Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
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1 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Master of Science vom Version 6 Gültig ab dem Aufgrund von 8 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 und 32 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in der aktuellen Fassung hat der Senat der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft am 17. Juli 2018 die nachstehende Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung Teil B und C für den Studiengang Informatik Abschluss: Master of Science beschlossen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine durchgängige Funktionenbeschreibung auch in der weiblichen Form verzichtet. Die geschlechterbezogenen Bezeichnungen gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Form.
2 Gliederung B. Besonderer Teil 40-INFM (entfällt) 41-INFM Aufbau des Studiengangs 42-INFM (entfällt) 43-INFM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 44-INFM Master-Thesis 45-INFM Zeugnis und Urkunde 46-INFM Tabellen zum Studiengang 47-INFM nicht belegt 48-INFM nicht belegt 49-INFM nicht belegt C. Schlussbestimmungen 50-INFM Inkrafttreten 51-INFM Übergangsregelung B. Besonderer Teil 41-INFM Aufbau des Studiengangs (1) Im Masterstudiengang Informatik umfasst das Studium drei Semester, das Studium kann zu jedem Semesterbeginn begonnen werden. (2) Das dritte Semester dient der Anfertigung der Master Thesis. (3) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 90 Kreditpunkte (ECTS) und 46 Semesterwochenstunden (SWS). (4) Jede Lehrveranstaltung und Prüfung kann auch in englischer Sprache abgehalten werden, die Konkretisierung hierfür wird spätestens zu Beginn des vorangehenden Semesters veröffentlicht. (5) Jede Lehrveranstaltung wird mindestens einmal pro Jahr abgehalten, die Konkretisierung hierfür wird spätestens zu Beginn des vorangehenden Semesters veröffentlicht. (6) Die Studierenden müssen insgesamt drei Wahlpflichtblöcke im Umfang von jeweils 7 Kreditpunkten ECTS frei aus dem Angebot wählen und absolvieren. Im Regelfall sollen dies zwei Blöcke im ersten Fachsemester und ein Block im zweiten Fachsemester sein. (7) Die Studierenden müssen einen der drei Pflichtblöcke Spezielle Kapitel absolvieren, im Regelfall soll dies im zweiten Fachsemester erfolgen. (8) Jeder Wahlpflichtblock sowie jeder Pflichtblock Spezielle Kapitel ist einer der drei Vertiefungsrichtungen Software Engineering (SE) Medieninformatik (MI) Maschinelles Lernen (ML) zugeordnet. Seite 2 von 8
3 43-INFM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan (1) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen sowie die jeweils zugehörigen Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 1 (2) Die Fachprüfungen der Master-Abschlussprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und die Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen für die Ermittlung der Fachnoten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 2 (3) Bei Fachprüfungen mit mehreren Prüfungsleistungen müssen die in Spalte 13 der nachfolgenden Tabelle 1 mit 4 gekennzeichneten Prüfungsleistungen jeweils mit mindestens ausreichend (4,0) abgeschlossen werden. (4) Die Prüfungen werden studienbegleitend angeboten. Im Fall, dass eine Lehrveranstaltung nur einmal pro Jahr abgehalten wird, ist trotzdem in jedem Semester eine entsprechende Prüfung möglich. (5) Im Verlauf der Lehrveranstaltungen können Tests und Hausarbeiten angeboten werden, deren Ergebnis für die Note mit bis zu 20 % gewichtet werden kann. (6) Werden für ein Modul alternativ mündliche Prüfung, Klausur oder Entwurf angeboten (getrennt durch o. in der Tabelle 1), so wird rechtzeitig zu Vorlesungsbeginn die Prüfungsform festgelegt und bekannt gegeben. 