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3 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemein So erreichen Sie uns 2 JUZ Ihr Spezialist für Prüf- und Messtechnik 3 Ablauf eines Kalibrierauftrages 4 JUZ-Versandboxen 5 Zertifikat-Muster 6 Akkreditierungsurkunde 7-11 Preise Lehrringe- und dorne, Rachenlehren, Endmaße und Zubehör Messschrauben, Feinzeiger, Messschieber, Höhenmessgeräte, Messprojektoren, Messuhren Winkel, Messzeugsätze / Prüfsätze, Lineale, Maßstäbe Zusatzleistungen 26 Prüfmittelverwaltung 27 Allgemeine Geschäftsbedingungen 29-34

4 So erreichen Sie uns Standortbeschreibung Die Firma Jurjanz GmbH & Co. KG befindet sich in Schkeuditz, nordwestlich von Leipzig. Anfahrtsweg Aus dem Leipziger Stadtzentrum erreichen Sie uns über die Georg-Schumann- Straße, die alte Hallesche Straße (alte B6) oder die neue Hallesche Straße (Neue B6). Anschließend kommen Sie über die Alte Straße bzw. die Theodor-Heuss-Straße zu einem Kreisverkehr, durch den Sie an der ersten bzw. zweiten Ausfahrt die Käthe- Kollwitz-Straße direkt erreichen. Dort finden Sie unsere Firma unmittelbar nach dem Kreisverkehr zu Ihrer Linken. Falls Sie über die Autobahn zu uns gelangen möchten, nutzen Sie die Abfahrt Schkeuditz (A14) oder Großkugel (A9) in Richtung Schkeuditz. 2

5 JUZ Ihr Spezialist für Prüf- und Messtechnik Der Betriebsgründung im Jahre 1992 lag folgende Unternehmensidee zu Grunde: Kataloganbieter befriedigen nur 80% des Marktes, wir kümmern uns um die 20% der ungelösten Anforderungen. Dabei ergeben sich folgende Aufgaben für uns: - Lieferung nach Ihrem ganz persönlichen Wunschzettel - nicht nur nach Katalog - kurze Lieferzeiten auch für Sonderlösungen erreichen - unkomplizierte Abwicklung von Lieferungen und Leistungen sowie eine kompetente, individuelle Beratung Wir engagieren uns für die Belange unserer Kunden stets etwas mehr als notwendig und erreichen damit den entscheidenden Vorsprung. Nach über 25 Jahren stehen Ihnen heute 29 kompetente Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Unser Team befindet sich auch weiterhin im ständigen Wachstum und das haben wir unseren treuen Kunden zu verdanken. 3

6 Ablauf eines Kalibrierauftrages Schicken Sie Ihre Prüf- und Messmittel an uns Wareneingangskontrolle Kontrolle der Lieferung: o erfassen von Liefermenge und Lieferinhalt o Sichtprüfung (auf Beschädigung und Korrosion) Vorbereiten der Ware: o reinigen o entmagnetisieren o temperieren der Ware Durchführung der Kalibrierung, Erstellen von Prüfprotokollen Sichtprüfung (Ziffern, Skalen, Anzeigen) Funktionsprüfung (Gängigkeit, Führungsspiel, Klemmung) Kennwertermittlung Kalibrierung nach VDI 2618-, DAkkS- Richtlinie und Werksnorm Auswertung der Messergebnisse Erstellen eines Kalibrierscheines Nachbereitung der Prüf- und Messmittel, Vorbereitung für den Versand Gravur (Ident.-Nr.) erfolgt auf Wunsch Prüfling verwendbar: o Anbringen einer Prüfplakette Prüfling fehlerhaft: o Sie können auf Wunsch Neuware mit Zertifikat erhalten Konservierung und sicheres Verpacken Bereitstellung von Prüfdaten (in Papier oder PDF-Format bzw. als Datei zum Einpflegen in Ihre Prüfmittelverwaltungssoftware) Versand durch unsere Logistikpartner oder unseren Außendienst 4

7 JuZ-Versandboxen Für einen sicheren Versand Ihrer empfindlichen Prüf- und Messmittel, stellen wir Ihnen gerne unsere JuZ-Versandboxen zur Verfügung. Ausgestattet mit 6 Schaumstoffmatten, lässt sich Ihr Kalibriergut (bis max. 30 Kg) schonend und geschützt transportieren. Die Abholung der bereitgestellten Box übernehmen wir gerne über DHL für Sie. Versandkosten zu Ihnen zurück betragen 8,-. Sie haben Interesse? Dann kontaktieren Sie uns und die Versandboxen sind innerhalb von 2-3 Arbeitstagen bei Ihnen im Haus. 5

