Prospekte und Beilagen 2019

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1 ZUSATZINFORMATION Prospekte und Beilagen 2019 In Zeitungen, Anzeigenblättern, E-Paper und Direktverteilung Ergänzung zur allgemeinen Preisliste Tageszeitungen Nr. 47 und Anzeigenblätter Nr. 52 der VRM Media Sales GmbH - gültig ab 1. Januar 2019

2 Prospekt-Beilagen und -Direktverteilung Prospekte sind eine weit verbreitete und geschätzte Werbemittelform, um Werbebotschaften und Angebote auf mehreren Seiten prominent darzustellen. Die VRM Media Sales GmbH bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für die Direktwerbung. So können die Prospekte als Beilage in der Zeitung oder dem Anzeigenblatt beigelegt werden oder auch durch unsere Zusteller direkt an die Werbehaushalte verteilt werden. Je nach Produkt, Zielsetzung und Anforderung unterstützen wir Sie in der Planung: sei es für eine flächendeckende oder eine feingliedrige Verteilung mit Hilfe von Geo-Targeting innerhalb unseres Verbreitungsgebiets, wir unterstützen Sie gern! Unser Dienstleitungsangebot Fullservice von der Erstellung der Flyer über Druck und Verteilung Flächendeckende Verteilung oder selektierte Verteilung durch Einsatz von Geomarketing Erarbeitung von kompletten Werbekonzepten Transparente Qualitätssicherung Betreuung durch Außendienstmitarbeiter Prospektbeilagen können als klassische Beilage unseren Tages- und Heimatzeitungsausgaben beigefügt werden und gelangen so an alle Abonnenten. Neben der klassischen Beilage bietet die VRM Media Sales auch eine Verteilung an Nicht-Abonnenten an. Hierbei wird durch den Träger der jeweiligen Tageszeitung der Prospekt auch an Nicht-Abonnenten-Haushalte verteilt. Als Ergänzung zur Beilage kann hiermit eine volle Abdeckung von Gebieten erreicht werden. Die Beilage in unseren Anzeigeblättern wird an alle erreichbaren privaten Haushalte auch an die Werbeverweigerer verteilt. Kleinstmögliche Belegung ist die PLZ. Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Mit Hilfe von Geomarketing können Sie bestimmte Werbe-Haushalte nach demografischen oder soziodemografischen Merkmalen aus dem Gebiet selektieren oder auch einfach nach kleinstmöglichen Gebieten (kleinteiliger als PLZ) flächendeckend streuen. Die direkte Zustellung an die Haushalte erfolgt hierbei über unsere eigenen Zusteller und nicht über Sub-/Fremdunternehmen. 2

3 Allgemeine Angaben Verlagsangaben Verlag: VRM Media Sales GmbH Anschrift: Erich-Dombrowski-Straße 2, Mainz Postfach 3120, Mainz Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Abrechnung: Ab sofort bieten wir auch einen elektronischen Rechnungsversand an. Wenn Sie Ihre Rechnung künftig als PDF-Datei erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte einfach eine kurze Mail mit Ihrer Kundennummer und der - Adresse für den Rechnungsversand an: oder wenden Sie sich an Ihren Anzeigenberater. Internet: Bankkonto: Commerzbank, Mainz BIC: Coba DE FF XXX IBAN: DE Zahlungsbedingung: Grund- und Ortspreise: Netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die von Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Beilagen werden zum Grundpreis abgerechnet. Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet angewendet. Technische Voraussetzungen Für die Tages- und Heimatzeitungen sowie Anzeigenblätter und die Nicht-Abonnenten-Beilagen. 1. Format Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen. 2. Einzelblätter Format DIN A6 Papiergewicht mind. 170 g/m2. Format größer als DIN A6 bis DIN A4, Flächengewicht mind. 120 g/m2. Größere Formate Papiergewicht mind. 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 5. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen. 7. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen. 8. Palettierung/Paketanlieferung Jede Anlieferung deutlich und sichtbar mit einem Lieferschein und Paletten-/Paketkarte kennzeichnen. Der Lieferschein und Paletten-/ Paketkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage, Erscheinungstag, Objekt und Anzahl der Exemplare je Palette/Paket. 9. Annahme Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere bei Post-Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu Lasten des Versenders. 10. Lieferschein Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen. Versandanschrift VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim 6. Anlieferungszustand Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 3

