Auszug aus dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Sämtliche in diesem enthaltenen Auslagen, Aufwendungen und Kosten werden berechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 3 Privatkonto / Geschäftskonto 3.1 Kontoführung Privatkonto Kontoführung und Leistungen Filial-Konto und Basis-Konto Komplett-Konto Online-Konto - Grundpreis monatlich für Mitglieder 6,00 9,90 3,00 - Grundpreis monatlich für Nicht-Mitglieder 8,00 11,90 5,00 Zuzüglich nachfolgender Gebühren, wenn im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführt. (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) - Bargeldein- und auszahlung bei der Volksbank Weinheim eg (5 Posten am Schalter pro Monat frei) - am Schalter - am Automat - Überweisung - Ausführung - beleghafter Auftrag - Schalterauftrag - online/mobil - SB-Terminal - Ausführung Dauerauftrag - Gutschrift - Lastschriften - Einlösung - Einzug - beleghafter Auftrag - Schalterauftrag - online/mobil - SB-Terminal - Schecks (Inland) - Einreichung - Einzug -,-- 0,25 0,25 1,00 0,25 1,00 - girocard (Ausgabe einer Debitkarte) pro Kontoinhaber (Jahresgebühr) Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden - über Serviceterminal, online/mobil - am Schalter 1,50 1,50 mygiro - bis zum 30. Geburtstag - eine girocard (Ausgabe einer Debitkarte) inklusive - Guthabenverzinsung (bis zu einer Einlage von 1.000,00 ) 0,25 % p.a. - nur für Einzelkontoinhaber (keine Gemeinschaftskontoinhaber) - Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite) - Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehungen (Geduldete Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus.) pro Jahr 9,94 % pro Jahr 9,94 % Seite 1

2 Geschäftskonto Kontoführung und Leistungen VR-FirmenKonto VR-FirmenKonto 25 VR-FirmenKonto 50 Grundpreis monatlich 7,50 10,00 25,00 Zuzüglich nachfolgender Gebühren, wenn im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführt. (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) Buchungen (Postenentgelt) Kasse beleghaft beleglos/online sonstige (z. B. Überweisungseingänge) Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden - über Serviceterminal, Telefon-/Onlinebanking - am Schalter 3.2 Kontoauszug 0,33 0,33 1,50 1,88 1,88 0,25 0,25 1,50 1,25 1,25 0,17 0,17 1,50 durch Postversand (Filial-Konto bzw. Basis-Konto und Online-Konto) 1 durch Postversand (Komplett-Konto und MyGiro) 2 durch Postversand (Geschäftskonto) 3 durch Kontoauszugdrucker (Filial-Konto bzw. Basis-Konto) durch Kontoauszugdrucker (Komplett-Konto) durch Kontoauszugdrucker (für das Online-Konto nicht verfügbar) durch Kontoauszugdrucker (MyGiro) 4 2,00 Selbstabholer Firmen pro Auszug 5 Selbstabholer Privatkunden (Bote) pro Auszug 6 1,00 Automatische Zusendung der am Kontoauszugsdrucker/im Onlinebanking nach 90 Tagen/ 180 Umsätzen nicht abgerufenen Kontoauszüge 7 (Porto) 0,70 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 8 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 5,00 10, Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen keine 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 7 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 8 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 2

3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 9 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Weinheim eg Straße: Bismarckstr. 1 PLZ/Ort: Weinheim Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 10 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts-)register Vertragssprache Amtsgericht Mannheim, GnR Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES OPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 9 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 10 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 11 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 3

4 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Entgelt für die Bearbeitung einer nicht eingelösten bzw. wegen Widerspruchs zurückgegebenen Lastschrift an den Einreicher 1,30 5, SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats pro Jahr Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Entgelt für die Bearbeitung einer nicht eingelösten bzw. wegen Widerspruchs zurückgegebenen Lastschrift an den Einreicher 12,00 1,30 5, Bargeldauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer girocard (Debitkarte) mit unserer Mastercard (Kreditkarte) 3 % vom Umsatz mind. 5,00 mit unserer Visa Card (Kreditkarte) 3 % vom Umsatz mind. 5,00 Seite 4

5 Bargeldauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit girocard (Debitkarte) am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: - bei inländischen KI und KI in der EU 12 und den EWR-Staaten 13, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (MaestroVPAY) in Euro 1 % vom Umsatz mind. 5,00 - bei inländischen KI und KI in der EU 14 und den EWR-Staaten 15, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/VPAY) in Euro 1 % vom Umsatz mind. 5,00 - bei KI in der EU und den EWR- 1 % vom Umsatz Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten mind. 5,00 1 % vom Umsatz mind. 5,00 mit Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz mind. 5,00 3 % vom Umsatz mind. 5,00 (zzgl.1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 16 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debitkarten girocard - girocard mit Maestro Ausgabe einer Debitkarte - pro Jahr 5,00 - Ersatzkarte 17 5,00 - Ersatz-PIN 18 5,00 Auslandseinsatz 19 - beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder - bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1 % vom Umsatz mind. 3,00 max. 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 13 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 15 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 16 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatz-PIN 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 5

6 VR-ServiceCard GeldKarte - VR-ServiceCard Ausgabe einer Debitkarte - pro Jahr - Ersatzkarte 22 - Ersatz-PIN 23 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen Mastercard oder Visa Debit- und Kreditkarten Ersatzkarte 24 Ersatzkarte 25 (bei PremiumCard) 8, bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 40,00 Auslandseinsatz 26 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 27 und der EWR-Staaten 28 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Ersatz-PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 29 10,00 - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 30 15,00 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 31 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte 23 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatz-PIN 24 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte 25 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte 26 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 27 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 28 EWR-Staaten (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). 29 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatz-PIN 30 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 31 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 32 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 6