44-INFM Master-Thesis (1) Die Master Thesis kann nur begonnen werden, wenn die in den nachfolgenden Tabellen formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Die Master Thesis kann bei allen Unternehmen, Forschungsinstituten, Verwaltungen und Behörden mit geeigneten Schwerpunkten durchgeführt werden. (3) Die Bearbeitungsdauer für die Master Thesis beträgt 6 Monate. (4) Die Master Thesis wird von 2 Professoren betreut und bewertet. Der Hauptreferent muss Professor in der Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft sein. 45-INFM Zeugnis und Urkunde (1) Im Zeugnis und in der Urkunde wird der Studiengang angegeben, in dem das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Angabe lautet Master-Studiengang Informatik. (2) Eine besondere Vertiefungsrichtung wird im Abschlusszeugnis auf der Rückseite ausgewiesen, wenn alle drei Wahlpflichtblöcke sowie der Pflichtblock einer Vertiefungsrichtung absolviert wurden. In diesem Fall werden alle Blöcke der Vertiefungsrichtung zur Bestimmung der Gesamtnote herangezogen. (3) Der Abschlussgrad lautet: Master of Science, abgekürzt M.Sc. 46-INFM Tabellen zum Studiengang Erläuterung der Spalteninhalte und Abkürzungen in den Tabellen 1 und 2: Seite 3 von 8
4 1. Spalte EDV-Bezeichnung der Lehrveranstaltung (EDV-Bez.) 2. Spalte Name des Lehrveranstaltungsmoduls (Lehrveranstaltungsmodul) 3. Spalte Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird (Sem.) 4. Spalte Semesterwochenstunden (SWS) 5. Spalte ECTS-Kreditpunkte (CP) 6. Spalte Art der Lehrveranstaltung (Art): V = Vorlesung S = Seminar Ü = Übung P = Projekt L = Labor Bezieht sich eine Prüfung auf mehrere Lehrveranstaltungen innerhalb des Lehrveranstaltungsmoduls, werden diese Lehrveranstaltungen hier in Klammern genannt. Beispiele: (V+Ü) = gemeinsame Prüfung über eine Vorlesung und eine Übung (V+Ü+V) = gemeinsame Prüfung über zwei Vorlesungen und eine Übung Finden sich in einer Zeile mehrere Lehrveranstaltungen, denen in Spalte 8, 9 oder 10 Prüfungen zugeordnet sind, so ergibt sich die Zuordnung aus der Nummerierung. Die Nummerierung hat keine zeitliche Bedeutung. 7. Spalte Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren (Voraus.) 8. Spalte Art der Studienleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (SL/Dauer) 9. Spalte Art der Prüfungsvorleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PV/Dauer) 10. Spalte Art der Prüfungsleistung mit Angabe der Dauer in Minuten, soweit keine andere Einheit angegeben ist (PL/Dauer) 8., 9. und 10. Spalte: Als Studienleistung (SL), Prüfungsvorleistung (PV) bzw. Prüfungsleistung (PL) können vorgesehen werden: MP = Mündliche Prüfung Kl = Klausur St = Studienarbeit Ue = Übungen Re = Referat La = Laborarbeit En = Entwurf PA = Praktische Arbeit Nur als Prüfungsleistung (PL): MT = Master Thesis Für die Dauer gilt: S = Semester M = Monat(e) W = Woche(n) T = Tag(e) Mehrere notwendige Prüfungen werden mit + verknüpft, mehrere alternative Prüfungen werden mit o. verknüpft, z. B.: Seite 4 von 8
5 MP+Kl bedeutet, dass sowohl eine Klausur als auch eine mündliche Prüfung nötig sind. MPo.Kl bedeutet, dass eine Klausur oder eine mündliche Prüfung notwendig ist. 11. Spalte GFN = Gewichtung der Prüfungsleistungen für die Note innerhalb des Lehrveranstaltungsmoduls 12. Spalte Zuordnung der Prüfungsleistung zur Fachprüfung (FP) 13. Spalte Bemerkung Zu 7. u. 13. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: Block = Blockveranstaltung Tf = Terminfach FP = Fachprüfung Wpf = Wahlpflichtfach üpl = (lehrveranstaltungs)übergreifende Prüfungsleistung bpl = (studien)begleitende Prüfungsleistung LV = Lehrveranstaltung Seite 5 von 8
6 Masterstudiengang Informatik Abschluss: Master of Science Tabelle EDV-Bez. Lehrveranstaltungsmodul S SWS CP Art Voraus. SL/Dauer PV/Dauer PL/Dauer GFN FP Bemerkung INFM110SE Theorie effizienter Algorithmen 1/ (V+V)+2.Ü 2.Ue/1S 1.Kl/ ,2,3 INFM120SE Konzepte von Programmiersprachen 1/ (V+V)+2.Ü+3.Ü 2.Ue/1S 1.Kl/ ,2,3 3.Ue/1S INFM210SE Software-Architekturen 1/ V+2.Ü+3.Ü 2.Ue/1S 1.(Kl/60 o. 1 1,2,3 3.Ue/1S MP/20) Summen Wahlpflichtblöcke SE INFM110MI Gestaltung und Konzeption 1/ V+2.Ü 2.Ue/1S 1.En 1 1,2,3 INFM120MI Interaktion und Technologie 1/ V+2.Ü 2.Ue/1S 1.En 1 1,2,3 INFM210MI Spielerische Interaktion 1/ V+2.Ü 2.Ue/1S 1.En 1 1,2,3 Summen Wahlpflichtblöcke MI INFM110ML Maschinelles Lernen 1/ V+2.Ü 2.Ue/1S 1.