4 Prospektbeilagen Tageszeitung Prospektbeilagen in Tageszeitungen Von Montag bis Samstag können Sie Ihre Beilage in unseren Tageszeitungen platzieren und so gelangt sie jeden Morgen in den Briefkasten unserer Abonnenten. Innerhalb unseres Verbreitungsgebiets erlangen Sie so eine Reichweite von 40,5%. Um auch unsere Nichtleser zu erreichen, bieten wir Ihnen am gleichen Tag eine zusätzliche Verteilung an alle Werbe-Haushalte unserer Nicht-Abonnenten an. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Preise für Ankündigungsanzeigen zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Außerdem können wir durch Teilbelegungen Ihre Prospekte noch genauer an Ihre Zielgruppe streuen entweder auf das Gebiet bezogen oder auf bestimmte Merkmale wie Kaufkraft oder Soziodemographie. Sprechen Sie uns an! Anlieferungstermin: Anlieferung: spätestens 3 Werktage vor Beilegung Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Erscheinungsweise Die Tageszeitung erscheint täglich von Montag bis Samstag. Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw.ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin NAHE A Bad Sobernheim Bingen Bad Kreuznach Rüdesheim 200 Bad Schwalbach Taunusstein Wiesbaden Alzey Eltville Ingelheim RHEIN A Mainz 110 Idstein A3 671 Hochheim Oppenheim 120 A61 Worms Hofheim A60 A66 MAIN 488 A67 Groß-Gerau 478 Riedstadt Bürstadt Lampertheim A67 Flughafen Frankfurt Rüsselsheim A661 A5 Erzhausen Darmstadt 460 Bensheim Lorsch 469 Heppenheim A5 Frankfurt Babenhausen Dieburg A66 Reichelsheim Groß- Umstadt 465 Michelstadt Erbach Bad König Ludwigshafen Mannheim Rothenberg 4

5 Prospektbeilagen Tageszeitung Beilagenauflage für Vollbelegung Ausgabe Montag- Freitag Vollbelegung der Einzelausgaben Samstag 015 VRM Tageszeitungen Rhein-Main WK Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt (WK) gesamt AZ Allgemeine Zeitung Mainz AZ Wormser Zeitung DE Bürstädter/Lampertheimer Zeitung AZ Allgemeine Zeitung Alzey AZ Allgemeine Zeitung Bingen/Ingelheim 160 AZ Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach DE Darmstädter Echo DE Odenwälder Echo DE Starkenburger Echo DE Groß-Gerauer-/Ried Echo DE Main-Spitze Rüsselsheim/ Rüsselsheimer Echo Preis je Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 97,00 83,00 bis 25 g 105,00 90,00 bis 30 g 114,00 97,00 bis 35 g 122,00 104,00 bis 40 g 130,00 111,00 bis 45 g 138,00 118,00 bis 50 g 146,00 125,00 je weiterer 10 g 8,00 7,00 Teilbelegung der Ausgaben Preis je Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 102,00 87,00 bis 25 g 110,00 94,00 bis 30 g 118,00 101,00 bis 35 g 127,00 108,00 bis 40 g 135,00 115,00 bis 45 g 143,00 122,00 bis 50 g 151,00 129,00 je weiterer 10 g 8,00 7,00 Beispiel: Teilbelegungsmöglichkeiten im Großraum Mainz Nutzen Sie die kleinteiligen Belegungseinheiten der VRM Tageszeitungen. Steuern Sie Ihre Werbung nach geographischen Teilgebieten aus. Die VRM Tageszeitungen bieten Ihnen die Möglichkeit, einzelne PLZ bzw. PLZ-Bundle zu belegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die unten abgebildeten Belegungseinheiten nach bestimmten Merkmalen auszuwählen. Sind für Sie besonders kaufkräftige Gebiete von Relevanz? Oder möchten Sie Ihre Beilage nur in Gebiete transportieren, in denen überwiegend junge Familien mit Kindern leben? Die VRM Tageszeitungen hält Ihnen einen Katalog mit diversen Merkmalen bereit. Teilauflagen und Merkmalskatalog auf Anfrage. Preise nicht abschluss- oder rabattfähig. Auflagen auf Anfrage. Der Verlag gewährleistet eine Zustellquote von mindestens 90 % der erreichbaren, privaten Nicht-Abonnenten- Haushalte. Eine Prospekt-Zustellung an Nicht-Abonnenten-Haushalte wird ausschließlich in Ergänzung zu einer parallelen Belegung der Tageszeitung mit Beilagen angeboten Zustellung an Nicht-Anonnenten-Haushalte Preis je Exemplare Grundpreis Ortspreis bis 20 g 58,00 49, Mainz bis 30 g 62,00 53,00 bis 40 g 66,00 56,50 bis 50 g 70,00 60,00 bis 60 g 74,00 63,50 bis 70 g 78,00 67, bis 80 g 82,00 70, bis 90 g 86,00 74,00 bis 100 g 90,00 77,50 Höhere Gewichte auf Anfrage 5