8 Zertifikat Muster Sie können unsere Zertifikate neben Deutsch auch in Englisch erhalten. Andere Sprachen sind auf Anfrage möglich. 6

9 Akkreditierungsurkunde 7

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15 Kalibrierpreise Gewindelehrringe und -lehrdorne, Lehrringe, Lehrdorne, Rachenlehren, Endmaße und Zubehör Alle hier angegebenen Kalibrierpreise für Gewindelehren beziehen sich auf Standardgewinde mit geradlinigen Flanken sowie einen Gewindeprofilwinkel von 55 und 60. Sondergewinde z.b. Rundgewinde und Trapezgewinde, sind möglich aber aufpreisflichtig! 1 Gewinde-Lehrringe eingängiges Gewinde 3 15,00 > ,00 Option 1 - Ermittlung Flankendurchmesser > ,50 >200 auf Anfrage Option 5 - Ermittlung Flankendurchmesser, Flankenwinkel, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser ,00 DAkkS- Kalibrierung Option 1 Ermittlung einfacher Flankendurchmesser DKD-R-4-3 Blatt 4.9 Messunsicherheit 3 µm 1,6-3 30,00 > ,00 > ,00 > ,00 DAkkS-Plakette 3,00 DAkkS- Kalibrierung Option 5 > ,50 Ermittlung Flankendurchmesser, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser und Flankenwinkel DKD-R-4-3 Blatt 4.9 > ,50 > ,00 DAkkS-Plakette 3,00 mehrgängiges Gewinde Zuschlag 80 % pro Gang vom entsprechendem Prüfmittel 2 Gewinde-Grenzlehrringe, kegelig Normalausführung 75 28,00 NPT, NPTF und Rp nach DIN 2999/3858/ISO 7/DIN > ,00 Prüfung erfolgt mit Meisterdorn oder Messung in Bezugsebene andere Normen auf Anfrage DAkkS- Kalibrierung Option 5 NPT, NPTF und Rp Ermittlung Flankendurchmesser, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser, Flankenwinkel und Kegelwinkel ,00 > ,00 > ,00 DAkkS-Plakette 3,00 13

16 3 Gewinde-Grenzlehrdorne eingängiges Gewinde 3 15,00 > ,50 Option 1 - Ermittlung Flankendurchmesser > ,00 Option 5 - Ermittlung Flankendurchmesser, Flankenwinkel, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser ,00 DAkkS- Kalibrierung Option 1 Ermittlung einfachen Flankendurchmessers DKD-R-4-3 Blatt 4.8 Messunsicherheit 2,5 µm 1,6-3 > 3-50 > > ,00 15,00 18,00 45,00 DAkkS-Plakette 3,00 DAkkS- Kalibrierung Option 5 Ermittlung Flankendurchmesser, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser und Flankenwinkel DKD-R-4-3 Blatt > > ,50 36,50 64,50 mehrgängige Gewinde (Passungen) Zuschlag 80 % pro Gang vom entsprechendem Prüfmittel 4 Gewinde-Lehrdorne (Gut oder Ausschuss) eingängiges Gewinde (Passung) 3 10,50 >3-40 8,50 Option 1 - Ermittlung Flankendurchmesser > ,00 > ,50 > 200 auf Anfrage Option 5 - Ermittlung Flankendurchmesser, Flankenwinkel, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser ,00 DAkkS- Kalibrierung Option 1 Ermittlung einfachen Flankendurchmessers DKD-R-4-3 Blatt 4.8 Messunsicherheit 2,5 µm 1,6-3 > 3-50 > > ,00 12,00 14,00 40,00 DAkkS-Plakette 3,00 DAkkS- Kalibrierung Option 5 Ermittlung Flankendurchmesser, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser und Flankenwinkel DKD-R-4-3 Blatt > > ,50 24,00 50,00 DAkkS-Plakette 3,00 5 Gewindegrenzlehrdorne mit Tiefenmessung Ermittlung Flankendurchmesser Überprüfung und Einstellung des Tiefenmaßes Grundpreis Preis von Grenzlehrdorn Tiefenmessung 5,50 14

