Prospekte und Beilagen 2017

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1 ALLGEMEINE ZEITUNG WIESBADENER KURIER DARMSTÄDTER ECHO WOCHENBLATT SÜWO n ZUSATZINFORMATION Prospekte und Beilagen 2017 IN ZEITUNGEN, ANZEIGENBLÄTTERN, E-PAPER UND DIREKTVERTEILUNG Ergänzung zur allgemeinen Preisliste Tageszeitungen Nr. 45 und Anzeigenblätter Nr. 50 der Rhein Main Presse Werbevermarktung Gültig ab 1. Januar 2017

2 PROSPEKT-BEILAGEN UND PROSPEKT-DIREKTVERTEILUNG Prospekte sind eine weit verbreitete und geschätzte Werbemittelform, um Werbebotschaften und Angebote auf mehreren Seiten prominent darzustellen. Die RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für die Direktwerbung. So können die Prospekte als Beilage in der Zeitung oder dem Anzeigenblatt beigelegt werden oder auch durch unsere Zusteller direkt an die Werbehaushalte verteilt werden. Je nach Produkt, Zielsetzung und Anforderung unterstützen wir Sie in der Planung: sei es für eine flächendeckende oder eine feingliedrige Verteilung mit Hilfe von Geo-Targeting innerhalb unseres Verbreitungsgebiets, wir unterstützen Sie gern! Prospektbeilagen können als klassische Beilage unseren Tages- und Heimatzeitungsausgaben beigefügt werden und gelangen so an alle Abonnenten. Neben der klassischen Beilage bietet die RHEIN MAIN PRESSE auch eine Verteilung an Nicht-Abonnenten an. Hierbei wird durch den Träger der jeweiligen Tageszeitung der Prospekt auch an Nicht-Abonnenten-Haushalte verteilt. Als Ergänzung zur Beilage kann hiermit eine volle Abdeckung von Gebieten erreicht werden. Die Beilage in unseren Anzeigeblättern wird an alle erreichbaren Haushalte auch an die Werbeverweigerer verteilt. UNSER DIENSTLEISTUNGSANGEBOT Fullservice von der Erstellung der Flyer über Druck und Verteilung Flächendeckende Verteilung oder selektierte Verteilung durch Einsatz von Geomarketing Erarbeitung von kompletten Werbekonzepten Transparente Qualitätssicherung Betreuung durch Außendienstmitarbeiter Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Mit Hilfe von Geomarketing können Sie bestimmte Werbe-Haushalte nach demografischen oder soziodemografischen Merkmalen aus dem Gebiet selektieren oder auch einfach nach kleinstmöglichen Gebieten flächendeckend streuen. Die direkte Zustellung an die Haushalte erfolgt hierbei über unsere eigenen Zusteller und nicht über Sub-/Fremdunternehmen. 2 2

3 Prospektbeilagen und Direktverteilung ALLGEMEINE ANGABEN VERLAGSANGABEN Verlag: RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz Postfach 3120, Mainz Telefon: Telefax: ( ) ( ) Internet: Bankkonto: Commerzbank, Mainz (BLZ ) Swift: COBA DE FF XXX BIC: COBA DE FF XXX IBAN: DE Abrechnung: Wir bieten auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei per erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der -Adresse für den Rechnungsversand an kt@vrm.de oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. ANSPRECHPARTNER Prospekt-Beilagen Anzeigenblatt: Sonja Becher ( ) Prospekt-Direktverteilung: Brigitte Schuhmann ( ) Prospekt-Beilagen Tageszeitung: Tanja Diether ( ) Prospekt-Beilagen Anzeigenblatt und Tageszeitung: Dorea Kiedrowski ( ) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN etto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei VorauszahN lung oder Bankeinzug 1% Skonto. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision. Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet angewendet. GRUNDPREISE UND ORTSPREISE Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. 3 3

4 ALLGEMEINE ANGABEN TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Für die Tages- und Heimatzeitungen sowie Anzeigenblätter und die Nicht-Abonnenten-Beilagen. 1. Format Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter Format DIN A6 Papiergewicht mind. 170 g/m 2. Format größer als DIN A6 bis DIN A4, Flächengewicht mind. 120 g/m 2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m 2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. 8. Palettierung/Paketanlieferung Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paketkarte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/ Paketkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette/Paket. 9. Annahme Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m 2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Versandanschrift Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 6. Anlieferungszustand Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 7. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 4 4

5 PROSPEKTBEILAGEN IN DER TAGESZEITUNG PROSPEKTBEILAGEN IN ZEITUNGEN Von Montag bis Samstag können Sie Ihre Beilage in unseren Tageszeitungen platzieren und so gelangt sie jeden Morgen in den Briefkasten unserer Abonnenten. Innerhalb unseres Verbreitungsgebiets erlangen Sie so eine Reichweite von 40,2%. Um auch unsere Nichtleser zu erreichen, bieten wir Ihnen am gleichen Tag eine zusätzliche Verteilung an alle Werbe-Haushalte unserer Nicht-Abonnenten an. ALLGEMEINE HINWEISE Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Preise für Ankündigungsanzeigen zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Außerdem können wir durch Teilbelegungen Ihre Prospekte noch genauer an Ihre Zielgruppe streuen entweder auf das Gebiet bezogen oder auf bestimmte Merkmale wie Kaufkraft oder Soziodemographie. Sprechen Sie uns an! Anlieferungstermin: Anlieferung: spätestens 3 Werktage vor Beilegung Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr ERSCHEINUNGSWEISE Die Tageszeitung erscheint täglich von Montag bis Samstag Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin A3 A61 Bad Kreuznach Bad Sobernheim NAHE Rüdesheim Eltville RHEIN Ingelheim Bingen A63 Alzey Idstein Bad Schwalbach Wiesbaden 643 Mainz A61 A Oppenheim Worms Hofheim Hochheim MAIN Rüsselsheim A67 Riedstadt A67 A5 A5 Flughafen A661 Frankfurt Erzhausen Groß-Gerau Frankfurt Darmstadt Babenhausen Dieburg Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw.ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Groß- Umstadt Bensheim Reichelsheim Bad König Bürstadt Lorsch Heppenheim Michelstadt Lampertheim Erbach Ludwigshafen Mannheim Rothenberg 5 5

6 PROSPEKTBEILAGEN IN DER TAGESZEITUNG BEILAGENAUFLAGE FÜR VOLLBELEGUNG TEILBELEGUNG DER EINZELAUSGABEN Ausgaben Montag Freitag Samstag 015 RHEIN MAIN PRESSE RHEIN MAIN PRESSE Classic Darmstädter Echo plus Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt Allgemeine Zeitung Mainz Wormser Zeitung Bürstädter / Lampertheimer Zeitung Allgemeine Zeitung Alzey Allgemeine Zeitung Bingen / Ingelheim Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach Darmstädter Echo Odenwälder Echo Starkenburger Echo Groß-Gerauer Echo / Ried Echo Main-Spitze Rüsselsheim / Rüsselsheimer Echo VOLLBELEGUNG DER EINZELAUSGABEN Preise je Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 97,00 83,00 bis 25 g 105,00 90,00 bis 30 g 114,00 97,00 bis 35 g 122,00 104,00 bis 40 g 130,00 111,00 bis 45 g 138,00 118,00 bis 50 g 146,00 125,00 je weitere 10 g 8,00 7,00 Preise je Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 102,00 87,00 bis 25 g 110,00 94,00 bis 30 g 118,00 101,00 bis 35 g 127,00 108,00 bis 40 g 135,00 115,00 bis 45 g 143,00 122,00 bis 50 g 151,00 129,00 je weitere 10 g 8,00 7,00 BEISPIEL: TEILBELEGUNGS-MÖGLICHKEITEN IM GROSSRAUM MAINZ Nutzen Sie die kleinteiligen Belegungseinheiten der RHEIN MAIN PRESSE. Steuern Sie Ihre Werbung nach geographischen Teilgebieten aus. Die RHEIN MAIN PRESSE bietet Ihnen die Möglichkeit, einzelne PLZ bzw. PLZ-Bundle zu belegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die rechts abgebildeten Belegungseinheiten nach bestimmten Merkmalen auszuwählen. Sind für Sie besonders kaufkräftige Gebiete von Relevanz? Oder möchten Sie Ihre Beilage nur in Gebiete transportieren, in denen überwiegend junge Familien mit Kindern leben? Die RHEIN MAIN PRESSE hält Ihnen einen Katalog mit diversen Merkmalen bereit. Teilauflagen und Merkmalskatalog auf Anfrage. ZUSTELLUNG AN NICHT-ABONNENTEN-HAUSHALTE Preise je Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 58,00 49,50 bis 30 g 62,00 53, Mainz bis 40 g 66,00 56, bis 50 g 70,00 60, bis 60 g 74,00 63, bis 70 g 78,00 67, bis 80 g 82,00 70, bis 90 g 86,00 74,00 bis 100 g 90,00 77,50 Höhere Gewichte auf Anfrage Nexiga, LOCAL 2014, TomTom Preise nicht abschluss- oder rabattfähig. Auflagen auf Anfrage. Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 % der erreichbaren, privaten Nicht-Abonnenten-Haushalte. Eine Prospekt-Zustellung an Nicht-Abonnenten-Haushalte wird ausschließlich in Ergänzung zu einer parallelen Belegung der Tageszeitung mit Beilagen angeboten. 6 6

