lastschrift (aus formloser Erteilung) 2,00 EUR - Bargeldeinzahlung am Schalter 9 2,00 EUR - Bargeldeinzahlung am Automaten 0,30 EUR - Bargeldauszahlung am Schalter 10 2,00 EUR - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (eigene Bank) - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten (Fremdbank) 0,30 EUR - Scheckeinlösung 2,00 EUR 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 11 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 12 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 13 1,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 14 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,00 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) je Konto und angefangenen Monat 7,50 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Online-Banking - Freischaltung pro Nutzer (verfahrensunabhängig, inkl. Sm@rt-TAN-Leser) (inkl. USt) 1 - VR Protect (inkl. USt) 1 - Sm@rt-TAN-Leser (inkl. USt) 1 - VR-NetWorld Software im Abonnement pro Jahr (inkl. USt) Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 12 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 13 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 14 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 3 Stand: 11 / 2018

4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 15 Name der Bank (Zentrale): Straße: Johannisstr. 32/33 PLZ/Ort: Osnabrück Telefon: 0541 / Telefax: 0541 / Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 16 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 17 Osnabrück, Gen.-Register Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember Für Bargeldauszahlungen und Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 16 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 17 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 4 Stand: 11 / 2018

5 Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank Bearbeitung eines Lastschriftrückrufes nach Zugang des Lastschriftauftrages 1,05 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank Bearbeitung eines Lastschriftrückrufes nach Zugang des Lastschriftauftrages 1,05 EUR 4.3 Bargeldauszahlung Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer girocard/ VR-ServiceCard (Debitkarte) mit unserer MasterCard (Kreditkarte) mit unserer MasterCard (Debitkarte) mit unserer Visa Card (Kreditkarte) mit unserer Visa Card (Debitkarte) Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit girocard/vr-servicecard (Debitkarte) am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: - bei inländischen KI und KI in der EU 18 und den EWR-Staaten 19, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (V PAY) in Euro 1,00 % vom Umsatz mind. - Bei inländischen KI und KI in der EU 20, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (V PAY) in Euro 1,00 % vom Umsatz mind. - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung 1,00 % vom Umsatz mind. - bei KI außerhalb der EU und den EWR- Staaten 1,00 % vom Umsatz mind. mit MasterCard/Visa Card (Kreditkarte) mit MasterCard/Visa Card (Kreditkarte) am Schalter am Geldautomaten im Inland und Ausland (zzgl.1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 21 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten). Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 5 Stand: 11 / 2018

6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debitkarten girocard - girocard mit V PAY Ausgabe einer Debitkarte je nach Kontomodell inklusive oder pro Jahr 9,50 oder einmalig 1 - Ersatzkarte 22 7,50 EUR - digitale girocard Ausgabe einer Debitkarte pro Jahr inklusive Auslandseinsatz 23 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land und der EWR-Staaten VR-ServiceCard 1, 1,00 % vom Umsatz, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR - VR-ServiceCard Ausgabe einer Debitkarte - für den /die Kontoinhaber pro Jahr - Ersatzkarte 25 7,50 EUR Mastercard oder Visa Debit- und Kreditkarten Ersatzkarte 26 wie Neukarte - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden wie Neukarte - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden wie Neukarte - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland, in Europa, weltweit - bei Versendung per Kurier (inkl. Fremdkosten) 8 Auslandseinsatz 27 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb und der EWR-Staaten 28 1,75 % vom Umsatz - Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden (zzgl. Fremdkosten) 3 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden (zzgl. Fremdkosten) 3 - Duplikaterstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden ClassicCard - Ausgabe einer Kreditkarte (MasterCard oder Visa) pro Jahr ab 5.00 Umsatz jährlich (Laufzeitjahr) 32 Zusatzkarte pro Jahr Digitalisierung der Karte pro Jahr 3 inklusive 22 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 23 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 24 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 26 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 27 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 28 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 29 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 30 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 31 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 32 Es werden nur Kauf-Transaktionen berücksichtigt. Reklamierte und wieder gutgeschriebene Kauftransaktionen, Bargeldumsätze am Schalter oder Geldausgabeautomaten sowie alle vom Kunden zu zahlenden Gebühren fließen nicht in die Umsatzbetrachtung ein Seite 6 Stand: 11 / 2018