6 E-Paper Beilage in Tageszeitungen Allgemeines Technische Angaben Sie können nun auch Ihre Beilagen in unseren digitalen Ausgaben auf dem PC, Tablet und Smartphone veröffentlichen. Mit dem zusätzlichen crossmedialen Angebot erreichen Sie mehr Leser Ihrer Prospektbeilage und vor allem eine wichtige neue Zielgruppe. Mit der neusten Technik können die Kunden Ihre digitale Prospektbeilagen bequem und unkompliziert am PC, Tablet oder Smartphone lesen und die Angebote wahr nehmen. Die Informationen Ihrer Beilage können die Nutzer sowohl zu Hause als auch unterwegs schnell und einfach abrufen. Druckoptimiertes oder weboptimiertes PDF (Druck-PDF wird auf 108 dpa gerechnet wegen optimaler Darstellung auf Mobilgeräten) Keine Schneid-, Druck- oder Farbmarken oder sonstige Druckinformationen im PDF! PDF s bitte als ganzseitige PDF-Seiten übermitteln Anlieferung bitte drei Werktage vor Erscheinen Daten per MFTP an: datenimport.vrm.com User: beilagenupload; Passwort: r52w7c8g Panoramaseiten müssen als Einzelseiten angeliefert werden. Seitenumfang der Datei nennen Auflagen und Preise Preis je Exemplare rechn. Auflage* Festpreis in Mo.-Fr. Sa. OP GP 110 AZ Allgemeine Zeitung Mainz ,00 352, AZ Wormser Zeitung ,00 70, DE Bürstädter/Lampertheimer Zeitung ,00 70, AZ Allgemeine Zeitung Alzey ,00 70, AZ Allgemeine Zeitung Bingen/Ingelheim ,00 141, AZ Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach ,00 70, WK Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt (WK) gesamt ,00 282,00 411/310 WK Wiesbadener Kurier / Wiesbadener Tagblatt (WK) Stadt ,00 211, Rheingau-Ausgaben ,00 70, Untertaunus-Ausgaben ,00 70, Idsteiner Zeitung ,00 70, Main-Taunus-Kurier ,00 70, DE Darmstädter Echo ,00 211, DE Odenwälder Echo ,00 70, DE Starkenburger Echo ,00 70, DE Groß-Gerauer Echo / Ried Echo ,00 70, DE Main-Spitze Rüsselsheim ,00 70,00 * 2. Quartal 2018 IVW 6

7 Heimatzeitungen Prospektbeilagen in Heimatzeitungen Mit unseren Heimatzeitungen versorgen wir Hochheim wöchentlich und Hofheim 2x in der Woche mit lokalen Nachrichten und amtlichen Bekanntmachungen. Erscheinungsweise Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Preise für Ankündigungsanzeigen zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Hochheimer Zeitung: Hofheimer Zeitung: wöchentlich, freitags 2 wöchentlich, dienstags und freitags Anlieferungstermin: Anlieferung: spätestens 3 Werktage vor Beilegung Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Preise Preis je Exemplare ab 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin Beilagenauflage Ausgabe Auflage* 497 Hochheimer Zeitung Hofheimer Zeitung Kreisstadt Wochenblatt * Verlagsangabe 7

