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1 Zusammenfassung von Regelungen ( zusammen gestellt aus: Europastandard, Reglement der Europäischen Standardkommission der Sparte Kaninchen, den EE-Statuten des Europaverbandes, sowie dem Reglement für allgemeine Europaschauen der EE) für Preisrichter auf Europaschauen Ausbildung: Für die Ausbildung der Preisrichterin den verschiedenen Sparten sind die betreffenden Fachverbände der EE-Mitgliedsländer verantwortlich. Die Grundausbildung eines Preisrichters hat in dem Land zu erfolgen, in dem der Kandidat seinen Wohnsitz hat. Die Ausbildung wird nach den Regularien der betreffenden nationalen Verbände vorgenommen. Sollte ein Verband keine eigene Preisrichtervereinigung mit den entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten besitzen, so ist eine Ausbildung in einem benachbarten Verband möglich. Weiterbildung: Für die Weiterbildung der Preisrichter und zur Angleichung der internationalen Bewertungen werden von den EE-Sparten spezielle Preisrichterschulungen durchgeführt. Die Organisation und Durchführung dieser Schulungen liegt im Verantwortungsbereich des Spartenvorsitzenden und des Vorsitzenden der Standardkommission. Formelle Voraussetzungen zum Einsatz bei Europaschauen: Die Verpflichtung der benötigten Preisrichter richtet sich vor allem nach deren fachlichen und sprachlichen Fähigkeiten. Die einzusetzenden Preisrichter müssen eine der drei EE-Sprachen (englisch, französisch, deutsch) oder die Sprache des Ausrichterlandes sprechen. (Für die Verständigung mit Preisrichtern, die nur die Sprache des Ausrichterlandes beherrschen, hat die Ausstellungsleitung genügend Übersetzer zur Verfügung zu stellen.) Die Preisrichter mit mindestens zwei besuchten EE-Preisrichterschulungen erhalten den Vorzug, sofern sie auch die vorgenannten sprachlichen Voraussetzungen erfüllen.

2 Bewertung: Der Kaninchen-Europastandard muss an allen Europaschauen, Rassebezogenen-Europaschauen und wünschenswert bei allen internationalen Ausstellungen angewendet werden. Bewertungssystem Bewertet werden alle Kaninchen nach dem Bewertungssystem laut dem Europastandard. Das Bewertungssystem ist wie folgt festgelegt: Der Bewertung nach dem 100-Punkte System liegt ein einheitliches Schema mit sieben Positionen zugrunde: Pos. Bewertungskriterien Maximale Punktzahl 1. Typ, Körperform und Bau 20 Punkte 2. Gewicht 10 Punkte 3. Fellhaar 20 Punkte 4. Rassemerkmale 15 Punkte 5. Rassemerkmale 15 Punkte 6. Rassemerkmale 15 Punkte 7. Pflegezustand 5 Punkte Summe 100 Punkte Die Bewertung erfolgt nach den im Europastandard festgelegten Vorschriften, wobei folgende Wertnoten vergeben werden: Punkte = vorzüglich = V 96,5 Punkte = hervorragend = HV Punkte = sehr gut = SG 92 93,5 Punkte = gut = G

3 90-91,5 Punkte = befriedigend = B unter 90 Punkten = nicht befriedigend = N.B. Ein Kaninchen ist von der Bewertung auszuschließen, wenn es in den Positionen eins (1.)oder drei (3.) unter 15 Punkte, in den Positionen vier (4.), fünf (5.) und sechs (6.) unter 11 Punkte, in der Position sieben (7.) unter drei Punkte erhält. Jeder Ausschluss ist zu begründen, dabei ist der Obmann hinzuzuziehen. Auch für die hohen Punktzahlen von 97 bis 100 (vorzüglich), ist die Bestätigung des Obmannes notwendig. Bei Bewertungen ab der Punktzahl 97,5 Punkte ist die Vergabe nur durch Bestätigung die internationale Jury möglich. Zur einheitlichen Bewertung wird neben den Punkten eine Bemerkung pro Position eingetragen: Beim Abzug von 1,5 Punkten und mehr in den Positionen (eins 1., drei 3., vier 4., fünf 5. und sechs 6.)= sind diese Abzüge immer zu begründen Beim Abzug in der Position 7 (Pflegezustand) ist jeder Abzug zu begründen. Über die Vergabe höchster Preise entscheidet bei gleicher Punktzahl und gleicher Wert Note der Vergleich folgender Positionen: 1. Die höhere Bewertung in der Position eins (Typ, Körperform und Bau) 2. Die höhere Bewertung in der Position drei (Fellhaar) 3. Die höheren Bewertungen in den Positionen vier, fünf und sechs (Rassemerkmale) zusammengenommen. Generelle Ausschlussbestimmungen Kastraten, Zwitter und Rammler ohne Hoden sind in Position 1. (Typ, Körperform und Bau) von der Bewertung auszuschließen. Offensichtlich kranke oder mit Ungeziefer jeglicher Art behaftete Tiere, sind durch die Schauleitung oder auf Veranlassung des Preisrichters sofort von der Ausstellung entfernen zu lassen und in den Krankenstall zu verbringen.