17 6 Gewindegrenzlehrdorne, kegelig Normalausführung 75 28,00 NPT, NPTF, Rp, DIN 2999/3858/ISO 7 / DIN > ,00 Ermittlung Flankendurchmesser in Bezugsebene andere Normen auf Anfrage DAkkS- Kalibrierung Option 5 NPT, NPTF, Rp Ermittlung Flankendurchmesser, Steigung, Außendurchmesser, Kerndurchmesser, Flankenwinkel und Kegelwinkel 1-50 > > ,00 57,00 100,00 DAkkS-Plakette 3,00 7 Gewinde-Abnutzungsprüfdorne eingängiges Gewinde (Passung), DIN ISO ,50 > ,00 DAkkS- Kalibrierung Option 1 Ermittlung einfacher Flankendurchmesser DKD-R-4-3 Blatt 4.8 Messunsicherheit 3 µm 1,6-3 24,00 > ,80 > ,20 DAkkS-Plakette 3,00 8 Lehr- und Einstellringe DIN ,9-3 18,00 Ermittlung Durchmesser > ,00 > ,50 > ,00 > ,00 DAkkS- Kalibrierung Ermittlung des Durchmessers DKD-R-4-3 Blatt ,50 > ,00 > ,00 DAkkS-Plakette 3,00 9 Grenzlehrdorne Passungen DIN 7150, DIN ,90 Ermittlung Durchmesser > ,40 > ,50 DAkkS- Kalibrierung Ermittlung des Durchmessers DKD-R-4-3 Blatt > > ,00 14,00 22,00 DAkkS-Plakette 3,00 mit von der Norm abweichenden Maßen 40 9,50 > ,00 > ,00 DAkkS- Kalibrierung ,00 Ermittlung des Durchmessers DKD-R-4-3 Blatt 4.1 > > ,00 26,00 DAkkS-Plakette 3,00 15

18 10 Lehrdorne (Gut oder Ausschuss) Passungen DIN 7150, DIN ,30 Ermittlung Durchmesser > ,50 > ,00 > ,00 DAkkS- Kalibrierung Ermittlung des Durchmessers DKD-R-4-3 Blatt ,00 > ,00 > ,00 DAkkS-Plakette 3,00 mit von der Norm abweichenden Maßen 40 9,00 > ,30 > ,00 DAkkS- Kalibrierung von der Norm abweichend Ermittlung des Durchmessers DKD-R-4-3 Blatt > > ,00 14,00 20,00 DAkkS-Plakette 3,00 11 Vierkant/Sechskant Grenzlehrdorne Passungen DIN 7150, DIN ,00 Ermittlung Durchmesser > ,00 12 Einstellscheiben Passungen DIN 7150, DIN ,00 Ermittlung Durchmesser > ,00 > ,00 DAkkS- Kalibrierung Ermittlung einfachen Flankendurchmessers DKD-R-4-3 Blatt > ,00 27,00 DAkkS-Plakette 3,00 13 Prüfstifte DIN 2269 im Satz (ab 5 Prüfstifte) 2,50 Durchmesserermittlung Einzeln 3,50 einmalige Zuzahlung für Sonderzertifikate bei nicht genormten Stufung 9,00 DAkkS- Kalibrierung im Satz (ab 5 Prüfstifte) 3,00 Ermittlung des Durchmessers Einzeln 4,00 DKD-R-4-3 Blatt 4.2 einmalige Zuzahlung Messunsicherheit 0,8µm für Sonderzertifikate bei nicht genormten 9,00 Stufung DAkkS-Plakette 3,00 16

19 14 Kegellehrdorne (max. 30 ) DIN 229, 230, 234, 235, ,30 Ermittlung des Kegelwinkels und Nenndurchmesser, Prüfung der Kegelmantellinie 15 Kegellehrringe und -hülsen (max. 30 ) DIN 229, 230, 234, 235, ,30 Ermittlung des Kegelwinkels und Nenndurchmesser, Prüfung der Kegelmantellinie 16 Präzisionskugeln ,50 17 Antriebslehren Innenprüfung - Vielzahn / 6-Lobe (in production / final) Neuprüfung Überwachungsprüfung Grenzlehrdorn 78,00 53,00 Gutlehrdorn 58,50 40,00 Gutlehrdorn mit Tiefmesseinrichtung (Austauschbare Messaufnehmer (Messuhr/Feinzeiger)) werden getrennt kalibriert 58,50 40,00 Neuprüfung: Prüfung aller Parameter Überwachungsprüfung: Prüfung aller Verschleißparameter 18 Antriebslehren Außenprüfung - Vielzahn / 6-Lobe (in production / final) Neuprüfung Überwachungsprüfung alle Ausführungen 78,00 53,00 Neuprüfung: Prüfung aller Parameter Überwachungsprüfung: Prüfung aller Verschleißparameter 19 Parallelendmaße aus Stahl (Satz) DIN 861,Teil 1, Ausg , ,30 Gen. 0, 1, 2 Beurteilung der Messflächen (Messflächen müssen frei von Interferenzstreifen sein), Ermittlung der Abweichung des Mittenmaßes und der Abweichungsspanne 20 Parallelendmaße / Schutzendmaße aus Stahl (einzeln) DIN 861,Teil 1, Ausg ,80 Gen. 0, 1, 2 > ,80 Beurteilung der Messflächen (Messflächen müssen frei von > ,00 Interferenzstreifen sein), Ermittlung der Abweichung des Mittenmaßes und der Abweichungsspanne > ,00 21 Parallelendmaße aus Keramik oder Hartmetall (Satz) DIN 861,Teil 1, Ausg , ,30 Gen. 0, 1, 2 Beurteilung der Messflächen (Messflächen müssen frei von Interferenzstreifen sein), Ermittlung der Abweichung des Mittenmaßes und der Abweichungsspanne 17