8 Prospektbeilagen in den Anzeigenblättern Prospektbeilagen Anzeigenblätter Mit unseren Anzeigenblättern erreicht Ihre Beilage innerhalb des Ausgabegebiets alle privaten Haushalte. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einzelne Belegungseinheiten auszuwählen. Mit Hilfe von Geotargeting können wir Ihnen die Belegungseinheiten selektieren, in denen ein hohes Potential Ihrer Zielgruppe vorhanden ist. Und in einzelnen Gebieten bieten wir Ihnen auch eine Beilagenverteilung am Wochenende an. Kommen Sie gern auf uns zu! Erscheinungsweise Unsere kostenlose Anzeigenblätter erscheinen hauptsächlich zur Wochenmitte und einige zum Wochenende. Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Anlieferung: Wochenmitte bis donnerstags, 17 Uhr Wochenende bis mittwochs, 16 Uhr Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander grundsätzlich vorbehalten. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich Rüdesheim Bingen 248 Idstein Hohenstein 670 Taunusstein Bad Schwalbach Offenbach 676 Hainburg Hofheim Wiesbaden 679 Heusenstamm Seligenstadt Neu- 673 Isenburg Eltville 674 Mainhausen Dreieich 675 Dietzenbach Hochheim Rodgau Mainz Rüsselsheim Ingelheim 677 Rödermark 810 Langen Babenhausen 850 Weiterstadt Groß-Gerau 678 Dieburg Darmstadt Griesheim Roßdorf Groß-Umstadt Oppenheim Riedstadt Ober- 880 Ramstadt Mühltal 830 Pfungstadt 624 Modautal Gernsheim Bad König Alzey 631 Letzter Rücktrittstermin: Prospektbeilagenmuster: Mindestauflage: Für Ausgaben der Wochenmitte bis freitags, 12 Uhr, für die Wochenendausgaben bis mittwochs, 16 Uhr. Bei späterer Stornierung werden 25 Prozent des Auftragswertes berechnet. Anlieferung bis spätetens 8 Tage vor Erscheinungstermin Beilagen können ab einer kompletten Belegungseinheit (BG) gebucht werden. Kleinere Mengen auf Anfrage. 912 Worms 820 Bürstadt Bensheim 647 Heppenheim Reichelsheim 626 Michelstadt Erbach Lampertheim Ludwigshafen Mannheim 8

9 Prospektbeilagen in den Anzeigenblättern Preise für Wochenmitte und Wochenende Preis je Exemplare bis 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Beilagenauflage Wochenende Ausgabe Auflage 696 VorOrt (Samstag) Wormser Wochenblatt (Samstag) Beilagenauflage Wochenmitte Wochenblatt Auflage 830 Alzeyer Wochenblatt Binger Wochenblatt Bürstadt / Lampertheim Wochenblatt Idsteiner Wochenblatt Ingelheimer Wochenblatt Kreisstadt Wochenblatt Mainzer Wochenblatt Rheingauer Wochenblatt Rheinhessisches Wochenblatt Untertaunus Wochenblatt Wiesbadener Wochenblatt Wormser Wochenblatt Dreieich-Zeitung 671 Dreieich-Zeitung A - Langen/Egelsbach/ Erzhausen Auflage Dreieich-Zeitung B - Dreieich Dreieich-Zeitung C - Neu-Isenburg/ Gravenbruch 674 Dreieich-Zeitung D - Dietzenbach/ Heusenstamm Dreieich-Zeitung E - Rodgau/Rödermark Dreieich-Zeitung H - Mörfelden/Walldorf Offenbach Journal F - Mühlheim/ Obertshausen Offenbach Journal O - Stadt Offenbach Wochen Journal K - Dieburg und Umgebung SüWo Auflage 631 Der Bergsträßer Marktplatz Bergstraße Pfungstädter Woche Ried-Information SüWo Darmstadt SüWo Gersprenztal SüWo Griesheim / Weiterstadt SüWo Groß-Gerau und Umgebung Odenwälder Lokalblick SüWo Rüsselsheim und Umgebung