7 E-PAPER BEILAGE IN TAGESZEITUNGEN ALLGEMEINES TECHNISCHE ANGABEN Sie können nun auch Ihre Beilagen in unseren digitalen Ausgaben auf dem PC, Tablet und Smartphone veröffentlichen. Mit dem zusätzlichen crossmedialen Angebot erreichen Sie mehr Reichweite Ihrer Prospektbeilage und vor allem eine wichtige neue Zielgruppe. Mit der neusten Technik können die Kunden Ihre digitale Prospektbeilagen bequem und unkompliziert am PC, Tablet oder Smartphone lesen und die Angebote wahr nehmen. Die Informationen Ihrer Beilage können die Nutzer sowohl zu Hause als auch unterwegs schnell und einfach abrufen. n Druckoptimiertes oder weboptimiertes PDF (Druck-PDF wird auf 108 dpa gerechnet wegen optimaler Darstellung auf Mobilgeräten n Keine Schneid-, Druck- oder Farbmarken oder sonstige Druckinformationen im PDF! n PDF s bitte als ganzseitige PDF-Seiten übermitteln n Anlieferung bitte drei Werktage vor Erscheinen n Daten per MFTP an: datenimport.vrm.com User: beilagenupload Passwort: r52w7c8g n Panoramaseiten müssen als Einzelseiten angeliefert werden. n Seitenumfang der Datei nennen AUFLAGEN UND PREISE Ausgabe rechn. Auflage* Festpreis in Mo-Fr Sa OP GP 110 Allgemeine Zeitung Mainz ,00 282, Wormser Zeitung ,00 70, Bürstädter / Lampertheimer Zeitung ,00 70, Allgemeine Zeitung Alzey ,00 70, Allgemeine Zeitung Bingen / Ingelheim ,00 70, Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach ,00 70, Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt ,00 211,00 411/310 Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt Stadt ,00 141, Rheingau-Ausgaben ,00 70, Untertaunus-Ausgaben ,00 70, Idsteiner Zeitung ,00 70, Main-Taunus-Kurier ,00 70, Darmstädter Echo ,00 141, Odenwälder Echo ,00 70, Starkenburger Echo ,00 70, Groß-Gerauer Echo/Ried Echo ,00 70, Main-Spitze Rüsselsheim ,00 70,00 *2.Quartal 2016 IVW 7 7

