Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Warendorf e.v. 1 Name und Sitz des Verbandes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Warendorf e.v. 1 Name und Sitz des Verbandes"

Transkript

1 Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Warendorf e.v. 1 Name und Sitz des Verbandes Die Feuerwehren im Kreis Warendorf schließen sich zu dem Kreisfeuerwehrverband Warendorf e.v. zusammen und bilden unter diesem Namen einen Kreisverband innerhalb des Verbandes der Feuerwehren NRW. Der Sitz des Kreisfeuerwehrverbandes Warendorf e.v. befindet sich in Warendorf. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes und der Jugendfeuerwehren im Kreis Warendorf sowie der musiktreibenden Züge der Feuerwehren im Kreis Warendorf. 2 Zwecke des Verbandes Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, ausgenommen hiervon sind Zahlungen von Ehrenamtspauschalen bzw. Übungsleiterpauschalen. 3 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft steht den Feuerwehren im Kreis Warendorf offen. 4 Beitritt Die in 3 genannten Feuerwehren melden ihren Beitritt nach einem Mehrheitsbeschluss ihrer Mitglieder beim Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes an. Bei Werkfeuerwehren obliegt die Anmeldung der Geschäftsleitung. 5 Beiträge Mit dem Mehrheitsbeschluss gemäß 4 verpflichten sich die beigetretenen Feuerwehren zur Zahlung der festgesetzten Beiträge für den Kreisfeuerwehrverband und den Verband der Feuerwehren NRW für sämtliche Mitglieder als Kopfbeitrag und Bringschuld. Die Höhe des Beitrages wird durch Beschluss des Kreisfeuerwehrverbandstages ( 10) festgesetzt. Das Geschäftsjahr umfasst die Zeit des Kalenderjahres vom bis Bei Neuanmeldungen zum Kreisfeuerwehrverband in der Zeit vom bis des Geschäftsjahres ist der volle Jahresumlagebeitrag zu zahlen.

2 6 Austritt Der Austritt aus dem Kreisfeuerwehrverband kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief an den Vorsitzenden erfolgen. Mitglieder, welche den Satzungen zuwiderhandeln oder in anderer Weise die Interessen des Kreisfeuerwehrverbandes gefährden, können durch Beschluss des Kreisfeuerwehrverbandstages ( 10) von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Mit dem Austritt oder Ausschluss erlischt gleichzeitig die Mitgliedschaft zum Verband der Feuerwehren NRW, ebenso jeder vermögensrechtliche Anspruch an den Kreisfeuerwehrverband und den Landesfeuerwehrverband. 7 Ehrenmitgliedschaft Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, können durch Beschluss des Vorstands zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern ernannt werden. 8 Aufgaben Die Aufgaben des Kreisfeuerwehrbandes umfassen die ständige Arbeit an der Förderung des Feuerwehrwesens, insbesondere: 1. Die Unterstützung des Kreisbrandmeisters. 2. Die Unterstützung der Vereinsmitglieder in allen Feuerwehrangelegenheiten. 3. Die zusätzliche soziale Betreuung der Mitglieder der angeschlossenen Feuerwehren. 4. Die Mitarbeit an den Aufgaben des Verbandes der Feuerwehren NRW und Interessenvertretung gegenüber dem Verband der Feuerwehren NRW. 5. Die Förderung der Ausbildung. 6. Die Organisation des Kreisfeuerwehrverbandstages, der mindestens alle drei Jahre stattfindet. 7. Die Ausrichtung von Leistungsnachweisen auf feuerwehrtechnischem, taktischem und sportlichem Gebiet. 8. Die Unterstützung der Jugendfeuerwehren nach den Richtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr e.v. und der Ehrenabteilungen. 9. Die Unterstützung der musiktreibenden Züge der Feuerwehren im Kreis Warendorf. 10. Die Unterstützung der Brandschutzerziehung und aufklärung.