10 Prospektbeilagen in weiteren Anzeigenblättern Prospektbeilagen in weiteren Anzeigenblättern Mit unseren sublokalen Anzeigenblättern bieten wir Ihnen die optimale Plattform Ihre Beilagen innerhalb eines stark begrenzten Gebiets zu streuen. Beilagenauflagen Anzeigenblätter Ausgabe Auflage 197 Lokalanzeiger VG Nieder-Olm/Wörrstadt Dotzheimer Kontakte Bierstadter Nachrichten Mensch!Westend Erscheinungsweise Preise Bierstädter Nachrichten: Dotzheimer Kontakte: Lokalanzeiger: Mensch!Westend: monatlich monatlich je nach Erscheinungsgebiet monatlich, bzw. alle zwei Wochen monatlich Preis je Exemplare bis 20 g je weitere angefangene 5 g Grundpreis 65,00 6,00 Ortspreis 56,00 5,00 Allgemeine Hinweise Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen. Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 % Anlieferungstermin: Wochenmitte bis donnerstags vor ET 17 Uhr Anlieferung: Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr. Mehrfachbelegung: nebeneinander bzw. ineinander - grundsätzlich vorbehalten. Konkurrentausschluss ist nicht möglich. Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin. 10

11 Prospekt-Direktverteilung Prospekte in der Direktverteilung Verteilung Samstags Die Direktverteilung ist neben der Beilagenwerbung ein weiteres effektives und effizientes Instrument der Handelswerbung. Die Direktverteilung erfolgt an alle privaten Haushalte ohne Werbesperrvermerke und wird von unseren Ortsboten ausgeführt. Gerne fertigen wir Ihnen eine geographische Darstellung Ihres Gebietes an. Diese Leistung berechnen wir mit einem Pauschalbetrag von 49,90 (Anrechnung bei Auftragserteilung; Eine Änderung der Karte ist kostenfrei). Verteiltage Die Direktverteilung findet von Montag bis Samstag statt. Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Landkreis Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen Rhein-Hundsrück Rheingau-Taunus bis 30 g* ab 39,90 Allgemeine Hinweise Mindestauflage: Selektierte Verteilungen: Anlieferung: Bündelung: Stück Kleinere Mengen auf Anfrage möglich. Dafür wird je nach Auflagenhöhe ein pauschaler Mindermengenzuschlag berechnet. Selektierte Verteilungen, zum Beispiel nach Kaufkraft oder ausgewählten Wohngebieten sind auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich. Frei Haus an unser Lager von VRM Druck GmbH & Co. KG KOM-Halle / Rhein Main Verteilerdienst, Alexander-Fleming-Ring 2, Rüsselsheim bis spätestens drei Werktage vor der Verteilung. Die Prospekte müssen in gleichmäßigen Stückzahlen bis maximal 500 Stück gebündelt sein, ansonsten berechnen wir 3,00 pro Tausend für das nachträgliche Bündeln. Verteilung Werktags Verteilgebiet Gewicht Preis je Tsd. Bad Kreuznach, Frankfurt Stadt Mainz, Wiesbaden, Worms Alzey-Worms Bad Kreuznach Darmstadt-Dieburg Donnersberg Groß-Gerau (Teilbereich) Hochtaunus Landkreis Kusel Main-Taunus Mainz-Bingen Rhein-Hundsrück Rheingau-Taunus Odenwald bis 30 g* ab 69,90 *Je weitere angefangene 10 g: 2,50. Selektionen (einzelne Bereiche hinzufügen, bzw. entfernen) werden mit 5 pro Tausend berechnet 11

