Neuordnung der Ausbildung zum Fischwirt - Änderungen, Planungen, Ziele

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuordnung der Ausbildung zum Fischwirt - Änderungen, Planungen, Ziele"

Transkript

1 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Neuordnung der Ausbildung zum Fischwirt - Änderungen, Planungen, Ziele Dr. Reinhard Reiter Institut für Fischerei Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht Starnberg, 10. Januar 2017

2 Änderungen vom 26. Februar 2016 verordnet vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 01. August 2016 in Kraft getreten Nach Berufsbildungsgesetz BBiG anerkannter Ausbildungsberuf Ausbildungsdauer i. d. R. 3 Jahre Im Ausbildungsrahmenplan genannte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen zu einer beruflichen Handlungsfähigkeit führen selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren 3 Bereiche: fachrichtungsübergreifend berufsprofilgebend berufsprofilgebend in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei oder Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei fachrichtungsübergreifend integrativ 2

3 Änderungen 3 Bereiche: fachrichtungsübergreifend berufsprofilgebend z. B. Fischereibiologie, Tiergesundheit, Maschinen, Verarbeitung, Vermarktung, Produktqualität, Marketing berufsprofilgebend in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei z. B. Fischereiliche Anlagen, Kreislaufsysteme, Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung, Transport, Fischereigewässer, Fanggeräte, Fischkrankheiten fachrichtungsübergreifend integrativ z. B. Arbeits-, Tarifrecht, Gesundheitsschutz, Umwelt-, Naturschutz, Nachhaltigkeit 3

4 Änderungen Betrieblicher Ausbildungsplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans Übertrag der Lernziele aus dem Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages Mindestanforderungen, die jedem/jeder Auszubildenden zu vermitteln sind Ausbildungskonzept mit speziellen Ausbildungseinheiten Ausbildungsverlauf ist sachlich und zeitlich auszuweisen Durch wen und wann werden welche Lernziele vermittelt? Wenn im Betrieb nicht alle Lernziele vermittelt werden können, sind ergänzende Ausbildungsmaßnahmen notwendig, z. B. Überbetriebliche Lehrgänge Ausbildung in einem Fremdbetrieb Ausbildungspraktikum in einem anderen Fischereibetrieb 4

5 Änderungen Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung Der sachliche und zeitliche Ausbildungsverlauf ist transparent, nachvollziehbar und nachweisbar Vermittelte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind erkennbar Auszubildende werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung Übergangsregelung: Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse werden i. d. R. nach der alten von 1972 beendet 5

6 Änderungen Prüfungen Handlungsorientierte Prüfungen: Keine Ausrichtung mehr an Fächern, sondern ganzheitlicher Ansatz (Prüfungsbereiche) Arbeitsproben (= praktische Arbeitsaufgaben) mit anschließenden auftragsbezogenen Fachgesprächen Schriftliche Aufgaben (in neuer Form) Keine separaten mündlichen Prüfungen mehr (evtl. noch mündliche Ergänzungsprüfungen, wenn dadurch das Bestehen der Abschlussprüfung möglich wird) Noten, die in den Arbeitsproben erzielt werden, werden relativ stark gewichtet 6

7 Änderungen Prüfungen Zwischenprüfung: (über Ausbildung der ersten 18 Monate) Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung Schriftliche Bearbeitung 90 Minuten Prüfungszeit Prüfungsinhalte: Gewässer, Nutztiere, Krankheiten, Wetter Prüfungsbereich Maschinen, Geräte, Be- und Verarbeitung 2 Arbeitsproben mit auftragsbezogenen Fachgesprächen 120 Minuten Prüfungszeit insg. (die Fachgespräche dauern zusammen höchstens 15 Minuten) Prüfungsinhalte: Arbeitsmittel (auch Netze), Fische schlachten, Qualität beurteilen, konservieren 7