7 GoldCard - Ausgabe einer Kreditkarte (MasterCard oder Visa) pro Jahr ab 5.00 bis 6.499,99 EUR Umsatz jährlich (Laufzeitjahr) 30 ab bis 8.499,99 EUR Umsatz jährlich (Laufzeitjahr) 30 ab 8.50 Umsatz jährlich (Laufzeitjahr) 30 Zusatzkarte pro Jahr Digitalisierung der Karte pro Jahr inklusive BasicCard - Ausgabe einer Debitkarte (MasterCard oder Visa) pro Jahr pro Jahr für Kunden mit dem Girokontomodell VR-MeinKonto, VR-MeinKonto+ oder Minderjährige ab --- EUR Umsatz jährlich (Laufzeitjahr) Digitalisierung der Karte pro Jahr BusinessCard Classic Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Digitalisierung der Karte pro Jahr 3 1 inklusive Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 33 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 13:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 35 Beleghafter Überweisungsauftrag - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 36 Beleghafter Überweisungsauftrag Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage 33 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 34 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 35 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 36 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 7 Stand: 11 / 2018

8 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit Kontonummer/BLZ oder IBAN/BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung *** Auf ein offizielles Spendenkonto oder ein Konto unseres Verbundpartners = **** 3,00 bei elektronischer / 10,00 bei manueller Überweisung Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu EUR EUR EUR Mitgliedstaaten der EU / des EWR- Raumes betragsunabhängig 1,5%o, mind. 13,00 1,5%o, mind. 13,00 zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen Sonstige Entgelte je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung übermittelte elektronisch Überweisung* 1,5%o, mind.13,00 Überweisungsmodalitäten per Dauerauftrag bei formloser Erteilung** Je Überweisung per Zahlschein als Eil- Überweisung zusätzlich Buchungspostenentgelt je nach Kontomodell 5,00 *** -- Buchungspostenentgelt je nach Kontomodell 15,00 *** 3,00 / 10,00 **** 1,5%o, mind.13,00 1,5%o, mind.13,00 1,5%o, mind.13,00 nicht möglich -- Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag : Einrichtung/Änderung/Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,05 EUR Seite 8 Stand: 11 / 2018

9 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Konventionelle Abwicklung Überweisung in Euro innerhalb der Bank Buchungspostenentgelte je nach Kontomodell Überweisung in Euro von einem anderen Buchungspostenentgelte je nach Kontomodell Zahlungsdienstleister 37 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 1,5%o, mind. 13,00 EUR. zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage Zahlungseingang in EUR und Zahlungen I Fremdwährung = um Fremdgebühren verminderter Gutschriftsbetrag Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 38 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 39 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 40 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu EUR EUR EUR länderunabhängig betragsunabhängig 1,5%o, mind. 13,00 1,5%o, mind. 13,00 zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage, zzgl. 17,50 EUR Fremdgebühren; Aufträge in US$ zzgl. 2 Bei SWIFT eilig plus 1 Auslagen Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. 38 Sofern als Euro-Überweisung ausgeführt. Andernfalls (EU-Standardüberweisung) 1,5 %o, mind. 13,00 EUR. 38 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 39 Z.B. US-Dollar. 40 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 9 Stand: 11 / 2018

10 Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu EUR EUR EUR länderunabhängig betragsunabhängig 1,5%o, mind. 13,00 1,5%o, mind. 13,00 zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage zzgl. 0,25%o, mind. 2,50 Courtage, zzgl. 17,50 EUR Fremdgebühren; Aufträge in US$ zzgl. 2 Bei SWIFT eilig plus 1 Auslagen Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Wiederaufnahme nach Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1 1,05 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zur Höhe der Entgelte siehe oben unter Abschnitt Seite 10 Stand: 11 / 2018

11 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe oben Ziffer 4.1.1) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit Seite 11 Stand: 11 / 2018

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