12 Beilagenverteilplan Wochenmitte Alzeyer Wochenblatt Komplettbelegung BG Alzey / Ensheim BG u.a. Albig / Bechtolsheim / Mauchenheim BG Bornheim / Flonheim / Lonsheim BG Gau-Odernheim / Gau-Köngernheim BG Wöllstein / Gumbsheim BG u.a. Eckelsheim / Siefersheim / Gau- Bickelheim BG Saulheim BG Wörrstadt / Rommersheim / Sulzheim BG u.a. Gau-Weinheim / Vendersheim / Wallertheim BG u.a. Armsheim / Gabsheim / Udenheim Binger Wochenblatt Komplettbelegung BG Bingen BG u.a. Dorsheim / Heddesheim / Rümmelsheim BG u.a. Stromberg / Daxweiler / Roth BG u.a. Dörrebach / Seibersbach / Waldlaubersheim BG Langenlonsheim Bretzenheim BG u.a. Manubach /Rheindiebach / Weiler u.a. Bacharach / Medenscheid / Neurath BG Münster-Sarmsheim BG Waldalgesheim / Genheim BG Gensingen / Horrweiler Aspisheim / Grolsheim BG Badenheim / Sprendlingen / Welgesheim / Zotzenheim St. Johann / Wolfsheim Bürstadt/Lampertheim Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Lampertheim / Hofheim / Rosengarten BG u.a. Bürstadt / Riedrode / Bobstadt BG u.a. Biblis / Nordheim / Wattenheim Der Bergsträßer Komplettbelegung BG Zwingenberg BG Alsbach-Hähnlein BG Seeheim-Jugenheim BG Bickenbach Der Kurier Seligenstadt Komplettbelegung BG Hainstadt/Klein-Krotzenburg BG Mainflingen/Zellhausen BG Froschhausen/Klein- Welzheim, Seligenstadt Dreieich-Zeitung A Komplettbelegung BG Erzhausen BG Langen BG Egelsbach Dreieich-Zeitung B Komplettbelegung BG u.a. Buchschlag / Sprendlingen / Dreieichenhain Dreieich-Zeitung C Komplettbelegung BG Neu-Isenburg / Zeppelinhein / Gravenbruch Dreieich-Zeitung D Komplettbelegung BG Dietzenbach / Steinberg BG Heusenstamm / Rembrücken Dreieich-Zeitung E Komplettbelegung BG u.a. Rodgau-Weiskirchen / -Jügesheim /-Dudenhofen BG u.a. Rödermark-Ober- Roden /-Waldacker / -Urberach Dreieich-Zeitung H Komplettbelegung BG Mörfelden-Walldorf 12

13 Beilagenverteilplan Wochenmitte Idsteiner Wochenblatt Komplettbelegung BG Idstein / Woersdorf u.a. Engenhahn / Niedernhausen / Oberjosbach Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 380 Ingelheimer Wochenblatt Komplettbelegung BG Ingelheim BG u.a. Bubenheim / Engel stadt /Jugenheim BG Gau-Algesheim BG Appenheim / Nieder-/ Ober-Hilbersheim / Ockenheim BG Stadecken-Elsheim BG Heidesheim BG Wackernheim Kreisstadt Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Hofheim / Marxheim / Diedenbergen BG u.a. Bremtal / Vockenhausen / Eppstein BG Kriftel Mainzer Wochenblatt Komplettbelegung Teilausgabe Hessen BG Hochheim BG Mainz-Kostheim BG Mainz-Kastel BG Ginsheim-Gustavsburg BG Bischofsheim Teilausgabe West BG Altstadt BG / Neustadt BG Mombach BG Oberstadt BG Hartenberg / Münchfeld / Gonsenheim BG Gonsenheim BG Finthen BG Drais / Lerchenberg / Marienborn BG Bretzenheim BG Ebersheim / Hechtsheim BG Laubenheim / Weisenau BG Budenheim BG Nieder-Olm BG Essenheim / Ober-Olm / Klein-Winternheim Marktplatz Bergstraße Komplettbelegung BG Bensheim BG Einhausen BG Heppenheim BG Lautertal BG Lorsch Offenbach Journal F Komplettbelegung BG Mühlheim / Dietesheim / Lämmerspiel BG Obertshausen / Hausen Offenbach Journal O Komplettbelegung BG Rumpenheim / Bürgel / Waldheim BG Rosenhöhe / Lauterborn BG Offenbach Stadt / Tempelsee BG Bieber BG Offenbach-Innenstadt BG Kaiserlei Pfungstädter Woche Komplettbelegung BG Pfungstadt Rheingauer Wochenblatt Komplettbelegung BG Walluf BG Geisenheim BG Rüdesheim / Eibingen / Assmannshausen BG Oestrich-Winkel / Hallgarten / Mittelheim BG Eltville BG Kiedrich 13