3 9 Organe des Kreisfeuerwehrverbandes Die Organe sind: 1. der geschäftsführende Vorstand 2. der Vorstand 3. der Kreisfeuerwehrverbandstag. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus 1. dem Kreisbrandmeister als 1. Vorsitzenden 2. zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern als stellv. Vorsitzenden 3. dem Geschäftsführer 4. dem Schriftführer Der Vorstand besteht aus 1. dem 1. Vorsitzenden 2. zwei stellvertretenden Vorsitzenden 3. dem Geschäftsführer 4. dem Schriftführer 5. dem Kreisjugendfeuerwehrwart als Beisitzer. 6. dem Kreisstabführer als Beisitzer. 7. dem Sprecher der Ehrenabteilungen als Beisitzer. 8. dem jeweiligen Leiter der Feuerwehr als Beisitzer. Gehört der Leiter der Feuerwehr dem Vorstand bereits an, wird die Funktion des Beisitzers durch den stellvertretenden Leiter der Feuerwehr wahrgenommen. Im Verhinderungsfall wird der Leiter der Feuerwehr durch den stellv. Leiter der Feuerwehr vertreten. Der Geschäftsführer sowie der Schriftführer werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Geschäftsführer und der Schriftführer vertreten sich gegenseitig. Je drei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein gemeinschaftlich i. S. d. 26 BGB. Der 1. Vorsitzende leitet den Kreisfeuerwehrverband in seinen Organen. Diese treten satzungsgemäß oder nach Bedarf auf schriftliche Einladung durch den Vorsitzenden mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung, die mindestens vier Wochen vor Beginn der Tagung bekannt sein muss, zusammen.

4 Ehrenamtlich Tätige und Organ-, Amts- oder sonstige Funktionsträger (z.b. Übungsleiter), deren Vergütung den Wert nach 3 Nr. 6 (derzeit 2.100,00 ) und 3 Nr. 26a EStG (500,00 ) nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung der Tätigkeit, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind. 10 Kreisfeuerwehrverbandstag Der Kreisfeuerwehrverbandstag gilt als Mitgliederversammlung im Sinne des 32 BGB. Er bringt die Willensmeinung der Gesamtheit der angeschlossenen Feuerwehrmitglieder zum Ausdruck. Er besteht aus 1. dem geschäftsführenden Vorstand 2. dem Vorstand 3. den zu entsendenden Delegierten. Die Zahl der Delegierten wird vom Kreisfeuerwehrverbandstag festgesetzt. Die Mindestzahl, auf die ein Delegierter entfällt, soll 20 Mitglieder betragen. Der Kreisfeuerwehrverbandstag findet mindestens alle drei Jahre statt. Außerordentliche Kreisfeuerwehrverbandstage können jederzeit vom Vorstand beschlossen sowie Zeit und Ort hierfür festgelegt werden. Sie sind auch dann durchzuführen, wenn dies mindestens 10% der Delegierten schriftlich beantragen. Zu den Aufgaben des Kreisfeuerwehrverbandstages gehören 1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes und des Kassenberichtes. 2. Entlastungserteilung gegenüber dem Vorstand. 3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge, die zwei Wochen vor Beginn des Kreisfeuerwehrverbandstages schriftlich dem Vorsitzenden vorliegen müssen, soweit eine Überweisung durch den Vorstand erfolgt. 4. Wahl von zwei Kassenprüfern, deren Amtszeit nach Durchführung des nächsten Kreisfeuerwehrverbandstages endet. 5. Festlegung der Zahl der Delegierten für den Kreisfeuerwehrverbandstag. 6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen. 7. Festsetzung der Beiträge.

5 11 Beschlussfähigkeit und Abstimmung Der Kreisfeuerwehrverbandstag ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Hälfte aller zustehenden Stimmen. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 75% der erschienenen Mitglieder erforderlich. Wird Beschlussunfähigkeit festgestellt, muss innerhalb von 14 Tagen eine neue Einberufung mit der gleichen Tagesordnung ergehen, wodurch Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der zustehenden Stimmen hergestellt ist. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist den Mitgliedern des betreffenden Organs zuzustellen. Wenn innerhalb einer Woche von der Zustellung ab gerechnet kein Widerspruch beim Vorsitzenden erhoben wird, gilt die Niederschrift als von dem betreffenden Organ genehmigt. 12 Auflösung Die Auflösung des Kreisfeuerwehrverbandes erfolgt durch Beschluss des ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Kreisfeuerwehrverbandstages mit 75% der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Im Falle einer Auflösung des Verbandes ist das vorhandene Vermögen dem Kreis Warendorf zu übergeben mit der Maßgabe, diese Mittel für die Ausbildung von Jugendlichen auf feuerwehrtechnischem Gebiet im Kreis Warendorf zu verwenden. 13 Schlussbestimmung Die Satzung tritt laut Beschluss des Kreisfeuerwehrverbandstages am 21. September 2012 in Beckum in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft. Warendorf, den 21. September 2012

Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft

Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft Satzung Des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e.v. In der Fassung vom 27.05.1973 zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 30.10.2019 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verband

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Aggertal-Gymnasiums Engelskirchen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Aggertal-Gymnasiums Engelskirchen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Aggertal-Gymnasiums Engelskirchen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen - Verein der Förderer und Freunde des Aggertal- Gymnasiums

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1 VEREINSSATZUNG der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Armenhof. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v. Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Neuleiningen l Name, Sitz, Rechtsform... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitglieder des Vereines... 2 4

Mehr

SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK. Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789

SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK. Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789 SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789 INHALT 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr........ 5 2 Zweck und Aufgaben.............