8 HEIMATZEITUNGEN PROSPEKTBEILAGEN IN HEIMATZEITUNGEN ALLGEMEINE HINWEISE Mit unseren Heimatzeitungen versorgen wir Hochheim wöchentlich und Hofheim 2x in der Woche mit lokalen Nachrichten und amtlichen Bekanntmachungen. Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Preise für Ankündigungsanzeigen zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. ERSCHEINUNGSWEISE Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Hochheimer Zeitung: wöchentlich, freitags Anlieferungstermin: spätestens 3 Werktage Hofheimer Zeitung: 2 wöchentlich, dienstags vor Beilegung und freitags Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr PREISE Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht mög- Preis je Exemplare ab 20g je weitere angefangene 5g lich. Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Die Preise gelten für die Hochheimer Zeitung, die Hofheimer Zeitung. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin BEILAGENAUFLAGE 3 Wildsachsen Lorsbach Ausgabe Auflage* 497 Hochheimer Zeitung Langenhain Hofheim Hofheimer Zeitung *Verlagsangabe Kriftel Wallau 66 Diedenbergen Marxheim M N Wiesbaden Hofheim Hochheim Hessen Frankfurt a.m. 66 Rheinland-Pfalz Mainz Rüsselsheim Massenheim Hochheim am Main 8 8

9 PROSPEKTBEILAGEN IN DEN ANZEIGENBLÄTTERN PROSPEKTBEILAGEN ANZEIGENBLÄTTER Mit unseren Anzeigenblättern erreicht Ihre Beilage innerhalb des Ausgabegebiets alle Haushalte. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einzelne Belegungseinheiten auszuwählen. Mit Hilfe von Geotargeting können wir Ihnen die Belegungseinheiten selektieren, in denen ein hohes Potential Ihrer Zielgruppe vorhanden ist. Und in einzelnen Gebieten bieten wir Ihnen auch eine Beilagenverteilung am Wochenende an. Kommen Sie gern auf uns zu! ALLGEMEINE HINWEISE Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr ERSCHEINUNGSWEISE Unsere kostenlosen Anzeigenblätter erscheinen hauptsächlich zur Wochenmitte und einige zum Wochenende. Verbreitungsgebiet (Wochenmitte) Anzeigenblätter 660 Rüdesheim Bingen 840 Bad Schwalbach Ingelheim Eltville 850 Hohenstein RHEIN Alzey Taunusstein WIESBADEN 690 MAINZ Idstein Hochheim 880 Oppenheim 912 WORMS Ludwigshafen 278 Hofheim MAIN Rüsselsheim Groß-Gerau Riedstadt Bürstadt 820 Lampertheim Stockstadt KREISSTADT ECHO Mannheim Flughafen Frankfurt Mörfelden-Waldorf Weiterstadt 618 Griesheim 614 Pfungstadt Ober- Ramstadt Seeheim- Jugenheim 616 Heppenheim Bensheim 620 Frankfurt DARMSTADT Lindenfels 622 Dieburg 624 Fischbachtal Rimbach i-punkt Fürth Reichelsheim Babenhausen Michelstadt Erbach 626 Anlieferung: Mehrfachbelegung: Letzter Rücktrittstermin: Prospektbeilagenmuster: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Anlieferung bis spätetens 8 Tage vor Erscheinungstermin Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. 9 9

10 PROSPEKTBEILAGEN IN DEN ANZEIGENBLÄTTERN PREISE FÜR WOCHENMITTE UND WOCHENENDE BEILAGENAUFLAGE WOCHENENDE Preis je Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5g Ausgabe Auflage Grundpreis 65,00 6, VorOrt (Samstag) Ortspreis 56,00 5, Wormser Wochenblatt (Samstag) BEILAGENAUFLAGE WOCHENMITTE Wochenblatt Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Idsteiner Anzeiger Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Echo Mainzer Wochenblatt Rheingauer Wochenblatt Rheinhessisches Wochenblatt Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Wormser Wochenblatt SüWo Auflage 631 Der Bergsträßer Marktplatz Bergstraße Pfungstädter Woche Ried-Information SüWo Darmstadt SüWo Dieburg und Umgebung SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung SüWo Odenwaldkreis SüWo Rüsselsheim und Umgebung SüWo Vorderer Odenwald

11 PROSPEKTBEILAGEN IN WEITEREN ANZEIGENBLÄTTERN PROSPEKTBEILAGEN IN WEITEREN ANZEIGENBLÄTTERN Mit unseren neun Anzeigenblättern bieten wir Ihnen die optimale Plattform Ihre Beilagen innerhalb eines stark begrenzten Gebiets zu streuen. Hofheim Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Letzter Rücktrittstermin: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin ERSCHEINUNGSWEISE Bierstädter Nachrichten: Blickpunkt: Blickpunkt Biebrich: Dotzheimer Kontakte: Lokalanzeiger: Mensch!Westend: ALLGEMEINE HINWEISE monatlich monatlich monatlich monatlich je nach Erscheinungsgebiet monatlich, bzw. alle zwei Wochen monatlich Mindestauflage: Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. BEILAGENAUFLAGEN ANZEIGENBLÄTTER Ausgabe Auflage 197 Lokalanzeiger VG Nieder-Olm / Wörrstadt Lokalanzeiger VG Rhein-Selz Lokalanzeiger VG Eich / Wonnegau Lokalanzeiger Weisenau, Oberstadt, Großberg, Laubenheim und VG Bodenheim Lokalanzeiger Hechtsheim und Ebersheim Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % 362 Blickpunkt MZ Finthen, Gonsenheim, Drais, Hartenberg und Münchfeld Dotzheimer Kontakte Blickpunkt Biebrich Bierstädter Nachrichten Anlieferungstermin: Anlieferung: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mensch!Westend PREISE Preis je Exemplare bis 20g je weitere angefangene 5g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,

12 PROSPEKT-DIREKTVERTEILUNG PROSPEKTE IN DER DIREKTVERTEILUNG Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt an alle privaten Haushalte ohne Werbesperrvermerke und wird von unseren Ortsboten ausgeführt. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Anlieferung: Frei Haus an unser Lager im Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG KOM-Halle / Rhein Main Verteilerdienst, Alexander-Fleming-Ring 2, Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Bündelung: Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. NAHE A Bacharach Taunusstein Bad Schwalbach Rüdesheim Bingen Eltville Ingelheim 850 RHEIN Nieder-Olm A63 Wörrstadt Alzey 830 Hohenstein A3 Wiesbaden Mainz 810 Oppenheim 880 Osthofen 912 A61 Worms A66 Hochheim Ludwigshafen Frankfurt MAIN Lampertheim A60 Rüsselsheim 651 A67 Bürstadt 820 A67 Flughafen Frankfurt A5 A5 Mannheim A661 Darmstadt A66 VERTEILUNG SAMSTAGS Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Landkreis Hochtaunus bis 30 g* ab 39,90 Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen Rhein-Hunsrück VERTEILTAGE Rheingau-Taunus Die Direktverteilung findet von Montag-Samstag statt. VERTEILUNG WERKTAGS ALLGEMEINE HINWEISE Mindestauflage: Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Stadt Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Darmstadt-Dieburg Donnersberg Selektierte Verteilungen: Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Landkreis Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen bis 30 g ab 69,90 Rhein-Hunsrück Rheingau-Taunus *Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 pro Tausend berechnet Odenwald Weitere Orte auf Anfrage.

13 BEILAGENVERTEILPLAN ANZEIGENBLÄTTER BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENMITTE Alzeyer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 2 Stadt Alzey Alzey Dautenheim Heimersheim Schafhausen Weinheim 760 BG Albig Bechenheim Bechtolsheim Bermersheim Biebelnheim Bornheim Dintesheim Eppelsheim Erbes-Büdesheim Esselborn Flomborn Flonheim Framersheim Freimersheim Gau-Heppenheim Gau-Köngernheim Gau-Odernheim Kettenheim Lonsheim Mauchenheim Nack Nieder-Wiesen Ober-Flörsheim Offenheim Uffhofen Wahlheim 280 VG Alzey Land Hangen-Weisheim Hochborn 230 VG Westhofen Teil BG Eckelsheim Gau-Bickelheim Gumbsheim Siefersheim Stein-Bockenheim Wendelsheim Wöllstein Wonsheim 370 VG Wöllstein Mörsfeld 210 VG Kirchheimbolanden Teil BG Nieder-Saulheim Ober-Saulheim Rommersheim Wörrstadt VG Wörrstadt Teil BG Armsheim Ensheim Gabsheim Gau-Weinheim Partenheim Schimsheim Schornsheim Spiesheim Sulzheim Udenheim Vendersheim Wallertheim 750 VG Wörrstadt Teil Binger Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Bingen Bingerbrück Stadt Bingen Teil BG Büdesheim Dietersheim Dromersheim Gaulsheim Kempten Sponsheim 700 Stadt Bingen Teil Ockenheim VG Gau-Algesheim Teil BG Bretzenheim Dorsheim Guldental Heddesheim Langenlonsheim Laubenheim Rümmelsheim Windesheim 790 VG Langenlonsheim Daxweiler Dörrebach Eckenroth Roth Schöneberg Schweppenhausen Seibersbach Stromberg Waldlaubersheim Warmsroth 190 VG Stromberg BG 5 VG Rhein-Nahe Bacharach Breitscheid Genheim Henschhausen Manubach Medenscheid Münster-Sarmsheim Neurath Niederheimbach Oberdiebach Oberheimbach Rheindiebach Steeg Trechtingshausen Waldalgesheim Weiler Winzberg 40 BG 6 VG Sprendlingen Aspisheim Badenheim Gensingen Grolsheim Horrweiler Sprendlingen St. Johann Welgesheim Wolfsheim Zotzenheim 250 Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Lampertheim Hofheim Hüttenfeld Neuschloß Rosengarten 300 BG Bürstadt Riedrode Bobstadt Boxheimer Hof 70 BG Biblis Nordheim Wattenheim 410 Biblis Idsteiner Anzeiger Komplettbelegung Dasbach Ehrenbach Eschenhahn Heftrich Idstein-Stadt Kröftel Lenzhahn Niederauroff Niederrod Oberrod Oberauroff Walsdorf Wörsdorf Engenhahn Engenhahn / Wildpark Königshofen Niedernhausen-Stadt Niederseelbach Oberjosbach Oberseelbach Bermbach Esch

14 BEILAGENVERTEILPLAN ANZEIGENBLÄTTER Niederems Reichenbach Steinfischbach Wüstems Bechtheim Beuerbach Görsroth Kesselbach Ketternschwalbach Limbach Oberlibbach Strinz-Trinitatis Wallbach Wallrabenstein 880 Auslagestellen im 380 Verbreitungsgebiet Ingelheimer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Ingelheim-Nord BG Ingelheim-Süd Groß-Winternheim 560 BG Appenheim Bubenheim Engelstadt Gau-Algesheim Nieder-Hilbersheim Ober-Hilbersheim Schwabenheim VG Gau-Algesheim Teil Elsheim Jugenheim Stadecken VG Nieder-Olm Teil BG 5 VG Heidesheim Heidenfahrt Heidesheim Uhlerborn Wackernheim Kreisstadt Echo Komplettbelegung BG Diedenbergen Hofheim Langenhain Lorsbach Marxheim Wallau Wildsachsen 700 BG Bremthal Ehlhalten Eppstein Niederjosbach Vockenhausen BG Kriftel Mainzer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung Teilausgabe Hessen BG Bischofsheim BG Ginsheim Gustavsburg BG Mainz-Amöneburg Mainz-Kastel Mainz-Kostheim BG Hochheim Teilausgabe West BG Bretzenheim Drais Lerchenberg Marienborn BG Finthen /55124 Gonsenheim BG Budenheim Mombach Teilausgabe City BG /55118 Neustadt BG Altstadt BG Oberstadt BG Hartenberg / Münchfeld Teilausgabe Süd BG Essenheim Klein-Winternheim Nieder-Olm Ober-Olm Sörgenloch Zornheim VG Nieder-Olm Teil BG Laubenheim Weisenau BG Hechtsheim Ebersheim Rheingauer Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Niederwalluf Oberwalluf 650 Walluf gesamt Kiedrich BG 3 Geisenheim Geisenheim Johannisberg Marienthal Stephanshausen 410 BG Lorch Lorchhausen Espenschied Ransel Wollmerschied Rüdesheim Eibingen Assmannshausen Aulhausen Presberg Windeck 290 BG 5 Oestrich-Winkel Hallgarten Mittelheim Oestrich Winkel BG 6 Eltville Eltville Erbach

15 BEILAGENVERTEILPLAN ANZEIGENBLÄTTER Hattenheim Martinsthal Rauenthal 750 Rheinhessisches Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 2 VG Rhein-Selz Teil Hahnheim Köngernheim Mommenheim Nierstein Schwabsburg Selzen 850 BG 3 VG Rhein-Selz Teil Dalheim Dexheim Dienheim Friesenheim Oppenheim Undenheim BG 4 VG Bodenheim Bodenheim Gau-Bischofsheim Harxheim Lörzweiler Nackenheim BG 5 VG Rhein-Selz Teil Dolgesheim Dorn-Dürkheim Eimsheim Guntersblum Hillesheim Ludwigshöhe Uelversheim Weinolsheim Wintersheim 110 VG Rhein-Selz Teil Untertaunus Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG 7 Taunusstein Bleidenstadt Hahn Hambach Neuhof Niederlibbach Orlen Seitzenhahn Watzhahn Wehen Wingsbach 290 BG 6 Hohenstein Born Breithardt Burg Hohenstein Hennethal Holzhausen Steckenroth Strinz Margarethä 550 BG 3 Bad Schwalbach Bad Schwalbach Adolfseck Fischbach Heimbach Hettenhain Langenseifen Lindscheid Ramschied 240 BG 4 Heidenrod Algenroth Dickschied Egenroth Geroldstein Grebenroth Hilgenroth Huppert Kemel Langschied Laufenselden Mappershain Martenroth Nauroth Niedermeilingen Obermeilingen Springen Watzelhain Wisper Zorn 200 BG 5 Schlangenbad Bärstadt Georgenborn Hausen v.d.h Niedergladbach Obergladbach Schlangenbad Wambach 400 BG 6 Aarbergen Daisbach Hausen Kettenbach Michelbach Panrod Rückertshausen 310 Wiesbadener Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung Teilausgabe City BG WI-Innenstadt Mitte-Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Südost BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost WI-Sonnenberg BG WI-Innenstadt- Westend-Nordwest BG WI-Europaviertel WI-Rheingauviertel ohne Klarenthal Teilausgabe Ost BG Bierstadt Sonnenberg-Ost BG Oststadt Erbenheim Nordenstadt BG Delkenheim Hochheim-Massenheim Hofheim-Wallau BG Auringen Breckenheim Heßloch Igstadt Kloppenheim Medenbach Naurod Rambach Teilausgabe Südwest BG /65203 Biebrich BG Klarenthal /65199 Dotzheim (ohne Freudenberg) BG Dotzheim-Freudenberg Frauenstein Schierstein

16 BEILAGENVERTEILPLAN ANZEIGENBLÄTTER Wormser Wochenblatt BG 1 Komplettbelegung BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd BG /67549 Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim 720 Worms Teil Bobenheim (ohne Roxheim) Gebiet Pfalz BG Hochheim Herrnsheim Neuhausen Worms Teil BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Worms - Teil Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim VG Eich Stadt Osthofen VG Wonnegau Teil Der Bergsträßer Komplettbelegung BG Zwingenberg BG Alsbach-Hähnlein BG Seeheim-Jugenheim BG Bickenbach Marktplatz Bergstraße Komplettbelegung BG Bensheim BG Einhausen BG Heppenheim BG Lautertal BG Lorsch Biebesheim BG Stockstadt BG Gernsheim BG Groß-Rohrheim SüWo Darmstadt Komplettbelegung BG Darmstadt Arheilgen / Wixhausen BG Darmstadt Mitte BG Darmstadt Bessungen / Paulusviertel / Steinbach BG Darmstadt Komponisten viertel / Woogsviertel / Hochschulviertel/ Rosenhöhe BG Darmstadt Kranichstein / Martinsviertel / Bürgerpark BG Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen VG Westhofen Teil Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 280 VG Monsheim Pfungstädter Woche Komplettbelegung BG Pfungstadt Ried Information Komplettbelegung BG Riedstadt BG Darmstadt Industrie gebiet / Waldkolonie / Johannesviertel BG Darmstadt Heimstätten siedlung / Neu-Bessungen / Verlegerviertel BG Darmstadt Eberstadt BG