14 Beilagenverteilplan Wochenmitte BG u.a. Lorch / Lorchhausen / Espenschied BG Eltville-Martinstahl Eltville-Rauenthal Eltville-Erbach Eltville-Hattenheim Rheinhessisches Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Ludwigshöhe / Köngernheim / Mommenheim BG Nierstein / Schwabsburg BG Oppenheim / Dienheim BG Guntersblum BG Bodenheim BG Lörzweiler / Harxheim / Gau-Bischofsheim BG Nackenheim Ried Information Komplettbelegung BG Riedstadt BG Biebesheim BG Stockstadt BG Gernsheim BG Groß-Rohrheim SüWo Darmstadt Komplettbelegung BG DA Arheilgen / Wixhausen BG DA Mitte BG DA Bessungen / Paulusviertel / Steinbach BG u.a. DA Komponisten- / Woogs- /Hochschulviertel BG DA Kranichstein / Martinsviertel / Bürgerpark BG DA Industriegebiet / Waldkolonie / Johannesvietel BG DA Heimstättensiedlung / Neu-Bessungen / Verlegerviertel BG DA Eberstadt SüWo Gersprenztal Komplettbelegung BG Ober-Ramstadt BG Roßdorf BG Modautal BG Mühltal BG Reinheim BG Reichelsheim BG Brensbach BG Groß-Bieberau BG Fischbachtal Fränkisch-Crumbach BG Otzberg BG Lindenfels SüWo Griesheim / Weiterstadt Komplettbelegung BG Griesheim BG Weiterstadt SüWo Groß-Gerau Komplettbelegung BG Büttelborn BG Nauheim BG Trebur BG Groß-Gerau SüWo Odenwälder Lokalblick Komplettbelegung BG Bad König BG Brombachtal BG Höchst BG Breuberg BG Lützelbach BG Erbach BG Michelstadt BG Mossautal Oberzent SüWo Rüsselsheim Komplettbelegung BG Kelsterbach BG Raunheim BG Rüsselsheim BG Flörsheim 14

15 Beilagenverteilplan Wochenmitte Untertaunus Wochenblatt Komplettbelegung BG u.a. Aarbergen / Michelstadt / Keltenbach BG u.a. Bad Schwalbach / Hettenhain / Heimbach BG u.a. Heidenrod / Laufenselden / Kremel BG u.a. Schlangenbad / Georgenborn / Bärstadt BG u.a. Hohenstein / Breithardt / Holzhausen BG u.a. Taunusstein / Bleidenstadt / Hahn Wiesbadener Wochenblatt Komplettbelegung Teilausgabe City BG WI-Innenstadt-Mitte -Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Südost BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg BG WI-Innenstadt-Westend- Nordwest BG WI-Rheingauviertel (ohne Klarenthal) / -Europaviertel Teilausgabe Ost BG WI-Bierstadt-Sonnenberg- Ost BG u.a. WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt BG Hofheim-Wallau BG u.a. WI-Auringen / Breckenheim / Rambach Teilausgabe Südwest BG WI-Biebrich /-Gräselberg BG WI-Biebrich BG WI-Dotzheim /-Klarenthal BG WI-Dotzheim /-Kohlheck / -Schelmengraben BG WI-Frauenstein / -Freudenberg/-Schierstein Wochen-Journal K Komplettbelegung BG Messel BG Eppertshausen BG Münster BG Babenhausen BG Schaafheim BG Dieburg BG Groß-Umstadt BG Groß-Zimmern Wormser Wochenblatt Komplettbelegung BG Worms-Innenstadt Nord / Süd BG u.a. Worms-Innenstadt West /-Leiselheim / -Neuhausen BG u.a. Worms-Herrnsheim / -Abenheim /-Ibersheim BG u.a. Worms-Heppenheim / -Pfeddersheim /-Weinsheim BG Bobenheim (ohne Roxheim) BG Osthofen BG Eich BG Alsheim Gimbsheim BG Hamm BG Mettenheim Bermersheim / Westhofen BG Bechtheim Dittelsheim-Heßloch / Frettenheim BG Gundersheim Gundheim BG Monsheim Flörsheim-Dalsheim BG Hohen-Sülzen / Mölsheim / Mörstadt 15