Mehr

S A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins

S A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Leeden e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 15562 eingetragen. Sitz des Vereins

Mehr

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)

Mehr

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Mehr

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins "Partnerschaftsverein / Verein zur Förderung

Mehr

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen

Mehr

Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand

Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg Satzung Stand 04.03.2010 Eine Publikation des Kreisfeuerwehrverbandes Hersfeld-Rotenburg 1 Name, Sitz und Zweck 1.1

Mehr

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v. 1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vögelsen e. V.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vögelsen e. V. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Feuerwehr Vögelsen, mit dem Zusatz e. V. nach der Eintragung in das Vereinsregister. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Vögelsen und ist in das Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bremen Arsten e. V. im folgenden Verein genannt - und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).

Mehr

Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v.

Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz

Mehr

TURA Hechthausen von 1863 e.v.

TURA Hechthausen von 1863 e.v. Satzung vom Sportverein TURA Hechthausen von 1863 e.v. 1 Der Verein Der Sportverein Tura Hechthausen von 1863 e.v. mit Sitz in Hechthausen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

Mehr

Satzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden

Satzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden Satzung Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden 1 1. Der Verein trägt den Namen: Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden

Mehr

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.

Inhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung

Mehr

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung Satzung Fassung vom 21.04.1999 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen gemeinsam lernen, behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher e.v., Mainz kurz gemeinsam lernen e.v.,

Mehr

Satzung Schulförderverein

Satzung Schulförderverein Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist

Mehr

Satzung vom

Satzung vom Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein

Mehr

SATZUNG. des. Hundesport Weimar e.v.

SATZUNG. des. Hundesport Weimar e.v. SATZUNG des Hundesport Weimar e.v. 1 Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Organe des Vereins 6 Die Mitgliederversammlung 7 Der Vorstand

Mehr

Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof

Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof 1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Oberhof nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Feuerwehrverein Oberhof e.v.

Mehr

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v.

Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v. Satzung DGAG Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung im Gesundheitswesen e.v.

Mehr

Satzung des (Vereinsname)

Satzung des (Vereinsname) (Diese Mustersatzung kann jederzeit durch die Vereine, sowohl in Form als auch im Inhalt, an die jeweilige Vereinsstruktur angepasst werden) I. Präambel Satzung des (Vereinsname) - in der Fassung nach

Mehr

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v. Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 2 5 Ende der Mitgliedschaft... 3 6 Organe des Vereins...

Mehr

FÖRDERVEREIN. 44. Grundschule. Dresden-Tolkewitz. Satzung

FÖRDERVEREIN. 44. Grundschule. Dresden-Tolkewitz. Satzung FÖRDERVEREIN 44. Grundschule Dresden-Tolkewitz Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der 44. Grundschule Dresden-Tolkewitz e.v.. Sitz des Vereins ist Dresden. Aufgaben und Zweck

Mehr

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

FÖRDERGESELLSCHAFT. DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG. in der Fassung vom

FÖRDERGESELLSCHAFT. DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG. in der Fassung vom FÖRDERGESELLSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG in der Fassung vom 29.06.2010 Fördergesellschaft der Fachhochschule Lübeck e.v. Mönkhofer Weg 239 23562 Lübeck 1 Name und Sitz Der Verein führt

Mehr

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V. S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)

Mehr

Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.

Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Grünstadt und

Mehr

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG

Mehr

b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.

Mehr

Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr Euskirchen. Satzung (in der Fassung vom

Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr Euskirchen. Satzung (in der Fassung vom Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Euskirchen e. V. Erftstr. 28 53879 Euskirchen Satzung (in der Fassung vom 01.03.2017) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.

PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. SATZUNG PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet PAKISTAN Hilfe zur Selbsthilfe e.v.. Er hat seinen Sitz in BORDESHOLM. (2) Das Geschäftsjahr

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992 Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992 Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen

Mehr

Satzung des Schützenvereins Würzberg e.v.

Satzung des Schützenvereins Würzberg e.v. Satzung des Schützenvereins Würzberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Würzberg e.v. und hat seinen Sitz in Michelstadt-Würzberg im Odenwald. Er trat an die

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005 VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG Fassung vom Juni 2005 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Ehemaligen des Institutes

Mehr

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad

Mehr

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit 3 Mitglieder 4 Organe des Vereins 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Mitgliedsbeiträge 8 Haftungsausschluss 9 Satzungsänderung,

Mehr

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Plaidt e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Plaidt e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen " Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Plaidt ". 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 3. Der Sitz des Vereins ist Plaidt.

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V.