17 BEILAGENVERTEILPLAN ANZEIGENBLÄTTER SüWo Dieburg Komplettbelegung BG 64409/ Messel Eppertshausen BG Münster BG Babenhausen BG Schaafheim BG Dieburg BG Nauheim BG Trebur BG Groß-Gerau SüWo Odenwaldkreis Komplettbelegung BG 64732/ Bad König Brombachtal BG Höchst BG Rüsselsheim BG Flörsheim SüWo Vorderer Odenwald Komplettbelegung BG Ober-Ramstadt BG Roßdorf BG Modautal BG Mühltal BG Groß-Umstadt BG Breuberg BG Reinheim BG Groß-Zimmern BG Lützelbach BG Reichelsheim BG Otzberg BG Erbach BG Brensbach SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung BG Griesheim BG Weiterstadt BG Michelstadt BG Beerfelden Hesseneck Mossautal Rothenberg Sensbachtal BG Groß-Bieberau BG Fischbachtal Fränkisch-Crumbach BG Erzhausen SüWo Rüsselsheim Komplettbelegung BG Kelsterbach SüWo Groß-Gerau BG Raunheim Komplettbelegung BG Büttelborn BG Mörfelden Walldorf

18 BEILAGENVERTEILPLAN ANZEIGENBLÄTTER BEILAGENVERTEILPLAN WOCHENENDE VorOrt (Samstag) BG 1 Komplettbelegung BG WI-Innenstadt- Mitte-Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Süd BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost WI-Sonnenberg-West BG Wi-Innenstadt- Westend-Nordwest BG WI-Europaviertel WI-Rheingauviertel /65199 WI-Dotzheim ohne Freudenberg BG WI-Dotzheim Freudenberg WI-Frauenstein WI-Schierstein BG Mainz-Amöneburg Mainz-Kastel Mainz-Kostheim Hochheim Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 Wormser Wochenblatt (Samstag) BG 1 Komplettbelegung BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd Stadt Osthofen Guntersblum BG Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen VG Westhofen Teil Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 280 VG Monsheim BG Hochborn Dautenheim Dintesheim Eppelsheim Hangen-Weisheim Flomborn Ober-Flörsheim Gau-Heppenheim 280 BG WI-Bierstadt WI-Sonnenberg-Ost BG WI-Oststadt WI-Erbenheim WI-Nordenstadt BG WI-Delkenheim Hochheim-Massenheim Hofheim-Wallau BG /67549 Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wiesoppenheim 720 Worms Teil Bobenheim Roxheim Gebiet Pfalz BG WI-Auringen WI-Breckenheim WI-Heßloch WI-Igstadt WI-Kloppenheim WI-Medenbach WI-Naurod WI-Rambach BG /65203 WI-Biebrich BG WI-Klarenthal BG Hochheim Herrnsheim Neuhausen Worms Teil BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Worms Teil Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim VG Eich

19 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PROSPEKT-BEILAGEN Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

20 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PROSPEKT-DIREKTVERTEILUNG Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden.ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Gewährleistung 7. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen. 9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen. Haftung 11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer vereinbarten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen. Zahlung 12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern. Allgemeines 13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. 14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. 15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden. 16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren Verteilpersonal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten.wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schriftliche Zustimmung direkt beschäftigt. 17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart

21 n KONTAKT RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH Markt Media Service Erich-Dombrowski-Straße Mainz / marktmedia.rmp@vrm.com

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