AUFLAGEN. Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt. Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden

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3 AUFLAGEN Anzeigenblätter Wochenmitte Region Mainz & Wiesbaden Anzeigenblätter Wochenmitte Region Darmstadt Ausgabe Auflage Ausgabe Auflage Region Wiesbaden Region Mainz 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Ingelheimer Wochenblatt Mainzer Wochenblatt Rheinhessisches Wochenblatt Wormser Wochenblatt Anzeigenblätter Region Mainz gesamt (Wochenmitte) Ausgabe Auflage 248 Idsteiner Wochenblatt Kreisstadt Wochenblatt Rheingauer Wochenblatt Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt (Wochenmitte) Anzeigenblätter Wochenende Region Mainz & Wiesbaden Ausgabe Auflage 696 VorOrt (Samstag) Wormser Wochenblatt (Samstag) Anzeigenblätter gesamt (Wochenende) Region Darmstadt 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Der Bergsträßer Der Kurier Seligenstadt Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen Dreieich-Zeitung B Dreieich Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf Marktplatz Bergstraße Offenbach-Journal F Mühlheim / Obertshausen Offenbach-Journal O Stadt Offenbach Pfungstädter Woche Ried Information SüWo Darmstadt SüWo Gersprenztal SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwälder Lokalblick SüWo Rüsselsheim und Umgebung Wochen-Journal K Dieburg und Umgebung Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt (Wochenmitte) Gesamtauflage Anzeigenblätter Wochenmitte Inhalt Auflagen

4 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE ANGABEN Anzeigenblätter 4/5 Verlag: Anschrift: VRM Media Sales GmbH Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz Postfach 3120, Mainz Telefon: Geschäftsleitung: +49 (0) Anzeigen Agenturen: +49 (0) Anzeigen Geschäftskunden: +49 (0) Beilagen/Prospekte: +49 (0) Telefax: +49 (0) Internet: Bankkonto: Commerzbank, Mainz BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE Grund- und Ortspreise Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Rabatte Es kann nur entweder die Malstaffel oder die Mengenstaffel zur Anwendung kommen. Malstaffel Mengenstaffel ab 6 Anz 5% ab mm 5% ab 12 Anz 10% ab mm 10% ab 24 Anz 15% ab mm 15% ab 48 Anz 20% ab mm 20% Abrechnung: Zahlungsbedingungen Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der -Adresse für den Rechnungsversand an sales-kundenservice@vrm.de oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. Zahlung netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Kombinationsrabatte Ein Motivwechsel ist ausgeschlossen. Voraussetzung: Veröffentlichung innerhalb einer Kalenderwoche. Vorbehaltlich geringfügiger, systembedingter Rundungsdifferenzen. Ausgaben Rabatte % % % % ab 10 30%

5 ALLGEMEINE ANGABEN Erscheinungsweise: Wochenmitte und Wochenende Technische Angaben Anlieferung der Druckdaten: Bis Anzeigenschluss Chiffregebühr 5,00 + MwSt. bei Abholung; 10,00 + MwSt. bei Zusendung. Für die Zustellung außerhalb der EU wird einmalig ein Aufschlag auf die o. g. Gebühr von 10,00 erhoben. Anzeigenschluss Bei Kombination mehrerer Anzeigenblätter und Belegung der Gesamtausgaben Freitag, 15 Uhr Satzspiegel: Spaltenzahl: Grundschrift: Spaltenbreiten: Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = mm VorOrt (Tabloid): Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = mm Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten bzw. 5 Spalten (Tabloid) Mindestens 6 Punkt Anzeigenteil (VorOrt 5-spaltiges Layout) 1-spaltig = 45 mm 5-spaltig = 231 mm 2-spaltig = 92 mm 6-spaltig = 278 mm 3-spaltig = 138 mm 7-spaltig = 325 mm 4-spaltig = 185 mm Einzelausgaben SüWo, Untertaunusund Rheingauer Wochenblatt Freitag, 15 Uhr Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig Restliche Wochenblätter, Der Bergsträßer, Der Kurier, Dreieich-Zeitung, Marktplatz Bergstraße, Offenbach-Journal, Pfungstädter Woche, Ried Information, Wochen-Journal VorOrt (Samstag) Montag, 14 Uhr Mittwoch, 13 Uhr Druckverfahren: Farben: Offset Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus CMYK nach ISO :2005 aufgebaut. Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen nicht zur Reklamation. Wormser Wochenblatt (Samstag) Donnerstag, 17 Uhr Verbreitung Kostenlose Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter werden nicht berücksichtigt. Auflagenkontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BDZV und BVDA. Allgemeine Angaben

6 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] RICHTLINIEN FÜR DIE MEHRFARBREPRODUKTION Anzeigenblätter 6/7 Zeitungsprofil Druckbedingungen: Zeitungsdruck 48 L / cm Profilname: ISO Newspaper 26 Profildateiname: ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc Charakterisierungs- IFRA26 diese Profile wurden in der Praxis von verschiedaten: denen Häusern erfolgreich getestet. Das Standardprofil können Sie ab sofort von herunterladen. Die Charakterisierungs daten erhalten Sie unter Kunstdruckprofile: Druckunterlagen Datenformat: PDF/X3 (ISO 15930) Auflösung: Prüfdruck (Proof): Proof-Erstellung: Andruck Bei Fragen zu Kunstdruck-Objekten, -Formaten und -Profilen wenden Sie sich bitte an die Verlagsherstellung unter Telefon +49 (0) CMYK, Graustufen mindestens 300 dpi und Strichzeichnungen 600 dpi bei Ausgabegröße. Auf dem Prüfdruck muss ein ugra / FOGRA-Medienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss gemäß den Standardvorgaben der ISO erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden. Gerne erstellen wir Ihnen einen zertifizierten Proof nach ISO Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem Mediaberater oder direkt bei der Verlagsherstellung unter +49 (0) Druckreihenfolge: C, M, Y, K Volltondichte Farbdichte Abweichungen C, M, Y 0.90 ± 0.1 K 1.10 ± 0.1 Tonwertbereich: Der druckende Tonwertbereich ist von 5% bis 90%. Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen. Tonwertsumme: Hinweis: Zeitungsrotation Format: Satzspiegel: Druckverfahren: Neutrale Bildtiefen maximal 240% Flächendeckung über alle Farben. Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem Maximalwert soll Schwarz mindestens 85% betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren. 350 mm x 510 mm Zeitungsvollformat (Rheinisches Format) oder 255 mm x 350 mm (Halbformat) Maximal 325 mm x 480 mm bei Halbformat 231 mm x 325 mm Zeitungsoffsetdruck Umfänge/Farbigkeit: Auf allen Seiten 4c möglich Bedruckstoff: Auflagenpapier Zeitung 42,5 g / m 2 Druckrichtung: Der Fuß ist vorauslaufend

7 DIGITALER ANZEIGENEMPFANG / ANZEIGEN AUF DATENTRÄGER Programme / Dateiformat Mac-Programme QuarkXpress 8.0 InDesign CS 5.5 Illustrator CS 5.5 Photoshop CS 5.5 DOS-Programme CorelDraw X4, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter +49 (0) zur Verfügung. Datenträger CD, DVD, USB-Stick Dateiformat PDF/X3 (ISO 15930) FTP mrmftp.vrm.de, Zugangsdaten auf Anfrage unter: Kontakt-Telefon Sonstiges Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen. Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden. Dateiname Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen. Bitte unbedingt beachten: ASCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den Programmen Works bzw. MS-Office (doc-, xls- oder ppt-dokumente) verarbeitet werden. Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen. Lichtpunkt: Rasterflächen: Rasterverläufe: 5%, Tiefe 90% bei Bildern Mind. 10% Tonwert (eingegebener Rechnerwert) Von 0% bis 100% Tonwert zulässig Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per (max. 20 MB) empfangen werden. Kontakt ISDN Tel.: +49 (0) und +49 (0) isdn@vrm.de Allgemeine Angaben

8 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] GRUNDPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenblätter 8/9 Ausgabe Kombinationen s/w Anzeigenteil Titelseite 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 27,56 31,70 37,21 35,25 40,55 47, Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 6,87 7,90 9,27 8,60 9,88 11, Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 6,31 7,25 8,51 7,90 9,08 10, Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 16,36 18,81 22,09 21,23 24,43 28,65 1 ZF ZF s/w 1 ZF ZF Region Mainz Region Wiesbaden Einzelausgaben 830 Alzeyer Wochenblatt 1,16 1,34 1,57 1,45 1,68 1, Binger Wochenblatt 1,14 1,31 1,54 1,43 1,64 1, Ingelheimer Wochenblatt 1,02 1,17 1,38 1,28 1,47 1, Mainzer Wochenblatt 2,95 3,39 3,98 3,68 4,23 4, Rheinhessisches Wochenblatt 1,01 1,16 1,36 1,27 1,45 1, Wormser Wochenblatt 1,31 1,50 1,76 1,63 1,88 2, Idsteiner Wochenblatt 1,12 1,28 1,50 1,40 1,61 1, Kreisstadt Wochenblatt 1,26 1,44 1,70 1,58 1,82 2, Rheingauer Wochenblatt 1,00 1,15 1,35 1,24 1,43 1, Untertaunus Wochenblatt 1,10 1,27 1,49 1,38 1,60 1, Wiesbadener Wochenblatt 2,95 3,39 3,98 3,68 4,23 4,97

9 GRUNDPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Region Darmstadt Ausgabe Einzelausgaben s/w Anzeigenteil Titelseite 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1, Der Bergsträßer 1,05 1,21 1,42 1,58 1,82 2, Der Kurier Seligenstadt 1,26 1,44 1,70 1,57 1,81 2, Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1, Dreieich-Zeitung B Dreieich 0,92 1,07 1,26 1,16 1,34 1, Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,89 1,02 1,21 1,11 1,28 1, Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1, Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1, Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 0,70 0,81 0,95 0,88 1,01 1, Marktplatz Bergstraße 1,47 1,69 1,98 2,21 2,53 2, Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 0,98 1,14 1,33 1,23 1,42 1, Offenbach Journal O Stadt Offenbach 1,54 1,77 2,09 1,94 2,23 2, Pfungstädter Woche 0,76 0,87 1,04 1,16 1,31 1, Ried-Information 1,05 1,21 1,42 1,58 1,82 2, SüWo Darmstadt 1,69 1,94 2,28 2,11 2,43 2, SüWo Gersprenztal 1,19 1,36 1,61 1,49 1,71 2, SüWo Griesheim / Weiterstadt 1,04 1,20 1,41 1,30 1,50 1, SüWo Groß-Gerau und Umgebung 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1, SüWo Odenwälder Lokalblick 1,19 1,36 1,61 1,49 1,71 2, SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,31 1,50 1,76 1,63 1,88 2, Wochen Journal K Dieburg und Umgebung 1,19 1,36 1,61 1,49 1,71 2,01 1 ZF ZF s/w 1 ZF ZF Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise

10 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ORTSPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenblätter 10/11 Ausgabe Kombinationen s/w Anzeigenteil Titelseite 801 Gesamtausgabe Anzeigenblätter Wochenmitte 23,50 27,02 31,72 30,05 34,57 40, Anzeigenblätter Region Mainz gesamt 5,79 6,74 7,90 7,33 8,42 9, Anzeigenblätter Region Wiesbaden gesamt 5,38 6,18 7,26 6,73 7,74 9, Anzeigenblätter Region Darmstadt gesamt 13,94 16,04 18,83 18,10 20,83 24,42 1 ZF ZF s/w 1 ZF ZF Region Mainz Region Wiesbaden Einzelausgaben 830 Alzeyer Wochenblatt 0,99 1,14 1,34 1,24 1,43 1, Binger Wochenblatt 0,97 1,12 1,31 1,22 1,40 1, Ingelheimer Wochenblatt 0,87 1,00 1,18 1,09 1,25 1, Mainzer Wochenblatt 2,51 2,89 3,39 3,14 3,61 4, Rheinhessisches Wochenblatt 0,86 0,99 1,16 1,08 1,24 1, Wormser Wochenblatt 1,11 1,28 1,50 1,39 1,60 1, Idsteiner Wochenblatt 0,95 1,09 1,28 1,19 1,37 1, Kreisstadt Wochenblatt 1,07 1,23 1,45 1,35 1,55 1, Rheingauer Wochenblatt 0,85 0,98 1,15 1,06 1,22 1, Untertaunus Wochenblatt 0,94 1,08 1,27 1,18 1,36 1, Wiesbadener Wochenblatt 2,51 2,89 3,39 3,14 3,61 4,24

11 ORTSPREISE WOCHENMITTE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Region Darmstadt Ausgabe Einzelausgaben s/w Anzeigenteil Titelseite 820 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1, Der Bergsträßer 0,89 1,03 1,20 1,34 1,55 1, Der Kurier Seligenstadt 1,07 1,23 1,45 1,34 1,54 1, Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1, Dreieich-Zeitung B Dreieich 0,79 0,91 1,07 0,99 1,14 1, Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch 0,76 0,87 1,03 0,95 1,09 1, Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1, Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1, Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf 0,60 0,69 0,81 0,75 0,86 1, Marktplatz Bergstraße 1,25 1,44 1,69 1,88 2,16 2, Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen 0,84 0,97 1,13 1,05 1,21 1, Offenbach Journal O Stadt Offenbach 1,32 1,51 1,78 1,65 1,90 2, Pfungstädter Woche 0,65 0,75 0,88 0,98 1,13 1, Ried-Information 0,89 1,03 1,20 1,34 1,55 1, SüWo Darmstadt 1,44 1,65 1,94 1,80 2,07 2, SüWo Gersprenztal 1,01 1,16 1,37 1,27 1,46 1, SüWo Griesheim / Weiterstadt 0,89 1,02 1,20 1,11 1,28 1, SüWo Groß-Gerau und Umgebung 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1, SüWo Odenwälder Lokalblick 1,01 1,16 1,37 1,27 1,46 1, SüWo Rüsselsheim und Umgebung 1,11 1,28 1,50 1,39 1,60 1, Wochen Journal K Dieburg und Umgebung 1,01 1,16 1,37 1,27 1,46 1,71 1 ZF ZF s/w 1 ZF ZF Bei Kombination der aufgeführten Einzelausgaben gelten die auf Seite 4 aufgeführten Kombinationsrabatte. Kominationen beinhalten bereits Kombinationsrabatte. Anzeigenpreise

12 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] WORMSER WOCHENBLATT SAMSTAG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Anzeigenblätter 12/13 Verteilgebiet: Auflage: Anzeigenteil Titelseite Stadt Worms, Stadt Osthofen, Bobenheim-Roxheim, Alzey-Dautenheim. Die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen. Aus der Verbandsgemeinde Alzey-Land die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Gau-Heppenheim und Ober-Flörsheim Exemplare Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16 Anzeigenschluss: Satzspiegel: s/w 1 ZF 2+3 ZF Grundpreis 1,34 1,55 1,81 Ortspreis 1,14 1,32 1,54 s/w 1 ZF 2+3 ZF Grundpreis 1,68 1,92 2,26 Mittwoch, 13 Uhr Höhe 480 mm / Breite 325 mm; 1 Seite = mm Dintesheim Flomborn Heppenheim Gundersheim Bermersheim Abenheim 9 Dalsheim Gundheim Flörsheim- Herrnsheim Dalsheim Mölsheim A61 Mörstadt Neuhausen Leiselheim N.-Flörsheim Worms Kriegsheim Pfeddersheim Hochheim Wachen- Monsheim 47 Pfiffligheim Ober- Flörsheim Dittelsheim Eppelsheim Gau- Heppenheim Hangen- Weishm. Monzernheim Hochborn Westhofen Ortspreis 1,43 1,64 1,93 heim 271 Hohen- Sülzen Heßloch Offstein Bechtheim Alsheim Mettenheim Osthofen Horchheim Weinsheim Wiesoppenheim Guntersblum Gimbsheim Ibersheim Dautenheim Frettenheim Rheindürkheim Bobenheim- Roxheim Eich Hamm

13 VORORT SAMSTAG Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Verteilgebiet: Auflage: Stadt Wiesbaden und Vororte inkl. Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim, Hofheim-Wallau, Hochheim-Massenheim und Hochheim Exemplare Anzeigenteil s/w 1 ZF 2+3 ZF Grundpreis 2,95 3,39 3,98 Ortspreis 2,51 2,89 3,39 Titelseite s/w 1 ZF 2+3 ZF Grundpreis 3,68 4,23 4,97 Ortspreis 3,14 3,61 4,24 Beilagenpreise: siehe Prospektbeilagen Seite 16 Anzeigenschluss: Mittwoch, 13 Uhr Satzspiegel: Höhe 325 mm / Breite 231 mm; 1 Seite = mm - - Amöneburg Wi.- Frauenstein A66 54 Kohlheck Mechthildshausen Klarenthal Freudenberg Dotzheim Wiesbaden Schierstein Biebrich Naurod Heßloch Bierstadt Erbenheim 465 Kastel G Auringen 671 Kostheim A3 Igstadt Nordenstadt A66 Delkenhm. Breckenheim Medenbach Sonnenberg Rambach Kloppenheim Wallau Massenheim 40 Hochheim am Main W Anzeigenpreise

14 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] RUBRIKEN Anzeigenblätter 14/15 Die mm-preise zu unseren Rubrikenmärkten wie Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Kfz-Markt entnehmen Sie bitte den Seiten 8 bis 11. Profitieren Sie auch von unseren Sonderprodukten und Angeboten in den Anzeigenmärkten: Response-Verstärker Stellenmarkt Mit dem Response-Verstärker können Sie Ihre Print-Stellenanzeige innerhalb von vier Wochen nach der ersten Veröffentlichung an Ihrem Wunschtermin mit einem Wiederhol-Rabatt von 30% erneut schalten auch mehrmals. Top-Gebrauchte KFZ-Markt In Form einer standardisierten Fließsatz- oder Bild-Anzeige mit jeweils einer Vielzahl an Fahrzeugen können Sie Ihre Gebrauchtwagen optimal und zu einem unschlagbaren Preis präsentieren und das im gesamten Verbreitungsgebiet der VRM. Sie haben die Wahl zwischen vier Anzeigenformaten. Kontakt Kontakt Tel.: +49 (0) mediasales-jobs@vrm.de Tel.: +49 (0) mediasales-lokal@vrm.de

15 RUBRIKENPORTALE Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Immo Preise zur Online Only-Insertion in unserem Jobportal erhalten Sie gerne auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns gerne zu weiteren Angeboten in unserem Immobilienportal. Crossmedia-Kombination Crossmedia-Kombination Volumen der Printanzeige Online-Zuschlag in Euro Laufzeit Volumen der Printanzeige Online-Zuschlag in Euro Laufzeit Bis 100 mm 35, mm 85,00 28 Tage Print-Online-Kombination 12,50 14 Tage Ab 301 mm 195,00 Kontakt Kontakt Tel.: +49 (0) Tel.: +49 (0) Rubriken

16 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter PROSPEKTBEILAGEN Preise für Wochenmitte und Wochenende Beilagenauflage Wochenende Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 16/17 Preis je Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5g Grundpreis* 65,00 6,00 Ortspreis* 56,00 5,00 Beilagenauflage Wochenmitte Ausgabe Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Der Bergsträßer Der Kurier Seligenstadt Dreieich-Zeitung A Langen / Egelsbach / Erzhausen Dreieich-Zeitung B Dreieich Dreieich-Zeitung C Neu-Isenburg / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Dietzenbach / Heusenstamm Dreieich-Zeitung E Rodgau / Rödermark Dreieich-Zeitung H Mörfelden / Walldorf Idsteiner Wochenblatt Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Wochenblatt Mainzer Wochenblatt Marktplatz Bergstraße Offenbach Journal F Mühlheim / Obertshausen Offenbach-Journal O Stadt Offenbach Pfungstädter Woche Rheingauer Wochenblatt Ausgabe Ausgabe Auflage 880 Rheinhessisches Wochenblatt Ried-Information SüWo Darmstadt SüWo Gersprenztal SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwälder Lokalblick SüWo Rüsselsheim und Umgebung Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Wochen-Journal K Dieburg und Umgebung Wormser Wochenblatt Kontakt Prospektbeilagen Tel.: +49 (0) prospekte@vrm.de Auflage 696 VorOrt Wormser Wochenblatt *Preise nicht abschluss- und rabattfähig.

17 PROSPEKTBEILAGEN TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN 1. Format: Mindestformat DIN A 6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter: Format DIN A 6 Papiergewicht mind. 170 g/m 2. Format größer als DIN A 6 bis DIN A 4, Flächengewicht mind. 140 g/m 2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m 2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen. Mehrfachabzüge möglich. 3. Mehrseitige Beilagen: Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m 2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 6. Anlieferungszustand: Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen: Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung: Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette. 9. Annahme: Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein: Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag und die Druckerei ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 3 % Anlieferungstermin: Anlieferung: Mehrfachbelegung: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Prospektbeilagenmuster: Mindestauflage: Versandanschrift VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungs Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. Prospekbeilagen

18 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter DIREKTVERTEILUNG Verteilung samstags Verteilung werktags (Solo-Verteilung) Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. 18/19 Stadt Landkreis Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Kusel Main-Taunus (Teilbereich) Mainz-Bingen Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus bis 30 g 39,90 Anlieferung Frei Haus an unser Lager in der VRM Druck GmbH & Co. KG KOM-Halle / Direktverteilung, Alexander-Fleming-Ring 2, Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Bündelung Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Stadt Landkreis Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Darmstadt-Dieburg Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus Odenwald bis 30 g ab 69,90 Weitere Orte auf Anfrage. Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5,00 pro Tausend berechnet.

19 DIREKTVERTEILUNG Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt über die von der VRM Media Sales GmbH beauftragten Zustelldienste. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Mindestauflage: Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Selektierte Verteilungen: Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Kontakt Prospektbeilagen Tel.: +49 (0) Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt. Direktverteilung

20 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE 20/21 Alzeyer Wochenblatt Komplettbelegung BG Wörrstadt / Rommersheim / Sulzheim BG Langenlonsheim Bretzenheim BG u.a. Bürstadt / Riedrode / Bobstadt BG Alzey / Ensheim BG u.a. Albig / Bechtolsheim Mauchenheim BG Bornheim / Flonheim / Lonsheim BG Gau-Odernheim / Gau-Köngernheim BG Wöllstein / Gumbsheim BG u.a. Eckelsheim / Siefersheim / Gau- Bickelheim BG Saulheim BG u.a. Gau-Weinheim / Vendersheim / Wallertheim BG u.a. Armsheim / Gabsheim / Udenheim Binger Wochenblatt Komplettbelegung BG Bingen BG u.a. Dorsheim / Heddesheim / Rümmelsheim BG u.a. Stromberg / Daxweiler / Roth BG u.a. Dörrebach / Seibersbach / Waldlaubersheim BG u.a. Manubach /Rheindiebach / Weiler u.a. Bacharach / Medenscheid / Neurath BG Münster-Sarmsheim BG Waldalgesheim / Genheim BG Gensingen / Horrweiler Aspisheim / Grolsheim BG Badenheim / Sprendlingen / Welgesheim / Zotzenheim St. Johann / Wolfsheim Bürstadt/Lampertheim Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Lampertheim / Hofheim / Rosengarten BG u.a. Biblis / Nordheim / Wattenheim Der Bergsträßer Komplettbelegung BG Zwingenberg BG Alsbach-Hähnlein BG Seeheim-Jugenheim BG Bickenbach Der Kurier Seligenstadt Komplettbelegung BG Hainstadt/Klein-Krotzenburg Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite

21 BG Mainflingen/Zellhausen BG Froschhausen/Klein- Welzheim, Seligenstadt Dreieich-Zeitung A Komplettbelegung BG Erzhausen BG Langen BG Egelsbach Dreieich-Zeitung B Komplettbelegung BG u.a. Buchschlag / Sprendlingen / Dreieichenhain Dreieich-Zeitung C Komplettbelegung BG Neu-Isenburg / Zeppelinhein / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Komplettbelegung BG Dietzenbach / Steinberg BG Heusenstamm / Rembrücken Dreieich-Zeitung E Komplettbelegung BG u.a. Rodgau-Weiskirchen / -Jügesheim /-Dudenhofen BG u.a. Rödermark-Ober- Roden /-Waldacker / -Urberach Dreieich-Zeitung H Komplettbelegung BG Mörfelden-Walldorf Idsteiner Wochenblatt Komplettbelegung BG Idstein / Woersdorf u.a. Engenhahn / Niedernhausen / Oberjosbach Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 380 Ingelheimer Wochenblatt Komplettbelegung BG Ingelheim BG u.a. Bubenheim / Engel stadt /Jugenheim BG Gau-Algesheim BG Appenheim / Nieder-/ Ober-Hilbersheim / Ockenheim BG Stadecken-Elsheim BG Heidesheim BG Wackernheim Kreisstadt Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Hofheim / Marxheim / Diedenbergen BG u.a. Bremtal / Vockenhausen / Eppstein BG Kriftel Mainzer Wochenblatt Komplettbelegung Teilausgabe Hessen BG Hochheim BG Mainz-Kostheim BG Mainz-Kastel BG Ginsheim-Gustavsburg BG Bischofsheim Teilausgabe West BG Altstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan

22 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE 22/23 BG / Neustadt BG Mombach BG Oberstadt BG Hartenberg / Münchfeld / Gonsenheim BG Gonsenheim BG Finthen BG Budenheim BG Nieder-Olm BG Essenheim / Ober-Olm / Klein-Winternheim Marktplatz Bergstraße Komplettbelegung BG Bensheim BG Einhausen Offenbach Journal F Komplettbelegung BG Mühlheim / Dietesheim / Lämmerspiel BG Obertshausen / Hausen Offenbach Journal O Komplettbelegung BG Rumpenheim / Bürgel / Waldheim BG Rosenhöhe / Lauterborn Pfungstädter Woche Komplettbelegung BG Pfungstadt Rheingauer Wochenblatt Komplettbelegung BG Walluf BG Geisenheim BG Rüdesheim / Eibingen / Assmannshausen BG Drais / Lerchenberg / Marienborn BG Bretzenheim BG Ebersheim / Hechtsheim BG Laubenheim / Weisenau BG Heppenheim BG Lautertal BG Lorsch BG Offenbach Stadt / Tempelsee BG Bieber BG Offenbach-Innenstadt BG Kaiserlei BG Oestrich-Winkel / Hallgarten / Mittelheim BG Eltville BG Kiedrich BG u.a. Lorch / Lorchhausen / Espenschied Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite

23 BG Eltville-Martinstahl Eltville-Rauenthal Eltville-Erbach Eltville-Hattenheim Rheinhessisches Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Ludwigshöhe / Köngernheim / Mommenheim BG Nierstein / Schwabsburg BG Oppenheim / Dienheim BG Guntersblum Ried Information Komplettbelegung BG Riedstadt BG Biebesheim BG Stockstadt BG Gernsheim BG Groß-Rohrheim SüWo Darmstadt Komplettbelegung BG DA Kranichstein / Martinsviertel / Bürgerpark BG DA Industriegebiet / Waldkolonie / Johannesvietel BG DA Heimstättensiedlung / Neu-Bessungen / Verlegerviertel BG DA Eberstadt SüWo Gersprenztal Komplettbelegung BG Ober-Ramstadt BG Reichelsheim BG Brensbach BG Groß-Bieberau BG Fischbachtal Fränkisch-Crumbach BG Otzberg BG Lindenfels SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung BG Bodenheim BG DA Arheilgen / Wixhausen BG Roßdorf BG Griesheim BG Lörzweiler / Harxheim / Gau-Bischofsheim BG Nackenheim BG DA Mitte BG DA Bessungen / Paulusviertel / Steinbach BG u.a. DA Komponisten- / Woogs- /Hochschulviertel BG Modautal BG Mühltal BG Reinheim BG Weiterstadt SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung BG Büttelborn Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan

24 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE Anzeigenblätter 24/25 BG Nauheim BG Trebur BG Groß-Gerau SüWo Odenwälder Lokalblick Komplettbelegung BG Bad König BG Brombachtal BG Höchst BG Breuberg BG Lützelbach BG Erbach BG Michelstadt BG Mossautal Oberzent SüWo Rüsselsheim Komplettbelegung BG Kelsterbach BG Raunheim BG Rüsselsheim BG Flörsheim Untertaunus Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Aarbergen / Michelstadt / Keltenbach BG u.a. Bad Schwalbach / Hettenhain / Heimbach BG u.a. Heidenrod / Laufenselden / Kremel BG u.a. Schlangenbad / Georgenborn / Bärstadt BG u.a. Hohenstein / Breithardt / Holzhausen BG u.a. Taunusstein / Bleidenstadt / Hahn Wiesbadener Wochenblatt Komplettbelegung Teilausgabe City BG WI-Innenstadt-Mitte -Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Südost BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg BG WI-Innenstadt-Westend- Nordwest BG WI-Rheingauviertel (ohne Klarenthal) / -Europaviertel Teilausgabe Ost BG WI-Bierstadt-Sonnenberg- Ost BG u.a. WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt BG Hofheim-Wallau Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite

25 BG u.a. WI-Auringen / Breckenheim / Rambach Teilausgabe Südwest BG WI-Biebrich /-Gräselberg BG WI-Biebrich BG WI-Dotzheim /-Klarenthal BG WI-Dotzheim /-Kohlheck / -Schelmengraben BG WI-Frauenstein / -Freudenberg/-Schierstein Wochen-Journal K Komplettbelegung BG Messel BG Eppertshausen BG Münster BG Babenhausen BG Schaafheim BG Dieburg BG Groß-Umstadt BG Groß-Zimmern Wormser Wochenblatt Komplettbelegung BG Worms-Innenstadt Nord / Süd BG u.a. Worms-Innenstadt West /-Leiselheim / -Neuhausen BG u.a. Worms-Herrnsheim / -Abenheim /-Ibersheim BG u.a. Worms-Heppenheim / -Pfeddersheim /-Weinsheim BG Bobenheim (ohne Roxheim) BG Osthofen BG Eich BG Alsheim Gimbsheim BG Hamm BG Mettenheim Bermersheim / Westhofen BG Bechtheim Dittelsheim-Heßloch / Frettenheim BG Gundersheim Gundheim BG Monsheim Flörsheim-Dalsheim BG Hohen-Sülzen / Mölsheim / Mörstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung auf der nächsten Seite Beilagenverteilplan

26 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] Anzeigenblätter BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENENDE 26/27 VorOrt (Samstag) Komplettbelegung BG WI-Innenstadt-Mitte- Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Südost- Biebrich BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg BG WI-Innenstadt-Westend- Nordwest BG WI-Rheingauviertel / -Dotzheim /-Klarenthal BG WI-Bierstadt Fortsetzung in der nächsten Spalte BG WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt Hofheim-Wallau BG WI-Auringen /-Igstadt / -Medenbach BG WI-Biebrich BG WI-Dotzheim / -Sauerland/-Talheim BG WI-Frauenstein / -Schierstein BG Mainz-Kastel BG Mainz-Kostheim BG Hochheim Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 Fortsetzung auf der nächsten Seite

27 Wormser Wochenblatt (Samstag) Komplettbelegung BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd BG Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wisoppenheim Bobenheim-Roxheim BG Hochheim Herrnsheim Neuhausen BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim Stadt Osthofen Guntersblum BG Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 300 BG Hochborn Dautenheim Dintesheim Eppelstein Hangen-Weisheim Flomborn Ober-Flörsheim Gau-Heppenheim 240 Fortsetzung in der nächsten Spalte Fortsetzung in der nächsten Spalte Beilagenverteilplan

28 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ANZEIGEN UND BEILAGEN IN ANZEIGENBLÄTTERN Anzeigenblätter 28/29 Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www. obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

29 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA- Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. DSG VO und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. AGB

30 Preisliste Nr. 52, gültig ab 1. Januar 2019 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden/Darmstadt, Nielsen IIIa] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIREKTVERTEILUNG Anzeigenblätter 30/31 Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Haftung 11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer vereinbarten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen. Zahlung 12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern.

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32 So erreichen Sie uns Kontakt Anzeigen-Agentur Anzeigen-Geschäftskunden Prospekte Di rektvertei I un g Telefon +49 (0) (0) (0) (0) mediasales@vrm.de Fax WOCHENBLATT IDSJElt!JJ. m VOfORT DerKurier Ried wöcilli BUG Wochen Journal MARKTPLATZ )IERGSTRASSE Offenbach Journal Dreieich -Zeitung lokaler Verkauf lngelheimer- &, Binger Wochenblatt: Gymnasialstraße Bad Kreuznach Tel.: +49 (0) mediasales-kh@vrm.de Wormser- & Alzeyer Wochenblatt: Berliner Ring la Worms Tel.: +49 (0) mediasales-wo@vrm.de Mainzer- & Rhein hessisches Wochenblatt: Erich-Dombrowski-Straße Mainz Tel.: +49 (0) mediasales-lokal@vrm.de Wiesbadener-, Rheingauer-, Kreisstadt-, Untertaunus-, ldsteiner Wochenblatt, Vorort: Wagemannstraße Wiesbaden Tel.: +49 (0) mediasales-wi@vrm.de SüWo, Ried-Information, Der Bergsträßer, Marktplatz Bergstraße, Pfungstädter Woche: Berliner Allee Darmstadt Tel.: +49 (0) mediasales-da@vrm.de Dreieich-Zeitung, Offenbach-Journal, Wochenjournal, Der Kurier: Ferdinand-Porsche-Ring Rodgau Tel.: +49 (0) mediasales-jh@vrm.de Bundesverband Deutscher,svoA,7 Anzeigenblätter _.

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