(Kl/90 o. 1 1,2,3 MP/20) INFM120ML Data Science 1/ (V+V)+2.Ü 2.Ue/1S 1.Kl/90 1 1,2,3 INFM210ML Künstliche Intelligenz 1/ V+2.Ü 2.Ue/1S 1.(MP/20 o ,2,3 Kl/60) + 2.En Summen Wahlpflichtblöcke ML INFM130 Semantic Technologies V + 2.Ü 2.Ue/1S 1.Kl/ INFM140 Managementkompetenz (V+V)+2.P 2.Ue/Block 1.Kl/ INFM150 Projektbasiertes Arbeiten unter Anl Pr PA/1S MP/ A INFM220SE Spezielle Kapitel (V+V)+2.Ü 2.Ue/1S 2 bel. 1.(MP/20 o. 1 7 Software Engineering Wpf. best. Kl/120) INFM220ML Spezielle Kapitel (V+V)+2.Ü 2.Ue/1S 2 bel. 1.(MP/20 o. 1 7 Maschinelles Lernen Wpf. best. Kl/120) INFM220MI Spezielle Kapitel Medieninformatik V+2.Ü 2.Ue/1S 2 bel. 1.(MP/20 o. 1 7 Wpf. best. En) INFM230 Mobile und Verteilte Systeme (V+V)+2.Ü 2.Ue/1S 1.Kl/ INFM240 Projektbasiertes Arbeiten unter Anl Pr+2.S 1.PA/1S 1.MP/ B 2.Re/20 Summen Pflichtblöcke 1./2. Semester INFM310 Abschlussarbeit mit Kolloquium CP 1S MT 4 MA Summen Studium Seite 6 von 8
7 Masterstudiengang Informatik Abschluss: Master of Science Tabelle 2 EDV-Bez. Name der Fachprüfung Nummer der Fachprüfung Zugeordnete Lehrveranstaltungsmodule / Prüfungsleistungen Sem. Gewicht innerhalb der FP Gewicht der FP für Gesamtnote INFMF01 Wahlpflichtblock 1 FP 1 Siehe Tabelle 1 1/2 1 1 INFMF02 Wahlpflichtblock 2 FP 2 Siehe Tabelle 1 1/2 1 1 INFMF03 Wahlpflichtblock 3 FP 3 Siehe Tabelle 1 1/2 1 1 INFMF04 Wissenschaftskompetenz FP 4 Semantic Technologies INFMF05 Managementkompetenz FP 5 Managementkompetenz INFMF06 Projektarbeiten FP 6 Projektbasiertes Arbeiten unter Anl. A Projektbasiertes Arbeiten unter Anl. B 2 1 INFMF07 Spezielle Kapitel FP 7 Spezielle Kapitel SE / ML / MI INFMF08 Mobile und Verteilte Systeme FP 8 Mobile und Verteilte Systeme INFMF09 Abschlussarbeit MA Abschlussarbeit mit Kolloquium Bemerkung Seite 7 von 8
8 47-INFM nicht belegt 48-INFM nicht belegt 49-INFM nicht belegt C. Schlussbestimmungen 50-INFM Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 01. September 2018 in Kraft. 51-INFM Übergangsregelung Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Studien- und Prüfungsordnung ihr Studium im Masterstudiengang Informatik an der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft bereits in der Version 5 begonnen haben, können in diesem Studiengang die noch fehlenden Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen nach der jeweiligen Version der Studien- und Prüfungsordnung bis spätestens ablegen. Danach müssen alle Studierenden ihre Prüfungsleistungen nach der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Karlsruhe, den Der Rektor gez. Prof. Dr.-Ing. Frank Artinger Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung Ausgehängt am: Abgehängt am: Im Intranet veröffentlicht am: Zur Beurkundung Daniela Schweitzer Kanzlerin Seite 8 von 8
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und C Bestimmungen für den Studiengang Kartographie und Geomatik Abschluss: Dipl.-Ing. (FH) Version 4.0 33-K Vorpraktikum 34-K Aufbau des Studiengangs 35-K Praktische Studiensemester 36-K Lehrveranstaltungen,
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und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikation und Medienmanagement Abschluss: Bachelor of Arts vom 9.0.01 Version 3 40-KMM/b Vorpraktikum 41-KMM/b Aufbau des Studiengangs 4-KMM/b Praktisches Studiensemester
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Master-Studiengang Medienmanagement Lehrveranstaltungen KMM-M Stand: 10.08.2012 Master-Studiengang Medienmanagement PO-Version 3 Seite 1 von 5 Master-Studiengang Medienmanagement Tabellen zum Studiengang
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Bestimmungen für den Studiengang Energie- und Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering ersion.0 0-E/b orpraktikum -E/b Aufbau des Studiengangs -E/b Praktisches Studiensemester 3-E/b Lehrveranstaltungen,
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Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Baumanagement und Baubetrieb Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Version 3 B. Besonderer Teil 40-BM/b Vorpraktikum 41-BM/b Aufbau des Studiengangs 42-BM/b