Satzung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V. Satzung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V. Die Mitgliederversammlung des Vereins Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis e. V. hat am 26. Januar 2017 folgende Neufassung der

Mehr

Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom zuletzt geändert am )

Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom zuletzt geändert am ) FC Bergheim 2000 Vereinssatzung Satzung des FC Bergheim 2000 e.v. (vom 27.12001 zuletzt geändert am 28.12001) 1 Name und Verbandszugehörigkeit Der am 27.12001 gegründete Sportverein führt den Namen FC

Mehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v.

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v. SATZUNG Förderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v.", im folgenden Förderverein" genannt. 2. Der

Mehr

Satzung. des Heimat- und Verkehrsvereins Bramsche e.v.

Satzung. des Heimat- und Verkehrsvereins Bramsche e.v. Satzung des Heimat- und Verkehrsvereins Bramsche e.v. 1 Der Heimat- und Verkehrsverein Bramsche e.v. mit Sitz in Bramsche verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

Mehr

Satzung. des Verkehrsverein Solms 1967 e.v.

Satzung. des Verkehrsverein Solms 1967 e.v. Satzung des Verkehrsverein Solms 1967 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verkehrsverein Solms1967 e.v. Er ist bei dem Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter 5 VR 657 eingetragen Der

Mehr

Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Reit- und Fahrverein Schwaney e.v. mit Sitz in Altenbeken-Schwaney verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen

Mehr

Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v.

Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. Satzung der Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Sportgemeinde Einhausen 1919 e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk Satzung Inhalt INHALT... 1 1 (NAME UND SITZ)... 2 2 (GESCHÄFTSJAHR)... 2 3 (ZWECK DES VEREINS)... 2 4 (SELBSTLOSE TÄTIGKEIT)... 2 5 (MITTELVERWENDUNG)...

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe 1 Name, Rechtsform Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe". 2. Nach erfolgter Eintragung in

Mehr

DAAD-Freundeskreis e.v.

DAAD-Freundeskreis e.v. DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des

Mehr

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.)

Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.) Satzung des Kieler Presse-Klubs (e.v.) 1 Name Der Verein führt den Namen Kieler Presse-Klub (e.v.). Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Kiel. 2 Sitz 3

Mehr

Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt

Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt SATZUNG 1 NAME UND SITZ... - 2-2 ZWECK... - 2-3 STEUERBEGÜNSTIGUNG (GEMEINNÜTZIGKEIT)... - 3-4 MITGLIEDSCHAFT... - 3-5 MITGLIEDSBEITRÄGE... - 3-6 ORGANE...

Mehr

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v. Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,

Mehr

Satzung. des. Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v.

Satzung. des. Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v. Satzung des Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v. 1 Die Vereinigung trägt den Namen Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.v.. Sie ist als Verein ins Vereinsregister eingetragen. Sie verfolgt

Mehr

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.

Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz

Mehr

Förderverein der Karl-Drais-Schule Heddesheim. Satzung

Förderverein der Karl-Drais-Schule Heddesheim. Satzung Förderverein der Karl-Drais-Schule Heddesheim Satzung Präambel Im Satzungstext wurde aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Lehrbach gegründet 1951

Freiwillige Feuerwehr Lehrbach gegründet 1951 ( 1 ) Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Rechtsform FREIWILLIGE FEUERWEHR LEHRBACH ( 2 ) Er hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. ( 3 ) Der Sitz des Vereins ist 36320 Kirtorf - Lehrbach.

Mehr

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid SATZUNG

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid SATZUNG Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen,,Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid.

Mehr

Satzung. des. Turnverein Friedingen 1905 e.v.

Satzung. des. Turnverein Friedingen 1905 e.v. Satzung des Turnverein Friedingen 1905 e.v. 1 Der Turnverein Friedingen 1905 e.v. mit Sitz in Singen/Hohentwiel, Stadtteil Friedingen, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

S A T Z U N G. des Kunstvereins Ludwigshafen am Rhein e.v. Name, Rechtsform, Sitz, Vereinsjahr. Zweck

S A T Z U N G. des Kunstvereins Ludwigshafen am Rhein e.v. Name, Rechtsform, Sitz, Vereinsjahr. Zweck Bismarckstraße 44-48 S A T Z U N G des Kunstvereins Ludwigshafen Die Mitgliederversammlung des Vereins hat am 29. Februar 2016 die bisherige Satzung des Vereins geändert und wie folgt neu gefasst: 1 Name,

Mehr

Satzung des. Vereins der Absolventen. der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v.

Satzung des. Vereins der Absolventen. der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v. Satzung des Vereins der Absolventen der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v. genehmigt durch die Jahresmitgliederversammlung am 14. Oktober 2016 Satzung Verein der Absolventen der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Mehr

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr