Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.
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- Fanny Salzmann
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1 Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Stand ) Gültig ab Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben. Entnahmestelle Mittelspannungsnetz 20 kv **) Umspannung in Niederspannung Niederspannungsnetz 0,4 kv Leistungspreis /kw/a Vollbenutzungsstunden < h/a > h/a Arbeitspreis Leistungspreis ct/kwh /kw/a Arbeitspreis ct/kwh 10,27 4,50 102,14 0,82 12,24 4,58 106,66 0,81 13,64 4,82 101,24 1,32 **) Bei Übergabe in Mittelspannung und Messung in Niederspannung wird zum Ausgleich der nicht gemessenen Transformatorenverluste ein Aufschlag von 0,04 ct/kwh in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlichen Umlagen. Entgelt für Blindarbeit Eine Verrechnung erfolgt für die Blindarbeit, die monatlich über 50% der Wirkarbeit hinaus bezogen wird (cos phi = 0,90) 1,07 ct/kvarh Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer. 2. Netznutzungsentgelte für Standardlastprofilkunden Die Abwicklung der Netznutzung erfolgt entsprechend den Vorgaben des 12 StromNZV mittels standardisierter Lastprofile. In der Regel wird das Netzentgelt für Entnahmestellen bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu kwh erhoben Sockelbetrag /a Allgemeine Entnahme *) 36,00 5,680 Speicherheizung, Wärmepumpen und 2,000 sonst. unterbrechenbare Verbrauchseinrichtungen Arbeitspreis ct/kwh Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Konzessionsabgabe und der gesetzlichen Umlagen. Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Hausanschrift Friedrich-Ebert-Str Langenzenn Telefon: Telefax: Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08: Uhr Mo Uhr Di Uhr sowie nach Vereinbarung Kreditinstitut IBAN. BIC Sparkasse Fürth DE BYLADEM1SFU Postbank Stuttgart DE PBNKDEFF600 Creditverein Wilhermsdorf DE GENODEF1WHD VR meine Bank eg DE GENODEF1NEA HypoVereinsbank Langenzenn DE HYVEDEMM419
2 3. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung der Netznutzung Die Preise für die Messung und Verrechnung bei Lastprofilspeicher-Messeinrichtungen enthalten die monatliche Weitergabe (Einfachübergabe) der verrechnungsrelevanten Daten (HT- und NT-Wirkarbeit, Blindarbeit, Wirkleistung) sowie als Standardleistung die Kosten für die monatlichen Datenbereitstellung (Einfachübergabe). Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Entgelte - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messstellenbetrieb inkl. Messung /a MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung HS/MS) * 980,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 25,00 NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) * 600,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 25,00 Alle Spannungsebenen (HS / MS / NS) - Preisabschlag für: - kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 69,00 - statt täglicher nur monatliche Datenbereitstellung 36,00 Entgelte - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Preis je Messeinrichtung bzw. Kunde Messstellenbetrieb inkl. Messung /a Eintarifzähler 13,80 Zweitarifzähler 19,28 Mehrtarifzähler(>=3) 30,00 Maximumzähler (Ein- oder 60,00 Zweitarifzähler) LZ 96h-Zähler 60,00 Prepaymentzähler 60,00 2-Tarif-2-Richtungszähler 35,00 Messsysteme gem. 21c EnWG 30,00 Pauschalanlage Wandler 27,82 Schaltgerät 12,08 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.b. GSM) 90,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 69,00 2
3 4. Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabeverordnung Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom , zuletzt geändert durch Artikel 3 (40) EnWG vom und den mit der jeweiligen Kommune im Konzessionsvertrag vereinbarten Abgabesätzen. Zulässige Höchstsätze gemäß KAV Konzessionsabgabe Tarifkunden im Sinne von 1 Abs. 3 i.v.m. 2 Abs. 7 KAV Nettopreis ct/kwh 1,32 Konzessionsabgabe Tarifkunden im Sinne von 1 Abs. 3 i.v.m. 2 Abs. 7 KAV mit Schwachlastregelung 0,61 Konzessionsabgabe Sondervertragskunden im Sinne von 1 Abs. 4 i.v.m. 2 Abs. 7 KAV 0,11 Die obigen Preise werden zusätzlich zum Netznutzungsentgelt für Letztverbraucher erhoben und verstehen sich zzgl. geltende Umsatzsteuer. 5. Gesetzliche Umlagen Umlage KWK gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Die Mehrkosten durch das KWK-Gesetz werden abschlagsmäßig weitergegeben. Gemäß 9 Absatz 7 KWK-Gesetz sind die aus dem Umlagesystem aufzuwendenden Zahlungen vom Netzbetreiber zusätzlich zum Netzentgelt dem Letztverbraucher in Rechnung zu stellen. Die KWK-Umlage wird für 2017 von Letztverbrauchern wie folgt erhoben: 0,463 ct/kwh 0,040 ct/kwh 0,030 ct/kwh über kwh hinausgehende Strombezüge eine KWK-Umlage von 0,040 ct/kwh, sofern nicht Kategorie C. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge 0,030 ct/kwh. Diese Sätze kommen zur Anwendung, wenn die geplante KWKG-Novelle ab dem nicht in Kraft tritt. Sollte die geplante KWKG-Novelle zum in Kraft treten, wird eine einheitliche Umlage von 0,438 ct/kwh zur Anwendung kommen. 3
4 Umlage nach 17f Abs. 5 EnWG (Offshore-Haftungsumlage) Gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird die Offshore-Haftungsumlage für 2017 von Letztverbrauchern wie folgt erhoben: -0,028 ct/kwh 0,038 ct/kwh 0,025 ct/kwh über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,038 ct/kwh, sofern nicht Kategorie C. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge eine Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh. Sonderkundenumlage gemäß 19 StromNEV Die 19 StromNEV-Umlage wird für 2017 von Letztverbrauchern wie folgt erhoben: 0,388 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,050 ct/kwh, sofern nicht Kategorie C. Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge eine Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh. Umlage für abschaltbare Lasten im Strombereich auf der Grundlage des 13 Abs. 4a und 4b EnWG Die Umlage für abschaltbare Lasten wird für 2017 von Letztverbrauchern in Höhe von 0,006 ct/kwh erhoben. 4
5 Weitere Umlagen und gesetzliche Änderungen Sollten weitere Umlagen oder Preisbestandteile bekannt werden, behalten sich die Stadtwerke Langenzenn vor, diese Umlagen oder Preisbestandteile in Rechnung zu stellen. Für den Fall der gesetzlich veranlassten Veränderung von Umlagesätzen oder Abrechnungsmodi behalten sich die Stadtwerke Langenzenn vor, die Veränderungen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens umsetzen. Umsatzsteuer Auf die vorgenannten Entgelte einschließlich Konzessionsabgabe sowie Umlagen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet. 5
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