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Bestimmungen für den Studiengang International Management Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-IM/M Aufbau des Studiengangs 41-IM/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
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und C Bestimmungen für den Studiengang Maschinenbau Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Version 40-M/b Vorpraktikum 41-M/b Aufbau des Studiengangs 4-M/b Praktisches Studiensemester 43-M/b Lehrveranstaltungen,
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und C Bestimmungen für den Studiengang Fahrzeugtechnologie Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Version 3 40-FT/b Vorpraktikum 41-FT/b Aufbau des Studiengangs 4-FT/b Praktisches Studiensemester
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und C Bestimmungen für den Studiengang Mechatronik Abschluss: Bachelor of Engineering Version 3 40-MT/b Vorpraktikum 41-MT/b Aufbau des Studiengangs 42-MT/b Praktisches Studiensemester 43-MT/b Lehrveranstaltungen,
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Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Abschluss: Master of Engineering vom 13.05.2015 Version 1.0 Gültig ab dem 01.09.2015 Teil B: Besondere Bestimmungen Teil C: Schlussbestimmungen 40-ELWM Aufbau
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Bestimmungen für den Masterstudiengang Baumanagement Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4 B. Besonderer Teil 40-BM/m Aufbau des Studiengangs 41-BM/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
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Bestimmungen für den Studiengang Geodäsie und Navigation Abschluss: Bachelor of Science Vom 10.04.2013 Version 7 40-V/b Vorpraktikum (entfällt) 41-V/b Aufbau des Studiengangs 42-V/b Praktisches Studiensemester
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Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts vom 17.06.2015 Version 4 40-A/m Aufbau des Studiengangs 41-A/m Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
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Bestimmungen für den Masterstudiengang Baumanagement Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Formatiert: Deutsch (Deutschland) Version 3 B. Besonderer Teil 40-BM/m Aufbau des Studiengangs 41-BM/m
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Besondere Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Abschluss: Master of Science Version 6 9.02.204 40-WIIM Aufbau des Studiengangs 4-WIIM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-WIIM
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Erfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen-
Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Sensorik Abschluss: Bachelor of Engineering
Bestimmungen für den. Studiengang Verkehrssystemmanagement. Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Bestimmungen für den Studiengang Verkehrssystemmanagement Abschluss: Master of Science (M.Sc.) B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen Version Aufgrund von 8 Abs. 5 Satz in Verbindung mit 9 Abs.
Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Geodäsie und Navigation Abschluss: Bachelor of Science vom
Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Bachelor of Science. Stand 26. Januar 2015. Version 5
Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Bachelor of Science Stand 26. Januar 205 Version 5 40-INFB Vorpraktikum 4-INFB Aufbau des Studienganges 42-INFB Praktisches Studiensemester 43-INFB
Bestimmungen. für den Studiengang International Management Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom 24.06.2015 Version 6
Bestimmungen für den Studiengang International Management Master Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom 24.06.205 Version 6 40-IMTM Aufbau des Studiengangs 4-IMTM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
Bestimmungen für den Studiengang. Verkehrssystemmanagement. vom Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 2. B.