20 22 Parallelendmaße / Schutzendmaße aus Keramik oder Hartmetall (einzeln) DIN 861,Teil 1, Ausg ,80 Gen. 0, 1, 2 Beurteilung der Messflächen (Messflächen müssen frei von Interferenzstreifen sein), Ermittlung der Abweichung des Mittenmaßes und der Abweichungsspanne 23 Parallelendmaße-Zubehör aus Stahl Gen. 0, 1, 2, Parallelität der Messflächen, Ebenheitsprüfung ,80 Ermittlung der Abweichung vom Nennmaß 24 Grenzrachenlehren Ermittlung Arbeitsmaßes 20 11,00 > ,90 > ,70 > ,00 25 Gewinde-Grenzrollen-Rachenlehren Einstelllehrdorne müssen zur Kalibrierung mitgeliefert werden, sonst auf Anfrage eingängiges Gewinde (Passung) ,80 > ,70 Ermittlung der Arbeitsmaße (Gut und Ausschuss) mit > auf Anfrage Gewindeeinstelllehren Zuschlag Justierung nach Zeitaufwand 26 Grenzwellennutlehren/Blockmaßen Ermittlung Ist-Maß 40 8,50 > ,00 > ,00 mit von der Norm abweichenden Maßen 40 10,50 > ,00 18

21 Messchrauben, Feinzeiger, Messschieber, Höhenmessgeräte, Messprojektoren, Messuhren 27 Bügelmessschrauben analog/digital DIN 863/1 und DIN 863/ ,80 Spindelverstellbereich 25mm und Skaleneinteilung > ,00 0,01/0,001mm > ,50 > ,70 Prüfung der Parallelität der Messflächen, > ,60 Anfangswert prüfen und korrigieren, Maßabweichung der Anzeige > ,60 an definierten Stellen über dem > ,40 28 Bügelmessschrauben-Einstellmaße Prüfumfang nach DIN ,80 Passung js2 > ,00 > ,20 Vergleichsmessung mit entsprechendem Parallelendmaß im > ,00 Längenmessgerät > ,00 29 auswechselbarer Amboss ,00 30 Gewindemesseinsätze DIN 863/3 Paar 17,40 Ermittlung Flankenwinkel am Messeinsatzpaar (Kimme und Kegel) 31 Einstellmaße für Gewindebügelmessschrauben Ermittlung Flankenwinkel an Kimme und Kegel, Ermittlung des Arbeitsmaßes ,00 > ,00 32 Gewindemessdrahtsätze DIN 2269 mit Öse oder Aufsteckhalter Ermittlung Durchmesser im Satz (3 Stück) Preis pro Paar 23,00 33 Feinzeigermessschrauben (Bügelfeinzeigermessschraube) 25 17,50 DIN 863/3 > ,50 Parallelität der Messflächen > ,80 Anfangswert prüfen und korrigieren, Maßabweichung der > ,00 Anzeige an definierten Stellen über den > ,00 34 Passameter (Feinzeiger Rachenlehren) Prüfung der Parallelität der Messflächen <200 19,10 Anfangswert prüfen und korrigieren, Maßabweichung der Anzeige an definierten Stellen über den 19

22 35 Innenmessschrauben mit linienförmigen Messflächen Maßabweichung der Anzeige, Wiederholbarkeit 200 Einfachschenkel 19, Doppelschenkel 31,20 36 Innenmessschrauben (2-Punkt-Berührung) Grundkörper 50 22,00 Einstellmaß für 15,00 Maßabweichung der Anzeige, Wiederholbarkeit Grundkörper 37 Verlängerungen für Innenmessschrauben Prüfumfang 200 9,00 Bestimmung des Istmaßes (Tol. js2) > ,50 > ,50 > ,00 38 Innennuten-Messschrauben (Keilnuten) Maßabweichung der Anzeige alle 18,00 39 Einbaumessschrauben Maßabweichung der Anzeige alle 22,00 40 Innenmessschrauben (3-Linien-Berührung) Maßabweichung der Anzeige, Wiederholbarkeit 20 15,00 Zusätzliche Messeinsätze erfodern eine vollständige Kalibrierung > ,20 > ,00 > ,00 41 Innen-Feinmessgeräte Bauform A Prüfung des Grundkörper (G) + 1 Messeinsatz G 21,80 M = Prüfung weitere Messeinsätze (jeder Messeinsatz muss M 14,00 geprüft werden Austauschbare Messaufnehmer (Messuhr/Feinzeiger) werden getrennt kalibriert 42 Innen-Feinmessgeräte Bauform B+C Prüfung der Messeinsätze (Kugelform) 18 17,30 > ,70 Austauschbare Messaufnehmer (Messuhr/Feinzeiger) > ,40 werden getrennt kalibriert > ,50 > ,30 Distanzring 2,50 20