4 Die Bewertungsurkunde solcher Tiere erhält den Vermerk Ohne Bewertung - dies wird quer über die Bewertungsurkunde geschrieben. In der untersten Spalte, beim Pflegezustand ist die Bemerkung einzutragen. Jede Täuschung des Preisrichters durch die Veränderung des Aussehens der Tiere, z.b. durch die farbliche Veränderung der Krallen, das Entfernen, Beschneiden oder Färben andersfarbiger Flecken ist untersagt. Ausstellungsformen Zugelassen sind: - Einzeltiere - Kollektionen (4 Tiere einer Rasse und Farbe mit gleichen Merkmalen) Beide Geschlechter müssen in der Kollektion vertreten sein. Vergabe der Europameister Kann nur auf Kollektionen vergeben werden. Der besten Kollektion aus allen Farbenschlägen innerhalb jeder Rasse wird bei einer Teilnahme von mindestens 20 Tieren in dieser Rasse der Titel Europameister vergeben. Die beste Kollektion ergibt sich aus der Gesamtsumme der vier Kollektionstiere aus der Einzelbewertung und wird rechnerisch durch Addition ermittelt. Für die Vergabe des Titels Europameister muss die Mindestpunktzahl von 376,0 Punkten erreicht werden. Bei Punktegleichheit erhalten alle Aussteller mit der gleichen Höchstpunktzahl den Titel Europameister. Sofern einzelne Farbenschläge einer Rasse für sich die Voraussetzungen mit mindestens 20 Tieren des gleichen Farbenschlages erfüllen, können innerhalb einer Rasse für diese Farbenschläge weitere Europameistertitel vergeben werden. Vergabe der Europachampion Bei mindestens 20 angemeldeten Tieren innerhalb jeder Rasse, wird der Titel Europachampion vergeben. Unabhängig vom Geschlecht wird das beste Tier ausgezeichnet.

5 Für die Vergabe des Titels Europachampion, muss mindestens das Prädikat sehr gut / 95 Punkte erreicht werden. Sind pro Rasse mehr als 40 Tiere angemeldet, so erhält das beste männliche und das beste weibliche Kaninchen den Titel Europachampion zuerkannt. Sofern einzelne Farbenschläge dieser Rassen die Voraussetzungen mit 20 Tieren erfüllen, kann innerhalb dieses Farbenschlages ein weiterer Titel Europachampion vergeben werden. Ehrenpreise der Ausstellungsleitung Pro 10 Tiere einer Sparte muss von der Ausstellungsleitung mindestens 1 Ehrenpreis zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestwert dieser Ehrenpreise hat dem Betrag eines Standgeldes zu entsprechen. Gestiftete Ehrenpreise Die gestifteten Ehrenpreise sind neben den Ehrenpreisen der Ausstellungsleitung zusätzlich zur Vergabe zur Verfügung zu stellen und gleichmäßig auf die Sparten und Rassen zu verteilen. Sie erhalten die Bezeichnung Spezialehrenpreise SE. Die Vergabe der Ehrenpreise erfolgt ausschließlich durch die Preisrichter. EE-.Medaillen Die EE stellt pro angefangene 400 Tiere eine EE-Medaille zur Verfügung. Diese Medaillen werden den betreffenden Obleuten entsprechend der Anzahl der zu betreuenden Anzahl der Tiere zugeteilt. Die Obleute vergeben diese EE- Medaillen in Zusammenarbeit mit den Preisrichtern bevor diese mit der Zuteilung der allgemeinen Preise beginnen. Die Vergabe erfolgt unabhängig von der Herkunft der Tiere.

6 Preisverteilung: Da die Durchführung einer Preisverteilung theoretisch schlecht zu schulen ist, habe ich für die jeweiligen anwesenden Ländervereinigungen eine Preisverteilung in Papierform vorbereitet, die die jeweiligen Vertreter im Anschluss auf Wunsch ausgehändigt bekommen. Die Bewertung der jeweiligen Einzelpositionen ist vorgegeben. Das Gesamtergebnis ist durch Addition festzustellen, die Prädikate zu vergeben und die Fehlpunkte zu den Einzelpositionen zu errechnen. Anschließend sind die jeweiligen Kollektionsergebnisse (durch Addition der Fehlpunkte in den Positionen) festzustellen. Zum Schluss ist dann die Vergabe der vorgegebenen Preise sowohl auf die Einzeltiere, als auch auf die Kollektionen vorzunehmen. Zur Selbstkontrolle wird auf Wunsch auch eine Preisverteilung mit Lösung ausgehändigt!

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