16 Beilagenverteilplan Wochenende VorOrt (Samstag) Komplettbelegung BG WI-Innenstadt-Mitte- Westend BG WI-Innenstadt-Mitte BG WI-Innenstadt-Südost- Biebrich BG WI-Oststadt BG WI-Innenstadt-Nordost / -Sonnenberg BG WI-Innenstadt-Westend- Nordwest BG WI-Rheingauviertel / -Dotzheim /-Klarenthal BG WI-Bierstadt BG WI-Delkenheim / -Erbenheim /-Nordenstadt Hofheim-Wallau BG WI-Auringen /-Igstadt / -Medenbach BG WI-Biebrich BG WI-Dotzheim / -Sauerland/-Talheim BG WI-Frauenstein / -Schierstein BG Mainz-Kastel BG Mainz-Kostheim BG Hochheim Auslagestellen im Verbreitungsgebiet 400 Wormser Wochenblatt (Samstag) Komplettbelegung BG Innenstadt Worms Nord BG Innenstadt Worms Süd BG Innenstadt Worms West BG Heppenheim Horchheim Leiselheim Pfeddersheim Pfiffligheim Weinsheim Wisoppenheim Bobenheim-Roxheim BG Hochheim Herrnsheim Neuhausen BG Abenheim Ibersheim Rheindürkheim Alsheim Eich Hamm Mettenheim Gimbsheim Stadt Osthofen Guntersblum BG Bechtheim Bermersheim Dittelsheim-Heßloch Frettenheim Gundheim Gundersheim Monzernheim Westhofen Flörsheim-Dalsheim Hohen Sülzen Monsheim Mölsheim Mörstadt Offstein Wachenheim 300 BG Hochborn Dautenheim Dintesheim Eppelstein Hangen-Weisheim Flomborn Ober-Flörsheim Gau-Heppenheim

17 Allgemeine Geschäftsbedingungen Prospekt-Beilagen Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben. 20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich. 21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet. 22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten. 23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. 24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. 17

18 Allgemeine Geschäftsbedingungen Prospekt-Direktverteilung Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichem Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Angebote 2. Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend. Ein Verteilauftrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. 3. Angebote für die Verteilung von Handzettel, Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Warenproben oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung 4. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßigen Einheiten ordnungsgemäß abzupacken, größere Liefermengen sind auf Paletten anzuliefern. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 4 Werktage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen. 5. Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Energiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung 6. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Einwurf in erreichbare Briefkästen. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen, unabhängig von der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung bestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird das Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Aussiedlerhöfe, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Gütern gelten besondere Vereinbarungen. Die Ermittlung der dem Verteilauftrag zugrunde gelegten Haushaltszahlen im Verbreitungsgebiet wurden zum Teil anhand der Ermittlung der Anzahl der Briefkästen, zum Teil durch Erhebung der Anzahl der Klingeln vorgenommen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung unabhängig von der Art und Weise der Ermittlung der Anzahl der Haushalte ausschließlich durch eine Verteilung durch Briefkasteneinwurf, wobei unabhängig von der Anzahl der Klingeln je Briefkasten ein Exemplar eingeworfen wird. Gewährleistung 7. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung insgesamt oder nur teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 8. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von mindestens 90 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen. befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich die angestrebte Belieferungsquote von mindestens 90 Prozent der Haushalte um mehr als 10 Prozent unterschritten wurde, ist das Verteilunternehmen berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, sofern das Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber. Wenn begründete Beanstandungen nicht durch die Nachverteilung ausgeräumt werden können, berechtigen sie den Auftraggeber zu einer der Fehlquote entsprechenden Minderung der Auftragssumme, soweit die Fehlquote über die Toleranzgrenze von 10 Prozent hinaus gehen. Haftung 11. Das Verteilunternehmen haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt auch für die Haftung aufgrund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Abweichend hiervon bleibt die Haftung aus einer vereinbarten Garantie oder wegen Personenschäden unberührt.die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber, das Verteilunternehmen haftet nicht für Schäden oder Verluste der Verteilobjekte durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Es wird keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahme erhofften, nicht eingetretenen Erfolg übernommen. Zahlung 12. Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Verteilunternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern. Allgemeines 13. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des Weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. 14. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer sich widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. 15. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden. 16. Der Auftraggeber darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Auftragnehmerin nicht mit deren Verteilpersonal und Subunternehmern direkt zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass diese von sich aus an ihn herantreten.wegen der außerordentlichen Bedeutung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens der Auftragnehmerin gilt eine Vertragsstrafe von für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung als vereinbart. Dies gilt besonders für den Fall, dass der Auftraggeber vertraglich an die Auftragnehmerin gebundene Verteilerkolonnen und -Gruppen (Subunternehmer) ohne deren schriftliche Zustimmung direkt beschäftigt. 17. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 18. Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart. 9. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit in die Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 10. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummern sowie Namen der Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken 18

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