23 43 Dickenschnellmesser (integrierte Messuhr) Maßabweichung der Anzeige, Wiederholbarkeit 50 11,00 > ,00 44 Außen-/Innen-Schnelltaster Maßabweichung der Anzeige, Wiederholbarkeit alle Ausführungen 17,00 45 Messschieber/Tiefenmessschieber analog / digital DIN ,80 Maßabw. der Anzeige für Außen-, Innen- und Tiefenmessung > ,20 Unterschied der Anzeige nahe dem Nullpunkt > ,70 > ,40 > ,50 > ,00 46 Schwundmaßmessschieber Maßabw. der Anzeige für Außen-, Innen- und Tiefenmessung, ,00 Unterschied der Anzeige nahe dem Nullpunkt > ,50 47 Haken-Tiefenmessschieber analog / digital DIN ,00 Maßabweichung der Anzeige > ,00 > ,50 > ,60 > ,80 48 Wellennutentiefenmessschieber Maßabw. der Anzeige für Außen-, Innen- und Tiefenmessung, Unterschied der Anzeige nahe dem Nullpunkt nur Tiefe 11,70 Tiefe und Winkel 21,80 Tiefe, Winkel und Passung 30,00 49 Messbrücken für Messschieber und Messuhren 9,80 50 Tiefenmessschrauben DIN ,20 Maßabweichung der Anzeige, Ebenheit der Messflächen an Spindel und Messbrücken 21

24 51 Verlängerungen für Tiefenmessgeräte Ermittlung Ist-Maß Abweichung am Anfang 100 6,70 > ,20 > ,60 52 Höhenmessschieber Maßabweichung der Anzeige ,00 > ,30 > ,70 53 Feinzeiger DIN 879 alle Ausführungen 15,00 Gesamtabweichungsspanne, Abweichungsspanne, Messwertumkehrspanne, Wiederholbarkeit 54 Messuhren digital / analog 0,01 / >0-12,5 11,50 DIN EN ISO 463 Ersatz mit DIN 878:2006 oder 0,01 / >12, ,00 Herstellerangaben 0,01 / > ,00 Gesamtabweichungsspanne, Abweichungsspanne, 0,001 / >0-12,5 13,80 Messwertumkehrspanne (bei Analoguhren) bis 10 mm, 0,001 />12, ,00 Teilmessspanne größer als 10 mm, Wiederholbarkeit 0,001 / > ,00 55 Fühlhebelmessgeräte digital / analog DIN 2270 alle Ausführungen 15,50 Gesamtabweichungsspanne, Abweichungsspanne, Messwertumkehrspanne, Wiederholbarkeit, in 2 Richtung 22

25 Winkel, Messzeugsätze / Prüfsätze, Lineale, Maßstäbe 56 Flach-, Anschlag und Haarwinkel DIN ,50 Abweichung der Winkelfläche vom 90 Winkel, > ,00 Ebenheitsprüfung der Winkelflächen, Geradheit / Parallelität > ,00 57 Zentrier-, Spitz- und Gehrungswinkel Winkeldifferenz der 45 - Winkel Ebenheit der Schenkel alle 22,50 58 Schweißnahtlehre Höhe 13,50 andere Parameter auf Anfrage 59 Haarlineal DIN 874/ ,00 Geradheit der Messkante > ,00 > ,00 60 Flachlineal DIN 874/ ,50 Ebenheit, Parallelität > ,00 > ,00 > ,00 61 Maßstab aus Stahl, biegsam Teilungsprüfung (Vergleichsmaßstab), 200 8,50 Ermittlung der Abweichungsspanne > ,50 > ,50 > ,90 > ,50 62 Arbeitsmaßstab/ Prüfmaßstab Teilungsprüfung (Vergleichsmaßstab), ,80 Ermittlung der Abweichungsspanne, > ,50 Ebenheit und Rechtwinkligkeit der Fläche > ,00 > ,50 63 Rollbandmaß Teilungsprüfung (Vergleichsmaßstab), 2 7,50 Ermittlung der Abweichungsspanne 5 14, , , ,00 23