8 Änderungen Prüfungen Abschlussprüfung: Prüfungsbereich Fischereitechnik (Gewichtung 30 %) 2 Arbeitsaufgaben mit auftragsbezogenen Fachgesprächen, 120 Minuten Prüfungszeit inkl. Fachgespräche von 20 Min., Prüfungsinhalte: Arbeitsmittel prüfen, einsetzen, instand halten Prüfungsbereich Fang und Vermarktung (Gewichtung 30 %) 2 Arbeitsaufgaben mit auftragsbezogenen Fachgesprächen, 180 Minuten Prüfungszeit inkl. Fachgespräche von 25 Min., Prüfungsinhalte: Fische fangen, sortieren, transportieren, schlachten, verkaufen Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung (Gewichtung 30 %) Schriftliche, komplexe und praxisbezogene Aufgaben, 150 Minuten Prüfungszeit, Prüfungsinhalte: Gewässer, Fischbestände, Fischgesundheit, Aufzucht, Haltung Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 %) Schriftliche, praxisbezogene Aufgaben, 60 Minuten Prüfungszeit, Prüfungsinhalte: Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge 8

9 Änderungen Prüfungen Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen folgendermaßen bewertet sind: im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend (Note 4,50) in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend ( 5,51) Eine mündliche Ergänzungsprüfung in den schriftlichen Prüfungsbereichen ist möglich, wenn die Bewertung in diesen Bereichen schlechter als ausreichend war und die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Dabei sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. 9

10 Änderungen Zusammenfassung Nur noch eine Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei, d. h. die Prüflinge werden in allen Bereichen der Fischerei (Forellen-, Karpfenteichwirtschaft, Intensive Aquakultur und Fluss-/Seenfischerei) ausgebildet und geprüft Allrounder Bereiche, die ein Ausbildungsbetrieb nicht vermitteln kann, müssen überbetrieblich oder von anderen Betrieben abgedeckt werden. Lösungen hierfür werden sich nach und nach entwickeln. Die Prüfung ist komplexer (handlungsorientiert) und die Prüfungszeit je Kandidat ist deutlich länger angesetzt, d. h. die Anzahl der Prüfungstage und der Prüfer muss erhöht werden. In einer Übergangsphase bis 2019 gibt es parallel beide Ausbildungs- und Prüfungsverfahren (nach der alten und nach der neuen ). Die Anzahl der Mitglieder in den Prüfungsausschüssen muss erhöht werden. 10

11 Planungen Berufsschulunterricht und Überbetriebliche Lehrgänge Dauer in Wochen: Ausbildungsjahr FiWi 10 FiWi 11 FiWi 12 Berufsschule Überbetriebliche Lehrgänge Abschlussprüfung 1 Insgesamt

12 Planungen Überbetriebliche Lehrgänge: (Dauer jeweils etwa 1 Woche) Ausbildungsjahr FiWi 10 FiWi 11 FiWi 12 Fischverarbeitung bisher Pflicht Netzarbeiten bisher Pflicht Fluss-/Seenfischerei bisher Wahlpflicht Forellenteichwirtschaft bisher Wahlpflicht Karpfenteichwirtschaft bisher Wahlpflicht Kreislaufanlagen neu Technik neu Für alle 7 Überbetrieblichen Lehrgänge wird ein Konzept erstellt Teilnahmepflicht abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten Für die neuen Lehrgänge Kreislaufanlagen und Technik sind Inhalte zu formulieren 12

13 Planungen über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt (FischWiAusbStEignV) vom 21. Dezember 1978 Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand (Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Berufsausbildung) Anerkennung bzw. Registrierung, welche Teile vom Inhaltskatalog im Betrieb abgedeckt werden können Andere Ausbildungsinhalte sind anderweitig abzudecken Überbetriebliche Ausbildung Kooperationen mit anderen Ausbildungsbetrieben, Lehrlingstausch, Erfüllungsgehilfenschaft, z. B. über 1-2 Monate, evtl. auch im Ausland Mehrere Ausbildungsverträge in verschiedenen Betrieben 13

14 Ziele, Anforderungen Ziel: Der optimal ausgebildete, selbständig und problembewusst handelnde Fischwirt, der auch in Zukunft die Fischerei und die Fischproduktion ausüben und langfristig ihre Existenz sichern kann im Interesse von: Azubi Ausbilder Zust. Stelle Allgemeinheit Anforderungen: Höhere Flexibilität, Eigenverantwortung, Selbständigkeit vom Auszubildenden und vom Ausbilder verlangt 14