7 BasicCard - MyCard Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard) (nur verfügbar in den Kontomodellen mygiro und OnlineKonto) pro Jahr (im Kontomodell mygiro) pro Jahr (im Kontomodell OnlineKonto) 19,00 EU ClassicCard Ausgabe einer Kreditkarte (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr GoldCard Ausgabe einer Kreditkarte (MasterCard oder Visa) pro Jahr ab Jahresumsatz mit dieser Karte (in den Kontomodellen mygiro und KomplettKonto kostenfrei) Zusatzkarte pro Jahr ab Jahresumsatz mit dieser Karte 69,00 29,00 69,00 29, PremiumCard Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 700,00 500, ReiseCard Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr ShoppingCard Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr BusinessCard Classic Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard) pro Jahr 55,00 ab Kartenumsatz pro Jahr Seite 7

8 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen - in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro - außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 33 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank in O (SEPA) 11:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank in anderen Währungen Endet die Öffnungszeit (Servicezeit) der jeweiligen Geschäftsstelle der Bank zu einer früheren Uhrzeit, so ist die Annahmezeit an diesen Geschäftstagen auf 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit festgelegt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro: Belegloser Überweisungsauftrag 35 Beleghafter Überweisungsauftrag Überweisungen in anderen EWR-Währungen: Belegloser Überweisungsauftrag 36 Beleghafter Überweisungsauftrag ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 34 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 35 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Onlinebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 36 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Onlinebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 8

9 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** je Überweisung per Zahlschein / als Eilüberweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC innerhalb eines EWR-Mitgliedstaates, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet siehe Pkt siehe Pkt ,5%o min. 15,00 + 1,00 Auslagen siehe Pkt. 3.1 siehe Pkt 3.1 siehe Pkt. 3.1 siehe Pkt ,5%o min. 15,00 + 1,00 Auslagen 1,5%o min. 15,00 + 1,00 Auslagen siehe Pkt 3.1 siehe Pkt ,5%o min. 15,00 + 1,00 Auslagen 1,50 20,00 25,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte EU / EWR Zielland Zahlungen in Drittwährung Konventionelle Abwicklung (SWIFT) 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage min. 1,00 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage min. 1,00 Seite 9

10 Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 1,30 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Inland 10,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Ausland 20,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (SEPA) 10,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Ausführung des Überweisungsauftrags (Ausland) min. 50,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Nachträgliche Änderung eines bereits ausgeführten Überweisungsauftrags (Ausland) mind. 50,00 zzgl. fremder Bankspesen soweit gesetzlich zulässig Unbegründete/ungerechtfertigte Reklamation (pro Überweisungsauftrag) - bis 3 Monate nach Ausführungsdatum 50,00 zzgl. fremder Bankkosten, soweit gesetzlich zulässig - bis 6 Monate nach Ausführungsdatum 65,00 zzgl. fremder Bankkosten, soweit gesetzlich zulässig - ab 6 Monate nach Ausführungsdatum 100,00 zzgl. fremder Bankkosten, soweit gesetzlich zulässig Einrichtung/Änderung eines Dauerauftrages in einer anderen EWR-Währung auf Wunsch des Kunden 15, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Konventionelle Abwicklung Abwicklung per SWIFT Überweisung in Euro innerhalb der Bank --,-- Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister --,-- 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage, min. 1, Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 37 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 38 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 39 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 37 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 38 Z.B. US-Dollar. 39 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 10

11 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Zielland Konventionelle Abwicklung (SWIFT) EU/EWR 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage, min. 1, Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC (als SEPA- Zahlung) Drittstaaten außer USA und Zahlungen in USD USA und Zahlungen in USD Konventionelle Abwicklung (SWIFT) 0 1 Siehe Punkt ,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen+ 0,25 %o Courtage min. 1,00 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage min. 1,00 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage min. 1, ,50 * 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage min. 1, ,00 * *OUR-Zahlungen: falls die Kosten im Ausland/bei der begünstigten Bank höher sind als die von uns pauschal in Rechnung gestellte Provision, behalten wir uns eine Nachbelastung der Differenz vor! Seite 11

12 Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags durch die Bank 1,30 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Inland 10,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Ausland 20,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs nach Ausführung des Überweisungsauftrags (Ausland) min. 50,00 zzgl. fremder Bankspesen, soweit gesetzlich zulässig Nachträgliche Änderung eines bereits ausgeführten Überweisungsauftrags (Ausland) mind. 50,00 zzgl. fremder Bankspesen soweit gesetzlich zulässig Unbegründete/ungerechtfertigte Reklamation (pro Überweisungsauftrag) - bis 3 Monate nach Ausführungsdatum 50,00 zzgl. fremder Bankkosten, soweit gesetzlich zulässig - bis 6 Monate nach Ausführungsdatum 65,00 zzgl. fremder Bankkosten, soweit gesetzlich zulässig - ab 6 Monate nach Ausführungsdatum 100,00 zzgl. fremder Bankkosten, soweit gesetzlich zulässig Einrichtung/Änderung eines Dauerauftrages auf Wunsch des Kunden 15, Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC (als SEPA-Zahlung) Staaten außerhalb des EWR/ EWR-Staaten und Staaten außerhalb der EWR/Währung Konventionelle Abwicklung siehe Punkt 3.1. SWIFT-Abwicklung 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen 1,5 %o min. 15,00 + 1,00 Auslagen + 0,25 %o Courtage min. 1,00 Seite 12

13 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Name und Anschrift siehe oben Ziffer 4.1.1) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen keine Seite 13

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