Bestimmungen für den Studiengang Verkehrssystemmanagement vom 30.07.03 Abschluss: Bachelor of Engineering Version B. Besonderer Teil 40-VSMB Vorpraktikum... 4-VSMB Aufbau des Studiengangs... 4-VSMB Praktisches
Bestimmungen. für den. Studiengang Vermessung und Geomatik. Abschluss: Bachelor
und C Bestimmungen für den Studiengang Vermessung und Geomatik Abschluss: Bachelor vom 21. Juli 2011 Version 5 40-V/b Vorpraktikum 41-V/b Aufbau des Studiengangs 42-V/b Praktisches Studiensemester 43-V/b
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-
Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering
SPO Bachelorstudiengang: Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Teil B Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering
Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Kartographie und Geomatik vom 21. Juli Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
und C Besondere Bestimmungen für den Studiengang Kartographie und Geomatik vom 1. Juli 011 Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Version 5 40-K/b Vorpraktikum 41-K/b Aufbau des Studiengangs 4-K/b Praktisches
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Maschinenbau
Bestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.2013 Version 2 40-EEEB Vorpraktikum 41-EEEB Aufbau des Studiengangs
Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
Bestimmungen. für den. Studiengang Mechatronik. Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) vom Version 5
Bestimmungen für den Studiengang Mechatronik Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) vom 17.07.2014 Version 5 40-MEC/b Vorpraktikum 41-MEC/b Aufbau des Studiengangs 42-MEC/b Praktisches Studiensemester
Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Bachelor of Science vom 15.05.2009
und C Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Bachelor of Science vom 5.05.2009 Version 4 (redaktionelle Änderungen) 40-I/b Vorpraktikum 4-I/b Aufbau des Studienganges 42-I/b Praktisches
Bestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.
Bestimmungen für den Studiengang Maschinenbau (Deutsch-Französische Studienvariante) Abschluss: Bachelor of Engineering (B.Eng.) Version 6 40-MABBF Vorpraktikum 4-MABBF Aufbau des Studiengangs 42-MABBF
Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Geoinformationsmanagement Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
Bestimmungen. für den. Internationalen Masterstudiengang Geomatics. Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Bestimmungen für den Internationalen Masterstudiengang Geomatics Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 6 40-GMCM Aufbau des Studiengangs 4-GMCM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-GMCM
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility
Studien- und Prüfungsordnung
Schellingstrasse 24 D-7074 T +49 (0)7 8926 0 F +49 (0)7 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Software Technology - Teilzeit -
Bestimmungen. für den. Studiengang Medien- und Kommunikationsinformatik. Abschluss: Bachelor of Science
und C Bestimmungen für den Studiengang Medien- und Kommunikationsinformatik Abschluss: Bachelor of Science 40-I/b Vorpraktikum 4-I/b Aufbau des Studiengangs 42-I/b Praktisches Studiensemester 43-I/b Lehrveranstaltungen,
Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikations- und Informationstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 4.0
und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikations- und Informationstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Version 4.0 40-N/b Vorpraktikum 41-N/b Aufbau des Studiengangs 42-N/b Praktisches Studiensemester
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Maschinenbau
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Maschinenbau
Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Version 5.0 40-E/b Vorpraktikum 41-E/b Aufbau des Studiengangs 42-E/b Praktisches Studiensemester
Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik - Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering
SPO Bachelorstudiengang: Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Teil B Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik - Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtsblatt 06/2018 Hochschule Re utlingen Reutlingen University Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Stand: 29.03.2018 Aufgrund von 32 Abs. 3 Satz
Studien- und Prüfungsordnung. der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik Abschluss: Bachelor of Science vom 18.02.2016
Studien- und Prüfungsordnung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Umweltorientierte Logistik Stand: 31.05.2017
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft. B. Besonderer Teil. und. C. Schlussbestimmungen.
Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft B. Besonderer Teil und C. Schlussbestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Deutsch-Argentinische Studienvariante)
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 1. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Bachelorstudiengänge Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft Version 11.2 38 Abkürzungen, Bezeichnungen
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Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Bachelorstudiengänge Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft Version. 38 Abkürzungen, Bezeichnungen
Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Internationale Fachkommunikation Seite 1
Seite 1 Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund 52 Absatz 1 und 10 des
37 Studiengang Informatik (MSI)
37 Studiengang Informatik (MSI) ( Studiengangsprofil Der Masterstudiengang Informatik ist ein stärker anwendungsorientierter, konsekutiver Studiengang in Vollzeit, der auf einen ersten berufsqualifizierenden
(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.
Prüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.. Der Rektor der Hochschule Bremen hat am... 200.. gemäß 110 Abs. 2 des Bremischen