26 64 Richtwaage Abweichung der Anzeige, Nullpunktabweichung bis 2000 Länge 20,00 65 Wellenwasserwaage /m DIN 877 0,02 30,00 Abweichung der Anzeige, Nullpunktabweichung > 0,02-0,10 24,00 > 0,1 18,50 66 Rahmenrichtwaage /m DIN 877 0,02 50,00 Abweichung der Anzeige, Nullpunktabweichung, Rechtwinklichkeit, > 0,02-0,10 35,00 Parallelität und Ebenheit > 0,1 22,00 67 Winkelmesser/Gradmesser Maßabweichung der Anzeige alle 9,00 68 Universal-Winkelmesser Maßabweichung der Anzeige Winkelmesser 14,80 Ersatzschiene 5,00 69 Rauheitsmessgerät Ermittlung der Rauheitskenngrößen Ra und Rmax(Ry) alle 110,00 70 Rauheitsnormal Ermittlung der Rauheitskenngrößen Ra und Rmax(Ry) alle 75,00 71 Fühlerlehren (Satz) /Blatt DIN 2275 Grundpreis 5,00 Ermittlung Ist-Maß je Blatt 1,50 72 Radienlehren (Satz) sind Meßhilfsmittel und werden so gekennzeichnet Info-Plakette 1,50 auf Kundenwunsch kann jedes Blatt gemessen werden, auf Anfrage Ermittlung des Radius 73 Gewindeformlehren (Satz) sind Messhilfsmittel und werden so gekennzeichnet Info-Plakette 1,50 auf Kundenwunsch kann jedes Blatt gemessen werden, auf Anfrage Ermittlung der Steigung und des Flankenwinkels 24

27 74 Drehmomentschlüssel in Nm Prüfrichtlinie DIN EN ISO 6789 > ,00 in eine Richtung > ,80 75 Prüfplatten / Feinmesstische DIN x ,00 auch Vorortkalibrierung möglich 630x , x ,00 Reisekosten pro Km 1,30 76 Messprojektore / Messmikroskope Vorortkalibrierung Abweichung der Anzeige in den Achsen, lineare Positionsabweichung, Rechtwinkligkeit der Schlittenführung , ,00 Reisekosten pro Km 1,30 77 Höhenmessgeräte Vorortkalibrierung ,50 Maßabweichung der Anzeige, Anfahren der Messpositionen > ,00 in beiden Richtungen, Überprüfung Wiederholpräzision > ,00 Referenznormal 39,00 Reisekosten pro Km 1,30 25

28 Zusatzleistungen 78 Prüfmittelsoftware QM-Soft Preis pro Lizenz Lite edition (Prüfmittelverwaltungssoftware, Prüfmittelim- und export, ohne Anlegen neuer Prüfmitteltypen) 590,00 Viewer Edition (nur Lese-Version) 250,00 Professional edition (voller Umfang ohne Einschränkungen) 1.490,00 GaugeCal (Berechnungsprogramm für Lehren) auf Anfrage 79 Versiegelung mit Tauchmasse ab 100 mm Durchmesser 1,50 je Stück doppelte Berechnung 80 Batterie inklusive Austausch B-Nummer 357-1,5V 2,80 CR2032-3V 3,00 81 Prüffristverlängerung 4,50 je Protokoll 82 Mindermengenzuschlag für Aufträge unter 50,00 20,00 83 Express-Kalibrierung Aufschlag 70% (Zeitraum, 2 Tage im Haus nach Erhalt der Ware) vom Kalibrierwert 84 Lasersignierung von Ident-Nummer/Texten auf Messmittel 3,70 85 Lasersignierung von Logos, Datamatrixcode 5 je Stück 86 Ändern Identnummer inklusive Signieren, unkenntlich machen der alten Nummer und Datenbankanpassung 7,00 87 Sonderreinigung bei starker Verschmutzung 5 pro Messmittel 88 Nacharbeit von Endmaßen 3 je Stück 89 Justage bis 10 Minuten Aufwand 4,00 26

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30 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Jurjanz GmbH & Co. KG im nachfolgenden JuZ I. Angebot und Vertragsschluss 1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2) Bestellungen werden nur in schriftlicher, elektronischer oder in Textform entgegen genommen. Eine Auftragsbestätigung kann bei einem Gesamtnettowarenwert von über 100,00 Euro gewährleistet werden. 3) Für vom Auftraggeber angelieferte Ware (z. B. für Lohnkalibrierarbeiten) gilt die tatsächlich gelieferte Ware als Vertragsgegenstand. Bei Abweichungen vom zugesandten Kalibriergut (Stückzahl, Art, Qualität) erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber. 4) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. JuZ wird dem Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten. 5) Bei der Lieferung von Sonderabmessungen kann die bestellte Stückzahl um 10% unterbzw. überschritten werden; bei Bestellungen unter 10 Stück kann eine Toleranz von mindestens 1-2 Stück bestehen. Berechnet wird die Liefermenge. 6) Der Mindestbestellwert bei Dienstleistungen beträgt 50,00 Euro. 7) Für unsere Lieferungen gelten die Maße unserer Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und die gegenwärtigen verbindlichen DIN-Vorschriften und Normen. Änderungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 8) Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, sofern der Auftraggeber nichts Anderweitiges bestellt, ohne Prüfung (Kalibrierung / Zertifikat), JuZ übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für die Maß- und Toleranzangaben. 9) Für Lieferungen nach Zeichnungen, Maßangaben und Beschreibungen des Auftraggebers sind diese Angaben für uns verbindlich, sofern von uns nicht widersprochen wird. 10) Ordnungsgemäß und bestellgerecht gelieferte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Für den Fall, dass JuZ sich mit einer wunschgemäßen Stornierung des Auftraggebers einverstanden erklärt, wird der angearbeitete Wert von Sonderabmessungen berechnet und bei Rücknahme von Lagerware, eine Gutschrift nur in Höhe von 80% der Rechnungssumme erteilt. II. Preise und Versand 1) Die Preise gelten in Euro und sind grundsätzlich auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Auf allen mit uns vereinbarten Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Wird kein Preis vereinbart, wird der Aufwand nach dem Stundensatz des aktiven Bearbeiters zur Anwendung gebracht. 2) Unsere Preise gelten falls nicht anders vereinbart ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung 3) Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. 4) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungslegung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass JuZ kein 28

31 Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. JuZ ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 5) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung bzw. Arbeit steht. III. Liefertermine, Lieferfristen und Lieferbedingungen 1) Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch ohne Gewähr und setzen die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. 2) Die Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Vertrages und Herbeischaffung aller Unterlagen des Auftraggebers, und enden mit dem Zeitpunkt der Absendung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft. 3) Die Lieferung erfolgt Ex Works (EXW) Jurjanz GmbH & Co. KG (Incoterms 2010). 4) Im Falle höherer Gewalt, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Transport- und Betriebsstörungen jeder Art sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von JuZ liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Unterliefernden liegen. 5) Bei unzumutbarer Überschreitung der Lieferzeit, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachlieferungspflicht nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. IV. Gefahrübergang und Entgegennahme 1) Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferware auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder JuZ noch andere Leistungen übernommen hat. 2) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner ihm zustehenden Rechte entgegenzunehmen. 3) Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. V. Umfassender Eigentumsvorbehalt 1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von JuZ bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung zustehender Ansprüche. 2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erfolgt für JuZ; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als Neuware bezeichnet. Der Auftraggeber verwahrt die Neuware für JuZ mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 3) Bei Verarbeitung mit anderen, nicht JuZ gehörenden Gegenständen steht JuZ Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrig verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Auftraggeber Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind JuZ und der Auftraggeber darüber einig, dass der Auftraggeber JuZ Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. 4) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen 29

32 Nebenrechten sicherungshalber an JuZ ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von JuZ in Rechnung gestellten Preises des Liefergegenstandes entspricht. Der dem JuZ abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. 5) Verbindet der Auftraggeber den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderen Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an JuZ ab. 6) Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an JuZ weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist JuZ berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem kann JuZ nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber den Kunden verlangen. 7) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Auftraggeber JuZ die zur Geltendmachung der Rechte gegenüber den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 8) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber JuZ unverzüglich zu benachrichtigen. 9) Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers insbesondere bei Zahlungsverzug, ist JuZ auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung von JuZ, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. VI. Zwischenhändlerhaftung 1) JuZ hat Sachmängel der Lieferungen und Leistungen, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Auftraggeber weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. 2) Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von JuZ auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. VII. Ausschluss von Mängelansprüchen 1) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt und gelagert oder verarbeitet wird. 2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. VIII. Entscheidungsrecht Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung) steht in jedem Fall JuZ zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des 478 Abs. 1 BGB bleibt unberührt. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. 30

33 IX. Mitteilungspflicht Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Leistung und für andere Mängel innerhalb von einer Woche nach Erkennbarkeit JuZ schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Auftraggeber möglich zu beschreiben und die Ware zur Prüfung zurückzusenden. X. Leistungsübernahme Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen/Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden. XI. Haftungsausschluss ohne Verzug/Unmöglichkeit 1) JuZ haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von JuZ oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet JuZ nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und die Haftung für Unmöglichkeit bestimmt sich nach Ziffer XII. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. XII. Begrenzung der Verzugshaftung und bei Unmöglichkeit JuZ haftet bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von JuZ oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von JuZ ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von JuZ wegen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung für neben der Leistung auf insgesamt 20% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 20% des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind auch nach Ablauf einer JuZ gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. XIII. Regelungen zum Rücktrittsrecht XIV. Verjährung Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn JuZ die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von JuZ zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen der Verjährung von drei Jahren. 31

34 2) Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen JuZ, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen JuZ bestehen, die mit dem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatzes 1 Satz 1. 3) Die Verjährungsansprüche des Absatzes 1 und 2 gelten mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen bei der Ablieferung bzw. Abholung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. 5) Soweit nicht ausdrücklich etwa anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. 6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. XV. Ausschluss aufwendungserhöhender Vereinbarungen Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen JuZ gemäß 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. XVI. Sonderbestimmungen für Mietlehren 1) Die Lieferung einer Mietlehre erfolgt vorab und dient auch zur vorläufigen Überbrückung bis zur Lieferung einer Neulehre, d. h. sie ist nicht für die Serienproduktion bestimmt. Die Mietlehre ist nur im Zusammenhang mit dem Lieferschein gültig; die Maß- und Toleranzangaben auf dem Lieferschein sind jedoch ohne Gewähr und werden nicht vor jeder Versendung erneut geprüft. 2) Der vereinbarte Mietpreis ist im Internet einsehbar und bezieht sich lediglich auf das angemietete Gerät und auf eine Nutzungsdauer von 1 Werktag bis max.1 Monat. Für jede weitere Woche erhöht sich der Einzelpreis um 10 % vom Mietpreis eines Monates. Zusätzliche fallen Gebühren für die Erstellung eines Zertifikates an. Die Mehrwertsteuer und die Nebenkosten, insbesondere Kosten für den Transport, werden gesondert berechnet. 3) Überschreitet der Mietpreis den Neupreis, wird nur der Neupreis berechnet und das Mietgut kann nach vorheriger Zustimmung seitens JuZ in das Eigentum des Mieters übergehen. 4) Mietet der Kunde und kauft kurzfristig oder gleichzeitig, wird auf den Mietpreis ein Rabatt von 40 % gewährt. 5) Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem das Gerät je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden entweder zwecks Anlieferung beim Kunden das Lager von JuZ verlassen hat oder von JuZ zur Abholung für den Kunden bereitgestellt wurde. Mit dem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung auf den Mieter über. 6) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand nach Wahl des Vermieters bei JuZ oder einem anderen Bestimmungsort eintrifft, keinesfalls jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. 7) Der Mieter hat das Gerät bei Übernahme auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und JuZ schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht unverzüglich nach Abholung bzw. Eintreffen des Gerätes am Bestimmungsort eine schriftliche Mängelanzeige bei JuZ eingegangen ist. 32

35 8) Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge nimmt JuZ auf seine Kosten die Behebung der Mängel selbst vor oder lässt sie auf eigene Kosten durch den Mieter vornehmen. Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von JuZ zu vertretenden Mangels kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls des Gerätes den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere ein Austausch der Mietlehre, Schadenersatz und außervertragliche Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn JuZ hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 9) Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Gerät ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln, insbesondere es vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen sowie für fach- und sachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen. JuZ ist vom Mieter unverzüglich zu informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf, gleich welcher Art, vorliegt. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JuZ Veränderungen am Mietgegenstand selbst vorzunehmen oder durch Fremdfirmen vornehmen zu lassen oder Kennzeichen zu entfernen. 10) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JuZ das angemietete Gerät unterzuvermieten oder auf andere Art und Weise Dritten zu überlassen. Der Mieter ist ebenfalls nicht berechtigt, das angemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von JuZ an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort zu verbringen. 11) Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedienung des gemieteten Gerätes nur durch geeignete erfahrene Fachkräfte erfolgt. 12) Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben - wozu auch die sachgemäße Verpackung der Mietlehre, insbesondere in der übersendeten Leihverpackung gehört - so ist JuZ berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters instand zusetzen. JuZ behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vor. Ist dem Mieter die Erfüllung der Rückgabeverpflichtung unmöglich, so hat er nach Wahl von JuZ ein gleichwertiges Ersatzgerät beizubringen oder Geldersatz (Wiederbeschaffungswert) zu leisten. XVII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen JuZ und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2) Erfüllungsort ist der Sitz von JuZ, also Leipzig. 3) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, die Klage in Leipzig als alleiniger Gerichtsstand zu erheben. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. XVIII. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweisen sollte. 33 Stand: Februar 2019

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37 Änderungen und Irrtümer vorbehalten Stand Februar 2019

38 Ihr Lehren- und Gewindespezialist mit eigenem DAkkS-Kalibrierlabor

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