15 Ziel: Was ist noch zu tun? Ziele, Dank und Wunsch Anerkennung/Registrierung von Ausbildungsbetrieben Richtige Beratung von Auszubildenden und Ausbildern, sinnvolle Lösungen entwickeln Steigerung der Attraktivität und Werbung für den Beruf Fischwirt Wettbewerb mit anderen Berufen Ausschau nach alternativen Lösungen: Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ), Integration von geflüchteten Menschen Vorbereitung der Prüflinge und der Prüfer auf die neue Prüfung Dank: Vielen Dank für die bisherige Unterstützung in Aus- und Fortbildungsangelegenheiten Wunsch: Alle Ausbilder werden gebeten, sich zu engagieren, Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen, das IFI in Aus- und Fortbildungsangelegenheiten weiterhin zu unterstützen und aus dem Kreis ihrer Mitarbeiter Personal für die Aus- und Fortbildung sowie für Prüfungen am IFI freizustellen 15

Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe

Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Beruf Fischwirt neue Herausforderungen für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht Starnberg, 16. Januar 2018

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 642 vom 27. Arpil 2001) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit gestreckter Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017)

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017) über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im und zur Kauffrau im (Verkäufer- und skaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV) vom 13. März 2017 (veröffentlicht im

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre.

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin IndElekAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001 über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 13. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 16. Mai 2008) Auf Grund des 6

Mehr

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998)

Verordnung. vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 15. Juni 1998) über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und / zur Fachangesellten für Medien- und vom 03. Juni 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1257 vom 15. Juni 1998) zur Änderung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit Zwischen- und Abschlussprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift 1 Verordnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst. vom 15. Juli 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst. vom 15. Juli 2004 über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst / zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 29. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 04. April 2017) Auf Grund des

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Unter Berücksichtigung der Änderungsverordnung

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1586 vom 19.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010 über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin vom 20. April 2010 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 28. April 2010) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin. vom 20. April 2010 über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen / zur Papiertechnologin vom 20. April 2010 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 28. April 2010) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zur (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) vom 03. Juni 2016 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 08. Juni 2016) Auf Grund des 4

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (Fischwirtausbildungsverordnung FischwAusbV)*

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (Fischwirtausbildungsverordnung FischwAusbV)* 312 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I 10, ausgegeben zu Bonn am 7. März 2016 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (Fischwirtausbildungsverordnung FischwAusbV)* Vom

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 25. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37 vom 02.

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und in der -Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) inklusive der Änderung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin vom 14. März 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 23.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m

Mehr

Ausbildungsregelung über die. 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft

Ausbildungsregelung über die. 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Hauswirtschaft und zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft 3 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert 3 Jahre. vom 27. März 2012 - Az.:

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zum Automatenfachmann / zur Automatenfachfrau vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin über die Berufsausbildung zum Fleischer zur Fleischerin vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 898 vom 23. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 der

Mehr

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Informationsveranstaltung 2. Februar 2011 Zuständige Stelle nach dem BBiG Einführung Neue

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/ zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Vom 11. März 1996 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin. vom 08. Februar 2002 über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 08. Februar 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 15. Februar 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Informationen für die Praxis Neu geordnete industrielle Elektroberufe Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Stand: Februar 2008 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Anlagen...1 ff.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin vom 22. Februar 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 28. Februar 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der

Mehr

2 Personenkreis (1) Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG für Personen im Sinne des 2 SGB IX.

2 Personenkreis (1) Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG für Personen im Sinne des 2 SGB IX. Seite 1 / 7 Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 11.05.2017 als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin vom 02. April 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 08. April 2013) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 42 m HwO im Sinne des 2 SGB IX.

Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 42 m HwO im Sinne des 2 SGB IX. Präambel Jede Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin ZweiradAusbV Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer

Mehr

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin [Die nachstehende Verordnung ist seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte am 26.04.2006 außer Kraft] Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV)

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) vom 20. Mai 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.

Mehr

2 Personenkreis Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG/ 42m HwO für Personen im Sinne des 2 SGB IX.

2 Personenkreis Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß 66 BBiG/ 42m HwO für Personen im Sinne des 2 SGB IX. Seite 1 / 8 Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 20.11.2012 als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr